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Matthias Lammert

17.09.2026 Sitzungen 19/7

Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler das Wort. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend: Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die konstruktiven Debattenbeiträge der Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Fraktionen, (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) weil wir heute über verschiedene Diskussionen über Einsparungen und Reformen auf Bundesebene in der Familien-, Kinder- und Jugendpolitik sprechen. Es ist wichtig, denn bei allen notwendigen Debatten über Einsparungen und über Reformen muss für uns eine Frage entscheidend sein: Was bedeuten diese Maßnahmen konkret für Kinder, Jugendliche und Familien? Ich möchte mit dem Unterhaltsvorschuss beginnen. Mehr als 40.000 Kinder in Rheinland-Pfalz beziehen diese Leistung. Gerade für Alleinerziehende und ihre Kinder schafft sie eine finanzielle Verlässlichkeit, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Auf Bundesebene wird jetzt vorgeschlagen – Kollege König hat recht, man ist noch gar nicht im parlamentarischen Verfahren, das heißt, der Vorschlag liegt vor –, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag zu zahlen statt wie bisher grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. In RheinlandPfalz wären davon 5.700 Jugendliche betroffen, das sind 14 Prozent aller Leistungsberechtigten. Entscheidend ist, mit dem Wegfall einer Leistung verschwindet nicht der Bedarf. Gerade zwischen 16 und 18 Jahren befinden sich junge Menschen in einer wichtigen Übergangsphase am Ende der Schulzeit auf dem Weg in die Ausbildung oder in die weitere Bildung. Zu beachten ist dabei auch, entfällt der Unterhaltsvorschuss, können stattdessen Ansprüche auf andere staatliche Leistungen entstehen, etwa nach dem SGB II auf Kinderzuschlag oder Wohngeld. Das heißt, mögliche Mehrausgaben müssen deshalb diesen geplanten Einsparungen gegenübergestellt werden, damit es wirklich eine transparente Rechnung ist. Für uns ist daher klar, eine Reform muss die Lebenswirklichkeit der betroffenen Familien berücksichtigen. Diese Haltung haben wir als Landesregierung auch gegenüber dem Bund deutlich gemacht, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD und bei der CDU) Ein zweiter Bereich ist die Kinder- und Jugendhilfe. Wir sehen steigende Ausgaben. Gleichzeitig stehen unsere Kommunen unter erheblichem finanziellem Druck und vor einem zunehmenden Fachkräftemangel. Deshalb ist es richtig, Strukturen zu überprüfen, Hilfen einfacher zu organisieren und Bürokratie abzubauen. Aber Vereinfachung darf nicht dazu führen, dass individuelle Bedarfe völlig aus dem Blick geraten. Das gilt insbesondere für die geplante Gruppenbetreuung bei der Kita- und Schulassistenz. Das ist grundsätzlich ein beachtenswerter und diskussionswürdiger Vorschlag, aber nicht jedes Kind erhält in einer Gruppe automatisch die Unterstützung, die es braucht. Deshalb muss weiter gelten, wenn der individuelle Bedarf eines Kinds eine persönliche Begleitung erfordert, muss dies auch weiterhin möglich sein können, denn die Sorgen der Sozialverbände um Kinder mit Behinderung oder Kinder mit psychischen Erkrankungen und ihren Familien nehmen wir sehr ernst. Für uns ist wichtig, dass die Reform sich daran messen lassen muss, ob sie die Teilhabe von Kindern mit Behinderung künftig absichert, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD und der CDU –

Protokoll ↗