Plenarprotokoll 18/86
14.05.2025 · 160 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (15)CDU (12)AfD (11)GRÜNE (10)FDP (9)fraktionslos (8)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie zur 86. Plenarsitzung. Gedenken/Schweigeminute
Hendrik Hering
Zu Beginn der Plenarsitzung möchte ich an einen Mann erinnern, der drei Jahrzehnte prägend für dieses Land und dieses Parlament war. Ich erinnere an Dr. Georg Gölter, der am 5. April dieses Jahres im Alter von 86 Jahren verstarb. Wie bei seinem politischen Weggefährten und Freund Bernhard Vogel geht auch mit Georg Gölter eine Ära zu Ende. Unser Land verliert mit ihm eine Politikerpersönlichkeit, wie es nur wenige gibt. Wir verlieren einen Menschen, der sich mit beeindruckender Kontinuität, großer Leidenschaft und hohem Verantwortungsbewusstsein für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger, für ein modernes Rheinland-Pfalz eingesetzt hat. Wer ihn kannte und vielleicht sogar noch selbst hier im Parlament erlebt hat, weiß, Georg Gölter war ein Mann mit Haltung und Prinzipien, ein ausgezeichneter und auch scharfzüngiger Rhetoriker, ein kluger und kritischer Geist. Sein Wirken galt dabei nie nur seiner Heimat. Georg Gölter war auch ein begeisterter Europäer und ein Förderer der rheinland-pfälzischen Partnerschaften. Vor allem war er das, was wir mehr denn je brauchen: ein überzeugter, kämpferischer und leidenschaftlicher Demokrat und Parlamentarier. Georg Gölter wurde 1938 in Kaiserslautern geboren und trat sehr früh in die CDU ein. Nach acht Jahren im Deutschen Bundestag wurde er 1977 zunächst Sozialminister und 1981 Kultusminister von Rheinland-Pfalz. Dem Landtag gehörte er von 1979 bis 2006 an. Er hat in seiner zehnjährigen Amtszeit als Kultusminister das schul- und kulturpolitische Leben in Rheinland-Pfalz maßgeblich mitgeprägt. Viele wichtige Institutionen, etwa das Staatstheater Mainz, die Stiftung Villa Musica oder das Künstlerhaus Edenkoben, um nur einige Beispiele zu nennen, sind eng verbunden mit seinem Namen. Eng verbunden mit ihm bleibt auch sein Einsatz für eine sichtbare jüdische Kultur in Rheinland-Pfalz. Mit der Unterschutzstellung der jüdischen Friedhöfe und Synagogen sowie der Bewahrung des ehemaligen Konzentrationslagers Osthofen als Mahnmal hat Georg Gölter einen unschätzbaren Beitrag für eine lebendige und verantwortungsvolle Erinnerungskultur in unserem Land geleistet. Sein Engagement endete nicht mit seiner Amtszeit als Kultusminister. Im Gegenteil, als Vorsitzender der Versammlung der Landesmedienanstalt und stellvertretender Vorsitzender der Europäischen Stiftung Kaiserdom zu Speyer blieb er präsent und engagiert. Der Landtag von Rheinland-Pfalz wird Dr. Georg Gölter ein ehrendes Andenken bewahren. Ich darf Sie bitten, sich von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen – Stilles Gedenken) Danke. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein)
Hendrik Hering
In der heutigen Plenarsitzung werden die Kollegen Guthier und Münster schriftführende Abgeordnete sein. Herr Münster wird die Redeliste führen. Entschuldigt haben sich heute die Abgeordneten Peter Moskopp und Dr. Katrin Rehak-Nitsche. Seitens der Landesregierung sind Staatssekretär Andy Becht bis ca. 17 Uhr, Staatssekretärin Heike Raab und Staatssekretär Dr. Fedor Rose entschuldigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen einen neuen Kollegen unter uns begrüßen. Erstmals nimmt an einer Sitzung des Landtags Pierre Fischer als Nachfolger von Ellen Demuth teil. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Einen halbrunden Geburtstag hat heute Gerd Schreiner. Er wird 55 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause –
Martin Haller SPD
Sehr gut! Guter Mann!) Du darfst mit uns den Geburtstag feiern und bekommst nachher noch ein Weinpräsent. Der Tagesordnung ist nicht widersprochen worden. Damit stelle ich sie fest. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Erklärung des Ministerpräsidenten und Bekanntgabe der Umbildung der Landesregierung Hierzu erteile ich dem Ministerpräsidenten das Wort.
Alexander Schweitzer
Vielen Dank für das Wort, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen des Parlaments! In der vergangenen Woche hat sich die neue Bundesregierung konstituiert. Im Zuge dessen wurde Dr. Stefanie Hubig zur Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz ernannt. Neun Jahre war sie Bildungsministerin unseres Landes. Ich möchte ihr von diesem Platz aus für ihr langjähriges Wirken im Dienste des Landes sehr, sehr herzlich danken. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Der Wechsel von Stefanie Hubig macht eine Neubesetzung erforderlich, und ich freue mich, dass so schnell ein hervorragender Nachfolger gefunden wurde, eine Persönlichkeit, die als Lehrer und Bildungspolitiker Fachmann ist. Ich habe soeben gemäß Artikel 98 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung Herrn Abgeordneten Sven Teuber zum Minister für Bildung ernannt. Wir schaffen damit einen nahtlosen Übergang an der Spitze des Bildungsministeriums und können die Handlungsfähigkeit des Ressorts weiterhin gewährleisten. Verehrter Herr Präsident, ich darf Sie daher bitten, die Vereidigung von Herrn Teuber als neues Mitglied der rheinland-pfälzischen Landesregierung vorzunehmen. Darüber hinaus bitte ich Sie, durch das Hohe Haus die Bestätigung der Ernennung gemäß Artikel 98 Abs. 2 Satz 2 unserer Verfassung herbeizuführen. Ich danke Ihnen sehr herzlich. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Ministerpräsident hat uns mitgeteilt, dass er Herrn Sven Teuber zum Minister für Bildung ernannt hat. Wir kommen jetzt zur Bestätigung gemäß unserer Verfassung. Bestätigung und Vereidigung eines Mitglieds der Landesregierung gemäß Artikel 98 und Artikel 100 der Verfassung für Rheinland-Pfalz Wer für die Bestätigung der Ernennung von Staatsminister Sven Teuber ist, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? Damit stelle ich fest, dass der Landtag die Ernennung von Staatsminister Sven Teuber mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER gemäß Artikel 98 Abs. 2 ausdrücklich bestätigt hat. Wir kommen zur Vereidigung des neuen Ministers für Bildung gemäß Artikel 100 unserer Verfassung. – Herr Teuber, ich darf Sie bitten, nach vorne zu kommen. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen) Herr Staatsminister Teuber, ich darf Sie bitten, mir unter Erheben der rechten Hand die Eidesformel gemäß Artikel 100 unserer Verfassung nachzusprechen: Ich schwöre –
Hendrik Hering
– dass ich mein Amt unparteiisch, –
Sven Teuber
– dass ich mein Amt unparteiisch, –
Hendrik Hering
– getreu der Verfassung und den Gesetzen –
Sven Teuber
– getreu der Verfassung und den Gesetzen –
Hendrik Hering
– zum Wohle des Volkes führen werde.
Sven Teuber
– zum Wohle des Volkes führen werde.
Hendrik Hering
Herzlichen Glückwunsch! (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Staatsminister Sven Teuber nimmt Glückwunschbekundungen und Blumensträuße entgegen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 2 a) der Tagesordnung: Bestattungsgesetz (BestG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12058 – Erste Beratung Die SPD-Fraktion hat von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Für die Landesregierung spricht Staatsminister Hoch.
Clemens Hoch
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele Menschen wünschen sich auch am Ende ihres Lebens, sehr selbstbestimmt darüber entscheiden zu können, wie die Trauer, ihr Versterben und ihre Beerdigung geregelt werden und stattfinden sollen. Für die allermeisten Menschen in diesem Land sind dabei unsere Friedhöfe ein Ort, an dem sich Familie und Freunde zu gemeinsamer Trauer versammeln können und die ein würdiges Andenken bieten, sodass es auch in den nächsten Jahren und den nachfolgenden Generationen einen gemeinsamen sozialen Ort der Trauer gibt. Wir haben seit 42 Jahren ein unverändertes Bestattungsgesetz, das im Regelfall vorsieht, dass Menschen im Sarg auf einem Friedhof bestattet sind. Diese Art und Weise des Wunschs nach Bestattung hat sich schon in den letzten Jahren sehr gewandelt. 80 % der Bestattungen finden heute als Feuerbestattung in einer Urne statt. Für Menschen, die andere Bestattungsformen für sich wählen wollen, wie zum Beispiel die Seebestattung im Meer oder die Almwiesenbestattung, die ein Nachbarland im Süden anbietet, oder gar die Herstellung von Schmuckstücken oder Diamanten, geht das nur, wenn sie organisieren, dass ihre Asche, ihre Überreste ins Ausland gebracht werden. Viele Menschen aber, auch in Rheinland-Pfalz, wünschen sich und wollen, dass sie ihre Beerdigung sehr viel individueller gestalten können, als das bisher der Fall ist. Wir wollen deshalb durch den Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Bestattungsgesetzes diese gesellschaftliche Entwicklung, die Wünsche des Individuums berücksichtigen, indem wir die Würde der verstorbenen Personen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit mit dem Willen der Verstorbenen vereinen. Kernpunkt dieser Novelle sind deshalb zusätzliche neue Bestattungsformen. Es bleibt also bei dem Regelfall, dass unsere Friedhöfe ein gemeinsamer sozialer Ort der Trauer sein können. Zum Beispiel mit der Zulassung der Bestattung im Leichentuch, der sogenannten Tuchbestattung, knüpft der Gesetzentwurf zum einen an die Vertragsverhandlungen mit den islamischen und alevitischen Verbänden an, verdeutlicht aber auch, dass diese Bestattungsart nicht nur an Konfession oder Weltanschauung gebunden ist. Das hat zum Beispiel zur Folge, dass die allgemeine Sargpflicht auf Friedhöfen aufgehoben wird. Zusätzlich werden als neue Bestattungsformen die See- und Flussbestattung zugelassen. Wir wollen weitergehen als andere Bundesländer. Wir wollen vorangehen und nicht nur die Seebestattung auf hoher See wie in einem anderen Bundesland zulassen, sondern auch eine Flussbestattung auf unseren großen Flüssen in Rheinland-Pfalz. Die Möglichkeiten, die Asche Verstorbener auch außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen, im privaten häuslichen Umfeld aufzubewahren oder Teile davon zur würdevollen Verarbeitung für Erinnerungsstücke zu entnehmen, soll dem freien Willen eines Verstorbenen überlassen werden können. Dabei lassen wir keinesfalls außer Acht, dass dafür gesetzliche Regelungen notwendig sind. Lassen Sie mich das an zwei Stellen deutlich machen. Zum einen muss der Versterbende, wenn er für sich eine dieser neuen Bestattungsformen wünscht, dafür in einer Totenfürsorgeverfügung jemanden benennen, der sich darum kümmert, und einen ausdrücklichen Wunsch äußern, welche Form er für sich möchte. So wollen wir verhindern, dass vielleicht aus Kostengründen oder aus anderen Erwägungen Formen der Bestattung gewählt werden, die nicht dem allgemeinen Empfinden entsprechen. Wir wollen aber auch einen Bestattungstourismus aus anderen Ländern nach Rheinland-Pfalz verhindern. Wir sind das erste Bundesland, das das ermöglichen möchte, und dementsprechend werden wir dies im Moment nur für Menschen regeln, die ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatten. Ein weiteres Anliegen ist es unsererseits, das sensible Thema der Bestattung einer Fehlgeburt anzugehen. In der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird von Fehlgeburt als sehr technisch-formalem Begriff gesprochen. Deshalb ersetzen wir diesen Begriff durch den allgemein gebräuchlichen Begriff „Sternenkind“, um dem Empfinden der Eltern in dieser traurigen Situation mit einem etwas positiveren Begriff Rechnung zu tragen. Zusätzlich schaffen wir die Möglichkeit der Bestattung von Sternenkindern gemeinsam mit dem Leichnam eines möglicherweise ebenfalls verstorbenen Elternteils, zum Beispiel bei tödlichen Unfällen oder dem Tod der Mutter unter der Geburt. Auch zeigt der Gesetzentwurf die enge Verbundenheit unseres Landes mit den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, welche mit ihrem Dienst für die Sicherheit des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger einstehen. Wir wollen dem zum Ausdruck verhelfen, indem es uns ein großes Anliegen ist, einen Beitrag zur Wertschätzung im Auslandseinsatz verstorbener Angehöriger der Bundeswehr zu leisten und die Möglichkeit einzuräumen, ein dauerhaftes Ruherecht für ein Bundeswehrehrengrab zu erlangen. Weiterhin gibt es Regelungen, die natürlich das Bestattungswesen betreffen, aber eher rechtstechnischer und rechtsmedizinischer Natur sind. Es soll zum Beispiel eine nicht ausnahmslose Obduktionspflicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr eingeführt werden. Ja, das stellt einen Eingriff in das Totenfürsorgerecht der Eltern dar, ist aber nach den obergerichtlichen Entscheidungen gerechtfertigt und verstößt nicht gegen den postmortalen Würdeschutz, wenn es um die Aufklärung zum Beispiel von Straftaten geht. Dabei ist uns bewusst, dass dies kein leichtes Thema für Eltern und Angehörige sein wird; allerdings sehen wir, dass das Interesse an einer Aufklärung bei Kindern und Säuglingen höher wird. Um sicherzustellen, dass eine Obduktion auch wirklich notwendig ist, führen wir deshalb zuvor Kontrollmechanismen ein wie eine zweite amtliche Leichenschau analog der, die es bei der Feuerbestattung braucht. Es würde den zeitlichen Rahmen sprengen, heute alle Neuerungen zu besprechen. Ich freue mich deshalb auf die Beratungen mit Ihnen im Ausschuss. Mit dem neuen Bestattungsgesetz zeigen wir die Aufgeschlossenheit für ein zeitgemäßes Bestattungsrecht, welches die Entwicklungen in der Bestattungs- und Trauerkultur und die gesamte gesellschaftliche Entwicklung in diesen Fällen ernst nimmt. Die Landesregierung schlägt ein Gesetz vor, das den individuellen Wünschen der Verstorbenen Rechnung trägt und jedem und jeder Einzelnen eine würdevolle Bestattung nach den persönlichen Vorstellungen ermöglicht. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für viele Menschen in Rheinland-Pfalz ist ihr Dorffriedhof ein emotional sehr wichtiger Ort. Hier setzen sie sich unter einen Baum auf eine Bank, um sich an ihre Eltern zu erinnern. Hier sind sie sich der Totenruhe ihrer Vorfahren sicher, was ihnen viel bedeutet. Für viele Menschen – andere als die, von denen ich gerade gesprochen habe – ist der Friedhof aber nicht der richtige Ort, um zu trauern, und auch nicht der richtige Ort, um dort selbst beerdigt zu werden. Sie wollen, dass ihre Asche im Meer oder Fluss bestattet wird, dort ihre letzte Ruhestätte ist, was bisher nicht möglich war. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich mit den Bestattungswünschen der Rheinland-Pfälzer auseinandersetzt, weiß, dass es bei diesem sehr persönlichen und auch tief bewegenden Thema grundlegend verschiedene Ansichten gibt. Auf der einen Seite haben viele Menschen den Wunsch, am Traditionellen festzuhalten: an der Friedhofskultur, der allgemeinen Sargpflicht, den christlichen Ritualen. Auf der anderen Seite besteht der große Wunsch nach neuen Bestattungsformen, dass man zu Lebzeiten selbstbestimmt festlegen kann, was nach dem Tod geschieht. Wir als SPD-Landtagsfraktion finden, dass der vorliegende Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz genau diese beiden Stränge gut miteinander vereint. Er ist traditionsbewusst und modern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Der Entwurf schafft Entscheidungsfreiheit bei so zentralen Fragen wie denen nach Leben, Tod, Abschied und Gedenken, aber gleichzeitig betont er auch die Wichtigkeit von Friedhöfen. Ja, Friedhöfe sind für Rheinland-Pfälzer wichtige Orte der Gemeinschaft, ja, sie sind Orte des Lebens. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Minister hat die einzelnen Aspekte des Gesetzentwurfs, die grundlegend neu geregelt werden, aufgeführt. Kern des Gesetzes ist, dass die Bestattungspflicht wegfällt und alternative Bestattungsarten ermöglicht werden. Beispielhaft: Wenn eine betagte Mutter mit ihrem Sohn beschließt, nach ihrem Tod im alten Familienhaus als Asche in einer Urne immer mit dabei zu sein, ja, dann wird dies künftig möglich sein. Aber – darauf legen wir sehr großen Wert – diese neue und bisher untypische Bestattungsform ist daran gekoppelt, dass die Verstorbene vor ihrem Tod schriftlich bestimmt hat, was sie persönlich möchte. Man kann es so sagen: Wir machen den Weg frei für neue Bestattungswünsche, aber wir pochen auf Klarheit und ziehen Grenzen des Erlaubten. Zum Zweiten wollen wir das dauerhafte Ruherecht für Ehrengräber regeln, also für Bundeswehrangehörige, die etwa bei einem Auslandseinsatz verstorben sind. Man kann es so ausdrücken: Ja, wir wollen die Regelungen zu Ehrengräbern verbessern, was die Liegezeit und die Übernahme der Kosten betrifft; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in dieser Krisenzeit wollen wir ein Zeichen der Solidarität, Sichtbarkeit und Wertschätzung für jene setzen, die ihr Leben im Dienst für unsere Gesellschaft verloren haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf von der SPD: Sehr gut!) Zum Dritten soll das Leichenschauwesen erstmals grundlegend verändert werden. Ja, wir führen eine Obduktionspflicht für verstorbene Kinder bis sechs Jahre ein, wenn die Todesursache nicht zweifelsfrei klar ist. Wir wollen das, um bei Säuglingen und Kleinkindern immer ein Fremdverschulden, beispielsweise ein Schütteltrauma, ausschließen zu können. Regierungsintern wurde zu diesem Gesetzentwurf bereits eine Anhörung durchgeführt. Es gab sehr viel Lob, es gab auch etwas Kritik von Verbänden, von Gruppierungen und den Kirchen. Ja, wir werden auch im Landtag eine Anhörung beantragen und die Rückmeldungen sehr ernst nehmen. Lassen Sie mich aber sagen, dass vom ersten Entwurf bis zu dieser heute diskutierten Vorlage schon Aspekte angepasst wurden, beispielsweise dass auf Wunsch der Kirchen eine klare Regelung hinsichtlich der Sozialbestattung aufgenommen wurde. Meine Damen und Herren, von daher möchte ich sagen, dieser konstruktive Weg des Austauschs, dieser rheinland-pfälzische Weg mit den Verbänden, mit den Kirchen ist genau der richtige. Bei diesem Thema, bei dem Kernfragen des Lebens behandelt werden müssen, müssen wir uns als Gesellschaft eng miteinander austauschen. Gerade wenn es um Tod, Trauer und Würde geht, müssen wir sensibel miteinander umgehen. Zum Abschluss möchte ich einen Punkt ansprechen, der mir persönlich sehr wichtig ist. Es ist in jeder Hinsicht lebensnah und menschlich, dass nun neue Regelungen zum Umgang mit verstorbenen Babys und Ungeborenen folgen sollen. Wenn Eltern die so markerschütternde Erfahrung machen mussten, dass ihr erwartetes geliebtes Kind tot ist, haben sie jedes Recht der Welt auf eine würdevolle Bestattung. Abschied und Gedenken, das muss auch für unsere Sternenkinder gelten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Gensch.
