Marion Schneid
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/649 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Kein Raum für Enthaltungen. Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU, der SPD und der AfD gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Wir sind am Ende der Plenarsitzung. Die nächste Plenarsitzung findet am 28. Oktober statt. Ich bedanke mich für die gute Beratung und wünsche einen guten Nachhauseweg. Ende der Sitzung: 15.34 Uhr Anlage Anlage Schriftliche Erklärung nach § 47 GOLT zu Tagesordnungspunkt 10 „Europäischen Weg übernehmen, die Widerspruchslösung als Standard etablieren: Rheinland-Pfalz fordert Neuausrichtung bei der Organspende“ der Abg. Katharina Binz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Seite 59 des Plenarprotokolls) Obwohl die Zustimmung zur Organspende in Deutschland sehr hoch ist, ist die Quote der tatsächlich erfolgten Organspenden in Deutschland im internationalen Vergleich immer noch niedrig. Tausende Menschen in Deutschland warten jedoch auf lebensrettende Spenderorgane. Die Widerspruchslösung wird seit vielen Jahren in Deutschland diskutiert. Ich halte sie für ein geeignetes Verfahren, um einerseits die Spendebereitschaft zu erhöhen und andererseits über die Möglichkeit des dokumentierten Widerspruchs die Selbstbestimmung des Individuums über den eigenen Körper zu sichern. Als Mitglied der letzten Landesregierung habe ich daher auch die entsprechende rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative unterstützt. Zum vorliegenden Antrag habe ich mich jedoch enthalten. Er enthält neben der Befürwortung der Widerspruchslösung auch die Forderung nach einer Prüfung und gesetzlichen Zulassung der Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand. Die bisherige gesellschaftliche Debatte zur Widerspruchslösung wurde jedoch zur Organspende nach Hirntod geführt. Die Organspende nach Herz-KreislaufStillstand kann eine Option sein. Zurzeit bestehen dazu jedoch bei vielen Menschen berechtigte Fragen und auch Ängste. Die Organspende nach HerzKreislauf-Stillstand gesetzlich einführen zu wollen, ohne dass darüber eine breite wissenschaftliche, gesellschaftliche, ethische und auch politische Debatte geführt wurde, halte ich für falsch und für schädlich für die Akzeptanz einer Widerspruchslösung. Daher habe ich mich enthalten. gez. Katharina Binz
