Nico Steinbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der AfD-Antrag greift in wesentlichen Punkten zu kurz. Vielmehr besteht hier der Eindruck, hastig einer laufenden und pragmatischen Gesetzgebungsphase hinterherzulaufen, denn mehrere Forderungen werden in der aktuell laufenden Weiterentwicklung des Landesjagdrechts bereits aufgegriffen, und der Koalitionsvertrag sieht keine vollständige Neuaufstellung des 2025 beschlossenen Jagdgesetzes, sondern gezielte Änderungen vor. Das zeigt sich insbesondere beim Wolf. Entscheidend ist ein sachgerechtes Wolfsmanagement statt politischer Symbolik. Der Wolf wird künftig ausdrücklich in das Jagdrecht einbezogen. Solange der Wolfsbestand einen günstigen Erhaltungszustand erreicht, soll die Bejagung nach einem behördlichen Managementplan erfolgen. Unabhängig davon werden klare Regeln für sogenannte Problem- und Schadwölfe geschaffen. Hat ein Wolf beispielsweise Nutztiere gerissen, obwohl angemessene Herdenschutzmaßnahmen vorhanden waren, kann seine Entnahme unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden. Auch bei Gefahren für Menschen oder erheblichen wirtschaftlichen Schäden können Behörden Maßnahmen anordnen. Ergänzend werden Zuständigkeiten und Meldepflichten bei erlegten oder tot aufgefundenen Wölfen geregelt. Beim Rotwild brauchen wir Lebensräume, Wanderkorridore und genetischen Austausch, zugleich aber auch eine wirksame Regulierung der Bestände. Die geplanten Regelungen ermöglichen eine stärker an wildbiologischen Erkenntnissen orientierte Bewirtschaftung. Eine Rückkehr zu den bisherigen Rotwildbezirken würde uns dabei nicht voranbringen. Ich möchte kurz zusammenfassen: die angesprochenen pragmatischen und geplanten Änderungen zur Rotwildabschussplanung, Zuständigkeiten werden stärker auf die unteren Jagdbehörden verlagert, bei Rotwild kann der Abschuss bestimmter Hirsche davon abhängig gemacht werden, dass zuvor die Abschussvorgaben für Kälber und weibliches Wild erfüllt wurden. Bei Dam- und Muffelwild werden aus den beabsichtigten Duldungsgebieten wieder Bewirtschaftungsgebiete, und die freiwilligen Dam- und Muffelwildringe werden stärker in die Abschussplanung einbezogen. (Abg. Bernhard Cürten, AfD: Das müssen Sie dem Wolf erzählen!) Bei den Jagdhunden wird das spezielle jagdrechtliche Verbot tierschutzwidriger Ausbildungsmethoden für Jagdhunde gestrichen, da sich bereits durch das Tierschutzrecht Regelungen ergeben, Stichworte hier „Brauchbarkeitsprüfung“ und „Müller-Ente“. Die Jagdgenossenschaften und die Jagdpraxis werden ebenfalls leicht angepasst. Hier werden die Verfahren für die Mustersatzungen vereinfacht. Außerdem werden Regelungen zu Jagdeinrichtungen beim Pächterwechsel und behördliche Eingriffsmöglichkeiten in befriedeten Bezirken angepasst. Auch die Wildschadensregulierung wird noch einmal etwas praxistauglicher ausgestaltet. Die vorhergesehene zusätzliche Informationspflicht von Jagdpächtern bei Wildschäden wird gestrichen, um Rechtsunsicherheiten und Streit über den Zeitpunkt der Kenntnis eines Schadens zu vermeiden. Ich glaube, das sind alles Punkte – in der Kürze der Zeit jetzt nur einzelne aufgezählt –, die der jagdlichen Praxis sehr entgegenkommen. (Beifall bei der SPD und bei der CDU) Auch bei Graureiher, Kormoran und Goldschakal hilft Ihre pauschale Forderung nach Bejagung nicht weiter. Für besonders geschützte Arten bestehen Möglichkeiten, bei konkreten Problemen zu handeln. Gleichzeitig müssen wir bei invasiven Arten, die Sie genannt haben, konsequenter werden. Deshalb werden Waschbär, Nutria, Nilgänse, Kanadagans, Muntjak und Mink künftig entsprechend Berücksichtigung finden. Unsere Jägerinnen und Jäger leisten einen wichtigen Beitrag für Wild, Wald und Kulturlandschaft. Waidgerechtigkeit, Hege und Tierschutz bleiben deshalb tragende Grundsätze. Wir wollen nämlich gesunde Wälder mit angepassten Wildbeständen und eine Kulturlandschaft, in der Jagd, Landwirtschaft, Weinbau und Naturschutz miteinander funktionieren. Dafür braucht Rheinland-Pfalz ein Jagdrecht, das praxistauglich ist, Verantwortung stärkt und unnötige Bürokratie vermeidet. Deshalb entwickeln wir das bestehende Landesjagdgesetz gezielt weiter. Innovatives bleibt. Praxisrelevante Änderungen werden vorgenommen, genauso wie wir es seitens der SPD-Fraktion immer kommuniziert haben. Ich bin überzeugt, nach vielen Jahren der Debatte über das Landesjagdgesetz braucht es Befriedung. Alle Beteiligten, Wald und Wild müssen zur Ruhe kommen. Die von der Ministerin vorgestellten Eckpunkte geben genau die Richtung dafür vor. Als SPD-Fraktion werden wir den weiteren Prozess entschlossen und als Koalition zielgerichtet entscheiden, damit wir auch pünktlich zum neuen Jagdjahr am 1. April nächsten Jahres Rechtssicherheit und ein praxisrelevantes und anwendungsfreundliches Jagdgesetz haben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD und der CDU)
