Plenarprotokoll 19/7
17.09.2026 · 194 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (31)SPD (26)AfD (20)CDU (18)
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die Plenarsitzung in der gestern festgestellten Tagesordnung fort. Wir haben heute bereits die 7. Plenarsitzung. Entschuldigt sind die Abgeordneten Nina Klinkel, Anette Moesta, Jaqueline Rauschkolb, Daniel Schäffner und Lena Werner. Staatsminister Marcus Klein hat sich ebenfalls entschuldigt. Staatssekretär Dr. Rose ist ab 12.30 Uhr entschuldigt. Staatssekretär Markus Wolf nimmt später teil. Entschuldigt ist auch Bürgerbeauftragter Martin Haller. Schriftführende Abgeordnete sind Caroline Pehlke, die auch die Redeliste führt, und Fabian Ehmann. Wir haben heute ein Geburtstagskind. Ich darf ganz herzlich dem Abgeordneten Alexander Schweitzer zum 53. Geburtstag gratulieren, sieht man ihm nicht an. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der AfD) Sie haben das Glück, nachher noch eine Flasche Wein zu bekommen. Normalerweise gibt es sie nur bei runden Geburtstagen, aber – – – (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Gibt’s die jetzt schon? – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) – Im Rahmen der Sitzung. Auf jeden Fall alles Gute, vor allem Gesundheit, das kann man, glaube ich, immer gebrauchen. (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Vielen Dank, Herr Präsident! Danke schön!) – Sehr gerne. Wir starten in die Tagesordnung. Ich darf Punkt 9 a) aufrufen: AKTUELLE DEBATTE Bund kürzt bei Kindern und Familien – Landesregierung muss handeln auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/676 – Für die antragstellende Fraktion spricht Fraktionsvorsitzende Katrin Eder. Fünf Minuten in der ersten Runde, zwei Minuten in der zweiten. Sie haben das Wort.
Katrin Eder GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir stellen Kinder in den Mittelpunkt“. Von wem ist dieser Satz? Wer weiß es? (Abg. Benedikt Oster, SPD: Wir sind doch hier nicht in der Ratestunde! – Ministerpräsident Gordon Schnieder: Ja, und jetzt?) Der Ministerpräsident. (Ministerpräsident Gordon Schnieder: Darauf bin ich stolz!) Aber was ist die Realität? Fast jedes vierte Kind in Rheinland-Pfalz ist armutsbetroffen und -gefährdet. PISA hat es letzte Woche erst gezeigt: In keinem anderen Land ist der Bildungserfolg und damit das Aufstiegsversprechen so eng mit sozialer Ungleichheit verbunden wie in Deutschland. Was macht diese Bundesregierung aus CDU und SPD? Sie kürzt bei Kindern und Familien in einem bislang ungekannten Ausmaß. Lassen Sie mich ein paar ausgewählte Beispiele nennen. Sie kürzt das Wohngeldbudget um ganze 42 Prozent. Das trifft viele Menschen in Rheinland-Pfalz mit voller Wucht. Wir hatten eine Kleine Anfrage dazu. In allein 19.500 dieser Haushalte leben Kinder. Was bedeutet das konkret, etwa für eine alleinerziehende Pflegerin mit zwei Kindern und einem Einkommen? Die Wohnkosten in der Großstadt steigen und steigen, Lebensmittel werden teurer. Wir sind auf hohem Niveau. Das Wohngeld hilft doch dabei, die Wohnung zu halten und den Alltag zu stemmen. Diese wichtige Unterstützungsleistung wird jetzt zusammengestrichen. Damit nicht genug. Alleinerziehenden mit 16- bis 17-jährigen Kindern wird auch noch der Unterhaltsvorschuss gestrichen. Dabei wissen wir doch: Kinder werden umso teurer, je älter sie werden. Das bedeutet bis zu 400 Euro weniger pro Kind und Monat. Bundesweit sind davon 100.000 Kinder betroffen, und in der Regel ihre Mütter. Durch die Streichung des Kindersofortzuschlags kürzt die Regierung 25 Euro pro Monat bei anspruchsberechtigten Kindern. Das mag dem einen oder anderen gar nicht viel erscheinen. In der Realität ermöglicht es aber Jugendlichen, beispielsweise ein Mal im Monat mit Freunden ins Kino zu gehen, mit einem Getränk dazu. Dann sollen auch noch die Mittel für die Qualität frühkindlicher Bildung ab 2027 um 500 Millionen Euro gekürzt und ab 2029/2030 sogar halbiert werden, und das, obwohl PISA erneut gezeigt hat, in keinem anderen Land hängt Bildung so sehr vom Einkommen des Elternhauses ab. Was ist die Antwort? Ach, dann können wir ja genau da kürzen. – Und die Antwort der Bundesministerin, die eigentlich Anwältin der Kinder sein sollte? Sie schiebt die Verantwortung auf die Eltern, während die Bezugsdauer des Elterngelds von 14 auf zwölf Monate gekürzt werden soll. Meine Damen und Herren, ich appelliere hier an Sie: Das kann doch nicht Ihr Verständnis sein von „Kinder in den Mittelpunkt stellen“. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kinder dürfen doch nicht in den Mittelpunkt von Kürzungen gestellt werden, wenn beispielsweise Körperschaftsteuer, Gastronomie-Umsatzsteuer oder Luftverkehrsteuer gesenkt werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist ja richtig, dass hier im Land durch Sie gesagt wird, wir müssen in die frühkindliche Bildung unserer Kinder investieren, damit wir hinterher nicht reparieren müssen. Zuletzt haben Sie das am Wochenende in der Frankfurter Rundschau ausgeführt. Da helfen auch keine Tests, sondern eben gezielte Unterstützung für die Kinder, die sie brauchen. Was jetzt gerade passiert, schürt Verunsicherung, Angst und Frust. Ich muss schon sagen, dass eine Koalition aus Christ- und Sozialdemokraten diesen sozialen Kahlschlag vorantreibt und dann das Schild „Reform“ dranhängt, hätte ich noch vor wenigen Monaten nicht für denkbar gehalten. Dabei sind Reformen durchaus möglich. Aber das hier sind reine Kürzungen. Deswegen ist es auch gut, wenn am 26. September bundesweit viele Menschen dagegen auf die Straße gehen werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist gut in unserem föderalen System, dass nicht allein der Bund verantwortlich ist. Nein, auch die Länder haben Kompetenzen. Zuletzt haben Sie bei diesen Vorschlägen im Rahmen der MPK mitgearbeitet. Wenn es Ihnen ernst ist, Bildungsland zu sein und Kinder in den Mittelpunkt zu stellen, dann müssen Sie die Kürzungen bei Kindern und Familien verhindern oder in die Bresche springen. Das hat doch PISA gezeigt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau deswegen schauen wir auch gespannt auf die Haushaltsberatungen. Sie wissen doch genau, was für die Familien bei uns in Rheinland-Pfalz wegbrechen wird. Deshalb müssen Sie kämpfen. Oder am Ende müssen Sie diese soziale Hypothek kompensieren. Eine Familienkarte allein kann doch hier nicht die Antwort sein. Wir brauchen einen rheinland-pfälzischen Schutzschirm für Familien, Kinder und Alleinerziehende, und wir brauchen pädagogische Qualität und Verlässlichkeit in der frühkindlichen Bildung. Nach PISA solche Vorschläge zu machen, macht uns fassungslos, denn die Kürzungen von heute bei Kindern und Familien sind der PISA-Schock von morgen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU Abgeordneter Michael König.
Michael König CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Keiner von uns wünscht sich Kürzungen bei Kindern und Familien. Gerade deshalb sollten wir nun einen Schritt zurückgehen und das aufgeworfene Problem zuerst genauer betrachten. Beantragt ist seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Debatte zum Thema „Bund kürzt bei Kindern und Familien – Landesregierung muss handeln“. Hieraus leiten sich bereits einige Fragen zur Klärung ab: Was ist eigentlich bereits beschlossen? Wer ist zuständig? Und: Was kann Rheinland-Pfalz überhaupt selbst entscheiden? Genau an diesen drei Punkten setzt meine Kritik an. Erstens: Noch ist nichts in Stein gemeißelt. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wird hier bereits über Kürzungen bei Familien und Kindern gesprochen, als stünden sie schon längst fest. Das ist aber nicht so. Ja, Bundesminister Lars Klingbeil hat die Ressorts zur Konsolidierung verpflichtet, und ja, im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt sind bei einzelnen Familienleistungen geringere Ansätze vorgesehen. Ein Entwurf ist aber noch kein endgültiges Gesetz. Bei einzelnen Leistungen wie dem Unterhaltsvorschuss oder dem Elterngeld geht es zusätzlich um gesetzliche Änderungen, die noch durch das parlamentarische Verfahren müssen. Wenn heute über eine mögliche Veränderung dieser Regelung gesprochen wird, dann sind diese zurzeit noch in der Diskussion. Daher sollten wir zuerst zwischen dem unterscheiden, was beschlossen ist, und dem, was politisch diskutiert wird. Das heißt nicht, dass man solche Vorschläge nicht kritisieren darf. Natürlich darf und soll man darüber diskutieren, aber eine parlamentarische Debatte sollte auf einer belastbaren Grundlage geführt werden und nicht in der Annahme, dass ein politischer Vorschlag bereits Realität ist. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wahrscheinlichkeitsrechnung!) Zweitens: Wir müssen über Zuständigkeiten sprechen. Wenn wir uns konkret angesprochene Punkte anschauen, dann stellen wir fest, hier geht es um Bundesrecht. Der Unterhaltsvorschuss ist bundesgesetzlich geregelt. Auch das Elterngeld beruht auf Bundesrecht. Die Landesregierung kann ein Bundesgesetz nicht einfach in Mainz verändern, außer Kraft setzen oder eigenständig ersetzen. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Pia Schellhammer GRÜNE
Das ist aber eine sehr schwache Verteidigung!) Natürlich kann und soll Rheinland-Pfalz seine Interessen gegenüber der Bundesregierung vertreten, beispielsweise im Bundesrat und im parlamentarischen Verfahren. Aber genau deshalb müssen wir sauber formulieren, was wir von der Landesregierung tatsächlich verlangen können. Wir können verlangen, dass sie die Interessen von Familien in RheinlandPfalz auf Bundesebene vertritt. Wir können verlangen, dass sie sich in den entsprechenden Verfahren positioniert. Das hat die Landesregierung auch bereits getan, denn wie zu Beginn bereits aufgeworfen: Niemand will solche Kürzungen. Drittens: Rheinland-Pfalz hat selbst Handlungsmöglichkeiten und nutzt diese auch. Wenn wir über Familienpolitik sprechen, dürfen wir nicht so tun, als würde in Rheinland-Pfalz bisher nichts für Familien und Kinder getan. Das Land verfügt bereits über eigene familienpolitische Instrumente und Angebote. Dazu gehören beispielsweise die beitragsfreie Betreuung, der Ausbau der Ganztagsangebote, Maßnahmen zur Armutsprävention und Unterstützung bei Wohnraum und Teilhabe. (Beifall der CDU und bei der SPD) Über die konkrete Ausgestaltung und darüber, ob diese Angebote ausreichen, können und müssen wir selbstverständlich diskutieren. Aber genau das ist doch der Punkt: Dort, wo Rheinland-Pfalz selbst zuständig ist, sollten wir konkret sein. Nehmen wir noch einmal den Unterhaltsvorschuss. Natürlich geht es hier um die Unterstützung von Kindern, wenn Unterhalt ausbleibt, aber es geht eben auch darum, dass der Staat seine Ansprüche gegenüber leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen konsequent durchsetzt. (Zuruf der Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb sollten wir auch über effizientere Verfahren, bessere digitale Möglichkeiten und eine konsequente Rückholung von Unterhaltszahlungen sprechen. Das sind konkrete Stellschrauben. (Beifall der CDU und bei der SPD) Meine Damen und Herren, wir sollten diese Debatte nicht nach dem einfachen Muster führen: „Der Bund kürzt, Rheinland-Pfalz muss jetzt auffangen“. So einfach ist es nicht. Wir sollten stattdessen fragen: Was ist tatsächlich beschlossen, und was können wir in Rheinland-Pfalz selbst gestalten? Das wäre aus meiner Sicht eine sachlichere und vor allem eine verantwortungsvollere Debatte. Wir müssen zudem darauf achten, dass wir Familien nicht mit politischen Ankündigungen verunsichern, bevor überhaupt feststeht, was am Ende im Gesetz steht. (Abg. Katrin Eder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber das machen doch Sie! – Weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch ist nicht alles entschieden. Gerade deshalb sollten wir jetzt sachlich Position beziehen, die Interessen der Familien vertreten und gleichzeitig unsere eigenen Möglichkeiten in Rheinland-Pfalz nutzen. Das ist Verantwortung für Familien. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Abgeordnete Ruth Greb.
Ruth Greb SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute gleich mehrmals die Gelegenheit haben, über Familienpolitik zu diskutieren, und wir darauf schauen, was wir als Land Rheinland-Pfalz machen und vorhaben, aber auch, was momentan im Bund, insbesondere in den Haushaltsdebatten, geplant ist. Hier komme ich zum Punkt. Wir dürfen bei der Debatte um die Reformen nicht vergessen, um wen es geht. Es geht um Familien, Kinder, Jugendliche und Eltern. Es geht darum, dass sich Familien mit ihren alltäglichen Herausforderungen gehört und insbesondere ernstgenommen fühlen. (Beifall der SPD und der CDU) Deshalb ist es gut, dass wir auf die Diskussionsvorschläge vom Bund schauen. Diese betreffen Familien in ihrem alltäglichen Miteinander, bei der Pflege, im Wohnen und bei der Finanzierung des alltäglichen, ganz normalen Wahnsinns. Gerade Familien brauchen Verlässlichkeit in Strukturen, auf die sie im Alltag aufbauen. Das sollte der Maßstab für die weiteren Beratungen im Bund sein: erfolgreiche Strukturen nicht in Unsicherheiten schicken, sondern ihnen die Verlässlichkeit geben, die gute Familienpolitik braucht. (Beifall der SPD und bei der CDU) Deswegen müssen wir in Rheinland-Pfalz genau darauf schauen, was im Bund geplant ist, denn die diskutierten Vorschläge betreffen die Bereiche, die für ein gutes Aufwachsen entscheidend sind, die dafür entscheidend sind, dass sich Kinder zu starken, eigenständigen und kritischen Erwachsenen entwickeln können. Gleichzeitig sehen wir, die Ausgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind in den vergangenen Jahren aus unterschiedlichen Gründen immens gestiegen. Gerade Kommunen, bei denen viele dieser Hilfen angesiedelt sind, stehen dadurch unter großem finanziellem Druck. Deshalb muss geschaut werden, an welcher Stelle sind Reformen möglich, an welcher gehen sie zulasten notwendiger Leistungen, und an welchen Stellen können wir Hilfen einfacher organisieren, ohne dass etwas verloren geht. Wie können wir Kinder- und Jugendarbeit, Familienzentren sowie Beratungsstellen stärken, damit Kontinuität und Verlässlichkeit bestehen bleiben und die Unterstützung an der Stelle ankommt, an der sie gebraucht wird? Wir dürfen also nicht nur auf die nominalen Kürzungen schauen. Wenn Förderungen gleich bleiben, aber Personal-, Sach- und Veranstaltungskosten steigen, kann man mit den gleichen Mitteln weniger in der Kinder- und Jugendpolitik erreichen. Deswegen müssen wir darauf achten, funktionierende Ansätze zu verstetigen sowie die Finanzierung planbar und dynamischer zu machen. Darauf müssen wir im laufenden parlamentarischen Verfahren des Bundes unbedingt achten. (Beifall der SPD und der CDU –
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die AfD-Fraktion Abgeordnete Claudia von Bohr.
Claudia von Bohr AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Es kommt selten vor, dass meine Fraktion den Grünen in einer Aktuellen Debatte zustimmt. Aber heute ist ein solcher Tag. Sie fordern, die Landesregierung müsse für Familien und Kinder handeln. Dieser Feststellung schließen wir uns ausdrücklich an, nur ziehen wir daraus ganz andere Schlüsse als Sie. Ja, der Bund möchte bei Familien kürzen, etwa bei der Elterngeldbezugsdauer und beim Elternunterhaltsvorschuss. Auch wir halten diese Kürzungen für ein falsches Signal gerade in den entscheidenden ersten Lebensmonaten eines Kindes. Doch wer nur die Kürzung des Bundes beklagt und die eigene Landesverantwortung ausblendet, greift zu kurz, denn die entscheidende Frage lautet: Reicht es aus, immer mehr finanzielle Unterstützungshilfen zu fordern? Eine Betreuungslücke zum Beispiel entsteht nicht in erster Linie, weil das Elterngeld zu früh endet, sie entsteht, weil es der Landesregierung seit Jahren nicht gelingt, ausreichend Kita-Plätze und Fachkräfte bereitzustellen. (Beifall der AfD) Ob nach zwölf oder 14 Monaten – wer keinen Betreuungsplatz findet, erlebt landespolitisches Versagen, nicht nur bundespolitisches. Dabei will ich eines nicht unerwähnt lassen: Ihre Fraktion war 15 Jahre Teil der Landesregierung in Rheinland-Pfalz, 15 Jahre, in denen genau das hätte geändert werden können, was Sie heute zu Recht beklagen. Wie ernst die Lage ist, zeigt die gescheiterte Verhandlung über die Kita-Finanzierung. Kommunale Vertreter warnen bereits, dass ohne schnelles Gegensteuern Kitas schließen müssten. Dabei liegt die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher an den Fachschulen in Landeshand. Hier könnte längst gehandelt werden. Wer das Problem lösen will, muss die Ursachen angehen, statt nur die Folgen finanziell zu kompensieren. Auch die finanzielle Realität lässt sich nicht ausblenden. Wer über längere Zahlungen spricht, muss erklären, wie diese dauerhaft finanziert werden sollen, während unsere Sozial- und Sicherungssysteme ohnehin unter Druck stehen. Was Familien wirklich brauchen, ist ein breiterer Ansatz statt immer neue Einzelleistungen. Erstens: echte Wahlfreiheit bei der Betreuung. Wer sein Kind selbst erziehen möchte, darf dadurch nicht benachteiligt werden gegenüber jenen, die auf Fremdbetreuung angewiesen sind. (Beifall der AfD) Zweitens: bezahlbarer Wohnraum für junge Familien. Von Prüm bis Trier finden Eltern mit Kindern heute keine Antworten, nur Ankündigungen. Das haben wir gestern Abend gehört. Drittens: echte steuerliche Entlastungen. Kinderreiche Familien und Alleinerziehende müssen mehr von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen behalten können. Deshalb setzen wir uns für die Weiterentwicklung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting ein. Meine Damen und Herren, die Grünen haben mit ihrer Feststellung recht. Das kommt selten genug vor. Aber die Antwort liegt nicht immer in mehr Unterstützungshilfen und schon gar nicht bei denen, die 15 Jahre Zeit hatten und nichts geändert haben. Die Antwort liegt in einer Landespolitik, die endlich handelt. Stärken Sie die Familien in diesem Land. Handeln Sie, aber richtig. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler das Wort. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend: Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die konstruktiven Debattenbeiträge der Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Fraktionen, (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) weil wir heute über verschiedene Diskussionen über Einsparungen und Reformen auf Bundesebene in der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik sprechen. Es ist wichtig, denn bei allen notwendigen Debatten über Einsparungen und über Reformen muss für uns eine Frage entscheidend sein: Was bedeuten diese Maßnahmen konkret für Kinder, Jugendliche und Familien? Ich möchte mit dem Unterhaltsvorschuss beginnen. Mehr als 40.000 Kinder in Rheinland-Pfalz beziehen diese Leistung. Gerade für Alleinerziehende und ihre Kinder schafft sie eine finanzielle Verlässlichkeit, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Auf Bundesebene wird jetzt vorgeschlagen – Kollege König hat recht, man ist noch gar nicht im parlamentarischen Verfahren, das heißt, der Vorschlag liegt vor –, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag zu zahlen statt wie bisher grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. In RheinlandPfalz wären davon 5.700 Jugendliche betroffen, das sind 14 Prozent aller Leistungsberechtigten. Entscheidend ist, mit dem Wegfall einer Leistung verschwindet nicht der Bedarf. Gerade zwischen 16 und 18 Jahren befinden sich junge Menschen in einer wichtigen Übergangsphase am Ende der Schulzeit auf dem Weg in die Ausbildung oder in die weitere Bildung. Zu beachten ist dabei auch, entfällt der Unterhaltsvorschuss, können stattdessen Ansprüche auf andere staatliche Leistungen entstehen, etwa nach dem SGB II auf Kinderzuschlag oder Wohngeld. Das heißt, mögliche Mehrausgaben müssen deshalb diesen geplanten Einsparungen gegenübergestellt werden, damit es wirklich eine transparente Rechnung ist. Für uns ist daher klar, eine Reform muss die Lebenswirklichkeit der betroffenen Familien berücksichtigen. Diese Haltung haben wir als Landesregierung auch gegenüber dem Bund deutlich gemacht, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD und bei der CDU) Ein zweiter Bereich ist die Kinder- und Jugendhilfe. Wir sehen steigende Ausgaben. Gleichzeitig stehen unsere Kommunen unter erheblichem finanziellem Druck und vor einem zunehmenden Fachkräftemangel. Deshalb ist es richtig, Strukturen zu überprüfen, Hilfen einfacher zu organisieren und Bürokratie abzubauen. Aber Vereinfachung darf nicht dazu führen, dass individuelle Bedarfe völlig aus dem Blick geraten. Das gilt insbesondere für die geplante Gruppenbetreuung bei der Kita- und Schulassistenz. Das ist grundsätzlich ein beachtenswerter und diskussionswürdiger Vorschlag, aber nicht jedes Kind erhält in einer Gruppe automatisch die Unterstützung, die es braucht. Deshalb muss weiter gelten, wenn der individuelle Bedarf eines Kinds eine persönliche Begleitung erfordert, muss dies auch weiterhin möglich sein können, denn die Sorgen der Sozialverbände um Kinder mit Behinderung oder Kinder mit psychischen Erkrankungen und ihren Familien nehmen wir sehr ernst. Für uns ist wichtig, dass die Reform sich daran messen lassen muss, ob sie die Teilhabe von Kindern mit Behinderung künftig absichert, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD und der CDU –
Alexander Schweitzer SPD
Sehr richtig!) Ein weiterer Punkt ist das Elterngeld. Hier geht es vor allem um Verlässlichkeit. Familien treffen auf Grundlage staatlicher Rahmenbedingungen sehr konkrete Entscheidungen: Wie teilen wir uns die Betreuung und Erwerbsarbeit auf? Wann kehren Mutter oder Vater in den Beruf zurück? Wie finanzieren wir diese Zeit? Deshalb müssen Veränderungen beim Elterngeld sorgfältig geprüft werden. Hinzu kommt, dass diese Leistung seit Jahren nicht an die Preisentwicklung angepasst wurde. Wenn wir über Veränderungen sprechen, und das tun wir, müssen wir immer fragen, was sie für die tatsächliche finanzielle Situation junger Familien bedeutet. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, zur Wahrheit gehört, wir stehen vor schwierigen Haushaltslagen im Bund. Sparen und Priorisieren gehört zu verantwortlicher Politik. Aber Priorisieren bedeutet nicht, überall gleichermaßen zu kürzen. Es bedeutet, genau hinzuschauen, welche Folgen eine Entscheidung hat und wen sie letztendlich trifft. Dabei müssen wir unsere Kommunen im Blick behalten, denn Einsparungen auf Bundesebene dürfen nicht dazu führen, dass finanzielle Belastungen lediglich auf andere Leistungssysteme, Städte und Landkreise beispielsweise, verschoben werden. (Beifall der SPD und der CDU –
Alexander Schweitzer SPD
So ist es!) Deshalb werden wir bei den anstehenden Reformen, wenn sie in die Verfahren gehen, genau darauf achten, welche finanziellen und organisatorischen Folgen für Rheinland-Pfalz entstehen. Am Ende geht es bei all diesen Themen um eine gemeinsame Frage: Können sich Familien darauf verlassen, dass notwendige Unterstützung vorhanden ist, wenn sie gebraucht wird? Meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz können sie das. Wir haben bei uns beispielsweise seit Jahren die gebührenfreie Kita für Kinder ab zwei Jahre. Wir bieten Familien über die Familienferienstätten und Familienfreizeiten Unterstützung für diejenigen, die sie benötigen. Wir haben ein bundesweit beachtetes Angebot, was wir nachher noch im Plenum diskutieren, nämlich die Familienkarte, um direkte Unterstützung zu geben. Ich könnte die Liste noch weiter verlängern. Fakt ist, Rheinland-Pfalz macht seine Hausaufgaben. Wir werden es auch weiter tun, weil für uns die Kinder, Jugendlichen und Familien im Mittelpunkt stehen. Unsere Erwartung an die Bundesregierung ist, die Auswirkung auf Kinder, Jugendliche, Familien und Kommunen sorgfältig zu berücksichtigen, denn Familien brauchen Verlässlichkeit. Kinder und Jugendliche brauchen gute Bedingungen für ihr Aufwachsen und echte Teilhabe. Rheinland-Pfalz wird ein kinder-, jugend- und familienfreundliches Land bleiben. Dafür steht diese Landesregierung. (Beifall der SPD und der CDU –
Matthias Lammert
Bevor wir in die zweite Runde gehen, darf ich Gäste bei uns begrüßen, und zwar zum einen Schülerinnen und Schüler der Klasse 9a der Sonnenberg-Realschule plus Langenlonsheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Des Weiteren die Dienstgruppe der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim. Ebenfalls herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir starten in die zweite Runde, und ich erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzenden Katrin Eder das Wort.
Katrin Eder GRÜNE
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ich glaube Ihnen das hier in Rheinland-Pfalz, Herr König, dass Sie sagen, niemand will solche Kürzungen bei Kindern, Jugendlichen und Alleinerziehenden. Ihnen glaube ich das, aber der CDU auf Bundesebene glaube ich das leider nicht. Das Ziel, die Entlastung der Kommunen, ist auch ein richtiges Ziel. Insofern erlauben Sie mir bitte, dass ich die beiden Sozialdezernent:innen, Jana Schmöller und David Guthier, (Abg. Florian Maier, SPD: Gute Leut!) beide SPD aus Rheinland-Pfalz, zitiere, die gesagt haben: „Wenn der Bund den Rotstift ansetzt, spüren wir die Folgen in den Städten zeitversetzt, [und zwar] mit voller Härte.“ So ist es. Wenn Sie sagen, wir wollen die Säumigen verfolgen, ist das das eine, aber das, was Sie beim Unterhaltsvorschuss machen, ist genau das Gegenteil. Allein in der Stadt Mainz wurden 2025 7 Millionen Euro ausgegeben für den Unterhaltsvorschuss. Die Lösung aber ist doch, die Kommunen zu ertüchtigen, das Geld einzutreiben, und nicht am Ende den Familien und den Alleinerziehenden einfach dieses Geld zu streichen für die 16- und 17-Jährigen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, im Zweifelsfall greifen andere Systeme, aber die Krankenschwester, die Alleinerziehende, die arbeiten geht, will das vielleicht nicht, wenn ihr das Wohngeld gekürzt wird oder eben auch andere Leistungen, am Ende in den Grundsicherungsbezug zu fallen. Das hat doch auch etwas mit Würde und mit Respekt zu tun. Darum geht es eben. Es geht um das Vertrauen in unseren Sozialstaat, dass er einen nicht hängen lässt, nur weil man Kinder großzieht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Michael König. (Abg. Michael König, CDU, fährt das Redepult hoch)
Michael König CDU
Es hat keinen Turbogang. (Zuruf von der CDU: Eine Minute ist schon rum! – Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erst einmal: Es ist schon eine historische Sache, dass die AfD und die Grünen einer Meinung sind. Ich finde, das ist, wenn auch vielleicht inhaltlich ein bisschen auseinander, aber ich finde das – – – (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ganz tiefes Niveau!) – Ganz ruhig, ganz ruhig, ganz ruhig bleiben. Ich bin auch ruhig. (Vereinzelt Beifall und Heiterkeit bei der CDU) Ich habe Ihnen zugehört, dann hören Sie auch mir zu, oder Sie lassen es, aber jetzt bin ich dran. Noch einmal an die AfD gewandt: Kindergartenplätze ist sicherlich ein ganz wichtiges Thema für Kommunen, da gebe ich Ihnen recht. Als Stadtbürgermeister kann ich Ihnen sagen, wir machen uns momentan weniger Gedanken um Personalmangel als über Personalüberschuss. Wir müssen uns jetzt Gedanken machen, wie wir in Zukunft dieses Fachpersonal sinnvoll einsetzen, damit wir sie nicht verlieren. Darüber müssen wir auf Landesebene nochmals diskutieren. Ich sehe das nicht, dass wir in Zukunft einen starken Personalmangel haben. Sie haben sicherlich das Ohr an Ihren Kommunen und wissen, dass viele Kindergärten Gruppen schließen oder sogar überlegen, ganz zuzumachen. Hier sind genug Bürgermeister im Raum, die Ihnen das bestätigen können. Frau Eder, sicherlich, Sie glauben mir, Sie glauben vielleicht nicht der Bundesregierung, aber ich habe Vertrauen. Das muss ich haben. (Heiterkeit und Zuruf der Abg. Katrin Eder, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN: In Merz!) – Jetzt machen Sie es doch nicht an Herrn Merz fest, es gibt noch andere CDU- und SPD-Politiker auf Bundesebene. Ich hoffe, dass nicht alles Herr Merz alleine entscheidet. (Beifall und Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe vollstes Vertrauen in unsere Landesregierung, dass wir unsere Pfähle in Berlin einschlagen und unsere Meinung dort vertreten. (Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Demokratie funktioniert nun einmal so, dass am Ende Mehrheiten entscheiden und nicht die einzelne Meinung. Das ist gut so, und es soll in Deutschland so bleiben, dass wir Mehrheiten entscheiden lassen. Meine Damen und Herren, wir sind auf einem Weg. Es ist noch nichts in Stein gemeißelt. Ich habe es vorhin schon einmal gesagt und wiederhole mich da gerne. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sehr gute Rede!) Lassen Sie uns doch einmal Luft holen, (Glocke des Präsidenten) bevor wir alles hektisch machen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und bei der SPD – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Ruth Greb.
Ruth Greb SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hat noch einmal deutlich gemacht, wie unsere Haltung gegenüber dem Bund ist. Familien- und jugendpolitische Leistungen dürfen nicht ausgehöhlt werden. Rheinland-Pfalz bleibt ein kinder- und familienfreundliches Land. Dafür tut das Land schon einiges. Beispielsweise fördert Rheinland-Pfalz Projekte gegen Kinder- und Jugendarmut, hat die JES!-Jugendstrategie mit eigenen Programmen für Beteiligungen entwickelt, macht die mobile Jugendarbeit und auch die Jugendsozialarbeit stark und fördert die Demokratiebildung. Über den Landesjugendplan finanziert das Land auch dauerhaft Fachkräftestrukturen. Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hat zudem gerade gefordert, außerschulische Jugendarbeit in die neue Bildungsinitiative von Bund und Ländern einzubeziehen. Das alles sind wichtige Punkte, die genau an den richtigen Stellen ansetzen: Prävention, Jugendbeteiligung und Demokratiebildung. Gerade deswegen macht mir ein Punkt am meisten Sorgen in der Aktuellen Debatte: Bei Demokratiebildung und Extremismusprävention sollen die Bundesmittel stark gekürzt werden. Hinter diesen Zahlen stehen Menschen. Da steht die Fachkraft im Jugendzentrum, da stehen Projekte, in denen Jugendliche lernen, ihre Meinung zu vertreten. Da stehen Menschen, die zuhören, wenn ein junger Mensch abzurutschen droht oder eine Familie in Schieflage gerät, und dahinter stehen Strukturen, in denen Demokratie nicht nur erklärt, sondern erlebt wird. Das stärkt Familien und junge Menschen. Diese Programme leisten insbesondere Kontinuität in der Beziehungsarbeit. Hier müssen wir noch einmal aufpassen. Danke. (Beifall bei der SPD und bei der CDU)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordneter Claudia von Bohr das Wort.
Claudia von Bohr AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich werden: Die geplanten Leistungskürzungen für Familien sind nach unserer Überzeugung eine falsche Prioritätensetzung der Regierungspolitik. Während bei der gesellschaftlichen Mitte gekürzt wird, bleiben Ausgaben wie zum Beispiel für ideologische Projekte nahezu unangetastet. Daher sagen wir: Sparen Sie bei den wahren Kostentreibern und nicht bei den Familien. Auch die AfD-Fraktion will, dass Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und weitere Familienleistungen nicht gekürzt werden. Wir würden daher andere Schwerpunkte setzen, um diese wichtigen Unterstützungsleistungen nicht zu gefährden. Für eine aus unserer Sicht falsche Prioritätensetzung sind die Grünen mitverantwortlich. Vor diesem Hintergrund beklagen Sie die negativen Folgen Ihrer eigenen Politik. Familien und vor allem Alleinerziehende – ich weiß, wovon ich rede – brauchen keine Politik, die lediglich immer neue Leistungen verspricht, sie brauchen eine Politik, die verlässliche Strukturen schafft. Die Grünen fragen: Wie können wir Familien länger unterstützen? Wir fragen: Warum brauchen Familien diese Unterstützung immer länger? Das ist der Unterschied. Unser Ziel ist ein Rheinland-Pfalz, in dem Familien aus eigener Kraft eine Zukunft aufbauen können, ein Land mit guten Kitas, bezahlbarem Wohnen, fairen steuerlichen Rahmenbedingungen und einer Politik, die Familien stärkt. Das ist nachhaltige Familienpolitik. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende des ersten Teils der Aktuellen Debatte. Wir kommen zu Punkt 9 b) der Tagesordnung: Verlässlich investieren, schneller bauen – Bund und Land bringen Verkehrsprojekte in Rheinland-Pfalz gemeinsam voran auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 19/677 – Für die antragstellende Fraktion erteile ich Abgeordnetem Tobias Vogt das Wort.
Tobias Vogt CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe immer noch mit den Eindrücken vom Wochenende hier vor Ihnen. Normalerweise hätte ich am Schiffskonvoi in Oberwesel teilgenommen und das Feuerwerk „Rhein in Flammen“ genossen. Die Verantwortlichen vor Ort waren aber aufgrund der Niedrigwassersituation gezwungen, „Rhein in Flammen Oberwesel“ in diesem Jahr abzusagen. Welchen wirtschaftlichen Schaden das Niedrigwasser in Rheinland-Pfalz für Tourismus und Wirtschaft bedeutet, lässt sich heute noch gar nicht beziffern, aber, meine Damen und Herren, zwei Dinge lassen mich trotzdem sehr positiv auf diese Thematik blicken. Erstens war der Weinmarkt auch ohne Feuerwerk sehr gut besucht, sodass unsere Winzerinnen und Winzer, die Hoteliers und Gastronomen trotzdem gute Umsätze erzielen konnten. Zweitens bin ich unserem Bundesverkehrsminister Steffen Bilger, unserem Landesverkehrsminister Achim Schwickert und unserem Fraktionsvorsitzenden Christoph Gensch sehr dankbar, dass sie Schulter an Schulter erklärt haben, bei der Mittelrheinvertiefung Tempo zu machen. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Natürlich löst das nicht alle Probleme in Niedrigwasserzeiten, aber die Mittelrheinvertiefung sichert Lieferketten und verringert spürbar wirtschaftliche Verwerfungen. (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!) An dieser Stelle möchte ich Verkehrsminister Achim Schwickert auch noch einmal ausdrücklich dafür danken, (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Noch einmal!) dass er in der Niedrigwasserphase schnell gehandelt und zügig das Sonntagsfahrverbot aufgehoben hat, während andere noch gezaudert haben. (Beifall der CDU sowie des Abg. Alexander Schweitzer, SPD) Während andere noch gezaudert haben, hat Rheinland-Pfalz bereits gehandelt. Bleiben wir noch kurz im Mittelrheintal. Mit Spannung erwarten wir alle die BUGA 2029. Es macht heute schon Spaß zu sehen, wie derzeit an der B 9 die Bagger rollen und neue Radwege im Tal entstehen. Auch die Mittelrheinbrücke wird weiter forciert, sodass man sagen kann, am Ende der Legislaturperiode werden die Menschen im Mittelrheintal eine spürbare verkehrliche Verbesserung bemerken. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Alexander Schweitzer, SPD) Das, meine Damen und Herren, gilt nicht nur für die Menschen im Mittelrheintal. In der Eifel können sich die Menschen über die Wiederherstellung der Eifelstrecke freuen. Bereits heute kann ein weitgehend stabiles Angebot unterbreitet werden, und 2028 wird die Elektrifizierung abgeschlossen sein. Die Strecke wird durchgehend befahrbar sein, und die Zweigleisigkeit wird weitsichtig mitbedacht. Sehr gute Nachrichten gibt es im Übrigen auch von der A 1. Die wichtige Nord-Süd-Verbindung ist im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestuft, und für den südlichen Abschnitt besteht bereits Baurecht. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat unserer Fraktion bei unserem Besuch in Berlin versichert, dass der Lückenschluss nun zügig angegangen wird. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Alexander Schweitzer, SPD) Die Pfalz darf sich ebenfalls freuen. (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Jetzt aber!) Der durchgängig vierspurige Ausbau der B 10 zwischen Pirmasens und Landau, die wichtige Ost-West-Achse im Süden des Landes, ist und bleibt eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in unserem Land. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Alexander Schweitzer, SPD –
Alexander Schweitzer SPD
So sieht es aus!) – Danke. Auch hier hat unser Bundesverkehrsminister deutlich signalisiert, dass der Bund dieses Projekt mit Priorität weiterverfolgt. Parallel zur heutigen Debatte findet dort der Spatenstich für den wichtigen Teilabschnitt an der Felsnase bei Hauenstein statt. Mit Nachdruck werden wir als regierungstragende Fraktionen dafür eintreten, dass die weiteren Abschnitte schnellstmöglich folgen werden. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Alexander Schweitzer, SPD –
Alexander Schweitzer SPD
Sehr gut!) Schließlich ist für den Süden von Rheinland-Pfalz die zweite Rheinbrücke bei Wörth von enormer Bedeutung. Gemeinsam mit Baden-Württemberg können wir dort die nächsten Planungsschritte angehen, um das Projekt zügig zu verwirklichen. Auch die RHEINPFALZ berichtet heute entsprechend. (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!) Meine Damen und Herren, gerade ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz braucht eine leistungsfähige und resiliente Verkehrsinfrastruktur auf der Straße, im Wasser, auf der Schiene und in der Luft. (Zuruf der Abg. Dr. Lea Heidbreder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit gewissem Stolz blicke ich auf die Umsetzung der eben angesprochenen wichtigen Verkehrsprojekte in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus gilt es, den Sanierungsstau bei Landesstraßen und -brücken Stück für Stück aufzulösen. Unsere Landesregierung hat den Mut und den Willen dazu. In der Infrastruktur werden die Menschen in der Legislaturperiode Verbesserungen unmittelbar spüren. Genau das lässt mich positiv auf die weitere Entwicklung für Rheinland-Pfalz blicken. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Benedikt Oster.
Benedikt Oster SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen. Ich finde es wirklich sehr begrüßenswert, dass der neue Verkehrsminister Steffen Bilger ausdrücklich die rheinland-pfälzischen Projekte erwähnt und den Fortbestand gesichert hat, denn ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger hätten in diesen unsicheren Zeiten wenig Verständnis dafür, wenn durch einen personellen Wechsel am Ende das eine oder andere Projekt in ein anderes Bundesland verlagert wird. Deshalb ist diese Aussage absolut begrüßenswert und wichtig für unsere Region in RheinlandPfalz. Aber lassen Sie mich die beiden Überschriftenthemen der Aktuellen Debatte der CDU auseinanderdividieren. Einmal „Verlässlich investieren, schneller bauen“: Ich glaube, verlässlich investieren bedeutet, dass wir langfristig in Verkehrsinfrastruktur investieren. Alle politischen Parteien haben in den letzten Jahrzehnten so ein bisschen das Problem entwickelt, dass wir in Wahlperioden denken. Ich glaube, das ist das Kernproblem in der Infrastruktur. Wir müssen damit aufhören, dass wir manchmal Spitzen hochfahren, wieder massiv investieren und dann in den nächsten Jahren Gelder wieder abbauen. Das ist das Kernproblem, und das ist Gift für die Ingenieure in unserem Land, die eine Konstante brauchen, die zwar einen Mittelhochlauf brauchen, aber nicht diese Spitzen, die permanent abgebildet werden. Man sieht, das beste Beispiel dafür ist die Deutsche Bahn, ohne jetzt BahnBashing zu betreiben, aber genau da sieht man, dass das passiert ist. Mal wird eine Bahnoffensive getätigt und dann über Jahrzehnte hinweg der falsche Finger gestreckt. Deshalb ist es wichtig, dass wir das heute noch einmal sagen: Eine funktionierende Infrastruktur ist aus meiner Sicht einmal für die Wirtschaft sehr, sehr wichtig – wir haben es gehört –, aber ich glaube am Ende auch für die Bürgerinnen und Bürger, denn daran sieht man, ob ein Staat handlungsfähig ist. Auch das wieder ist in den aktuellen Zeiten wichtiger denn je. (Beifall der SPD und der CDU) Ich glaube, wir haben in den zurückliegenden Jahren in Rheinland-Pfalz bereits begonnen, mit den Hausaufgaben zu sagen, wir müssen in den Straßenausbau kontinuierlich mehr investieren, denn es ist ein offenes Geheimnis, dass die Baukosten massiv gestiegen sind und unsere Mittel, die wir zusätzlich investieren, immer wieder ein Stück weit abschmälern, aber deshalb ist wichtig, dass wir diesen eingeschlagenen Weg kontinuierlich fortsetzen. Der zweite Punkt in der Aktuellen Debatte ist „schneller bauen“. Bei „schneller Bauen“ muss ich ganz ehrlich sagen, ich glaube, das ist das große Problem unserer Zeit. Generell, ob es im Hochbau ist oder in allen anderen Sektoren: Es dauert einfach zu lang. Der Straßenausbau ist dort ebenfalls massiv betroffen. Ich habe es schon so oft gesagt, es fängt beim Grunderwerb an. Es geht über die ganzen Untersuchungen, über die ganzen Gutachten, Machbarkeitsstudien – das Wort kann ich schon gar nicht mehr hören –, Umweltverträglichkeitsprüfungen und am Ende noch die Beteiligung öffentlicher Belange. Wenn dieser lange Prozess am Ende fertig ist, wird auch fast jedes Projekt noch beklagt. Deshalb sage ich, wir müssen schneller zum Baurecht kommen. (Beifall der SPD und der CDU) Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das bereits in Kraft ist, aus meiner Sicht gehandelt hat, denn alle vorgenannten Punkte sind in diesem Gesetzverfahren aufgegriffen und sollen am Ende zu einer Beschleunigung führen. Abschließend möchte ich aus meiner Sicht auf sechs Maßnahmen eingehen, an denen wir konkret als Regierung in Mainz, aber auch in Berlin arbeiten müssen. Wir müssen das Landesstraßenbauprogramm und den Bundesverkehrswegeplan auf einem hohen kontinuierlichen Finanzniveau fortführen. Wir müssen beim LBM und der Autobahn GmbH gute Stellen für unsere Ingenieurinnen und Ingenieure, aber auch für Techniker haben. Da müssen wir auch bei der Besoldung aus meiner Sicht an der einen oder anderen Stelle schauen. Bei der Vergabe an externe Büros wurde in der Vergangenheit auch einiges gemacht. Der Schwellenwert wurde hochgeschraubt, aber ich glaube, auch da sollte man sich aus meiner Sicht das Ganze nochmals anschauen. Dann sage ich immer wieder: Vorratsplanung. Auch wenn der Rechnungshof es nicht gerne hört, wir müssen Alternativplanungen in der Schublade haben, wenn Projekt A ausfällt, dass wir Projekt B direkt vorziehen. (Beifall der SPD und der CDU) Ein weiterer Punkt, bei dem ich glaube, wir könnten in Rheinland-Pfalz – weil es oft fällt in den Plenardebatten – weggehen vom klassischen Vollausbau hin zu mehr Oberbausanierung, denn dann würden wir mit demselben Mitteleinsatz, mit demselben Geld im Haushalt mehr Kilometer an Fahrbahn sanieren. Davon würden die Bürgerinnen und Bürger direkt etwas spüren. (Beifall der SPD und der CDU –
Alexander Schweitzer SPD
Genau so!) Beim letzten Punkt werde ich sehr, sehr deutlich, wenn es um Ersatzneubauten geht. Davon haben wir in Rheinland-Pfalz sehr, sehr viele, insbesondere Brückenbauwerke. Da muss ich wirklich sagen, wir müssen die Standards auf das Kleinste zurückfahren, denn ich glaube, wir können es keinem erklären, wenn wir bei einer Brücke, die am selben Standort abgebaut und wieder aufgebaut wird, dieselbe Maschinerie, wie ich sie beschrieben habe, noch einmal laufen lassen. Dort müssen wir ganz schnell und zügig bauen, meine Damen und Herren. Danke schön. (Beifall der SPD und der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Carsten Propp.
