Roland Weimer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser Satz in Artikel 1 unseres Grundgesetzes gilt für jeden einzelnen Menschen in unserem Land, unabhängig davon, wen er liebt, wie er lebt oder welche geschlechtliche Identität er hat. Er ist unumstößlich und lässt keine Ausnahmen zu. Er gilt also auch für queere Menschen und steht für die Individualität jedes Einzelnen und damit für eine vielfältige Gesellschaft. Die Zahlen des BKA zeigen aber durchaus besorgniserregende Entwicklungen. Beleidigungen, Bedrohungen und physische Gewalt gegen queere Personen haben in den letzten Jahren zugenommen. Erst kürzlich hat der Angriff auf den CSD in Berlin gezeigt, dass Hass und Gewalt eine reale Bedrohung sind. Anfeindungen beginnen aber oft viel früher: im Alltag, am Arbeitsplatz, in der Schule oder im Verein. Davor dürfen wir nicht die Augen verschließen. Sie finden in Großstädten ebenso statt wie in unseren Dörfern und kleineren Städten. Egal, wo Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität angefeindet oder angegriffen werden, muss der Rechtsstaat entschieden handeln. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Freiheit und Selbstbestimmung gehören zum Fundament christlich-demokratischer Werte. Im christlichen Menschenbild ist jeder Mensch als Individuum von Gott geschaffen und besitzt eine unantastbare Würde. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD ist an dieser Stelle sehr klar. Wir wollen die freie Entfaltung unterschiedlicher Identitäten und Lebensformen schützen. Wir wollen die Rechte und die Sichtbarkeit queerer Menschen stärken. Der Landesaktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“ und die Arbeit des Landesbeauftragten werden fortgeführt. Wir wollen die zivilgesellschaftliche Arbeit beim Engagement für die Lebensrealitäten im Kontext der sexuellen Vielfalt weiter unterstützen. Die vielen Initiativen im Land und das landesweite Netzwerk QueerNet Rheinland-Pfalz leisten bereits eine wichtige Arbeit und sind Partner der Landesregierung. Auch die Fachberatungsstelle „Quint*“ unterstützt queere Menschen mit Gewalterfahrungen und bietet ganz anonym psychosoziale Beratung. Bildungseinrichtungen und Behörden sollen weiter sensibilisiert und die Verfolgungsgeschichte queerer Menschen erforscht und wissenschaftlich aufgearbeitet werden. Auch auf Bundesebene wollen wir die Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht unterstützen und uns im Bundesrat für die Ergänzung von Artikel 3 Abs. 3 des Diskriminierungsschutzes im Grundgesetz einsetzen. Wie Sie sehen, tun wir viel für die gesellschaftliche Akzeptanz queerer Menschen. Wir schützen queere Menschen vor Hass und Gewalt. Wir stärken Beratung und Prävention dort, wo sie gebraucht werden. Wir entwickeln die bestehenden Strukturen gemeinsam mit der queeren Community kontinuierlich weiter. Erst vor wenigen Tagen durfte ich mich mit meiner Kollegin Marie Wasem mit Joachim Schulte von QueerNet intensivst austauschen. (Zuruf des Abg. Robin Classen, AfD) Schön, Frau Binz, dass Sie sich an die letzten 15 Jahre erinnern, in der Sie an der Regierung waren. Ihr Antrag lässt das nicht vermuten. Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag hat keinerlei roten Faden zu erkennen gegeben. Vielmehr ergeht sich Ihr Antrag in einer Reihe von diffusen, wenig kohärenten Forderungen. Insgesamt mehr als 20, die zusammenhanglos miteinander verquickt werden. (Beifall bei der CDU) Er fordert Lebenslagenstudien, Änderungen im Sexualkundeunterricht, neue Regelungen für Schulzeugnisse, (Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) zusätzliche Strukturen bei Polizei und Justiz, Vorgaben für die psychotherapeutische und medizinische Versorgung, Festlegung von Flüchtlingsunterbringung und zahlreiche dauerhaft finanzierte Beratungsangebote. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr viele Forderungen!) Damit schießt Ihr Antrag weit über das Ziel hinaus. (Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!) Gerade bei einem solch sensiblen Thema sollten wir nicht den Eindruck erwecken, Politik bemesse sich an der Länge eines Forderungskatalogs. Nicht immer spielt hier die Länge eine Rolle. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU und bei der AfD) Deshalb, meine Damen und Herren, lehnen wir diesen Antrag ab, nicht weil uns das Anliegen gleichgültig wäre, sondern weil wir bereits einen klaren, gemeinsam vereinbarten Weg mit der SPD haben, den wir verantwortungsvoll und konkret umsetzen werden. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