Dr. Christoph Gensch CDU
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Minister! Dieses Gesetz, über das wir heute debattieren, ist ein wichtiges Gesetz. Es berührt einen zentralen Bereich unseres Lebens, einen sehr sensiblen, oft schmerzhaften Bereich: das Abschiednehmen, das Trauern, das Bestatten von Angehörigen, von Freunden, von liebgewonnenen Menschen. Es betrifft die letzte Ruhestätte, den Ort der Erinnerung an einen Menschen, wenn sonst nichts mehr bleibt. Herr Minister, es betrifft einen Bereich, in dem vorgegebene Strukturen, religiöse Rituale und festgelegte Orte der Bestattung keine unverhältnismäßige Einschränkung individueller Freiheitsrechte darstellen, sondern stabilisierende Leitplanken für die Menschen sind, die Halt geben und die die Zeit überdauernde Orte der Erinnerung an einen Menschen schaffen. (Beifall der CDU) Nicht in jedem Bereich muss der mittlerweile grenzenlose Individualismus, die grenzenlose Selbstverwirklichung ausgelebt werden. Nicht in jedem Bereich brauchen wir das Modernste. In manchen Bereichen brauchen wir auch Ordnung und Vorgaben, um etwas Bleibendes zu schaffen. Gerade in dem Bereich der Bestattung sollten uns doch die Kriterien Pietät und Würde leiten und nicht die Begriffe „Individualismus“ und „Modernität“. (Beifall der CDU) Das beinhaltet dann auch Einschränkungen, Festlegungen, ja, Verbote, beispielsweise die Großmutter nicht in der Urne auf den Kaminsims zu stellen, nicht in einen Diamanten zu pressen und um den Hals zu tragen und nicht im Garten zu vergraben. Diese im ersten Moment nachvollziehbaren Wünsche der Menschen nach individualisierter Erfüllung ihrer Trauerwünsche führt zu zahlreichen Folgeproblemen: Wer hat wann Zugriff auf die Urne, auf den Trauerort? Was passiert bei Verkäufen von Häusern, Umzügen, Familienstreitigkeiten, unabsichtlicher Zerstörung? Was heißt das für die Totenruhe? Was heißt das für die Würde des Menschen nach dem Tod? Welche rechtlichen Probleme treten darüber hinaus auf? (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Fühlen sich ältere Menschen gedrängt, auf eine Begräbnisstätte zu verzichten? „Nehmt meine Urne mit; ich will Euch finanziell nicht zur Last fallen“ hört man auch in Arztpraxen. Diese Probleme begegnen einem recht häufig. Wird Bestattung zur sozialen Frage? Was heißt das für den Trauerprozess, wenn die überlebenden Ehepartner mit der Urne ihres Lebensgefährten zu Hause leben und nicht loslassen können? Da sollte man als Politik auch mal Nein sagen bzw. einen ordnungspolitischen Rahmen vorgeben und eine Friedhofspflicht belassen. (Beifall der CDU) Mit der Abschaffung der Friedhofspflicht schaffen wir unter Umständen auch die Friedhöfe ab. Sehr skeptisch, meine Damen und Herren, sind wir auch in Bezug auf die Möglichkeit der Flussbestattungen als Unterform der Seebestattungen. Während die Seebestattungen in definierten Bereichen der Meere durchgeführt werden und klaren Regularien folgen – kein Wassersport, kein Schiffsverkehr, die Urne wird an klar definierten Orten herabgelassen, ein Gedenkort ist vorhanden; es ist auch heute schon möglich –, gestaltet sich das in Flüssen deutlich schwieriger. Zumindest das Verstreuen der Asche im Fluss aus dem ersten Gesetzentwurf haben Sie revidiert, aber auch die Urnenbestattung im Fluss halten wir für wenig zielführend. Herr Minister – da widerspreche ich auch Frau Bätzing-Lichtenthäler –, dass Sie mit Ihrem Entwurf des modernsten Bestattungsrechts nicht den allergrößten Wurf gelandet haben, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Oh!) zeigt der große Aufschrei fast aller betroffenen Verbände und Institutionen, nicht zuletzt der Kirchen, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) die sich bei der Vorstellung dieses ersten Entwurfs mitnichten mitgenommen, sondern überfahren gefühlt haben. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, aufgrund der Wichtigkeit dieses Gesetzgebungsvorhabens möchte die CDU-Fraktion – auch das haben wir schon angekündigt – eine Anhörung beantragen. Die Expertise der Verbände, Kirchen und betroffenen Institutionen halten wir bei einem solch zentralen Gesetzesvorhaben von herausragender Bedeutung für eminent wichtig. Diese Expertise muss entsprechend gewürdigt werden – sie wurde es bisher zu wenig –, gerade in einem Gesetzgebungsvorhaben, bei welchem ich nun wirklich keine direkte zeitliche Dringlichkeit erkennen kann. Zum Schluss möchte ich festhalten, dass aus unserer Sicht nach intensiver Prüfung die Gesetzesvorlage durchaus begrüßenswerte Reformvorschläge und Änderungen enthält, zum Beispiel den schon angesprochenen Themenkomplex der Sternenkinder. Die Novellierungen in diesem Bereich sind mit Sicherheit sinnvoll. Wir halten auch die auf ewig angelegten Ehrengräber für im Ausland gefallene Soldaten der Bundeswehr für sehr sinnvolle Ergänzungen. Darüber hinaus gibt es weitere Teilbereiche, die mit Sicherheit sehr, sehr sinnvoll sind, und die Novellierungen können auch von unserer Seite mitgetragen werden. Abschließend möchte ich Ihnen aber sagen, ich hoffe wirklich, dass wir dieses Gesetz unter anderem in diesem Kernpunkt, den ich eben adressiert habe, im weiteren parlamentarischen Verfahren noch substanziell verbessern können. Wir stehen hierfür zur Verfügung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg möchte ich sagen, wir reden über das neue Bestattungsrecht für alle Bürgerinnen und Bürger und Einwohner von Rheinland-Pfalz und nicht über Spezialvorschriften nur für Christen. Deswegen komme ich auch von meinem christlichen Hintergrund als Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken unter anderem zu dem entgegengesetzten Schluss, diametral zu dem, was Sie, Herr Dr. Gensch, eben gesagt haben. Gleichwohl werden wir uns in der Anhörung noch einmal darüber unterhalten und dann überlegen, wie wir in der zweiten und dritten Lesung damit umgehen. Richtig ist, der Tod betrifft uns alle, weshalb wir uns alle früher oder später damit beschäftigen sollten. Auf viele Fragen muss in dem Zusammenhang eine Antwort gefunden werden. Eine Frage lässt allerdings bisher wenig Spielraum für individuelle Wünsche: die Frage der Bestattung an sich. Hier gibt es in der Regel nur zu entscheiden, ob Friedhof oder Friedwald, Sarg oder Urne, gegebenenfalls Seebestattung. Herr Minister hat es gesagt, seit 42 Jahren regelt das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz, wie wir unsere Toten zur letzten Ruhe betten. Das ist eine lange Zeit, in der sich unsere Welt, unsere Gesellschaft und unser Werteverständnis verändert haben. Menschen leben heute vielfältiger, individueller, selbstbestimmter, und genau das spiegelt sich auch in ihren Wünschen für die Bestattung wider. Das gilt es nicht abzuqualifizieren, sondern zu akzeptieren. Deshalb ist es an der Zeit, das bestehende Gesetz nicht nur zu überarbeiten, sondern grundlegend zu erneuern, mit einem klaren Ziel: die Würde der Verstorbenen zu wahren und ihren eigenen letzten Willen zu respektieren. Noch einmal: Im Mittelpunkt steht der selbstbestimmte Wunsch der verstorbenen Person mittels einer Vorabverfügung. Die Wünsche der Hinterbliebenen müssen demgegenüber zurückstehen. Viele Zuschriften haben mich seit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs erreicht, die alle eines wissen wollten: Wann endlich gelten die neuen Regeln? Wiederum anderen geht es immer noch nicht weit genug, weil sie sich noch weitere Alternativen zur klassischen Feuer- oder Erdbestattung wünschen, die in anderen Ländern Europas und der Welt schon etabliert sind und teilweise in einzelnen Bundesländern erprobt werden. Viele andere Menschen möchten ihre Asche verstreuen lassen, beispielsweise im Wald, im Fluss oder auf dem Friedhof auf dafür vorgesehenen Flächen, oder finden die Idee schön, nach dem Tod noch zu Hause in der Nähe der Liebsten zu sein. Von Bestattern habe ich gehört, dass auch der Wunsch nach einer Teilung der Asche sehr häufig geäußert wird. Bislang mussten sie zur Erfüllung einiger dieser Wünsche ins Ausland ausweichen. Künftig sagen wir auch in Rheinland-Pfalz, dass das, was uns im Leben wichtig war, im Tod seinen Ausdruck findet. Dabei geht es gar nicht um Beliebigkeit, sondern um Verantwortung und natürlich auch darum, Grenzen zu definieren, etwa durch die verbindliche Totenfürsorgeverfügung, die sicherstellt, dass der Wille des Verstorbenen eindeutig dokumentiert ist. Zu der Regelung zu den Sternenkindern wurde schon einiges gesagt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Jedes dieser Kinder war da, war geliebt, war Teil einer Familie, und zwar unabhängig vom Gewicht oder der Schwangerschaftswoche. Diese Kinder würdevoll zu bestatten, lässt viele betroffene Eltern künftig aufatmen. Ansonsten führen wir natürlich bei ungeklärtem Tod von Kleinkindern noch Dinge ein. Es mag schmerzhaft sein, wenn eine Obduktion durchgeführt wird, doch es dient einem höheren Ziel: dem Schutz der Schwächsten unter uns. Gewalt darf nicht unentdeckt bleiben. Die Bestattung darf keine Möglichkeit zur Vertuschung sein. Meine Damen und Herren, mir ist klar, dieses neue Bestattungsgesetz ist weit mehr als eine juristische Reform. Es ist ein Ausdruck von Menschlichkeit, Respekt und Fortschritt. Es verbindet unsere Tradition mit dem Hier und Jetzt, und es trägt die Handschrift einer Gesellschaft, die bereit ist, über den Tod hinaus füreinander Verantwortung zu übernehmen. Ja, es gibt kritische Stimmen und Bedenken mit Blick auf die Neuerung. Das muss man sich alles genau anschauen. Meine erste Sorge, als wir das Gesetz beraten haben, war etwa, dass das Verstreuen der Asche als die vermeintlich günstigere Bestattungsform die neue Armen- oder Sozialbestattung werden würde. Um dieser Sorge entgegenzutreten, haben wir festgelegt, dass Sozialbestattungen auch künftig auf Friedhöfen im Rahmen einer Feuer- oder Erdbestattung erfolgen werden. Das war mir persönlich sehr wichtig. Wir nehmen auch die Sorge um den Erhalt der Friedhofskultur sehr ernst; denn Friedhöfe sind nicht nur Orte der Bestattung, sondern auch Orte des Gedenkens und der Begegnung. Wir können uns der Realität aber nicht versperren. Der Wandel in der Bestattungskultur findet statt. Ich würde mich freuen, wenn Rheinland-Pfalz hier einen deutlichen Schritt in Richtung der Selbstbestimmung seiner Bürgerinnen und Bürger und der Einwohnerinnen und Einwohner gehen würde, und zwar auch mit Wirkung nach dem Tode. Vielen herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kulturausschuss hat sich bereits im April mit dem Entwurf zum neuen Bestattungsgesetz beschäftigt. Wie vielschichtig die damit verbundenen Auswirkungen sind, zeigt sich schon allein daran, dass zu diesem Tagesordnungspunkt Vertreter aus zwei Ministerien sprachen, und zwar aus dem Innenministerium sowie aus dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Besonders wichtig ist für unsere Fraktion die Einschätzung des Innenministeriums. Demnach ist mit dem neuen Bestattungsgesetz keine Gefährdung der Eintragung des Friedhofswesens im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes verbunden. Das ist uns deshalb wichtig, weil die Friedhofskultur in Deutschland im März 2020 auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission in eben dieses Bundesweite Verzeichnis aufgenommen wurde. Diese Aufnahme begrüßen wir. Sie ist aber nicht nur aufgrund ihrer historischen Besonderheit schützenswert. Im Hier und Jetzt sind Friedhöfe ein sozialer Begegnungsraum. Friedhöfe ermöglichen es den Hinterbliebenen, sich mit anderen Menschen auszutauschen, die ebenfalls um einen ihrer Liebsten trauern. Kommunikation wirkt einer Vereinsamung der alleinstehenden Hinterbliebenen entgegen. Auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission ist zur Friedhofskultur in Deutschland zudem Folgendes zu lesen – ich zitiere –: „Menschen erfahren Friedhöfe als sichtbaren, sich stets fortschreibenden Ausdruck der deutschen Erinnerungskultur – als Geschichtsbücher des Landes, der Städte und Dörfer. Nicht zuletzt mahnen Soldatenfriedhöfe zu Frieden und Völkerverständigung.“ Bisher gilt in Deutschland der sogenannte Friedhofszwang. Verstorbene müssen auf Friedhöfen beigesetzt werden. Das will das Gesetz nun ändern. Es will den individuellen Wünschen der Verstorbenen Rechnung tragen, beispielsweise indem die Asche bei den Angehörigen zu Hause aufbewahrt werden darf oder außerhalb des Friedhofs verstreut wird, wie etwa auf See oder bei uns in Rheinland-Pfalz auch auf den Flüssen wie dem Rhein. Voraussetzung ist, für eine neue Bestattungsform muss die verstorbene Person zu Lebzeiten eine Totenfürsorgeverfügung getroffen haben. Die Position der AfD-Fraktion dazu lautet: Wenn unsere Bürger dies wünschen, sollen sich Bestattungsformen verändern dürfen. Die AfD ist die Partei der Freiheit. Die AfD ist gegen eine Bevormundung seiner Bürger durch den Staat. Nicht Zwang, sondern Wahlfreiheit ist für uns als AfD der richtige Ansatz. Deshalb sind wir absolut offen für ein neues Bestattungsgesetz. Im Tod sind alle Menschen gleich. Danke. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz modernisiert rechtliche Rahmenbedingungen des Bestattungswesens. Es beachtet den gesellschaftlichen Wandel, die individuelle Freiheit oder sogar Selbstbestimmung – das haben wir gehört – und die kulturelle Vielfalt. Wir als FDP-Fraktion sehen in dem Gesetzentwurf die Vereinigung von gesellschaftlichem Fortschritt, von Respekt, von der Würde des Verstorbenen, aber auch von pragmatischen Lösungen für die Menschen. Die Menschen wünschen sich mehr Wahlfreiheit bei der Gestaltung ihrer Bestattung, und so erweitern wir in diesem Gesetz zum Beispiel Fluss- und Tuchbestattung, aber auch die Aufbewahrung und Ausbringung der Totenasche außerhalb von Friedhöfen. So haben wir eine individuelle, eine kulturelle und eine religiös vielfältige Bestattungsmöglichkeit, aber stets unter Beachtung der Würde einer verstorbenen Person. Zwei Punkte sind uns wichtig, sie wurden angesprochen. Der erste sind die Sternenkinder. Hier können Eltern ihre Kinder würdevoll bestatten, auch gemeinsam mit einem eventuell verstorbenen Elternteil. Auch das kann Halt für die Familie sein. Der zweite Punkt, auch aus eigenen Erfahrungen heraus, ist, das dauernde Ruherecht für Ehrengräber gefallener Soldaten verdient Unterstützung. Das ist nämlich ein Akt der Wertschätzung für jene, die tagtäglich ihr Leben für unsere Freiheit und Sicherheit einsetzen. Damit verbunden ist selbstverständlich die erwähnte Kostenübernahme durch das Land. Natürlich gibt es kritische Stimmen, die neue Bestattungsform zerstöre die Friedhofskultur. Viele andere kritisieren auch wirtschaftliche Aspekte, wie Umsatzeinbußen als Folge. Das Gesetz stellt aber neue Bestattungsformen nicht in Konkurrenz, sondern ergänzt weitere Möglichkeiten. Die Nachfrage, so glauben wir, nach traditionellen Bestattungen wird nicht von heute auf morgen auf null einbrechen. Es wird in Zukunft ebenso Notwendigkeiten von Grabmälern oder Grabpflegen geben. Erd-, Feuer- oder Sozialbestattungen sind nach wie vor friedhofspflichtig. Daher sagen wir abschließend, das Gesetz ist ein Meilenstein. Wir werden in der Anhörung – die wurde angekündigt – selbstverständlich mit allen Playern, wie man es so schön nennt, darüber sprechen, die Aspekte aufnehmen und darüber diskutieren. Wir sehen in diesem Gesetz den Respekt vor Individualität, vor verschiedenen Wünschen, verschiedenen Kulturen oder Religionen, und das Ganze bei klaren Rahmenbedingungen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Minister ganz offen: Um Gottes willen, was machen Sie da? Eine sinnvolle Modernisierung, die wäre nötig gewesen. Doch was wir hier sehen, ist unausgereifter Aktionismus auf dem Rücken unserer Kommunen, der Friedhofskultur und der Würde unserer Toten. Was kommt auf die Kommunen zu? Ganz einfach: ein leiser, aber tiefgreifender Bedeutungsverlust des Friedhofs als öffentlicher Ort, als Stätte der Begegnung, der Erinnerung, des Respekts. Wenn Urnen bald im Wohnzimmer oder in Gärten landen, wer denkt an die Folgen? Wer übernimmt die Verantwortung, wenn niemand da ist? Die Praxis hat gezeigt, dass Entrümpler Urnen bei Wohnungsräumungen wortlos vor dem Friedhof abstellen. Ich frage ganz deutlich: Wollen wir das? Die Friedhofskultur bleibt weiterhin in den Kommunen verankert, auch wenn sie zunehmend weniger genutzt wird. Das Gesetz schafft Pflichten ohne Gegenfinanzierung, typisch Landesregierung. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER) Wirtschaftlich ist das Gesetz ein Schlag ins Gesicht all der betroffenen regionalen Unternehmer, die in dieser Branche tätig sind. Diese sorgen für Trauerkultur und Arbeitsplätze. Habt Ihr eigentlich an diese gedacht? Zur Tuchbestattung: Eine schöne Idee vielleicht, aber völlig an der Realität vorbei. Wer den Umgang mit Verstorbenen kennt, weiß, ohne Sauerstoff und hygienische Sicherung verläuft der Zersetzungsprozess anders als erwartet. Doch was ist bei Körperflüssigkeiten, Exhumierungen oder Rückständen aus der Chemotherapie zu beachten? Diese Aspekte werfen zusätzliche Fragen auf. Die Idee, Asche im Rhein zu verstreuen, klingt poetisch. Doch ohne klare Vorgaben treibt die Asche auf dem Wasser. Ist das würdevoll? (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Das ist doch vorgegeben!) Wir sagen Ja zur Reform, aber mit Augenmaß, mit Respekt vor der Friedhofskultur und der Realität in den Kommunen. Wir fordern mehr Vernunft und klare Regeln, echte Versorgungsverantwortung zu Lebzeiten und eine Stärkung der kommunalen Strukturen, nicht deren Aushöhlung. Das muss das Ziel sein. Der Friedhof ist mehr als ein Ort der Beisetzung. Er ist ein Ort der Gemeinschaft, der Würde und Geschichte. Lassen wir ihn das auch bleiben. Daher lehnen wir den aktuellen Gesetzentwurf ab und freuen uns auf die Einbringung im Anhörverfahren. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Schmidt.