Carsten Propp AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Die CDU entdeckt ihr Interesse an Verkehrspolitik. Ich habe mir noch einmal den Koalitionsvertrag angeschaut. Das Kapitel „Verkehr und Mobilität“ habe ich aber nicht gefunden, denn Sie haben auf drei von 100 Seiten das Thema unter „Infrastruktur“ versteckt. Das macht mich doch schon ein bisschen sprachlos. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Herr Ministerpräsident, in Ihrer Regierungserklärung nahm der Verkehr genau 1 Prozent Raum ein. Das ist sehr, sehr wenig und sehr, sehr traurig. Am 4. September fand in Wiesbaden die 8. Länderkonferenz Rhein statt. Es ging um Niedrigwasser, Binnenschifffahrt, Hafensicherheit und eine der wichtigsten Verkehrsachsen unseres Landes. Herr Innenminister, Sie waren dort, aber wie viele Abgeordnete des rheinland-pfälzischen Landtags waren dort? Kein Abgeordneter der CDU-Fraktion, kein Abgeordneter Ihres Juniorpartners, und die sogenannte, selbst ernannte Service-Opposition war an diesem Tag offenbar außer Betrieb. (Beifall und Heiterkeit der AfD) Die demokratische Opposition war dagegen vor Ort. Knapp zwei Wochen später beantragt die CDU eine Aktuelle Debatte, präsentiert sich als Vorkämpferin für Verkehrsinfrastruktur. Liebe Kollegen von der CDU, wenn Ihnen das Thema wirklich so wichtig ist, warum waren Sie dann nicht dort? Ihre Aktuelle Debatte heißt „Bund und Land bringen Verkehrsprojekte in Rheinland-Pfalz gemeinsam voran“. Der Titel klingt nach großer Harmonie. Dabei feuert Merz den aus Rheinland-Pfalz stammenden Bundesverkehrsminister. Die CDU-Landtagsfraktion kündigt Merz daraufhin die Freundschaft. Heute wollen Sie uns diesen Familienkrach als erfolgreiche Zusammenarbeit verkaufen. (Beifall und Heiterkeit der AfD) Liebe Kollegen, bei Ihnen zieht nicht einmal die CDU mit der CDU an einem Strang, aber Bund und Land sollen es angeblich tun. Beim Berliner Treffen wurden offenbar der Lückenschluss der A 1, der B 50neu, die Bahn und die Abladeoptimierung am Mittelrhein angesprochen. Bundesverkehrsminister Bilger habe zugesagt, die unter seinen Vorgängern begonnenen Projekte mit „höchster Priorität“ weiterzuführen. Das klingt gut, aber was bedeutet „höchste Priorität“ konkret? Gibt es neue Zeitpläne, zusätzliche Mittel, konkrete Entscheidungen oder wenigstens einen verbindlichen nächsten Schritt? Zum Lückenschluss der A 1 hat die AfD-Fraktion deshalb einen Berichtsantrag für die nächste Sitzung des Verkehrsausschusses eingereicht. Wir wollen wissen, welche konkreten Ergebnisse und Zusagen die Gespräche mit Bilger gebracht haben und welche weiteren Beschleunigungsmöglichkeiten die Landesregierung sieht. Die CDU berichtet von einem 90-minütigen Gespräch. Wir fragen nach dem Ergebnis, denn „höchste Priorität“ ist kein Termin, keine Finanzierungszusage und noch lange kein Baubeginn. Was es bislang gibt, sind vor allem Initiativen des Bundes. Das InfrastrukturZukunftsgesetz könnte Planungs- und Genehmigungsverfahren für bestimmte Bundesfernstraßen beschleunigen. Es reicht aber bei Weitem nicht aus, um den über Jahrzehnte gewachsenen Dschungel des deutschen Planungsrechts zu lichten. Das ist Heckenschere statt Kettensäge. Auch beim Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz bleibt die entscheidende Frage: Wie viel zusätzliches Geld kommt tatsächlich beim Bundesstraßenbau in Rheinland-Pfalz an? Von der Landesregierung fehlt weiterhin ein eigenes Beschleunigungsprogramm mit zusätzlichen Mitteln, konkreten Projekten und verbindlichen Zeitplänen. Für den Landesstraßenbau 2027 kennen wir noch nicht einmal die vorgesehene Finanzausstattung. Auch zur Verkürzung der Bauzeiten habe ich eine Kleine Anfrage gestellt. Ältere Anfragen unserer Fraktion zeigen zwei wesentliche Gründe für überlange Baustellen, nachträgliche Planungsänderungen und eine unzureichende Koordination der beteiligten Bauunternehmen. Beides kann die Landesregierung beeinflussen. Wir brauchen mehr Planungskapazitäten im LBM durch externe Planungsbüros. Wir brauchen bessere Planungen, damit nicht während des Baus ständig nachgebessert werden muss. Wir brauchen ein Baustellenmanagement, das die beteiligten Unternehmen tatsächlich koordiniert. Wo der LBM dies nicht selbst leisten kann, muss auch über den verstärkten Einsatz von Generalunternehmern gesprochen werden. Ebenso müssen Ausschreibungen vereinfacht und stärker auf kürzere Bauzeiten ausgerichtet werden. Schnellere Genehmigungen allein reichen nicht. Wenn nach dem ersten Spatenstich wieder jahrelang gebaut wird, ist für den Bürger nichts gewonnen. Die CDU liefert uns heute vor allem Ankündigungen des Bundes. Wir erwarten aber Antworten darauf, was die Landesregierung selbst tut. Wer „verlässlich investieren“ und „schneller bauen“ verspricht, muss sagen, welche Projekte, welche Mittel und bis wann. Darum geht es. Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzende Katrin Eder.
Katrin Eder GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie gut tut doch in einer solchen Koalition so eine Therapiedebatte, in der man sich einig beim Thema Straßenbau ist. (Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als Verkehrspolitikerin kann ich den Wunsch nach schnellerem Bauen wirklich sehr gut nachvollziehen, aber das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht. Ja, wir müssen schneller werden, aber wir brauchen trotzdem eine Priorisierung. Wir haben zwar das Sondervermögen, aber das Geld ist knapp, ebenso wie die Kapazitäten beim Planen, beim Genehmigen und beim Bauen. Genau da hat auch das Infrastrukturgesetz von CDU und SPD einen Denkfehler. Schiene, Autobahn, Bundesstraßen, Wasserstraßen, Häfen und sogar Flughäfen: Alles ist jetzt im überragenden öffentlichen Interesse, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer alles priorisiert, priorisiert am Ende nichts. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen sind für uns gerade nach den aktuellen Erfahrungen drei Punkte klar. Wir dürfen die existierende Infrastruktur nicht so verkommen lassen, dass nichts mehr geht. Wir müssen nur nach Ludwigshafen schauen. Wir müssen endlich das Bahnchaos durch die kaputtgesparte Infrastruktur in den Griff bekommen. Nach den Erfahrungen mit der Hitze und Dürre dieses Jahr müssen wir wirklich auch bereit sein, zusätzliche Versiegelungen voranzutreiben. Fakt ist doch, wenn wir den Anspruch haben, dass die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer auch in 50 Jahren noch gut hier leben können, müssen wir doch klug überlegen, welche Projekte, die zum Teil seit Jahrzehnten in der Planung sind, heute überhaupt noch sinnvoll sind und ob es nicht eine zukunftsfähigere oder notwendigere Infrastruktur gibt. Ein Beispiel: Sie haben die B 10 angesprochen, aber immer wieder wird das Thema „Queichtalbahn“ adressiert. Selbst der zuständige ÖPNV-Zweckverband warnt davor, dass der weitere Straßenausbau den Ausbau der Queichtalbahn verhindern könnte. Ebenso ist es doch im Hunsrück, dass die Hunsrückhöhenstraße die Reaktivierung der Hunsrückbahn schwierig macht, da das Auswirkungen auf die Kosten-Nutzen-Berechnung hat, indem der Reisezeitvorteil des Autos gegenüber der Schiene vergrößert wird. Das Gleiche ist doch auch bei der A 1 und der Eifelstrecke das Thema. Nutzen-Kosten-Untersuchungen für die Eisenbahn geraten dann unter Druck, wenn der Straßenbau Vorrang hat – so klang das jetzt bei Ihnen wieder. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Priorität muss die Sanierung von Straßen und Brücken haben. Die Priorität müssen der ÖPNV und die Schiene haben, ihre Sanierung, ihr Ausbau und die Beseitigung von Engpässen. Deswegen werden wir ganz genau hinschauen, wenn Sie den Haushalt vorlegen, dass Projekte wie Alzey–Mainz, Winden–Wörth, Reaktivierungsprojekte oder die Pfalztram weiterverfolgt werden. Apropos Pfalztram: Wenn wir nach Ludwigshafen schauen, dann sehen wir doch, wie wichtig es ist, Alternativen zu haben, wenn hier die Hauptverkehrsadern gesperrt werden. Dann sagt man den Pendlerinnen und Pendlern, steigt doch auf die Eisenbahn um. Aber wir erleben hier Staus, Umwege, Verkehrschaos. Die Bahn kann es nicht leisten. Wir haben hier keine Kapazitäten. Die Infrastruktur ist marode und störanfällig. Deswegen zeigen uns die Gespräche mit den Bahnbeschäftigten: Wir brauchen mehr Kapazitäten für den Nah-, den Fern- und den Güterverkehr. Deswegen muss das unser Fokus sein. Die Vorschläge der Beschleunigungskommission Schiene liegen doch auf dem Tisch. Bauen wir beispielsweise zusätzliche Weichen, Überholgleise. Kein anderes Bundesland hat so viele alte handbetriebene Stellwerke. Ermöglichen wir mehr Gleiswechsel. Das klingt alles nicht so attraktiv wie „Wir bauen den nächsten Schritt Autobahn“. Ja, das mag nicht so sexy sein, aber für die Pendlerinnen und Pendler ist es wichtig, dass die Bahn funktioniert. Die CDU war in Berlin beim Bundesverkehrsminister. Das war jetzt zwar ein anderer, aber ich habe mir so erhofft, dass es gelingt, für die Eifel den gordischen Knoten bei der Eifelstrecke der Eisenbahn zu zerschlagen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Heiterkeit und Zurufe des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Ministerpräsidenten Gordon Schnieder) – Nein, nein, nein. Ach, Herr Schnieder. Es gab noch nie eine grüne Bundesverkehrsministerin oder einen grünen Bundesverkehrsminister. (Abg. Joachim Paul, AfD: Gott sei Dank! – Weitere Zurufe von der AfD) Seit Ihrer Bahnreform wurden 17 Prozent der Eisenbahnstrecken in Deutschland zurückgebaut, währenddessen die Autobahn weiter ausgebaut wurde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau deswegen hat Ihre Politik von SPD und CDU an dieser Stelle dazu geführt, dass der CO -Ausstoß im Verkehrssektor in den letzten Jahren noch gestiegen ist. Deswegen müssen wir das Ruder herumreißen und endlich die Eisenbahn ertüchtigen als Verkehrsmittel der Zukunft. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Achim Schwickert das Wort.
Achim Schwickert
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Verkehrspolitik und ebensolche Verkehrswege sind eine zentrale Grundlage für die Wirtschaft und die Menschen in Rheinland-Pfalz. Als Landesregierung haben wir das klare Ziel, in die Verkehrsinfrastruktur massiv zu investieren und vor allem Verkehrsprojekte konsequent baulich auch in die Umsetzung zu bringen. Das wollen wir gemeinsam mit allen am Bau Beteiligten auf den Weg bringen. Dass wir da jetzt schon anpacken, belegen Zahlen, auf die ich später noch eingehen möchte. Neben den vielen regional wichtigen Maßnahmen wie dem Ausbau von Ortsdurchfahrten – egal, wie die Straßen klassifiziert sind – und der Sanierung und dem Ausbau von Brücken will ich heute ein bisschen auf die überregional bedeutsamen Maßnahmen eingehen. Eines möchte ich vor die Klammer ziehen, es ist eben angesprochen worden: Ja, wir haben Bundesverkehrsminister Bilger im Bundesverkehrsministerium besucht und dort eine ganze Reihe von für uns in Rheinland-Pfalz sehr wichtigen Bundesprojekten durchgesprochen, wo wir eine verlässliche Zusammenarbeit brauchen. Die hat er uns zugesagt, und die nehmen wir auch tatsächlich wahr. Es ist vieles schon angesprochen worden, deswegen will ich es ein bisschen zusammenfassen. Es geht auch über die einzelnen Verkehrsträger hinaus. Also, nur mit der Schiene werden wir den Krieg auch nicht gewinnen. Wir brauchen eine Investition in die Infrastruktur bei allen Verkehrsträgern. Deswegen will ich sie jetzt auch ansprechen. Vorhin ist die B 10 angesprochen worden. Es ist ja nicht so, dass da jetzt nichts passiert und wir nur reden und planen. Dort ist heute Morgen Spatenstich. Es geht um die Felsnase, an der, wie ich mir habe sagen lassen, schon der eine oder andere Unfall passiert ist. Bei dieser zentralen Verkehrsachse im Süden ist es wichtig, dass wir dort jetzt ins Handeln kommen und tatsächlich bauen. (Beifall der CDU und der SPD) Der Lückenschluss der A 1 Eifel zeigt doch, woran es hängt. Wir brauchen in solchen Fällen einen Rechtsweg bis zum Bundesverwaltungsgericht. Das dauert zig Jahre. Ein wichtiges Infrastrukturprojekt kann nicht in die Umsetzung kommen. Sie kriegen mit solchen Zeitverläufen natürlich das Problem mit der dauerhaften Zurverfügungstellung von Geld, weil ja die haushalterischen Dinge sich ständig verändern, sodass schon viel zusammenkommen muss, dass jetzt die Entscheidung getroffen ist, wir dürfen bauen. Gleichzeitig ist sofort die Entscheidung gefallen, wir setzen das auch um, und wir beginnen mit dem Bau. Das ist jetzt eine gesamtdeutsche Infrastrukturmaßnahme an der A 1 mit diesen Lückenschluss. Jetzt ist es an der Autobahn GmbH, das Verfahren an der Stelle durchzuziehen. Jedenfalls habe ich gehört, dass es an der Bauwirtschaft in Deutschland nicht liegen soll, wenn wir solche Dinge angehen. Ich komme zu den Wasserstraßen. Die Abladeoptimierung und die Rheinkonferenz sind angesprochen worden. Manchmal kommt es nicht darauf an, wie viele irgendwo hinfahren, sondern es kommt auch ein bisschen darauf an, wer hinfährt und was dabei herauskommt. (Beifall der CDU und der SPD) Das Entscheidende dort war, dass die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen einheitlich die eine Meinung vertreten haben, obwohl der wunde Punkt eigentlich bei uns liegt. Ein Teil ist noch in Nordrhein-Westfalen, aber es ist natürlich wichtig, dass wir auf der Gesamtstrecke des Rheins möglichst die gleiche Wassertiefe haben, denn die niedrigste bestimmt, was gefahren werden kann. Der Rhein ist nun einmal eine sehr wichtige Wasserstraße, und es kommt darauf an, wie viele Güter wir darauf transportieren können. Angesprochen worden ist auch die zweite Rheinbrücke in Wörth. Da hat der Bund den Ausbauplänen zugestimmt, und das kann jetzt in die weitere Planung mit Baden-Württemberg gehen und bedeutet eine wirtschaftliche Verbindung zwischen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Das Mittelrheintal wurde auch angesprochen. Aktuell hat für Kestert und Osterspai der Ausbau in den Ortsdurchfahrten begonnen. Wir haben noch 5 Millionen Euro mehr vom Bund bekommen, um die Radwege auszubauen. Die Erhaltung des Straßennetzes ist für die Wirtschaftskraft des Landes sowie für die Mobilität der Bevölkerung von erheblicher Bedeutung. Wir stellen dann auch sicher, dass die notwendigen Investitionen dort getätigt werden, und müssen natürlich auch rechtliche Normen anpassen, sodass wir zur Verfahrensbeschleunigung kommen und natürlich innerhalb des Landesbetriebs Mobilität weiterhin Optimierungen vornehmen und Grundlagen schaffen, damit wir gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort haben. Es ist aber nicht so, dass da kein Ergebnis herauskommt. Der LBM hat im Jahr 2025 die von Bund und Land bereitgestellten Finanzmittel in Höhe von 128 Millionen Euro inklusive der Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro des Sondervermögens vollständig verbaut. Im Jahr 2026 sind wir auch auf einem guten Weg. Abschließend möchte ich betonen, wir wollen den Sanierungsstau im Straßen- und Brückenbau der vergangenen Jahre hinter uns lassen. Dass das notwendig ist, diesen Sanierungsstau hinter uns zu bringen, zeigt mir eine aktuelle Information, die ich eben bekommen habe, wonach wir an der B 9 bei Speyer wieder ein Stabilitätsproblem haben. Wir werden also auch immer die Bereitschaft zu Sofortmaßnahmen haben müssen, und dann kommt es auch wieder darauf an, ob wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bund haben. Ich bin mir sicher, dass wir das gemeinsam hinbekommen, wenn wir zusammenhalten. Vielen Dank. (Beifall der CDU und der SPD)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die zweite Runde gehen, begrüßen wir weitere Gäste bei uns im Haus. Ich begrüße Schülerinnen und Schüler der Klasse 10c der Hildegardisschule Bingen am Rhein. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir starten in die zweite Runde. Für die CDU-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Tobias Vogt das Wort.
Tobias Vogt CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Eder, die Hunsrückhöhenstraße macht die Hunsrückbahn schwierig? Da kam ich eben nicht ganz mit. (Abg. Katrin Eder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dann lassen Sie es sich erklären!) Ich erkläre es Ihnen kurz. Die Hunsrückhöhenstraße ist die B 327. Sie führt vom Flughafen Hahn Richtung Koblenz. Vielleicht meinen Sie die B 50? Die würde analog zur Hunsrückbahn führen. Aber das vielleicht nur am Rande. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich lade Sie in den Wahlkreis ein, dann zeige ich es Ihnen. Vielleicht kommen Sie dann mit. (Beifall und Heiterkeit bei der CDU und bei der SPD) Am Ende, Frau Eder, haben Sie doch 15 Jahre regiert und die ganzen Projekte immer gebremst. Ich kann an der Stelle nur sagen, Gott sei Dank gab es noch keinen grünen Bundesverkehrsminister. (Beifall der CDU und bei der SPD – Zurufe von der CDU und der SPD: Bravo!) Herr Propp, wir haben den Verkehr im Kapitel „Infrastruktur“ versteckt? Ist denn Infrastruktur eine Voraussetzung für Verkehr? Also, vielleicht brauchen wir auch da ein bisschen Nachhilfe, und vielleicht tut es Ihnen auch weh, dass wir als CDU zusammenstehen und auch mit dem neuen Bundesverkehrsminister vertrauensvoll und gut zusammenarbeiten und er uns entsprechende Zusagen macht, wie es Verkehrsminister Schwickert gerade erläutert hat. Ich kann Ihnen nur sagen, wir als Landesregierung bringen gemeinsam mit unserem Bundesverkehrsminister und der Bundesregierung die Projekte, die für Rheinland-Pfalz wichtig sind, voran. Wir haben verbindliche Zusagen, und dabei bleiben wir. (Beifall der CDU und bei der SPD) Ich habe eben damit abgeschlossen, dass wir im Land den Sanierungsstau insbesondere bei den Straßen auflösen wollen. Auch der Minister hat es erwähnt, und er hat auch erwähnt, dass die Landesregierung massiv in die Infrastruktur investieren möchte. Es liegt nun an uns, in den kommenden Haushaltsverhandlungen als Haushaltsgesetzgeber die Landesregierung dafür auch mit den entsprechenden Mitteln auszustatten. Das ist als regierungstragende Fraktion unser klar erklärtes Ziel. Ich bin mir sicher, wenn ich hier durch die Reihen gehe, dass mir jeder Abgeordnete – oder zumindest diejenigen, die im Wahlkreis fest gesettelt sind – im Schlaf drei Verkehrsprojekte nennen kann, die für die Region von großer Bedeutung sind. Das kann der vierspurige Ausbau der B 50 sein. Das kann die B 54 im Westerwald sein. Das kann die B 266 zwischen Linz und Bad Neuenahr sein. Das kann eine Ortsumgehung sein, das kann die Landesstraße mit Schlaglöchern sein. (Glocke des Präsidenten – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind alles Straßen! –
Katrin Eder GRÜNE
Nur Straßen, nichts anderes! So viele Straßen!) – Ich komme zum Schluss. Es können auch Schienenprojekte sein, Frau Eder. (Beifall und weitere Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es kann, wie in meinem Fall, auch der Flughafen Hahn sein. Von Nord bis Süd kommen, glaube ich, jedem von uns Straßen, (Glocke des Präsidenten) Bahnen etc. in den Sinn. Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben mit der Landesregierung den Willen, das anzugehen. (Beifall der CDU und der SPD)
Matthias Lammert
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Benedikt Oster.
Benedikt Oster SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im ersten Teil bin ich verstärkt auf den Verkehrsträger Straße eingegangen. Ich möchte aber jetzt im zweiten Teil bewusst auch noch etwas zu den anderen Verkehrsträgern sagen, weil aus meiner Sicht versucht wird, den einen gegen den anderen auszuspielen. Die Rheinvertiefung wurde angesprochen. Ich bin wirklich gespannt, was dazu vom Bund kommt, und das sage ich, ohne den Druck erhöhen zu wollen. Aber wenn wir uns ehrlich machen und einmal einen Blick in das Dokumentensystem OPAL werfen, dann muss man sehr weit zurückgehen, um zu sehen, wann diese Maßnahme schon angekündigt wurde. Ich glaube, es ist wichtig, dass es nun konkret umgesetzt wird. Die Hitzemonate haben gezeigt, die Verkehre müssen umgelagert werden in diesen schwierigen Zeiten. Der Rhein ist eine Wasserstraße, auf der das sehr gut möglich ist. Ich sage aber im selben Atemzug auch, wir dürfen eine weitere große europäische Wasserstraße nicht vergessen. Das ist die Mosel mit einer zweiten Schleusenkammer, denn auch dort haben wir gesehen, was passiert, wenn es in einer Schleusenkammer zu einem Unfall kommt. Dann erliegt dort der ganze Verkehr. Deshalb glaube ich, man muss die Verkehrsträger schon übergreifend sehen. Was zur Bahn gesagt wurde: Ich glaube, die Bundesregierung hat sich mit der Generalsanierung oder Korridorsanierung auf den Weg gemacht. Dass das nicht von heute auf morgen realisierbar oder umzusetzen ist, ist ganz klar. Als letzten Punkt möchte ich sagen, die Ausspielung zwischen den Verkehren ist gerade so polarisiert worden. Ich fange einfach damit an, dass wir nicht mehr anfangen dürfen zu diskutieren. Sie haben wieder versucht, die A 1 oder die B 10 zu relativieren und infrage zu stellen. Ich glaube, diese Zeiten sind schon lange vorbei. Das wurde oft genug an diesem Rednerpult gemacht. Die Projekte, wie soeben von Minister Schwickert gesagt, sind auf dem Weg. Sie sind im Planungsprozess oder werden auch schon gebaut, und wir müssen endlich aufhören, dort permanent nachzutreten. Das Letzte, was ich dazu sagen will: Man hatte den Eindruck in Ihrer Debatte, dass die Mehrheit der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer in der Mainzer Neustadt wohnen, weil Sie das Auto permanent kritisieren. (Beifall der SPD und der CDU) Aber ich sage Ihnen, Fakt ist – – – (Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Nein, nein, ich sage das bewusst, weil Sie uns so darstellen, als nähmen wir permanent das Auto in den Fokus. Ja, das machen wir, weil in Rheinland-Pfalz zwei Drittel der Menschen auf dem flachen Land wohnen und eben nicht in der Mainzer Neustadt. (Glocke des Präsidenten – Beifall der SPD und der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Propp für die AfD-Fraktion.
Carsten Propp AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Innenminister, Sie haben eben die Rheinkonferenz angesprochen und haben gesagt, es ist entscheidend, wer an dieser Konferenz teilnimmt. Das heißt für mich im Umkehrschluss, dass Sie die Anwesenheit der Landtagsabgeordneten dort nicht für erforderlich halten. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Mein Gott, Sie mit Ihrer Teilnahmequote!) Das halte ich für eine Missachtung der Kollegen im Parlament. (Beifall der AfD – Weitere Zurufe von der SPD) Herr Vogt, es tut mir leid, ich habe von Ihnen und Ihrer Fraktion heute nichts Konkretes gehört, und das spiegelt exakt Ihren Koalitionsvertrag wider. Das ist einfach nur leere Luft, was Sie hier bringen. Tut mir leid. (Beifall der AfD –
Joachim Paul AfD
Sehr gut!) Kommen wir zu dem Bereich, für den die Landesregierung unmittelbar Verantwortung trägt. Im Verkehrsausschuss wurde über das Landesstraßenprogramm 2025/2026 berichtet. Von 421 ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen entfallen 415 auf Erhaltung, Um- und Ausbau. Gerade einmal sechs sind Neubauprojekte. Sechs von 421, das sind rund 1,4 Prozent. Natürlich ist der Erhalt bestehender Straßen wichtig, aber ein Land, das fast ausschließlich seinen Mangel verwaltet, schafft keine zukunftsfähige Infrastruktur. Wer bessere Verbindungen und die Entlastung belasteter Ortslagen will, darf den Neubau nicht praktisch einstellen. Bei 232 Maßnahmen lief Ende 2025 zudem erst die Vorbereitung. Wann beginnen diese Projekte? Wo werden Verfahren beschleunigt? Wie werden Bauzeiten verkürzt, und wie erklärt die Landesregierung die regionalen Unterschiede bei der Umsetzung? Auch bei der Abladeoptimierung am Mittelrhein hören wir, Planung und Genehmigung seien weit vorangeschritten, und das Projekt habe höchste Priorität. Da müsste die CDU eigentlich sagen können, wann gebaut wird. Genau danach habe ich bereits am 27. August in meiner Kleinen Anfrage gefragt, nach dem Baubeginn, konkreten Beschleunigungsmaßnahmen und einem möglichen Vorziehen der bisher vorgesehenen Bauphase von 2030 bis 2033. Bilger und Schwickert erklären, der Rhein müsse bei Niedrigwasser eine verlässliche Verkehrsachse bleiben. Dabei kann ich als Rheinhesse nur sagen: Gude Morsche, das hätte man spätestens seit dem extremen Niedrigwasser 2018 wissen können. Ein 90-minütiges Gespräch ersetzt keinen Baubeginn. Eine Prioritätserklärung ersetzt keinen Zeitplan, und eine Aktuelle Debatte ersetzt kein landesweites Beschleunigungsprogramm. Wir erwarten keine neuen Überschriften, wir erwarten konkrete Projekte (Glocke des Präsidenten) – letzter Satz –, gesicherte Mittel und verbindliche Termine. Rheinland-Pfalz muss endlich wieder bauen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktionsvorsitzende Katrin Eder.
Katrin Eder GRÜNE
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich war bei einem Unternehmen in meinem Wahlkreis, das kurzfristig Güter vom Rhein auf die Schiene bringen wollte. Das war nicht möglich, und die haben dringlich appelliert, dass wir hier Alternativen anbieten und Alternativen schaffen. Deswegen ist es mir so wichtig, darauf hinzuweisen: Herr Oster, Sie sind für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zuständig, wenn Sie im Verkehrsausschuss sitzen, und eben nicht nur für die Autofahrerinnen und Autofahrer. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe bei der SPD – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Auch im ländlichen Raum, in den Zeiten, in denen die Spritpreise steigen und das Deutschlandticket eine gute, preiswerte Alternative bietet, müssen die Menschen das Recht auf eine alternative Mobilität haben. Das Angebot muss bestehen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Auch ein E-Auto muss auf der Straße fahren!) Die Mainzer Neustadt mit dem ländlichen Raum aufzurechnen: Also, ich muss wirklich sagen, platter geht es wirklich nicht mehr, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil gerade Sie, die Sie doch mit dem Auto hier nach Mainz gefahren kommen, müssen doch froh sein für jede Mainzerin und jeden Mainzer, für jeden aus Rheinhessen, der hier ein anderes Verkehrsmittel nimmt, weil das doch am Ende den Stau reduziert. Deswegen müssen wir doch vorankommen. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Wo sind denn die anderen Verkehrsmaßnahmen? Sie haben nichts gesagt zum Thema „Pendlerradrouten“, bei denen das Land nichts auf die Kette bekommt. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Haben auch Sie nicht hingebracht!) Sie haben nichts dazu gesagt, wie die Schiene aussieht. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Wo sind sie denn, Ihre Radrouten, in den letzten 15 Jahren?) Herr Vogt, ich weiß ja nicht, wie Sie aus Berlin zurückgereist sind, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Auch ein E-Auto muss auf der Straße fahren!) aber es war unmöglich, vom Frankfurter Hauptbahnhof nach Mainz an den Hauptbahnhof zu kommen. Wir müssen alternative Mobilitätsformen unterstützen, weil die Ungleichheit bei den Verkehrsträgern doch seit dem Zweiten Weltkrieg besteht, indem das Auto immer ins Zentrum gerückt wurde. Gerade vor dem Hintergrund der Klimakrise müssen wir doch schauen, wie wir in unserer Verkehrspolitik umsteuern. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe zwischen den Abg. Katrin Eder, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Benedikt Oster, SPD)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Ende des zweiten Teils der Aktuellen Debatte und des Tagesordnungspunkts. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Europäischen Weg übernehmen, die Widerspruchslösung als Standard etablieren: Rheinland-Pfalz fordert Neuausrichtung bei der Organspende Antrag der Fraktionen der CDU und SPD – Drucksache 19/646 – Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion, und für die einbringenden Fraktionen spricht Abgeordneter Dr. Oliver Kusch von der SPDFraktion.
Dr. Oliver Kusch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Wir reden heute über Organspende. Ich möchte Ihnen erneut von einem Patienten erzählen, den ich nach seiner Herztransplantation begleiten durfte. Das kann man öffentlich machen. Er hat nämlich auch öffentlich darüber gesprochen. Er sagte: Seitdem ich herztransplantiert bin, sehe ich mich nicht mehr im Spiegel. – Er erkannte sich selbst nicht mehr, was sich durch Psychotherapie im Laufe der Zeit besserte. Er sagte mir aber, ich würde mich trotzdem noch einmal transplantieren lassen – weil er keine andere Wahl hatte, weil er leben wollte. Ich erzähle das, weil dieser Satz eigentlich alles beschreibt, was heute auf dem Spiel steht. In Deutschland warten knapp 8.300 Menschen auf ein Spenderorgan. In Rheinland-Pfalz gab es 2025 gerade einmal 35 Menschen, die nach ihrem Tod ihre Organe spendeten. Das bedeutet weniger als drei Menschen pro Monat, und das liegt noch unter dem sowieso schon niedrigen Bundesdurchschnitt. Das ist kein statistisches Problem. Das betrifft Menschen, die warten, die hoffen, und viele von ihnen sterben, bevor sie ein Organ bekommen. Was haben wir als Gesellschaft bisher getan? Wir haben aufgeklärt, wir haben diskutiert, wir haben appelliert. Wir haben 1997 das Transplantationsgesetz eingeführt. Wir haben 2020 eine Reform zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft beschlossen. Wir haben 2024 ein bundesweites Organspende-Register freigeschaltet, in dem mittlerweile 0,7 Prozent der Menschen registriert sind. Das Ergebnis: keine Trendwende, kein Durchbruch, keine Erhöhung der Zahl der Spenderorgane. Dabei befürworten laut Umfragen mehr als 80 Prozent der Menschen die Organspende grundsätzlich, aber nur eine zu kleine Minderheit hat ihren Willen tatsächlich auch dokumentiert. Diese Lücke zwischen Haltung und Handeln, konkret dem Ausfüllen eines Organspendeausweises, hat das bisherige System nicht geschlossen. Es wird es auch künftig nicht schließen. Was helfen würde, wäre die Widerspruchslösung. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich Gesundheitsminister Clemens Hoch danken. Er adressiert dieses Thema seit Jahren mit Nachdruck. Er hat es nicht ruhen lassen, und er hat dafür gesorgt, dass Rheinland-Pfalz auf Bundesebene immer eine klare Stimme für die Widerspruchslösung hat. Damit komme ich zu dem Argument, das mir auch sehr wichtig erscheint. Es hat genug Orientierung gegeben, Jahrzehnte der Debatte, Jahrzehnte des Appellierens. Ein gesellschaftliches Thema muss auch irgendwann einer Befriedung zugeführt werden, damit sich die Dinge tatsächlich auch verbessern; nicht weil wir die Diskussion abwürgen wollen, sondern weil die Menschen auf der Warteliste nicht warten können, bis die Debatte endet, sondern sie jetzt Hilfe und Unterstützung brauchen. (Beifall der SPD und der CDU) Die Widerspruchslösung ist dieser Schritt. Sie ist kein Zwang. Jeder Mensch kann jederzeit formlos widersprechen. Was sich ändert, ist der Ausgangspunkt. Die Organspende wird zum gesellschaftlichen Normalfall erhoben, entsprechend dem, was die große Mehrheit der Menschen sowieso will. Sie ist außerdem ein Akt der Fürsorge, denn nach Daten der Deutschen Stiftung Organtransplantation verlagert das Fehlen einer klaren Erklärung die Entscheidung in rund 65 Prozent aller Fälle auf die Angehörigen mitten in tiefer Trauer. Menschen in tiefer Trauer sagen im Zweifel Nein – nicht aus Überzeugung, sondern aus Überforderung. Lassen Sie uns aus dieser Angehörigenlösung herauskommen. Lassen Sie uns zu einer richtigen Lösung kommen. Lassen Sie uns zur Widerspruchslösung kommen. Viele europäische Nachbarstaaten gehen diesen Weg der Widerspruchslösung bereits, und davon profitieren auch deutsche Patienten und Patientinnen über Eurotransplant. Diese Staaten erzielen seit Jahren belegbar höhere Spenderraten. Der vorliegende Antrag fordert eine erneute Bundesratsinitiative zur Verankerung der Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz. Er fordert die wissenschaftliche und rechtliche Prüfung der Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand unter strengsten Schutzstandards, (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Einführung, nicht die Prüfung!) was auch in vielen europäischen Ländern schon der Fall ist, und er fordert intensivierte, verständliche Informationsangebote für Menschen in unserem Land. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung. Jeder von uns kann eines Tages auf der Warteliste stehen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Wartezeiten zu verkürzen und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU –
Matthias Lammert
Ja, ich habe es gesehen. Kommen wir zunächst zur Kurzintervention aus der Fraktion BÜNDNIS/90 Die GRÜNEN vom Kollegen von Heusinger. Zwei Minuten.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Kusch, Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass Sie in dem Antrag die wissenschaftliche Prüfung der kontrollierten Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod fordern. In dem Antrag steht aber die wissenschaftliche Prüfung und Zulassung. Für mich heißt das: unabhängig von dem Ergebnis der Prüfung die Zulassung. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Großer Unterschied! Wissen noch nicht mal, was im Antrag steht! Fahrlässig!) Ich halte das für ein Problem vor dem Hintergrund, dass die Ethikkommission 2015 ganz klar gesagt hat, der Herztod ist ein unzulässiger Zeitpunkt für die Organspende. Über den Todeszeitpunkt sagen Sie nichts in Ihrem Antrag. Die Verknüpfung der Widerspruchslösung mit dieser Zulassung quasi einer neuen, auch im Transplantationsgesetz nicht vorgesehenen Form des Zeitpunkts für die Transplantation halte ich für sehr problematisch, und ich wundere mich, dass Sie auf diesen Punkt überhaupt nicht eingehen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Dr. Oliver Kusch von der SPD-Fraktion.
Dr. Oliver Kusch SPD
Herr Präsident, ich habe darauf hingewiesen, dass wir die Prüfung fordern. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und Einführung! Das ist ein Unterschied! Ist nicht ergebnisoffen!) Diese Woche ist von der deutschen Intensivmedizinergesellschaft ein 22-seitiges Diskussionspapier veröffentlicht worden, das auch genau diesen Punkt adressiert. Es soll geprüft werden, und wenn diese Prüfung dazu führt, dass man sich einigt, dass der zirkulatorische Tod der Tod des Menschen ist und danach direkt entnommen werden kann, nach dieser fünfminütigen Ruhezeit nach Ende der Reanimation, dann sollte es auch zugelassen werden, so wie es in anderen europäischen Ländern der Fall ist. Es muss aber natürlich vorher geprüft werden. Es muss natürlich diskutiert werden, und dann kann man es machen. Das sind zwei komplett unterschiedliche Sachen, die Widerspruchslösung und die Prüfung des Todes. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In einem zweiseitigen Antrag innerhalb von einer Woche!) – Ich weiß gar nicht, warum man dazu jetzt so ärgerlich reinrufen muss. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weil es eine ethische Grundsatzfrage ist!) Es geht nicht darum, irgendjemandem irgendetwas nicht zu gönnen oder irgendetwas zu wollen, was unethisch ist, (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat damit nichts zu tun!) sondern es geht darum, Menschen zu helfen, die ansonsten versterben, und es geht darum, zu sehen, ob man verstorbene Menschen – – – Mit dem Hirntod wird festgestellt, dass ein Mensch verstorben ist, und andere europäische Staaten sind da weiter als Deutschland, weil sie sagen, der zirkulatorische Tod ist für uns schon der Tod, nach dem Organe entnommen werden können. Diese Diskussion möchten wir, und dann wollen wir, dass entschieden wird, ob man diesen Weg gehen kann. (Beifall der SPD und der CDU)
Matthias Lammert
Für die CDU-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Dr. Christoph Gensch.
