landtag-rlp.de ↗

Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 17.09.2026 Sitzungen 19/7

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Minister. Dass ich jetzt zum dritten Mal mit einer Kurzintervention hier am Pult stehe, zeigt, dass ich das Thema gerne debattiere und gerne auch mehr debattiert hätte, auch in einem Ausschuss noch einmal debattiert hätte, denn ich habe zumindest in diesem Parlament noch nicht über Organspende geredet und kann das nur heute tun, wenn wir den Antrag heute abstimmen. Das finde ich schade. (Beifall des Abg. Michael Büge, AfD) Ich komme noch einmal nach vorne, weil Sie gesagt haben, Sie sind dankbar, dass dieser Antrag so konkret ist. Ich glaube, wir müssen zwei der Güter, die abzuwägen sind, nennen – wie müssen sie beide nennen –, nämlich zum einen den Spender und dessen Leben und zum anderen den Empfänger und dessen Überleben. Wir müssen immer bei beiden Verhältnismäßigkeit an den Tag legen. Deswegen ist dieser Antrag eben nicht konkret. Sie haben gerade auch vom Kollegen Winkler gehört, wie er formuliert ist. Es steht nämlich noch nicht einmal darin „Kontrollierter Herz-Kreislauf-Tod“, sondern es steht darin „Kontrollierte Organspende“. Es ist also auch noch fehlerhaft. Lesen Sie es sich ruhig noch einmal durch, Dr. Gensch. Dieser Antrag ist genau deswegen nicht konkret, weil er eben nicht beschreibt: Was ist in diesen fünf Minuten zu tun und nicht zu tun? Welche ethischen Grundsätze sind einzuhalten in diesen fünf Minuten, die relevant sind dafür, ob ein Herz-Kreislauf-Tod eintritt oder nicht? Und: Wann ist tatsächlich nach diesen fünf Minuten feststellbar, dass der Herz-Kreislauf-Tod eingetreten ist? Das ist nicht in diesem Antrag enthalten. Das hat die Ethikkommission noch nicht diskutiert. Gleichzeitig steht in dem Antrag aber, dass dieser Zeitpunkt zuzulassen ist. Das kritisiere ich jetzt schon zum dritten Mal, und ich bleibe auch dabei und finde das auch nach wie vor fahrlässig, wenn so ein Antrag hier abgestimmt wird, weil damit die Sichtweise des Spenders und die Frage, wann der Todeszeitpunkt ist – der sehr, sehr relevant ist, auch verfassungsrechtlich sehr relevant – einfach nicht konkret beschrieben werden. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Carl-Bernhard von Heusinger Protokoll ↗