Clemens Hoch
Herr Kollege von Heusinger, ich wollte nur zwei Aspekte noch einmal aufgreifen. Der eine ist der Letzte. Ein bisschen müssen Sie schon wissen, was Sie hier vorne fordern. Einerseits sagen Sie, wir sollen es hier nicht diskutieren, weil wir nicht zuständig sind, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) und andererseits fordern Sie im Antrag, wir müssen möglichst das konkret darlegen, was Mediziner, Ethikkommission und der Deutsche Bundestag beim Transplantationsgesetz machen sollen. Ich bin sehr dankbar, dass es eine klare Haltung gibt, zumindest von den regierungstragenden Fraktionen, zu sagen, ja, wir wollen mehr Organspenden, wir wollen auch andere verhältnismäßige Mittel ergreifen als die, die wir heute haben, um mehr Organspenden zu bekommen, und drittens, wir müssen auch neu denken im Jahr 2026, wie wir medizinisch damit umgehen. Die Kernfrage, die bleibt, die über allem schwebt, ist: Wann ist der Mensch tot? Das ist sicher eine zutiefst ethische Kernfrage. Aber es hier darauf zu reduzieren, wir können nur sicher sein, dass der Mensch tot ist, wenn ein irreparabler Ausfall der Hirnfunktionen eingetreten ist, das ist die D efinition von diesen 3 Prozent – – – In meiner Wahrnehmung, und jetzt bin ich sehr viel mit dem Thema „Organspende“ unterwegs: Ich habe das noch nie von einem Menschen gehört. Ich mache das ganz oft. Ich frage Menschen: Wann ist ein Mensch tot, und wann möchten Sie, dass Organe gespendet werden dürfen? – „Ja, der Mensch ist tot, wenn das Herz nicht mehr schlägt.“ (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Das ist die allerallerhäufigste Definition von menschlichem Tod, die ich bekomme. Deswegen ist es richtig, dass wir eine medizinisch und ethisch kontrollierte Verantwortung übernehmen, diesem Wunsch auch zur Hilfe zu gelangen. (Beifall der SPD und der CDU)
