Dirk Bisanz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Die Organspende gehört fraglos – das haben wir in der bisherigen Diskussion gesehen – zu den heikelsten und schwierigsten Themen, mit denen sich die Politik überhaupt befassen muss, denn hier werden nicht nur soziale und medizinische Fragen berührt, sondern auch Ethik und Moral. Es gibt hier kein universelles Richtig oder Falsch. Wie auch immer sich der Einzelne entscheidet – es ist und muss stets eine individuelle Entscheidung bleiben –, muss diese Entscheidung vom Staat respektiert werden. Jeder von uns kann morgen in die Lage geraten, auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein. Für die Betroffenen bedeutet eine Organspende dann nicht weniger als die Chance auf ein Weiterleben. Deshalb verdienen alle, die sich bewusst dafür entscheiden, nach ihrem Tod Organe zu spenden, größten Dank und Respekt. (Beifall der AfD) Diese Entscheidung sollte jedoch bewusst getroffen und nicht stillschweigend vorausgesetzt werden, wie dies bei der Widerspruchslösung der Fall ist. Bevor wir in die heutige Abstimmung eintreten, möchte ich einige Gedanken zu dem Antrag von CDU und SPD äußern. Wenn die bisherigen Reformen zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft und auch das bundesweite Organspende-Register offenbar nicht die erhoffte Wirkung erzielt haben, müssen wir uns fragen: Woran liegt das? Wollen die Menschen tatsächlich nicht spenden? Oder wissen viele zu wenig über die Möglichkeiten der Organspende? Fehlen ihnen Informationen? Gewiss gehört die Auseinandersetzung mit der Frage „Organspende ja oder nein?“ zu den Dingen, die die meisten Menschen naturgemäß scheuen, berührt sie doch die unangenehme Vorstellung des eigenen Todes. In rund 65 Prozent der Fälle müssen heute die Angehörigen eine Entscheidung treffen, weil keine klare Willenserklärung vorliegt. Familien stehen in einer solchen Situation unter einem enormen emotionalen Druck. Sie müssen nicht nur den Verlust eines geliebten Menschen verkraften, sondern können oft nur mutmaßen, welche Entscheidung dieser Mensch getroffen hätte. Vordergründig scheint dies ein Argument für die Widerspruchslösung zu sein. Der Staat trifft eine Vorentscheidung, der der Einzelne aktiv entgegentreten muss. Doch die Ungewissheit über den tatsächlichen Willen eines verstorbenen Angehörigen bleibt auch bei der Widerspruchslösung bestehen, nur dass den Familien dann kein Entscheidungsspielraum mehr bleibt. Sie wissen oft nicht: Bedeutet das Fehlen eines Widerspruchs wirklich, dass der Verstorbene mit einer Organentnahme einverstanden war? Wie viele Menschen wussten von der Regelung vielleicht gar nichts und hatten dennoch aus persönlichen, gesundheitlichen oder religiösen Gründen Vorbehalte? Bei jeder Lösung, ob Zustimmung oder Widerspruch, müssen die Menschen ausreichend informiert werden. Sie müssen ihre Entscheidung einfach und rechtssicher dokumentieren können, und sie müssen wissen, welche Folgen es hat, wenn sie nichts tun. Gerade bei einer Widerspruchslösung ist diese Aufklärung sogar noch wichtiger als bei der bisherigen Werbung für die aktive Zustimmung zur Organspende, weil hier ein gewichtiger Eingriff in Privatautonomie und Menschenwürde durch den Staat vorgenommen wird. Ein weiteres Problem der Widerspruchslösung ist der gesellschaftliche Druck, der auf den Einzelnen entstehen kann. Wenn die Organspende zum Regelfall erklärt wird, könnten sich Menschen indirekt gedrängt fühlen, einer Spende zuzustimmen, obwohl sie Zweifel haben. Eine freie Entscheidung setzt zwingend voraus, dass auch ein Nein ohne Rechtfertigungsdruck möglich ist. Auch religiöse Überzeugungen verdienen in dieser Debatte Respekt. Für manche Menschen ist die Vorstellung einer Organspende nach dem Tod mit ihrem Glauben vereinbar, für andere nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen. (Abg. Florian Maier, SPD: Können sie ja widersprechen!) Eine Regelung, die Schweigen als Zustimmung deutet, kann diese unterschiedlichen Überzeugungen nicht ausreichend berücksichtigen. Besonders problematisch ist die Lage bei Menschen, die sich selbst nicht mehr äußern können. Ich respektiere jeden, der dies anders sieht. Nach meiner Überzeugung muss aber weiterhin gelten: Liegt kein ausdrückliches Ja zur Organspende vor, muss dies im Zweifel ein Nein bedeuten. Um es plakativ zu sagen: Der Mensch ist kein Ersatzteillager, das nach dem Tod ausgeräumt werden darf, bloß weil kein ausdrücklicher Widerspruch erklärt wurde. Uns als AfD-Fraktion ist es sehr wichtig, dass jeder einzelne Abgeordnete über diesen Antrag nur individuell und im Einklang mit seinem persönlichen Gewissen entscheidet. Deshalb hat unsere Fraktion bewusst keine Empfehlung ausgesprochen und auch keine Absprache zum Abstimmungsverhalten getroffen. Wir stellen es jedem Abgeordneten anheim, frei und unabhängig abzustimmen. (Glocke der Präsidentin –