Dr. Christoph Gensch CDU
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gleich in die Debatte einsteigen. Der Bedarf an Organen, den wir in Deutschland haben, ist enorm. Wir haben 8.300 Menschen, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten, 8 .300. Dem gegenüber stehen pro Jahr, wenn ich die Zahlen vom letzten Jahr nehme, 985 postmortale Organspender. Das ist ein Unterschied, der für die Patienten und die Familien Wartezeit bedeutet, längere Wartezeiten. Er bedeutet für sie Unsicherheit, Leidenszeit, und ganz am Ende versterben auch viele Patienten, ohne jemals ein Organ erhalten zu haben. (Vizepräsidentin Katharina Binz übernimmt den Vorsitz) Diesen Umstand müssen wir ändern, und wir kommen hier in Deutschland seit Jahr und Tag nicht voran, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und der SPD) Oliver Kusch hat es schon gesagt: Wir sind hier seit Jahren auf die Solidarität unserer europäischen Nachbarländer angewiesen. Wir profitieren vom Eurotransplant-System als Land, das mehr Organe erhält als es gibt, seit Jahr und Tag, von Ländern, die die Widerspruchslösung schon umgesetzt haben und die Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod schon umgesetzt haben. Das sind fast alle unsere europäischen Nachbarstaaten. Wir profitieren davon. Sonst wäre unsere Problematik hier vor Ort noch viel größer. Dafür geht ein recht herzliches Dankeschön an unsere europäischen Nachbarstaaten, die uns hier seit Jahr und Tag helfen. (Beifall der CDU und der SPD) Oliver Kusch hat schon erwähnt, die Maßnahmen der letzten Jahre haben keine Trendwende gebracht. Wir haben 2019 eine Orientierungsdebatte im rheinland-pfälzischen Landtag geführt. Wir haben Strukturen verändert, wir haben die Finanzierung in den Krankenhäusern verbessert. Wir haben die Transplantationsbeauftragten gestärkt. Wir haben die erweiterte Zustimmungslösung in eine Entscheidungslösung umgeändert. Wir haben ein Organspende-Register geschaffen. Wir haben ganz, ganz viele Dinge ausprobiert. Nichts hat zu einer Steigerung der Zahlen geführt. Wir haben auch aufgeklärt. Wir müssen aber auch sagen, wir haben in Deutschland gar kein Aufklärungsdefizit. Wir haben eine ganz große Zustimmungsrate der Bevölkerung zur Organspende. Sie stehen der Organspende sehr positiv gegenüber – über 80 Prozent der Bevölkerung. Wir haben nur ein Umsetzungsproblem, diese Entscheidung tatsächlich zu dokumentieren. Die Leute möchten sich einfach nicht mit ihrem eigenen Tod beschäftigen. Das ist auch völlig nachvollziehbar. Das sehen wir bei der Vorsorgevollmacht, das sehen wir beim Testament. Das sind die Gespräche, die man in der Klinik mit den Angehörigen dann führt, die immer sagen: Eigentlich dachten wir, wir hätten noch Zeit, um diese Entscheidung zu treffen. Dann steht man da, und dann überlässt man die Entscheidung den Angehörigen und folgt dem mutmaßlichen Willen des Patienten, weil er eben in dieser Form nicht dokumentiert ist. Das ist etwas, das wir ändern wollen. Die Widerspruchslösung schafft keinen Zwang zur Organspende. Der Einzelne kann jederzeit widersprechen. Sie stärkt die Selbstbestimmung gegenüber einer faktischen, momentan stattfindenden Angehörigenentscheidung. Wir wollen diesen Systemwechsel, dass der Wille des Verstorbenen entscheidend ist. Es stellt einen Paradigmenwechsel dar, der das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen uneingeschränkt wahrt und gleichzeitig Angehörige in einer Situation schwerster Trauer von einer schwerwiegenden Entscheidungslast befreit. Zweiter Punkt, der uns auch sehr wichtig ist, zusätzlich zu der Widerspruchslösung – auch das wird einen enormen Einfluss auf die Organspendezahlen haben – ist, wie von Oliver Kusch schon angesprochen, die Organspende nach Donation after Circulatory Death (DCD) unter strengsten medizinischen, rechtlichen und ethischen Schutzstandards. Das gibt es in allen unseren westeuropäischen Nachbarstaaten – in allen, seit Jahren. Herr von Heusinger, es geht hier um nicht die kontrollierte Organspende nach dem Herz-Kreislauf-Tod, sondern es geht um die Organspende nach dem kontrollierten Herz-Kreislauf-Tod. Das mag unglaublich technisch klingen, ist aber ein Riesenunterschied, denn das heißt, im Endeffekt geht es um eine Patientengruppe. Wir haben im Moment auf deutschen Intensivstationen nur 3 Prozent der Patienten, die tatsächlich per Definition am Hirntod versterben. Wir haben 97 Prozent, die an Herz-Kreislauf-Versagen, am Herz-Kreislauf-Tod versterben. Um diese 97 Prozent auf Intensivstationen geht es, nämlich dass man diese Patienten auch heranziehen kann, um Organspende in diesen Bereichen durchzuführen. Das ist extrem sinnvoll. Das machen alle unsere europäischen Nachbarländer. Das ist ein medizinisches Verfahren, das auch in streng religiösen Ländern wie beispielsweise Spanien seit Jahr und Tag umgesetzt wird und das man nicht in Misskredit bringen sollte, und man sollte den Leuten damit keine Angst machen. Deswegen fordern wir, dass das nach höchsten Schutzstandards sta ttfindet und dass sich das dann auch nach den Qualitätskriterien richtet, die die intensivmedizinischen Fachgesellschaften anlegen. Wir befinden uns auch mit unserer Aktuellen Debatte hier gerade im Schulterschluss mit dem Bundestag, der sich nächste Woche in erster Lesung mit verschiedenen Initiativen befassen wird, die die Organspende angehen. Das ist der richtige Weg. Stimmen Sie uns zu. Gehen Sie diesen Weg mit. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Katharina Binz
Es liegt eine Kurzintervention des Abgeordneten von Heusinger vor.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Dr. Gensch, zum Ersten möchte ich festhalten, es geht mir nicht darum, in irgendeiner Form diese Not der Menschen, die ein Organ benötigen, zu relativieren. Es ist wichtig, dass wir über Organspende reden und darüber, ob die Widerspruchslösung der richtige Weg ist. Genau deswegen gibt es eine Bundesratsinitiative. Genau deswegen gibt es die Debatte im Bundestag – übrigens ein überfraktioneller Gruppenantrag. Es gab auch viele Initiativen aus der Landesregierung der letzten Jahre. Es geht mir nur darum: Die Ethikkommission hat 2015 einen Bericht zur Organspende und zum Todeszeitpunkt herausgegeben – 188 Seiten. In diesem Bericht ist sehr dezidiert dargelegt: Wann ist für eine Organspende der Zeitpunkt, zu dem ein Mensch als tot angesehen werden kann? Es wird eindeutig nur über den Hirntod geredet. Sie haben jetzt gesagt, es muss auch der kontrollierte Herz-Kreislauf-Tod herangezogen werden. In der Debatte, die ich zumindest überblicke – ich bin kein Mediziner und auch kein medizinischer Verfassungsrechtler –, und soweit ich mir in einer Woche einen Überblick über die Lage geben konnte, geht es auch bei dem kontrollierten Herz-Kreislauf-Tod zuletzt um die Frage: Ist nach fünf Minuten der Hirntod da oder nicht und nicht nur der Herz-Kreislauf-Tod? Das ist zumindest mein Eindruck. Sie lassen aber in Ihrem Antrag das Ergebnis der wissenschaftlichen Prüfung außen vor und nehmen es in Ihrem Antrag vorweg und sagen, es muss auf jeden Fall zugelassen werden, obwohl die Ethikkommission dazu noch nicht Stellung genommen hat, obwohl es in diesem Land noch Debatten darüber gibt, wann der richtige verfassungsrechtliche Zeitpunkt des Todes ist, und obwohl es eine gesetzliche Regelung in § 3 Abs. 2 Transplantationsgesetz gibt, die ganz klar den Hirntod vorsieht. Das sehe ich als großes Problem in Ihrem Antrag. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Katharina Binz
Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Gensch.
Dr. Christoph Gensch CDU
Herr von Heusinger, ich hatte Ihnen vorhin die Zahlen genannt. Ich glaube, keiner bestreitet, dass bei 97 Prozent der Patienten, die auf einer deutschen Intensivstation versterben, dieser Tod unabwendbar war. Das ist ein HerzKreislauf-Versagen. Dieses Herz-Kreislauf-Versagen oder dieser Herz-Kreislauf-Tod geht dem Hirntod voraus. Deswegen hat man bei dem kontrollierten Herz-Kreislauf-Tod, der die Voraussetzung für eine Organspende ist, diese Ruhephase, dass man, nachdem der Herz-Kreislauf-Tod eingetreten ist, eine definierte Ruhezeit abwarten muss, nach der man wissenschaftlich nachgewiesen sagen kann, dass dann auch der Hirntod eingetreten ist. Dann erst erfolgt die Organentnahme. Wir können jetzt eine relativ intensive oder lange Debatte darüber führen, die juristisch und medizinisch absolut ins Detail geht. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das wäre gut gewesen!) Die haben wir aber die letzten Jahre schon in vielen Bereichen geführt. Ich will Ihnen hier nur sagen, alle unsere unmittelbaren europäischen Nachbarländer außer Polen – Tschechien, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Belgien, Niederlande, Dänemark, die ganzen Skandinavier, die Spanier, die Franzosen, die Italiener, die Portugiesen, die Iren, die Engländer und die Schotten – haben diese Regelung umgesetzt: Widerspruchslösung und der kontrollierte Herz-Kreislauf-Tod als definitionsgemäße Möglichkeit, um Organspende durchzuführen. Ich erlebe in diesen Ländern keine Debatte dahin gehend, dass die Bevölkerung Angst vor dieser Regelung hat. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hätte diese Debatte gerne geführt!) Das ist etwas, bei dem ich Ihnen sagen muss, da müssen wir als jahrelanger Nettobezieher von Organen in diesem Eurotransplant-System aus meiner Sicht nachziehen. Das muss man auch diesem Leid der Bevölkerung gegenüberstellen, den Tausenden Leuten, die auf ein Organ warten, die täglich unter Luftnot leiden, die viermal in der Woche zur Dialyse müssen, die leiden und die diesen Zustand über Jahre aushalten müssen, weil wir nicht vorankommen. Wir haben diskutiert, und wir haben 2019 die Orientierungsdebatte gehabt. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben noch nicht diskutiert!) Damals haben wir über Stunden über dieses Thema gesprochen und alle Möglichkeiten und Eventualitäten diskutiert. Irgendwann ist der Moment, an dem man den Schritt weitergehen und zusammen sagen muss: Den Weg gehen wir jetzt. Wir schließen uns der Widerspruchslösung und der Organspende nach kontrolliertem Herz-Kreislauf-Tod an. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Katharina Binz
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, kurz zur Erläuterung: Eine Kurzintervention ist möglich während des Redebeitrags in der Debatte, aber eine Kurzintervention ist nicht möglich während einer Erwiderung auf eine Kurzintervention. Nächster Redner in der Debatte ist Abgeordneter Bisanz für die AfD-Fraktion.
Dirk Bisanz AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Die Organspende gehört fraglos – das haben wir in der bisherigen Diskussion gesehen – zu den heikelsten und schwierigsten Themen, mit denen sich die Politik überhaupt befassen muss, denn hier werden nicht nur soziale und medizinische Fragen berührt, sondern auch Ethik und Moral. Es gibt hier kein universelles Richtig oder Falsch. Wie auch immer sich der Einzelne entscheidet – es ist und muss stets eine individuelle Entscheidung bleiben –, muss diese Entscheidung vom Staat respektiert werden. Jeder von uns kann morgen in die Lage geraten, auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein. Für die Betroffenen bedeutet eine Organspende dann nicht weniger als die Chance auf ein Weiterleben. Deshalb verdienen alle, die sich bewusst dafür entscheiden, nach ihrem Tod Organe zu spenden, größten Dank und Respekt. (Beifall der AfD) Diese Entscheidung sollte jedoch bewusst getroffen und nicht stillschweigend vorausgesetzt werden, wie dies bei der Widerspruchslösung der Fall ist. Bevor wir in die heutige Abstimmung eintreten, möchte ich einige Gedanken zu dem Antrag von CDU und SPD äußern. Wenn die bisherigen Reformen zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft und auch das bundesweite Organspende-Register offenbar nicht die erhoffte Wirkung erzielt haben, müssen wir uns fragen: Woran liegt das? Wollen die Menschen tatsächlich nicht spenden? Oder wissen viele zu wenig über die Möglichkeiten der Organspende? Fehlen ihnen Informationen? Gewiss gehört die Auseinandersetzung mit der Frage „Organspende ja oder nein?“ zu den Dingen, die die meisten Menschen naturgemäß scheuen, berührt sie doch die unangenehme Vorstellung des eigenen Todes. In rund 65 Prozent der Fälle müssen heute die Angehörigen eine Entscheidung treffen, weil keine klare Willenserklärung vorliegt. Familien stehen in einer solchen Situation unter einem enormen emotionalen Druck. Sie müssen nicht nur den Verlust eines geliebten Menschen verkraften, sondern können oft nur mutmaßen, welche Entscheidung dieser Mensch getroffen hätte. Vordergründig scheint dies ein Argument für die Widerspruchslösung zu sein. Der Staat trifft eine Vorentscheidung, der der Einzelne aktiv entgegentreten muss. Doch die Ungewissheit über den tatsächlichen Willen eines verstorbenen Angehörigen bleibt auch bei der Widerspruchslösung bestehen, nur dass den Familien dann kein Entscheidungsspielraum mehr bleibt. Sie wissen oft nicht: Bedeutet das Fehlen eines Widerspruchs wirklich, dass der Verstorbene mit einer Organentnahme einverstanden war? Wie viele Menschen wussten von der Regelung vielleicht gar nichts und hatten dennoch aus persönlichen, gesundheitlichen oder religiösen Gründen Vorbehalte? Bei jeder Lösung, ob Zustimmung oder Widerspruch, müssen die Menschen ausreichend informiert werden. Sie müssen ihre Entscheidung einfach und rechtssicher dokumentieren können, und sie müssen wissen, welche Folgen es hat, wenn sie nichts tun. Gerade bei einer Widerspruchslösung ist diese Aufklärung sogar noch wichtiger als bei der bisherigen Werbung für die aktive Zustimmung zur Organspende, weil hier ein gewichtiger Eingriff in Privatautonomie und Menschenwürde durch den Staat vorgenommen wird. Ein weiteres Problem der Widerspruchslösung ist der gesellschaftliche Druck, der auf den Einzelnen entstehen kann. Wenn die Organspende zum Regelfall erklärt wird, könnten sich Menschen indirekt gedrängt fühlen, einer Spende zuzustimmen, obwohl sie Zweifel haben. Eine freie Entscheidung setzt zwingend voraus, dass auch ein Nein ohne Rechtfertigungsdruck möglich ist. Auch religiöse Überzeugungen verdienen in dieser Debatte Respekt. Für manche Menschen ist die Vorstellung einer Organspende nach dem Tod mit ihrem Glauben vereinbar, für andere nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen. (Abg. Florian Maier, SPD: Können sie ja widersprechen!) Eine Regelung, die Schweigen als Zustimmung deutet, kann diese unterschiedlichen Überzeugungen nicht ausreichend berücksichtigen. Besonders problematisch ist die Lage bei Menschen, die sich selbst nicht mehr äußern können. Ich respektiere jeden, der dies anders sieht. Nach meiner Überzeugung muss aber weiterhin gelten: Liegt kein ausdrückliches Ja zur Organspende vor, muss dies im Zweifel ein Nein bedeuten. Um es plakativ zu sagen: Der Mensch ist kein Ersatzteillager, das nach dem Tod ausgeräumt werden darf, bloß weil kein ausdrücklicher Widerspruch erklärt wurde. Uns als AfD-Fraktion ist es sehr wichtig, dass jeder einzelne Abgeordnete über diesen Antrag nur individuell und im Einklang mit seinem persönlichen Gewissen entscheidet. Deshalb hat unsere Fraktion bewusst keine Empfehlung ausgesprochen und auch keine Absprache zum Abstimmungsverhalten getroffen. Wir stellen es jedem Abgeordneten anheim, frei und unabhängig abzustimmen. (Glocke der Präsidentin –
Florian Maier SPD
Wir auch!) Ein letztes Wort: Ich hoffe, dass die anderen Fraktionen, auch die der Regierungsparteien, die den Antrag eingebracht haben, ebenso verfahren. (Abg. Florian Maier, SPD: Ja, machen wir!) Ich bitte parteiübergreifend alle Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus, (Glocke der Präsidentin) diese Entscheidung mit der nötigen Ernsthaftigkeit und mit Respekt vor den unterschiedlichen Überzeugungen zu treffen (Glocke der Präsidentin) und nicht aus parteipolitischem Kalkül. Danke schön. (Beifall der AfD)
Katharina Binz
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Thema „Organspende“ wird in der Regel als eine klassische Frage angesehen, bei der die Abgeordneten nur ihrem eigenen Gewissen unterliegen und die nicht anhand von Fraktionsgrenzen behandelt wird. Der Deutsche Bundestag hat deshalb gerade erst am 25. Juni 2026 eine Grundsatzdiskussion über die Organspende abgehalten, die quer zu Fraktions- und Parteigrenzen geführt wurde und vor allem auf persönlichen Erfahrungen und Wertevorstellungen basierte. Aus dieser Diskussion ist ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf entstanden, der die sogenannte Widerspruchsregelung einführen soll und am 13. August dieses Jahres eingebracht wurde. Eine weitere fraktionsübergreifende Gruppe will noch diese Woche einen Gegenantrag einbringen, der die Widerspruchslösung ablehnt und mit anderen Maßnahmen die Zahl der Organspenden erhöhen will. Beide Anträge und auch ein Gesetzentwurf des Bundesrats zur Einführung einer Widerspruchslösung stehen für den 24. September 2026, also nächste Woche, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags. Daraus leiten wir zwei Gründe ab, warum wir dem Antrag der Koalition hier und heute als grüne Fraktion nicht folgen können. Zum einen lehnen wir es grundsätzlich ab, zu einem solchen sensiblen ethischen Thema der eigenen Gewissensfreiheit anhand eines Fraktionsantrags entlang der Grenzen von Opposition und Regierung zu entscheiden. Das ist im Übrigen auch nicht das Vorgehen, das wir von diesem Landtag kennen und erwarten. Dieser Landtag hat zum Thema der Organspende am 27. März 2019 eine Orientierungsdebatte geführt, in der über Fraktionsgrenzen hinweg offen diskutiert wurde. Liebe Koalitionsfraktionen, wenn es Ihnen ernst wäre bei dem Thema, hätten wir ein solches Vorgehen auch in diesem Fall von Ihnen erwartet und nicht ein so überstürztes Einbringen, bei dem wir dann kurz vor dem Wochenende den Antrag zu lesen bekommen. Zum anderen ist es aber auch kein Thema, das der Landtag zu entscheiden hat, sondern diese Diskussion gehört in den Bundestag. Dort ist sie auch, und wie aus meiner Zusammenstellung eingangs deutlich wurde, hat sich dieser intensiv des Themas angenommen und ist bereits in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium. Es bedarf also auch gar nicht mehr eines Antrags aus dem rheinland-pfälzischen Landtag, um dieses Thema über die Landesregierung auf die Tagesordnung des Bundestags zu bringen. Nun zu mir. Eine Widerspruchsregelung lehne ich für mich persönlich ab, denn der Mensch ist mehr als die Summe seiner Teile. bzw. Organe. Er ist nach meiner festen Überzeugung ein beseeltes Wesen. Dem Staat die Verfügungsgewalt über menschliche Organe zuzuweisen, die Menschen zuzuordnen sind, Organe von Menschen, die sich hierzu nicht zu Lebzeiten bereit erklärt haben, widerspricht meinem Verständnis von Befugnissen des Staats im Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern innerhalb unseres Verfassungsbogens. Ich akzeptiere und respektiere selbstverständlich, wenn jemand das anders sieht, auch und gerade in meiner Fraktion. Ich muss aber noch auf den weiteren Inhalt des Antrags zu sprechen kommen. Fragwürdigerweise und seltsam versteckt war – heute nicht mehr – die Forderung im Antrag, in Zukunft eine Organspende schon bei einem HerzKreislauf-Stillstand statt erst nach dem festgestellten Hirntod durchzuführen. Das ist bisher nicht einmal Gegenstand der Anträge im Bundestag und Bundesrat, und das völlig zu Recht. Der Hirntod gilt als sehr viel sichereres, etablierteres Todeszeichen als der Herz-Kreislauf-Stillstand. für einzusetzen, dass die rechtlichen, medizinischen und ethischen Voraussetzungen für eine kontrollierte Organspende nach dem Herz-Kreislauf-Stillstand […] in Deutschland unter Einhaltung strengster Schutzstandards wissenschaftlich geprüft und gesetzlich zugelassen werden“. Das ist also das, wozu der Landtag die Landesregierung auffordert. Das ist sehr viel weitergehender als das, was hier verbal geäußert wurde. Die Loslösung vom Hirntod als sicherem Todeszeichen, das sich seit Jahrzehnten bewährt hat und akzeptiert ist, in einen solchen Antrag zu schreiben, ohne eine Fachberatung, ohne Ausschussberatung, ohne Anhörung, finde ich wirklich schockierend. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wird diesem wichtigen und sensiblen Thema wirklich nicht gerecht, dies als Fraktionsantrag ohne entsprechende parlamentarische Vorbereitung an den Fraktionsgrenzen entlang abzustimmen. Das gehört in den Bundestag, wo es differenzierter und individueller behandelt und entschieden wird, als es hier heute scheinbar möglich ist. Sie tragen mit Ihrem Antrag dazu leider gar nichts bei. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Katharina Binz
Es liegt eine Kurzintervention des Abgeordneten Maier vor.
Florian Maier SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, dass es ein sensibles Thema ist. Darum will ich noch einmal klarstellen, obwohl Sie es besser wissen in der Fraktion der Grünen, dass es keinen Druck aus den Fraktionen auf einzelne Abgeordnete gibt. (Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD) Wir haben das Thema in beiden Fraktionen mehrmals diskutiert. Wir waren immer klar: Wenn es einzelne Abgeordnete gibt, die dem Antrag nicht folgen können, (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!) wären wir auch offen gewesen, daraus einen Gruppenantrag, Orientierungsdebatten, welche Möglichkeiten wir auch immer nach unserer Geschäftsordnung gefunden hätten, zu machen. Wenn aber am Ende 71 von 105 Abgeordneten sagen, sie können diesem Antragstext folgen, (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann brauchen wir keine Orientierungsdebatte mehr. Dann ist es auch kein parlamentarischer Skandal, wenn wir den Antrag einbringen und dem so zustimmen. Wenn es bei Ihnen in der Fraktion anders aussieht, ist das auch total in Ordnung, wenn Sie anders abstimmen, wenn Sie nicht gemeinsam abstimmen. Alles völlig in Ordnung, aber aus unserer Sicht ist das Verfahren so genau richtig gelaufen. Danke. (Beifall der SPD und der CDU – Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)
Katharina Binz
Abgeordneter Winkler hat das Wort zur Erwiderung.
Josef Winkler GRÜNE
Werter Herr Kollege, also, ich habe überhaupt nicht davon gesprochen, dass Druck auf Ihre Abgeordneten ausgeübt wurde. Wenn Sie da rekurrieren auf das, was der Kollege aus der AfD-Fraktion gesagt hat, dem bin ich nicht ganz gefolgt, (Abg. Florian Maier, SPD: Du hast mehrmals etwas von Fraktionslinien gesagt!) aber ich habe es nicht gesagt. (Abg. Florian Maier, SPD: Das hast Du mehrmals gesagt!) – Ja, das ist nun einmal ein Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion. (Abg. Florian Maier, SPD: Das war schon so gemeint! –
Alexander Schweitzer SPD
Wir sind doch schlaue Kerle, wir wissen, was Du gemeint hast!) Insofern ist es naheliegend, davon auszugehen, dass es eine Mehrheitsentscheidung innerhalb der Fraktion ist. (Abg. Florian Maier, SPD: Nein!) – Moment, Sie hatten doch gerade Ihre Kurzintervention. Ich darf doch mein Verständnis, weswegen ich es so formuliert habe, Ihnen vielleicht verdeutlichen, damit die Aufregung sich wieder etwas legt. Die ist der Sache gar nicht angemessen. (Abg. Florian Maier, SPD: Wir sind nicht so aufgeregt wie die Grünen! – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Ich habe das so verstanden – wenn ich mich geirrt haben sollte, dann ist es umso besser –, dass es eine ganz normale Fraktionsentscheidung war. Sie haben gerade eben deutlich gemacht, dass Sie sich zu 100 Prozent einzeln so entschieden haben. Das ist ein Unterschied. Das nehme ich zur Kenntnis. Ich habe aber auch gar nichts anderes unterstellt, sondern ging vom Standardfall aus. Das ist keine Unterstellung. So, aber jetzt noch einmal ganz kurz: Wenn man davon einen Schritt zurücktritt, ist das nicht das ganz normale parlamentarische Vorgehen bei bioethischen Grundsatzentscheidungen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das habe ich im Bundestag selbst mehrfach miterlebt. Ich war in der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ und habe dort mitgearbeitet. Die hat über mehrere Wahlperioden mit unterschiedlichen Schwerpunkten gearbeitet. Es ist eben gerade das unübliche Verfahren, was dort das übliche Verfahren ist, wenn es um bioethische Grundsatzfragen geht. Wenn Sie so tun, als sei das eine reine Sachentscheidung, ist das Ihre Sache. Meine Sicht ist eine andere. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Katharina Binz
Für die Landesregierung spricht Staatsminister Clemens Hoch.
Clemens Hoch
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal möchte ich den regierungstragenden Fraktionen ganz herzlich Danke sagen für diesen Antrag und dafür, dass wir diese Debatte heute hier führen. Sie gehört genau hier hin. Es ist nämlich eine Debatte, die in der Mitte der Gesellschaft geführt werden muss und nicht einfach nur im Deutschen Bundestag, weil die über das Transplantationsgesetz entscheiden, und sonst bei gar keinem. Zum Zweiten bin ich dankbar, dass wir mit großem Ernst über dieses Thema diskutieren, auch wenn ich zutiefst anderer Auffassung bin als mein Vorredner. Es ist eine ethische Frage, ob wir Organspende zulassen und in welchem Rahmen. Die ethische Frage ist für mich aber nicht, wie wir sie zulassen, denn es gibt auch Menschen wie mich, die möchten gerne ihre Organe spenden. In 97 Prozent der Fälle, falls ich im Krankenhaus versterbe, wird diesem Wunsch, dass ich Organe spende und andere Menschenleben vielleicht retten kann, nicht Rechnung getragen, weil wir in Deutschland härter und strenger und komplizierter sind als jedes andere europäische Land um uns herum. (Beifall der SPD und der CDU – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Das ist für mich die zutiefst ethische Frage. Niemand muss in Deutschland Organe spenden, wenn er das nicht möchte, auch nicht bei der Widerspruchslösung. Er kann widersprechen, und ich glaube, da geht hier bei keinem Vorredner irgendwie etwas von weg. Aber wenn die Entscheidung getroffen ist, dann wollen wir sie bitte auch effektiv treffen. Um es einfach einmal herunterzubrechen auf Rheinland-Pfalz: Ich kann mich an ganz viele Debatten hier im Hohen Haus erinnern, in der wir fragten, wer eigentlich in die Notaufnahme gehört. Wie lange muten wir es Menschen zu, in einer Notaufnahme zu warten, obwohl sie vielleicht gar nicht dort hingehören – wir nennen das Manchester Triage –, bis ihnen geholfen wird? Mit dem ganz groben Daumen, weil man es nicht genau weiß, muten wir mindestens 30 Menschen jedes Jahr zu, dass sie in Rheinland-Pfalz versterben, weil wir ihnen nicht helfen, weil wir harte Triage machen und weil wir ihnen im besten medizinischen System der Welt keine Hilfe anbieten können, weil wir in Deutschland zu wenig Organspender haben. Wir haben in Rheinland-Pfalz zehn Organspenden pro 1 Million Einwohner. Das schwankt ein bisschen. Die Spanier haben 50 Organspenden pro 1 Million Einwohner. Wir in Deutschland hätten noch mehr Tote, wenn unsere europäischen Nachbarländer uns nicht regelmäßig mit gespendeten Organen versorgen würden. Das finde ich auch eine zutiefst ethische Frage: Wollen wir so leben? (Beifall der SPD und der CDU) Dann bin ich zutiefst davon überzeugt, dass wir mehr aufklären müssen, und wir machen das in ganz vielen staatlichen Institutionen. Die Landeszentrale für gesundheitliche Aufklärung macht das vorbildlich und wird auch von uns dafür gefördert. Wir wissen aber, dass wir an manche Mythen und Ängste nicht herankommen. Wenn wir medizinisch helfen wollen, müssen wir im System auch etwas ändern. Der oberste Mythos ist zum Beispiel das Alter. „Ich bin zu alt, um Organe zu spenden.“ Nein, der älteste Mensch in Rheinland-Pfalz – es war eine Frau, die nachweislich Menschenleben gerettet hat – war über 90, und auch bei diesem Thema kommt es auf die inneren Werte an, wie sonst meistens in der Gesellschaft auch. Das ist zutiefst medizinisch zu beurteilen. Es bestehen auch die Ängste: Wird mir überhaupt geholfen auf der Intensivstation, wenn ich einen Spenderausweis habe? Ja, das machen unsere Medizinerinnen und Mediziner jeden Tag ganz vorbildlich. Dann gibt es auch ganz verquere Fragen, die ich höchstpersönlich nicht übereinander bekomme. Wir diskutieren hier über die Fragestellung: Will ich Organspender sein? Das ist in Ordnung. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass nahezu jeder Mensch, wenn er aus medizinischen Gründen ein Spenderorgan braucht, auch eines nehmen würde, nahezu jeder Mensch. Wir wissen aus ganz anderen Debatten hier, dass die allermeisten Menschen und die allermeisten Angehörigen ganz selbstverständlich entscheiden, dass nach dem Tod zu 80 Prozent Urnenbestattungen stattfinden. Es kann also gar nicht mehr um die ethische Frage gehen: Möchte ich aus religiösen Gründen komplett in meinem Körper einfach beerdigt werden? Sondern es geht um eine Frage der Haltung und eines Blicks auf die Gesellschaft. Deswegen bin ich so dankbar, dass dieser Antrag total konkret geworden ist, weil: Nur dann wird es sichtbar, auch in dieser Debatte. Wir brauchen mehr Organspenden und müssen dafür die Basis verbreitern und den Menschen wie mir, die ein Organ spenden wollen, auch die Chance geben, weil einfach unsere Intensivmedizin wahnsinnig gut geworden ist, weil seit dem Konzept des Hirntods sich medizinisch auch sehr viel verändert hat und wir das heute sehr viel genauer monitoren können. Nach einem kontrollierten Herz-Kreislauf-Tod auf der Intensivstation wissen wir medizinisch heute – das wussten wir 2015 noch nicht –, dass jedenfalls nach fünf Minuten es überhaupt gar keinen denkbaren Fall mehr gibt, dass der Körper spontan wieder anfängt zu leben im Gehirn. Und das hat auch die DIVI gestern veröffentlicht, sehr prominent. Deswegen bitte ich uns alle, das auch immer wieder zum Anlass zu nehmen, unsere ethischen Maßstäbe zu überprüfen. Was vor zehn Jahren richtig gewesen sein kann, ethisch, muss heute nicht mehr richtig sein und muss vielleicht auch in zehn Jahren nicht mehr richtig sein. Aber von einer Sache bin ich zutiefst überzeugt: Sich mit dem Thema „Organspende“ auseinanderzusetzen, das bedeutet auch, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Das betrifft nicht nur die, die die Organspender sind, sondern auch die bundesdeutsche Politik, auch uns, denn es hängen jeden Tag Menschenleben davon ab, ob es ausreichend Organspenden gibt oder nicht. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)
Katharina Binz
Für eine weitere Kurzintervention hat Abgeordneter von Heusinger das Wort.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Minister. Dass ich jetzt zum dritten Mal mit einer Kurzintervention hier am Pult stehe, zeigt, dass ich das Thema gerne debattiere und gerne auch mehr debattiert hätte, auch in einem Ausschuss noch einmal debattiert hätte, denn ich habe zumindest in diesem Parlament noch nicht über Organspende geredet und kann das nur heute tun, wenn wir den Antrag heute abstimmen. Das finde ich schade. (Beifall des Abg. Michael Büge, AfD) Ich komme noch einmal nach vorne, weil Sie gesagt haben, Sie sind dankbar, dass dieser Antrag so konkret ist. Ich glaube, wir müssen zwei der Güter, die abzuwägen sind, nennen – wie müssen sie beide nennen –, nämlich zum einen den Spender und dessen Leben und zum anderen den Empfänger und dessen Überleben. Wir müssen immer bei beiden Verhältnismäßigkeit an den Tag legen. Deswegen ist dieser Antrag eben nicht konkret. Sie haben gerade auch vom Kollegen Winkler gehört, wie er formuliert ist. Es steht nämlich noch nicht einmal darin „Kontrollierter Herz-Kreislauf-Tod“, sondern es steht darin „Kontrollierte Organspende“. Es ist also auch noch fehlerhaft. Lesen Sie es sich ruhig noch einmal durch, Dr. Gensch. Dieser Antrag ist genau deswegen nicht konkret, weil er eben nicht beschreibt: Was ist in diesen fünf Minuten zu tun und nicht zu tun? Welche ethischen Grundsätze sind einzuhalten in diesen fünf Minuten, die relevant sind dafür, ob ein Herz-Kreislauf-Tod eintritt oder nicht? Und: Wann ist tatsächlich nach diesen fünf Minuten feststellbar, dass der Herz-Kreislauf-Tod eingetreten ist? Das ist nicht in diesem Antrag enthalten. Das hat die Ethikkommission noch nicht diskutiert. Gleichzeitig steht in dem Antrag aber, dass dieser Zeitpunkt zuzulassen ist. Das kritisiere ich jetzt schon zum dritten Mal, und ich bleibe auch dabei und finde das auch nach wie vor fahrlässig, wenn so ein Antrag hier abgestimmt wird, weil damit die Sichtweise des Spenders und die Frage, wann der Todeszeitpunkt ist – der sehr, sehr relevant ist, auch verfassungsrechtlich sehr relevant – einfach nicht konkret beschrieben werden. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Katharina Binz
Bevor ich das Wort zur Erwiderung gebe, noch einmal die Erläuterung: Eine Kurzintervention ist möglich zu einem Redebeitrag, nicht zu einer Kurzintervention. – Zur Erwiderung hat jetzt Staatsminister Hoch das Wort.
Clemens Hoch
Herr Kollege von Heusinger, ich wollte nur zwei Aspekte noch einmal aufgreifen. Der eine ist der Letzte. Ein bisschen müssen Sie schon wissen, was Sie hier vorne fordern. Einerseits sagen Sie, wir sollen es hier nicht diskutieren, weil wir nicht zuständig sind, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) und andererseits fordern Sie im Antrag, wir müssen möglichst das konkret darlegen, was Mediziner, Ethikkommission und der Deutsche Bundestag beim Transplantationsgesetz machen sollen. Ich bin sehr dankbar, dass es eine klare Haltung gibt, zumindest von den regierungstragenden Fraktionen, zu sagen, ja, wir wollen mehr Organspenden, wir wollen auch andere verhältnismäßige Mittel ergreifen als die, die wir heute haben, um mehr Organspenden zu bekommen, und drittens, wir müssen auch neu denken im Jahr 2026, wie wir medizinisch damit umgehen. Die Kernfrage, die bleibt, die über allem schwebt, ist: Wann ist der Mensch tot? Das ist sicher eine zutiefst ethische Kernfrage. Aber es hier darauf zu reduzieren, wir können nur sicher sein, dass der Mensch tot ist, wenn ein irreparabler Ausfall der Hirnfunktionen eingetreten ist, das ist die D efinition von diesen 3 Prozent – – – In meiner Wahrnehmung, und jetzt bin ich sehr viel mit dem Thema „Organspende“ unterwegs: Ich habe das noch nie von einem Menschen gehört. Ich mache das ganz oft. Ich frage Menschen: Wann ist ein Mensch tot, und wann möchten Sie, dass Organe gespendet werden dürfen? – „Ja, der Mensch ist tot, wenn das Herz nicht mehr schlägt.“ (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Das ist die allerallerhäufigste Definition von menschlichem Tod, die ich bekomme. Deswegen ist es richtig, dass wir eine medizinisch und ethisch kontrollierte Verantwortung übernehmen, diesem Wunsch auch zur Hilfe zu gelangen. (Beifall der SPD und der CDU)
Katharina Binz
Damit sind wir am Ende der Aussprache zu diesem Antrag. Bevor wir zu den Abstimmungen kommen, möchte ich weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar finden sich auf der Tribüne Studierende der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag! (Beifall im Hause) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag mit der Drucksache 19/646. Es liegt ein Antrag auf Ausschussüberweisung vor, und zwar auf Überweisung sowohl an den Gesundheits- als auch an den Rechtsausschuss. Über diesen Antrag ist zuerst abzustimmen. Wer dem Antrag auf Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag auf Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen der AfD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD – Drucksache 19/646 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU und der SPD und einzelnen Stimmen der AfD gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einzelnen Stimmen der AfD bei einzelnen Stimmenthaltungen aus den Fraktionen der AfD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Es liegen uns jetzt, nach dieser Abstimmung, persönliche Erklärungen zur Abstimmung vor, bzw. es ist beantragt, diese Erklärungen hier vorzutragen. Unsere Geschäftsordnung sieht in § 47 vor, dass jedes Mitglied des Landtags nach einer Abstimmung eine kurze mündliche oder schriftliche Erklärung über seine Abstimmung abgeben kann. Schriftliche Erklärungen werden nicht verlesen. Sie sind dem Sitzungsvorstand zu übergeben und werden in das Plenarprotokoll aufgenommen. Wir haben uns darauf verständigt, dass es zwei Minuten gibt für diese persönlichen Erklärungen zur Abstimmung, wenn sie mündlich vorgetragen werden. Mir liegt eine Liste der Abgeordneten, die beabsichtigen, eine persönliche Erklärung vorzutragen, vor. Das sind die Abgeordneten Schellhammer, Bunjes, Dr. Heidbreder, von Heusinger, Cramme-Hill, Ehmann, Stuppy, Winkler und Eder. Von Abgeordneter Binz liegt eine schriftliche Erklärung vor. (Siehe Anlage) Frau Schellhammer, Sie haben das Wort.
Pia Schellhammer GRÜNE
Ich möchte eine persönliche Erklärung abgeben zu meinem Abstimmungsverhalten. Ich habe eben gegen den Antrag gestimmt, weil es ein unwürdiges parlamentarisches Verfahren war zu gleich zwei ethischen Grundsatzfragen. Ich bin für Organspende, und ich bin auch für die Widerspruchslösung. Wir müssen hier vorankommen, selbstverständlich. Aber: Seitdem ich diesem Parlament angehöre, sind solche Fragen immer Gewissensfragen gewesen, und sie sind fraktionsübergreifend debattiert worden. Wir hatten hier auf Antrag der CDU-Fraktion 2019 eine Orientierungsdebatte. Ich habe nachgeschaut. Nur noch 23 Abgeordnete, die damals, 2019, diesem Parlament angehört haben, sind jetzt noch in diesem Parlament. Damals war in dieser Debatte kein Gegenstand die Frage des kontrollierten Herz-Kreislauf-Stillstands. Ich habe extra nachgeschaut. Das war nicht Gegenstand der Debatte. Was Gegenstand der Debatte war, war eine umfassende Grundlage, die uns der Wissenschaftliche Dienst erstellt hat. Das war ein würdiges Verfahren, und dieses würdige Verfahren wählt auch der Bundestag. Diese würdigen Verfahren wählen auch andere Landesparlamente. Sie haben mich aber eben dazu gezwungen, dass ich zu Ihrem zweiseitigen Antrag – – – Es ist ein zweiseitiger Antrag über zwei ethische Grundsatzfragen, die Sie hier zur Abstimmung gestellt haben. Das ist eine Art und Weise, die ich in meinen 15 Jahren in diesem Parlament noch nicht erlebt habe. Es hat mich dazu gezwungen, so abzustimmen. Das ist eine moralische Dimension, die ich wirklich verwerflich finde, weil das Thema so wichtig ist, weil das Thema uns alle angeht und weil wir uns auch gemeinsam engagieren sollten, dass mehr Menschen zu Organspendern werden. Deshalb ist es für mich persönlich ein Tiefpunkt – ein Tiefpunkt, den ich in diesem Parlament erlebt habe. Das wollte ich hier auch persönlich erklären.
Katharina Binz
Abgeordneter Bunjes hat sich für eine persönliche Erklärung zur Abstimmung gemeldet.
Paul Bunjes GRÜNE
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mit Nein gestimmt, weil ich finde, dass wir uns heute hier als Parlament nicht die ausreichende Zeit genommen haben, um den Anspruch zu erfüllen, den die Menschen, die wir vertreten, berechtigterweise an uns haben, wenn es um so tiefgreifende und persönliche Entscheidungen geht. Es geht hier um die Positionierung des rheinland-pfälzischen Landtags zu einer ethischen Frage. Es ist unsere Aufgabe, dabei unserem Gewissen zu folgen und eine Entscheidung zu treffen, die wir auch vertreten können gegenüber unseren Familien, unseren Freunden, unserem Gott, Menschen, die spenden wollen, Menschen, die ein Organ brauchen, und unseren Wählerinnen und Wählern. Ich gehöre zu mehr als 40 Abgeordneten, die diesem Landtag neu angehören. Ich erwarte es von dienstälteren Abgeordneten und Fraktionsvorständen, dass sie markieren, wo es Debatten gibt, die nicht einfach nur entlang von Regierungs- und Oppositionslogiken zu entscheiden sind, (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das stimmt halt nicht!) sondern etwas Besonderes sind. Die Debatte, die im Bundestag geführt wird, und wie sie geführt wird, markiert doch, was das für eine Frage ist und wie sie ordentlich parlamentarisch diskutiert werden muss. Ich bedaure, dass wir uns hier nicht angemessen diesem Thema gewidmet haben. Die Ernsthaftigkeit, die eben hier noch gelobt wurde von Herrn Minister Hoch, vermisse ich so ein bisschen, wenn ich in die Reihen schaue – das nur als kurzer Einwand. Es wäre für so viele Menschen, die Bedenken und Fragen haben, sehr wichtig gewesen, dass wir uns hier ordentlich Zeit nehmen. Das haben wir leider nicht gemacht. Das bedaure ich, und deswegen habe ich mit Nein gestimmt. Vielen Dank. (Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)
Katharina Binz
Es liegt eine weitere persönliche Erklärung zur Abstimmung vor, von Abgeordneter Dr. Heidbreder.
Dr. Lea Heidbreder GRÜNE
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns eint, glaube ich, in diesem Rund das Ziel, dass wir mehr Organspenderinnen und Organspender wollen. Ich persönlich kann der Widerspruchslösung sehr viel abgewinnen, weil wir genau wissen, dass in der akuten Situation 80 Prozent der Angehörigen sich gegen Organspenden entscheiden, obwohl 80 Prozent in der Gesellschaft eigentlich Organspenderinnen und -spender sein wollen. Sie haben in Ihrem Antrag aber die Neudefinition des Todeszeitpunkts mit dieser Debatte der Widerspruchslösung verknüpft. Ich glaube, in diesem Hauruckverfahren dieses Thema „Todeszeitpunkt“ aufzugreifen, erweist dem ganzen Thema einen Bärendienst. Die größte Sorge bei diesem ganzen Thema ist doch, dass die Menschen Sorge haben, dass Patientinnen und Patienten zu früh aufgegeben werden, wenn noch eine Chance auf Leben besteht. Das ist nicht objektiv, aber das ist eine subjektive Sorge, die es gibt. Ich fühle mich persönlich nicht in der Lage, innerhalb von sechs Tagen, so lange, wie dieser Antrag jetzt vorliegt, darüber zu entscheiden, ob Herz-Kreislauf-Stillstand oder Hirntod am Ende der Todeszeitpunkt sein soll. Ich hätte mir gewünscht, dass wir bei dieser interdisziplinären Frage, die aus ethischer, die aus rechtlicher, die aus medizinischer Sicht zu ganz anderen Ergebnissen kommen kann, uns Zeit genommen hätten, das zu diskutieren, gerade wenn ich jetzt auch gehört habe, dass erst gestern dazu ein neues Gutachten vorgelegt wurde. Es geht nicht darum, das Thema zu verzögern, sondern für mehr Akzeptanz für dieses Thema zu sorgen. Ich habe mich deshalb enthalten.
Katharina Binz
Für eine persönliche Erklärung zur Abstimmung hat Abgeordneter von Heusinger das Wort.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Ich habe gegen den Antrag gestimmt, weil ich zwei Punkte sehe, die in dem Antrag problematisch sind. Der erste Punkt ist, ich glaube nicht, dass der Staat bislang schon alles getan hat, um Einwilligungen zur Organspende einzuholen. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht: Als ich beispielsweise einen neuen Ausweis bestellt habe, hätte man mich auf die Organspende ansprechen können. Das ist nicht geschehen. Das heißt, die Frage ist, ob nicht die Politik erst noch Weiteres tun müsste, auch wenn es schmerzlich ist, um Organspender darauf hinzuweisen, Organe zu spenden. Das ist der eine Punkt. Deswegen trete ich der Widerspruchslösung momentan noch skeptisch gegenüber. Den anderen Punkt habe ich heute schon öfter genannt: dass der Todeszeitpunkt relevant ist. Wenn man einen Herz-Kreislauf-Stillstand als Todeszeitpunkt sehen will, dann muss man die Phase zwischen Herz-Kreislauf-Stillstand und Todeszeitpunktfeststellung konkret benennen sowie konkret benennen, wann man den Spender als tot bezeichnen will. Das alleine zu verknüpfen mit der Widerspruchslösung, wie in dem Antrag, und vor allen Dingen unkonkret, diesen Zeitpunkt quasi in dem Antrag zuzulassen, halte ich für verfassungsrechtlich sehr problematisch, denn es geht um meine Menschenwürde als Spender und um mein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Einen solch unkonkreten Antrag zu stellen, halte ich für problematisch. Deswegen habe ich mich gegen den Antrag gewendet. Danke.
Katharina Binz
Zu einer persönlichen Erklärung zur Abstimmung erteile ich Abgeordneter Cramme-Hill das Wort.