Martin Louis Schmidt fraktionslos
Herr Präsident, werte Kollegen! Erinnerungskultur ist sehr wichtig. Heute möchte ich diesen oft verwendeten Begriff allerdings anders gebrauchen, als es gemeinhin üblich ist, nämlich im Rahmen eines Plädoyers für eine würdevolle, auch gemeinschaftlich gepflegte Erinnerungskultur an unsere Toten. Unbestritten gibt es hinsichtlich des Bestattungswesens erheblichen Überarbeitungsbedarf, der sich auch in Gesetzesform abzubilden hat. So verzeichnen wir heute in Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland immer mehr Urnengräber anstelle von Sargbestattungen. Nach Angaben der Gütergemeinschaft der Feuerbestattungsanlagen e. V. wurden in unserem Bundesland im Jahr 2023 sogar 78 % aller Bestattungen als Urnenbestattungen durchgeführt. Außerdem zeugt eine Vielzahl neu entstandener sogenannter Friedwälder von einer weit verbreiteten Neigung, sich lieber mitten unter Bäumen als klassisch auf Friedhöfen mit Grabsteinen beerdigen zu lassen. Dementsprechend ist eine stark rückläufige Auslastung herkömmlicher Friedhöfe zu beobachten, auf denen stetig mehr Raum für Urnengräber, aber auch für muslimische Gräberfelder bereitgestellt wird. All dies sind Entwicklungen, auf die auch die Politik angemessen reagieren muss. Ebenso klar sollte aber sein, dass die notwendigen Anpassungen der Bestattungs- und Trauerkultur an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen unbedingt behutsam geschehen sollten, handelt es sich doch bei den Friedhöfen in unserem Land und den Normen im Zusammenhang mit dem Sterben bzw. der Erinnerung an die Toten um in Jahrhunderten gewachsene, sensible Kulturgüter. Darüber hinaus sind mit der Thematik nicht zuletzt tiefgreifende religiöse und moralische Wertvorstellungen verbunden. Den in diesem Zusammenhang schwerwiegendsten Kritikpunkt sehe ich in der mit der Novelle verknüpften generellen Aufhebung des Friedhofszwangs für Aschen verstorbener Personen sowie die Ermöglichung von Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Saar oder Lahn. Der Gesetzentwurf erlaubt überdies die Herausgabe der Asche zur Aufbewahrung zu Hause oder zum Verstreuen außerhalb des Friedhofs, etwa für eine Flussbestattung. Er lässt sogar die Teilungsmöglichkeit der Asche für Erinnerungsstücke zu. Grundbedingung für alle diese sehr weitreichenden neuen, im Ausland leider mancherorts schon länger praktizierten Bestattungsformen ist lediglich, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten eine entsprechende Totenfürsorgeverfügung getroffen hat. Rheinland-Pfalz ist bezeichnenderweise das erste deutsche Bundesland überhaupt, das eine Mitnachhausenahme der Asche der Verstorbenen gesetzlich zulassen will. Bereits in der jüngsten Sitzung des Kulturausschusses am 8. April habe ich mit einem Berichtsantrag zum Thema die Frage gestellt, in welchem Maße die Landesregierung überhaupt noch gesetzliche Schranken für eine sich immer stärker individualisierende Begräbniskultur setzen will. Oder hat man sich bei den Entscheidungsträgern in Mainz mittlerweile schon extrem weit von dem Gedanken entfernt, dass der Umgang mit den Toten nie nur etwas sein sollte, was diese höchstpersönlich und vielleicht noch deren engste Angehörige betrifft, sondern eben ein breiteres öffentliches Umfeld? Nehmen wir das fiktive Beispiel einer Frau XY, die sich mit ihrem letzten Willen im eigenen Garten bestatten lassen möchte und dies nach den Vorgaben des neuen Bestattungsgesetzes auch darf. (Zuruf der Abg. Nina Klinkel, SPD) Der verbleibende Witwer ist jedoch spinnefeind mit den drei weiter entfernt lebenden gemeinsamen Kindern und den durchaus zahlreichen Freunden und Bekannten der sozial engagierten Verstorbenen. Sowohl Letzteren als auch den Kindern könnte fortan im Extremfall der Zugang zum auf Privatgrund befindlichen Grab verwehrt werden. Was passiert eigentlich, wenn das Grundstück verkauft wird? Eine von vielen offenen, sehr gravierenden Fragen. Noch skandalöser und ethisch hoch bedenklich finde ich die Perspektive, dass künftig die Asche Verstorbener für Erinnerungsstücke aufgeteilt werden darf, um sie zum Beispiel eingefasst in eine Brosche als Schmuck tragen zu können. Bitte bedenken wir bei der heutigen Entscheidung über den vorliegenden Gesetzentwurf, dass Friedhöfe immer auch feste Orte des gemeinschaftlichen Erinnerns an unsere Toten waren und das in veränderter Form bleiben sollten. Als von der UNESCO anerkanntes immaterielles Kulturerbe sind sie konstitutiv für das Verständnis als identitätsstiftende Kulturräume, wie dies unter anderem in der CHARTA Friedhofskultur vom 18. November 2021 festgeschrieben ist. Als Gruppe „Drei Farben – Mehr Freiheit!“ lehnen wir die Novelle jedenfalls entschieden ab. Nicht, weil wir überhaupt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen, sondern weil wir die extrem individualistische Zielrichtung des geplanten Gesetzestextes als unangemessen, in Teilen sogar als dem Thema unwürdig erachten. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Matthias Joa, fraktionslos)
Hendrik Hering
Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Dr. Drumm.
Dr. Herbert Drumm fraktionslos
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf enthält eine ganze Reihe sinnvoller und zukunftsweisender Regelungen, die ich sehr begrüße. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Dazu gehört auch die Tuchbestattung, die zum Beispiel in Bad Kreuznach schon seit einer ganzen Reihe von Jahren zugelassen ist. Neben einigen wenigen Punkten, für die ich mir mehr Klarheit wünsche, sehe ich aber wirklich große Probleme bei den neuen Bestattungsmöglichkeiten. Der zentrale Satz ist in § 11 Abs. 1 erwähnt: „Die Würde der verstorbenen Person und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit sind zu achten.“ Das wird auf Friedhöfen geregelt, auch über die Beendigung der Liegezeit hinaus. Wie ist es aber in den Fällen, in denen zum Beispiel die Urne den Angehörigen übereignet wird? Da sehe ich ganz große Probleme. Ich teile die Ausführungen, die die CDU und mein Vorredner gemacht haben, voll und ganz und brauche sie nicht mehr zu wiederholen. Ich hoffe, dass in den Beratungen diese Teile noch geändert werden. Dann ergibt das Gesetz Sinn. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Gesundheitsausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen. Wir kommen zu Punkt 2 b) der Tagesordnung: AKTUELLE DEBATTE Desolate kommunale Haushalte; marode Infrastruktur – jetzt die Kehrtwende für Rheinland-Pfalz bewältigen! auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12107 – Für die antragstellende Fraktion spricht deren Vorsitzender Schnieder.
Gordon Schnieder CDU
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Rheinland-Pfalz ist ein starkes Bundesland mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern, mit Kommunen, die leistungsfähig wären, wenn man sie ließe, die viel Potenzial haben, aber es fehlt eben viel zu oft an verbindlichen Finanzierungen und funktionierender Infrastruktur. Es fehlt eindeutig an einer klaren politischen Prioritätensetzung durch die Landesregierung, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Wir erleben in einem Ausmaß, wie ich mich nicht erinnern kann, desolate kommunale Haushaltsstrukturen. Wir erleben, wie Infrastruktur immer weiter marode wird. Wir haben einen Investitionsstau, den wir auf mindestens 10 bis 12 Milliarden Euro allein in Rheinland-Pfalz schätzen: kommunale Straßen und Brücken mindestens 2,5 Milliarden, 1 Milliarde bei den Landesstraßen, mindestens auch 1,5 bis 2 Milliarden bei den Landesbrücken. Wenn wir uns dann im Doppelhaushalt anschauen, dass wir für den Bereich der Landesstraßen 10 Millionen Euro mehr bekommen und 1 Milliarde Investitionsstau haben, kann ich nur sagen: Meine Damen und Herren, wir haben keine 100 Jahre Zeit, das Ganze abzubauen. Wenn wir bei den Landesbrücken den Aufwuchs sehen und ihn um die Teuerung bereinigen, sind es in diesem Bereich gerade mal 17.000 Euro. Das reicht vorne und hinten nicht aus, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Zur Aufzählung gehört auch der Investitionsstau bei den Kindertagesstätten, bei den Schulgebäuden, Gebäuden, die aus den 60er-, 70er-Jahren kommen. Wir reden hier über moderne Ausstattungen – zugespitzt – in Klassenräumen, wo es reinregnet. Wir wollen moderne Ausstattung in modernen Schulgebäuden. Deswegen muss auch dort investiert werden. Wir haben einen Investitionsstau bei der RPTU Kaiserslautern in Milliardenhöhe, bei der Hochschule Trier in Höhe von 300 Millionen, bei der Universitätsmedizin in den nächsten Jahren in Höhe von 3 Milliarden Euro. Polizeiinspektionen, Sportstätten: Meine Damen und Herren, es brennt an allen Ecken und Enden. (Beifall der CDU) Die, die diese Last hauptsächlich schultern müssen und schultern wollen, die wir in die Situation bringen müssen, damit sie es können, sind unsere Kommunen. Wir haben jetzt im Moment noch acht von 24 Kreishaushalten, die nicht genehmigt sind. Wir haben sechs von zwölf Haushalten der kreisfreien Städte, die nicht genehmigt sind, die in diesem Jahr noch nicht in die investiven Bereiche reingehen können. Ich bin gespannt, ob die Schulsanierungen im Sommer dann auch stattfinden können, jetzt, wo die Bauwirtschaft, wo unsere Wirtschaft diese Impulse braucht. Da nützt es auch nichts, übers Land zu fahren und von der Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen zu reden und sich feiern zu lassen, dass man 3 Milliarden Euro Liquiditätskredite übernommen hat. Wenn man sieht, dass das historische Scheitern des neuen kommunalen Finanzausgleichs dazu geführt hat, dass wir allein in den Jahren 2023 und 2 024 über 1,2 Milliarden Euro Liquiditätsschulden neu aufgebaut haben, dass wir in diesem Jahr bei den Kreisen und Städten weitere 560 Millionen planen, das heißt 1,8 Milliarden allein auf dieser Ebene in drei Jahren, ist das ein historisches Scheitern in dieser Frage. (Beifall der CDU – Zuruf von der CDU: Genau! – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Meine Damen und Herren, wir brauchen starke Kommunen. Wir brauchen finanziell starke Kommunen. Sie sind nämlich das Rückgrat der Daseinsvorsorge. Ich sage Ihnen eines: Die Menschen, die sich abgehängt fühlen in diesem Land, die glauben, dass Staat nicht mehr richtig handelt, dass Staat und Institutionen nicht mehr funktionieren, die das sehen, weil die Kita geschlossen hat, die sehen, wie die Gebäulichkeiten aussehen, die die marode Verkehrsinfrastruktur sehen – die, die sich abgehängt fühlen, wenn wir dort investieren, wenn wir diese Menschen mitnehmen, wenn wir ihnen zeigen, Staat funktioniert, dann ist es das Konjunkturprogramm gegen die Extremisten und gegen die Populisten. Deswegen müssen wir hier aktiv werden. (Beifall der CDU) Dann sind wir auch in einem Bereich, wo wir Prioritäten neu setzen, wo wir merken, die Zeiten ändern sich. Und dann muss Politik bereit sein, umzusteuern, umzujustieren, so, wie die Freien Demokraten gezeigt haben, dass sie offen sind für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, (Abg. Marcus Klein, CDU: Ja, sehr gut!) weil sie sagen, das ist kommunale Daseinsvorsorge, und das müssen wir und das wollen wir unterstützen. Ihr werdet erneut Gelegenheit haben, unseren Entwürfen, die wir schon vor Langem auf den Weg gebracht haben, die Zustimmung zu geben. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, wir müssen jetzt politische Prioritäten dringend neu setzen. Wir müssen weg von der Symbolpolitik, weg von dem einzelnen Leuchtturm, endlich zur Substanz, und zwar nicht für wenige, sondern für alle im Land, mit dem Fokus Bildung, Infrastruktur, Gesundheit. Alles Weitere in Teil 2. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Fraktionsvorsitzende Bätzing-Lichtenthäler.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schnieder, das waren mal wieder Ihre üblichen Schablonen, wie gefühlt in jedem Plenum seit mehr als 30 Jahren. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zurufe des Abg. Lars Rieger, CDU) – Herr Rieger, Herr Rieger, auch Ihre Zwischenrufe sind immer dieselben, auch das schon seit Jahren. (Weitere Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten) Jetzt rufen Sie wieder hinein, ja, ja, das macht die Lage erforderlich. Aber ich bitte Sie. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Wirklich Neues sagen auch Sie nicht!) Ich sage Ihnen jetzt was. Ja, Einnahmen und Ausgaben der Kommunen in Deutschland klaffen auseinander, und das ist nicht gut und erfordert ein Gegensteuern, aber das müssen wir doch ehrlich und differenziert machen und nicht so polemisch, wie Sie sich hier hinstellen (Zurufe von der CDU) und immer mit falschen Fakten unterwegs sind und hoffnungslos übertreiben. Damit schaden sie unserer Demokratie. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der CDU) Also lade ich Sie herzlich ein – schauen wir uns das doch mal im Einzelnen an –, ehrlich und differenziert den Blick auf die Kommunalfinanzen werfen. Ja, es ist richtig, dass sich insbesondere 2024 und 2025 die Finanzlage der Kommunen in Deutschland nicht gut entwickelt hat. Wie das Statistische Bundesamt vor wenigen Wochen ausgeführt hat, lag 2024 – ich darf zitieren – das „höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der Wiedervereinigung“ vor. Die Schlüsselzuweisungen der Bundesländer seien zwar gestiegen, aber die Ausgaben insbesondere für Sozialleistungen seien stärker in die Höhe geschnellt. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Es ist also unbestreitbar, dass in ganz Deutschland und eben auch in Rheinland-Pfalz Handlungsbedarf besteht, aber lassen Sie uns doch bitte konstruktiv auf die schwierige Situation blicken. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: „Konstruktiv“!) Was ist denn schon geschehen? Was ist zu tun, und was wollen wir angehen? Die Ampelkoalition in Rheinland-Pfalz hat unter Ministerpräsident Alexander Schweitzer in den vergangenen Monaten entscheidende Punkte angepackt. Erstens haben wir für faktisch deutlich mehr Mittel für die Kommunen gesorgt, (Heiterkeit bei der CDU) ob über strukturelle Anstiege im Rahmen des KFA, über Sonderprogramme wie PEK, wie KIPKI oder auch das Regionale Zukunftsprogramm. Das entfaltet jetzt die Wirkung, (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gerade in den strukturschwachen Kommunen. Das können Sie gerade miterleben. Zudem haben wir zielgenau an wichtigen Stellen das Landesgeld hochgefahren. Auch hier ein Beispiel: Es werden für den kommunalen Straßenbau und den Radverkehr rund 88 Millionen Euro im Jahr 2025 und 96 Millionen Euro im Jahr 2026 bereitgestellt. Das ist ein deutlicher Aufwuchs, und das belegt, ja, wir verstärken die kommunalen Investitionen. Es ist aber auch ein Punkt, Herr Schnieder, den Sie gerade wieder unter den Tisch haben fallen lassen. (Zuruf des Abg. Lars Rieger, CDU) Von daher, lassen Sie uns ehrlich sein. Diese Finanzauswüchse, ja, haben noch nicht überall für eine Entspannungssituation gesorgt. (Zuruf des Abg. Dennis Junk, CDU) Die Lage bleibt schwierig, und deswegen sind auch weitere Gegenmaßnahmen erforderlich. So hat unser Ministerpräsident Anfang des Jahres die Initiative ergriffen, um bei den größten Kostensteigerungen anzusetzen. Zum Abbremsen der Sozialkosten hat er nämlich mit den kommunalen Spitzen einen Prozess initiiert. Unter wissenschaftlicher Beteiligung sollen Ursachen und Einsparpotenziale identifiziert werden. Rheinland-Pfalz ist hier Vorreiter. (Zurufe von der CDU) Wir sind das erste Flächenland, in dem partnerschaftlich Antworten entwickelt werden, meine Damen und Herren. Das sind die Fakten. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Dr. Jan Bollinger AfD
Viel zu wenig, viel zu spät!) Schließlich arbeiten wir auch darauf hin, dass der Bund endlich seiner Verantwortung gerecht wird, die bundesweit prekäre Finanzsituation anzugehen. Es ist überfällig, dass sich Berlin nicht wegduckt. Das gilt für Entschuldungsmaßnahmen wie auch für Sozialleistungen. Herr Schnieder, falls auch Sie jemanden im Bundeskabinett kennen sollten, sollten Sie ihn ansprechen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Kann er am Küchentisch machen!) Er könnte sich unserem politischen Druck anschließen; denn das wäre zur Abwechslung hilfreich für Rheinland-Pfalz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe dargelegt, was unser politischer Plan ist. (Zurufe des Abg. Lars Rieger, CDU – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) – Herr Rieger, noch mal, der Altherrenclub ist heute Abend erst wieder geöffnet. Jetzt mal zuhören! (Abg. Lars Rieger, CDU: Da kriegt man ja Ohrenkrebs, Mensch! – Unruhe bei der SPD)
Hendrik Hering
Herr Rieger, müssen wir uns um Sie Gedanken machen? (Zuruf von der SPD: Ja!) Menschen, die laut schreien, sind häufig in Schwierigkeiten. (Abg. Lars Rieger, CDU: Nicht mehr!) – Nicht mehr. Gut, dann können Sie weiterreden, Frau Bätzing-Lichtenthäler.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Ich habe dargelegt, was unser politischer Plan ist. Er ist ernsthaft und ehrlich. Er hebt sich von den Forderungen der CDU-Landtagsfraktion ab. Sie fordern immer nur einen dauerhaften, millionenhaften Anstieg des KFA, ohne seriös zu begründen, wie dieser gegenfinanziert werden soll. Das gilt auch bei Ihren Fragen der Investitionen. Sie wollen immer nur mit wenigen Federstrichen die Globale Minderausgabe in schwindelerregende Höhen treiben. (Abg. Martin Haller, SPD: Klassiker!) In den vergangenen Haushaltsberatungen hat dieses Agieren bereits dieses Ganze als einen Taschenspielertrick bloßgelegt; denn so eine Finanzpolitik ist dem Ernst der Lage nicht angemessen. Deswegen noch mal: Konstruktiv und realistisch sollten wir uns auch hier in diesem Hohen Haus mit den kommunalen Finanzen befassen, so, wie wir es als Ampelkoalition machen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Markus Stein SPD
Sehr richtig! – Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)
Hendrik Hering
Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Es sind zunächst Schülerinnen des Gutenberg-Gymnasiums in Mainz, die 11. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Es sind außerdem politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 42 – Bad Dürkheim. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Und es ist der Seniorenbeirat aus Frankenthal bei uns. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt spricht die Fraktionsvorsitzende des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir sprechen heute über die angespannte Haushaltslage in einigen Kommunen, und wir sprechen heute über die Notwendigkeit zu investieren. Ich finde, der Komplexität dieser gemeinsamen Herausforderung, die wir haben, wird es nicht gerecht, wenn Sie, Kollege Schnieder, alles einfach aufs Land schieben. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, die Notwendigkeit zu investieren und auch die Schieflage in einigen kommunalen Haushalten sind wesentlich größer, als sie unterkomplex damit zu beantworten, dass alleine das Land schuld sei. Das ist sehr, sehr unterkomplex. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Wenn wir die Notwendigkeit, Geld in die Hand zu nehmen und zu investieren, ernst nehmen und auf der anderen Seite natürlich darüber hinaus die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen ernst nehmen, müssen wir diese Frage in all ihrer Komplexität betrachten. Schauen wir uns bundesweit die Situation an. Es ist kein spezifisch rheinland-pfälzisches Problem, was aktuell vorliegt. Erstmals betrifft eine Haushaltskrise auch Kommunen und Städte zum Beispiel in Bayern oder BadenWürttemberg. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach!) Zu nennen sind Kommunen wie Karlsruhe, Baden-Baden, Kempten oder Kaufbeuren. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach! Komisch!) Sie müssen Haushaltssperren einrichten und sind in einer ernsthaften Schieflage. Auf der Einnahmeseite brechen wichtige Gewerbesteuern weg, zum Beispiel in der Automobilindustrie, (Heiterkeit bei der AfD) aber gleichzeitig steigen – auch das wurde eben erwähnt – Sozialausgaben spürbar. Das macht deutlich – wir nehmen das an dieser Stelle ernst –, dass diese Ursachen wesentlich vielschichtiger, strukturell und auch global zu suchen sind. Eine Lösung erfordert eine gemeinschaftliche Anstrengung von den Kommunen, von uns als Land und natürlich auch vom Bund. Nur so können wir diese Frage gemeinsam beantworten. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wie bereits in der Debatte meine Kollegin Bätzing-Lichtenthäler beschrieben hat, haben wir unsere Bereitschaft als Land in dieser Wahlperiode gezeigt. Ich möchte dennoch, auch wenn Sie es immer wieder verlachen, unsere Investitionsprogramme KIPKI und RZN nennen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Leuchtturm reicht nicht!) ich möchte auch die über 4 Milliarden Euro, die wir inzwischen im KFA haben, nennen und, weil es wirklich ein gemeinsamer historischer Schritt war, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) die Entschuldung von 3 Milliarden Euro, die wir übernommen haben. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir hatten – das wissen Sie auch – positive Auswirkungen dieser Maßnahmen. (Zurufe von der CDU) Wir hatten in den letzten Jahren ausgeglichene Finanzierungssalden und Überschüsse in den Kommunen. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wo? Wann?) Das können Sie bei der Gesamtbewertung nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Nur, dann kam die Entwicklung, die ich eben schon skizziert habe, die wir als Land nicht in der Hand hatten: Folgen von globalen Entwicklungen, Krisen, Kriege mit der Folge von einbrechenden Einnahmen, Kostensteigerungen und steigende Sozialausgaben. (Abg. Matthias Joa, fraktionslos: Ja, warum steigen die Sozialausgaben?) Auswirkungen, die eine so große Dimension haben, größer, als wir sie im Landeshaushalt ausgleichen können. Wenn Sie sich an meine Rede zum Doppelhaushalt erinnern: Ich habe gesagt, wir müssen sehr, sehr viel Geld in die Hand nehmen, wir müssen investieren, wesentlich mehr, als es der Rahmen unseres Haushalts hergibt. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Das habe ich auch damals schon gesagt, und das war noch zu einem Zeitpunkt, zu dem Ihre Partei durch die Gegend gelaufen ist und gesagt hat, das kriegen wir alles hin, das kriegen wir alles hin ohne eine Reform der Schuldenbremse. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau so war es! – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Keinen Tag hat es nach der Bundestagswahl gedauert, bis Sie diese Realitäten erkannt haben, und wir haben ihnen geholfen, dass Sie jetzt investieren können; (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) denn wir Grüne waren es, die den Weg frei gemacht haben für notwendige Investitionen in diesem Land. Was sind also die Lösungen? Stichwort Sozialausgaben: Auf der Ausgabenseite sind sie ein wesentlicher Treiber. Wenn Sie sich fragen, wie ich derzeit meine Abende verbringe: Ich telefoniere sehr oft mit unseren ehrenamtlichen Ratsmitgliedern, die vor Ort beispielsweise eine Ablehnung ihres Haushalts von der ADD haben, und die fragen sich: Wie können wir denn diesen steigenden Kosten bei den Sozialausgaben entgegenwirken? (Zuruf des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Deswegen ist es so wichtig, dass wir sie uns genau anschauen. Eine ganz zentrale Antwort fehlt vom Bund. Was ist denn die Antwort vom Bund? Sie fehlt gänzlich, und das ist Ihre Verantwortung; denn wir sind dort nicht mehr in der Regierung. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Ihr habt es dreieinhalb Jahre nicht hingekriegt!) Wie Sie wissen, bin ich dafür, dass wir auch hier im Land wesentlich mehr Geld in die Hand nehmen. Ich habe es eben geschildert. Durch das Sondervermögen des Bundes werden wir auch in den nächsten Wochen und Monaten darüber sprechen, wie das Geld hier investiert werden kann. Ich freue mich, dass auf Bundesebene der Weg dafür frei gemacht wurde, dass entsprechende Mittel auch bei uns im Land und in den Kommunen ankommen können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wenn es um klare Prioritätensetzung geht, möchte ich Ihre Prioritätensetzung infrage stellen. Sie kommen von den Verhandlungen auf Bundesebene zurück mit 250 Millionen Euro jährlich bei bundesweit 31 Milliarden Euro kommunalen Altschulden. 250 Millionen Euro jährlich. Im Jahr 2149 wären die Kommunen dann entschuldet. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Ist das Ihre Antwort? Ist das Ihre klare Prioritätensetzung? Das ist wirklich lächerlich, und es ist ein Hohn. Den reichen Bundesländern geben Sie 400 Millionen Euro jährlich, damit sie die Altschulden tilgen können. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das, Herr Schnieder, ist keine Prioritätensetzung. Sagen Sie den Menschen in Kaiserslautern, Ludwigshafen oder Pirmasens, (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) welche Prioritätensetzung Sie haben. Wenn Sie von historischem Versagen sprechen, denken Sie an Ihre Altschuldenregelung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Hendrik Hering
Für die AfD spricht Fraktionsvorsitzender Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der vergangenen Woche wurden die Ergebnisse des KfW-Kommunalpanel 2025 vorgestellt. Für das Kommunalpanel werden jährlich die kommunal Verantwortlichen für Haushalt und Finanzen befragt. Dieses Kommunalpanel bestätigt, was wir als AfD-Fraktion seit Jahren anmahnen: Die Finanzlage unserer Kommunen ist prekär. Der Investitionsstau ist hoch und die Stimmung in den Kämmereien auf einem Tiefstand. Die Stimmung bei den kommunalen Haushältern ist schlecht. 91 % beurteilen die Finanzlage in den nächsten fünf Jahren sogar noch schlechter als die heutige Lage. Dabei sind heute bereits viele Kommunen in Finanznot. Im Kommunalpanel ist von einem „Rekorddefizit“ 2024 die Rede und davon, dass es 2025 noch schlechter wird. Das Panel erhebt zwar bundesweite Zahlen, aber es wurden schon die Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Ludwigshafen erwähnt, drei rheinland-pfälzische kreisfreie Städte, die zu den zehn höchstverschuldeten bundesweit in Bezug auf die Einwohner gehören. Wir haben mit Kusel den bundesweit am höchsten verschuldeten Landkreisbereich in Rheinland-Pfalz. Rheinland-pfälzische Kreise, Städte und Gemeinden hatten 2024 ein Finanzierungsdefizit von mehr als 630 Millionen Euro zu verkraften. Es ist kaum zu glauben, dass die kommunalen Finanzverantwortlichen für dieses Jahr noch schlechtere Zahlen erwarten, einzig die Gründe für die trüben Aussichten sind klar. Herr Ministerpräsident, es braucht keinen weiteren Arbeitskreis. Die grüne Wirtschaftspolitik, der Krieg gegen den Verbrennungsmotor und der Ausstieg aus der Kernkraft haben Deutschland in eine massive Rezession geführt. Die Deindustrialisierung schlägt sich offenbar sehr schnell in den Kommunalfinanzen nieder, vor allem in der Gewerbesteuer. Die Sozialausgaben – sie wurden erwähnt – sind bereits durch zehn Jahre dauernde Migrationskrisen in die Höhe geschossen. Nun spitzt sich die Lage wegen der Rezession zu. Zum einen musste bereits die Steuerschätzung im Oktober vergangenen Jahres nach unten korrigiert werden. Zum anderen geht die bittere wirtschaftliche Entwicklung mit höheren Sozialausgaben einher, wohlgemerkt für Menschen, die in die Sozialsysteme eingezahlt haben und einzahlen. Meine Damen und Herren, denen sind wir die berechtigten Auszahlungen schuldig, zumal die Bundesregierung und Landesregierung große Schuld am Niedergang der Industrie tragen. Da Bund und Land bisher wegschauen, sparen die Kommunen ausgerechnet an der falschen Stelle, nämlich bei den Investitionen in Straßen, Schulen und Sportplätze. Es ist besonders dramatisch, dass die kommunalen Investitionen zurückgehen. Selbst das schuldenfinanzierte Sondervermögen Infrastruktur des Bundes ändert nichts an der Einschätzung im Kommunalpanel, dass an Investitionen gespart wird. Meine Damen und Herren, wir verstehen die vorliegenden Ergebnisse des Kommunalpanels als Alarm. Diesen Weckruf dürfen wir im Landtag nicht überhören. Tatsächlich haben wir bereits 2023 als AfD-Fraktion einen 10-Punkte-Pla n aufgestellt mit dem Titel „Raus aus dem Schuldensumpf!“. Darin haben wir Lösungswege aus der kommunalen Finanzkrise aufgezeigt. Es wird Zeit, dass das Land Rheinland-Pfalz endlich handelt und die aufgezeigten Lösungen umsetzt. Meine Damen und Herren, auf diese gehe ich in der zweiten Runde gerne gemeinsam mit Ihnen ein. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Fraktionsvorsitzender Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon von den Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt, selbstverständlich gibt es Herausforderungen, ob es Instandhaltung, Infrastruktur, Klimaschutz oder Wärmeversorgung ist. Wir diskutieren auf allen politischen Ebenen über viele verschiedene Themen. Genau das ist ein Punkt, den ich zu Beginn sagen möchte. Das ist eine Herausforderung für jede politische Ebene. Es ist es völlig egal, ob es die Kommunen, das Land oder der Bund sind. Es ist nicht ausschließlich ein rheinland-pfälzisches Problem, wie es hier dargestellt wird. Das hat Herr Lewe vom Deutschen Städtetag bestätigt. Alle Kommunen in Deutschland sind betroffen. Wir haben das Problem – vorhin wurde der Begriff „vielschichtig“ genannt – der Vielschichtigkeit. Wir haben wenig Wirtschaftswachstum. Wir haben Mindereinnahmen gerade bei den Gewerbesteuern. Wir haben teilweise wegfallende Arbeitsplätze. Daher braucht es zum einen finanzielle, auf der anderen Seite wirtschaftspolitische Maßnahmen im erweiterten Sinne. Ich möchte meine Stadt erwähnen, weil ich eine politische Ebene angesprochen habe. In meiner Heimatstadt, die bekanntlich einmal reich war und momentan nicht mehr so reich ist, Pirmasens, gehen viele Dinge derzeit vor und sind angeregt worden, bei denen man auf der kommunalen Ebene weiterkommen kann. Es gab zum Beispiel eine Konsolidierungskommission, in der verschiedene Vertreter unter anderem aus dem Stadtrat einberufen wurden, um zu schauen, wie die Ausgabenstruktur der Kommune – wir reden immer nur über die Einnahmenseite – angeregt werden kann, wie man interkommunale Zusammenarbeit fördern kann, zum Beispiel im Tourismus, damit nicht eine Gemeinde innerhalb eines Gebiets herausbricht. Das kann ein Vorbild, aber auch die Chance sein, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen; denn auch hier können wir Kosten einsparen, auch wenn es von vielen Seiten immer wieder verneint wird. Das ist Fakt. Pirmasens hat das Problem mit dem Sozialhaushalt. Das hat tiefgreifende Gründe, die teilweise bis zu 20 oder 25 Jahre zurückgehen. Das sind verschiedene politische Themen, die man auf unterschiedlichen politischen Ebenen bearbeiten muss. Finanziell hat Rheinland-Pfalz im Jahr 2026 einen Rekord, kommunaler Finanzausgleich von 4 Milliarden Euro. Wir haben das Entschuldungspaket von 3 Milliarden Euro gemacht. Das sind faktisch Leistungen, die das Land Rheinland-Pfalz, die Landesregierung, gemacht hat. KIPKI, RZN – das ist angesprochen worden – hatten positive Effekte im Nachhinein für die Kommunen. Das ist Fakt. Beim KFA gibt es 2026 die Evaluierung, wenn es keine extreme, außerordentliche Entwicklung gibt. Es gibt aber auch die Finanzausgleichskommission. Es ist de facto falsch zu sagen, das Land sträubt sich zu reden. Da sind verschiedene Vertreter, und da wird gesprochen. Im Bereich der Wirtschaft brauchen wir Investitionen in die Substanz. Nehmen wir zum Beispiel Eli Lilly. Heute Morgen war der Besuch, Baustellenbesichtigung, wie geht es weiter. Ansiedlung, Substanzinvestitionen, Arbeitsplätze schaffen, Innovation schaffen: Das wirkt sich auf einen Kommunalhaushalt aus. Wenn ich auf die dritte Ebene darf, nämlich die auf die Ebene vom Bund, dann gibt es eine kleine Kritik vom Deutschen Städtetag. Man bekommt 100 Milliarden Euro. Das sind 20 % des Sondervermögens. Die Kommunen, Städte und Gemeinden tragen aber 65 % der öffentlichen Sachinvestitionen. Da hat der Bund ein Stück mehr im Säckel behalten, als er eigentlich im Säckel behalten sollte. Das gehört zur Wahrheit. Wie sieht es mit den Investitionen aus? Selbstverständlich profitiert Rheinland-Pfalz davon. Die Finanzministerin wird es irgendwann darlegen. Das wird mit Sicherheit kommen. Ein Thema wird Bürokratieabbau sein. Das haben wir bei dem Thema Sondervermögen debattiert. Das macht das Ganze so teuer, lange Genehmigungsverfahren, lange Planungsverfahren, und zwar auch für die Verwaltung. Das ist ein Punkt, der vielleicht nicht direkte, aber indirekte Auswirkungen hat. Rheinland-Pfalz hat 57 Maßnahmen getätigt, GU im Mittelstandsförderungsgesetz und viele weitere. Weitere Maßnahmenpakete sind angefordert. Der Bund hat bisher keine Reform. Es ist noch ein bisschen zu kurz, das gestehe ich zu. Vielleicht kommen sie noch. Er hat bisher keine Investitionspläne. Den Kommunen fehlen klare Konzepte, wie sie investieren können. Die Kommunen haben ein Stück weit Angst, ob das Sondervermögen so zielgerichtet investiert werden kann, wie es angekündigt wurde. All dies gehört dazu. Es geht nicht darum, Herausforderungen zu leugnen. Alle politischen Ebenen sind betroffen. Man muss es ganzheitlich miteinander debattieren, Hand in Hand kommunizieren, klar und zielgerichtet daran arbeiten und nicht nur punktuellen in Rheinland-Pfalz befindlichen Stillstand in einer Debatte suggerieren. Das ist schlichtweg falsch. Da braucht man konkrete Politik. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zweifellos könnten wir mit dem Thema marode Infrastruktur locker zwei Plenartage gestalten, nicht nur weil es bei vielen öffentlichen Gebäuden einen Sanierungsstau gibt. Wir wissen alle, Reisen in Rheinland-Pfalz ist derzeit alles andere als ein Vergnügen. Fast wöchentlich werden neue Mängel entdeckt. Nicht umsonst macht das geflügelte Wort vom Rückschritt zum Schwellenland die Runde. Blicken wir jedoch zunächst zurück. Kriegsbedingt mussten wir vielerorts ganz von vorne anfangen, zunächst mit Notlösungen, später mit gewaltigen Investitionen. Vieles, was für uns heute selbstverständlich ist, ist in den 60er- und 70er-Jahren entstanden. Da viele Materialien eine Halbwertszeit von 50 bis 60 Jahre haben, wurden und werden viele Objekte nun zum Sanierungsfall: Schulen, Krankenhäuser, Brücken, Straßen, Eisenbahnstrecken usw. Wir können zumindest in den alten Bundesländern von einer deutschen Sonderlage sprechen. Ein prominentes Beispiel ist die Moseltalbrücke, die womöglich ganz neu gebaut werden muss. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass diese Problematik schon lange bekannt ist. Anstatt ein gutes, abgestimmtes Sanierungsmanagement für die Bundes- und Länderebene einzuführen, ist trotzdem lange auf Verschleiß gefahren worden, vor allem in der Ära Merkel. Wir sprechen also von der Verantwortung einer Bundesregierung, die 16 Jahre lang unionsgeführt war. Aber schon in den ebenfalls von der Union dominierten 80er- und 90erJahren war deutlich zu spüren, dass sich der Bund systematisch aus der Verantwortung zurückzog, zunächst aus dem Krankenhausbau, dann aus der Städtebauförderung. Beim Schienenverkehr galt vor allem die Devise „Rückbau statt Ausbau“. Am Ende lag die Hauptlast bei den Ländern und Kommunen. Ein aktuelles Beispiel ist die Pfaffendorfer Brücke in Koblenz. Die Finanzlage unserer Kommunen als desolat zu bezeichnen, ist eigentlich ein Euphemismus. Unter finanziellem Dauerdruck durchgeampelt, stehen sie mit dem Rücken zur Wand, zehn Landkreise immer noch ohne genehmigte Haushalte. Wie bei den Straßenausbaubeiträgen zeigt sich die Landesregierung unbelehrbar, kein Erwachen aus dem rot-gelb-grünen Daueralbtraum von den Kommunalfinanzen in Sicht. Schlimmer noch, die versprochene Beteiligung an der Altschuldenlösung seitens des Bundes rückt mit dem neuen Koalitionsvertrag in weite Ferne. Meine Damen und Herren, dies ist nicht desolat, das ist ein Desaster. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Jetzt hat fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels das Wort.
