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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 17.09.2026 Sitzungen 19/7

Ich habe gegen den Antrag gestimmt, weil ich zwei Punkte sehe, die in dem Antrag problematisch sind. Der erste Punkt ist, ich glaube nicht, dass der Staat bislang schon alles getan hat, um Einwilligungen zur Organspende einzuholen. Ich selbst habe die Erfahrung gemacht: Als ich beispielsweise einen neuen Ausweis bestellt habe, hätte man mich auf die Organspende ansprechen können. Das ist nicht geschehen. Das heißt, die Frage ist, ob nicht die Politik erst noch Weiteres tun müsste, auch wenn es schmerzlich ist, um Organspender darauf hinzuweisen, Organe zu spenden. Das ist der eine Punkt. Deswegen trete ich der Widerspruchslösung momentan noch skeptisch gegenüber. Den anderen Punkt habe ich heute schon öfter genannt: dass der Todeszeitpunkt relevant ist. Wenn man einen Herz-Kreislauf-Stillstand als Todeszeitpunkt sehen will, dann muss man die Phase zwischen Herz-Kreislauf-Stillstand und Todeszeitpunktfeststellung konkret benennen sowie konkret benennen, wann man den Spender als tot bezeichnen will. Das alleine zu verknüpfen mit der Widerspruchslösung, wie in dem Antrag, und vor allen Dingen unkonkret, diesen Zeitpunkt quasi in dem Antrag zuzulassen, halte ich für verfassungsrechtlich sehr problematisch, denn es geht um meine Menschenwürde als Spender und um mein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Einen solch unkonkreten Antrag zu stellen, halte ich für problematisch. Deswegen habe ich mich gegen den Antrag gewendet. Danke.

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