Natalie Cramme-Hill GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe mit Nein gestimmt. Ich bin mit 18 mit der Diagnose Multiple Sklerose nach Hause gegangen. Seitdem hat sich niemand, kein Arzt, keine Ärztin, keine Aufklärungskampagne, ernsthaft mit mir auseinandergesetzt, ob und unter welchen Bedingungen ich als Spenderin infrage kommen könnte. Andere Staaten sind da weiter. Ich habe mit meinem MS-erkrankten Körper Kinder bekommen. Mit ihnen wird nie gesprochen. Es wird nie gefragt, nie geprüft, nie hinterfragt, ob sie später einmal als Spenderin oder Spender in Betracht kommen könnten. Das zeigt mir, wir als Gesellschaft, als Politik wissen viel zu wenig darüber, wie groß der Kreis möglicher Spenderinnen und Spender eigentlich sein könnte, wenn man ihn ernsthaft und systematisch prüfen würde. Anstatt genau diese Fragen anzugehen, anstatt zu klären, ob und wie man Menschen mit chronischen Erkrankungen aktiv einbezieht, es erklärt und sie informiert, greifen wir zum vermeintlich einfachsten Mittel. Mir geht das an die Substanz, denn eine Widerspruchslösung ersetzt keine ordentliche Akquise. Sie ersetzt nicht die Aufklärungsarbeit, die wir seit Jahren in dieser Sache schuldig bleiben. Sie ersetzt nicht die Antwort auf die Frage, wo genau ungenutzte Potenziale liegen, bei Menschen wie mir zum Beispiel, die einfach nie gefragt werden.
Katharina Binz
Abgeordneter Ehmann hat das Wort für eine persönliche Erklärung zur Abstimmung.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin für eine Widerspruchslösung. Ich habe selbst einen Organspendeausweis und würde wahrscheinlich dem Antrag, der im Bundestag diskutiert würde, zustimmen. Ich habe jetzt aber nicht zugestimmt. Ich gehöre dem Landtag seit 2021 an, habe also an der Orientierungsdebatte nicht teilnehmen können, wie so viele neue und junge Abgeordnete. Ich hätte mir bei einer solch hochkomplexen und bioethischen Frage eine Orientierungsdebatte sehr gewünscht, und zwar so, wie es im Bundestag der Fall ist, entlang von Gruppeninitiativen und nicht entlang von Fraktionslinien. Gerade eine solche Debatte mit Vorbereitung durch den Wissenschaftlichen Dienst und dem Austausch mit Medizinethikern oder Vertretern der Kirche wäre, glaube ich, ein Gewinn für dieses Parlament gewesen. Einen solchen Antrag innerhalb von einer Woche durch das Parlament zu stimmen, halte ich bei einer solch bioethischen Frage für falsch und nicht würdig. Deswegen habe ich dem Antrag nicht zugestimmt. Danke schön.
Katharina Binz
Abgeordnete Stuppy hat ebenfalls eine persönliche Erklärung zur Abstimmung angemeldet.
Lisett Stuppy GRÜNE
Auch ich möchte mein Stimmverhalten zum Antrag erklären. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen dringend mehr Organspenden, um den vielen Menschen zu helfen, die auf ein Organ warten. Deshalb finde ich die Debatte über eine Widerspruchslösung richtig. Ich habe mich für eine Enthaltung entschieden, weil ich den Antrag als unglücklich formuliert ansehe, wenn Todesfeststellung und Organspende vermengt werden. Ich finde, der Antrag muss deshalb im Detail noch diskutiert werden. Eine Ausschussüberweisung hätte das möglich gemacht. Vielen Dank.
Katharina Binz
Für eine persönliche Erklärung zur Abstimmung hat Abgeordneter Winkler das Wort.
Josef Winkler GRÜNE
Danke, Frau Präsidentin. – Ich habe den Antrag unter anderem deshalb abgelehnt, weil eine Überweisung an den Ausschuss abgelehnt wurde. Das ist selbst im Bundestag der Standard. Das wird nächste Woche geschehen. Das ist schon angekündigt. Wie der Ausschuss dann verfährt, ob er eine Anhörung macht oder sonst etwas, das ist noch offen, das wird dort diskutiert. Hier wird uns die Möglichkeit genommen. Obwohl im Vorhinein der Debatte angemeldet wurde, dass Beratungsbedarf besteht, wird diese Beratung verweigert. Ich frage mich, warum. Zum Zweiten habe ich dagegen gestimmt, weil für mich Organspende ein Akt der Nächstenliebe und ein freiwilliges Geschenk ist, nicht etwa eine Verpflichtung. Ich sage aus meinem Glauben heraus, es ist auch keine religiöse Verpflichtung, sondern sie ist freiwillig. Die meisten christlichen Kirchen akzeptieren den unmittelbaren Ausfall aller Hirnfunktionen als klares Zeichen für den Tod. Nicht alle. Es gibt welche, die sagen, es ist ein Eingriff in den Sterbeprozess. Aber insgesamt ist es akzeptiert. Das, was jetzt hier geschieht, was zumindest geschehen soll, was man sich wünscht und auf Bundesebene über den Antrag, der gerade beschlossen wurde, einführen will, führt zu neuen Ängsten und könnte genau das Gegenteil von dem bewirken, was er eigentlich bezwecken soll, nämlich es gibt einen Dammbruch in die falsche Richtung, und mehr Menschen machen sich Sorgen, und weniger Leute spenden Organe. Das hätte man vermeiden können, wenn man das vernünftig debattiert hätte. Deshalb habe ich abgelehnt.
Katharina Binz
Es folgt eine persönliche Erklärung zur Abstimmung von Abgeordneter Eder.
Katrin Eder GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Antrag abgelehnt, obwohl ich immer einen Organspendeausweis bei mir trage. Diese Debatte hat gezeigt, wie schwierig diese Frage ist, wenn wir als Abgeordnete für alle Menschen die Verantwortung haben und über sie entscheiden. Diese Frage geht tief in die körperliche Selbstbestimmung. Die Debatte und die Ausführungen haben gezeigt, wie viele Facetten zu betrachten sind. Es gibt neue Abgeordnete. Wir hatten seit Freitagnachmittag fünf Tage Zeit, uns mit dieser Frage zu beschäftigen. Das ging ohne Beratung, Anhörung oder wissenschaftliche Begleitung. Wir haben persönliche Betroffenheiten gehört und Glaubensfragen. Was ist eigentlich passiert in Sachen Information in den letzten Jahren? Wie sieht die Ausgestaltung der Widerspruchslösung aus, wenn wir zum Beispiel darüber reden, dass man als Eltern Verantwortung hat, für seine Kinder zu entscheiden? Dann kommt noch das Novum in Ihrem Antrag hinzu, den Herz-Kreislauf-Tod zu adressieren. Dieses Thema ist keine Frage von Mehrheiten, von Koalitionen.
Katharina Binz
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende der angemeldeten persönlichen Erklärungen zur Abstimmung und damit am Ende des Tagesordnungspunkts. Bevor wir zum nächsten Antrag kommen, freue ich mich sehr, dass wir weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen dürfen, und zwar Schülerinnen und Schüler der Klasse 6b des Gymnasiums Rheinzabern und Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Wörth am Rhein. Herzlich willkommen bei uns im Landtag! (Beifall im Hause) Dann kommen wir zu Punkt 11 der Tagesordnung: Ideologische Fehlentwicklungen im Jagdrecht beenden – bewährtes Landesjagdgesetz wiederherstellen, Wildtiermanagement strukturell verbessern, Rotwild als Leitart großräumiger Waldlandschaften erhalten Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/656 – Zur Begründung hat sich Abgeordneter Cürten gemeldet.
Bernhard Cürten AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU hat vor der Wahl den rheinland-pfälzischen Jägern versprochen, das neue Landesjagdgesetz wird zurückgenommen. Dieses Versprechen hat bei vielen Jägern berechtigte Hoffnungen geweckt. Jetzt hat die neue Ministerin, Frau Schneider, erkannt, dass das mit dem Ampel-Jagdgesetz doch nicht so ist, wie es sein soll, also untragbar. Sie korrigiert jetzt nach, und an der Stelle, an der das sachlich richtig ist, bekommt sie unsere Zustimmung. Jetzt ist unser heutiger Antrag eine Erinnerung an Ihr Wahlversprechen und Angebot zugleich, denn mit uns können Sie den jagdpolitischen Kurswechsel vollziehen. (Beifall der AfD) Da nach meinem Wissen die wenigsten von Ihnen einen Jagdschein haben, nehme ich zur einfachen Nachvollziehbarkeit ein Beispiel aus dem Leben. Wenn Sie im Autohaus einen Neuwagen bestellen und bekommen vor der Auslieferung gesagt, da sind wesentliche Teile noch nicht ausgereift und müssen nachgebessert werden, dann lassen Sie die Finger davon, nehmen den alten Wagen und bringen den auf Vordermann. Deswegen ist unser Vorschlag: Behalten wir das bewährte Jagdgesetz, und entwickeln wir es gezielt an der Stelle weiter, an der Handlungsbedarf besteht. Für uns ist eines klar: Jäger dienen mit hohem Zeit- und Geldaufwand unserer Kulturlandschaft in einem Spitzenehrenamt, bewahren ein 4.000 Jahre altes Kulturerbe und mit der Jägersprache die älteste Fachsprache der Welt. Die Jäger brauchen neben Entfaltungsspielraum Vertrauen und keine bürokratische Detailsteuerung. Die Begriffe „Jagdrecht“, „Hege“ und „Deutsche Waidgerechtigkeit“ stehen für uns an der Spitze des Jagdgesetzes unverhandelbar. Den Lösungsansatz für den klimaangepassten Wald mit Wild sehen wir in der Wiederaufnahme einer ordentlichen Forstwirtschaft und der Zusammenarbeit aller Beteiligten zur Bewirtschaftung des Schalenwilds. Meine Damen und Herren, ein Schwerpunkt unseres Antrags ist, wie bereits im Titel zu vernehmen, das Rotwild. Das Rotwild bewohnt bei uns strukturierte Wälder mit anschließendem Offenland und braucht den Austausch zwischen den Populationen. Deswegen wollen wir als AfD-Fraktion die rotwildfreien Jagdbezirke vollständig abschaffen und durch eine wildbiologisch fundierte Bewirtschaftung ersetzen. Dazu ist ein landesweites wissenschaftliches Monitoring speziell für Erfassung und Sicherung von Wanderkorridoren wichtig und Lösungen wie geeignete Grün- oder Wildbrücken. Wir brauchen eine faire Wildschadensregulierung für umherziehende Hirsche vor der aktuell laufenden Brunft, der sogenannten Feistzeit, denn die dürfen nicht erlegt werden. Sie stehen nicht im entsprechenden Abschussplan. Aber man kann dem Jäger auch nicht sagen, er soll dann für die Wildschäden haften, die da entstehen. Für uns gehört der Wolf ins Jagdrecht mit einer ganz klaren Jagd- und Schonzeit ohne zwei Seiten hoch komplizierter juristischer Traktat, bei dem kein Jäger weiß, darf ich jetzt jagen oder nicht. Nebenbei gesagt: Für uns ist der günstigste Erhaltungszustand des Rotwilds wichtiger als der des Wolfs. Wir möchten gerne aus der endlosen Spirale der Verwaltung von sinnfreien Nutztierrissen herauskommen. Ebenfalls im Jagdrecht mit Jagd- und Schonzeit möchten wir den Graureiher, den Kormoran und den Goldschakal haben. Invasive Arten wie die Nilgans, die heimische Arten in ihren Lebensräumen stark beeinträchtigen, brauchen ein neues Bejagungskonzept. Enorm wichtig ist uns wie der Jägerschaft auch die Wiederherstellung des gesetzlichen Jagdschutzes mit den ursprünglichen Befugnissen. Das stärkt Eigenverantwortung, schützt das Eigentumsrecht der Jagdausübungsberechtigten und entlastet Behörden wie die Polizei bei Wildunfällen. Meine Damen und Herren, unser Gegenmodell bedeutet im Gegensatz zur Flickschusterei ein Jagdrecht für Jäger, für Wald mit Wild und ohne staatliche Bevormundung ausgebildeter Fachleute im Spitzenehrenamt. Insbesondere an die Kollegen der CDU: Sie haben erkannt, dass dieses Ampelgesetz einer grundlegenden Neuausrichtung bedarf. In vielen Bereichen liegen unsere Vorstellungen im Jagdrecht näher beieinander, als unsere parteipolitische Auseinandersetzung es vermuten lässt. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Waidgerechtigkeit, Eigenverantwortung und wildbiologische Vernunft wieder den Kurs unserer Jagdpolitik bestimmen. Wenn Sie diesen Weg mit uns gehen möchten, dann haben Sie in uns einen verlässlichen Partner. Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Katharina Binz
Für die Fraktion der CDU spricht Abgeordnete Marie Wasem.
Marie Wasem CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über einen Antrag zu einem Thema, das sich noch in der Beratungsphase befindet. Es geht um den Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes. Kurz zur Vorgeschichte: Im Juli 2025 wurde das Landesjagdgesetz in diesem Haus verabschiedet, ein Gesetz, das in der Jägerschaft hohe Wellen geschlagen hat. Kritisiert wurde vor allem die Einschränkung der Jagdausübung durch behördliche Anweisungen und das Vernachlässigen von lokalen Gegebenheiten und weidmännischer Expertise. Deshalb hatte die CDU seinerzeit dem Gesetz nicht zugestimmt. Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2026 bis 2031 haben die Regierungsparteien vereinbart, das 2025 beschlossene rheinland-pfälzische Jagdgesetz als Folge der Kritik aus der Jägerschaft anzupassen. Mit dem Entwurf zur Novellierung des Landesjagdgesetzes trägt die Landesregierung dem Rechnung. Wir korrigieren die Fehlentwicklungen des alten Entwurfs, passen das Landesjagdgesetz praxisgerecht an und schaffen die notwendige Rechtsklarheit zum Start am 1. April 2027. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Wir betrachten die Jägerschaft nicht als Erfüllungsgehilfen der Verwaltung, sondern als eigenverantwortlich agierende Partner, die mit einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein zum Erhalt unserer Natur- und Kulturlandschaft beitragen – (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) eine Erkenntnis, die mitunter auch der neuen Zusammenlegung von Landwirtschaft, Umwelt und Forsten in einem Ministerium geschuldet ist. Gerade als Jägerin ist mir besonders wichtig, dass wir nach den intensiven Diskussionen und den berechtigten Sorgen der Verbände in den Dialog gegangen sind. Daher ist es richtig, die Jägerinnen und Jäger stärker in die politischen Entscheidungsprozesse einzubinden, denn sie wissen am besten, wie man Wald und Wild vor Ort miteinander in Einklang bringt. Mit der Einleitung des Anhörverfahrens hat die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin dem Wunsch der Verbände nach aktiver Beteiligung am Entwicklungsprozess entsprochen. Das Ziel eint uns alle: ein zukunftsfähiger, artenreicher Wald und ein gesunder, angepasster Wildbestand. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir gehen diesen Weg gemeinsam – mit Augenmaß und mit Vertrauen in das handwerkliche Können unserer Jägerschaft. An dieser Stelle möchte ich noch einmal ausdrücklich allen Jägerinnen und Jägern für ihr großes Engagement danken. Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Umwelt-, Natur- und Artenschutz in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU und bei der SPD) Sie jagen ehrenamtlich, sichern Artenvielfalt, regulieren Wildbestände, betreiben Seuchenprävention und sorgen für den Erhalt unserer Natur- und Kulturlandschaft. Ihnen allen von hier ein ganz großes Dankeschön. Um den Forderungen der Jägerschaft Rechnung zu tragen, waren praxisrelevante Anpassungen und Ergänzungen zwingend erforderlich. Mit der Neufassung des Landesjagdgesetzes setzen wir auf Vertrauen und Eigenverantwortung. Wir stärken die untere Jagdbehörden und Kreisjagdbeiräte und den Handlungsspielraum der Jägerschaft vor Ort. Gleichzeitig korrigieren wir praxisferne Hürden beim Tierschutz und der Jagdhundeausbildung. Wir setzen zudem das neue Bundesrecht konsequent um, indem wir den Wolf in die Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten mit aufnehmen. (Beifall der CDU und bei der SPD) Ziel ist es, eine tragfähige Balance zwischen der Rückkehr des Wolfs, dem Herdenschutz unserer Weidetiere sowie der öffentlichen Sicherheit zu finden. Mit dem Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes setzt die Landesregierung auf einen breiten Konsens. Der Entwurf b efindet sich derzeit noch in der Anhörung. Alle Akteure haben bis Ende September die Möglichkeit, sich in das Beteiligungsverfahren einzubringen. Daher verwundert es mich sehr, dass die AfD jetzt mit diesem Antrag vorprescht, bevor das Beteiligungsverfahren überhaupt abgeschlossen ist. Warum warten Sie nicht ab, bis die Experten und Fachverbände ihre Stellungnahme abgegeben haben? Warum wird hier vorschnell eine politische Debatte aufgemacht, bevor alle Expertisen auf dem Tisch liegen? (Beifall der CDU und bei der SPD) Die Antwort liegt nahe: Weil es der AfD nicht um die Sache, sondern um politische Profilierung geht. Ihr geht es nicht um eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den fachlichen Fragen des Landesjagdgesetzes, sondern um reine Stimmungsmache – ein recht durchsichtiges Manöver. Meine Damen und Herren, wir wollen keine politischen Schnellschüsse à la AfD, sondern ein auf waidmännischer Expertise basierendes Landesjagdgesetz. (Zuruf von der CDU: Sehr gut!) Wenn alle Vorschläge auf dem Tisch liegen, wird das modifizierte Landesjagdgesetz zum Beginn des Jagdjahrs am 1. April 2027 in Kraft treten, nicht als Aprilscherz, (Glocke der Präsidentin) sondern als praxistaugliches Gesetz, das alle Interessen von Jägerschaft, Landwirtschaft, Waldbesitzern und Naturschutz gleichermaßen berücksichtigt. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Katharina Binz
Zu einer Kurzintervention hat sich Abgeordneter Cürten gemeldet. (Abg. Joachim Paul, AfD: Jetzt kommt die Expertise!
Florian Maier SPD
So wie damals mit dem Waldbrand! Das war auch so eine Sternstunde! – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD und bei der CDU)
Bernhard Cürten AfD
Gucken Sie mal, meine Herren, ich habe Ihnen hier ein paar Gummibären mitgebracht. (Heiterkeit bei der AfD) So was schenkt man Kindern. Bitte schön. Guten Appetit. Dann sind Sie vielleicht stiller. (Der Redner legt eine Packung Gummibären auf den Tisch des Abg. Benedikt Oster, SPD –
Benedikt Oster SPD
Das ist doch lächerlich! Was soll so was? – Abg. Benedikt Oster, SPD, stößt die Packung zur Seite, sodass sie auf den Boden fällt) – So gehen Sie – – – (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was soll so was?) – Dann benehmen Sie sich doch bitte hier wie ein ordentlicher Mensch, Herr Oster.
Katharina Binz
Herr Cürten, ich darf Sie darum bitten, das wieder aufzuheben. Sie haben das Wort für eine Kurzintervention. (Zuruf von der AfD: War nur Beruhigungsnahrung! – Abg. Bernhard Cürten, AfD, hebt die Packung auf)
Bernhard Cürten AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Wasem, Ihre Expertise steht gerade hier vorne. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau! – Zurufe von der CDU: Oh, oh, oh!) Sie haben mit Ihrem jetzigen Ministerpräsidenten an der Spitze vor der Jägerschaft – das ist O-Ton Ihres Ministerpräsidenten – gesagt: Dieses Jagdgesetz gehört in die Tonne. (Ministerpräsident Gordon Schnieder: Wo ist das der O-Ton?) – Das haben Sie gesagt, Herr Ministerpräsident, (Ministerpräsident Gordon Schnieder: Du sollst kein falsches Zeugnis ablegen!) das können Sie im Internet nachlesen. (Ministerpräsident Gordon Schnieder: Da müssen Sie mal zuhören!) Das haben Sie vor den Jägern im Westerwald behauptet. Jetzt meinen Sie, Sie könnten den Jägern sagen, das war eine Art von sogenanntem Jägerlatein? Das funktioniert nicht in der Welt der Jäger. (Zuruf des Ministerpräsidenten Gordon Schnieder) Seit 30 Jahren bewege ich mich da. Da können Sie nicht einem etwas zusagen und es hinterher nicht einhalten. Das funktioniert nicht. (Ministerpräsidenten Gordon Schnieder: Das ist schlichtweg falsch! –
Dr. Matthias Reuber CDU
Wo ist denn der Bezug zum Vorredner?) Da sind wir andere Menschen, aber ich garantiere Ihnen eines, antworte aber erst einmal auf den Unverstand der Kollegin Wasem. (Zurufe von der SPD: Ui, ui, ui! – Zuruf von der SPD: Das ist eine Frechheit!) Moment, Kollegin Wasem hat gesagt, sie versteht nicht, warum wir diesen Antrag stellen. Schauen Sie, es geht darum, dass die Zeit langsam wegläuft. Der 1. April ist nicht mehr fern. Wenn wir jetzt abwarten, bis alle fertig sind – für Sie scheint das nach wie vor beschlossen zu sein, dass Sie dieses grünforst-ideologische Gesetz aufrechterhalten wollen –, (Zuruf von der CDU: Lesen Sie doch mal den Gesetzesvorschlag!) dann ist es zu spät, um noch irgendeinen Antrag zu stellen. (Abg. Janick Pape, CDU: Wissen Sie denn, was drinsteht? – Glocke der Präsidentin) Es geht jetzt um die Debatte. (Abg. Florian Maier, SPD: Kann man auch noch im Februar machen!) Wickeln wir das Jagdgesetz rück ab, wie wir es den Jägern versprochen haben, oder nicht? Wir haben es auch versprochen. (Glocke der Präsidentin) – Ich komme zum Ende. Wir haben es versprochen. Wir stehen zu unserem Wort. Im Gegensatz zu Ihnen. (Beifall der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!)
Katharina Binz
Für eine Erwiderung gebe ich gleich Abgeordneter Wasem das Wort, möchte aber alle noch einmal daran erinnern, dass sich eine Kurzintervention auf den Redebeitrag des Vorredners oder der Vorrednerin bezieht. (Abg. Bernhard Cürten, AfD: Habe ich doch gemacht!)
Marie Wasem CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob die Kurzintervention jetzt einfach nur eine persönliche Gegenmaßnahme gegen meine angeblich nicht bestehende Expertise ist. Mir geht es darum: Wenn Sie so viel auf dieses Landesjagdgesetz setzen, geben Sie uns doch inhaltlich etwas rein, damit wir die Novellierung gut voranbringen, und kommen Sie nicht mit einem Zurücknehmen des Gesetzes, weil das nur Stimmung in der Jägerschaft macht und keinen hier weiterbringt. Wir haben eine sehr gut aufgestellte Regierung. (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir haben im Landwirtschaftsministerium tolle Leute, die daran arbeiten, und wir werden das Datum halten. Es ist alles darauf ausgelegt. Bis Ende September können sich alle am Gesetz beteiligen, bis Ende Oktober an der Verordnung, und danach wird alles eingebracht, sodass jegliche Interessen dort vertreten werden können, so wie ich das bereits gesagt habe. Vielen lieben Dank. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Katharina Binz
Der nächste Redner in der Debatte ist Abgeordneter Steinbach für die Fraktion der SPD.
Nico Steinbach SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der AfD-Antrag greift in wesentlichen Punkten zu kurz. Vielmehr besteht hier der Eindruck, hastig einer laufenden und pragmatischen Gesetzgebungsphase hinterherzulaufen, denn mehrere Forderungen werden in der aktuell laufenden Weiterentwicklung des Landesjagdrechts bereits aufgegriffen, und der Koalitionsvertrag sieht keine vollständige Neuaufstellung des 2025 beschlossenen Jagdgesetzes, sondern gezielte Änderungen vor. Das zeigt sich insbesondere beim Wolf. Entscheidend ist ein sachgerechtes Wolfsmanagement statt politischer Symbolik. Der Wolf wird künftig ausdrücklich in das Jagdrecht einbezogen. Solange der Wolfsbestand einen günstigen Erhaltungszustand erreicht, soll die Bejagung nach einem behördlichen Managementplan erfolgen. Unabhängig davon werden klare Regeln für sogenannte Problem- und Schadwölfe geschaffen. Hat ein Wolf beispielsweise Nutztiere gerissen, obwohl angemessene Herdenschutzmaßnahmen vorhanden waren, kann seine Entnahme unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden. Auch bei Gefahren für Menschen oder erheblichen wirtschaftlichen Schäden können Behörden Maßnahmen anordnen. Ergänzend werden Zuständigkeiten und Meldepflichten bei erlegten oder tot aufgefundenen Wölfen geregelt. Beim Rotwild brauchen wir Lebensräume, Wanderkorridore und genetischen Austausch, zugleich aber auch eine wirksame Regulierung der Bestände. Die geplanten Regelungen ermöglichen eine stärker an wildbiologischen Erkenntnissen orientierte Bewirtschaftung. Eine Rückkehr zu den bisherigen Rotwildbezirken würde uns dabei nicht voranbringen. Ich möchte kurz zusammenfassen: die angesprochenen pragmatischen und geplanten Änderungen zur Rotwildabschussplanung, Zuständigkeiten werden stärker auf die unteren Jagdbehörden verlagert, bei Rotwild kann der Abschuss bestimmter Hirsche davon abhängig gemacht werden, dass zuvor die Abschussvorgaben für Kälber und weibliches Wild erfüllt wurden. Bei Dam- und Muffelwild werden aus den beabsichtigten Duldungsgebieten wieder Bewirtschaftungsgebiete, und die freiwilligen Dam- und Muffelwildringe werden stärker in die Abschussplanung einbezogen. (Abg. Bernhard Cürten, AfD: Das müssen Sie dem Wolf erzählen!) Bei den Jagdhunden wird das spezielle jagdrechtliche Verbot tierschutzwidriger Ausbildungsmethoden für Jagdhunde gestrichen, da sich bereits durch das Tierschutzrecht Regelungen ergeben, Stichworte hier „Brauchbarkeitsprüfung“ und „Müller-Ente“. Die Jagdgenossenschaften und die Jagdpraxis werden ebenfalls leicht angepasst. Hier werden die Verfahren für die Mustersatzungen vereinfacht. Außerdem werden Regelungen zu Jagdeinrichtungen beim Pächterwechsel und behördliche Eingriffsmöglichkeiten in befriedeten Bezirken angepasst. Auch die Wildschadensregulierung wird noch einmal etwas praxistauglicher ausgestaltet. Die vorhergesehene zusätzliche Informationspflicht von Jagdpächtern bei Wildschäden wird gestrichen, um Rechtsunsicherheiten und Streit über den Zeitpunkt der Kenntnis eines Schadens zu vermeiden. Ich glaube, das sind alles Punkte – in der Kürze der Zeit jetzt nur einzelne aufgezählt –, die der jagdlichen Praxis sehr entgegenkommen. (Beifall bei der SPD und bei der CDU) Auch bei Graureiher, Kormoran und Goldschakal hilft Ihre pauschale Forderung nach Bejagung nicht weiter. Für besonders geschützte Arten bestehen Möglichkeiten, bei konkreten Problemen zu handeln. Gleichzeitig müssen wir bei invasiven Arten, die Sie genannt haben, konsequenter werden. Deshalb werden Waschbär, Nutria, Nilgänse, Kanadagans, Muntjak und Mink künftig entsprechend Berücksichtigung finden. Unsere Jägerinnen und Jäger leisten einen wichtigen Beitrag für Wild, Wald und Kulturlandschaft. Waidgerechtigkeit, Hege und Tierschutz bleiben deshalb tragende Grundsätze. Wir wollen nämlich gesunde Wälder mit angepassten Wildbeständen und eine Kulturlandschaft, in der Jagd, Landwirtschaft, Weinbau und Naturschutz miteinander funktionieren. Dafür braucht Rheinland-Pfalz ein Jagdrecht, das praxistauglich ist, Verantwortung stärkt und unnötige Bürokratie vermeidet. Deshalb entwickeln wir das bestehende Landesjagdgesetz gezielt weiter. Innovatives bleibt. Praxisrelevante Änderungen werden vorgenommen, genauso wie wir es seitens der SPD-Fraktion immer kommuniziert haben. Ich bin überzeugt, nach vielen Jahren der Debatte über das Landesjagdgesetz braucht es Befriedung. Alle Beteiligten, Wald und Wild müssen zur Ruhe kommen. Die von der Ministerin vorgestellten Eckpunkte geben genau die Richtung dafür vor. Als SPD-Fraktion werden wir den weiteren Prozess entschlossen und als Koalition zielgerichtet entscheiden, damit wir auch pünktlich zum neuen Jagdjahr am 1. April nächsten Jahres Rechtssicherheit und ein praxisrelevantes und anwendungsfreundliches Jagdgesetz haben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD und der CDU)
Katharina Binz
Als Nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Paul Bunjes.
Paul Bunjes GRÜNE
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zurückliegende Hitzesommer hat uns gezeigt, wie sehr die Klimakrise unseren Wäldern zusetzt. Umso wichtiger ist es, sie widerstandsfähig und klimaresilient aufzustellen. Dabei setzen wir auf Jägerinnen und Jäger als Partner, auf wissenschaftliche Erkenntnisse und auf Kooperation vor Ort. Dieser Antrag hingegen will wirksame Instrumente zum Schutz des Waldes zurückdrehen und verkauft das als Freiheit für die Jägerschaft. Wo zu hohe Wildbestände die Waldverjüngung gefährden, braucht es klare Regeln und wirksame Instrumente. Unser Ziel ist es, kein Gegeneinander zwischen Wald und Wild zu erzeugen, sondern einen fairen Ausgleich der Interessen und einen gesunden, klimaresilienten Wald mit gesunden Wildbeständen und einer verantwortungsvollen Jagd zu organisieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus unserer Sicht ist ein solcher Ausgleich bei der Novelle des Gesetzes im letzten Jahr gelungen. Es war ein langer Prozess. Es wurden viele Akteure einbezogen und Perspektiven abgewogen. Die Landesregierung geht jetzt mit ihrem Änderungsvorschlag drei Punkte an: erstens den Wolf, zweitens das Wildtiermanagement und drittens Aspekte des Tierschutzes. Beim ersten Punkt kann man trefflich über das Wie streiten, aber es ist richtig und absolut nachvollziehbar, Europa- und Bundesrecht ins Landesjagdgesetz zu überführen. Bei den anderen Punkten sehen wir das nicht. Die entsprechenden Regelungen sind noch nicht in Kraft. Es ist noch keine Evaluation erfolgt. Im Gespräch mit den unterschiedlichsten Interessengruppen zeigt sich Folgendes: Niemand ist zufrieden. Es gibt mehr Fragen als Antworten. Der Prozess zur Verordnung sei zu schnell und lässt Beteiligung vermissen. Vom Jagdverband über die Waldbesitzer und die Forstwirtschaft, die Umwelt- und Naturschutzverbände bis hin zum Gemeinde- und Städtebund sagen es alle so. Ich bin sehr gespannt, welcher Prozess am Ende dabei rumkommt, aber ich glaube, da ist noch einiges an Handlungsbedarf. Es entsteht der Eindruck, dass hier Gräben zugeschüttet werden sollen, die es nicht gibt, und vielmehr neue Gräben gerissen werden, etwa bei den Waldbesitzern und den Kommunen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eines zum Schluss ganz grundsätzlich: Der Kompromiss ist ein zentraler Baustein demokratischer Auseinandersetzung: das Abwägen, das Ringen und am Ende auch das Akzeptieren eines Resultats nach einem entsprechenden Prozess. Es ist nicht damit getan, in der Entscheidungsfindung denen Recht zu geben, die am Vehementesten auf ihrer Position beharren oder am Lautesten ins Horn stoßen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Katharina Binz
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Schneider. Christine Schneider, Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab eines ganz klar: Wesentliche Forderungen des AfD-Antrags sind bereits Bestandteil der geplanten Änderungen des Landesjagdgesetzes. Ihr Antrag ignoriert die Änderungsvorschläge und die neuen Ausführungsbestimmungen, denn die Landesregierung hat den Verbänden bereits umfangreiche Unterlagen mit den Begründungen und den wesentlichen Regelungen im laufenden Abhörverfahren zur Verfügung gestellt. Ich möchte an drei Beispielen zeigen, warum es jetzt falsch wäre, zum alten Jagdrecht, wie Sie es fordern, zurückzukehren. Erstens: der Wolf. Die Rückkehr des Wolfs stellt die Weidetierhalter, die Landwirtschaft, den Artenschutz, aber auch die Jägerschaft vor ganz große Herausforderungen. Deshalb brauchen wir klare Regelungen. Wir wollen im Landesjagdgesetz die vom Bund entwickelten Lösungen entsprechend umsetzen. Gleichzeitig erweitern wir die Bundesbestimmungen um praxisgerechte Aspekte, die für uns und die Jägerschaft in Rheinland-Pfalz notwendig sind. Wer im Gegenzug, wie Sie es wollen, zum alten Recht zurückkehren will, riskiert zwei Dinge: erstens fehlende Regelungen und zweitens eine verunsichernde Rechtslage. Das will niemand. Wir brauchen auch kein Symbolhandeln. Wir brauchen ein Wolfsmanagement auf Grundlage von Fakten. Problemwölfe müssen auch konsequent entnommen werden können. Gleichzeitig muss der Artenschutz bei Entwicklungen der Bejagung der Wolfspopulationen berücksichtigt werden. Das ist im Endeffekt verantwortungsvolle Politik, und dafür stehen wir in der Großen Koalition in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU und bei der SPD) Zweiter Punkt: Graureiher, Kormoran und Goldschakal. Die AfD fordert eine pauschale Bejagung dieser Arten. Doch es wurde angesprochen, diese Arten sind besonders geschützt, und für konkrete Konflikte gibt es bereits Lösungen, etwa über Sondergenehmigungen nach dem Naturschutzrecht oder über die Kormoranverordnung. Wir müssen dort handeln, wo großer Handlungsbedarf besteht. Das steht außer Frage. Deshalb wollen wir auch künftig Waschbär, Nutria, Bisam, Nilgans und andere ökosystemfremde Wildarten erfassen und sie ganzjährig bejagen. Aber eines ist klar: Nicht jeder Konflikt lässt sich durch Abschuss lösen. Wir wollen nicht, dass unsere Jägerinnen und Jäger zu Schädlingsbekämpferinnen und -bekämpfern werden. Wir wollen sie auch nicht dazu machen. Dritter Punkt: das Rotwild. Hier haben wir ein gemeinsames Ziel. Unsere heimisch größte Säugetierart braucht geeignete Lebensräume, sie braucht Wanderungsmöglichkeiten, und sie braucht den genetischen Austausch. Nur zur Information, das ist anscheinend noch nicht angekommen: Aktuell läuft eine landesweite wissenschaftliche Untersuchung mit der Uni Gießen, die gerade auch von den Rotwildhegegemeinschaften unterstützt wird, um das Thema „Genetischer Austausch“ wissenschaftlich zu beleuchten. Gleichzeitig müssen wir Wildtierbestände sinnvoll regulieren. Ja, wir müssen auch den Wildschaden begrenzen. Deshalb brauchen wir ein modernes Jagdrecht. Das neue Recht schafft die bisherigen Rotwildbezirke ab. Die Rückkehr zum alten Recht, wie Sie es fordern, würde die Beibehaltung der Rotwildbezirke bedeuten. Das neue Recht stärkt die einheitliche Bewirtschaftung vor Ort nach wildbiologischen Erkenntnissen. Noch ein Punkt: Die AfD fordert die Erlegung reifer Hirsche in den bisherigen Freigebieten. Im alten Jagdrecht, wie die AfD das favorisiert, wird genau das verhindert. Im neuen Recht wird die Bejagung dagegen regulär über Abschusspläne möglich sein. Das zeigt, wer zurück will zu den Regeln von gestern, löst die Probleme von heute und morgen nicht. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung steht an der Seite unserer Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz. Sie übernehmen Verantwortung für Wildschutz, für Wildschadensbegrenzung im Wald, auf den Feldern und in den Weinbergen. Waidgerechtigkeit, Hege und Tierschutz bleiben wichtige Bestandteile des Jagdrechts. Unser Ziel ist klar: Wir wollen weder einen Wald ohne Wild noch Wild um jeden Preis. Wir wollen einen gesunden, zukunftsfähigen Wald mit Wild. Wir wollen eine Kulturlandschaft, in der Wildtiere ihren Platz haben und eine nachhaltige Jagd möglich ist. Wir wollen, dass Landwirte, Waldbauern, Winzerinnen und Winzer ihre Arbeit ohne übermäßige Wildschäden leisten können. Dafür brauchen wir ein Jagdrecht, das zur heutigen Zeit passt, ein Jagdrecht, das praxisgerecht ist, das Verantwortung stärkt, das die Interessen von Jägerinnen und Jägern, Grundstückseigentümern, Landwirtschaft und Naturschutz unter einen Hut zusammenbringt. Wir brauchen ein Jagdrecht, das Bürokratie abbaut. Deshalb passen wir das 2025 beschlossene Landesjagdgesetz in wichtigen Punkten an. Wir werfen nicht alles über Bord. Wir verbessern, was verbessert werden muss. Wir bewahren, was bei bestem Wissen und Gewissen bewahrt werden muss. Entscheidend ist für uns das neue Miteinander zwischen Jägerinnen und Jägern, den Förstern, der Landwirtschaft und dem Weinbau. Grundeigentümer und Naturschutz müssen vor Ort gemeinsam Lösungen finden oder, Herr Kollege, um es in der Jägersprache zu sagen, mit Jägerlatein löst man Probleme nicht. Probleme lösen sich nicht durch politische Schlagworte. Probleme lösen sich nur durch Verantwortung und indem man die unterschiedlichen Interessen zusammenbringt und eine Zusammenarbeit ermöglicht. Wir brauchen deshalb Verantwortungsgemeinschaften statt immer ein Gegeneinander. Das ist der Weg zu einem starken Wildmanagement, zu gesunden Wäldern und zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft. Das ist auch der Weg, auf dem die Jagd einen Platz in der Mitte unserer Gesellschaft behält. Deshalb kann ich Ihnen nur anraten, den AfD-Antrag abzulehnen. Herr Kollege, Sie bekommen jetzt noch einen Service. Bis Ende September können die Stellungnahmen zum Landesjagdgesetz abgegeben werden, bis Ende Oktober die Stellungnahmen zur Landesjagdverordnung. Dann werden wir im Ministerium die Änderungen beurteilen. Dann wird es möglicherweise noch einmal Änderungen geben. Dann wird das Gesetz in den Landtag eingebracht. Dann wird es im Ausschuss beraten. Sie haben alle Zeit der Welt, Ihre Änderungsanträge einzubringen, bevor es zur Abstimmung kommt und das neue Gesetz am 1. April 2027 in Kraft tritt. Vielen herzlichen Dank. (Beifall der CDU und der SPD)
Katharina Binz
Für eine Kurzintervention hat sich Abgeordneter Cürten gemeldet. Bevor ich ihm das Wort gebe, weise ich darauf hin, dass aufgrund der verlängerten Redezeit der Landesregierung den Fraktionen zwei Minuten und 50 Sekunden zusätzliche Redezeit zustehen. Sie haben jetzt aber eine Kurzintervention von zwei Minuten.
Katharina Binz
Dann müssen Sie sich aber nochmals melden.
Bernhard Cürten AfD
Ja, das mache ich hiermit. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Geschätzte Frau Ministerin, entweder haben Sie nicht zugehört, oder Sie kennen das alte Jagdgesetz nicht. In rotwildfreien Bezirken dürfen sie keine Hirsche der Klasse I und II erlegen, müssen aber für die Schäden haften. Das ist das, bei dem wir gesagt haben, wenn wir die rotwildfreien Bezirke nicht aufheben und eine Wildschadensregelung finden, gibt es für dieses Problem trotzdem keine Lösung. Geschossen werden dürfen die Hirsche der Klasse I und II dann immer noch nicht. Es ist erstaunlich, wie Sie mir jetzt hier vorne und hinten das Wort im Mund herumdrehen, um zum Graureiher und zum Kormoran und zum Goldschakal zu kommen. Für alle Nichtjäger erkläre ich das kurz. Jagd ist Ländersache. Wir haben ein Rahmengesetz, das Bundesjagdgesetz. Die Länder erlassen eigene Landesjagdgesetze, mit denen Arten ins Jagdrecht aufgenommen oder unter Naturschutz gestellt werden können. Das heißt, es ist kein Problem, geschützte Arten wie den Graureiher oder den Kormoran ins Jagdrecht aufzunehmen und mit einer Jagd- und Schonzeit zu versorgen. Früher hatten zum Beispiel Greifvögel und Falken das ganze Jahr Schonzeit, waren im Jagdrecht, bis sie dann unter Naturschutz gestellt wurden, was nicht unbedingt besser ist. Frau Schneider, soweit ich weiß, haben Sie nur mit der neuen Präsidentin des Landesjagdverbands gesprochen. An der Basis sind Sie nicht sehr oft gesehen worden, da hätten die Jäger Ihnen auch etwas anderes erzählt. Das Ganze dauert, wie gesagt, ziemlich lange und ist hoch kompliziert. Sie hätten schon vor einem halben Jahr den Wolf ins Jagdrecht in RheinlandPfalz aufnehmen können, dann hätte er bejagt werden können. (Heiterkeit bei CDU und SPD und der Staatsministerin Schneider) Er ist auch von Europa und von der Bundesrepublik Deutschland ins Jagdgesetz aufgenommen worden. Sie hätten schon eine Jagdzeit festlegen können. Das haben Sie nicht gemacht. (Heiterkeit bei der CDU) – Ja, Sie können jetzt lachen. Die Jäger lachen nicht, und die Weidetierhalter lachen auch nicht. Gehen Sie mal hin, und sprechen Sie mit denen. (Zuruf von der SPD: Was sagen die Ihnen denn?) Es geht nicht um die Frage, wie wir es noch komplizierter machen. (Glocke der Präsidentin) Jäger sind Menschen aus der Praxis – ich komme zum Ende –, sie brauchen pragmatische Lösungen und keine hoch komplizierten, die sich schön anhören, aber im Endeffekt nichts taugen. Danke schön. (Beifall der AfD)
Katharina Binz
Zur Erwiderung hat Staatsministerin Schneider das Wort. Christine Schneider, Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Cürten, ich kenne das ganz alte Jagdrecht. Ich kenne das Jagdrecht, das im Jahr 2025 verabschiedet wurde, und ich kenne das, was wir vorgelegt haben, weil ich es maßgeblich mitgestaltet habe, aufgrund der Erfahrung und aufgrund vieler Gespräche, die wir geführt haben, und aufgrund der Anhörung, die wir mit der Taskforce durchgeführt haben. Wir wollen nämlich genau das nicht, was Sie anscheinend mit Ihrem Antrag bezwecken: immer weiter zu spalten, anstatt die Punkte zu suchen, die man zusammenführen kann. Sie wissen ganz genau, dass Sie Wildschäden immer geltend machen können, dass das etwas ist, was am besten in Pachtverträgen geregelt wird, warum wir auch wollen, dass Entscheidungen von oben wieder nach unten gegeben werden, weil man unten die Situation am besten kennt. (Präsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Herr Abgeordneter Cürten, mir brauchen Sie auch nicht zu sagen, dass ich mit Jägerinnen und Jägern sprechen soll. Ich tue das, und ich bekomme im Moment sehr viel Zuspruch, denn sie sagen, sie wollen nicht mehr dieses Auseinanderdividieren. Sie wollen wieder, dass wir alle zusammenbringen und gemeinsam Lösungen erarbeiten und sie auch durchsetzen. Genau dafür sind wir gewählt, und das werden wir auch tun. (Beifall der CDU und der SPD)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erteile Abgeordnetem Cürten noch einmal das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von maximal zwei Minuten und 30 Sekunden.
