Bergner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich habe dann noch die Wortmeldung …
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ich ziehe zurück!) Nein, der Kollege Montag zieht zurück. Das heißt, es ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und Gruppen. Damit ist die Überweisung angenommen. Weitere Ausschüsse wurden nicht beantragt, wenn ich es gerade richtig verstanden haben. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6292 ERSTE BERATUNG Frau Ministerin Taubert hat das Wort zur Begründung. Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben schon über die Frage der Übertragung des Ergebnisses des letzten Tarifvertrags auf die Beamtinnen und Beamten gesprochen. Sie wissen, dass wir das als Landesregierung zugesagt haben. Nun haben wir mit diesem Gesetzentwurf genau diese Steigerung, nämlich 2,8 Prozent, zum 1. Dezember 2022 vorgelegt. Wir haben darüber hinaus in Bezug auf die dritten, vierten und weiteren Kinder Erhöhungsbeträge zum Familienzuschlag für das Jahr 2022 vorgesehen. Mit dem Gesetzentwurf wird basierend auf den derzeitigen Erkenntnissen eine verfassungsgemäße Alimentation für Thüringen für das Jahr 2022 gewährleistet. In Bezug auf die vom Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 4. Mai 2020 auch zum Ausdruck gebrachte kontinuierliche Kontrollund Begründungsnotwendigkeit des Gesetzgebers möchte ich darauf hinweisen, dass mit Blick auf die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation für das Jahr 2023 derzeit von meinem Haus ein weiterer Gesetzentwurf vorbereitet wird. Von wesentlicher Bedeutung für die dabei anzustellenden Berechnungen wird neben den steigenden Kosten der Unterkunft und Heizung das jüngst vorgestellte dritte Entlastungspaket der Bundesregierung sein, sodass entsprechende Regelungen noch nicht Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs sein können. Wir gehen davon aus, dass wir zusätzlich über 100 Millionen Euro Personalmehrausgaben für diese Erhöhung nur bei den Beamtinnen und Beamten haben werden und wir werden hier zeitnah eine Ergänzungsvorlage zum Haushalt 2023 einbringen. Meine Damen und Herren, wir haben noch weitere Dinge im Gesetzentwurf, nämlich zum einen neben der Anpassung der Bezüge im Thüringer Besoldungsgesetz, im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und im Thüringer Altersgesetz. Änderungen im Thüringer Besoldungsgesetz betreffen insbesondere eine neu gefasste Ermächtigungsgrundlage für die Vergütung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie die Schaffung eines Funktionsamts für den Fachleiter Pädagogik. Sie wissen, dass wir uns schon lange mit den Fachleitern beschäftigt haben und im Nachgang ist festgestellt worden, dass die Fachleiter Pädagogik nicht einbezogen worden sind, es geht also um die A14. Das ist hiermit aufgegriffen worden. Zudem werden Regelungen in den Gesetzentwurf aufgenommen, die die Anwärterbezüge und die Anwärtersonderzuschläge betreffen. Die Gewährung von Anwärtergrundbeträgen und Anwärtersonderzuschlägen unter Auflagen wird von der Ableistung einer Mindestdienstzeit bei einem Dienstherrn im Geltungsbereich des Thüringer Besoldungsgesetzes abhängig gemacht. Kurz und knapp: Wir wollen natürlich, wenn wir Beamtinnen und Beamte auf unsere Kosten ausgebildet haben, auch gewährleisten, dass sie zumindest für eine gewisse Zeit auch ihren Dienst bei uns antreten. Ich denke, das ist durchaus unser Recht als Dienstherr allgemein. Die Änderungen im Thüringer Beamtenversorgungsgesetz und im Thüringer Altersgesetz haben sich vor allem aus den Erfahrungen in der Anwendungspraxis dieser Gesetze ergeben. Hier geht es insbesondere um die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Wegedienstunfallschutzes mit Blick auf moderne Arbeitsformen wie die Telearbeit. Das dient der Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber, so unsere Auffassung. Der Gesetzentwurf wurde den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und Berufsorganisationen mit der Möglichkeit der Stellungnahme übersandt. Die Übertragung des Tarifergebnisses wurde – das können Sie sich vorstellen – natürlich von allen begrüßt. Jedoch sind teilweise im Hinblick auf die derzeitige Entwicklung auch Sorgen artikuliert worden, dass dies nicht ausreichend sei. Eine Stellungnahme der Landesregierung zu den Ausführungen des tbb und des Vereins der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. wurde Ihnen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt. Wenn wir diesen Gesetzentwurf noch im Novemberplenum verabschieden können, dann ist es uns auch möglich, dass wir die erhöhten Bezüge mit den Dezemberbezügen an unsere Beamtinnen und Beamten auszahlen können. Deswegen bitte ich, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
