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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 17.09.2026 Sitzungen 19/7

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Kollege Kusch, Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass Sie in dem Antrag die wissenschaftliche Prüfung der kontrollierten Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod fordern. In dem Antrag steht aber die wissenschaftliche Prüfung und Zulassung. Für mich heißt das: unabhängig von dem Ergebnis der Prüfung die Zulassung. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Großer Unterschied! Wissen noch nicht mal, was im Antrag steht! Fahrlässig!) Ich halte das für ein Problem vor dem Hintergrund, dass die Ethikkommission 2015 ganz klar gesagt hat, der Herztod ist ein unzulässiger Zeitpunkt für die Organspende. Über den Todeszeitpunkt sagen Sie nichts in Ihrem Antrag. Die Verknüpfung der Widerspruchslösung mit dieser Zulassung quasi einer neuen, auch im Transplantationsgesetz nicht vorgesehenen Form des Zeitpunkts für die Transplantation halte ich für sehr problematisch, und ich wundere mich, dass Sie auf diesen Punkt überhaupt nicht eingehen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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