Bernhard Cürten AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, das war jetzt ein bisschen schwach. Also, das war relativ inhaltslos. Zum Schluss kam Spaltung, und es hat nur noch „Hass und Hetze“ gefehlt. Dann wäre unsere Demokratie wieder komplett gewesen. Tatsache ist, ich habe es angeboten an allen möglichen Stellen. Es gibt Stellen, die sprechen mit mir, weil sie sagen, wir haben keine Brandmauer. Uns geht es um Lösungen und um Ideen. Das kam von Ihrem Ministerium nicht. Sie haben sich hinter Ihrem Brandmäuerchen versteckt. Ich habe schon gedacht, es ist jetzt eingerissen, weil Sie den Bundeskanzler von Ihrer Fraktionsklausur ausgeladen haben. Aber aktuell stehen ja alle Ministerpräsidenten der CDU hinter dem Kanzler. Das ist so wie bei Julius Cäsar. Die haben nur nicht lange hinter ihm gestanden. (Abg. Florian Maier, SPD: Das ist jetzt auch nicht megainhaltlich! –
Benedikt Oster SPD
Wahnsinn!) Um noch einmal auf das Jagdgesetz zurückzukommen – – – (Weitere Zurufe von der SPD) – Die Logorrhö ist heilbar, habe ich gehört. Gehen Sie mal zum Arzt. (Zurufe von SPD und CDU – Zuruf von der SPD: Ich finde das unverschämt!) – Verzeihung, Herr Präsident, bitte sorgen Sie einmal für Ruhe.
Matthias Lammert
Herr Kollege, bitte sprechen Sie jetzt zur Sache.
Bernhard Cürten AfD
Ja, wenn die Herren und Damen hier mal ruhig sind.
Matthias Lammert
Der Kollege Cürten hat das Wort.
Bernhard Cürten AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Um noch einmal auf das Jagdgesetz zurückzukommen: Frau Ministerin, Ihre sogenannte Taskforce und dass Sie sagen, es laufen zurzeit Studien und wissenschaftliche Arbeiten zu unterschiedlichen Themen, das ist ja sehr schön. Es nützt uns nur jetzt im Moment nichts, denn die Zeit, bis das Jagdgesetz in Kraft tritt, läuft uns weg. Das hat Frau Eder, Ihre Vorgängerin, schon merklich gut verschlafen. Die hat da auch nichts getan. Und jetzt wird immer gesagt, wir arbeiten dran, wir arbeiten dran. Tatsache ist, die Jäger haben nichts. Sie haben kein Recht in der Hand, mit dem sie jagen können. Das ist das, was fehlt. Die Vorschläge von uns bedeuten ja nicht, dass damit das Jagdrecht nun komplett dargestellt oder begrenzt würde. Sie wissen, wenn Sie als Ministerin ein Gesetz formulieren, können Sie alle möglichen Sachen noch hineinbringen. Wir haben gesagt, das bisherige Jagdrecht reicht, und es sollte ergänzt werden um verschiedene Punkte. Das wäre relativ schnell fertig, und die Jäger würden Sie feiern, weil Sie ein tolles Gesetz gemacht haben beziehungsweise weil Sie ihnen das Gesetz belassen haben und es sinnvoll ergänzt haben. Damit hätten Sie punkten können, aber so denke ich eher, dass wir gepunktet haben. Aber dafür danke ich Ihnen schon einmal im Namen unserer Partei. Danke schön. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann wären wir am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 11, dem Antrag der Fraktion der AfD. Wir kämen jetzt zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion – Drucksache 19/656 – seine Zustimmung erteilen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung: Vorrang für die Erneuerbaren Energien verteidigen, Arbeitsplätze sichern – Ausbaubremse im EEG 2027 und Netzanschlusspaket verhindern Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 19/651 – Grundredezeit ist fünf Minuten. Für die einbringende Fraktion spricht Abgeordneter Fabian Ehmann.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem Antrag geht es um eine einfache Frage: Können Unternehmen, Handwerksbetriebe, Bürgerinnen und Bürger auch morgen noch verlässlich in erneuerbare Energien investieren? Es geht um bezahlbaren Strom, um Arbeitsplätze, um Wertschöpfung in unseren Kommunen und um die Energiesicherheit unseres Landes, denn Wind und Sonne sind nicht nur Klimaschutz. Wind und Sonne sind Freiheitsenergien. Sie machen uns unabhängiger von fossilen Energieimporten, und sie sind der Schlüssel für dauerhaft bezahlbaren Strom. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rheinland-Pfalz hat beim Ausbau dieser Freiheitsenergien endlich richtig Tempo aufgenommen. 2024 kamen 64 Prozent unserer Bruttostromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Allein 2025 wurden 221 Windenergieanlagen genehmigt. Gleichzeitig kamen rund 815 Megawatt Photovoltaik hinzu. Diese Dynamik ist kein Zufall. Sie ist entstanden, weil Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Genau jetzt zieht Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, getragen von CDU, CSU und SPD, die Handbremse. Die Bundesregierung spricht selbst von einem Paradigmenwechsel, und ich sage Ihnen, dieser Paradigmenwechsel droht zu einer Investitionsbremse zu werden, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn Frau Reiche greift gleichzeitig an mehreren Stellen in die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte ein: bei der Förderung, beim Netzanschluss, bei der Abregelung und damit am Ende auch bei der Finanzierung. Das ist ein Dreifachangriff, erstens gegen den Klimaschutz, zweitens gegen bezahlbaren Strom und drittens gegen eine Zukunftsbranche mit Hunderttausenden Arbeitsplätzen in ganz Deutschland, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn wenn weniger Windräder und Solaranlagen gebaut werden, fehlt uns am Ende genau der günstige und heimische Strom, den unsere Wirtschaft dringend braucht. Wer Freiheitsenergien ausbremst, macht bezahlbaren Strom nicht wahrscheinlicher, sondern schwieriger. Wir haben es schon einmal erlebt, was passiert, wenn die Politik die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien abrupt verschlechtert. Investitionen brechen ein, Unternehmen ziehen sich zurück, Arbeitsplätze gehen verloren, Know-how und Produktionskapazitäten wandern ab. Diese Fehler dürfen wir kein zweites Mal machen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Heute beschäftigt die Erneuerbaren-Branche rund 436.000 Menschen in ganz Deutschland, und die Warnungen aus der Branche erreichen uns und sind eindeutig. Verbände und Unternehmen sprechen von einer massiven Investitionsbremse, und wir hören bereits davon, dass Banken genehmigte Windund Photovoltaikprojekte neu bewerten oder Finanzierungen wieder infrage stellen. Besonders problematisch ist hier das Netzanschlusspaket. Natürlich müssen wir Wind und Sonne, Netze und Speicher gemeinsam denken. Aber daraus darf kein Paradigmenwechsel gegen die Energiewende werden, denn nicht Windräder und Solaranlagen sind das Problem. Unsere Freiheitsenergien sind nicht zu schnell, unsere Netze sind zu langsam. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Antwort darauf kann doch nicht sein, dann trägt eben derjenige das Risiko, der ein neues Windrad baut. Wenn in Engpassregionen Abregelungen teilweise nicht mehr entschädigt werden und neue Projekte zusätzliche Anschlussrisiken tragen sollen, verschiebt der Bund das Risiko vom Netz auf die Projektentwickler, auf die Investoren. Das ist schädlich. Das ist keine Netzbeschleunigung, das ist eine Investitionsbremse in die Energiewende. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch bei der Photovoltaik geht die Bundesregierung in die falsche Richtung, denn wer auf dem eigenen Haus, auf dem eigenen Dach, dem Handwerksbetrieb oder der Gewerbehalle Solarstrom erzeugen will, braucht einfache und verlässliche Rahmenbedingungen und keine Streichung der Förderung für neue Photovoltaikanlagen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bezahlbarer Strom entsteht eben nicht dadurch, dass wir erneuerbare Energien ausbremsen. Bezahlbarer Strom für die Menschen entsteht, wenn wir sie schneller ausbauen und schneller ans Netz bringen. Deshalb brauchen wir ein echtes Netz- und Anschlussbeschleunigungspaket. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Ministerpräsident Schnieder, Herr Minister Ebling, wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung auch die Risiken der Berliner Pläne erkannt hat. Aber diese Erkenntnis verpflichtet zum Handeln. Eine Stellungnahme oder eine Pressemitteilung aus Mainz reichen eben nicht aus. Wenn Sie – wie im Koalitionsvertrag vorgeschrieben – jedes Jahr 1.500 Megawatt Erneuerbare hinzubauen wollen, müssen wir dieses Ziel auch in Berlin verteidigen und die Pläne von Katherina Reiche stoppen, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Bundesrat, in der Energieministerkonferenz und auch gegenüber ihren Parteifreundinnen und Parteifreunden in der Bundesregierung. Ich habe gehört, der CDU-Generalsekretär soll jetzt auch Staatssekretär bei Frau Reiche sein. Da müsste das ja über den kurzen Dienstweg eigentlich möglich sein, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn die 1.500 Megawatt erneuerbare Energien im Koalitionsvertrag sind unerreichbar, wenn diese Pläne durch den Bundestag und den Bundesrat Realität werden. Unser Vorschlag ist deshalb klar: Keine Ausbaubremse für Wind und Sonne, Vorfahrt für erneuerbare Energien und die Energiewende, (Glocke des Präsidenten) für bezahlbaren Strom für die Kommunen und die Menschen in RheinlandPfalz. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Otto Rubly für die CDU-Fraktion.
Otto Rubly CDU
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Vorrang für Erneuerbare Energien verteidigen“ – die Überschrift des Antrags der Grünen sagt schon, die Landesregierung soll an etwas festhalten, die Bundesregierung soll an etwas festhalten, und der Antrag will der Landesregierung einen Strauß an Aufgaben für die Bundesregierung zum EEG 2 027 und Netzanschlusspaket mitgeben. Aber warum kommen diese Änderungen am EEG zum 1. Januar 2027 überhaupt zustande? Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission läuft aus, und ohne Änderung beziehungsweise Anpassung des EEG auf die Höhe der Zeit würde Deutschland künftig ohne eine solche Genehmigung dastehen. Das hätte nicht nur für den weiteren Ausbau, es hätte insbesondere für den bisherigen Ausbau enorme Nachteile für Anlagen, die jetzt schon im EEG sind und auf diese Förderung dringend angewiesen sind. Ein weiterer Grund ist allerdings auch die Tatsache, dass sich unser Stromsystem grundlegend geändert hat. Mittlerweile haben wir so viel Wind- und Photovoltaikstrom, dass wir uns nicht mehr die Frage stellen müssen, wie wir möglichst viele erneuerbaren Energien und Strom ins Netz bekommen. Es ist schön, immer wieder die Zahlen zu hören, was alles ausgebaut worden ist, wie viele Windräder neu entstanden sind. Nein, die künftige Frage wird sein: Wo und wann erzeugen wir diesen Strom, und kann das Netz diesen Strom überhaupt an diesem Ort aufnehmen und transportieren? Wir sehen das – wenn sie draußen in der Praxis sind, nicht nur in der Theorie, bitte schön, sondern draußen in der Praxis – an genehmigten Parks. Ich glaube, da sind zehn, 15 Parks in so einem Landkreis oder so unterwegs, die noch fünf und sechs Jahre warten müssen – da war einmal die Zusage da –, weil das Netz einfach nicht stimmt. Da sehen wir, es geht nicht mehr nur darum, Windräder zu bauen, Solarparks zu bauen, sondern es geht auch darum, den Strom transportieren zu können. (Beifall der CDU und bei der SPD) Es ist deshalb nur richtig, dass die Bundesregierung den Weg des vornehmlich förderorientierten Ausbaus der erneuerbaren Energien hin zu einem markt- und netzorientierten Ausbausystem nimmt und geht. Wir dürfen die Augen einfach nicht vor der neuen Realität verschließen. Nicht mehr der reine Ausbau ist unsere vordringliche Aufgabe. Wir müssen die Systemkosten bei den Erneuerbaren im Blick haben. Zusammengefasst wird diese Herausforderung unter dem Begriff des sogenannten Netzanschlusspakets. Die Wahrheit ist, viele wollen ins Netz. Es wurde schon erwähnt. Es sind die Windparks, Solarparks, Batteriespeicher, Industrie und große Rechenzentren. Alle wollen das Netz, das nur ein Mal da ist und nur langsam erweitert werden kann, nutzen. Ein alleiniger Vorrang für Solarparks oder Windräder kann in Zukunft nicht mehr möglich sein. Netz und Erzeugung müssen ab jetzt zusammen geplant werden. Deshalb kann ich die Kritik von Ihnen am Netzanschlusspaket nicht in vollem Umfang teilen. Das EEG beinhaltet allerdings auch finanzielle Einschränkungen. Die Kosten sind gesetzt. So, jetzt aber zurück zum Netzanschlusspaket, zum EEG 2027. Dort sind mit Sicherheit, zugegeben, finanzielle Einschränkungen vorhanden. Die werden kommen, aber auch die Kosten haben sich gesenkt. Wir können nicht verharren in irgendwelchen Jahren und Rahmenbedingungen. Wettbewerb ist Wettbewerb. Es ist billiger geworden, Photovoltaikanlagen zu installieren. Dann braucht man auch nicht mehr diese hohe und immense Förderung. Dennoch werden je nach Interessenlagen im EEG der Bundesregierung Nachbesserungen notwendig sein – unstrittig. Rheinland-Pfalz hat hier im Bundesrat seine Bedenken angemeldet und geltend gemacht. Einmal beim Pachtdeckel. Ich nenne nur einige wenige Beispiele. Wenngleich die Pachten für die Anlagen insgesamt durch die Decke schießen und den Strom aus erneuerbaren Energien verteuern – übrigens auch das gestern debattierte Bürgerenergiengesetz wird es geringfügig verteuern, da machen wir uns gar keine Illusion, das Geld hängt nicht irgendwo in Luft, das muss dann wieder aufgebracht werden –, ist die Interessenlage der Bundesländer aber teilweise verschieden. Aus der Interessenlage von Rheinland-Pfalz ist festzuhalten, dass diese Gelder von Pachten oft in den ländlichen Raum fließen. Zwei Herzen schlagen in meiner Brust. An Kommunen und Grundstückseigentümer fließen diese Gelder. Kurzum, die Pacht ermöglicht regionale Wertschöpfung. Wenn man hier mit einem Pachtdeckel eingreift, kann das dazu führen, dass eventuell Eigentümer ihre Grundstücke nicht mehr hergeben und damit keine Windräder mehr in diesem Ausmaß gebaut werden können. (Glocke des Präsidenten) Rheinland-Pfalz lehnt den Pachtdeckel ab. Noch kurz, wir haben gleichzeitig: Photovoltaikanlagen vom Dach. Das halte ich für falsch. Das kritisieren wir, das haben wir auch moniert. D achflächen sollen nach wie vor belegt und gefördert werden. (Glocke des Präsidenten) Wir würden es damit nämlich lediglich – noch einen Satz – (Heiterkeit im Hause –
Joachim Paul AfD
Ne, ne, ne!) noch mehr und stärker in die Landschaft bringen. Wir lehnen den Vorschlag deshalb ab. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD)
Matthias Lammert
Ein sehr langer Satz, lieber Herr Kollege. Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Abgeordneter Dr. Marlene Gottwald das Wort.
Dr. Marlene Gottwald SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz weiter deutlich beschleunigen. Ich glaube, in dem Punkt sind wir uns alle einig, denn erneuerbare Energien sind ein wesentlicher Teil des Klimaschutzes, aber eben noch mehr. Sie stehen für Versorgungssicherheit. Sie stehen für mehr Unabhängigkeit, für regionale Wertschöpfung und für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Ja, wir haben uns im Koalitionsvertrag ein ambitioniertes Ziel gesetzt, jährlich 1.500 Megawatt zusätzliche Leistung aus erneuerbaren Energien. Deshalb schauen wir natürlich sehr genau darauf, welche Auswirkungen die geplante EEG-Novelle 2027 auf diesen Ausbau haben kann. Einige der Kritikpunkte teilen wir. Das gilt etwa für die geplanten Veränderungen bei kleinen Photovoltaikanlagen. Wenn die bisherige Einspeisevergütung für Anlagen bis 25 Kilowatt wegfällt und stattdessen eine verpflichte nde Direktvermarktung eingeführt wird, kann dies die Wirtschaftlichkeit gerade kleiner Dachanlagen deutlich verschlechtern. Dabei wollen wir doch genau das Gegenteil, nämlich dass weiterhin möglichst viele Menschen, Handwerksbetriebe und Unternehmen ihre Dächer für Solarenergie nutzen. Auch die stärkere Verlagerung des PV-Ausbaus auf Freiflächen sehen wir eher kritisch. Dächer, Gewerbegebäude, Parkplätze und bereits versiegelte Flächen sollten weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Auch beim Pachtdeckel für Windenergieanlagen haben wir eine klare Haltung. Wir wollen, dass Wertschöpfung dort ankommt, wo die Energiewende stattfindet – in den Kommunen, bei den Bürgerinnen und Bürgern und in den Regionen. Genau deshalb hat Rheinland-Pfalz diese Punkte nicht nur kritisiert, sondern sich im Bundesratsverfahren mit konkreten Änderungsanträgen eingebracht. An dieser Stelle unterscheiden wir uns auch vom vorliegenden Antrag, denn aus der berechtigten Kritik an einzelnen Regelungen darf keine pauschale Ablehnung werden. Eine Novelle des EEG – mein Vorredner hat es gesagt – ist auch deshalb notwendig, weil die europarechtliche Genehmigung des bestehenden Fördersystems Ende dieses Jahres ausläuft. Wir brauchen also rechtzeitig einen verlässlichen neuen Rahmen, auch für die Planungssicherheit. Mit mittlerweile rund 60 Prozent bzw. in Rheinland-Pfalz 64 Prozent Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung verändern sich auch die Anforderungen an unser Energiesystem. Der Engpass ist – meine Vorredner haben es gesagt – vielerorts nicht mehr die Frage, ob wir Wind- und Solaranlagen bauen können, sondern die Frage, wie wir den Strom ins Netz bekommen. Deswegen brauchen wir moderne Netzanschlussregeln. Wir brauchen schnellere und digitale Verfahren, einen vorausschauenden Netzausbau, Speicher und idealerweise Flexibilität. Wir brauchen aber zugleich auch mehr Systemverantwortung und Kosteneffizienz. Deswegen ist für uns der Weg klar. Wir stehen zu den Ausbauzielen für erneuerbare Energien. Wir setzen uns ein für verlässliche Investitionsbedingungen. Wir wollen Dach-PV stärken und regionale Wertschöpfung sichern, und wir setzen uns dafür ein, dort nachzubessern, wo die vorliegenden Regelungen den Ausbau tatsächlich gefährden. Wir stellen uns nicht gegen die notwendige Reform, sondern wir gestalten sie, denn die Energiewende braucht beides: Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren und ein Energiesystem, das dieses Tempo dann auch tragen kann. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Ralf Schönborn das Wort.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kaum sind die Grünen von den Zwängen einer Regierungskoalition befreit, überfrachten Sie den Landtag wieder mit energiepolitischem Unsinn und Ideologie. (Beifall der AfD – Heiterkeit und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: Sehr gut!) Von der einstigen Umwelt-DNA dieser Partei ist erstaunlich wenig übrig. Flächenverbrauch – kein Wort. Eingriffe in Wälder und Landschaften – kein Wort. Artenschutz – ebenfalls kein Wort. Herr Ehmann, stattdessen präsentieren Sie uns hier eine grüne Traumwelt. Mehr Windräder, mehr Solaranlagen, und wie von selbst wird Energie günstig, die Versorgung sicher, die Industrie wettbewerbsfähig und Deutschland unabhängig. Da sage ich Ihnen: Ihre grünen Träume werden platzen, meine Damen und Herren von den Grünen, denn weder Physik noch Volkswirtschaft lassen sich durch Ideologie außer Kraft setzen. (Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Natalie Cramme-Hill, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie feiern installierte Megawatt, aber entscheidend ist gesicherte Leistung. Ein Industriestandort braucht Strom, wenn produziert werden muss, und nicht nur dann, wenn der Wind weht und die Sonne scheint. Besonders absurd wird Ihr Antrag an einer Stelle. Sie fordern zusätzliche Ausschreibungsmengen für Windkraft in Süd- und Südwestdeutschland, (Abg. Natalie Cramme-Hill, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) um ausgerechnet in windärmeren Regionen noch mehr Windkraft auszubauen. Sie benennen das Problem doch selbst, Herr Ehmann: windärmere Regionen. Ihre Antwort darauf ist noch mehr staatliche Steuerung, damit dort trotzdem gebaut wird. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja!) Meine Damen und Herren, damit kommen wir vom energiepolitischen Unsinn der Grünen zu den Fakten. Eine aktuelle Studie schätzt die Kosten des für die Energiewende notwendigen Netzausbaus bis 2045 auf 732 Milliarden Euro. Die Studie rechnet mit einem Anstieg der Netzentgelte von 18 Cent die Kilowattstunde für Haushalte, 15,2 Cent für Gewerbe und 7 Cent für die Industrie, denn Windstrom wird nicht dadurch günstig, dass die Systemkosten einfach aus dem Preis einer Kilowattstunde herausgerechnet werden. Die Kosten verschwinden nicht, sie werden nur verschoben. Genau das ist aber die Antwort der Grünen darauf: Einen Teil der Rechnung statt beim Stromkunden beim Steuerzahler abzuladen. Meine Damen und Herren, die Probleme beim Netzanschluss und bestehende Netzengpässe kennen wir längst auch in Rheinland-Pfalz. Was fordern Sie? Weiterbauen. Und das wirtschaftliche Risiko? Bitte nicht bei den neuen Windund Solaranlagen. Genau so steht es in Ihrem Antrag, Herr Ehmann. Den Vorrang wollen Sie, das Risiko sollen andere tragen. Dann haben Sie auch noch die Dreistigkeit, Ihren Antrag mit „Arbeitsplätze sichern“ zu überschreiben. Scheinbar endet Ihr Blick auf Arbeitsplätze regelmäßig an den Werkstoren der Wind- und Solarindustrie. Allein 2025 gingen im deutschen verarbeitenden Gewerbe rund 177.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Natürlich hat dieser Arbeitsplatzabbau mehrere Ursachen. Hohe Energiepreise und eine immer komplexere Energieversorgung sind für einen Industriestandort aber ganz sicher kein Wettbewerbsvorteil. Während Sie also über die Sicherung einzelner Arbeitsplätze in der Erneuerbaren-Branche sprechen, sollten wir vielleicht darüber reden, unter welchen Bedingungen die Unternehmen arbeiten müssen, die in Deutschland Stahl verarbeiten, Maschinen bauen, Chemieprodukte herstellen oder neue Rechenzentren betreiben wollen. Gerade KI-Unternehmen brauchen enorme Mengen an zuverlässig verfügbarer Energie. Wer diesen Unternehmen dauerhaft hohe Stromkosten aufbrummt, braucht sich nicht zu wundern, wenn Investitionen anderswo stattfinden. Die privaten Haushalte bezahlen für diese Energiewende längst eine gewaltige Rechnung. Herr Minister Ebling, Sie haben gestern hier sinngemäß gesagt, ohne EEG gingen in Deutschland die Lichter aus. Nein, Herr Minister, die Lichter gehen nicht aus. Dann muss sich nämlich im Wettbewerb zeigen, welche Technologie zuverlässig Strom liefert, welche wirtschaftlich ist und sich am Markt tatsächlich durchsetzt. Genau deshalb muss nach mehr als 25 Jahren EEG die Frage erlaubt sein: Warum brauchen Wind und Solar eigentlich immer noch Einspeisevorrang, politische Ausbauziele und Sonderregelungen, wenn sie angeblich die überlegenen Technologien sind? Meine Damen und Herren, unser Fazit: Das EEG muss weg. Wind und Solar können ihren Platz haben, müssen sich aber im Wettbewerb bewähren. Genau hier unterscheiden wir uns grundsätzlich von Ihnen. Ihre Lösung lautet, politisch festzulegen, welche Technologie sich durchzusetzen hat. (Glocke des Präsidenten) Wir dagegen setzen auf Technologieoffenheit, Wettbewerb und Versorgungssicherheit. Den verfrühten Weihnachtswunschzettel aus dem grünen Märchenland werden wir ablehnen. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Fabian Ehmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! So, zurück aus der Märchenstunde in die Realität. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, ja, ja!) Herr Schönborn, Sie kommen aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis, der Region, die wie keine andere in Rheinland-Pfalz bewiesen hat, wie man ökologisch und ökonomisch von der Energiewende profitieren kann. Wenn es nach Ihnen geht, würden in Simmern oder im Rhein-Hunsrück-Kreis aber keine Windparks mehr stehen. Dann würde da ein Atomkraftwerk stehen, und Sie würden wahrscheinlich noch das Endlager organisieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wenn man sich anschaut, was Ihre Politik für Deutschland bedeuten würde, dann wären es noch viel höhere Energiepreise, denn Sie würden uns von Öl und Gas aus autoritären Ländern abhängig machen. Man sieht aktuell anhand der Preise an der Tankstelle, zu welchen Folgen das führt, denn wenn wir uns weiter von Importen aus dem arabischen Land abhängig machen, (Abg. Joachim Paul, AfD: Steuer draufgeknallt worden!) wo Kriege und Auseinandersetzungen über Handelsrouten und Produktionsstätten die Preise in die Höhe treiben, wenn wir uns weiter abhängig machen würden und erpressbar machen würden, wie Sie das wollen, von russischem Gas, (Abg. Joachim Paul, AfD: Habt Ihr eine Steuer draufgeknallt!) dann würden wir uns nicht unabhängig, sondern weiter erpressbar und angreifbar von autoritären Staaten machen. Das wollen wir nicht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Erneuerbare Energien bedeuten auch Freiheit für Europa, bedeuten Freiheit für Deutschland und auch für Rheinland-Pfalz und nicht Erpressbarkeit durch Länder wie Katar, wie Russland. Das wollen Sie, nämlich dass wir von diesen Ländern erpressbar sind, auch politisch. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Deswegen sind die erneuerbaren Energien der Weg in die Freiheit und die Freiheitsenergien. Sie machen die Energiewende und das Leben für die Menschen zu Hause mit dem Strom vom Dach und der Windenergie aus der Region bezahlbar. Deswegen streiten wir weiter für die Energiewende. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Auf Erwiderung wird verzichtet. Dann fahren wir in die Redefolge fort. Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Michael Ebling das Wort.
Michael Ebling
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das geht ja nicht, was ich jetzt vorschlage, aber wenn ich einen Wunsch hätte, dann würde ich sagen, nehmen wir doch die Überschrift: „Vorrang für Erneuerbare Energien verteidigen, Arbeitsplätze sichern – Ausbaubremse […] verhindern“. Ja, genau das tun wir. Vorrang für erneuerbare Energien heißt, wir wollen 1.500 Megawatt in diesem Jahr und in den kommenden Jahren zubauen. Das ist ein ganz klares Bekenntnis, die erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz auszubauen. Die Voraussetzungen dafür schaffen wir auch verfahrenstechnisch, aber natürlich auch mit einem hohen Maß an Planungssicherheit. Arbeitsplätze sichern? – Ja, natürlich, weil es sich auch um Investitionen handelt, aber weil eine sichere Energieversorgung natürlich die Grundlage dafür ist, dass wir beispielsweise auch industriepolitisch erfolgreich sind. Und Ausbaubremsen? – Ja, die wollen wir verhindern. Eine Ausbaubremse haben wir auch gestern verhindert mit einem hochbürokratischen Beteiligungsgesetz, das uns die Fraktion der Grünen vorgeschlagen hat, das dieses Haus aus guten Gründen abgelehnt hat. Und genau das ist auch der Weg, den wir gehen im Umgang mit den bundespolitischen Vorschlägen zum EEG oder zum Netzanschlusspaket, nämlich dass wir uns genau anschauen, was Sinn macht und wo müssen wir eben schauen, dass Bremsen gelockert werden oder Bremsen erst gar nicht eintreten. Genau so hat sich die Landesregierung – und das haben wir ja auch auf parlamentarische Anfragen, nicht zuletzt der Grünen, mitgeteilt – eben auch positioniert. So werden wir uns weiterhin positionieren. Aber wir werden es nicht grundsätzlich in Grund und Boden verdammen, weil das keinen Sinn macht. Wir haben es eben auch in der Debatte gehört. Das EEG muss novelliert werden, sonst verlieren wir Beihilfefähigkeiten im Bereich der erneuerbaren Energien. Das heißt mit anderen Worten, das Gesamte würde gegen die Wand fahren. Das kann und wird sicherlich nicht beabsichtigt sein. Und außerdem, es macht schon auch Sinn, dass im EEG Vorschläge neu umgesetzt werden, um zum Beispiel die Systemverantwortung für die erneuerbaren Energien zu erhöhen. Wer einen so hohen Anteil innerhalb des Netzes hat, braucht auch mehr Systemverantwortung. Insofern ist auch das eben nicht falsch, sondern richtig, wenn es von der Bundesregierung verändert oder auf den Weg gebracht wird. Und ich würde auch nicht kritisieren wollen, dass innerhalb der Vorschläge zum neuen EEG eine Priorisierung für die Netzanschlüsse anhand von energie- oder auch klimapolitischen Kriterien vorgenommen wird. Auch das würden wir ausdrücklich unterstützen, weil es aus unserer Sicht auch für unser Land Rheinland-Pfalz ein sinnvoller Punkt ist. Auch in diesem Sinne, weil ich es mir nicht aussuchen kann und wir es uns alle nicht aussuchen können, kann man am Ende immer nur über den gesamten Antrag entscheiden. Und da ist ein Grundverdammnis für das, was in Berlin auf dem Tisch liegt, auch nicht korrekt und auch schlichtweg falsch und auch nicht zielführend. Deshalb ist es sinnhaft, dass wir uns differenziert damit auseinandersetzen. Wir werden weiterhin darauf Einfluss nehmen, dass wir den Pachtdeckel, wie er vorgeschlagen wird aus Berlin, für falsch halten, weil er in der Tat eine Ausbaubremse wird und uns auch hier die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sagen, das wirkt schon in der Landschaft jetzt als Bremse. Deshalb gehen wir rein in die Debatte, genauso wie wir den Wegfall für die kleinen Photovoltaikanlagen, also genauer gesagt die Einspeisevergütung für die kleinen Photovoltaikanlagen, verurteilen, weil dieser Wegfall am Ende auch im Hinblick auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wie eine Bremse wirken kann. Das brauchen wir nicht. Wir sind mit einer hohen Eigenheimquote in Rheinland-Pfalz bei einer stabilen Bevölkerung. (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr stabil!) Darüber freuen wir uns. Dazu gehört eben dann auch, dass man sich auf das Dach die Photovoltaikanlage bringen kann, weil man selbst einen Beitrag leisten will zur Energie- und zur Klimawende, und das wollen wir weiterhin gefördert sehen. (Beifall der SPD und der CDU) Insofern wird das weiterhin unser Kurs sein, genau so, den Vorrang für die erneuerbaren Energien zu stabilisieren, damit auch die Arbeitsplätze zu sichern, aber uns auch gegen die Ausbaubremsen zu wehren, aber nicht grundlegend, wie man so schön sagt, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Und deswegen ist es mir wichtig, dass wir noch weiter denken. Weiter denken heißt, dass wir heute schon auf Engpässe innerhalb des Netzausbaus zulaufen. Und das darf nicht zu Investitionsbremsen innerhalb des Landes werden. Deswegen habe ich mit unserem Haus zu einer „Netzwerkstatt“ eingeladen. Deswegen werden wir noch in diesem Jahr eine andere Form, nicht nur von freundlichem Dialog, sondern eben von Werkstattgespräch schaffen, um am Ende deutlich zu machen, wir werden uns Stück für Stück Gebiet für Gebiet, Struktur für Struktur und gegebenenfalls, wenn notwendig, Investitionsvorhaben für Investitionsvorhaben anschauen und werden dafür sorgen, dass wir nicht in Rheinland-Pfalz Flaschenhälse innerhalb unserer Netze bekommen. Genau in diesem Sinne werden wir auch deshalb für mehr Planungssicherheit in unserem Bundesland sorgen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann wären wir am Ende der Debatte. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/651 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und der AfD gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wir kommen jetzt zu Punkt 13 der Tagesordnung: Digitale Bildung verlässlich gestalten – Schulen zeitgemäß und gerecht ausstatten Antrag der Fraktionen der CDU und SPD – Entschließung – – Drucksache 19/648 – Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten. Für die antragstellenden Fraktionen darf ich dem Kollegen Dr. Matthias Reuber von der CDU-Fraktion das Wort erteilen.
Dr. Matthias Reuber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen beiden Wochen wurden mit der PISA-Studie, aber auch mit dem Bildungsmonitor der INSM zwei Studien vorgestellt, die uns für unseren heutigen Antrag „Digitale Bildung verlässlich gestalten – Schulen zeitgemäß und gerecht ausstatten“ wertvolle Informationen liefern. So zeigen beide Studien zunächst einmal auf, dass wir in Deutschland, aber auch in Rheinland-Pfalz in den kommenden Jahren im Bildungsbereich vor großen Herausforderungen stehen. In vielen Kompetenzbereichen haben wir in den vergangenen Jahren verloren, teils erheblich. Diese Ergebnisse müssen wir nun ehrlich analysieren und daraus natürlich passende, konsequente Maßnahmen ableiten. Beide Studien und auch Analysen oder Berichte, wenn man sie sich zu den Studien anschaut, zeigen aber auch auf, dass wir mit der Digitalisierung Werkzeuge erhalten werden oder schon zum Teil erhalten haben, die bei der richtigen Anwendung dazu beitragen können, dass sich die Ergebnisse in Zukunft wieder verbessern. Als Koalitionsfraktionen sind wir uns einig, dass wir digitale Endgeräte für pädagogische Zwecke künftig viel stärker und zielgerichteter einsetzen wollen. Wir bekennen uns klar zu einer datengestützten Schul- und Unterrichtsentwicklung, weil wir davon überzeugt sind, dass sie Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, aber auch Eltern helfen wird. Mehr Daten statt Bauchgefühl – das soll in Zukunft unser Maßstab in der Bildungspolitik sein. Daher werden wir verstärkt auf regelmäßige digitale Lernstandserhebungen setzen, um Schülerinnen und Schüler individueller, aber auch häufiger Rückmeldungen zu ihren Lernständen geben zu können und sie damit besser zu fördern. Auch Lehrkräften wollen wir auf diesem Weg wertvolle Informationen über ihre Schülerinnen und Schüler, aber auch über ihren eigenen Unterricht an die Hand geben. Dazu, meine Damen und Herren, benötigen wir natürlich flächendeck end im Land eine Ausstattung mit digitalen Endgeräten. Wir streben hier – und schlagen das auch im Antrag vor – landesweit eine Eins-zu-eins-Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler mit Tablets beginnend ab der Jahrgangsstufe 7 an. Auch Lehrkräfte sollen natürlich digitale Endgeräte erhalten. Selbstverständlich benötigen wir auch einen entsprechenden IT-Support. Dann werden wir uns natürlich die Frage stellen müssen, was mit den Endgeräten alles gemacht werden und was nicht gemacht werden soll. Klar ist für uns, die digitalen Endgeräte sind ein zusätzliches, weiteres Werkzeug und kein Ersatz für bestehende Werkzeuge. Die Endgeräte liefern aber im Schulalltag eine Vielzahl an neuen Einsatzmöglichkeiten. Durch die Nutzung von zum Beispiel KI-Tools und adaptiven Lernmethoden ermöglichen wir im ganzen Land innovative und moderne Möglichkeiten zur Ergänzung des Unterrichts. Rückmeldetools für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrkräfte helfen, den eigenen Lernstand besser zu verstehen. Ausgestattet mit digitalen Lernmitteln bieten die Endgeräte in bestimmten Unterrichtssituationen eine sehr gute und wertvolle Ergänzung und Erweiterung zum klassischen Schulbuch oder Schulheft. Selbstverständlich aber wird und muss es auch im Zeitalter der Digitalisierung in Zukunft Phasen geben, in denen ohne Tablets mit Papier und Stift an Problemen gearbeitet, Wissen vertieft oder einfach nur etwas geschrieben wird. Bei allen positiven Aspekten einer zielgerichteten Nutzung von Digitalisierung muss es auch immer noch weiter analog funktionieren. (Beifall der CDU und bei der SPD) Klar ist für uns auch, dieser Antrag kann natürlich nur ein erster Schritt der Koalition sein. Er liefert die Grundlage für eine landesweite Ausstattung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften mit Tablets und zeigt mit den digitalen Lernmitteln, aber auch mit den digitalen Lernstandserhebungen als Baustein einer evidenzbasierten Förderung und Schulentwicklung zwei konkrete Anwendungsgebiete auf. Weitere Schritte werden folgen. So werden wir uns intensiv noch mit der Medienkompetenz weiter auseinandersetzen. Hier wurde in den letzten Jahren schon einiges gemacht. Es gibt viele Instrumente in den Schulen, die genutzt werden können. Wir haben aber einen sehr dynamischen Prozess im Zeitalter der Digitalisierung und müssen diesen natürlich immer wieder auf den Prüfstand stellen und anpassen. Damit werden wir uns intensiv beschäftigen. Wir werden auch das große Thema der KI in Zukunft noch stärker bearbeiten. Da gibt es zahlreiche rechtliche und ethische Fragestellungen, die wir klären müssen. Auch auf Prüfungsformate wird KI Einfluss haben. Zuletzt werden wir natürlich auch, wenn wir mehr Digitalisierung in der Schule wollen, unsere Lehrkräfte entsprechend aus- und weiterbilden müssen. Auch dazu wird es in Zukunft noch Initiativen der Koalition geben. Meine Damen und Herren, digitale Bildung soll eines unserer zentralen Themenfelder im Bereich Bildung sein. Sie merken, wir haben das Thema mit all seinen Facetten im Blick und werden es konsequent Schritt für Schritt abarbeiten. Unser Ziel ist es dann, Digitalisierung so einzusetzen, dass sie den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften, aber auch den Eltern hilft. (Beifall der CDU und bei der SPD) Dieser Antrag ist in dieser Legislaturperiode der erste Schritt in diese Richtung, und ich darf Sie um Zustimmung bitten. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Abgeordnete Susanne Müller.
Susanne Müller SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitale Bildung, das klingt nach Zukunft, nach Chancengleichheit, nach Fortschritt für alle. Die Wirklichkeit sieht aber oft noch anders aus: Ein Kind mit Seheinschränkung sitzt vor einem Arbeitsblatt. Der Screenreader kann es nicht lesen, und das Kind kann das Blatt nicht bearbeiten. Oder: Zwei Geschwister teilen sich ein Tablet. Jeden Tag wird zu Hause neu ausgehandelt, wer es wann nutzen kann. Das ist kein Einzelfall. Das ist Alltag in vielen Familien, auch in Rheinland-Pfalz. Ehemalige Kolleginnen und Kollegen berichten mir immer wieder, dass die Startvoraussetzungen sehr unterschiedlich sind. Der Zugang zur digitalen Bildung berücksichtigt das oft nicht. Deshalb ist die digitale Bildung nicht nur eine Technikfrage. Sie ist eine Gerechtigkeitsfrage, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und bei der CDU) Schule hat einen Auftrag: Wissen vermitteln und Kompetenzen stärken. Doch das ist nur die halbe Geschichte. Ein dritter Punkt gehört dazu. Das ist Teilhabe für alle, ohne Ausnahme, auch für Kinder mit Behinderung, auch mit kleinem Geldbeutel. Das schreiben wir mit diesem Antrag fest. Rheinland-Pfalz war eines der ersten Länder überhaupt, in dem die bewilligten Trägermittel des DigitalPakt fast vollständig abgerufen worden sind. (Abg. Florian Maier, SPD: Ja, ist es!) Rund 400 Millionen Euro kamen unseren Schulträgern zugute. Das Ergebnis sehen wir heute: über 100.000 Endgeräte, fast überall WLAN, ein Bildungsportal im echten Betrieb an 95 % unserer Schulen, digitale Schulbücher an über 176 Schulen. Doch genug der Erzählung, reden wir über das Konkrete, zunächst die Ausstattung. Wie bereits gesagt, steigen wir in die Eins-zu-eins-Ausstattung ab Jahrgangsstufe 7 ein, mit klarem Plan für Zeiten, Finanzierung und Roll-out, gemeinsam mit den Schulträgern, nachhaltig beschafft und reparierbar. Das gilt genauso für die Lehrkräfte, denn wer digital unterrichten will, braucht ein verlässliches Gerät, regelmäßig erneuert, denn ohne Erfassung bei den Schülerinnen und Schülern gibt es keine Auswertungen bei den Lehrkräften und ohne Auswertung keine passgenaue Förderung. Genauso wichtig sind die Zuständigkeiten: klar geregelt, einvernehmlich, mit Planungssicherheit für Beschaffung und Betrieb, IT-Support und Ersatzbeschaffung, denn die Schulträger dürfen nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben. Das war uns außerordentlich wichtig. Deshalb werden wir prüfen, wie es uns gelingen kann, gemeinsam mit den Schulträgern unsere Schulen von dieser Aufgabe künftig besser zu entlasten und diese zu professionalisieren. (Beifall bei der SPD und der CDU) Damit verbunden ist der Zugang zu guten digitalen Lernmitteln. Das digitale Bücherregal wächst, perspektivisch ab Jahrgangsstufe 5, barrierefrei, kompatibel mit Screenreadern, verfügbar in Leichter Sprache. Meine Damen und Herren, das ist digitale Lernmittelfreiheit für alle, unabhängig vom Einkommen, unabhängig vom Wohnort und auch vom Lernweg des Kindes. Wir haben für freie Lernmittel gekämpft, damals für Bücher, heute aber auch für Lizenzen und digitale Werkzeuge, sonst bleibt Lernmittelfreiheit nur ein Wort von gestern. Genau deshalb setzen wir auf datengestützte Schulund Unterrichtsentwicklung, einheitliche Lernstandserhebungen, verständliche Rückmeldungen, Dashboards für Lehrkräfte und Schulleitungen und feste Qualitätsstandards für digitale Lernmittel, zu denen selbstverständlich die Barrierefreiheit gehört. Schließlich sind uns verbindliche Vorgaben für Datenschutz und Cybersicherheit wichtig, denn Vertrauen ist die Grundlage jeder Digitalisierung. Deshalb müssen wir die Daten unserer Schülerinnen und Schüler und der Schulen vor Fremdeingriffen unbedingt schützen. Meine Damen und Herren, am Ende geht es um eine einzige Frage: Darf es vom Einkommen der Eltern abhängen, ob ein Kind mitkommt? Vom Wohnort? Von einer Behinderung? Unsere Antwort darauf ist klar: Nein, das darf es nicht. (Beifall der SPD und der CDU) Deshalb möchten wir neue Zugänge schaffen, Zuständigkeiten und IT-Support-Strukturen stärken und Schulen entlasten, um vor allem Zeit zu haben, digitale Bildung und Kompetenzen bei den Schülerinnen und Schülern und Schulgemeinschaften aus- und aufzubauen. Das ist uns wichtig. Mit diesem Antrag legen wir nun einen guten Grundstein. Doch wir wissen, digitale Bildung beginnt schon früher, in der Kita mit der frühen Medienbildung, und sie endet nicht an den allgemeinbildenden Schulen. Die berufsbildenden Schulen und die duale Ausbildung gehören ebenfalls dazu. Das haben wir im Blick. Wir machen heute diesen wichtigen ersten Schritt. Weitere Schritte und Anträge werden wie schon angekündigt folgen, denn kein Kind darf und wird zurückbleiben. Das ist unser Anspruch, meine Damen und Herren. Wir bitten um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir fortfahren, darf ich Gäste im Haus begrüßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Andernach – herzlich willkommen – (Beifall im Hause) und Bürgerinnen und Bürger aus Koblenz, ebenfalls herzlich willkommen! (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der AfD) Wir fahren fort in der Redefolge, und ich darf für die AfD-Fraktion Abgeordnetem Joachim Paul das Wort erteilen.
