Alexander Schweitzer
Wir sind doch schlaue Kerle, wir wissen, was Du gemeint hast!) Insofern ist es naheliegend, davon auszugehen, dass es eine Mehrheitsentscheidung innerhalb der Fraktion ist. (Abg. Florian Maier, SPD: Nein!) – Moment, Sie hatten doch gerade Ihre Kurzintervention. Ich darf doch mein Verständnis, weswegen ich es so formuliert habe, Ihnen vielleicht verdeutlichen, damit die Aufregung sich wieder etwas legt. Die ist der Sache gar nicht angemessen. (Abg. Florian Maier, SPD: Wir sind nicht so aufgeregt wie die Grünen! – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Ich habe das so verstanden – wenn ich mich geirrt haben sollte, dann ist es umso besser –, dass es eine ganz normale Fraktionsentscheidung war. Sie haben gerade eben deutlich gemacht, dass Sie sich zu 100 Prozent einzeln so entschieden haben. Das ist ein Unterschied. Das nehme ich zur Kenntnis. Ich habe aber auch gar nichts anderes unterstellt, sondern ging vom Standardfall aus. Das ist keine Unterstellung. So, aber jetzt noch einmal ganz kurz: Wenn man davon einen Schritt zurücktritt, ist das nicht das ganz normale parlamentarische Vorgehen bei bioethischen Grundsatzentscheidungen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das habe ich im Bundestag selbst mehrfach miterlebt. Ich war in der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ und habe dort mitgearbeitet. Die hat über mehrere Wahlperioden mit unterschiedlichen Schwerpunkten gearbeitet. Es ist eben gerade das unübliche Verfahren, was dort das übliche Verfahren ist, wenn es um bioethische Grundsatzfragen geht. Wenn Sie so tun, als sei das eine reine Sachentscheidung, ist das Ihre Sache. Meine Sicht ist eine andere. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