Andreas Hartenfels fraktionslos
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war ein bemerkenswerter Einstieg von der SPD-Fraktionsvorsitzenden, von hoffnungsloser Übertreibung bei der CDU zu sprechen. Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, ob Sie im gleichen Bundesland leben wie ich, oder mit welchen Scheuklappen Sie unterwegs sind, wenn Sie so Ihren Redebeitrag starten. Die Situation ist so desolat, dass man wirklich sagen muss, die Hütte brennt an allen Stellen. Was macht die SPD? Sie kommt, um in diesem Bild zu bleiben, seit Jahren mit dem kleinen Gießkännchen um die Ecke, um diese Brände zu löschen. Das macht deutlich, an welcher Stelle das Problem in dieser Sache liegt. Die Zahlen sind auf den Tisch gelegt worden. Nehmen wir nur die Stadt Ludwigshafen. Diese hat trotz Schuldenübernahme aktuell wieder fast 1,5 Milliarden Euro Kassenkredite, eine Stadt in Rheinland-Pfalz. Da sprechen Sie von hoffnungsloser Übertreibung. Ich glaube, da sind Sie eher ein hoffnungsloser Fall bei der politischen Einschätzung im Land Rheinland-Pfalz. Bezüglich der Infrastruktur kann man einen Blick in die Rechnungshofberichte von 2023, 2024 oder 2025 werfen, die sprechen Bände. Überall in den zentralen politischen Themenfeldern von Rheinland-Pfalz haben wir dreistellige Millionenbeträge im Rückstand zu beklagen, um wieder in die Spur zu kommen. Es ist egal, ob ich die Bildung, das Krankenhauswesen, den ÖPNV oder die Straßen herausgreife. Das hat der Fraktionsvorsitzende der CDU schon angesprochen. Egal, welcher Bereich es ist. Wir müssen davon ausgehen, dass im Land Rheinland-Pfalz strukturell ein Einnahmeproblem in der Größenordnung von mindestens 1,5 bis 2 Milliarden Euro vorliegt. Hier haben die Koalitionsfraktionen schon recht. Dann muss man als Opposition ein bisschen über die Einnahmesituation reden. Darum kommt man nicht herum. Deswegen will ich zwei Punkte ansprechen, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) die wichtig sind und über die der Landtag reden sollte. Das eine Stichwort ist für mich das Stichwort Vermögenssteuer. Das war bis 1997, bevor sie ausgesetzt worden ist, eine Ländersteuer, die erhebliche Einnahmen generiert hat. Wenn man nur die Superreichen besteuern würde – dazu liegen genügend Gutachten vor –, nur die Superreichen, (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) also 20 Millionen mehr Vermögen plus, kämen bundesweit zwischen 15 und 20 Milliarden Euro in die Kasse. Das würde für Rheinland-Pfalz bis zu 1 Milliarde Euro Mehreinnahmen bedeuten. Darüber sollten wir reden, auch vor dem Hintergrund der sozialen Gerechtigkeit. Da vermisse ich vor allen Dingen das Engagement der SPD, auch gerade jetzt, wo ein neuer Koalitionsvertrag ausgehandelt worden ist. Einen zweiten Punkt will ich ansprechen Das ist der Blankoscheck, den die alte Bundesregierung noch unterschrieben hat in Sachen hemmungslose Aufrüstung in Deutschland. Darüber müsste man auch mal reden. Ein modernes Kampfflugzeug, das jetzt bestellt worden ist, eines, kostet fast 300 Millionen Euro. (Zuruf des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Nur mit einem Kampfjet weniger in dieser Größenordnung hätten wir alle Probleme allein im Krankenhauswesen in Rheinland-Pfalz vom Tisch. (Abg. Martin Haller, SPD: Das würde Euch so passen! Der Putin könnte bis Berlin durchmarschieren, und Sahra würde ihm die Hand reichen!) Auch darüber müsste man reden, wenn man etwas tiefer in die Thematik fehlender Prioritätensetzung im Bund und im Land gehen will. (Abg. Martin Haller, SPD: Dass wir den Russen das Land übergeben! –
Benedikt Oster SPD
Und den Soldaten nur Wasserpistolen geben! – Zuruf von der SPD: Unglaublich!)
Hendrik Hering
Jetzt hat fraktionsloser Abgeordneter Frisch das Wort.
Michael Frisch fraktionslos
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum gefühlt hundertsten Mal beklagt die CDU-Fraktion die desolate Finanzlage unserer Kommunen, vollkommen zu Recht. Bis vor wenigen Tagen hatte noch keine Großstadt in Rheinland-Pfalz einen genehmigten Haushalt. Vielen Landkreisen geht es ähnlich. Damit können wichtige Investitionen nicht auf den Weg gebracht werden, und mehr als ein Drittel des Jahres ist bereits vorbei – ein völlig unhaltbarer Zustand, gerade angesichts einer Infrastruktur, die von jahrzehntelangem Verschleiß und mangelndem Unterhalt geprägt ist, im Bund übrigens unter der Verantwortung mehrerer CDU-Regierungen. Das, was Sie kritisieren, liebe Kollegen von der Union, ist also zumindest ein Stück weit das Versagen Ihrer eigenen Leute. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Mehrere Vorredner haben darauf hingewiesen, dass die neue Bundesregierung unter Umgehung der Schuldenbremse fast 1 Billion Euro für die militärische und sonstige Infrastruktur zur Verfügung stellen will, wovon auch Länder und Kommunen profitieren würden. Oberflächlich betrachtet scheint das ein Lichtblick zu sein. Ob es eine nachhaltige Kehrtwende wird, bleibt abzuwarten. Viele Experten haben erhebliche Zweifel; denn ohne gleichzeitige und grundlegende Verbesserungen bei Themen wie Energie, Digitalisierung, Fachkräfte, Bürokratie, Steuerbelastung und Sozialstaat, um nur einige zu nennen, werden selbst hohe Milliardeninvestitionen verpuffen. Solche Verbesserungen sind von der neuen Bundesregierung jedoch eher nicht zu erwarten. Eine echte Kehrtwende kann und wird es nur geben, wenn es gelingt, die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen, nicht mit immer mehr Steuergeldern und einer ausufernden Staatsquote, sondern mit weniger Staat, weniger Regulierung und Rahmenbedingungen, die Unternehmen motivieren, in Deutschland zu investieren, anstatt die Produktion in wirtschaftsfreundlichere Länder zu verlagern. Noch etwas ist mir wichtig. Dass die Politik über lange Zeit hinweg aufgelaufene Versäumnisse jetzt dadurch nachzuholen versucht, dass sie kommenden Generationen einen riesigen Schuldenberg auf die Schultern lädt, ist ethisch und politisch unverantwortlich. „Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen.“ Das stand nicht nur wörtlich in einem Haushaltspapier der letzten CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das war vor der Wahl auch einem Friedrich Merz bewusst. Aus diesem Grund hat er jede Aufweichung der Schuldenbremse kategorisch abgelehnt. Nach der Wahl gilt das alles nicht mehr. Klar ist, das, was jetzt passiert, meine Damen und Herren, ist das Gegenteil von nachhaltig und generationengerecht. Deshalb lehnen wir es als „Drei Farben“ ab, so sehr wir es für notwendig halten, dass unser Land und unsere Kommunen wieder in die Zukunft investieren. Wer den Karren in den Dreck gefahren hat, sollte ihn auch wieder herausziehen, anstatt die Lasten einfach auf unsere Kinder und Enkel abzuschieben. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatsminister Ebling.
Michael Ebling
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Trotz meiner doch bekanntermaßen sehr bescheidenen parlamentarischen Erfahrung ist es mir nicht entgangen, dass Aktuelle Debatten nicht unbedingt immer das Hochamt der Differenziertheit sind. (Heiterkeit des Abg. Martin Haller, SPD) Dass man aber unter dem Stichwort „Desolate kommunale Haushaltssituation“ so in die Debatte einsteigen kann, dass man einfach an den Landesgrenzen stehen bleibt und den Blick nicht mehr weitet hin zu dem, was sonst in diesem Land, in dieser Republik passiert, ist schon Realitätsverweigerung, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Ja!) Es beschreibt nicht nur die Wirklichkeit falsch, es hilft vor allen Dingen auch niemandem in einer erkennbar angespannten und schwierigen Situation. Ja, die Kommunen sind in einer schwierigen Situation. (Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD – Zurufe von der CDU) Sie sind es im Übrigen schon seit Jahren, weil wir zum Beispiel vor noch nicht allzu langer Zeit so etwas wie eine Pandemie hatten, (Zuruf von der CDU: Ja, natürlich! – Weitere Zurufe von der CDU –
Marcus Klein CDU
Ampelregierung!) weil es Flüchtlingsbewegungen gibt, unter anderem, weil ein Krieg geführt wird in Europa, und es aus Ihrer Sicht eine Ampelregierung gab. Ich würde auch hier objektiver bleiben, weil wir über Energiekosten genauso reden wie über steigende Personalkosten und über Auswirkungen in Bezug auf Sozial- und Jugendhilfe, und das überall in Deutschland stattfindet und deshalb überall die kommunalen Haushalte unter einen massiven Druck setzt. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb hilft es doch nicht, so zu tun, als sei das jetzt eine Sache, die man mit „Wir müssen jetzt hier mal drei Hebelchen umlegen“ auch nur annähernd in den Griff bekommen kann. Dass aber die Hebel, die wir umlegen, so massiv sind, dass wir sie deutlich in den Entwicklungen abmildern, gehört auch zur Beschreibung der Wirklichkeit. Dazu gehört, dass dieser Doppelhaushalt mehr als 900 Millionen Euro an zusätzlichen Zuweisungen für die Kommunen kennt, weil wir die krisenhaften Entwicklungen und Rahmenbedingungen damit entschieden beantworten. Dazu gehört, worauf Frau Bätzing-Lichtenthäler zu Recht hinwies, dass wir Kommunen von Altschulden im Umfang von 3 Milliarden befreit haben, was die kommunalen Haushalte laufend im dreistelligen Millionenbereich jedes Jahr entlasten hilft. Dazu hilft, dass wir dann, wenn wir auf das kommunale Finanzierungssaldo schauen, feststellen, dass es nicht nur bundesweit bei über 24 Milliarden Euro lag, sondern es beispielsweise in Bayern ein Minus von 5 Milliarden Euro und in Hessen ein Minus von über 3 Milliarden Euro gab, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: So sieht es aus! Ja!) und wenn man es pro Kopf betrachtet, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Noch höher!) feststellt, dass wir erstens das Land sind, in dem der KFA auf Platz 1 des Deutschen Landkreistags steht, wenn es um den Zuwachs an verfügbaren kommunalen Mitteln geht, und zum Zweiten, dass wir pro Kopf bei 150 Euro liegen, wenn es um das kommunale Haushaltsdefizit geht, und es dreimal so hoch in Hessen ist. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP) Das sind dann eben Effekte, bei denen man merkt, dass die Weichen richtig gestellt sind und es deutlich mehr Unterstützung gibt. Dann können wir gern über den Schwerpunkt sprechen, über den ich auch sprechen möchte, weil ich ihn als Schwerpunkt erachte, dass wir schauen, dass diese Kommunen investitionsfähig bleiben. Nebenbei bemerkt in der Entwicklung der letzten Zeit, unsere Kommunen haben ein höheres Investitionsvolumen von 500 Millionen Euro im Vergleich zu 2021. Also, auch da sind sie erkennbar handlungsfähiger geworden. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Als das Land, richtig!) Dann bringen wir so etwas auf den Weg wie ein Regionales Zukunftsprogramm, mit dem wir sagen, wir schauen noch mal genau da hin, wo die Herausforderungen besonders groß sind. Sich dann krokodilsmäßig, Herr Abgeordneter Schnieder, über die kommunalen Finanzen zu beklagen, aber 200 Millionen Euro zu verweigern, zeigt nur, mit Ihnen wäre es schlechter. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP – Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Es stimmt, zusätzlichen Investitionen haben Sie sich verweigert. Es war einfach, einem solchen Gesetz zuzustimmen. Bis zu den Ausschüssen war es auch so. In der entscheidenden Schlussabstimmung hieß es dann aber: Wir wollen nicht, dass 200 Millionen Euro zusätzlich in Regionen gehen, in denen die Herausforderungen größer sind. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Deswegen schauen wir weiter, dass wir die Investitionsfähigkeit stärken, nicht nur mit einem Sonderprogramm, sondern auch mit den weiteren Rahmenbedingungen, (Zuruf von der CDU) die ich genannt habe, indem wir nachschauen, wo wirklich die Triebfedern sind, Stichwort Sozialkosten. Ich bin außerordentlich dankbar, dass auch die kommunalen Spitzen ein solches Angebot der Landesregierung und den Impuls unseres Ministerpräsidenten aufgegriffen haben und sagen: Ja, stimmt, wir sehen gemeinsam, dass da Fehlentwicklungen sind, die uns stark, sehr, sehr stark, sogar im zweistelligen Prozentzuwachsbereich, jedes Jahr belasten. Da wollen wir gemeinsam nach Lösungen suchen. Ich füge hinzu, verkehrt ist es nicht, dass die Ankündigung des Ministerpräsidenten steht, mit den Kommunen ebenfalls sehr schnell darüber zu reden, wenn das Investitionspaket des Bundes umgesetzt wird. Damit geben wir diesen Kommunen in zugegebenermaßen, ich sage es noch einmal, schwierigen Zeiten eine gute Perspektive für ihre Investitionsfähigkeit und für das, was für die Menschen an Daseinsvorsorge vor Ort notwendig ist. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Wir kommen zur zweiten Runde und beginnen mit Abgeordnetem Schnieder für die CDU.
Gordon Schnieder CDU
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Bätzing-Lichtenthäler, die Einzige, die hier Schablonen anwendet, sind Sie. (Beifall der CDU) Es sind nämlich immer die anderen, immer die anderen. Wenn es uns besonders schlecht geht, geht es auch den anderen schlecht. Es war nie das Land schuld. Das, was wir gerade an desolater kommunaler Haushaltspolitik sehen, und die Lage der Kommunen, das ist die Auswirkung von über 30 Jahre SPD-geführter Landesregierung, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Wenn Sie mir in Ihrer Rede falsche Behauptungen vorwerfen und nicht eine belegen können: Nennen Sie mir eine Zahl, die ich hier falsch genannt habe, nennen Sie eine falsche Behauptung, oder nehmen Sie es bitte zurück. Meine Damen und Herren, unreflektiert sind hier andere. Gehen Sie doch zu Ihren Kommunalen. Es gibt doch nicht einen einzigen Kreistag mehr mit einer SPD-Fraktion oder einen Stadtrat oder einen Verbandsgemeinderat, die noch sagen, es ist alles super. Die machen alle Resolutionen mit, die machen die Klageverfahren mit. (Zuruf von der SPD: Stimmt nicht!) Die erkennen, dass es hier nicht mehr läuft und die Hauptursache in der Landesregierung liegt. 26 Gemeinden an der Ahr, die schon gebeutelt sind, plus alle anderen. Meine Damen und Herren, liebe Pia Schellhammer, Bundesentschuldung habe ich von der Seite schon gehört. Im Jahr 2017 und 2021, daran war auch die CDU schuld. Ja, ich habe es gefordert. Ich freue mich auch, dass es eine gibt. Der Ministerpräsident hat es auch gefordert und sich mit dafür eingesetzt. Jetzt kann man immer sagen, es könnte mehr sein, und ich hätte auch lieber Geld für ein Zukunftsprogramm, als die Altschulden, die Ihr mit zu verantworten habt, abzubauen. Das kann ich auch dazu sagen. (Beifall der CDU) Aber wer sich dann so hinstellt – jetzt sage ich es ein bisschen anders – und solch dicke Backen macht, dreieinhalb Jahre Zeit hatte, dreieinhalb Jahre mit an der Bundesregierung, 0 Euro kamen, und sich dann hinstellt und sagt, vorher musstet Ihr es machen, und jetzt müsst Ihr es auch machen, da bitte ich wirklich um Selbstreflexion, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Herr Innenminister, ich bin froh, dass man sich mit den Kommunen an den Tisch setzt. Ich wäre auch in der Frage der Sozialleistungen froh, wenn das Ergebnis nicht erst Mitte nächsten Jahres kommt, sondern dass man sehr frühzeitig und zügig auf den Weg geht; denn das nächste Jahr wird für die Kommunen noch viel schlimmer. Wenn Sie die Kommunen an den Tisch nehmen, holen Sie auch die Kammern mit an den Tisch, holen Sie die Bauwirtschaft für öffentliche und private Partnerschaften mit an den Tisch. Die brauchen Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Jetzt will ich gar nicht darüber streiten, ob wir bei der Investitionsquote die Letzten oder Mitte sind, (Glocke des Präsidenten) das will ich gar nicht machen, aber wir merken eines, wenn noch 400 Millionen mehr kommen: LBM und LBB werden das zusätzlich nicht schultern. Wir brauchen die Privaten dazu. Wir brauchen unsere Bauwirtschaft, wir brauchen unsere Ingenieure und Architekten. Holen Sie die mit an den Tisch, damit wir das Geld dann endlich auch auf die Schiene bringen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ach, Herr Schnieder, Sie machen es mir einfach mit der Falschbehauptung. Fangen wir direkt mit dem Punkt an, dass Sie sich hinstellen und behaupten, es gäbe kein SPD-Stadtratsmitglied mehr, das nicht irgendwelche Resolution unterzeichnet. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Das ist schon die erste Falschbehauptung. Da ich nicht so viel Redezeit habe, mache ich jetzt nicht weiter, aber das war schon wieder der erste Punkt. Sie stellen sich hin und behaupten es einfach. (Beifall bei der SPD – Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Marcus Klein, CDU) Ich hatte in der ersten Runde nicht genügend Zeit, um über Investitionen zu sprechen. Deswegen will ich das mit konkreten Beispielen nachholen und nicht irgendwie nebulös bleiben. Erstens: Die Landesregierung setzt mit dem aktuellen Doppelhaushalt einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Investitionsausgaben. Zusammen mit den Investitionen der Landesbetriebe sind Investitionsausgaben von mehr als 2 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind hohe Aufwüchse. Zweitens: die geplanten Zuweisungen an die Gemeinden zum bedarfsgerechten Ausbau der digitalen Infrastruktur, der Gigabitausbau. Die Summe der beiden Haushaltsjahre beläuft sich auf 22 Millionen Euro. Das ist eine deutliche Kraftanstrengung. Drittens: Die Finanzierung des ÖPNV wird mit zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von jeweils mehr als 190 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2 026 mit dann jeweils rund 1 Milliarde auf eine sehr solide Basis gestellt. Damit fließt so viel Landesgeld wie nie zuvor in den ÖPNV in Rheinland-Pfalz. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, von daher können Sie sich so sehr auf den Kopf stellen, wie Sie wollen. Faktisch richtig ist, dass wir die Infrastruktur unseres Landes tatkräftig und im Rahmen unserer Möglichkeiten voranbringen, und zwar in vielen verschiedenen Bereichen: Verkehr, Mobilität, Bauen, Digitalisierung und auch in unseren Kommunen. Das sage ich auch so vehement mit dem Wissen, dass wir etwas Zweites sehr begrüßen, nämlich stehen mit dem beschlossenen Sondervermögen des Bundes 500 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen bereit, 100 Milliarden Euro davon direkt für Länder und Kommunen. Das eröffnet grundlegend neue Perspektiven. Unser Ministerpräsident hat richtigerweise sehr deutlich gemacht, die Kommunen werden bei der Umsetzung mit am Tisch sitzen, und genau dort gehören sie auch hin. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Kollege Schnieder, Sie sprechen über Selbstreflexion. Ich möchte Ihnen noch einen Aspekt mitgeben, weil Sie gerade Gefahr laufen, mit Ihren haushaltspolitischen Vorstellungen, auch mit den Vorwürfen an die Landesregierung und mit dem, was Sie damit suggerieren, nämlich dass Sie das anders machen würden, einen sehr markanten Fehler zu wiederholen, den Friedrich Merz wiederholt hat, nämlich etwas zu suggerieren, das in der Einlösung weitaus komplexer ist. Er ist die ganze Zeit im Wahlkampf herumgerannt und hat gesagt, das alles bekommen wir hin, ohne dass wir die Schuldenbremse antasten, wir brauchen kein Geld; die das fordern, das ist grüne Ahnungslosigkeit. (Beifall der Abg. Damian Lohr und Joachim Paul, AfD –
Gordon Schnieder CDU