Joachim Paul AfD
Verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir werden den Antrag ablehnen. Erstens: Wir sind gegen eine Frühdigitalisierung an unseren Grundschulen. Im Antrag heißt es aber – ich zitiere –: „Digitale Bildung beginnt dabei nicht überschritten, denn die Grundschulen werden von Ihnen ausdrücklich miteinbezogen. Zweitens: Der geplante Aufwand steht in keinem Verhältnis zum pädagogischen Ertrag. Ich will unsere Position erläutern. Das Beispiel Dänemark zeigt, wie man sich bei der digitalen Bildung in eine Sackgasse begeben kann. Während Dänemark aber aus seinen Fehlern gelernt und eine Kehrtwende vollzogen hat, ignoriert die rheinland-pfälzische Landesregierung wie die deutsche Bildungspolitik insgesamt diese Erkenntnisse. (Vizepräsidentin Marion Schneid übernimmt den Vorsitz) WELT Online berichtet am 15. Mai 2025 unter der Überschrift „Der Fall Dänemark offenbart Deutschlands Irrtum von der digitalen Schule“ unter anderem Folgendes – ich zitiere –: „Deutschland will bis 2030 Milliarden in die Digitalisierung von Schulen investieren. Doch ausgerechnet Vorreiter Dänemark“ – nicht nur dort Vorreiter – „lässt am Sinn der Offensive zweifeln. Denn Auswertungen zeigen, dass der bedingungslose Digital-Kurs längst nicht den erhofften Erfolg gebracht hat. Im Gegenteil.“ So hätten Konzentrationsprobleme unter Schülern zugenommen. In Mathematik sei ein gewaltiger Leistungseinbruch zu beklagen. Deshalb sollen nun umgerechnet mehrere 10 Millionen Euro in Bücher investiert werden. Ein Irrweg, der in Dänemark begradigt wird. Eine ähnliche Tendenz ist auch in Schweden zu erkennen. Das deckt sich mit dem, was wir als AfD-Fraktion seit Jahren betonen. Sinn der Grundschule ist es, solide Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen, also eine Grundbildung zu vermitteln. Eine Frühdigitalisierung des Unterrichts leistet dazu keinen konstruktiven Beitrag, sondern beeinträchtigt die Lernfähigkeit der Schüler. Das bestätigt auch der österreichische Philosoph Konrad Paul Liessmann. Sein Ratschlag: Schulen sollen nicht vorschnell mit Bildschirmen und digitaler Infrastruktur überflutet werden, solange der kritische und fundamentale Umgang mit Wissen nicht gesichert ist. Er hält es für einen Trugschluss, dass Laptops oder Tablets den eigentlichen Lern- und Verstehensprozess verbessern. Seiner Ansicht nach ist für gute Bildung Folgendes zentral: Konzentration, Frustrationstoleranz und die direkte Interaktion mit Lehrern und realen Dingen. Liessmann plädiert für den Einsatz digitaler Elemente erst um das zwölfte Lebensjahr, also auf keinen Fall in der Grundschule. Für uns ist klar: Unsere Schüler werden durch die im Antrag genannten Maßnahmen keine besseren Leistungen erbringen. Das Niveau an unseren Schulen wird nicht steigen, und daran müssen wir doch eigentlich arbeiten. Viel schlimmer, das Gegenteil wird der Fall sein, denn es ist zu befürchten, dass der Abwärtstrend, dessen Zeugen wir hier im Hohen Haus immer wieder werden, sich fortsetzen wird, gerade in der Bildungspolitik, denn die nächsten Bildungstests stehen vor der Tür. Letztlich müssen sich aber alle Maßnahmen daran messen lassen, ob sie dazu beitragen, dass das Niveau an unseren Schulen steigt und unsere Schüler ihre Leistungen verbessern. Um das zu erreichen, muss man ganz woanders ansetzen. Ich werde jetzt noch einmal die wesentlichen Punkte nennen. Notwendig ist Folgendes: Die Vermittlung einer Grundbildung muss oberste Priorität genießen. Das bedeutet auch mehr Wissensvermittlung statt Transgenderideologie, Klimahysterie und Kampf gegen rechts. Wir brauchen wieder Notenwahrheit. Der Drittelparagraph muss abgeschafft werden. Eine verbindliche Grundschulempfehlung für den Übertritt auf das Gymnasium ist notwendig, genauso wie landeseinheitliche Abschlussprüfungen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses sowie des Berufsabschlusses. Natürlich müssen Spontantests wieder erlaubt sein – ganz wichtig – und Sport, viel Sport. Kurzum: Der Leistungsgedanke muss gestärkt werden. Das heißt, was Sie heute unternehmen im Bereich digitaler Bildung ist ein falscher Ansatz. Es setzt nicht an den Problemen an, sondern es beschreitet einen Irrweg, der in Dänemark längst wieder korrigiert worden ist, indem man in Bücher investiert. In diesem Lebensalter ist eine Frühdigitalisierung, eine Überfrachtung mit digitaler Infrastruktur nicht nur nicht nötig, sondern kontraproduktiv. Deswegen müssen wir den Antrag ablehnen. Uns geht es um die Verbesserung der Leistungsfähigkeit, und die ist am besten analog sicherzustellen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Marion Schneid
Nächste Rednerin ist Katharina Binz von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Katharina Binz GRÜNE
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Digitale Bildung ist aus unseren Schulen nicht mehr wegzudenken. Die entscheidende Frage ist deshalb längst nicht mehr, ob Digitalisierung und digitale Medien Teil von Schule sind, sondern wie wir sie so einsetzen, dass sie gutes Lernen ermöglichen und Bildung gerechter machen. Der vorliegende Antrag, den wir heute diskutieren, setzt auch aus unserer Sicht wichtige Akzente. Es geht um eine verlässliche digitale Infrastruktur. Es geht um eine gute Ausstattung der Schulen, um Endgeräte, um technischen Support und natürlich auch um die Qualifizierung von Lehrkräften. All das sind notwendige Voraussetzungen für eine digitalisierte Bildung, aber vor allen Dingen eben auch für eine zeitgemäße Bildung. Deshalb begrüßen wir diesen Antrag, und wir werden ihm auch zustimmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU sowie des Abg. Florian Maier, SPD) Wir werden dann aber natürlich auch im weiteren Verlauf schauen, wie und wann er umgesetzt wird, denn auch für uns Grüne ist klar: Digitale Bildung darf keine Frage des Geldbeutels oder des Wohnorts sein. Damit das gelingt, müssen Land und Bund gemeinsam mit den Schulträgern dauerhaft Verantwortung übernehmen, und zwar für Ausstattung, Infrastruktur und – ganz wichtig – auch den Support. Deshalb sind auch wir sehr, sehr froh, dass es vor der letzten Bundestagswahl noch gelungen ist – auch dank des Einsatzes des grünen Bundesbildungsministers Cem Özdemir – den DigitalPakt 2.0 auf den Weg zu bringen, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) der hierfür eine ganz wichtige Grundlage legt. Wir stimmen also dem Antrag heute zu, aber ein sehr relevanter Punkt, bei dem es um den DigitalPakt 2 .0 geht und der aktuell sehr, sehr viele umtreibt, fehlt leider in Ihrem Antrag. Deshalb möchte ich ihn an dieser Stelle noch einmal erwähnen. Der Antrag malt ein wirklich schönes Bild einer digitalen Zukunft. Er ignoriert aber gerade ein ganz konkretes akutes Problem der Gegenwart. Das ist die jetzt durch die neue Bundesregierung entstandene Förderlücke zwischen den beiden Digitalpakten von einem Jahr. In diesem einen Jahr ist eben nicht klar, wer die Kosten trägt. Können Schulträger überhaupt in Dinge investieren, und wie gehen wir damit um? Es kann eben nicht sein, dass Schulträger, die in dieser Übergangszeit notwendige Investitionen getätigt und sich darauf verlassen haben, dass der DigitalPakt 2.0 kommt, am Ende auf den Kosten sitzen bleiben. Wer verlässliche digitale Bildung will, muss eben auch für eine verlässliche Finanzierung sorgen. Deswegen appellieren wir an dieser Stelle noch einmal an die Landesregierung, Abhilfe zu schaffen und gemeinsam mit dem Bund nach einer Lösung zu suchen für dieses Problem der Förderlücke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Leider ist das aber nicht die einzige Baustelle in diesem Bereich Digitalisierung, die Sie gerade aufreißen. Gestern wurde gelobt, dass ich mich auf den Seiten der CDU Rheinland-Pfalz herumtreibe. Ich tue nicht nur das. Ich treibe mich auch auf anderen Internetseiten herum, (Heiterkeit und Zurufe aus dem Hause: Oh!) zum Beispiel des Bildungsministeriums. 2024 verhieß das Ministerium noch in einer Pressemitteilung: „Nie mehr nerviges Bargeldeinsammeln, stattdessen Klassenkasse online“. Ein wunderbares Projekt, das Projekt „Klassengeld“, das damals eingeführt wurde. Die damalige Bildungsministerin bestätigt selbst, dass die Software Klassengeld Lehrkräfte von Verwaltungsarbeit entlastet. Und jetzt, Anfang dieses Monats, hat das Bildungsministerium leider den Schulen mitgeteilt: Die Anwendung läuft aus. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Die Finanzierung läuft aus. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Es muss erst neu ausgeschrieben werden. Man weiß nicht, wie lange das dauert. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gibt’s doch gar nicht!) „Nie mehr“ war dann wohl nicht ganz so. Sehr geehrte Landesregierung, das passt nicht zusammen. Jetzt muss also doch wieder das Bargeld ganz nervig analog eingesammelt werden, (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tja!) und auch da verstehe ich, dass unsere Lehrkräfte nur noch mit dem Kopf schütteln und es dann doch die eine oder andere Frage gibt, wie ernst man es denn jetzt mit diesem Versprechen meint, jetzt machen wir endlich ernst beim Thema „Digitalisierung“. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Sehr geehrte Frau Ministerin, digitale Bildung muss im Alltag funktionieren, und sie braucht vor allen Dingen Verlässlichkeit, sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Frage, welche Anwendung und welche Infrastruktur unseren Schulen zur Verfügung steht. Da müssen wir also doch noch ein bisschen besser werden. Es ist eben schon gesagt worden: Es geht in erster Linie natürlich um das Thema „Infrastruktur“, und das ist auch wirklich wichtig. Wir müssen uns aber im weiteren Verlauf – auch da freuen wir uns sehr auf die Debatte – natürlich auch damit auseinandersetzen, was denn digitale Bildung wirklich inhaltlich bedeutet. Welche Kompetenzen brauchen wir? Was muss noch im Lehrplan sein? Was kann vielleicht auch endlich mal heraus, auch zugunsten von mehr Zeit für Vertiefung und Wiederholung? All das sind Fragestellungen, die mit diesem Themenkomplex genauso in Zusammenhang stehen. Deshalb müssen wir auch da weiter diskutieren. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Markus Stein, SPD)
Marion Schneid
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Dr. Ute Eiling-Hütig. Sie haben das Wort.
Dr. Ute Eiling-Hütig
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz: Was Sie gerade sagten, die Klassenkasse würde aufhören, das wird nicht aufhören. Es läuft Ende September aus, aber es wird neu ausgeschrieben. Das heißt, es wird ein anderer Anbieter sein, (Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und in der Zwischenzeit?) aber es soll weitergeführt werden. Nur zur Info. Ich denke, auch das ist auf den Seiten zu lesen. Investitionen in nachhaltige Bildung sind unerlässlich, um Demokratie, Innovationskraft und wirtschaftlichen Erfolg in unserem Land langfristig zu sichern. Das Fundament gelingender Bildungsbiografien bilden Lesen, Schreiben, Rechnen, Lernen und Verstehen, und zwar ausdrücklich auch im Kontext einer zunehmend digitalisierten Welt, die uns manchmal vorgaukelt, das bräuchte man alles gar nicht mehr. Die aktuellen PISA-Ergebnisse haben gerade noch einmal schmerzhaft gezeigt, dass wir diese Zukunft aufs Spiel setzen, wenn wir nicht entschieden gegensteuern. Auch wenn sich die Resultate mit Blick auf andere Vergleichsstudien angedeutet hatten, und auch wenn Deutschland sich auf einem ähnlichen Niveau wie dem OECD-Durchschnitt bewegt, muss man ganz klar eines feststellen: Das ist nicht unser Anspruch und nicht das, was wir für unsere Schülerinnen und Schüler wollen. Die niedrigsten Kompetenzwerte seit Beginn der Messungen sind ein Tiefpunkt und ein mehr als deutlicher Auftrag, konsequent zu handeln. Insbesondere die zurückgehende Chancengleichheit je nach sozialer Herkunft ist ein alarmierendes Signal. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Das können wir uns als alternde Gesellschaft nicht leisten. Kinder und Jugendliche sind unser wertvollstes Zukunftskapital. Wir müssen jedem Kind die Entfaltung seiner individuellen Potenziale ermöglichen, unabhängig von seiner Herkunft. Dazu gehören heute auch die Ausbildung und Förderung digitaler Kompetenzen, um ein erfolgreiches und selbstbestimmtes Leben und Arbeiten zu ermöglichen. (Beifall der CDU und bei der SPD) Der vorliegende Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD bildet dafür eine fundierte Grundlage. Er bringt die Herausforderung auf den Punkt, verteilt die Aufgaben fair und denkt die Lösungen zusammen mit. So kann man beispielsweise Ausstattungsfragen nicht beantworten, ohne sich gleichzeitig den sich daraus ergebenden Fragen der Chancengerechtigkeit zu stellen, und natürlich muss es auch verlässlich aufgesetzt und finanziert sein. Eines muss jedoch immer klar sein: Technik ist kein Selbstzweck. Die Technik muss der Pädagogik folgen und auch dem Schutzbedürfnis junger Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung Rechnung tragen. Schule muss ein Ort sein, an dem fundierte digitale Bildung stattfindet, an dem eine moderne und funktionierende Infrastruktur zur Verfügung steht und pädagogisch motiviert eingesetzt wird. Wir wollen aber keine Schulen, in denen Schülerinnen und Schüler sich nicht mehr in die Augen schauen und mehr über Messengerdienste als persönlich kommunizieren, (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) denn die aktuellen PISA-Ergebnisse haben doch auch eines ganz deutlich gezeigt: Da wir in allen westlichen Industriestaaten abnehmende Kompetenzniveaus beobachten können, bin ich umso mehr davon überzeugt, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler vor einer überbordenden und ungesunden Nutzung digitaler Medien schützen müssen. Hierbei gilt: Schutz, Kompetenzentwicklung und Teilhabe schließen sich nicht aus. Sie müssen zusammen gedacht und im Schulalltag verwirklicht werden. Wir bauen dabei auf einem guten Fundament auf. Mit dem Bildungsportal RLP besteht eine digitale Infrastruktur für das zeitgemäße Lernen und Lehren. Den Schulen stellen wir adaptive Lernanwendungen sowie Diagnostikinstrumente zur Verfügung, die individuelle Lernstände erfassen und eine passgenaue Förderung auch mit KI-Assistenten ermöglichen. Und wir haben die Weichen gestellt: Mit dem DigitalPakt 2.0 und ergänzenden Landesmitteln wollen wir die Voraussetzungen schaffen, die digitale Infrastruktur und Ausstattung an den Schulen weiterzuentwickeln. Bei den im Unterricht erforderlichen digitalen Endgeräten haben wir dabei die verlässliche Ausstattung von Schülerinnen und Schülern, beispielhaft beginnend mit einer Vollausstattung der Jahrgangsstufe 7, sowie von Lehrkräften klar im Fokus. Die Lernmittelfreiheit wollen wir auch für digitale Lernmittel, deren Lizenzen das Land zentral erwerben wird. Damit entlasten wir sowohl Familien finanziell wie auch die Schulträger von unnötiger Bürokratie und Verwaltung. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird außerdem die datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung weiter gestärkt werden. Das hilft unseren Lehrkräften dabei, eine noch individuellere Förderung zu ermöglichen, (Abg. Florian Maier, SPD: Darum geht’s!) wird die Leitungsebene bei der Schulentwicklung unterstützen und dient gleichzeitig dazu, die konkrete Wirksamkeit bildungspolitischer Maßnahmen zu überprüfen. Auch die Cybersicherheit schulischer IT-Infrastruktur nehmen wir in den Blick, um Schulen besser vor Angriffen zu schützen. Für die Finanzierung all dieser Vorhaben nutzen wir die Mittel aus dem DigitalPakt und ergänzen diese zielgerichtet mit Landesmitteln. Dafür wollen wir – das wissen Sie – im Doppelhaushalt 2027/2028 Sorge tragen. Wir stellen uns den bildungspolitischen Herausforderungen angesichts einer Kultur der Digitalisierung und begegnen ihnen mit einer Kultur des Anpackens – verlässlich, zeitgemäß und gerecht. Vielen Dank. (Beifall der CDU und bei der SPD)
Marion Schneid
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD – Drucksache 19/648 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Danke. Für Enthaltungen ist kein Raum. Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD angenommen. Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf: Landesstrategie für automatisiertes, autonomes und vernetztes Fahren – Rheinland-Pfalz als Innovations- und Wirtschaftsstandort stärken Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/657 – Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten festgelegt. Für die antragstellende Fraktion begründet Herr Propp. Sie haben das Wort.
Carsten Propp AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Im Gegensatz zur CDU und ihrem Juniorpartner, die seit mehr als 100 Tagen wie ein Geisterschiff planlos über den politischen Ozean schippern, haben autonom fahrende Fahrzeuge einen wesentlichen Vorteil: Sie wissen, wohin es gehen soll. (Heiterkeit des Abg. Florian Maier, SPD) Auch bei diesem Thema fühlt man sich nicht nur technisch, sondern auch gedanklich in die 90er versetzt, denn während in Villarriba schon gefeiert wird, wird in Villabajo noch geputzt. Andere Länder fahren längst autonom, testen, sammeln wichtige Erfahrungen. In Rheinland-Pfalz passiert vor allem eines: nichts. (Zuruf von der SPD: Was?) Hessen erprobt mit KIRA Level-4-Fahrzeuge mit Fahrgästen. Baden-Württemberg hat mit RABus bereits ein großes autonomes Busprojekt durchgeführt. EMMA und EMMA2 liegen Jahre zurück. Danach kam kaum noch etwas. Heute fangen wir wieder bei null an. Das zeigt auch der aktuelle Bericht des Interregionalen Parlamentarierrats. Dort wird über Entwicklungen im Saarland, in Frankreich und Luxemburg berichtet. Rheinland-Pfalz spielt dagegen leider kaum eine Rolle. Das ist umso erstaunlicher, weil wir eigentlich gute Voraussetzungen haben. Rheinland-Pfalz hat starke Hochschulen, Fraunhofer-Institute, Spitzenforschung bei künstlicher Intelligenz. Dazu kommen Daimler Truck in Wörth, der Commercial Vehicle Cluster Südwest und viele mittelständische Unternehmen und Zulieferer. An den Leuten und am Know-how liegt es also nicht. Es fehlt nicht am Können, es fehlt an einer klaren Strategie. Autonomes Fahren ist längst mehr als Verkehrspolitik. Es geht um Software, Sensorik, künstliche Intelligenz, Daten, Fahrzeugvernetzung und Cybersicherheit und damit am Ende auch um Wirtschaft und Arbeitsplätze. Im rheinland-pfälzischen Automotivsektor arbeiteten 2024 laut VDA noch 28.000 Beschäftigte, Tendenz leider fallend aufgrund der ungünstiger werdenden Standortbestimmungen hierzulande. Die entscheidende Frage ist deshalb: Wollen wir bei dieser Technologie vorne mitspielen oder weiter hinterherlaufen? Forschung und Industrie sind stark aufgestellt. Was fehlt, ist der Schritt in die Anwendung. Dafür brauchen wir gute Netzabdeckung, hochgenaue digitale Karten und vor allem Möglichkeiten, autonome Fahrzeuge unter realen Bedingungen zu testen, denn am Ende entscheidet sich nicht im Labor, ob eine Technik funktioniert, sondern auf der Straße. Genau deshalb wollen wir mindestens ein echtes Level-4-Modellprojekt mit der Perspektive, daraus später einen dauerhaften Betrieb entwickeln zu können. Im Moment ist die Lage ziemlich einfach: Hessen erprobt Level 4, Rheinland-Pfalz verwaltet Papier. Wir machen deshalb einen konkreten Vorschlag. Nehmen wir die Busverbindungen für 94 Schüler aus dem Landkreis Birkenfeld ins Saarland, die zum Schuljahr 2027 gestrichen werden sollen. Prüfen wir gemeinsam mit dem Saarland, ob daraus ein Level-4-Testfeld werden kann. So sichern wir die Verbindungen und testen autonome Mobilität im täglichen Betrieb. Aus einem Verkehrsproblem könnte so ein Zukunftsprojekt werden. Das wäre Digitalisierung, die im Alltag ankommt. Aktuell stehen vom Bund bis zu 14 Millionen Euro für Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen bereit. Einen festen Länderanteil gibt es dabei nicht. Rheinland-Pfalz muss zugreifen, Projektpartner an einen Tisch holen, förderfähige Vorhaben vorbereiten und Mittel ins Land holen – nicht in zehn Jahren, sondern jetzt. Wir sind die demokratische Opposition in diesem Haus. Opposition bedeutet für uns nicht, einfach nur Nein zu sagen. (Vereinzelt Unruhe bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir zeigen auf, was falsch läuft und legen Vorschläge vor, wie es besser geht. Deshalb geht unser Antrag weiter. Wir wollen eine ehrliche Bestandsaufnahme: Was können wir schon? Wo fehlen Testmöglichkeiten, Infrastruktur und Fachkräfte? Wo hängen Genehmigungen und der Transfer in die Anwendung? Darauf aufbauend brauchen wir eine ressortübergreifende Landesstrategie mit klaren Zielen, Zuständigkeiten, Maßnahmen und einem Zeitplan. Genau hier liegt die Lücke. Forschung allein reicht nicht. Die Technik muss schneller aus der Entwicklung in die Praxis kommen. Eine Strategie darf deshalb nicht im Aktenschrank enden. Sie muss auf die Straße. Innerhalb eines Jahres soll die Landesregierung berichten, was daraus geworden ist – bei Strategie, Modellvorhaben und Fördermitteln. Liebe Kollegen, die Unternehmen sind da, die Forschung ist da, und das Wissen ist da. Dann sollten wir es auch nutzen, denn bei dieser Technologie entscheidet sich jetzt, wo künftig entwickelt, produziert und Geld verdient wird. Die Zukunft fährt autonom. Die Frage ist nur, ob Rheinland-Pfalz endlich einsteigt. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Marion Schneid
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich Gäste begrüßen. Es sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Remagen/Sinzig. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Nun spricht Jürgen Schmied für die Fraktion der CDU.
Jürgen Schmied CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Automatisiertes und autonomes Fahren wird zweifellos eine wichtige Rolle bei der Mobilität der Zukunft spielen. Deshalb möchte ich eines ganz klar sagen: Wir als CDU stellen uns dieser Technologie nicht entgegen, im Gegenteil. Wir wollen Innovation, wir wollen neue Technologien, und wir wollen, dass RheinlandPfalz seine Chancen als Forschungs- und Wirtschaftsstandort nutzt. Gerade deshalb überzeugt uns der vorliegende Antrag der AfD in dieser Form aber leider nicht, denn die entscheidende Frage ist nicht, ob wir autonomes Fahren wollen. Die entscheidende Frage ist: Brauchen wir für all das, was hier gefordert wird, tatsächlich eine neue Landesstrategie? Unsere klare Antwort: Nein. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es! Sehr gut!) Rheinland-Pfalz fängt bei diesem Thema nämlich nicht bei null an. Das Land beschäftigt sich bereits seit Jahren mit dem autonomen Fahren. Es gab EMMA, es gab EMMA2, (Zuruf des Abg. Carsten Propp, AfD) bereits konkrete Erprobungsprojekte. Auch die Digitalstrategie des Landes greift autonome Systeme und autonomes Fahren ausdrücklich auf. Meine Damen und Herren, wenn die AfD jetzt eine neue landesweite Bestands- und Stärken-/Schwächenanalyse fordert, muss man deshalb schon fragen: Was genau soll hier eigentlich noch einmal neu analysiert werden? (Abg. Carsten Propp, AfD: Level 4!) Wir haben die Kompetenzen, wir haben die Strukturen, wir haben die Erfahrungen. Was wir jetzt brauchen, ist vor allen Dingen Umsetzung. (Beifall der CDU und bei der SPD) Auch auf Bundesebene ist das Thema längst strategisch verankert, und auch genau dort gehört es hin. Die Bundesregierung hat eine eigene Strategie für autonomes Fahren vorgelegt, und seit 2021 gibt es in Deutschland einen Rechtsrahmen, der fahrerlose Fahrzeuge der Stufe 4 unter bestimmten Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr ermöglicht. Das heißt, wir müssen nicht erst eine politische Grundsatzentscheidung treffen, ob autonomes Fahren stattfinden darf. Diese Entscheidung ist längst getroffen. Es geht jetzt darum, die Chancen zu nutzen, und genau hier liegt für mich die Schwäche dieses Antrags. Die AfD fordert zunächst: Analyse erstellen, Strategie entwickeln, Zuständigkeiten definieren, Maßnahmen planen, Bericht erstellen – Bericht erstellen –, Förderprogramme untersuchen. Das klingt nach viel Aktivität, aber noch nicht nach viel Umsetzung. Wir als CDU wollen einen anderen Weg. Wir wollen konkrete Projekte, konkrete Anwendungen, konkrete Ergebnisse. (Zuruf des Abg. Carsten Propp, AfD) Besonders interessant ist das für unsere ländlichen Räume, denn autonomes Fahren darf nicht nur eine Technologie der Großstädte sein. Für RheinlandPfalz muss die Frage lauten: Wie kann autonomes Fahren helfen, Mobilität im ländlichen Raum zu sichern? Kann ein autonomer Shuttle den ÖPNV dort ergänzen, wo eine klassische Buslinie wirtschaftlich kaum darstellbar oder vielleicht kein Busfahrer mehr vor Ort ist? Kann er beispielsweise Menschen zum Bahnhof bringen? Kann er die sogenannte letzte Meile abdecken? Das sind die Fragen, die beantwortet werden müssen. Dafür brauchen wir kein weiteres Strategiepapier. Wir brauchen Pilotprojekte mit klaren Zielen, einem klaren Zeitplan und einer klaren Erfolgskontrolle. (Zuruf von der AfD) Aber diese Projekte müssen aus der Automobilwirtschaft kommen, meine Damen und Herren, nicht von uns dorthin, sondern genau umgekehrt. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Wir als Politik müssen den Konzernen nicht vorschreiben, was sie zu entwickeln haben. Muss es nicht vielmehr genau andersherum sein? Die Konzerne, Universitäten und alle Beteiligten müssen auf die Politik zukommen und einfordern, was sie benötigen, beispielsweise Teststrecken, gesetzliche Rahmenbedingungen und technische Vernetzungen. Gerade bei der technischen Vernetzung sollte man den Herstellern ausreichend Raum für intensive Zusammenarbeit geben, ohne gleich kartellrechtliche Schranken einzuziehen. Auch da ist die Betrachtung des Themas auf Bundeslandebene viel zu kleinteilig. Das ist ein Bundesthema und europäisches Thema und wird nicht umsonst von diesen Ebenen gefördert. Sollte es bisher nur in eher langsamen Schritten zu einzelnen Stufen gekommen sein, so kann das durchaus seinen Grund haben, meine Damen und Herren. Die Hersteller tragen eine immense Verantwortung und können es sich heute nicht mehr erlauben, am Kunden bzw. an Markttechniken vorbeizuentwickeln. (Abg. Damian Lohr, AfD: Die Technik ist doch schon da!) Meine Damen und Herren, wir dürfen diese Entwicklung nicht verschlafen. Aber wir dürfen auch nicht glauben, Innovation entsteht dadurch, dass immer wieder neue Strategiepapiere und Berichtspflichten produziert werden. Innovation entsteht durch die Menschen, Unternehmen, Forschung und praktische Anwendung. Unser Ansatz ist deshalb klar: vorhandene Kompetenzen vernetzen, Fördermittel nutzen, konkrete Pilotprojekte ermöglichen, Erfahrungen sammeln, erfolgreiche Lösungen ausweiten. (Abg. Michael Büge, AfD: Genau das war unser Antrag, vielen Dank!) – Hören Sie ruhig zu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir lehnen diesen Antrag nicht deshalb ab, weil wir gegen autonomes Fahren wären, ganz im Gegenteil. Wir wollen, dass Rheinland-Pfalz bei dieser Technologie vorne dabei ist. Aber wir brauchen keine neue Strategie um der Strategie willen. Wir brauchen keine zusätzliche Bürokratie, wenn bereits Strukturen, Strategien und Erfahrungen vorhanden sind. Wir brauchen vor allen Dingen eines: nicht noch ein Papier, nicht noch einen Bericht, sondern Machen. (Beifall der CDU und bei der SPD – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Rheinland-Pfalz hat die Forschung, die Unternehmen und die Kompetenz. Jetzt müssen wir diese stärker zusammenbringen und auf die Straße bringen. Aus diesen Gründen werden wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der CDU und der SPD)
Marion Schneid
Für die SPD-Fraktion spricht Herr Benedikt Oster.
Benedikt Oster SPD
Danke schön, Frau Präsidentin. – Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen. Die Partei, die gegen jegliche Innovationskraft gerade im Automobilsektor spricht, permanent hier am Rednerpult steht und die Mobilität komplett verteufelt, (Abg. Ralf Schönborn, AfD: Wo denn?) will uns heute mit einem Innovationsantrag zum autonomen Fahren kommen. Das ist schon bemerkenswert. (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) – Genau, eine autonom fahrende Dampfmaschine. Das wäre eher etwas, etwas mit Atomkraft betrieben. Das fehlt auch noch. Das ist Ihr Lieblingswort. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Vielleicht sage ich etwas zur Einordnung, weil wieder fälschlicherweise gesagt wurde, in anderen Ländern wird autonomes Fahren bereits praktiziert. In keiner Nation. Weder in China noch in den USA wird im Level 5 gefahren, also 0 bis 5 gibt es, um klar zu definieren, was es gibt. Im Level 5 fährt niemand. Deutschland steht bei Level 3 und ist in der Erprobungsphase im Level 4. Ich sage das, damit man das einordnen kann, wenn wir darüber sprechen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Wo sind die Amerikaner, auf welchem Level? Sagen Sie mal, auf welchem Level die Amerikaner sind!) Ihr Innovationsantrag hört spätestens nach der Überschrift auf. Sie stellen das so dar, als müsste das Land jetzt eine eigene Landesstrategie machen, ein paar Modellregionen in der Fläche ausweisen, und dann wird übermorgen flächendeckend autonomes Fahren in Rheinland-Pfalz möglich sein. Aber ganz so einfach ist es nicht. Es wurde schon angesprochen. Ich glaube, man muss es noch einmal deutlich sagen, ich glaube, es wäre völlig falsch, wenn jedes Bundesland, 16 Bundesländer ihr eigenes Süppchen kochen und jeder versucht, irgendwie autonomes Fahren voranzutreiben. Es geht um Bundesrecht. Deshalb ist der Bundesgesetzgeber gefragt, wie er das Ganze am Ende ausrollt. Technisch ist das alles schon längst machbar. Es geht um ganz andere Fragen. Es geht um die Genehmigung der Fahrzeuge, die Betriebsbereiche, in denen sie fahren, die technische Aufsicht, wer hat die Haftung, Datenschutz und Cybersicherheit. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich will nicht, dass solche autonom fahrenden Fahrzeuge von irgendwelchen Servern aus China, Russland oder von wo auch immer überwacht werden. Es ist eine Frage der rechtlichen Verantwortung, nicht der technischen Umsetzung. (Beifall bei der SPD und bei der CDU) Ich bin dankbar, dass Kollege Jürgen Schmied schon darauf eingegangen ist. Ich musste wirklich schmunzeln bei dem Antrag. Die AfD ist die Partei, die immer von Abbau, Hürdenabbau und alles einfacher machen spricht. Wenn man sich ihren Antrag vornimmt und schaut, was Sie wollen, dann wollen Sie eine Bestandsaufnahme machen, eine Potenzialanalyse erstellen, eine Stärken-Schwächen-Analyse, eine ressortübergreifende Strategie. Dann sollen die Ziele, die Zuständigkeiten und die Maßnahmen definiert werden. Am Ende sollen Zeitpläne gemacht werden. Zum guten Schluss soll im Landtag berichtet werden. Meine Damen und Herren, das ist kein Innovationsantrag, das ist ein Bürokratiemonster, was Sie hier hinlegen wollen, nichts anderes. (Beifall der SPD und bei der CDU) Letzter Punkt: Wir waren 2019 mit dem Wirtschafts- und Verkehrsausschuss – so hieß er damals – in Israel gewesen. Israel ist im Bereich autonomes Fahren relativ weit, sagen wir es einmal so. Damals haben die uns mit auf den Weg gegeben, um das einfach einmal zu verdeutlichen, ob RheinlandPfalz als Flächenland da der erste Player sein wird: Nein, die haben damals schon gesagt, Frankfurt, Berlin, also wenn überhaupt, sind als die Hotspots interessant, um autonomes Fahren auszubauen bzw. in die Fläche zu bringen. Deshalb sage ich, Ihr Antrag setzt komplett falsch an. Ich sage einen letzten Satz. Ich weiß, Sie haben etwas gegen die EU. Sie haben etwas gegen Europa. (Abg. Damian Lohr, AfD: Wir haben gar nichts gegen Europa! Geschwätz!) Aber im Bereich des autonomen Fahrens wird es einer nationalen und am Ende einer europäischen Regelung für autonomes Fahren bedürfen, nichts anderes. (Beifall der SPD und bei der CDU)
Marion Schneid
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Fraktionsvorsitzende Katrin Eder.
Katrin Eder GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass ich nach der heißen verkehrspolitischen Debatte heute Morgen noch einmal sage, ich stimme CDU und SPD voll zu, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Geht doch!) ist für mich selbst überraschend. (Beifall der SPD und bei der CDU) Wir sind uns einig, autonomes Fahren kann ein Zukunftsversprechen sein – Herr Schmied hat das aufgeführt –, Mobilität für alle, die sonst nicht mobil sind, eine Chance für den Stadtraum, in dem Autos kursieren, statt im Straßenraum herumstehen, für weiße Flecken und Randzeiten, aber natürlich auch für den Fachkräftemangel im Bereich der Mobilitätsunternehmen. Das bedeutet, wir müssen die Erfahrungen aufgreifen, die es längst gibt. Ich durfte damals die Projekte EMMA1 und EMMA2 als zuständige Dezernentin in Mainz begleiten. Da steckt der Teufel im Detail. Deswegen stimme ich voll überein, eine umfangreiche Strategie und eine Stärken-Schwächen-Analyse ist völlig overpaced. Wir wissen eigentlich, was zu tun ist, nämlich die Unterstützung der Verkehrsunternehmen, die Ertüchtigung der Verkehrsverwaltung und diese entsprechend auszustatten, sodass sie die Umsetzung gut begleiten können. Wir müssen die Sicherheitsfragen lösen. Wir müssen unsere Technologie, angefangen von den Ampeln bis hin zu den Bushaltestellen und anderes ertüchtigen. Da gilt es jetzt anzupacken, statt lange Hochglanzbroschüren in die Schublade zu legen. Danke. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)
Marion Schneid
Für die Landesregierung spricht Staatsminister Achim Schwickert.
Achim Schwickert
Verehrte Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Die Entwicklung und die Etablierung des hoch automatisierten und autonomen Fahrens erfordern ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligten. Die Bundesregierung hat unter Einbeziehung relevanter Akteure eine Strategie für autonomes Fahren im Straßenverkehr bereits entwickelt. Da das Thema „Autonomes Fahren“ nicht an den Landesgrenzen haltmacht und die einzelnen Bundesländer unterschiedliche industrielle Schwerpunkte und Herausforderungen haben, in Rheinland-Pfalz zum Beispiel die Nutzfahrzeugindustrie, ist es wichtig, dass die Bundesländer und der Bund intensiv zusammenarbeiten. Eine reine Fokussierung allerdings auf einzelne Akteure oder Bundesländer ist nur bedingt zielführend. Diese Zusammenarbeit wird selbstverständlich gelebt. Verschiedene Akteure aus Rheinland-Pfalz sind seit langer Zeit engagiert und mit dabei. Zur Verdeutlichung möchte ich Ihnen einige Beispiele nennen. Die Arbeitsgemeinschaft „Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten“ der Innenministerkonferenz befasst sich bereits seit 2017 mit dem autonomen Fahren und richtete 2024 eine Expertengruppe unter Federführung von NordrheinWestfalen und unter maßgeblicher Beteiligung der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz ein. Im September 2025 fand dazu in Mainz eine von Rheinland-Pfalz organisierte Fachkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der Landespolizeien, der Wissenschaft und den Unternehmen statt. Die Verkehrsministerkonferenz hat im März 2026 Empfehlungen zum autonomen Fahren erarbeitet und veröffentlicht. Rheinland-Pfalz war mit mehreren Akteuren daran beteiligt. Der Industriestandort Rheinland-Pfalz ist, wie schon gesagt, insbesondere ein Standort der Produktion schwerer Nutzfahrzeuge. Die im vorliegenden Antrag angesprochene Kooperation zwischen Forschung, Wirtschaft und Politik ist seit vielen Jahren gelebte Praxis in Rheinland-Pfalz. Die gemeinsam initiierte Gründung des Netzwerks CVC (Commercial Vehicle Cluster) vor über 20 Jahren trägt maßgeblich zum Erfolg dieser Zusammenarbeit und zur Entwicklung von Rheinland-Pfalz als Nutzfahrzeugstandort bei. Der CVC kooperiert bereits seit Jahren erfolgreich unter anderem mit der Technischen Universität in Kaiserslautern-Landau. Hier wurde zum Beispiel gemeinsam mit einer Vielzahl relevanter Industrieunternehmen aller Größenklassen das Projekt „Autonomes Fahren im Gelände am Beispiel des Unimogs“ erfolgreich umgesetzt. Der Unimog kommt im hochkomplexen Gelände zum Einsatz und wird beispielsweise im Katastrophenschutz, in der Forstwirtschaft oder auch im allgemeinen Straßendienst eingesetzt. Das Vorhaben wurde über die Innovationsförderung des Wirtschaftsministeriums mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ maßgeblich gefördert. Darüber hinaus finden Forschungsaktivitäten im Bereich des autonomen, automatisierten und vernetzten Fahrens auch an der Hochschule Trier, am Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik, am FraunhoferInstitut für Experimentelles Software Engineering und dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz statt. Im Leistungszentrum „Simulations- und Software-basierte Innovation“ in Kaiserslautern – das ist das erfolgreichste Leistungszentrum der Fraunhofer-Gesellschaft in ganz Deutschland – kommen Akteure aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Kooperationspartnern aus der Wirtschaft zusammen. Einer der Schwerpunkte des dortigen Transferzentrums „Mobilität“ liegt auf dem autonomen und automatisierten Fahren. Zu den Kooperationspartnern aus der Wirtschaft zählen dort zum Beispiel Bosch, Daimler, MAN, Porsche, Volvo, Volkswagen und ZF Friedrichshafen. Wir haben in Rheinland-Pfalz so ziemlich alles zu diesem Thema. Das Einzige, was wir nicht brauchen, ist, alles jetzt noch einmal zu bürokratisieren. Vielen Dank. (Beifall der CDU und der SPD)
Marion Schneid
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 19/657 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Für Enthaltungen kein Raum. Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf: Queeres Leben schützen – Vielfalt und Selbstbestimmung in Rheinland-Pfalz stärken Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/650 – Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Für die antragstellende Fraktion spricht Katharina Binz.
