landtag-rlp.de ↗

Josef Winkler

GRÜNE 17.09.2026 Sitzungen 19/7

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Thema „Organspende“ wird in der Regel als eine klassische Frage angesehen, bei der die Abgeordneten nur ihrem eigenen Gewissen unterliegen und die nicht anhand von Fraktionsgrenzen behandelt wird. Der Deutsche Bundestag hat deshalb gerade erst am 25. Juni 2026 eine Grundsatzdiskussion über die Organspende abgehalten, die quer zu Fraktions- und Parteigrenzen geführt wurde und vor allem auf persönlichen Erfahrungen und Wertevorstellungen basierte. Aus dieser Diskussion ist ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf entstanden, der die sogenannte Widerspruchsregelung einführen soll und am 13. August dieses Jahres eingebracht wurde. Eine weitere fraktionsübergreifende Gruppe will noch diese Woche einen Gegenantrag einbringen, der die Widerspruchslösung ablehnt und mit anderen Maßnahmen die Zahl der Organspenden erhöhen will. Beide Anträge und auch ein Gesetzentwurf des Bundesrats zur Einführung einer Widerspruchslösung stehen für den 24. September 2026, also nächste Woche, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags. Daraus leiten wir zwei Gründe ab, warum wir dem Antrag der Koalition hier und heute als grüne Fraktion nicht folgen können. Zum einen lehnen wir es grundsätzlich ab, zu einem solchen sensiblen ethischen Thema der eigenen Gewissensfreiheit anhand eines Fraktionsantrags entlang der Grenzen von Opposition und Regierung zu entscheiden. Das ist im Übrigen auch nicht das Vorgehen, das wir von diesem Landtag kennen und erwarten. Dieser Landtag hat zum Thema der Organspende am 27. März 2019 eine Orientierungsdebatte geführt, in der über Fraktionsgrenzen hinweg offen diskutiert wurde. Liebe Koalitionsfraktionen, wenn es Ihnen ernst wäre bei dem Thema, hätten wir ein solches Vorgehen auch in diesem Fall von Ihnen erwartet und nicht ein so überstürztes Einbringen, bei dem wir dann kurz vor dem Wochenende den Antrag zu lesen bekommen. Zum anderen ist es aber auch kein Thema, das der Landtag zu entscheiden hat, sondern diese Diskussion gehört in den Bundestag. Dort ist sie auch, und wie aus meiner Zusammenstellung eingangs deutlich wurde, hat sich dieser intensiv des Themas angenommen und ist bereits in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium. Es bedarf also auch gar nicht mehr eines Antrags aus dem rheinland-pfälzischen Landtag, um dieses Thema über die Landesregierung auf die Tagesordnung des Bundestags zu bringen. Nun zu mir. Eine Widerspruchsregelung lehne ich für mich persönlich ab, denn der Mensch ist mehr als die Summe seiner Teile. bzw. Organe. Er ist nach meiner festen Überzeugung ein beseeltes Wesen. Dem Staat die Verfügungsgewalt über menschliche Organe zuzuweisen, die Menschen zuzuordnen sind, Organe von Menschen, die sich hierzu nicht zu Lebzeiten bereit erklärt haben, widerspricht meinem Verständnis von Befugnissen des Staats im Verhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern innerhalb unseres Verfassungsbogens. Ich akzeptiere und respektiere selbstverständlich, wenn jemand das anders sieht, auch und gerade in meiner Fraktion. Ich muss aber noch auf den weiteren Inhalt des Antrags zu sprechen kommen. Fragwürdigerweise und seltsam versteckt war – heute nicht mehr – die Forderung im Antrag, in Zukunft eine Organspende schon bei einem HerzKreislauf-Stillstand statt erst nach dem festgestellten Hirntod durchzuführen. Das ist bisher nicht einmal Gegenstand der Anträge im Bundestag und Bundesrat, und das völlig zu Recht. Der Hirntod gilt als sehr viel sichereres, etablierteres Todeszeichen als der Herz-Kreislauf-Stillstand. für einzusetzen, dass die rechtlichen, medizinischen und ethischen Voraussetzungen für eine kontrollierte Organspende nach dem Herz-Kreislauf-Stillstand […] in Deutschland unter Einhaltung strengster Schutzstandards wissenschaftlich geprüft und gesetzlich zugelassen werden“. Das ist also das, wozu der Landtag die Landesregierung auffordert. Das ist sehr viel weitergehender als das, was hier verbal geäußert wurde. Die Loslösung vom Hirntod als sicherem Todeszeichen, das sich seit Jahrzehnten bewährt hat und akzeptiert ist, in einen solchen Antrag zu schreiben, ohne eine Fachberatung, ohne Ausschussberatung, ohne Anhörung, finde ich wirklich schockierend. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wird diesem wichtigen und sensiblen Thema wirklich nicht gerecht, dies als Fraktionsantrag ohne entsprechende parlamentarische Vorbereitung an den Fraktionsgrenzen entlang abzustimmen. Das gehört in den Bundestag, wo es differenzierter und individueller behandelt und entschieden wird, als es hier heute scheinbar möglich ist. Sie tragen mit Ihrem Antrag dazu leider gar nichts bei. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Josef Winkler Protokoll ↗