Jetzt würde ich mich wundern!) Sie laufen derzeit herum – glauben Sie nicht, dass wir das nicht mitbekommen, was vor Ort in den Kommunen diskutiert wird – und suggerieren, dass das Land und unsere Finanzministerin Doris Ahnen auf einem Riesengeldschatz sitzen. Mal sind es die Haushaltsreste, die gebundene Mittel sind. Zum Beispiel im Hochschulbau, im Ausbau von Glasfaser sind gebundene Mittel. Das streuen Sie unseren kommunalen Ratsmitgliedern in die Augen; wir hätten so viele Haushaltsreste oder den Haushaltsüberschuss, und das Land würde auf dem Geld sitzen und seine Kommunen verarmen lassen. Zwar haben Sie es so direkt in der Debatte nicht gesagt, aber Sie machen etwas, was in den jeweiligen kommunalen Gremien wirklich unredlich ist. Ich telefoniere sehr, sehr viel mit unseren Ratsmitgliedern, und diese argumentieren das immer wieder bei mir. Dann muss ich das erst wieder aufklären, was Haushaltsreste sind und was Haushaltsüberschuss ist. Wie teilt sich zum Beispiel der Haushaltsüberschuss, den wir im Jahr 2 024 hatten, auf? Von diesem Überschuss, von den 791 Millionen Euro, die wir zur Schuldentilgung genutzt haben, sind 500 Millionen Euro die kommunalen Altschulden, die wir tilgen, also ein wesentlicher Beitrag auch hier zu einer wichtigen Maßnahme. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sprechen also von einem strukturellen Problem. Das habe ich in meiner vorhergehenden Rede angesprochen. Dieses strukturelle Problem werden wir nur angehen können, wenn sowohl die Kommunen als auch das Land – ich bin sehr bereit, zu sehen, was wir noch anders machen können – als auch der Bund seine Hausaufgaben machen. Ich gebe Ihnen gerne eine To-do-Liste zur Kenntnis. Der Deutsche Städtetag hat mannigfaltige Forderungen wie Steigerungen von Umsatzsteuerpunkten, Dynamisierung der Kompensation der Sozialausgaben usw., also eine ganze Reihe von To-dos, die Sie gerne mitnehmen können, wenn Sie wieder jemanden aus der Bundesregierung sehen. Ich möchte noch zu guter Letzt sagen, wer auf der einen Seite Kommunalfinanzen sagt, muss auch Kommunalverwaltungsreform sagen. Das gehört mit zur Ehrlichkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits 2023 haben wir unter dem Titel „Raus aus dem Schuldensumpf!“ unseren 10-Punkte-Plan für gesunde Kommunalfinanzen vorgestellt. Jetzt, in Zeiten tiefster Rezession, braucht es mehr denn je diese von meiner AfD-Fraktion aufgezeigten Lösungen. Ich nenne beispielhaft erstens eine Migrationswende, um die finanzielle n und gesellschaftlichen Kosten der Masseneinwanderung endlich zu senken. (Abg. Martin Haller, SPD: Das überrascht wenig! Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) – Sie haben recht, das ist unverzichtbar. Das muss sich auch die SPD endlich hinter die Ohren schreiben. Zweitens muss das Konnexitätsprinzip durch Bund und Land strikt eingehalten werden. Das Prinzip ist einfach: Wer bestellt, der bezahlt. Wenn sich die Landesregierung für einen auf dem Papier besseren Betreuungsschlüssel in den Kitas feiern lässt, muss sie den Kommunen auch mehr Geld geben, damit sie das vorgeschriebene Personal tatsächlich bezahlen können. Es wird aber nicht gemacht. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Drittens muss sich die Verwaltung konsequent digitalisieren. Digitalisierung bedeutet, dass unsere Bürger und Unternehmen Verwaltungsleistungen bequem vom Computer aus anfordern können. Digitalisierung vereinfacht zudem interkommunale Zusammenarbeit mit ihren vielen Synergieeffekten. Viertens müssen Planungsprozesse angepasst werden, damit der Sanierungsstau leichter abgebaut werden kann. Es fehlt nämlich nicht nur an den finanziellen Mitteln zum Investieren, es fehlt auch an Planungspersonal. Meine Damen und Herren, greifen wir die Lösungen endlich auf. Verbessern wir die Finanzsituation unserer Kommunen nachhaltig, und ziehen wir sie heraus aus dem Schuldensumpf. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich ein Beispiel nennen, das vielleicht nicht direkt zum Thema Kommunalfinanzen passt, aber bei dem ein Problem liegen kann. Ich komme noch einmal – ich habe es vorhin angeschnitten – auf meine Stadt Pirmasens zurück. Wir hatten einmal über 200 Schuhfabriken. Wir hatten einmal 80.000 Einwohner. Wir haben jetzt noch zwei Schuhfabriken, bei 40.000 Einwohnern. Wenn man mit älteren Menschen spricht, was ist die Antwort? Ja, früher bin ich nach der Schule in die Schuhfabrik, hast geschafft und Dein Geld verdient. – Das war richtig zu der Zeit. Das führt jetzt aber dazu, dass wenn eine Schuhfabrik schließt und verkauft wird, die Menschen ohne Ausbildung dastehen, ohne auf dem Papier etwas gelernt zu haben, obwohl der Erfahrungswert extrem hoch ist und das Wissen in diesem Bereich extrem hoch ist. Das führt letztendlich auch dazu, dass der Sozialhaushalt steigt, was durch andere Dinge wie Tarifanpassung, Sozialhilfe – alles, was so im Raum steht, das kennen wir alles – dazu führt, dass die Stadt belastet wird. Das heißt, es gibt doch zwei große Punkte, die extrem darauf einwirken. Das ist einmal, die Transformation zu bewältigen, und diese Themen, die Menschen mitzunehmen und weiterzubilden – lebenslanges Lernen – und vielleicht in andere Branchen zu bringen. Dazu zählt das Thema der Wirtschaftsförderung – ich habe es vorhin gesagt –, mit Ansiedlungen Arbeitsplätze zu schaffen. Da sieht man doch, wie ein solches Thema, das wir in anderen Ausschüssen debattieren, ganz eng mit dem Thema Kommunalfinanzen zusammenhängt. Dann kommt auch immer ein Stück weit die Ausgabenseite ins Spiel. Ich habe vorhin Digitalisierung gesagt. Was mich ein bisschen stört – erlauben Sie mir die Anmerkung –, ist, dass immer nur über die Einnahmenseite diskutiert wird. Da hört man wieder Vermögensteuer und Reichensteuer. Bei manchen Debatten ist der Handwerksmeister schon einer der Reichen, der extrem zur Kasse gebeten werden soll. Das stört mich etwas. Die Einnahmeseite: Entweder, wir knallen irgendwo Steuern hoch, oder wir erfinden ein paar neue, die es noch nicht gibt, oder wir machen exorbitant Schulden. Das kann nicht immer die Lösung sein. Das wollte ich mit meinem Beispiel einfach klarstellen, was auch ein Grundproblem sein kann, bei dem man anpacken muss und vielleicht – da ist Pirmasens auch vorne dran – die Ausgabenseite manchmal überprüft werden muss. Dann bekommt man das auch mit. Danke schön. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen, Herr Ebling, dass Sie davon gesprochen haben, dass die Gelder, die beim Infrastrukturprogramm vom Bund zu erwarten sind, punktuell zum Einsatz kommen sollen, also nicht mit der Gießkanne über das Land verteilt werden. So habe ich Sie zumindest verstanden. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf ein Problem aufmerksam zu machen, das Großstädte haben, dass Sie wahrscheinlich auch aus Ihrer vorherigen Verwendung kennen. Das sind Brückenbauten. Meine Damen und Herren, es ist so, bei Großstädten sind Baulastträger die Städte. Wir haben allein in Koblenz 500 Millionen Euro Sanierungsstau bei der Europabrücke und bei der Pfaffendorfer Brücke zusammen. Das kann eine Stadt – wir haben über die strukturellen Defizite im Sozialsektor gesprochen – als Stadt nicht stemmen. Ich hoffe, es wird in Ihrem Haus bedacht, dass die Großstädte, die insbesondere an Flüssen liegen, hier erhebliche finanzielle Probleme bei den Brücken haben, und dass das bedacht wird, wenn es darum geht, diese Gelder zu verteilen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Jetzt hat fraktionsloser Abgeordneter Dr. Drumm das Wort.
Dr. Herbert Drumm fraktionslos
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es war vorbildlich, dass das Land die Kommunen mit der Hälfte der Kassenkredite teilentschuldet hat. Es war vorbildlich, dass damit verbunden war, dass keine neuen unausgeglichenen Haushalte mehr genehmigt wurden. Was ist daraus geworden? Genau das, was man hinter vorgehaltener Hand damals schon vermuten konnte: genau das Gegenteil. Die Kommunen stehen im ÖPNV vor Ausgaben, die sie nicht bewältigen können. Das Gesundheitssystem kostet immer mehr, die Sozialausgaben steigen, und wir wissen, nächstes, spätestens übernächstes Jahr sind die Schulden, die Kassenkredite mindestens wieder genauso hoch wie vorher. Das ist nicht zu ändern. Bedauernswert ist die ADD in meinen Augen, die sehr wohl weiß, was sie zu tun hat, nämlich die Haushalte abzulehnen. Es bleibt ihr nichts anderes übrig, als auch unausgeglichene Haushalte wieder zu genehmigen. Es wird sich nichts ändern, es sei denn, es kommt der große Wurf, nämlich endlich eine Strukturreform von oben bis unten, unter Beibehaltung oder unter Ausnutzung des Prinzips, wer bestellt, der bezahlt. Das ist die einzige Hoffnung, die wir haben können. Dabei muss genügend Geld an die Stellen kommen, die für die meisten Dinge wirklich verantwortlich sind, die in ihrem Bereich ausgeführt werden und auch funktionieren, nämlich an die Gemeinden. Ohne diese Strukturreformen wird nichts passieren. Die Hoffnung, dass die neue Koalition auf Bundesebene in dieser Richtung etwas bewegen wird: Na ja, wir werden sehen. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Hendrik Hering
Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen: a) Wahl eines schriftführenden Abgeordneten Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12005 – Von der AfD ist Abgeordneter Eugen Ziegler vorgeschlagen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass Abgeordneter Ziegler zum Schriftführer gewählt ist. b) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Landtags in den Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12006 – Hier ist der Vorschlag der AfD-Fraktion Abgeordneter Eugen Ziegler. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Abgeordneter Ziegler mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER nicht gewählt. c) Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Wiederaufbaukasse Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12007 – Der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion ist Abgeordneter Ralf Schönborn. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Abgeordneter Schönborn mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER nicht gewählt. d) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12008 – Der Vorschlag der AfD-Fraktion ist Abgeordneter Joachim Paul. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Abgeordneter Paul mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD nicht gewählt. e) Wahl eines Mitglieds des Landtags in die Datenschutzkommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/12028 – Der Wahlvorschlag der FDP-Fraktion ist Abgeordneter Stefan Thoma. Wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Abgeordneter Thoma einstimmig gewählt. Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11693 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/12080 – Entsprechend den Absprachen des Ältestenrats wird es hierzu keine Aussprache geben. Die erste Plenarberatung fand in der 85. Sitzung mit Aussprache statt. Es erfolgte die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/11693 – in zweiter Beratung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wir kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass das Gesetz auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen wurde. Wir kommen damit zu Punkt 5 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11708 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft und Weinbau – Drucksache 18/12081 – Entsprechend den Absprachen des Ältestenrats erfolgt auch hierzu keine Aussprache. Die erste Plenarberatung fand in der 85. Sitzung mit Aussprache statt. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer diesem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass das Gesetz in zweiter Beratung einstimmig angenommen wurde. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen wurde. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11754 – Erste Beratung Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordnete Groß. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz)
Jennifer Groß CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute spreche ich nicht nur als Landtagsabgeordnete, sondern auch als Lehrerin, die über viele Jahre hinweg mitbekommen hat, wie die Digitalisierung in der Schule Einzug gehalten hat, wie sie das Lehren und Lernen verändert hat. Ebenso spreche ich als Mutter, die sich gewiss diesem Thema stellen wird, und natürlich spreche ich für die gesamte CDU-Landtagsfraktion. Unsere Kinder wachsen in einer zunehmend digitalen Welt auf. Deshalb müssen unsere Schulen ihnen das notwendige Rüstzeug mit auf den Weg geben, um auch die digitale Welt von morgen mitzugestalten. Gleichzeitig müssen unsere Schulen Orte des Miteinanders, des Konzentrierens, des Lernens, des Lebens, des Reflektierens sein, Orte, an denen Kinder und Jugendliche eben nicht ständig auf den Bildschirm starren, sondern sich gegenseitig in die Augen schauen. Deshalb sagen wir heute ganz klar: Es ist Zeit für Klarheit, Schutz und Orientierung. (Beifall der CDU) Unser Gesetzentwurf will, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Schule ist ein Ort des Lernens, der Persönlichkeitsbildung, des sozialen Miteinanders. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Schule ist eben kein Ort für permanentes TikTok, WhatsApp, Instagram, Spielen oder sonstige Möglichkeiten, damit Unterricht nicht durch vibrierende Handys oder Smartwatches gestört und untergraben wird, damit unsere Lehrerinnen und Lehrer wieder Zeit haben zu lehren, ohne ständig gegen die Ablenkung durch Chatgruppen oder Videos ankämpfen zu müssen. Professor Zierer spricht von einem digitalen Störfaktor, der den pädagogischen Alltag erheblich belastet. (Beifall der CDU) Er zieht einen ganz klaren Schluss: Wenn wir wirklich die Bildung ernsthaft verbessern wollen, dürfen wir eben nicht zulassen, dass unsere Schülerinnen und Schüler in der Schule ständig mit der privaten Erreichbarkeit beschäftigt sind. Als CDU-Fraktion verbieten wir mit diesem Schritt heute nicht die Digitalisierung, ganz im Gegenteil. Wir setzen ihr einen sinnvollen Rahmen; (Beifall der CDU) denn moderne Bildung braucht entsprechend digitale Mittel, aber sie braucht Ruhe, Struktur und Verantwortung. Wir erlauben den gezielten Einsatz von digitalen Geräten dort, wo es dem Lernen dient. Auch sagen wir, Schluss mit dem Dauerbetrieb auf dem Pausenhof und in der Schule. Warum? Weil wir wissen, was wirklich zählt: echte Gespräche, Konzentration, Lernen ohne Ablenkung und vor allem die seelische Gesundheit unserer Kinder. (Beifall der CDU) Unser Gesetzentwurf ist ein notwendiger Schritt, um Bildung und das Miteinander durch Begrenzung der privaten Handynutzung im Schulalltag zu stärken. Wir haben uns als CDU-Fraktion viele Monate mit diesem Thema beschäftigt; denn im bildungspolitischen Bereich wissen wir, dass die Digitalisierung dort besprochen werden muss und ein großes Thema ist. Wir haben die Chancen und die Herausforderungen der digitalen Welt im Blick und stellen dabei den einzelnen Menschen, die Schüler in den Mittelpunkt. Lassen Sie mich kurz die pädagogischen Gründe nennen, die für diese Änderung sprechen. Wie Ihnen bereits Professor Dr. Zierer, der der SPD bekannt ist, sagte, die private Nutzung von Smartphones im Unterricht hat negative Auswirkungen auf die Konzentration, das Lernverhalten und die schulischen Leistungen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Selbst wenn das Handy nur ausgeschaltet in der Tasche ist oder auf dem Tisch liegt, es reicht die bloße Anwesenheit, um die kognitive Leistung zu beeinträchtigen. Die Schule hat einen klaren Bildungs-, sie hat einen Erziehungsauftrag. Sie soll junge Menschen befähigen, kritisch zu denken, sich zu konzentrieren, mit Inhalten auseinanderzusetzen und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Es ist also unsere Verantwortung als Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker, den Rahmen so zu setzen, dass diese Ziele erreicht werden können. Auch den sozialen Aspekt, der für eine solche Regelung spricht, dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Lehrkräfte berichten, dass durch Handys in der Schule Mobbing, Ausgrenzung und Stress verstärkt werden. Das ständige Vergleichen über die sozialen Netzwerke schafft kein Klima des guten Miteinanders und des Lernens. Studien zeigten auch, dort, wo der private Gebrauch, die private Handynutzung konsequent reguliert wird, verbessert sich das Miteinander. Deshalb schlagen wir in unserem Gesetz vor: Erstens eine Untersagung für die private Nutzung im Unterricht und auf dem Schulgelände, zweitens sind natürlich Ausnahmen möglich, für unterrichtliche Zwecke, pädagogischen Bedarf oder bei der medizinischen Notwendigkeit, drittens können die Schulen gezielt Räume für bestimmte Alters- oder Jahrgangsstufen definieren, in denen sie die Nutzung für sinnvoll erachten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Rahmen wollen und müssen wir unseren Schulen ermöglichen. Er sorgt für Klarheit. Darüber hinaus geben wir dem Thema Medienerziehung und dem Erwerb digitaler Kompetenzen einen ganz neuen Rahmen, indem wir dies im Schulgesetz als bildungspolitischen Auftrag in der Schule verankern. Medienerziehung findet nicht nur in der Schule, sondern natürlich auch zu Hause statt. Eltern sprechen mit ihren Kindern. Sie müssen sich auch gemeinsam austauschen. Deshalb muss sich Politik Gedanken machen, wie man Eltern verstärkt in die Aufklärung einbindet, sie mit ins Boot holt. Es besteht gesamtgesellschaftlich dieses Thema. Es besteht der Bedarf einer stärkeren Medienkompetenz. Auch wir selbst, auch wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Schulen, in denen konzentriertes Lernen möglich ist, wir wollen Lehrkräfte, die unterrichten können, ohne ständig zu ermahnen, und wir wollen Kinder und Jugendliche, die sich auch in der Schule als Teil einer Gesellschaft, einer Gemeinschaft erleben. Ein solcher Kulturwandel gelingt nicht nur durch einen kleinen Appell. Es braucht klare gesetzliche Regelungen, an denen sich auch die Schule orientieren kann. (Beifall der CDU) Wir fordern daher eine Änderung des Schulgesetzes, die den Schulen Rechtssicherheit gibt und zugleich die pädagogische Freiheit wahrt, digitale Medien sinnvoll einzusetzen. Unsere Lehrkräfte müssen gestärkt sein, wenn sie einem Schüler temporär ihr Handy entziehen, und dürfen nicht davon ausgehen, dass ihnen ein Schreiben eines Anwalts droht oder eine Ermahnung durch die ADD erfolgt. Ja, die Schulen können die Handynutzung derzeit über ihre Schulordnung regulieren, aber es treten immer wieder die gleichen Probleme auf, weil es unterschiedliche Regelungen sind. Als CDU sehen wir das Thema als ein gesamtgesellschaftliches an, wir sehen einen großen Handlungsbedarf und bieten mit unserem Gesetz eine Lösung, eine, die im Übrigen im benachbarten Hessen just zur gleichen Zeit in der zweiten Lesung von einer CDU/SPD-geführten Landesregierung so beschlossen wird. Daher frage ich also: Wenn man sich allerorts, ob in Hessen, im Saarland, in Bayern oder wenn man in das viel gelobte Schweden, um ins europäische Nachbarland zu schauen, darüber unterhält und Regelungen findet, warum nicht in Rheinland-Pfalz? Warum verharren wir hier im Weiter-so? (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Minister Teuber, lassen Sie uns diesen Schritt im Sinne unserer Kinder, im Sinne unserer Eltern und Schulen gemeinsam gehen. Wer heute die Augen davor verschließt, was die ständige Reizüberflutung auslöst, (Glocke der Präsidentin) hat nicht ganz verstanden, was der Zeitgeist ist. Schule ist mehr als WLAN und mehr als Geräte. Sie ist Beziehung, Respekt, Zeit und Raum. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Florian Maier.
