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Katharina Binz

17.09.2026 Sitzungen 19/7

Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Schneider. Christine Schneider, Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab eines ganz klar: Wesentliche Forderungen des AfD-Antrags sind bereits Bestandteil der geplanten Änderungen des Landesjagdgesetzes. Ihr Antrag ignoriert die Änderungsvorschläge und die neuen Ausführungsbestimmungen, denn die Landesregierung hat den Verbänden bereits umfangreiche Unterlagen mit den Begründungen und den wesentlichen Regelungen im laufenden Abhörverfahren zur Verfügung gestellt. Ich möchte an drei Beispielen zeigen, warum es jetzt falsch wäre, zum alten Jagdrecht, wie Sie es fordern, zurückzukehren. Erstens: der Wolf. Die Rückkehr des Wolfs stellt die Weidetierhalter, die Landwirtschaft, den Artenschutz, aber auch die Jägerschaft vor ganz große Herausforderungen. Deshalb brauchen wir klare Regelungen. Wir wollen im Landesjagdgesetz die vom Bund entwickelten Lösungen entsprechend umsetzen. Gleichzeitig erweitern wir die Bundesbestimmungen um praxisgerechte Aspekte, die für uns und die Jägerschaft in Rheinland-Pfalz notwendig sind. Wer im Gegenzug, wie Sie es wollen, zum alten Recht zurückkehren will, riskiert zwei Dinge: erstens fehlende Regelungen und zweitens eine verunsichernde Rechtslage. Das will niemand. Wir brauchen auch kein Symbolhandeln. Wir brauchen ein Wolfsmanagement auf Grundlage von Fakten. Problemwölfe müssen auch konsequent entnommen werden können. Gleichzeitig muss der Artenschutz bei Entwicklungen der Bejagung der Wolfspopulationen berücksichtigt werden. Das ist im Endeffekt verantwortungsvolle Politik, und dafür stehen wir in der Großen Koalition in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU und bei der SPD) Zweiter Punkt: Graureiher, Kormoran und Goldschakal. Die AfD fordert eine pauschale Bejagung dieser Arten. Doch es wurde angesprochen, diese Arten sind besonders geschützt, und für konkrete Konflikte gibt es bereits Lösungen, etwa über Sondergenehmigungen nach dem Naturschutzrecht oder über die Kormoranverordnung. Wir müssen dort handeln, wo großer Handlungsbedarf besteht. Das steht außer Frage. Deshalb wollen wir auch künftig Waschbär, Nutria, Bisam, Nilgans und andere ökosystemfremde Wildarten erfassen und sie ganzjährig bejagen. Aber eines ist klar: Nicht jeder Konflikt lässt sich durch Abschuss lösen. Wir wollen nicht, dass unsere Jägerinnen und Jäger zu Schädlingsbekämpferinnen und -bekämpfern werden. Wir wollen sie auch nicht dazu machen. Dritter Punkt: das Rotwild. Hier haben wir ein gemeinsames Ziel. Unsere heimisch größte Säugetierart braucht geeignete Lebensräume, sie braucht Wanderungsmöglichkeiten, und sie braucht den genetischen Austausch. Nur zur Information, das ist anscheinend noch nicht angekommen: Aktuell läuft eine landesweite wissenschaftliche Untersuchung mit der Uni Gießen, die gerade auch von den Rotwildhegegemeinschaften unterstützt wird, um das Thema „Genetischer Austausch“ wissenschaftlich zu beleuchten. Gleichzeitig müssen wir Wildtierbestände sinnvoll regulieren. Ja, wir müssen auch den Wildschaden begrenzen. Deshalb brauchen wir ein modernes Jagdrecht. Das neue Recht schafft die bisherigen Rotwildbezirke ab. Die Rückkehr zum alten Recht, wie Sie es fordern, würde die Beibehaltung der Rotwildbezirke bedeuten. Das neue Recht stärkt die einheitliche Bewirtschaftung vor Ort nach wildbiologischen Erkenntnissen. Noch ein Punkt: Die AfD fordert die Erlegung reifer Hirsche in den bisherigen Freigebieten. Im alten Jagdrecht, wie die AfD das favorisiert, wird genau das verhindert. Im neuen Recht wird die Bejagung dagegen regulär über Abschusspläne möglich sein. Das zeigt, wer zurück will zu den Regeln von gestern, löst die Probleme von heute und morgen nicht. (Beifall der CDU und vereinzelt bei der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung steht an der Seite unserer Jägerinnen und Jäger in Rheinland-Pfalz. Sie übernehmen Verantwortung für Wildschutz, für Wildschadensbegrenzung im Wald, auf den Feldern und in den Weinbergen. Waidgerechtigkeit, Hege und Tierschutz bleiben wichtige Bestandteile des Jagdrechts. Unser Ziel ist klar: Wir wollen weder einen Wald ohne Wild noch Wild um jeden Preis. Wir wollen einen gesunden, zukunftsfähigen Wald mit Wild. Wir wollen eine Kulturlandschaft, in der Wildtiere ihren Platz haben und eine nachhaltige Jagd möglich ist. Wir wollen, dass Landwirte, Waldbauern, Winzerinnen und Winzer ihre Arbeit ohne übermäßige Wildschäden leisten können. Dafür brauchen wir ein Jagdrecht, das zur heutigen Zeit passt, ein Jagdrecht, das praxisgerecht ist, das Verantwortung stärkt, das die Interessen von Jägerinnen und Jägern, Grundstückseigentümern, Landwirtschaft und Naturschutz unter einen Hut zusammenbringt. Wir brauchen ein Jagdrecht, das Bürokratie abbaut. Deshalb passen wir das 2025 beschlossene Landesjagdgesetz in wichtigen Punkten an. Wir werfen nicht alles über Bord. Wir verbessern, was verbessert werden muss. Wir bewahren, was bei bestem Wissen und Gewissen bewahrt werden muss. Entscheidend ist für uns das neue Miteinander zwischen Jägerinnen und Jägern, den Förstern, der Landwirtschaft und dem Weinbau. Grundeigentümer und Naturschutz müssen vor Ort gemeinsam Lösungen finden oder, Herr Kollege, um es in der Jägersprache zu sagen, mit Jägerlatein löst man Probleme nicht. Probleme lösen sich nicht durch politische Schlagworte. Probleme lösen sich nur durch Verantwortung und indem man die unterschiedlichen Interessen zusammenbringt und eine Zusammenarbeit ermöglicht. Wir brauchen deshalb Verantwortungsgemeinschaften statt immer ein Gegeneinander. Das ist der Weg zu einem starken Wildmanagement, zu gesunden Wäldern und zu einer zukunftsfähigen Landwirtschaft. Das ist auch der Weg, auf dem die Jagd einen Platz in der Mitte unserer Gesellschaft behält. Deshalb kann ich Ihnen nur anraten, den AfD-Antrag abzulehnen. Herr Kollege, Sie bekommen jetzt noch einen Service. Bis Ende September können die Stellungnahmen zum Landesjagdgesetz abgegeben werden, bis Ende Oktober die Stellungnahmen zur Landesjagdverordnung. Dann werden wir im Ministerium die Änderungen beurteilen. Dann wird es möglicherweise noch einmal Änderungen geben. Dann wird das Gesetz in den Landtag eingebracht. Dann wird es im Ausschuss beraten. Sie haben alle Zeit der Welt, Ihre Änderungsanträge einzubringen, bevor es zur Abstimmung kommt und das neue Gesetz am 1. April 2027 in Kraft tritt. Vielen herzlichen Dank. (Beifall der CDU und der SPD)

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