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Michael König

CDU 17.09.2026 Sitzungen 19/7

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Keiner von uns wünscht sich Kürzungen bei Kindern und Familien. Gerade deshalb sollten wir nun einen Schritt zurückgehen und das aufgeworfene Problem zuerst genauer betrachten. Beantragt ist seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Debatte zum Thema „Bund kürzt bei Kindern und Familien – Landesregierung muss handeln“. Hieraus leiten sich bereits einige Fragen zur Klärung ab: Was ist eigentlich bereits beschlossen? Wer ist zuständig? Und: Was kann Rheinland-Pfalz überhaupt selbst entscheiden? Genau an diesen drei Punkten setzt meine Kritik an. Erstens: Noch ist nichts in Stein gemeißelt. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es wird hier bereits über Kürzungen bei Familien und Kindern gesprochen, als stünden sie schon längst fest. Das ist aber nicht so. Ja, Bundesminister Lars Klingbeil hat die Ressorts zur Konsolidierung verpflichtet, und ja, im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt sind bei einzelnen Familienleistungen geringere Ansätze vorgesehen. Ein Entwurf ist aber noch kein endgültiges Gesetz. Bei einzelnen Leistungen wie dem Unterhaltsvorschuss oder dem Elterngeld geht es zusätzlich um gesetzliche Änderungen, die noch durch das parlamentarische Verfahren müssen. Wenn heute über eine mögliche Veränderung dieser Regelung gesprochen wird, dann sind diese zurzeit noch in der Diskussion. Daher sollten wir zuerst zwischen dem unterscheiden, was beschlossen ist, und dem, was politisch diskutiert wird. Das heißt nicht, dass man solche Vorschläge nicht kritisieren darf. Natürlich darf und soll man darüber diskutieren, aber eine parlamentarische Debatte sollte auf einer belastbaren Grundlage geführt werden und nicht in der Annahme, dass ein politischer Vorschlag bereits Realität ist. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wahrscheinlichkeitsrechnung!) Zweitens: Wir müssen über Zuständigkeiten sprechen. Wenn wir uns konkret angesprochene Punkte anschauen, dann stellen wir fest, hier geht es um Bundesrecht. Der Unterhaltsvorschuss ist bundesgesetzlich geregelt. Auch das Elterngeld beruht auf Bundesrecht. Die Landesregierung kann ein Bundesgesetz nicht einfach in Mainz verändern, außer Kraft setzen oder eigenständig ersetzen. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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