Pia Schellhammer
Ich möchte eine persönliche Erklärung abgeben zu meinem Abstimmungsverhalten. Ich habe eben gegen den Antrag gestimmt, weil es ein unwürdiges parlamentarisches Verfahren war zu gleich zwei ethischen Grundsatzfragen. Ich bin für Organspende, und ich bin auch für die Widerspruchslösung. Wir müssen hier vorankommen, selbstverständlich. Aber: Seitdem ich diesem Parlament angehöre, sind solche Fragen immer Gewissensfragen gewesen, und sie sind fraktionsübergreifend debattiert worden. Wir hatten hier auf Antrag der CDU-Fraktion 2019 eine Orientierungsdebatte. Ich habe nachgeschaut. Nur noch 23 Abgeordnete, die damals, 2019, diesem Parlament angehört haben, sind jetzt noch in diesem Parlament. Damals war in dieser Debatte kein Gegenstand die Frage des kontrollierten Herz-Kreislauf-Stillstands. Ich habe extra nachgeschaut. Das war nicht Gegenstand der Debatte. Was Gegenstand der Debatte war, war eine umfassende Grundlage, die uns der Wissenschaftliche Dienst erstellt hat. Das war ein würdiges Verfahren, und dieses würdige Verfahren wählt auch der Bundestag. Diese würdigen Verfahren wählen auch andere Landesparlamente. Sie haben mich aber eben dazu gezwungen, dass ich zu Ihrem zweiseitigen Antrag – – – Es ist ein zweiseitiger Antrag über zwei ethische Grundsatzfragen, die Sie hier zur Abstimmung gestellt haben. Das ist eine Art und Weise, die ich in meinen 15 Jahren in diesem Parlament noch nicht erlebt habe. Es hat mich dazu gezwungen, so abzustimmen. Das ist eine moralische Dimension, die ich wirklich verwerflich finde, weil das Thema so wichtig ist, weil das Thema uns alle angeht und weil wir uns auch gemeinsam engagieren sollten, dass mehr Menschen zu Organspendern werden. Deshalb ist es für mich persönlich ein Tiefpunkt – ein Tiefpunkt, den ich in diesem Parlament erlebt habe. Das wollte ich hier auch persönlich erklären.
