Madeleine Henfling
Siebtes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung – Herstellung der Öffentlichkeit in kommunalen Ausschüssen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, wir beraten heute in erster Lesung im Prinzip eine sehr kleine Änderung an der Kommunalordnung, und es geht – das hat Kollege Walk hier schon gesagt – um die Öffentlichkeit kommunaler Ausschusssitzungen. Meine Fraktion und ich finden, dass Ausschüsse in Kommunen, aber auch hier im Thüringer Landtag, grundsätzlich öffentlich tagen sollten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Mindestens jeder hier im Rund weiß, dass dort tatsächlich die wirkliche Arbeit und auch die Diskussionen stattfinden. Ich finde, die Bürgerinnen haben ein Anrecht darauf, dabei auch zusehen und zuhören zu dürfen. Herr Walk hat jetzt Eisenach angebracht, im Stadtrat in Ilmenau tagen wir auch nur öffentlich in den Ausschusssitzungen, außer natürlich, es sind Belange Dritter in irgendeiner Art und Weise tangiert, dann gibt es auch nicht öffentliche Ausschusssitzungen, aber ganz grundsätzlich stellt das kein Problem dar. Bei uns nimmt auch die Presse an allen Ausschusssitzungen teil und berichtet darüber und das hat noch nicht dazu geführt – und da widerspreche ich auch Herrn Rusch ganz ausdrücklich –, dass dort nicht Klartext geredet wurde. Dort wird genauso Klartext geredet, ich denke, dem steht da nichts entgegen. Dieses öffentliche Tagen ist nicht nur gut für die Bürgerinnen, sondern eben auch für die Mandatsträgerinnen, weil es auch dazu beitragen könnte, das Vertrauen in die Demokratie tatsächlich zu stärken, wenn die Menschen sehen, wie in den Ausschüssen gearbeitet wird. Wir müssen uns hier einfach mal vorstellen – das haben wir als Beispiel auch immer wieder diskutiert –, in den Stadtrat wird beispielsweise ein Haushalt eingebracht und dieser Haushalt wird dort diskutiert, die eigentlichen Änderungen finden dann aber in nicht öffentlichen Ausschusssitzungen statt. Und dann kommt ein anderer Haushalt aus diesen Ausschusssitzungen wieder in den Stadtrat und die Bürgerinnen und Bürger können überhaupt nicht nachvollziehen, wie es zu diesen Änderungen kam und sie können auch die Diskussion dazu nicht nachvollziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das halte ich doch für ein großes Problem. Prinzipiell sind die guten Gründe hier genannt worden, warum auch dieser kleine Satz, den wir hier als Änderung vorschlagen, eigentlich eine gute Lösung ist, weil die Entscheidung, und damit greifen wir aus meiner Sicht eben nicht in die kommunale Selbstverwaltung ein, sondern wir ermöglichen die Entscheidungsgrundlage komplett den Kommunen, dass sie entscheiden können, ob sie öffentlich tagen wollen oder nicht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich sehe durchaus, dass wir in Thüringen da in den letzten Jahren in vielen Städten eine andere Praxis erleben. Gern können wir, wie Herr Walk das vorgeschlagen hat, das auch noch mal erheben, wo das wie gemacht wird, wenn das der Entscheidungsfindung dient.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Es schadet
nichts!) Es schadet zumindest nichts, nichtsdestotrotz macht es aber auch jetzt nichts unbedingt besser, diesen Satz einfach reinzuschreiben und zu sagen, sie können das einfach in der jeweiligen Gebietskörperschaft selbst entscheiden. Das ist ja im Prinzip Kern des Gesetzentwurfs. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir das so durchführen, glaube ich, gehen wir einen guten Weg und wir greifen damit die Praxis auf, die viele Räte schon längst praktizieren, ohne denen, die noch nicht so weit sind – warum auch immer –, öffentlich zu tagen, da jetzt in ihre Selbstverwaltung reinzugrätschen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde mich sehr freuen, wenn wir diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen und dort auch noch weiter diskutieren. Noch mehr würde ich mich natürlich freuen, wenn wir zügig dazu kommen, hier eine Entscheidung zu treffen, um auch Sicherheit für die zu schaffen, die jetzt schon öffentlich tagen und ihnen die Möglichkeit zu geben, diese sehr bürgerinnenfreundliche und demokratiefreundliche Variante auch weiterhin wählen zu dürfen. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