Katharina Binz GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am nächsten Wochenende, nächste Woche findet in Kaiserslautern der letzte CSD dieser CSD-Saison in Rheinland-Pfalz statt. Wir haben das zum Anlass genommen, um diesen Antrag heute einzubringen, weil queere Menschen auch im Jahr 2026 erleben müssen, dass ihre Freiheit, ihre Sicherheit und zunehmend auch ihre Rechte unter Druck geraten. Kaum etwas hat uns das in diesem Sommer, in dieser CSD-Saison so brutal vor Augen geführt wie der queerfeindliche Anschlag auf den CSD in Berlin. Ein Mann fährt gezielt mit einem Lieferwagen in eine Menschenmenge am Rande des CSD und greift anschließend noch mit einer Machete Menschen an. Eine Mutter, die ihrer Tochter zuliebe den CSD besucht, verliert dabei ihr Leben. 29 weitere Menschen werden verletzt, einige von ihnen lebensbedrohlich. Das war ein Einschnitt. Das war eine Zäsur für die queere Community, für uns alle. Was die queere Community jetzt braucht, ist ein ganz klares Signal: Wir stehen fest an Eurer Seite und sehen Eure Bedürfnisse nach Sicherheit. Wir setzen auf Sicherheit, wir setzen aber auch auf Akzeptanz, auf Demokratie und die Prävention von queerfeindlichem Hass. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb bringen wir als grüne Landtagsfraktion diesen Antrag heute ein und stellen ihn zur Abstimmung und laden Sie natürlich auch damit alle ein, es uns gleichzutun und diesem Antrag heute zuzustimmen. Wir müssen queerfeindliche Gewalt jetzt entschlossener bekämpfen. Wir müssen das Dunkelfeld besser ausleuchten, denn nur was wir sehen, können wir auch unterbinden. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass CSDs auch in Rheinland-Pfalz künftig sicher stattfinden können, und zwar nicht nur der Demonstrationszug, sondern die gesamte Veranstaltung. Wenn wir dann ins Land schauen, dann sehen wir, dass das vor Ort durchaus unterschiedlich gehandhabt wird und es hier Nachholbedarf gibt an der einen oder anderen Stelle, was die Sensibilisierung für diese Sicherheitsbedürfnisse angeht, wenn wir beispielsweise noch einmal nach Kaiserslautern schauen. Deshalb wäre es gut, wenn dieser Landtag heute ein ganz klares Bekenntnis sendet mit Verabschiedung dieses Antrags, weil auch das noch einmal ein ganz klares Signal an unsere Kommunen wäre, wie mit CSDs in Zukunft umgegangen werden soll. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich sage auch ganz klar an dieser Stelle, der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin haben heute ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das im Zusammenhang steht mit diesem Anschlag in Berlin. Ja, es ist absolut richtig und gehört zu dem, was wir heute diskutieren, dazu, dass hart vorgegangen wird gegen islamistische Terroristen, wie es der Angreifer in Berlin war. Diese Maßnahmen sind richtig, wichtig und notwendig. (Beifall des Abg. Albert Breininger, AfD) Darüber hinaus braucht es aber noch viel mehr. Deshalb ist unser Antrag notwendig. Vermutlich kommt jetzt gleich vonseiten der Landesregierung: Wir brauchen dem Antrag nicht zuzustimmen, wir machen das alles schon. (Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da sage ich ganz ehrlich, das brauchen Sie uns nicht zu erklären, denn wir haben in den letzten 15 Jahren in der Regierung viel dafür getan, dass Rheinland-Pfalz schon so gut dasteht: (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ob es „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ ist, ob es die Haushaltsmittel sind, die zur Verfügung stehen, ob es die Position der Queerbeauftragten ist, ob es das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt ist, ob es die Initiative zur historischen Forschung ist oder viele, viele Bundesratsinitiativen in den letzten Jahren, am prominentesten sicherlich das Thema „Ehe für alle“. All das haben wir gemacht in Rheinland-Pfalz, und das war gut und wichtig. Jetzt aber gibt es Befürchtungen nach diesem Regierungswechsel, ob es so entschieden weitergeht. (Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) Ich will an dieser Stelle zwei Beispiele nennen, wo es gut wäre, ein ganz klares Bekenntnis der neuen Landesregierung zu haben, (Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) dass diese Befürchtungen vielleicht gar keine Grundlage haben. Deswegen wäre es wichtig, ein solches Bekenntnis heute abzugeben. Da geht es beispielsweise um den Fortbestand des Projekts SCHLAU zur Aufklärung an unseren Schulen sowie um ein zweites Thema. (Zuruf der Abg. Karina Wächter, CDU) Das ist die Frage: Wird das Land Rheinland-Pfalz ein Melderegister für Transpersonen einführen, ja oder nein? Hier gibt es große Befürchtungen, dass das ansteht. Deswegen haben Sie die Chance, ganz klar zu sagen: Nein, das Land Rheinland-Pfalz wird das nicht tun. Dann sind diese Befürchtungen ausgeräumt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu gehört für uns auch in dieser Legislatur – dem wollen wir aber nicht vorgreifen – eine Diskussion über unsere Landesverfassung. Der Diskriminierungsschutz, er gehört ausgebaut nicht nur im Grundgesetz, sondern auch in unserer Landesverfassung. Dazu gehört ebenfalls eine Diskussion über die Erwähnung des natürlichen Sittengesetzes, mit dem in den vergangenen Jahrzehnten gerade für Menschen aus der queeren Community schwere, schwere politische Entscheidungen einhergingen. Ich lade Sie herzlich ein, unserem Antrag heute zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Marion Schneid
Ich darf noch einmal Gäste begrüßen. Es sind Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse der Friedrich-Spee-Realschule plus, Neumagen-Dhron. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Nächster Redner ist Abgeordneter Roland Weimer von der CDU-Fraktion.
Roland Weimer CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz in Artikel 1 unseres Grundgesetzes gilt für jeden einzelnen Menschen in unserem Land, unabhängig davon, wen er liebt, wie er lebt oder welche geschlechtliche Identität er hat. Er ist unumstößlich und lässt keine Ausnahmen zu. Er gilt also auch für queere Menschen und steht für die Individualität jedes Einzelnen und damit für eine vielfältige Gesellschaft. Die Zahlen des BKA zeigen aber durchaus besorgniserregende Entwicklungen. Beleidigungen, Bedrohungen und physische Gewalt gegen queere Personen haben in den letzten Jahren zugenommen. Erst kürzlich hat der Angriff auf den CSD in Berlin gezeigt, dass Hass und Gewalt eine reale Bedrohung sind. Anfeindungen beginnen aber oft viel früher: im Alltag, am Arbeitsplatz, in der Schule oder im Verein. Davor dürfen wir nicht die Augen verschließen. Sie finden in Großstädten ebenso statt wie in unseren Dörfern und kleineren Städten. Egal, wo Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität angefeindet oder angegriffen werden, muss der Rechtsstaat entschieden handeln. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Freiheit und Selbstbestimmung gehören zum Fundament christlich-demokratischer Werte. Im christlichen Menschenbild ist jeder Mensch als Individuum von Gott geschaffen und besitzt eine unantastbare Würde. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist an dieser Stelle sehr klar. Wir wollen die freie Entfaltung unterschiedlicher Identitäten und Lebensformen schützen. Wir wollen die Rechte und die Sichtbarkeit queerer Menschen stärken. Der Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ und die Arbeit des Landesbeauftragten werden fortgeführt. Wir wollen die zivilgesellschaftliche Arbeit beim Engagement für die Lebensrealitäten im Kontext der sexuellen Vielfalt weiter unterstützen. Die vielen Initiativen im Land und das landesweite Netzwerk QueerNet Rheinland-Pfalz leisten bereits eine wichtige Arbeit und sind Partner der Landesregierung. Auch die Fachberatungsstelle „Quint*“ unterstützt queere Menschen mit Gewalterfahrungen und bietet ganz anonym psychosoziale Beratung. Bildungseinrichtungen und Behörden sollen weiter sensibilisiert und die Verfolgungsgeschichte queerer Menschen erforscht und wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Auch auf Bundesebene wollen wir die Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht unterstützen und uns im Bundesrat für die Ergänzung von Artikel 3 Abs. 3 des Diskriminierungsschutzes im Grundgesetz einsetzen. Wie Sie sehen, tun wir viel für die gesellschaftliche Akzeptanz queerer Menschen. Wir schützen queere Menschen vor Hass und Gewalt. Wir stärken Beratung und Prävention dort, wo sie gebraucht werden. Wir entwickeln die bestehenden Strukturen gemeinsam mit der queeren Community kontinuierlich weiter. Erst vor wenigen Tagen durfte ich mich mit meiner Kollegin Marie Wasem mit Joachim Schulte von QueerNet intensivst austauschen. (Zuruf des Abg. Robin Classen, AfD) Schön, Frau Binz, dass Sie sich an die letzten 15 Jahre erinnern, in der Sie an der Regierung waren. Ihr Antrag lässt das nicht vermuten. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag hat keinerlei roten Faden zu erkennen gegeben. Vielmehr ergeht sich Ihr Antrag in einer Reihe von diffusen, wenig kohärenten Forderungen. Insgesamt mehr als 20, die zusammenhanglos miteinander verquickt werden. (Beifall bei der CDU) Er fordert Lebenslagenstudien, Änderungen im Sexualkundeunterricht, neue Regelungen für Schulzeugnisse, (Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) zusätzliche Strukturen bei Polizei und Justiz, Vorgaben für die psychotherapeutische und medizinische Versorgung, Festlegung von Flüchtlingsunterbringung und zahlreiche dauerhaft finanzierte Beratungsangebote. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr viele Forderungen!) Damit schießt Ihr Antrag weit über das Ziel hinaus. (Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Gerade bei einem solch sensiblen Thema sollten wir nicht den Eindruck erwecken, Politik bemesse sich an der Länge eines Forderungskatalogs. Nicht immer spielt hier die Länge eine Rolle. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU und bei der AfD) Deshalb, meine Damen und Herren, lehnen wir diesen Antrag ab, nicht weil uns das Anliegen gleichgültig wäre, sondern weil wir bereits einen klaren, gemeinsam vereinbarten Weg mit der SPD haben, den wir verantwortungsvoll und konkret umsetzen werden. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Marion Schneid
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Susanne Müller.
Susanne Müller SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bestandsaufnahme stimmt. Queerfeindliche Gewalt nimmt zu, bundesweit und auch hier in Rheinland-Pfalz. Der Angriff auf den CSD Berlin galt uns allen und den Werten einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Wir verurteilen diesen aufs Schärfste. Unsere Gedanken sind heute bei den Opfern. Wir stehen solidarisch an ihrer Seite. Schauen wir uns Ihren Antrag einmal genauer an. Sie schreiben etwas von 15 Jahre queerpolitische Strukturen. Stimmt, das war sozialdemokratisch geführte Politik. Drei Amtszeiten lang, gemeinsam mit Ihnen, und das war gut so. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU) Der Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“, die Landesbeauftragte für queere Lebensweisen, die Förderung von QueerNet RheinlandPfalz – fünf Jahre lang als Teil der Ampel. Jetzt sitzen Sie in der Opposition und tun ein bisschen so, als lägen diese Themen in fremden Händen. Schauen wir in Teil II Ihres Antrags. Sie begrüßen, was diese Koalition zugesagt hat: keine vagen Ankündigungen, sondern Wortlaut des Koalitionsvertrags zwischen CDU und SPD, wieder die Landesbeauftragte für queere Lebensweisen, QueerNet Rheinland-Pfalz, das Siegel „Schule der Vielfalt“, die Aufarbeitung der Verfolgungsgeschichte queerer Menschen nach 1945, die Bundesratsinitiative zum Abstammungsrecht, Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz, ergänzt um die sexuelle und geschlechtliche Identität – alles vereinbart. Das haben wir auch mit Nachdruck und Erfolg in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt!) Sie fordern, was wir längst unterschrieben haben, auch über das Land hinaus. Die Ehe für alle – erkämpft mit sozialdemokratischem Druck. Das Selbstbestimmungsgesetz – beschlossen von einer SPD-geführten Bundesregierung. Und ein Sonderregister für trans*, inter* und nicht binäre Menschen wird es mit uns nicht geben. Noch etwas ist mir wichtig: der Gewaltschutz. Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz ist eindeutig: Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gilt für jeden Menschen ohne Ausnahme. Kein queer-politisches Zugeständnis, sondern ein Grundrecht. Darüber haben wir nicht nur geredet, wir haben gehandelt: das Landesgesetz für Chancengleichheit, eine landesweite Ansprechstelle für LSBTI* bei der Polizei, ein höherer Frauenanteil in Polizei-Führungspositionen wurde vereinbart, damit Gewaltschutz bei den Menschen ankommt. Ja, Ihr Antrag hat berechtigte Punkte, die Reform der Landesverfassung zum Beispiel oder die Streichung der guten Sitten. Wissen Sie aber, was eine Verfassungsänderung braucht? Eine Zweidrittelmehrheit. Die bekommen wir nicht mit Anträgen, die die Demokraten auseinanderdividieren, sondern nur gemeinsam über Fraktionsgrenzen hinweg. Sprechen wir doch über die eigentliche Lage. Sachsen-Anhalt hat gewählt. Ein gesichert rechtsextremer Landesverband der AfD ist stärkste Kraft geworden. Dort ist die Rede vom Transkult, von Genderideologie, (Abg. Robin Classen, AfD: Genau richtig!) von früher Sexualisierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Ihr Gegner ist nicht diese Regierungskoalition, sondern Kräfte, die unsere Demokratie abschaffen wollen. (Beifall der Abg. Dr. Anna Köbberling, SPD) Erst letzte Woche hat der Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz entschieden, Feinde unserer demokratischen Grundordnung dürfen nicht mit Steuergeldern bezahlt werden. Das ist gut so an dieser Stelle. Die AfD hetzt Menschen gegeneinander auf, trennt in Wir und Sie, spricht von Remigration, von Passdeutschen und fragt, ob Deutschland nicht auch mit Millionen weniger Menschen auskäme. Gelöst wird hier kein einziges Problem, (Abg. Damian Lohr, AfD: Wie viel hat die SPD noch mal bekommen in Sachsen-Anhalt? Ich habe das vergessen!) gefunden werden nur Sündenböcke, und Schuld sind immer die anderen. Deshalb sage ich sehr klar für die SPD-Fraktion: Wir stehen an der Seite der Zivilgesellschaft, der Demokratinnen und Demokraten, der Migrantinnen und Migranten in diesem Land und selbstverständlich auch an der Seite der queeren Menschen, nicht nur heute wegen eines Antrags, sondern aus Überzeugung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und bei der CDU –
Alexander Schweitzer SPD
So sieht es aus!) Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen. (Zurufe von der AfD: Oh!) Nicht weil wir Ihre Sorge nicht teilen, sondern weil er den Eindruck erweckt, es gebe hier eine Lücke und ein Versäumnis der Koalition. Das gibt es nicht. Was wir nicht brauchen, ist ein Wettbewerb um dieses Thema, einen Antrag für Beifall von der Seitenlinie. Wir werden heute und auch morgen viele der von Ihnen angesprochenen Dinge angehen. Doch ich lade Sie herzlich ein, lassen Sie uns als Demokratinnen und Demokraten gerade bei diesem Thema zusammenstehen. Die SPD ist dazu bereit, heute und an jedem anderen Tag. Vielen Dank. (Beifall der SPD und vereinzelt bei der CDU)
Marion Schneid
Es liegt eine Kurzintervention von Herrn von Heusinger von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Sie haben das Wort.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Susanne Müller, das hörte sich alles wirklich gut an, was Du gesagt hast, was in unserem Antrag auch im Grunde steht. (Beifall bei der SPD) Wir haben einen Antrag gestellt, der besagt, wir möchten gerne, dass die Koalition das fortsetzt, was wir in der Vergangenheit geschaffen haben. Aber der Vorredner von der CDU hat gesagt, unser Antrag würde über das Ziel hinausschießen. Was ist denn nun die Lage in der Koalition? Schießen wir übers Ziel hinaus mit etwas, was wirklich gut ist, oder unterstützt die Koalition unseren Antrag? Ich habe es nicht verstanden, und deswegen bitte ich noch einmal um Aufklärung. Ich habe es wirklich nicht verstanden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Marion Schneid
Es findet keine Erwiderung statt. Ich nutze die Gelegenheit, Gäste zu begrüßen: die Gruppe „Kurz vor antik“ und Senioren aus Liebenscheid. Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Als nächste Rednerin rufe ich Frau Beckmann von der Fraktion der AfD auf.
Ulrike Beckmann AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Jeder Mensch muss unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, seiner geschlechtlichen Identität und seiner Lebensform frei von Gewalt und Diskriminierung leben können. Das gilt für alle Menschen ohne Ausnahme und ohne Relativierung. Gerade deshalb lehnen wir diesen Antrag in seiner vorliegenden Form ab. Er verbindet ein berechtigtes Anliegen mit einer einseitigen politischen Schwerpunktsetzung, die aus unserer Sicht den tatsächlichen Herausforderungen dieses Landes und unserer Gesellschaft nicht gerecht wird. Meine Fraktion setzt sich seit Jahren für die Sicherheit sämtlicher Bevölkerungsgruppen in Rheinland-Pfalz ein. Wer diesen Schutz ernst nimmt, darf nicht nur diejenigen Gefahren benennen, die in das eigene politische Weltbild passen. Er muss alle Ursachen und alle Tätergruppen, die dahinterstehen, in den Blick nehmen, unabhängig davon, ob das politisch bequem ist oder nicht. In ihrem Antrag verweisen die Grünen selbst auf die zunehmende queerfeindliche Gewalt und den Anschlag auf den Berliner CSD. Schön, dass Sie das Wort „Einzelfall“ diesmal ausgeklammert haben. Dann darf es aber auch nicht bei allgemeinen Bekenntnissen bleiben. Wir müssen endlich darüber sprechen, aus welchem Milieu und aus welchen Ideologien heraus Queerfeindlichkeit entsteht und verbreitet wird. Wer dieses Thema tabuisiert, betreibt keine konsequente Sicherheitspolitik, sondern blendet einen Teil der Realität aus. Zu dieser Realität gehört, der Anschlag auf den CSD in Berlin war ein islamistisch motivierter Terroranschlag. Das steht heute außer Frage. Der Islamismus ist damit ein zentraler, ernst zu nehmender Faktor queerfeindlicher Gewalt in diesem Land, der von der Politik viel zu lange kleingeredet und ausgeblendet wurde. Wer über Queerfeindlichkeit spricht und diesen Zusammenhang verschweigt, blendet einen entscheidenden Teil des Problems aus. Als AfD-Fraktion haben wir in der Vergangenheit zahlreiche Vorschläge zur Zurückdrängung des Islamismus unterbreitet. Heute spielen Sie sich ernsthaft als Retter der QueerCommunity auf, obwohl Sie diesen Zusammenhang in Ihrem Antrag mit keinem Wort ansprechen. Das ist grüne Doppelmoral aus dem Lehrbuch, meine Damen und Herren. Gleichzeitig drängen Sie mit Ihrer Regenbogenagenda in Bereiche vor, in denen sie nichts zu suchen hat und die Probleme ganz andere sind. Damit komme ich zu den Kindern und Jugendlichen, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen. Wir brauchen ganz sicher keine zusätzliche sexuelle Aufklärungsarbeit an unseren Schulen und keine neuen Projekte für Queer-Bildung. Davon pro fitiert höchstens die grüne Lobby. Auch ändern geschlechtssensible Zeugnisse nichts an schlechten Noten, wie die jüngste PISA-Studie zeigt. Wie wäre es, wenn Sie es mal mit Lesen, Schreiben und Rechnen ausprobieren, liebe Grüne? Dasselbe gilt für die medizinische und psychotherapeutische Versorgung. Wir als AfD wollen eine gute, erreichbare und verlässliche Versorgung für alle Menschen in Rheinland-Pfalz. Wer auf einen Therapieplatz wartet, darf nicht danach beurteilt werden, welcher Gruppe er angehört. Wer medizinische Hilfe benötigt, muss sie unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oder sozialem Status erhalten. Wir lehnen es deshalb ab, notwendige Verbesserungen der Gesundheitsversorgung immer stärker nach einzelnen politischen Identitätskategorien zu organisieren. Wir brauchen mehr Therapieplätze, eine bessere Versorgung im ländlichen Raum und kürzere Wartezeiten für alle Patientinnen und Patienten. (Beifall der AfD) In der Gesamtschau wird der Grünen-Antrag all diesen Anforderungen nicht gerecht. Er führt nicht zusammen, sondern er spaltet. Er setzt falsche Prioritäten und blendet die eigentlichen Problemursachen aus. Wir werden ihn ablehnen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Marion Schneid
Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekretärin Kathrin Anklam-Trapp.
Kathrin Anklam-Trapp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe alle! Die Landesregierung steht fest an der Seite der Community und den queeren Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz. Queeres Leben gehört in Rheinland-Pfalz dazu. Lesben, Schwule, Bisexuelle, transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen sind Teil unserer Gesellschaft, unserer Familien, unserer Nachbarschaften, unserer Arbeitswelt und unserer Vereinswelt. Vielfalt ist deswegen für uns kein Randthema. Vielfalt ist ein zentraler Teil unseres demokratischen Selbstverständnisses. Die Queerpolitik ist immer Querschnittspolitik und umfasst alle Politikfelder. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Frau Abgeordneter Binz und bei Frau Abgeordneter Müller, denn auch ich möchte an den 25. Juli 2026 erinnern. Der Anschlag auf den Berliner CSD hat der Landesregierung und auch mir in besonders schmerzhafter Weise vor Augen geführt, wie gefährdet queeres Leben ist. Eine Person wurde getötet, zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt. Die Ermittlungsbehörden gehen von einem islamistisch motivierten Anschlag aus. Mein Mitgefühl gilt den Opfern, ihren Angehörigen und allen Menschen, die diese Gewalttat miterleben mussten. Diese Opfer von Gewalt sind leider kein Einzelfall. Im Jahr 2025 wurde bundesweit knapp die Hälfte aller CSD-Demonstrationen gestört oder angegriffen, davon etwa die Hälfte durch rechtsextreme Strukturen. Wir waren in Rheinland-Pfalz – dafür danke ich ausdrücklich der Polizei für deren gute Arbeit – sehr gut auf diese Störungen vorbereitet. Alle CSD-Demonstrationen, an denen Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler und ich teilgenommen haben, verliefen friedlich, und das können wir beide so bestätigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren und Mitglieder des Hohen Hauses, in diesem Antrag sind viele Themen angesprochen, die fester Bestandteil unserer Queerpolitik sind. Der Ministerrat, durch den ich zur Queerbeauftragten benannt wurde, unterstreicht den Stellenwert dieser Queerpolitik in der Landesregierung. Ich bin dankbar, dass ich diese wichtige Aufgabe für uns übernehmen darf und werde mich dafür natürlich mit meiner verfügbaren Kraft einsetzen. Im Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ haben wir seit vielen Jahren ein ressortübergreifendes Instrument, um Diskriminierung abzubauen, Akzeptanz zu stärken und die rechtliche Gleichstellung voranzubringen. Wir fangen früh an. Wir starten mit der Bildung. Deswegen sage ich es deutlich und laut noch einmal: Aufklärung und Prävention wollen wir stärken. Ein Baustein ist und bleibt dabei SCHLAU Rheinland-Pfalz. Es ermöglicht die Begegnung und den Austausch, baut Vorurteile und Klischees ab. Damit leistet es einen konkreten Beitrag zur Prävention von Queerfeindlichkeit und Diskriminierung. Der 3. Bericht zur Umsetzung und Fortschreibung zeigt Queerpolitik in Rheinland-Pfalz ganz konkret in Bildung, in Jugendhilfe, in Familie, Gesundheit, bei Polizei und Justiz und gemeinsam in der Zivilgesellschaft. Dieser Landesaktionsplan wird von uns konsequent fortgeführt. (Beifall der SPD und vereinzelt bei der CDU) Ein Beispiel dafür ist das Projekt „Sensibilisierung für Vielfalt von Familien“. Gemeinsam mit QueerNET RLP e. V. stärken wir damit Fachkräfte und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen, Familien, aber auch in der Pflege, im Bereich Gesundheit und beispielsweise in Hospizen arbeiten. Es geht um Wissen, es geht um Sensibilisierung und Umgang und letztlich darum, dass queere Menschen und deren Familien selbstverständlich gesehen und respektiert werden. Die regionalen Koordinatorinnen und Koordinatoren bieten Fortbildungen an und bringen das Thema in die Fläche unseres Landes. Ich möchte noch ein weiteres wichtiges Angebot erwähnen, nämlich Quint*. Die Fachberatungsstelle unterstützt seit dem Jahr 2022 queere Menschen mit Gewalterfahrung und deren Angehörige. Sie bietet professionelle psychosoziale Beratung niedrigschwellig, telefonisch oder auch online und selbst vor Ort an. Damit schließen wir eine wichtige Versorgungslücke und geben Menschen, die Gewalt erfahren haben, einen sicheren Ort. All das gelingt nicht allein durch staatliches Handeln. Es gelingt nur gemeinsam mit den Menschen, um die es geht. Deshalb möchte ich an dieser Stelle der Community für die gute, vertrauensvolle und verlässliche Zusammenarbeit danken. Die Expertise der Community ist für unsere Politik in Rheinland-Pfalz unverzichtbar. Schutz und Akzeptanz im Alltag sind das eine, rechtliche Gleichstellung ist das andere. Doch eines ist sicher: Beides gehört zusammen. Herr Abgeordneter Weimer, vielen Dank für den Hinweis auf den Koalitionsvertrag. Er gibt uns für die Jahre 2026 bis 2031 eine klare Richtung vor. CDU und SPD haben vereinbart, sich auf Bundesebene für die rechtliche Gleichstellung einzusetzen. Ganz konkret bedeutet das, Rheinland-Pfalz unterstützt im Bundesrat die Ergänzung von Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität. Wir gehen hierbei aktiv voran, indem wir bei der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister (GFMK) einen Beschlussvorschlag eingebracht haben. Die GFMK wird, wenn unser Antrag angenommen wird, die Bundesregierung zum Handeln auffordern. Verehrte Abgeordnete, wir unterstützen die Reform des Abstammungsrechts zur Gleichstellung von Regenbogenfamilien und sind hierzu im Gespräch mit der Bundesministerin der Justiz. Queere Rechte, meine Damen, meine Herren, sind schlicht Menschenrechte. Der Schutz queerer Menschen ist Demokratieschutz. Unser Ziel ist ein Rheinland-Pfalz, in dem alle Menschen frei, sicher und selbstbestimmt leben können. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)
Marion Schneid
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/650 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Damit ist für Stimmenthaltungen kein Raum. Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und der AfD gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf: Familien stärken, Teilhabe ermöglichen – Die Familienkarte Rheinland-Pfalz dauerhaft sichern und weiterentwickeln Antrag der Fraktionen der CDU und SPD – Drucksache 19/647 – Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Für die antragstellende Fraktion spricht Ruth Greb. Sie haben das Wort.
Ruth Greb SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Man hat doch gerade am Anfang mit Kindern Tausende von Fragen. Die Welt ist auf einmal auf den Kopf gestellt. Gleichzeitig wird man überhäuft mit guten Ratschlägen, Informationen, Apps und Angeboten. Und bei all dem muss man erst einmal herausfinden: Was davon brauche ich denn eigentlich, und was hilft mir wirklich? Stellen Sie sich einen gewöhnlichen Abend vor. Die Kinder sind ins Bett gebracht. Am Küchentisch wird gerechnet. Reicht es diesen Monat noch für den Schwimmkurs? Gibt es in der Nähe eine Krabbelgruppe? Und überhaupt, wo erfährt man als Familie eigentlich, welche Unterstützung einem zusteht? Das ist die Lebensrealität von jungen Familien auch bei uns im Land. Genau da kann die Familienkarte Rheinland-Pfalz einen ganz konkreten Mehrwert bieten. Sie ist kein Bürokratieprojekt in einer Schublade. Sie ist ein Versprechen an die Familien in unserem Land: Wir lassen Euch mit diesen Fragen nicht allein. Eine App, die Rabatte bündelt im Einzelhandel, bei Sportvereinen, Museen oder Schwimmbädern, eine Plattform, die Beratung, Unterstützung und Veranstaltungen in der eigenen Region sichtbar macht, ohne Papierberge, ohne wochenlanges Warten. Die Anmeldung dauert wenige Minuten, und die Karte ist sofort auf dem Smartphone, genau da und dort, wo man sie braucht – kostenfrei, digital und offen für alle Familien. Das mag für manche nach Kleinigkeit klingen, aber wer schon einmal überlegt hat, ob der Zoobesuch in diesem Monat noch drin ist, der weiß, diese Kleinigkeiten sind im Alltag oft der Unterschied zwischen Verzicht und Teilhabe. Die Familienkarte kann mehr als sparen. Sie zeigt Familien Workshops und Erlebnisse in ihrer Nähe. Sie stärkt Vereine und Ehrenamt. Sie macht Nachhaltigkeit zu etwas, was man gemeinsam erleben kann, in der Stadt genauso wie auf dem Dorf. Was das praktisch heißt, sehe ich bei mir vor Ort. Im Rhein-Hunsrück-Kreis wird beispielsweise der Ausflug in den Tierpark Rheinböllen günstiger, und wer Unterstützung braucht, findet über die Karte den Weg zur Erziehungsberatung in Simmern, und das, ohne lange suchen zu müssen. Solche Beispiele gibt es überall im Land vor der jeweils eigenen Haustür. Ein gutes Angebot, das gut bleiben soll, braucht aber mehr als Anerkennung. Es braucht Verlässlichkeit. Deshalb ist unsere zentrale Forderung in diesem Antrag: Betrieb, Pflege und die Weiterentwicklung der Familienkarte müssen dauerhaft finanziert sein. Wir müssen uns fragen: Wo erreichen wir die Familien in unserem Land tatsächlich? In Kitas, in Schulen, in Familienzentren, bei Beratungsstellen, in den Kommunen und natürlich auch über die digitalen Kanäle, die Familien im Alltag nutzen. Und warum mir das so wichtig ist? Ich bin selbst Mutter zweier kleiner Kinder, zwei Jahre und das andere zehn Monate alt, und ich habe die Familienkarte leider erst im Zuge der Beratungen zu diesem Antrag selbst entdeckt. Wie viele Familien in Rheinland-Pfalz geht es denn auch so? Wir können gute Angebote schaffen. Wir können Vergünstigungen anbieten. Wir können Informationen bündeln. Aber wenn Familien nichts davon wissen, dann kommt das alles bei ihnen nicht an. Deswegen sollten wir uns nicht nur damit beschäftigen, was die Familienkarte anbietet, sondern auch damit, wie wir die Menschen besser erreichen. Es braucht eine breitere Informationskampagne, die wir mit diesem Antrag fordern. Wir wollen weiter Partner gewinnen, in jeder Region unseres Landes, und wir wollen, dass Kommunen eigene Unterseiten bekommen, um ihre Angebote und ihr Engagement sichtbar zu machen. Und wir wollen natürlich die Karte konsequent weiterdenken, mit einem barrierearmen, möglichst mehrsprachigen Chatbot, der rund um die Uhr hilft und zuverlässig an Beratungsstellen weiterleitet, mit hohem Datenschutz und perspektivisch mit einem echten digitalen Portal, das Familien durch den oft komplizierten Alltag zwischen Behörden, Beratung und Freizeit begleitet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gute Familienpolitik zeigt sich in konkreten Maßnahmen, die verlässliche Bausteine im Alltag sind. Die Familienkarte ist so ein kleiner Baustein, getragen von Kommunen, von Vereinen und Partnern in ganz Rheinland-Pfalz. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass sie noch mehr zu einer verlässlichen Selbstverständlichkeit wird, damit aus dem Grübeln am Küchentisch ein bisschen mehr Klarheit und Sicherheit wird. Deswegen darf ich um Zustimmung zu diesem Antrag bitten. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)
Marion Schneid
Für die CDU-Fraktion spricht Michael König.
Michael König CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Hier wachsen Kinder auf, hier erfahren Menschen Geborgenheit, Sicherheit und Zusammenhalt. Wir wissen, Familie ist vielfältig und überall dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Wir wissen, Familien brauchen Unterstützung. Genau hier setzt die Familienkarte Rheinland-Pfalz an. Sie ist kostenlos und grundsätzlich für alle Familien in Rheinland-Pfalz mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren zugänglich. Sie ist ausdrücklich nicht an eine bestimmte Einkommensgrenze oder an eine bestimmte Familienform gebunden, und genau das ist ihre große Stärke. Wichtig ist auch dabei, Familienförderung muss Familien proaktiv unterstützen, bevor Probleme größer werden. Dafür bündelt die Familienkarte vielfältige Angebote. Sie informiert über Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten, sie bietet Informationen zu Veranstaltungen, Bildung, Kultur und Sport, und sie ermöglicht über zahlreiche Partner auch konkrete Vergünstigungen. Damit ist sie eben mehr als eine Rabattkarte. Sie ist ein Familienportal und ein Wegweiser durch vorhandene Angebote. Meine Damen und Herren, die bisherige Entwicklung der Familienkarte zeigt, dass dieses Konzept funktioniert. Gestartet ist die Familienkarte im Februar 2021, zunächst in Ludwigshafen und im Landkreis Kaiserslautern. Inzwischen ist die Familienkarte mit mehr als 700 Partnerinnen und Partnern in allen Regionen unseres Landes verfügbar. Sie ist längst kein Modellprojekt mehr, sondern ein fester Bestandteil der Familienpolitik in Rheinland-Pfalz. Aber – auch das gehört zur politischen Ehrlichkeit – wir sollten nicht so tun, als wäre damit schon alles erreicht. Wir wollen die Familienkarte weiterentwickeln und ihre Bekanntheit erhöhen, denn das beste Angebot hilft nicht, wenn Familien nichts davon wissen. Wir wollen die Kommunen noch stärker einbinden und weitere Partner gewinnen, denn je größer und vielfältiger das Netzwerk ist, desto größer ist auch der konkrete Nutzen für Familien. Wir wollen die digitale Familienkarte weiter verbessern, sie nicht komplizierter, sondern einfacher machen. Meine Damen und Herren, die digitale Ausrichtung der Familienkarte bietet große Chancen, denn eine App ist über das Handy schnell verfügbar. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, nicht jede Familie verfügt über die gleichen Möglichkeiten und Kenntnisse. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen barrierearmen digitalen Chatbot zu prüfen, der Familien bei der Registrierung und Nutzung unterstützt, denn Digitalisierung darf niemanden ausschließen. Wichtig ist uns auch, dass Familienpolitik dort ansetzt, wo Menschen im Alltag stehen, und genau deshalb ist die regionale Dimension so wichtig. Das ist eine große Chance, aber auch eine Herausforderung, denn ein landesweites Angebot muss auch in ländlichen Regionen einen echten Mehrwert bieten. Wir dürfen nicht akzeptieren, dass eine Familie in einer großen Stadt deutlich mehr Möglichkeiten hat als eine Familie auf dem Land, nur weil dort mehr Angebote vorhanden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich aber auch einen Punkt ganz klar sagen. Die Familienkarte kann und soll keine strukturellen Probleme der Familienpolitik lösen. Ein Rabatt im Museum ersetzt keinen Betreuungsplatz. Eine digitale Plattform ersetzt keine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wer Familienpolitik ernst nimmt, muss deshalb selbstverständlich auch über diese großen Herausforderungen sprechen. Aber Familienpolitik besteht aus vielen Bausteinen, und die Familienkarte ist einer davon. Ihre besondere Stärke liegt gerade in der Kombination aus Information, Beratung, Vergünstigung und Teilhabe. Das ist ihr Mehrwert, und deshalb sollten wir sie nicht kleinreden. Wir sollten sie verbessern und sie bekannter machen. Zudem sollten wir genau hinschauen, ob sie tatsächlich das erreicht, was wir mit ihr erreichen wollen. Deshalb gehört für uns zur Weiterentwicklung auch eine bessere Wirkungsanalyse. Wir sollten wissen: Wo funktioniert die Karte besonders gut? Wo müssen wir nachsteuern? Denn gute Familienpolitik bedeutet auch, wir wollen wissen, was wirkt. Meine Damen und Herren, die Familienkarte Rheinland-Pfalz richtet sich an Familien in ihrer ganzen Vielfalt und kann ihnen an vielen Stellen den Alltag ein Stück einfacher machen. Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und der SPD)
Marion Schneid
Nächste Rednerin ist Frau von Bohr für die AfD-Fraktion.
Claudia von Bohr AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! Der Antrag von der CDU und ihrem Juniorpartner trägt den Titel „Familien stärken, Teilhabe ermöglichen“. Als AfD-Fraktion sagen wir aber: Familienkarte ja, jedoch mit einem großen Aber. Es ist richtig und wichtig, dass Familien entlastet und gefördert werden. Hier tut das Land Rheinland-Pfalz nach wie vor viel zu wenig. Die Familienkarte ist deshalb eine grundsätzlich unterstützenswerte Maßnahme. Niemand in diesem Haus wird bestreiten, dass Familien einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten und dass diese Leistung auch öffentlich anerkannt und gewürdigt werden sollte. Familienangebote und Vergünstigungen sind eine Möglichkeit, dies zu tun, auch wenn die von Ihnen geplante Weiterentwicklung und Stärkung der Familienkarte aus unserer Sicht nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Dafür sind die Rabatte und der tatsächliche Mehrwert für Eltern mit Kindern einfach zu gering. Damit komme ich zum konkreten Inhalt des vorliegenden Antrags. Denn was wir nicht vorbehaltlos teilen können, ist das Familienbild, das in Ihrer Begründung zum Ausdruck kommt. Eine Verantwortungsgemeinschaft, welcher Zusammensetzung auch immer, ersetzt keine stabil gewachsene Familie aus Eltern, Kindern und Verwandten. Als AfD-Fraktion bekennen wir uns klar zur traditionellen Familie, und für uns ist es wichtig, dass sich das in allen staatlichen Leistungen und Angeboten widerspiegelt. (Beifall der AfD) Kritisch sehen wir zudem die geplante Mehrsprachigkeit der App. Sie selbst sagen, Sprache ist der Schlüssel zu Integration und Teilhabe. Warum also sollen Familien, die staatliche Angebote in Rheinland-Pfalz nutzen, nicht Deutsch verstehen oder sprechen müssen? Notfalls gibt es heute KI-Übersetzer. Wir sehen keinen Grund, warum der Staat über seine eigenen Angebote nicht Spracherwerb und Integration einfordern sollte. Alles andere ist ein schlechtes Signal, besonders in Richtung von Zuwandererfamilien. Schwächen weist Ihr Antrag auch beim Datenschutz und bei den Kosten auf. Wir vermissen eine verbindliche Datenschutz- und Folgenabschätzung und den klaren Verzicht auf Weitergabe von Nutzungsdaten an Dritte oder Werbepartner. Bei den Kosten bleiben CDU und SPD ebenso vage. In Ihrem Antrag ist die Rede nur von „notwendigen“ Haushaltsmitteln. Umfang und Obergrenze bleiben die Antragsteller schuldig. Das bringt mich zur Frage, wie die Familienkarte in Rheinland-Pfalz bisher angenommen wurde. 2025 wurde mit 20.000 Teilnehmerfamilien geworben. Demgegenüber stehen mehr als 400.000 Familien mit minderjährigen Kindern in Rheinland-Pfalz. Hinzu kommt, eine Registrierung heißt nicht gleich Nutzung der Karte. Hier wünschen wir uns eine ehrliche Evaluation statt blinden Aktionismus. Der Antrag fordert mehr Partner, mehr kommunale Anbindung, einen eigenen digitalen Chatbot und perspektivisch ein umfassendes digitales Familienportal. Bevor über solche kostenintensiven Erweiterungen entschieden wird, sollten die zu erwartenden Mehrausgaben offengelegt und im Fachausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Das ist keine grundsätzliche Kritik an der Familienkarte, sondern die Selbstverständlichkeit, dass dieses Haus über Kosten und Nutzen informiert sein sollte, bevor es weitere digitale Strukturen beschließt. Meine Fraktion wird sich daher der Stimme enthalten, nicht weil wir gegen Familienangebote sind, sondern weil die von der Koalition geplanten Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Stärkung der Familienkarte, wie ausgeführt, zu kurz greifen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Marion Schneid
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Lisett Stuppy.