Florian Maier SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist jetzt nichts Neues, das wissen wir alle: Das Smartphone gehört zu unserem Alltag, und natürlich gehört das Smartphone auch zum Alltag von Schülerinnen und Schülern in Rheinland-Pfalz, von denen die meisten im Übrigen heute schon im Besitz eines sogenannten digitalen Endgeräts sind. Wir wissen, dass beim Wechsel in die weiterführende Schule die Zahl rasant zunimmt. Ab dem 13. Lebensjahr rechnen wir damit, dass deutschlandweit ungefähr 90 bis 95 % der Schülerinnen und Schüler ein Smartphone besitzen. Wir wissen aber auch, dass das keine komplett unproblematische Entwicklung ist. Ohne etwas verteufeln zu wollen, ist es so, dass vor allem jüngere Kinder und Jugendliche dadurch auch Gefahren ausgesetzt sind. Wir wissen von Beeinträchtigungen in der frühkindlichen Entwicklung. Wir kennen ein bestimmtes Suchtverhalten, das mit einer häufigen Smartphonenutzung einhergeht. Wir wissen von psychischen Belastungen, die auftreten können. Auch der fehlende Schutz vor problematischen Inhalten im Internet, dem unsere Kinder online ausgeliefert sind, ist uns bekannt. Darüber sprechen wir heute auch nicht zum ersten Mal. Deswegen lautet die Fachempfehlung, dass man sagt: Okay, frühestens im Alter von zehn bis zwölf Jahren sollten Kinder ein eigenes Smartphone bekommen, und auch dann nur unter klaren Regeln und mit Begleitung. Jetzt spreche ich ganz persönlich, auch als Vater und aus meiner eigenen Erfahrung als Lehrer: Ich bin kein Fan von einer häufigen Smartphonenutzung von Kindern und Jugendlichen und schon gar nicht im Schulalltag. Vielleicht bin ich jetzt in einem Alter, in dem man ab und zu mal ein bisschen altmodisch daherredet, aber ich finde es immer noch schöner, wenn ich eine Schule besuche und über einen Pausenhof laufe, wenn die Schülerinnen und Schüler zusammen, miteinander interagieren, auch mal lachen oder in einem bestimmten Alter zusammen toben, als wenn sie in der Ecke stehen und die 15 oder 20 Minuten in gebeugter Körperhaltung mit ihrem Smartphone verbringen. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos –
Michael Frisch fraktionslos
Sie müssen sich nicht entschuldigen!) Es ist allerdings so, dass nicht Fachleute oder Bildungspolitiker darüber entscheiden, ob Minderjährige ein solches Gerät bekommen, sondern das entscheiden selbstverständlich die Familien. Das wird von den Eltern entschieden, und wir müssen dann zusammen diskutieren, was denn der richtige Weg ist, damit unser Bildungssystem diesem Phänomen, dieser Entwicklung begegnen kann. Ein sofortiges landesweites gesetzliches Verbot direkt als ersten Schritt, wie es die CDU heute vorschlägt, ist aus unserer Sicht nicht der richtige Weg, und es verkennt auch einige Realitäten. Wir haben Schulen in Rheinland-Pfalz, die diese Dinge schon geregelt haben, die Smartphone-Ordnungen haben oder wo sich die Schulgemeinschaften auf etwas geeinigt haben. Das wird dort schon gelebt, und es funktioniert auch in vielen Fällen sehr gut. Was würden die denn denken, wenn wir direkt ein Gesetz machten und ihnen vorgäben, so funktioniert es jetzt, so wird es jetzt gemacht? Es ist klar, dass sie denken würden, die in Mainz trauen uns überhaupt nicht zu, dass wir diese Probleme je nach Situation vor Ort selbst lösen können. Deswegen sollten wir stattdessen schauen, unsere Schulen in die Lage zu versetzen, dass sie sich diesen Problemen selbst annehmen können, dass wir vor Ort darüber diskutieren können, was denn der richtige Weg für die jeweilige Schule ist. Frau Groß, es stimmt natürlich, dass wir Unsicherheiten beseitigen müssen, dass wir ganz klare Empfehlungen geben, was denn gemacht werden könnte, dass wir deutliche Leitlinien vorgeben, aus denen hervorgeht, wie es funktionieren kann, wie ein Beteiligungsprozess organisiert werden kann, wo die Schulgemeinschaften, die Lehrer, die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern mit einbezogen werden. Nur so schaffen wir die nötige Akzeptanz und auch die nötige Verbindlichkeit, die wir zwingend brauchen. Auch da dürfen wir uns nichts vormachen: Wenn wir ein Gesetz beschließen, wie es an den Schulen laufen soll, dann sind nicht wir diejenigen vor Ort, die es durchsetzen müssen, sondern es sind die Lehrerinnen und Lehrer, die Kolleginnen und Kollegen. Sie müssen es am Ende umsetzen. Daher ist es deutlich besser, wenn sie vorher mit einbezogen wurden und gemeinsam mit ihrer Schulgemeinschaft überlegen konnten, wie es funktioniert. Wir sollten also gemeinsam darüber diskutieren – ich freue mich schon darauf, wenn wir dies im Ausschuss tun –, welcher Weg der richtige ist, damit wir am Ende in Rheinland-Pfalz an jeder Schule eine Regel haben, die zu ihr passt und die von der jeweiligen Schule auch anerkannt wird. Damit können wir diesem Phänomen im Bildungssystem bei uns im Land gut begegnen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Ich heiße Mitglieder des Kreisverbands Rhein-Pfalz und des Kreisverbands Neustadt von BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN im Landtag herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Nächster Redner in der Debatte ist Abgeordneter Daniel Köbler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Da ist sie wieder, die Verbotspartei CDU. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit und Zurufe von der CDU) Natürlich ist es dem Bildungserfolg nicht zuträglich, wenn während der Unterrichtszeit in TikTok herumgesurft wird, WhatsApp-Nachrichten geschrieben werden oder eine private Telefonie- oder Smartphone-Nutzung erfolgt. Aber das ist doch heute schon in den Unterrichtsstunden nicht erlaubt. Es ist doch auch heute schon nicht in Ordnung. Dass Schülerinnen und Schüler gerade im jugendlichen Alter im Unterricht Dinge tun, die sie eigentlich nicht tun sollten, gab es schon immer. Wir haben früher heimlich die BRAVO gelesen, das war natürlich auch nicht erlaubt. Haben Sie damals ein BRAVOVerbotsgesetz im Landtag eingebracht? Nee, das haben Sie natürlich nicht. Oder wollen Sie künftig Zeitschriften in der Schule verbieten? Nee, wollen Sie natürlich nicht. Die Frage ist doch vielmehr: Wie gehen wir mit Lebensrealitäten um? Die mediale Smartphone-Nutzung, die Nutzung von mobilen Endgeräten, das ist die Lebensrealität von jungen Menschen. Das wird auch nicht aufzuhalten sein, sondern das geht immer so weiter. Wie das mit allen Medien ist: Man kann sie im positiven Sinne nutzen, und man kann sie im negativen Sinne nutzen. Klar, die dauerhafte private, unterrichtsfremde Beschäftigung mit mobilen Endgeräten, mit Smartphones, führt selbstverständlich zu Ablenkungen, führt selbstverständlich zu schlechteren Bildungserfolgen, führt selbstverständlich auch zu Problemen des sozialen Miteinanders. Die Frage ist aber, wie Sie die Probleme angehen. Ich sage Ihnen, Sie werden diese Probleme nicht dadurch lösen, dass Sie nun ins Schulgesetz ein Handyverbot hineinschreiben. Das sagen übrigens auch die Expertinnen und Experten in der aktuellen Diskussion in Hessen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ganz im Gegenteil, Sie werden gerade die jungen Leute vor den Kopf stoßen. Sie werden doch nicht deswegen weniger ihr Smartphone insgesamt benutzen und es auch nicht pädagogisch besser nutzen. Schauen Sie sich einmal die Ergebnisse an. Natürlich ist die dauerhafte Nutzung von Smartphones im Unterricht nicht zuträglich für den Bildungserfolg. Aber die PISA-Studie hat auch danach gefragt, wie die Nutzung ist und welche Qualität sie hat. Dazu gibt es interessante Ergebnisse. Mit der zunehmenden Smartphone-Nutzung mit pädagogisch qualitätsvollem Inhalt steigt der Bildungserfolg, und das gibt es nämlich auch. (Zuruf von der CDU) Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass es auch im Sinne der Schulgemeinschaft ist, wenn die Regelungen vor Ort ausgehandelt und getroffen werden, immer wieder miteinander diskutiert werden und dann auch noch eine Akzeptanz finden. Weiterhin bin ich der Überzeugung, dass es gleichzeitig eine digitale Bildung gibt, dass Medienkompetenz vermittelt wird, aber dass den jungen Leuten nicht gesagt wird, das, was Euer Lebensalltag ist, das verbieten wir, das muss raus aus der Schule. Nein, ich finde ganz im Gegenteil, das muss noch viel mehr Gegenstand in den Schulen werden, und das bekommen wir im Sinne der Kinder und Jugendlichen nicht dadurch hin, dass, wie Sie es fordern, ein absolutes Verbot von mobilen Endgeräten für Kinder und Jugendliche innerhalb der Schule – – – (Abg. Marion Schneid, CDU: Die private Nutzung! – Weitere Zurufe von der CDU: Natürlich! Die private Nutzung! Es geht nur um die private Nutzung!) – Das steht aber nicht so in Ihrem Gesetzentwurf. Das verkennt übrigens auch alle Themen, die Sie haben, mit dem Thema Ganztagsschule, mit dem Thema „Nutzen von Schulgebäuden durch verschiedene Gruppen“, auch von Kindern und Jugendlichen, die Frage, was ist mit außerschulischen Lernorten, und viele andere Fragen mehr. Glauben Sie mir, Sie machen einen Popanz. Sie benennen Probleme, die wir durchaus haben – das will ich gar nicht abstreiten –, aber Sie behaupten, dass Sie mit einem pauschalen Handyverbot für Schülerinnen und Schüler diese Probleme lösen können. Das tun Sie nicht, im Gegenteil. Sie entfremden Kinder und Jugendliche vom politischen Diskurs, wenn Sie ihnen das Signal geben, das, was Eure Lebensrealität ist, das verbieten wir, weil wir es für falsch halten. Deswegen halten wir Ihren Gesetzentwurf für falsch. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordneter Groß das Wort.
Jennifer Groß CDU
Unterschiedliche Punkte; eine Sache, die mir unter den Nägeln brennt. Was ist das Konzept der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dieser Problematik? Machen wir heiter weiter so? Erklären wir TikTok, WhatsApp, Videos drehen, Anfeindungen, Mobbing, all das für völlig normal? Das muss sogar noch mehr werden im Unterricht; denn das ist toll, man darf ja schließlich alles nutzen? Das ist nicht die Politik von einer CDU. Ich weiß, die Sache mit dem Lesen fällt immer wieder schwer. Es geht uns rein um die private Nutzung. (Beifall der CDU) Es geht nicht darum, dass es im pädagogischen Maße sinnvoll und richtig ist, dass den Schülern die Algorithmen erklärt werden, dass ihnen erklärt wird, wie Webseiten funktionieren, was Fake News sind und all das, was damit einhergeht, was TikTok macht und wie Medienkonsum sich auch auf das eigene Verhalten, auf die Persönlichkeitsentwicklung auswirkt. Darum geht es uns nicht. Ganz im Gegenteil, wir wollen mehr Medienkompetenz und schreiben genau das ins Gesetz hinein. Ihre Antwort dagegen ist, heiter weiter so. Dann zu sagen, es ist Popanz, den wir aufbauen, empfinde ich als einen Schlag ins Gesicht all derjenigen – Eltern, Schüler, Lehrer und Verbände –, die genau nach einer solchen Regelung rufen, die uns die Probleme geschildert haben, die eindrücklich geschildert haben, was es heißt, dass es eben keine landeseinheitliche Regelung gibt. Sie haben uns geschildert, welchen Konfrontationen sich Lehrer aussetzen, wenn sie ein Handy entziehen. Ans Rednerpult zu gehen und zu sagen, wir sind die Verbotspartei: Dazu muss ich sagen, nein, liebe Grüne, das seid Ihr, und das bleibt Ihr auch. Wir sind eben nicht die Verbotspartei. Wir wollen einen klaren rechtssicheren Rahmen auch zur Entlastung der Lehrkräfte. Ganz ehrlich, ich finde, das ist schon ein starkes Stück. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Zur Erwiderung hat Abgeordneter Köbler vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Jetzt spricht der Experte für die gesetzlichen Vorgaben für das alltägliche Leben!)
Daniel Köbler GRÜNE
Liebe Kollegin, zunächst einmal haben das sehr viele Schulen bisher über ihre Hausordnung oder ihre schulinternen Regelungen geregelt. Viele haben ein entsprechendes Statut verabschiedet, übrigens auch oft gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern erarbeitet und beschlossen. Aber weil Sie mir die Lesekompetenz absprechen, lese ich einfach Ihren Gesetzentwurf vor. Ich zitiere § 56 a Abs. 1: „Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist die Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig.“ (Zurufe von der CDU: Ja! Und weiter? Weiterlesen! Weiterlesen! Wie geht es weiter?) Das ist ein generelles Verbot von allen mobilen Endgeräten. (Weitere Zurufe von der CDU) Das steht da drin. Sie kommen hinterher mit den einen oder anderen Einschränkungen, (Zurufe von der CDU: Ah!) das mag ja sein; aber da steht, grundsätzlich ist es erst einmal unzulässig, (Abg. Jennifer Groß, CDU: Ja, richtig!) und das heißt, grundsätzlich ist es erst einmal verboten. Dazu sage ich, das ist nicht unser Ansatz. Wir sagen, die Schulgemeinschaft kann diese Nutzung entsprechend regulieren. Die Nutzung von WhatsApp und TikTok gehört nicht in den Unterricht, aber um das zu klären, brauche ich kein generelles Verbot von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler. Das ist der Unterschied zwischen uns, die sagen, wir brauchen digitale Bildung, und Ihnen, die sich einfach als Verbotspartei hinstellen und den Kindern und Jugendlichen die Smartphones verbieten wollen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Wir fahren in der Debatte fort. Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul. (Zurufe aus dem Hause)
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! „[E]in pauschales Verbot von Smartphones in den Grundschulen einzuführen,“ (Weitere Zurufe aus dem Hause) – ich habe es auch immer mit schwierigen Klassen zu tun gehabt; von daher schockt mich das jetzt nicht – „ist meiner Meinung nach nicht die Lösung des Problems, sondern eher Ausdruck der Überforderung und Hilflosigkeit mit dem Problem (…).“ Wer hat’s gesagt? Ellen Demuth von der CDU-Fraktion in der 64. Plenarsitzung zum AfD-Antrag „Mehr Unterrichtsqualität und soziale Kompetenz – landesweites Handy-Verbot an Grundschulen“. Sie können das alles im PlenarprotoWas hat die geschätzte Kollegin Frau Demuth noch gesagt? „Es sollte also – so finden wir auch – jeder Schule und Klassenstufe überlassen werden, gemeinsam mit den Eltern, Lehrern und Schülern – ausdrücklich auch unter Einbindung der Schüler – Regeln für die Nutzung und den Umgang mit Smartphones in der Schule zu erarbeiten, die dann von der Schule angewandt werden. Anstatt aus Hilflosigkeit analoge Betonmauern um die Schulen zu bauen wie in der Steinzeit (…).“ – Das gefällt mir sehr gut, es könnte von mir sein, trägt aber nichts zur Sache. Das ist die CDU in Zeiten von Friedrich dem Flexiblen. Die Architekten der Brandmauer sprechen also von Betonmauern – sehr interessant – und sind ihren eigenen Kriterien zufolge natürlich jetzt in der Steinzeit angekommen. Im vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion lesen wir nämlich nun das genaue Gegenteil von dem, was Frau Demuth im Plenum sagte. Dort werden auf Seite 2 die flexiblen schulspezifischen Regelungen in Rheinland-Pfalz kritisiert und eine landesweit einheitliche Regelung eingefordert. Es ist also die Rede von einem geschützten Raum, also das, was Frau Demuth offenbar mit „analogen Betonmauern (…) wie in der Steinzeit“ meinte. Aber lassen wir diesen Opportunismus der CDU, der im Prinzip epidemisch ist, außer Acht. Natürlich muss man darüber reden. Ich war vor Kurzem in Budapest, und dort wird die Diskussion tatsächlich dahin gehend geführt: Lenken diese digitalen Endgeräte nicht ab? Führen sie langfristig nicht zu einer Art Gefühlsarmut, weil die Konzentration, das Leben zu sehr im digitalen Raum stattfindet und man das Gegenüber gar nicht mehr erfahren kann, die Gestik usw. und einfach die Nähe nicht mehr da ist? Das ist eine sehr wertvolle, eine sehr wichtige Diskussion, die auch wir führen wollen. Sie ist in Ungarn in der Bildungspolitik gerade in aller Munde. Die Begründung im CDU-Gesetzentwurf entspricht dem, was wir in unserem Antrag schon im Jahr 2018 ausgeführt haben. Ich zitiere aus unserem Antrag – Drucksache 17/7036 –: „Es ist nicht effizient und auch nicht sinnvoll, wenn jede Schule für sich einen aufwändigen Kampf mit hitzigen Diskussionen und Widerständen führen muss. Die Schulen brauchen ein starkes Signal und klare Vorgaben seitens des Landes.“ (Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Quatsch!) Die AfD-Fraktion hat damals folgendes gefordert – ich zitiere noch einmal aus unserem Vorreiter-Antrag –: „In den Grundschulen sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände Mobiltelefone, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.“ – Also doch differenziert. Das haben wir bereits vor sieben Jahren gefordert, aber leider wurde es von der CDU abgelehnt. Seit sieben Jahren hätten Sie das regeln können. Das haben Sie nicht gemacht. Sieben Jahre sind ins Land gezogen. So viel zu Ihrer Bildungspolitik. Wie in so vielen Bereichen waren wir, die AfD, nicht aus der Steinzeit, sondern wir waren Vorreiter in der Bildungspolitik. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Och Gott!) Wie so oft waren wir Vorreiter. Das kann man an einem Antrag nach dem anderen durchdeklinieren. (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD) Es wird Sie nicht überraschen, dass wir – ja, muss man sagen – dem Gesetzentwurf der CDU natürlich zustimmen. Opportunismus hin oder her, wir ergreifen diese Chance, mit Ihnen für eine Mehrheit sorgen zu wollen; denn dieser Antrag trägt natürlich eindeutig die Handschrift der AfD. Wir befürchten aber begründet, dass sich die Ampelfraktionen diesem sinnvollen Gesetzentwurf weiter verschließen werden. Für Marco Weber wird der CDU-Gesetzentwurf vermutlich ebenso wenig annehmbar sein wie einst unser Antrag. Der Bildungsexperte der FDP – Ausrufezeichen – begegnete unseren Argumenten laut Plenarprotokoll, (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Seite 4.107, mit diesem Zwischenruf – ich zitiere –: „Das ist das Mittelalter!“ (Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) Also: Steinzeit, Mittelalter – das waren damals die Abwehrreaktionen auf unseren Pionierantrag, der sinnvoll ist, der auch sieben Jahre später noch sinnvoll ist, und ich hoffe nur eines, lieber Marco, lieber Herr Weber, lieber Kollege Weber: dass der Souverän die bildungspolitische Geisterstunde der FDP im nächsten Jahr beendet. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FDP spricht Abgeordneter Thoma.
