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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 17.09.2026 Sitzungen 19/7

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Dr. Gensch, zum Ersten möchte ich festhalten, es geht mir nicht darum, in irgendeiner Form diese Not der Menschen, die ein Organ benötigen, zu relativieren. Es ist wichtig, dass wir über Organspende reden und darüber, ob die Widerspruchslösung der richtige Weg ist. Genau deswegen gibt es eine Bundesratsinitiative. Genau deswegen gibt es die Debatte im Bundestag – übrigens ein überfraktioneller Gruppenantrag. Es gab auch viele Initiativen aus der Landesregierung der letzten Jahre. Es geht mir nur darum: Die Ethikkommission hat 2015 einen Bericht zur Organspende und zum Todeszeitpunkt herausgegeben – 188 Seiten. In diesem Bericht ist sehr dezidiert dargelegt: Wann ist für eine Organspende der Zeitpunkt, zu dem ein Mensch als tot angesehen werden kann? Es wird eindeutig nur über den Hirntod geredet. Sie haben jetzt gesagt, es muss auch der kontrollierte Herz-Kreislauf-Tod herangezogen werden. In der Debatte, die ich zumindest überblicke – ich bin kein Mediziner und auch kein medizinischer Verfassungsrechtler –, und soweit ich mir in einer Woche einen Überblick über die Lage geben konnte, geht es auch bei dem kontrollierten Herz-Kreislauf-Tod zuletzt um die Frage: Ist nach fünf Minuten der Hirntod da oder nicht und nicht nur der Herz-Kreislauf-Tod? Das ist zumindest mein Eindruck. Sie lassen aber in Ihrem Antrag das Ergebnis der wissenschaftlichen Prüfung außen vor und nehmen es in Ihrem Antrag vorweg und sagen, es muss auf jeden Fall zugelassen werden, obwohl die Ethikkommission dazu noch nicht Stellung genommen hat, obwohl es in diesem Land noch Debatten darüber gibt, wann der richtige verfassungsrechtliche Zeitpunkt des Todes ist, und obwohl es eine gesetzliche Regelung in § 3 Abs. 2 Transplantationsgesetz gibt, die ganz klar den Hirntod vorsieht. Das sehe ich als großes Problem in Ihrem Antrag. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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