Lisett Stuppy GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Familien leisten tatsächlich jeden Tag unglaublich viel. Zwischen der Kita, der Schule, Arbeit, Einkaufen, Hausaufgaben, dem Fußballtraining, den Pfadfindern und dem ganz normalen Familienchaos zu Hause bleibt wenig Zeit – und bei vielen Familien am Ende des Monats auch wenig Geld. Wir wissen, Familien, gerade mit vielen Kindern, Alleinerziehende und Pflegeeltern haben viele Herausforderungen, denn Familien sind sehr vielfältig. Deshalb ist es genau richtig, dass alle Familien im Alltag ganz konkret unterstützt werden können. Das kann die Familienkarte Rheinland-Pfalz leisten. Das kann man gut auf der Website mit der interaktiven Karte sehen. Diese wurde in den letzten Jahren sehr übersichtlich erstellt und erweitert: Vergünstigungen, Angebote, Tipps, Informationen, die Familien unmittelbar zugutekommen und wirklich helfen. Wir begrüßen deshalb als grüne Landtagsfraktion, dass CDU und SPD die Familienkarte dauerhaft sichern und weiterentwickeln wollen. Wir finden auch, wenn die Familienkarte weiterentwickelt wird, dann sollten wir die Chance nutzen und sie noch digitaler, einfacher und vor allem allen Familien in Rheinland-Pfalz zugänglich machen. Deshalb ganz konkrete Vorschläge: Eltern werden nach der Geburt ihres Kindes automatisch über die Familienkarte informiert und erhalten alles, was sie für die Registrierung brauchen, zum Beispiel, wenn die Unterlagen für die U-Untersuchungen verschickt werden. Zweitens muss die Familienkarte wirklich eine Rheinland-Pfalz-Karte sein. Sie wurde in den letzten Jahren Stück für Stück auf viele Kommunen ausgeweitet. Das soll jetzt weitergehen. Bestehende Lücken können jetzt geschlossen werden, damit Familien überall von den Angeboten und Vergünstigungen profitieren können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ob in Zweibrücken, Flammersfeld, Daun oder Dennweiler-Frohnbach, eine Familienkarte muss Familien überall in Rheinland-Pfalz erreichen, auf dem Land genauso wie in der Stadt. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu, verbinden das aber mit ganz klaren Forderungen, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei aller Unterstützung für die Familienkarte müssen wir schon darüber reden, was CDU und SPD Familien auf der einen Seite versprechen und was ihre Bundesregierung auf der anderen Seite unternimmt. Hier in Mainz sprechen wir über Vergünstigungen und Entlastungen durch die Familienkarte. Gleichzeitig wird in Berlin ausgerechnet bei Familien und Kindern der Rotstift angesetzt. Das passt einfach nicht zusammen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kürzungen beim Wohngeld, beim Unterhaltsvorschuss, beim Kindersofortzuschlag, beim Elterngeld, bei Hilfen für Familien und bei den Mitteln für gute Kitas – Familien brauchen Verlässlichkeit, und ich fordere Sie auf: Setzen Sie sich dafür in Berlin ein, CDU und SPD. Nehmen Sie diese Kürzungen alle und sofort zurück. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist wirklich schwer vermittelbar. Wir können doch nicht hier eine Familienkarte als Beitrag zur Entlastung feiern und gleichzeitig hinnehmen, dass Familien an anderer Stelle sehr viel mehr verlieren. Die Familienkarte kann Familien den Alltag ein Stück leichter machen, aber sie ist eben nur ein kleines Trostpflasterchen für die Kürzungen, die jetzt auf die Familien zukommen werden. Wer Eltern wirklich entlasten will, darf nicht zulassen, dass Geld gestrichen wird. Wer Familien wirklich entlasten will, darf nicht zulassen, dass sie mit all ihren Sorgen alleingelassen werden. Deshalb erwarten wir von CDU und SPD eine klare Haltung gegenüber ihren eigenen Leuten in Berlin. Wer Familien stärken will, darf nicht ausgerechnet bei Familien, Kindern und unserer Jugend sparen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was braucht es stattdessen? Investitionen in Bildung und Betreuung, in außerschulische Angebote, in Familienleistungen, die dafür sorgen, dass Unterstützung tatsächlich bei den Familien ankommt, die sie brauchen. Wir brauchen auch Investitionen in wertvolle Orte für Kinder und Jugendliche. Was meine ich damit? Dritte Orte, Treffpunkte, Sportvereine, Musikschule, Jugendzentren. Damit wir auf der Familienkarte auch in Zukunft etwas finden, fordern wir mehr Geld für Freizeit, Sport, Kultur, Familienberatung und offene Kinder- und Jugendarbeit. Familienpolitik zeigt sich am Ende daran, ob Eltern am Ende des Monats ihre Rechnungen bezahlen können, ob Alleinerziehende wirklich Unterstützung erhalten, ob jedes Kind die gleichen Chancen auf Teilhabe hat und ob Jugend Wirksamkeit erlebt. Ja, wir sagen Ja zur Familienkarte, weil wir dieses Projekt unbedingt weiterhin unterstützen wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, ich wiederhole mich aber noch einmal: Wenn Sie es ernst meinen mit der Familienfreundlichkeit, darf dieser Anspruch nicht an der Landesgrenze enden. Sorgen Sie auch in Berlin dafür, dass die Haushaltslöcher nicht auf dem Rücken von Kindern und Familien gestopft werden. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Marion Schneid
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Sie haben das Wort. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend: Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Familienpolitik muss dort ankommen, wo Familien ihren Alltag organisieren, nämlich bei der Suche nach Beratung, bei gemeinsamen Freizeitaktivitäten, bei Bildungsangeboten und ganz konkret auch bei der Frage, was sich eine Familie leisten kann. Die Familienkarte Rheinland-Pfalz setzt genau dort an. Sie ist niedrigschwellig, sie ist kostenfrei, und sie ist lebensnah. Seit der Einführung mit den ersten beiden Modellkommunen im Jahr 2020 hat sich die Familienkarte zu einem bundesweit besonderen Modell entwickelt. Seit Ende 2025 ist sie landesweit in Rheinland-Pfalz verfügbar. Heute bietet sie mit der zentralen Website, der Familienkarten-App und der digitalen Angebotskarte rund 880 Angebote von 750 Partnerinnen und Partnern. 280 davon bieten Familien sogar einen ganz exklusiven Vorteil. Ungefähr 24.000 Familien in Rheinland-Pfalz nutzen aktuell die Familienkarte. Damit vollzieht die Familienkarte genau diese beabsichtigte Entwicklung von einer reinen Vorteilskarte hin zu einem breiten Informationsangebot für Familien. Sie bündelt nämlich Information, Beratung, Veranstaltungen und familienrelevante Inhalte aus allen Regionen unseres Landes. Dabei ist uns wichtig, dass der Zugang bewusst einfach gehalten wird und alle Informationen frei zugänglich sind. Nur wer die Vergünstigungen nutzen möchte, registriert sich kurz über die Website oder die App. Die digitale Karte steht dann unmittelbar zur Verfügung. Unser Anspruch ist, dass Familien relevante Informationen und Angebote aus allen rheinland-pfälzischen Kommunen zentral und niederschwellig fi nden können. Diesem Anspruch sind wir in den vergangenen Jahren ein großes Stück näher gekommen. Eine ganz besondere Rolle spielt dabei der direkte Kontakt zu den Kommunen, denn regionale Angebote werden sichtbar gemacht, Netzwerke für Familien gestärkt und auch die Kommunen vor Ort in ihrem familienpolitischen Handeln unterstützt. Als Landesregierung stehen wir zur langfristigen Sicherung und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Familienkarte. Dazu gehört auch eine dauerhafte Finanzierung. Betrieb, Pflege und technische Modernisierung erfolgen bereits in Zusammenarbeit mit externen Dienstleisterinnen und Dienstleistern. Gleichzeitig wollen wir diese Familienkarte noch bekannter machen. Dazu setzen wir auf die Zusammenarbeit mit den Kommunen, mit den Familieninstitutionen, mit Beratungsstellen sowie mit Organisationen und Einrichtungen aus Kultur, Bildung und Sport. Dazu kommen noch Fachveranstaltungen, Newsletter und digitale Informationswege sowie eine kontinuierliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Aktuell planen wir dazu noch einmal eine gesonderte Öffentlichkeitskampagne. Auch die Zusammenarbeit mit den jetzt schon mehrfach erwähnten Kommunen wollen wir ganz gezielt vertiefen. In Planung sind digitale Unterseiten für alle Landkreise und kreisfreien Städte. So sollen die regionalen Angebote und Unterstützungsleistungen noch besser sichtbar werden. Die Strukturen dafür entwickeln wir gemeinsam mit den kommunalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Auch das Partnernetzwerk für die Angebote soll kontinuierlich wachsen. Das Projektbüro geht aktiv auf mögliche Partnerinnen und Partner zu. Die Kommunen erhalten Unterstützung für ihre Öffentlichkeitsarbeit vor Ort, und auch die Familien selbst können über die App neue Partnerinnen und Partner aus ihrer Region ganz konkret vorschlagen. Es geht aber nicht nur um den Bekanntheitsgrad. Wir wollen die Familienkarte auch inhaltlich und strukturell weiterdenken. Wir wollen prüfen, wie aus der bestehenden Familienkarte ein noch stärker gebündeltes digitales Portal für Familien entstehen kann. Dabei wollen wir den noch eigenständigen „Ratgeber Familie“ in einen gemeinsamen Auftritt integrieren, das bestehende Veranstaltungsportal zu einem Navigator weiterentwickeln und aus den Tipps zum Familienleben einen eigenen Blog für die kontinuierliche Kommunikation mit Familien entstehen lassen. Zudem wollen wir die digitale Nutzung weiter verbessern. In Kürze wird uns eine Befragung unter Familien, also unter denen, die die Karte nutzen, auch wichtige Hinweise geben, wie wir die Darstellung, aber auch die Struktur und die Inhalte der Familienkarte noch nutzerfreundlicher gestalten können. Perspektivisch soll auch die Suchfunktion durch einen Chatbot ergänzt werden. Familien sollen ihre Fragen in natürlicher Sprache stellen können und dadurch schneller zu den für sie passenden Informationen und Angeboten gelangen. Natürlich haben Datenschutz und Datensicherheit für uns dabei allerhöchste Priorität. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Familienkarte ist nicht statisch. Sie entwickelt sich weiter, gemeinsam mit den Kommunen, mit den Partnerinnen und Partnern und vor allem mit den Familien selbst. (Beifall der SPD und der CDU) Unser Ziel ist dabei klar: Die Familienkarte soll Orientierung geben, Teilhabe ermöglichen und die Familien im Alltag ganz konkret entlasten. Die Landesregierung nimmt den Auftrag des Landtags ernst und wird die Familienkarte langfristig sichern und bedarfsgerecht weiterentwickeln, denn Familienpolitik muss bei den Familien ankommen. Genau dafür steht die Familienkarte Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)
Marion Schneid
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD – Drucksache 19/647 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer enthält sich? – Wer stimmt dagegen? – Dafür ist kein Raum. Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung: Modernen Staat gemeinsam mit den Menschen entwickeln Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/649 – Die Grundredezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Die antragstellende Fraktion begründet, und es spricht Pia Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ein Unternehmer möchte seine Gewerbeimmobilie aufstocken und wartet ewig auf seinen Bauantrag, oder ein Vereinsheim und der anliegende Sportplatz müssen saniert werden, oder ein Radweg muss geplant werden, der durch mehrere Gemeinden geht. Dann wird es kompliziert, weil verschiedene Verwaltungsebenen involviert werden müssen, weil es komplizierte Förderanträge gibt, weil natürlich auch die Expertise in der jeweiligen Verwaltung vorliegen muss und die Kommunikation zwischen den Verwaltungsebenen noch nicht digitalisiert ist. Wenn wir alle mal wieder ein Formular ausfüllen, merken wir, unser Staat braucht dringend ein Update. Dieses Update kann aber nur gelingen, wenn wir es gemeinsam mit den Menschen, den Unternehmen und den Vereinen denken, denn die öffentliche Verwaltung ist für die Menschen in diesem Land da. Darum geht es in dem vorliegenden Antrag. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil wir es im Zusammenhang mit dem Bürokratieabbau immer wieder hören, möchte ich eine Bemerkung vorwegschicken. Staatliche Regeln sind keine lästige Bürokratie. Sie haben eine wichtige Funktion. Sie schaffen Rechtssicherheit, sie ermöglichen demokratische Beteiligung, sie schützen Beschäftigte, Kinder und Jugendliche. Sie sichern Umwelt- und Klimaschutz, und sie tragen dazu bei, dass unser Staat bei Hochwasser, Cyberangriffen oder anderen Krisen handlungsfähig bleibt. Ein moderner Staat muss schnell handeln können, und er muss zugleich gerecht und krisenfest handeln. Genau hier sind kleine Verwaltungsstrukturen schnell überfordert. Das ist ein echtes Problem, dem wir uns auch gerade in Rheinland-Pfalz widmen müssen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung Staatsmodernisierung zum Schwerpunkt erklärt hat. Deshalb begrüßen wir, auch im vorliegenden Antrag, dass im Koalitionsvertrag eine Kommission zur Kritik und zur Aufgabenwahrnehmung vorgesehen wird. Wir haben extra nachgefragt, wie sich diese Kommission zusammensetzt. Da ist noch kein Plan seitens der Landesregierung. Lediglich dem Koalitionsvertrag entnehmen wir, dass die kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden sollen. Das ist natürlich richtig, aber mit dem vorliegenden Antrag wollen wir ein bisschen mehr konkretisieren, was diese Kommission alles machen sollte. Staatsmodernisierung ist nämlich weitaus mehr als nur die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes oder der föderalen Modernisierungsagenda. Wir müssen auch schauen, welche spezifischen Herausforderungen wir in diesem Bundesland haben. Da kommt neben diesen Vorgängen, die ich eben erwähnt habe, noch einmal eine ganz spezifische Herausforderung mit dazu, nämlich dass Rheinland-Pfalz die kleinteiligste kommunale Verwaltungsstruktur hat. Diese Verwaltungsstruktur ist – nennenswert – einer Verwaltungsreform unter Helmut Kohl zu verdanken, nämlich zwischen 1969 und 1974. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Guter Mann!) Im Wesentlichen haben wir die Strukturen aus den 1970ern, und damit werden wir nicht die Probleme der Gegenwart, aber auch nicht die Probleme der Zukunft bewältigen können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir alle merken es doch. Es ist völlig unabhängig davon, wo wir ein Bürgerbüro haben. Es ist unabhängig davon, wo der Verwaltungssitz eines Landkreises oder einer Verbandsgemeindeverwaltung ist. Wir merken doch, dass wir im Zusammenhang mit Fachkräften attraktive Arbeitsplätze auch in der öffentlichen Verwaltung brauchen, denn es ist nicht unerheblich, ob ich beispielsweise in einer Verwaltung Strukturen finde, in denen ich mich persönlich weiterentwickeln oder aufsteigen kann. Das sind Herausforderungen, die wir endlich gemeinsam anpacken müssen. Auch das sagt dieser Antrag aus. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die kleinteilige Struktur, die wir in Rheinland-Pfalz haben, ist im Vergleich zu anderen Bundesländern ein Standortnachteil. Das hören wir auch, wenn wir mit Unternehmerinnen und Unternehmern in Rheinland-Pfalz sprechen. Dann sind nämlich die verschiedenen Ebenen zu bedienen. Wir hatten dazu in der letzten Wahlperiode ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes erstellt, nämlich bei Planungsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien. Da wird es zu einem knallharten Standortnachteil, dass wir diese kleinteiligen Strukturen haben. Deshalb brauchen wir auch in diesem Bereich dringend ein Update. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun soll das Update selbstverständlich mit den Vertretern der Kommunen diskutiert werden. Ich hoffe, dass auch hier Veränderungsbereitschaft vorliegt. Wir müssen aber doch die öffentliche Verwaltung von den Menschen her denken. Genau diesen Vorschlag machen wir mit dem vorliegenden Antrag. Wir fordern nämlich eine Bürgerbeteiligung, die diese Kommission flankiert, aber nicht nur die Kommission flankiert, sondern dann auch die kleinteilige Umsetzung in den Regionen. Die soll durch eine repräsentative Bürgerbeteiligung flankiert werden, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist doch eine Lehre aus der Kommunal- und Verwaltungsreform Stufe 1. Diese Diskussion darf nicht entlang von Fraktions-, Regierungslogik oder Parteilogik diskutiert werden. Diese Herausforderung ist so groß, dass die Menschen, die vor Ort in den Regionen leben, sie diskutieren müssen. Deswegen können wir mit repräsentativen Bürgerbeteiligungsverfahren, beispielsweise einem Bürgergutachten, das Grundlage der Arbeit in der Kommission ist, oder durch einen Bürgerrat, der die Umsetzung dieser Reform begleitet, wirklich erreichen, dass wir von den Menschen her und nicht von den Strukturen her denken, die wir gerade verändern wollen, meine Damen und Herren. Wir denken Staatsmodernisierung umfassender. Wir wollen mit den Menschen diese Veränderung im Land anpacken. Wir wollen ein umfassendes Update, und das ist Grundlage dieses Antrags. Es ist schön und gut, über Staatsmodernisierung zu sprechen, aber wer Staatsmodernisierung wirklich ernst meint, muss auch über Kommunal- und Verwaltungsreform diskutieren, meine Damen und Herren. Da müssen wir die Spezifika dieses Bundeslandes und diesen Regierungsschwerpunkt ernst nehmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Marion Schneid
Für die CDU-Fraktion spricht Tobias Baumgärtner.
Tobias Baumgärtner CDU
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Staatsmodernisierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung sind wichtig. In nahezu jedem Redebeitrag hier im Plenum ging es zuletzt irgendwie darum, dass Prozesse, Genehmigungen, Bewilligungen, Bescheide, Verfahren zu lange dauern, zu kompliziert, zu aufwendig, zu – Sie verzeihen mir den Ausdruck – stockanalog sind. Als Kind der 70er – da bin ich nicht der Einzige – erinnere ich mich gerne an einen sehr populären Versuch, schon damals Verwaltungsbürokratie sehr humoristisch zu kritisieren. Da kommt er ins Spiel, der legendäre Passierschein A38, den Asterix und Obelix als achte Aufgabe im Zeichentrickfilm von 1976 in der römischen Präfekturverwaltung besorgen müssen, im „Haus, das Verrückte macht“. Der Name ist Programm. Auf dem Weg, die eigentlich so einfache Aufgabe zu lösen, müssen sie zahllose Hindernisse überwinden. Vom einen Beamten werden sie zum nächsten geschickt, da niemand helfen kann oder will. Niemand kennt sich aus. Keiner weiß wirklich Bescheid. Dann werden munter grüne, gelbe, rote, rosafarbene Scheine gesammelt, die irgendwie als Bedingung zum Erwerb des viel zitierten Passierscheins A38 gelten. Nur mit viel List gelingt es den beiden, den gewünschten Schein doch noch zu ergattern. Ja, wir schmunzeln beim Gedanken an Asterix, Obelix und ihren Irrweg durch die römische Präfektur, aber einmal ganz weg von dieser humoristischen Überzeichnung – darin steckt gerade heute, genau ein halbes Jahrhundert nach Erscheinen des Films, nicht wenig bittere Verwaltungsrealität. Zahllose aufwendige, komplexe, technisch überkommene Verfahren, turmhoch stapelbare bürokratische Vorschriften und das völlig falsche Verständnis von Ermessensspielraum als gefährliche Regelungslücke machen gerade heute an sich einfache Verwaltungsprozesse und -gänge zum aufwendigen, nervenaufreibenden Vorgang, der Unsummen an Zeit, Geld, Energie und Personal bindet. „Hier kommen wir nie mehr raus“, stöhnt Obelix inmitten der Odyssee durch die Verwaltung. „Doch!“ wollen wir als CDU-Fraktion den beiden zurufen. Für einen modernen, zukunftsfähigen Staat sind für uns im Wesentlichen drei Elemente wichtig: eine echte, ernst gemeinte Staatsmodernisierung. Dazu gehört eine nachhaltige Verwaltungsvereinfachung. Uns ist wichtig, dass wir uns ausnahmslos alle staatlichen Ebenen, von der Ortsgemeinde bis zum Ministerium, anschauen, dass wir eine umfassende Aufgabenkritik angehen, Aufgaben und Organisationen so zuschneiden und entflechten, dass möglichst nur noch eine staatliche Ebene diese vollumfänglich leistet – eine echte Entbürokratisierung, die Prozesse neu, moderner, einfacher und mit dem gesunden Menschenverstand denkt, neu aufstellt und deutlich schlanker gestaltet, (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) ohne rotes, lila, grünes, orangenes Formular für den Passierschein A38. Wir brauchen zudem eine nachhaltige Digitalisierung, die diese neu gestalteten Prozesse und Strukturen in moderne technische Verfahren überführt. „Wer eine leistungsfähige Verwaltung dauerhaft erhalten möchte, muss ins Handeln kommen“, schreiben Sie in Ihrem Antrag. Da haben wir zunächst einmal überhaupt gar keinen Dissens, aber genau darin liegt auch ein Missverständnis. Wir, die Regierungsfraktionen und die neue Landesregierung, müssen nicht mehr ins Handeln kommen. Wir müssen uns nicht mehr auf den Weg machen. Wir sind bereits mittendrin. Der Bericht der Ministerin im letzten Haushaltsausschuss hat doch gezeigt, wie weit die Initiativen und Planungen der Landesregierung bereits fortgeschritten sind. Wir sind bereits voll im Arbeiten. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Zudem gilt für uns als CDU-Fraktion an dieser Stelle Gründlichkeit und Schnelligkeit. Das sind für uns überhaupt gar keine Gegensätze. Wir brauchen rasche und wirksame Veränderungen und Optimierungen ohne Abstriche bei der Qualität. Wir machen Betroffene zu Partnern. Wir gestalten eine ernst gemeinte und umfassende Akteursbeteiligung, zum Beispiel der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Partner aus Verbänden und der Wirtschaft. Eine zusätzlich inszenierte Bürgerbeteiligung ist für uns nur eine Showveranstaltung, die 0,0 Mehrwert generiert, aber jede Menge Zeit und Geld kostet. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Meine Damen und Herren, wir wollen Bürokratie abbauen und nicht neue schaffen, und die Menschen da draußen wollen an dieser Stelle keine neuen Diskussionskreise mit „Man müsste, sollte, könnte mal“. Sie wollen rasch Verbesserungen und Ergebnisse, und wir tun das auch. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Liebe Service-Opposition, Ihr Antrag meint es sicherlich gut, kommt aber als Ganzes einfach deutlich zu spät und geht hier und da für uns auch klar in die falsche Richtung. Deswegen lehnen wir ihn ab. Herzlichen Dank. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD)
Marion Schneid
Es liegt eine Kurzintervention vor. Frau Pia Schellhammer, Sie haben das Wort für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Pia Schellhammer GRÜNE
Geschätzter Kollege, ich begrüße es ausdrücklich, dass Sie sich auf den Weg einer umfassenden Aufgabenkritik machen wollen. Ich finde es auch richtig und gut, dass Sie in Ihrem Redebeitrag alle staatlichen Ebenen, auch die Ortsgemeinden, benannt haben, denn wir müssen selbstverständlich auf alle Ebenen schauen. Das finde ich gut und richtig. Sie sagen, Sie sind schon längst im Handeln. Da muss ich leider Wasser in den Wein gießen, anhand zwei konkreter Beispiele. Ich habe es gesagt. Wir haben nachgefragt, wie sich diese Kommission zusammensetzen soll. Das weiß man nicht so richtig. Einen Plan haben Sie noch nicht. Deswegen helfen wir Ihnen als benannte Service-Opposition gerne auf die Sprünge. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause –
Johannes Zehfuß CDU
Der Witz war gut! – Zuruf von der AfD) Ich will ein zweites Beispiel nennen. Wir haben nämlich in diesem Ausschuss auch zu den Dokumentations- und Berichtspflichten nachgefragt, die jetzt vollmundig abgeschafft werden sollen, was es denn ist, was ein Unternehmer jetzt konkret von dieser Landesregierung erwarten kann. Dann wurde gesagt, man kann noch nichts sagen, weil es noch nicht die entsprechende Abstimmung durchlaufen hat. Auch bei der 100-Tage-PK konnte man auf diese Nachfrage nichts Konkretes sagen. Dann sagen Sie, Sie seien schon längst im Handeln. Ich sage da nur: Schauen Sie einmal nach Baden-Württemberg. Dort hat man in den ersten 100 Tagen ein entsprechendes Gesetz mit einem grünen Ministerpräsidenten vorgelegt, und in NRW hat die dortige Koalition schon längst ein solches Gesetz beschlossen. Wie gesagt, im Handeln sind Sie noch nicht so weit. Ich finde es sehr, sehr schade, dass Sie Bürgerbeteiligung als eine Inszenierung empfinden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es sind Lehren aus der Kommunal- und Verwaltungsreform Stufe 1. Da hat das nicht gut geklappt. Das haben wir extra analysiert in diesem Parlament. Wir hatten extra bei dem Gutachten für die Fortführung der Kommunal- und Verwaltungsreform wirklich sehr, sehr gute Vorschläge für eine zielgenaue Bürgerbeteiligung. An diesem Gutachten hat damals auch die CDU mitgewirkt. Ich will es einfach nur sagen. Wir wollen auch rasche Verbesserungen. Wir wollen sie nicht durch Bürgerbeteiligung verzögern, sondern wir wollen bei dem Prozess die Menschen in diesem Bundesland mitdenken und es ein bisschen aus dem parteipolitischen Geplänkel und der Frage, wie viele Landräte wer stellt, herausnehmen. Deshalb brauchen wir eine repräsentative Bürgerbeteiligung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Marion Schneid
Zur Erwiderung auf die Kurzintervention und hat Tobias Baumgärtner das Wort.
Tobias Baumgärtner CDU
Ich möchte ganz speziell auf das Thema „Bürgerbeteiligung“ eingehen. Vielleicht sind wir gar nicht so weit auseinander. Ich spreche immer gerne von Akteursbeteiligung. Menschen, die Verwaltungshandeln erleben, die es tun, die wissen, woran es hängt. Ich habe selbst persönlich viele, viele Jahre in der Moderation Bürgerbeteiligung gestaltet, und deswegen glaube ich einschätzen zu können, wo Bürgerbeteiligung ihre Grenzen hat. Ich glaube, dass Bürgerbeteiligung dann schwierig ist, wenn Bürgerinnen und Bürger ganz selbstverständliche Dinge voraussetzen können. Ich glaube, an dem Punkt sind wir einfach. Deswegen fände ich den Begriff der Akteursbeteiligung sehr gut, richtig und auch wichtig und passend. Das Thema „Bürgerbeteiligung“ sehe ich nach wie vor an der Stelle per se kritisch, aber das ist vielleicht schon ein bisschen Wortspalterei.
Marion Schneid
Als nächsten Redner rufe ich Markus Stein von der SPD-Fraktion auf.
Markus Stein SPD
Danke schön. – Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau sind keine abstrakten Verwaltungsthemen, das sind Themen und eine Frage des Vertrauens der Menschen in ihren Staat. Die Menschen in Rheinland-Pfalz erleben das jeden Tag. Wer umzieht, muss seine Adresse bei mehreren Stellen melden. Wer ein Kind für die Schule anmeldet, füllt dieselben Daten immer und immer wieder von Hand aus. Wer ein Unternehmen gründen will, kämpft sich durch Formulare, die kaum noch jemand versteht. Das wollen wir ändern, und zwar möglichst schnell, denn wer im Privaten per App überweist, Verträge auf dem Handy abschließt und mit wenigen Klicks einkauft, darf zu Recht auch vom Staat erwarten, dass dieser genauso schnell, genauso einfach und genauso verlässlich arbeitet. (Beifall der SPD sowie des Abg. Andreas Birtel, CDU) Deshalb haben wir als SPD-Fraktion erst vergangene Woche bei unserer Klausurtagung in Berlin ein Positionspapier beschlossen: „Unseren Staat schneller, einfacher und moderner machen“. Was steckt dahinter? Fünf klare Vorhaben. Erstens: Verwaltung muss digital erreichbar sein, und zwar richtig. Unser Grundsatz lautet: erst vereinfachen, dann digitalisieren. Daten, die der Staat schon kennt, fragt er einfach nicht noch einmal ab. Wo eine E-Mail reicht, darf kein Brief mehr vorgeschrieben sein. Zweitens: Der Sozialstaat muss für die Menschen da sein, automatisch. Wer Anspruch hat, soll bekommen, was ihm zusteht, einfach und an einer Stelle. Drittens: Innovationskraft darf nicht an Bürokratie scheitern. Wer ein Unternehmen gründen will, soll das digital und innerhalb eines Tages tun können. Viertens: Kleine Förderungen brauchen kleine Verfahren. Ein Verein, der einen kleinen Zuschuss beantragt, darf nicht wie ein Großkonzern behandelt werden. Fünftens: Land und Kommunen müssen besser zusammenarbeiten. Wo eine Gemeinde bereits prüft, muss das Land nicht dasselbe noch einmal prüfen – Doppelstrukturen abbauen, Zuständigkeiten klar regeln. Unser Ziel ist es also, Bürokratie nicht nur abzubauen, sondern sie im besten Falle gar nicht erst entstehen zu lassen. Meine Damen und Herren, wer erlebt, dass der Staat für ihn funktioniert – schnell, verlässlich und verständlich –, vertraut der Demokratie. Ja, das ist die tiefere Motivation dahinter, und genau deshalb wollen wir Tempo. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Kommission zur Modernisierung der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung binnen eines Jahres Vorschläge erarbeitet. Meine Damen und Herren, ein Jahr, das ist ehrgeizig, aber das ist auch gut so. (Beifall der SPD und der CDU) Mit der Grünenfraktion, die heute ihren Antrag eingebracht hat, teilen wir die grundsätzliche Diagnose. Ja, der Staat braucht ein Update. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was Sie aber fordern, läuft im Kern darauf hinaus, den bereits im Koalitionsvertrag vorgesehenen Prozess zur Staatsmodernisierung mit einem zusätzlichen Bürgerbeteiligungsverfahren zu umhüllen, samt neuer Haushaltsmittel, neuer Berichtspflichten an den Landtag und weiterer Beteiligungsformate in der Fläche. Das ist, gelinde gesagt, bürokratische Aufblähung des Bürokratieabbaus. (Abg. Florian Maier, SPD: Ganz genau!) Wir satteln keinen weiteren Prozess drauf, sondern wollen, dass die Modernisierungen möglichst schnell bei den Menschen ankommen. Wir stehen für eine Staatsmodernisierung, die die Menschen spüren – im Briefkasten, im Bürgerbüro, am Smartphone, nicht irgendwann, sondern bald, meine Damen und Herren. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei der CDU)
Marion Schneid
Es liegt eine weitere Kurzintervention vor. Frau Schellhammer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie haben das Wort.
Pia Schellhammer GRÜNE
Geschätzter Kollege Stein, wenn Sie mir vorwerfen, dass es Bürokratieaufbau ist, was wir in dem Antrag beantragen, dann liegen Sie wirklich falsch. Da musste ich jetzt noch einmal eine Blaue Karte ziehen. Das sehen Sie mir nach. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ich nicht!) Bürgerbeteiligung ist aber gerade bei Veränderungsprozessen ein ganz, ganz wichtiger Baustein. Das haben wir in diesem Bundesland schon erlebt, und das erleben wir auch bei bundesweiten Dingen. Zum Beispiel gibt es bei der Endlagersuche einen Begleitkreis, weil es eine schwierige Frage ist, die nicht entlang von Ländergrenzen diskutiert werden sollte. Auch diese Frage, wo wir anpacken auf regionaler Ebene, wo wir vielleicht Kommunen fusionieren, wo wir da anpacken, ist nicht trivial. Ich finde, da ist es wirklich zielführend, die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Wir wollen nicht, dass es zu einer Verzögerung kommt. Deswegen sagen wir ganz klar, es kann ein kurzfristiges repräsentatives Bürgerbeteiligungsverfahren sein, das eben nicht die Arbeit der Kommission verzögert. Nein, das wollen wir eben nicht. Wir finden diese Ambition, zu sagen, wir wollen binnen eines Jahres fertig werden, ziemlich gut. Aber ganz ehrlich, dann muss diese Kommission auch irgendwann starten. Bislang haben Sie noch nicht einmal einen Plan, wer in dieser Kommission denn sitzt außer den kommunalen Spitzenverbänden. Ich sage ganz ehrlich – da muss ich diese Kritik äußern –, wenn Sie uns vorwerfen, wir würden erst einmal Bürokratie aufbauen, dann muss ich Ihnen vorwerfen, dass Sie für den Bürokratieabbau erst einmal eine ganze neue Abteilung „Staatsmodernisierung“ aufgebaut haben. So wie es derzeit wirkt, hat diese Abteilung erst einmal die Schreibtische bezogen, aber nicht darüber nachgedacht, wer in der Kommission sitzt, oder die Abschaffung der Dokumentations- und Berichtspflichten nach vorne gebracht. Also wirklich, dann ist es ein Bumerang mit dieser Kritik, Herr Kollege. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Johannes Zehfuß CDU
Stellenaufbau haben Sie ja drauf!)
Marion Schneid
Zur Erwiderung hat Herr Markus Stein noch einmal das Wort.
Markus Stein SPD
Liebe Frau Kollegin Schellhammer, wenn wir über Bürgerbeteiligung sprechen und auf der anderen Seite über die kommunalen Spitzenverbände, dann zeichnen Sie ein Bild, als seien die kommunalen Spitzenverbände irgendein Konstrukt, irgendein Satellit, der irgendwo herumschwirrt und mit der Lebensrealität der Menschen nichts zu tun hat. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, nein, nein, das können Sie mir nicht unterstellen!) Lassen Sie mich das vielleicht klarstellen. Die kommunalen Spitzenverbände, die diesen Prozess aktiv mitgestalten, sind die Interessenvertretungen unserer Kommunen. Das wiederum sind Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, hauptamtliche Verwaltungsmenschen, die aus den Kommunen kommen und in einem ganz engen Austausch mit ihren Bürgerinnen und Bürgern stehen. (Beifall der SPD und der CDU) Ich unterstelle jetzt einfach einmal, dass jeder, der in dieser Runde sitzt, nicht aus ureigensten Partikularinteressen heraus argumentiert, sondern natürlich im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger. Insofern ist natürlich eine Bürgerbeteiligung schon gewährleistet, (Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als dass die Menschen, die fachlich etwas dazu beitragen können, natürlich auch die Interessen der Bürger vertreten. Danke schön. (Beifall der SPD und der CDU – Zuruf des Abg. Albert Breininger, AfD)
Marion Schneid
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich noch einmal Gäste hier im Landtag begrüßen, nämlich Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Remagen-Sinzig. Seien Sie herzlich willkommen! Es dauert nicht mehr lange, aber Sie haben trotzdem noch ein paar Eindrücke. (Beifall und vereinzelt Heiterkeit im Hause) Jetzt darf ich von der AfD-Fraktion Herrn Kallweitt das Wort erteilen.
Martin Kallweitt AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Vor uns liegt heute ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Modernen Staat gemeinsam mit den Menschen entwickeln“. In Teil 1 des Antrags finden sich sehr viele Allgemeinsätze, die grundsätzlich Konsens sind. Zum Beispiel den schönen Satz: „Die öffentliche Verwaltung ist für […] Menschen da.“ Aber um solches festzuhalten, brauchen wir eben keinen Antrag der Grünen. Es stellt sich doch eher die Frage: Warum kommt diese Erkenntnis eigentlich erst jetzt? Wo waren die Kollegen der Grünen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten? Wo waren denn Ihre konkreten Vorschläge für eine bürgernahe, effiziente und moderne Verwaltung, als die Grünen noch selbst an der Regierung waren? (Zuruf von der AfD) Ich persönlich war über 30 Jahre Bediensteter der Finanzverwaltung in Rheinland-Pfalz und kann daher auch aus eigener Erfahrung sprechen. Da stelle ich fest: Die Leistungsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Verwaltung hat in vielen Bereichen in den vergangenen Jahren spürbar nachgelassen. Das können wir beispielsweise bei der Bearbeitung von Steuererklärungen erkennen. Mit der Einführung von ELSTER sollte die Steuererklärung einfacher, schneller und digitaler werden. Das ist auch grundsätzlich richtig, aber Digitalisierung alleine macht eine Verwaltung eben noch nicht automatisch schneller, denn was nützt das beste elektronische Verfahren, wenn dahinter immer kompliziertere gesetzliche Vorgaben, zusätzliche Prüfungen und ständig neue Regelungen stehen? Immer kompliziertere und ständig wechselnde gesetzliche Vorgaben erschweren zunehmend die Arbeit in den öffentlichen Verwaltungen. Liebe Kollegen, das spüren am Ende nicht nur die Mitarbeiter in den Behörden. Das spüren vor allem die Bürger in Rheinland-Pfalz. Gerade Sie, liebe Kollegen der Grünen, stehen gemeinsam mit der SPD für eine Politik, die in den vergangenen Jahren immer häufiger mit mehr Bürokratie, mehr Regulierung und mehr staatlichen Vorgaben verbunden war. Ein moderner Staat braucht klare Strukturen, weniger Bürokratie und vor allen Dingen vernünftige Gesetze. Um dies zu erreichen, braucht man durchaus den Blick von außen. Der Vorschlag der AfD-Fraktion hierzu liegt seit der letzten Wahlperiode vor und harrt immer noch seiner Umsetzung. Wir wollen einen Normenkontrollrat aus anerkannten Fachleuten, der unabhängig ist und von bestehenden bürokratischen Interessen handelt. Dieser Normenkontrollrat soll dann Verwaltung wie Gesetzgebung in RheinlandPfalz durchleuchten. Dabei muss er die Möglichkeit haben, externe Expertise heranzuziehen, und er muss natürlich auch die Erfahrungen der Anwender, also der Bürger, der Unternehmen und der Mitarbeiter in den Behörden, miteinbeziehen. Wenn man einen Bürokratieabbau so konkret vorantreibt, kommt man auch sehr schnell ins fachliche Detail. Das ist nichts mehr für einen repräsentativen Bürgerrat oder repräsentative Beteiligungsformate, wie sie die Grünen in dem vorliegenden Antrag vorschlagen. Solche Beteiligungsformate eignen sich dagegen hervorragend als Bühne für linke NGOs, die ihre Weltansicht mithilfe staatlicher Bürokratie durchdrücken wollen. So besteht die große Gefahr, dass am Ende alle positiven Ansätze wieder nur zerredet werden. Die Gefahr besteht ohnehin. Daher müssen wir die Ziele klar und deutlich setzen. Was wir brauchen, ist ein Staat, der sich wieder auf seine eigentlichen Aufgaben konzentriert. Gesetze müssen verständlicher werden, und Verfahren müssen einfacher werden. Zuständigkeiten müssen klar und deutlich sein, und Entscheidungen müssen schneller getroffen werden. Digitalisierung muss dabei ein Werkzeug sein, kein Selbstzweck, liebe Kollegen. Und wir? Wir brauchen einen Staat, der seinen Bürgern vertraut, anstatt sie grundsätzlich unter Generalverdacht zu stellen, einen Staat, der Eigenverantwortung ermöglicht, statt jede Lebenssituation bis ins kleinste Detail zu regulieren. Wir brauchen wieder eine Verwaltung, deren Mitarbeiter Zeit für ihre eigentliche Arbeit haben, anstatt sich durch Vorschriften, Formulare und Dokumentationspflichten zu kämpfen. Das wäre für mich ein wirklich moderner Staat: nicht möglichst viele Vorschriften, sondern möglichst klare Regeln, (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) nicht möglichst viele Formulare, sondern möglichst einfache Verfahren, nicht möglichst viel Kontrolle, sondern möglichst viel Vertrauen, nicht der Bürger als Bittsteller vor dem Staat, sondern der Staat als Dienstleister für seine Bürger. Der Antrag der Grünen bringt uns hierfür keinen Schritt weiter, und daher lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Marion Schneid
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Doris Ahnen. Sie haben das Wort.
Doris Ahnen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen erwarten zu Recht einen modernen Staat, dessen Verwaltung digital, schnell und rechtssicher arbeitet. Ich glaube, so weit besteht Einigkeit. Dieser Erwartung müssen der Staat und damit auch die Verwaltung nachkommen, weil nicht zuletzt auch das ausschlaggebend ist für das Vertrauen in staatliche Institutionen und staatliches Handeln. Ich glaube, wir sind in Zeiten, in denen wir dies in besonderer Art und Weise nachweisen müssen und nachweisen sollten. Wenn ich mir die wirtschaftliche Entwicklung anschaue, dann ist es gerade für Unternehmen wichtig, dass wir schnell Signale setzen, sie schneller Entscheidungen bekommen und digitale Verfahren ausgeweitet werden müssen, damit sie weniger Zeit für Verwaltungsvorgänge aufwenden müssen. Ich glaube, das kann einen guten Beitrag leisten, um die Wirtschaft zu unterstützen. All das bekommen wir immer wieder vorgetragen, und wir haben uns als neue Landesregierung vorgenommen, dieses Thema konsequent anzugehen. Deswegen ist es ein Kernstück unseres Koalitionsvertrags, dass wir die Staatsmodernisierung zu einer übergreifenden Aufgabe gemacht haben. (Beifall der SPD und bei der CDU) Liebe Pia Schellhammer, ich freue mich über die teils auch neue Begeisterung für dieses Thema, aber das kann das Ganze doch nur befördern. (Beifall und vereinzelt Heiterkeit bei der SPD und bei der CDU) Entscheidend für uns ist am Ende nicht, wie viele Anträge wir hier verabschiedet haben, sondern entscheidend ist für uns, dass wir wollen, dass die Menschen, die Unternehmen und die Kommunen schnell merken, wir gehen diese Aufgabe tatsächlich konsequent an. (Zuruf des Abg. Albert Breininger, AfD) Deswegen legen wir großen Wert darauf, parallel zu den Verfahren schon in erste Umsetzungsschritte zu kommen. Keine Sorge, das Gesetz zur Abschaffung der Berichts- und Dokumentationspflichten wird diesen Landtag schnell erreichen. Ich freue mich schon heute auf die wohlwollende Aufnahme der grünen Landtagsfraktion. (Beifall der SPD und der CDU – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Die Landesregierung hat bereits am 11. August ein konkretes Arbeitsprogramm beschlossen. Darüber haben wir auch im Ausschuss diskutiert. Ich hatte nicht den Eindruck, dass da irgendwelche Fragen offengeblieben sind. Auch da haben wir schon gehört, in Baden-Württemberg läuft das alles viel besser. Ich habe es jetzt auf die Schnelle nicht geschafft, aber ich habe da so eine Erinnerung, wie das mit den Umsetzungsfristen in Baden-Württemberg ist. Das reiche ich aber gerne bei Gelegenheit bei der nächsten Debatte nach. (Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe jetzt nicht unbedingt die Sorge, dass die uns in allem überholen werden. Ich glaube, wir werden hier ein ganz ordentliches Tempo an den Tag legen können. Wir tun das in drei Schritten. Wir setzen die föderale Modernisierungsagenda um, und damit greifen wir gemeinsam mit Bund und den Ländern konkrete Vereinfachungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf und sorgen dafür, dass diese auch in Rheinland-Pfalz wirksam umgesetzt werden. Wir nehmen, zum Zweiten, die Landesverwaltung selbst unter die Lupe und starten einen eigenen Prozess der Aufgabenkritik auf Landesebene. Dabei geht es vor allem darum, neben der föderalen Modernisierungsagenda auch in der Landesverwaltung genau hinzuschauen, wo weitere Verfahren einfacher, effizienter, bürger- und unternehmerfreundlicher gemacht werden können und müssen. Das ist ein ressortübergreifender Prozess, der im Übrigen auch den nachgeordneten Bereich miteinbezieht. Drittens schauen wir natürlich auch auf die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen, weil das für uns ein integraler Bestandteil dieser Modernisierungsagenda ist, denn auf der kommunalen Ebene zeigt sich unmittelbar, wo komplexe Vorgaben, gewachsene Zuständigkeiten und knappe personelle Ressourcen Verwaltung erschweren. Gemeinsam mit dem Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur erarbeiten wir zurzeit einen Prozess zur modernen öffentlichen Aufgabenwahrnehmung zwischen der Landes- und der kommunalen Ebene. – Gut, da nehmen wir uns auch gerne einmal zwei Tage Zeit, um darüber nachzudenken, wie wir den vernünftig aufsetzen. Dazu gehört im Übrigen auch, dass wir an dem bisherigen Prozess zu Bürokratie- und Standardabbau in der letzten Legislaturperiode anknüpfen, sodass die bisherigen Erkenntnisse dort einfließen können, denn wir sind fest davon überzeugt, dass wir eine moderne Aufgabenwahrnehmung nur gemeinsam zwischen Land und Kommunen organisieren können. Selbstverständlich werden wir an diesem Prozess viele Zielgruppen beteiligen, die vor allen Dingen entscheidend von diesen Reformschritten betroffen sein, aber hoffentlich auch davon profitieren werden. Deswegen werden wir selbstverständlich mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch gehen. Wir werden selbstverständlich mit Unternehmen ins Gespräch gehen, wir sind das übrigens auch schon. Wir werden mit den Arbeitnehmervertretungen reden und mit ihnen diese Fragen diskutieren. Wir wollen mit Verbänden reden. Wir wollen selbstverständlich mit den Kommunen zusammenarbeiten. Wir wollen mit den Ehrenamtlichen reden, reden da auch schon. Wir wollen auch mit den Empfängerinnen und Empfängern von Zuwendungen und Fördermitteln und vielen anderen im Gespräch sein, um diesen Prozess möglichst wirksam aufzusetzen. Wir wollen wissen, wo es hakt, und wir wollen, dass die umgesetzten Maßnahmen schnell wirken. Wir wollen direkte Beteiligung, und dabei denken wir alle drei Prozesse, die ich eben genannt habe, zusammen. Wir glauben, dass ein solches Verfahren sinnvoller, zielführender ist als ein Beteiligungsverfahren nur in einem Prozess, auf das Ihr Antrag abzielt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir haben da sehr klare Zielvorstellungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der neuen Abteilung „Staatsmodernisierung“ gehen diese Aufgabe engagiert an, dafür auch einen ganz herzlichen Dank. Jetzt geht es um die konsequente Umsetzung. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass während des Prozesses, der sicherlich lange andauern und eine fortwährende Aufgabe bleiben wird, sehr schnell sehr konkret spürbar wird, dass sich Dinge verändern. Das ist der Anspruch, den wir an uns selbst bei diesem Prozess stellen, und daran werden wir uns auch messen lassen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und der CDU)
Marion Schneid
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/649 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Kein Raum für Enthaltungen. Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und der AfD gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wir sind am Ende der Plenarsitzung. Die nächste Plenarsitzung findet am 28. Oktober statt. Ich bedanke mich für die gute Beratung und wünsche einen guten Nachhauseweg. Ende der Sitzung: 15.34 Uhr Anlage Anlage Schriftliche Erklärung nach § 47 GOLT zu Tagesordnungspunkt 10 „Europäischen Weg übernehmen, die Widerspruchslösung als Standard etablieren: Rheinland-Pfalz fordert Neuausrichtung bei der Organspende“ der Abg. Katharina Binz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Seite 59 des Plenarprotokolls) Obwohl die Zustimmung zur Organspende in Deutschland sehr hoch ist, ist die Quote der tatsächlich erfolgten Organspenden in Deutschland im internationalen Vergleich immer noch niedrig. Tausende Menschen in Deutschland warten jedoch auf lebensrettende Spenderorgane. Die Widerspruchslösung wird seit vielen Jahren in Deutschland diskutiert. Ich halte sie für ein geeignetes Verfahren, um einerseits die Spendebereitschaft zu erhöhen und andererseits über die Möglichkeit des dokumentierten Widerspruchs die Selbstbestimmung des Individuums über den eigenen Körper zu sichern. Als Mitglied der letzten Landesregierung habe ich daher auch die entsprechende rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative unterstützt. Zum vorliegenden Antrag habe ich mich jedoch enthalten. Er enthält neben der Befürwortung der Widerspruchslösung auch die Forderung nach einer Prüfung und gesetzlichen Zulassung der Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand. Die bisherige gesellschaftliche Debatte zur Widerspruchslösung wurde jedoch zur Organspende nach Hirntod geführt. Die Organspende nach Herz-KreislaufStillstand kann eine Option sein. Zurzeit bestehen dazu jedoch bei vielen Menschen berechtigte Fragen und auch Ängste. Die Organspende nach HerzKreislauf-Stillstand gesetzlich einführen zu wollen, ohne dass darüber eine breite wissenschaftliche, gesellschaftliche, ethische und auch politische Debatte geführt wurde, halte ich für falsch und für schädlich für die Akzeptanz einer Widerspruchslösung. Daher habe ich mich enthalten. gez. Katharina Binz