Stefan Thoma FDP
Ich musste eben ein bisschen schmunzeln, als wir diese Diskussion gehört haben; denn grundsätzlich kann ich die Intention der CDU vollkommen nachvollziehen, wo man hin will. Das sind gute, hehre Ziele, die man erreichen will. Das Problem an der ganzen Sache ist nur, wir reden hier tatsächlich an der Sache vorbei, und das haben wir in der ganzen Debatte eben gehabt. Darüber ging auch eben der Konflikt. Worüber reden wir eigentlich? Die CDU sagt zu Recht, wir reden über die private Nutzung in der Schulzeit. Als Lehrer – ich bin erst ein paar Wochen aus dem tagtäglichen Unterricht raus – kann ich aus guter Erfahrung sagen, die private Nutzung im Unterricht fällt höchstens im Sekundenbereich an, wenn wir das pro Tag nehmen; denn in der Regel sieht es so aus, dass Schüler im Unterricht tatsächlich etwas anderes machen, nämlich Unterricht, und in der Regel wird jede Form von Störung, das heißt auch auf dem Handy herumdaddeln, in jeder Form von Schule, unabhängig davon, wie die individuellen Regeln der Schule sind, vom Lehrer unterbunden, weil das eben stört. Das ist genauso wie früher das Zettelchenschreiben oder sonst etwas. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja!) Das hat es schon immer gegeben, dass das unterbunden wird. Dafür braucht man kein Gesetz und gar nichts. Das passiert sowieso schon. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Wo passieren die zu Recht angemahnten Probleme, also zum Beispiel Cybermobbing? Oder wo passiert es, dass dann entsprechend Dinge aufgegriffen werden, die die Schule beeinträchtigen können, dass man abgelenkt wird, Spiele gespielt werden? Auch da sagt die Lebenserfahrung relativ einfach: auf dem Weg zur Schule, also zum Beispiel im Bus, auf dem Heimweg, wenn man zu Hause am Nachmittag dort sitzt, also im Prinzip nicht im Zuständigkeitsbereich der Schule. Wenn man es jetzt ganz konsequent zu Ende denken wollen würde, müsste der Antrag eigentlich nicht sein „Wir verbieten die Handys in der Schule“, sondern „Wir verbieten den Eltern, den Kindern Handys zu geben“, aber das wäre ein Eingriff in die Erziehungsrechte in einem ganz, ganz anderen Maße. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Dann könnte man tatsächlich über die entsprechenden Erfolge sprechen, dass man die Kinder sozusagen davor bewahrt. Wir haben es aber eben richtigerweise gehört. Wenn wir Kinder dazu erziehen wollen, dass sie Medien vernünftig nutzen können, dann müssen sie sie auch benutzen. Man kann es nicht immer haarscharf trennen, was jemand macht, wenn er gerade ein Telefon in der Hand hat. Das Einzige, was man schaffen würde, wäre die Vorschrift dafür, dass die Kollegen, die dort vor Ort jeweils den Unterricht durchsetzen sollen, eigentlich etwas wie eine Handypolizei sind. Die könnten nur noch herumgehen und schauen: Macht der Schüler jetzt wirklich Aufgaben, oder ist derjenige privat vielleicht irgendwo am Chatten? Typischerweise fällt das aber an den Arbeitsergebnissen auf. Es fällt typischerweise dadurch auf, ob jemand konzentriert ist oder nicht. Das heißt, all das können wir getrost den Schulen, den Schulleitungen und den Lehrkräften überlassen. Die individuellen Regelungen, die wir haben, die mit der Schülerschaft, der Elternschaft und der Schule getroffen worden sind, sind am Ende die individuell passenden Lösungen vor Ort, wo alle Regeln, die sie brauchen, drin sind. Ein ganz wichtiger Punkt, der noch angesprochen wurde und der zu Recht angesprochen wurde, ist die Frage: „Was passiert eigentlich, wenn gegen diese Regeln verstoßen wird?“ Also: „Wie gehe ich dann damit um?“ Zu Recht muss man sagen, ja, dort gibt es eine rechtliche Unsicherheit. Was ist, wenn ich dem Schüler beispielsweise das Handy wegnehme? Oder was ist, wenn ich es einbehalte oder erst an die Eltern zurückgebe? Das muss geregelt werden, Das ist vollkommen richtig, aber glauben Sie denn wirklich, dass eine Regelung vom Ministerium auf einen 13-jährigen Pubertierenden mehr Eindruck macht als die Regel von Papa oder Mama? Das ist tatsächlich dann auch wieder an der Lebensrealität vorbei. Deswegen: Was wir dringend brauchen, ist eine zivilisierte Kultur im Umgang mit Medien. Die können wir in der Schule viel besser herstellen, indem wir sie gemeinsam erreichen, statt einfach nur plumpe Verbote zu machen, sie zentralistisch anzugehen und am Ende des Tages zu merken, dass die Akzeptanz dafür, gerade weil sie individuell nicht passend ist, wahrscheinlich komplett in den Keller geht. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Helge Schwab mit einer verlängerten Redezeit. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich grüße Sie natürlich sehr gerne an dieser Stelle, anders als andere. Werte Kolleginnen und Kollegen! Erinnern Sie sich noch an die 85. Plenarsitzung? (Zuruf von der SPD: Ja!) Wir haben über den Entschließungsantrag von uns FREIEN WÄHLERN debattiert, in dem wir eine landesweit einheitliche Regelung für die Nutzung von mobilen Endgeräten an Schulen gefordert haben. Ihre Reaktion? Eine eindrucksvolle Demonstration von Arroganz und Macht. Herr Teuber, Sie haben damals unsere Forderung nach einer Expertenanhörung mit dem Hinweis auf eine parteieigene Veranstaltung zum Thema einfach vom Tisch gefegt. (Zuruf des Abg. Nico Steinbach, SPD) Lieber Herr Staatsminister, ich freue mich für Sie und wünsche Ihnen von Herzen alles, alles Gute in Ihrem neuen Amt, verbunden mit der Hoffnung, dass Sie künftig als Minister der Opposition in diesem Hause öfter zuhören und Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit mehr als Rhetorik bleibt. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Nur grundsätzlich!) Herr Köbler, bei den Grünen steht möglicherweise ebenfalls eine Beförderung bevor. Ganz ehrlich, ich wünsche Ihnen ebenfalls viel Erfolg, verbunden mit dem Rat, Vorschläge von außen nicht von Anfang an als überflüssig zu deklarieren; denn genau das haben Sie am 3. April getan und heute übrigens auch. Nicht wesentlich anders war das Verhalten der CDU. Der Auftritt von Frau Groß uns gegenüber war für mich zunächst wohlwollend, aber Ihre Fraktion zeigte sich darauf fixiert, eine eigene Gesetzesinitiative als Maß aller Dinge darzustellen. Bereitschaft zur Zusammenarbeit? Fehlanzeige. Zu guter Letzt zu unserer damaligen Bildungsministerin, Frau Dr. Hubig. Sie ist inzwischen ebenfalls befördert worden. Ich hätte aber trotzdem noch eine Frage im Nachgang, falls Sie vielleicht gerade zuhören. (Vereinzelt Unruhe bei der SPD, bei dem BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Warum genau haben Sie uns erzählt, dass individuelle Lösungen an einzelnen Schulen der bessere Weg sind? In anderen Bundesländern und offenbar auch in der Kultusministerkonferenz sieht man das nach unserem Kenntnisstand ganz anders. Der nun vorliegende Gesetzentwurf der CDU folgt offensichtlich dem grundsätzlichen Verbot nach dem hessischen Vorbild, auch wenn Ausnahmen zulässig sind. Wäre es da nicht besser gewesen, gemeinsam parteiübergreifend eine landeseinheitliche Regelung zu erarbeiten, die auf einem breiten Konsens beruht, und damit genau den Weg zu beschreiten, den wir als FREIE WÄHLER ergebnisoffen vorgeschlagen hatten? Immerhin aber bekommen wir jetzt eine Anhörung. Dafür vielen Dank. Den Stil, wie das Ganze zustande gekommen ist, kritisieren wir dennoch. Diejenigen, die so gerne von unserer Demokratie reden und über das Zusammenrücken aller demokratischen Kräfte schwadronieren, sollten sich einmal selbst ans eigene Näschen fassen. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Oder meinen Sie am Ende vielleicht nur Ihre Demokratie? Auch wenn wir hier über ein vermeintliches Nebenthema sprechen, zeigen die im konkreten Fall offen zutage getretenen Fraktionsegoismen, warum sich immer mehr Menschen von der Politik abwenden und Protest wählen. Ich freue mich auf die Ausschussarbeit und wünsche uns vor allem für unsere Schulleiterinnen und Schulleiter, für unsere Lehrerinnen und Lehrer, dass wir ihnen am Ende ein gutes Instrument an die Hand geben können. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
In der Debatte ist der nächste Redner fraktionsloser Abgeordneter Frisch.
Michael Frisch fraktionslos
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich habe mir die von Herrn Paul erwähnte Debatte aus dem Jahr 2018 noch einmal angeschaut. Frau Demuth erklärte damals voller Stolz, sie freue sich darüber, als CDU-Abgeordnete die progressivste Rede zu diesem Thema halten zu dürfen. (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) Dann kamen weitere bemerkenswerte Zitate, die wir eben bereits gehört haben und die ich deshalb nicht noch einmal wiederholen möchte. Heute, fast sieben Jahre später, hört sich das aus dem Mund der gleichen Fraktion deutlich anders an. Aus Betonmauern, Steinzeitmethoden und verspielten Zukunftschancen ist die Forderung nach einem grundsätzlichen Handyverbot zur Erreichung pädagogischer Ziele und der Vermittlung eines reflektierten und selbstregulativen Umgangs mit digitalen Medien geworden – ein guter, ein steiler Lernprozess, den die CDU hier vollzogen hat. Meine Damen und Herren, schon die alten Römer wussten: Tempora mutantur, nos et mutamur in illis. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Oje, oje, oje!) Die Zeiten ändern sich, und wir ändern uns mit ihnen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ja, Herr Oberlehrer!) In der Tat hat sich nicht nur die Haltung der CDU-Fraktion zum Handyverbot in den vergangenen Jahren verändert. Auch im gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Diskurs haben sich in dieser Frage deutliche Verschiebungen ergeben. Skandinavische Länder wie Dänemark und Schweden, lange Zeit Vorreiter und Vorbild in Sachen Digitalisierung der Schulen, haben die Reißleine gezogen und Computer und Smartphones zumindest aus dem Primarbereich weitgehend verbannt. Auch in Deutschland ist eine intensive Debatte über die Handynutzung an Schulen entbrannt. Unter der Überschrift „Vorsicht Hirn-Abfluss! Was haben Handys an Schulen verloren?“ berichtete die Süddeutsche Zeitung vor Kurzem. Wissenschaftler sprechen von einer neurobiologischen Überforderung und verlangten von der Politik, Lehrer nicht mit der Entscheidung über ein Handyverbot alleinzulassen. Klaus Zierer, Professor für Schulpädagogik an der Uni Augsburg, forderte im Bildungsmagazin news4teachers konsequente und einheitliche Regelungen. Private Mobiltelefone hätten im Schulalltag nichts zu suchen. Studien, so Zierer, zeigten klar, dass sie das Lernen nicht nur behinderten, sondern sogar verhinderten. Die digitalen Begleiter lenkten Kinder und Jugendliche massiv ab und stünden einer konzentrierten Auseinandersetzung mit Unterrichtsinhalten entgegen. Demgegenüber verbessere ein Smartphoneverbot vor allem das soziale Klima an Schulen und führe zu einem höheren Wo hlbefinden der Schüler. Auch hinsichtlich der Lernleistungen seien positive Effekte festzustellen. Das immer wieder angeführte Argument, das wir eben auch hier gehört haben, statt eines Verbots sollten Lehrkräfte den Kindern besser den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Smartphone vermitteln, weist Zierer entschieden zurück. Die Vorstellung, man könne bereits im frühen Schulalter ein solches Verhalten lernen, sei, so Zierer wörtlich, „[a]us pädagogischer Sicht […] völliger Nonsens“. „Die neurobiologische Forschung habe längst gezeigt, dass Grundschulkinder gar nicht in der Lage seien, sinnvoll mit einem Smartphone umzugehen.“ Meine Damen und Herren, als Vater zweier inzwischen erwachsener Söhne und als Lehrer mit über 30-jähriger Berufserfahrung kann ich diesen Befund nur bestätigen. Natürlich muss es das Ziel aller pädagogischen Bemühungen in Elternhaus und Schule sein, junge Menschen zu einer hohen Medienkompetenz zu führen, aber es ist vollkommen lebensfremd zu glauben, dies könne schon in den ersten Schuljahren hinreichend geschehen. Solange die Einsicht in pädagogisch gut gemeinte Ratschläge nicht vorhanden ist und solange die Fähigkeit fehlt, selbstgesteuert und reflektiert den vielfältigen Versuchungen eines Smartphones zu widerstehen, sind Kinder und Jugendliche überfordert, wenn man sie mit der Entscheidung über die Handynutzung alleinlässt. Medienmündigkeit muss allmählich wachsen. Dazu braucht es verbindliche Regeln und vor allem zu Beginn klare Grenzen, um junge Menschen vor sich selbst und den zahlreichen Gefahren von außen zu schützen. Dass auch die CDU-Fraktion inzwischen zu dieser Einsicht gekommen ist, begrüßen wir sehr. Dem vorliegenden, im Übrigen hervorragend begründeten Gesetzentwurf stimmen die „Drei Farben“ daher gerne zu. Manchmal ist ein Schritt zurück in Wirklichkeit ein Schritt nach vorne. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos, sowie Joachim Paul, AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Wir fahren in der Debatte fort. Fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels spricht.
Andreas Hartenfels fraktionslos
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh um die Debatte. Ich finde, das ist ein zielführender Gesetzentwurf. Die Art und Weise, wie hier diskutiert wird, macht schon deutlich, dass es schon ein Stück weit in unserer Gesellschaft nach wie vor ein blinder Fleck ist und wie vehement und nach wie vor auch mit Schwarz-Weiß-Denken dort gerne operiert wird. Hier jetzt noch mal die Verbotsgeschichte auszupacken, ist schon ein Stück weit deplatziert und auch unredlich. Ich glaube, es ist wirklich ein Ringen darum, wie wir ein Stück weit nicht unbedingt vor die Welle der Digitalisierung kommen, aber wenigstens nicht allzu sehr hintendran in Gesellschaft und Politik. Ich glaube, so müssen wir die Debatte führen. Insofern ist das aus meiner Sicht nur ein kleines Element, das wir hier diskutieren und das auch am richtigen Platz zu diskutieren ist, nämlich dort, wo wir Bildungsstätten für Kinder und Jugendliche anbieten. Natürlich geht es da auch um Regeln und um Leitlinien. Das irgendwie als weltfremd abzutun, wundert mich jetzt schon; denn das ist doch Ziel letztlich dessen, dass wir Pädagogik betreiben und altersgerechten Unterricht und auch ein altersgerechtes Umfeld anbieten wollen. Dieses altersgerechte Umfeld ist an vielen Stellen weit davon weg, zu überreglementieren, sondern ganz im Gegenteil. Wir haben doch ein Problem damit, dass wir Eltern viel mehr unterstützen müssten, sich darin zu stärken, zu sagen: Ja, ich will altersgerecht die Medienkompetenz entwickeln bei meinen Kindern. Da müssten wir doch eine zielgerichtete Debatte hinbekommen. Dazu ein paar Zahlen. Wie sieht es denn in der Realität aus? Stichwort „Wo befindet sich die Welle?“ Die Pädagogen sprechen bei Grundschulkindern von maximal einer halben Stunde bis einer Stunde Medienkonsum pro Tag, maximal. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja!) Bei den weiterführenden Klassen, sagen wir von 5 bis 7, sollte sich das dann über die Stunde hinwegbewegen bis vielleicht maximal 90 Minuten. Die Realität, die hustet natürlich darüber. Da ist allein der Social-Media-Konsum nur bei den Kindern und Jugendlichen – nur der – bei inzwischen zweieinhalb Stunden. Da rede ich noch nicht über das Gaming. Da rede ich noch nicht über Streaming und andere Geschichten. Die Realität sagt uns also: Dort, wo wir Schutzbefohlene haben im positiven Sinne, ist der Medienkonsum um das Drei- bis Fünffache überhöht im Vergleich zu dem, was als gesund und vernünftig erscheint. (Beifall der Abg. Michael Frisch, Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Das sage nicht ich, das sagen im Prinzip viele, viele Studien und viele Wissenschaftler. Dann nehmen wir mal eine deutsche Studie, die noch relativ jung ist, von der DAK in Verbindung mit der Unimedizin in Hamburg, also schon, glaube ich, Leuten, die einen gesundheitlichen Blick darauf haben. Die haben 2019 untersucht: Wie sieht es denn da aus mit den Kindern und Jugendlichen von 10 bis 17 Jahren, das Suchtverhalten? Wie viele Kinder sind in einem problematischen Bereich? Das waren 2019 10 %, jedes zehnte Kind. 2024, das Gleiche noch mal wiederholt: Wo stehen wir heute in der Welle? Bei über 25 %, die kritisch dort im Suchtverhalten, im problematischen Suchtverhalten drinstehen. Das ist inzwischen jeder Vierte. Das ist ein Quantensprung, den wir erleben müssen. Dann, vor dem Hintergrund solcher Zahlen und vor dem Hintergrund dessen, was wir eigentlich diskutieren müssten, sich noch mal diese letzten Viertelstunden vor Augen zu führen, wie hier die Volksvertreterinnen und Volksvertreter und das Hohe Haus, auf welchem Niveau hier diskutiert worden ist, das, finde ich, ist der Problematik nicht ansatzweise angemessen. Da müssen wir viel, viel mehr differenzieren. Dazu gehört auch eine Lesekompetenz aus meiner Sicht, die nicht nur einen ersten Satz vorliest, sondern die den Kontext herstellen kann (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos) und das nicht zunehmend an zum Beispiel KI oder sonst jemanden abgibt; die macht dann die clevere Zusammenfassung, und wir lesen das Buch nicht mehr zu Ende, weil es vielleicht 250 Seiten hat. Ich kann hier nicht als Fachmann oder Pädagoge sprechen, sondern nur als Elternteil, aber das sollte irgendwie zur Kenntnis genommen werden, dass viele von uns Eltern sind. Inzwischen habe ich auch Enkelkinder in einem Alter, das sehr spannend ist, was das Thema betrifft, mit zweieinhalb und mit fünf. Ich bitte also noch einmal darum: Ich finde den Vorstoß sehr, sehr klug und vernünftig, in den Schulen wirklich die private Handynutzung ein klein wenig zu strukturieren und zu reglementieren. (Abg. Florian Maier, SPD: Das ist nicht der Vorschlag!) – Doch das ist der Vorschlag: Lesen, ganz lesen. Wir bekommen noch eine Anhörung. Ich gehe davon aus, dass wir eine Anhörung kriegen. Also, ich werde den Prozess dieser Diskussion weiter interessiert verfolgen. Ich glaube, viele Menschen in Rheinland-Pfalz werden das machen. Ich hoffe, dass wir da – gerade für unsere schutzbefohlenen Kinder und Jugendlichen – zu klugen Ergebnissen kommen. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Landesregierung spricht Bildungsminister Sven Teuber.
Sven Teuber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal bin ich dankbar für den sachlichen Austausch von Argumenten an dieser Stelle. Ich glaube, das hatten wir in der letzten Plenarsitzung auch schon so erlebt. Herr Kollege Schwab, da habe ich eigentlich sehr viel wertschätzendes Miteinander erfahren und auch eine sachliche Debatte, die durchaus auf einem Stand war, der der Sache angemessen war. Das erlebe ich durchaus heute auch. Ich glaube, wir sollten miteinander festhalten, dass wir in den Zielen, die wir haben, vereint sind, nämlich Kindern und Jugendlichen ein möglichst stark geschütztes Leben zu ermöglichen. Da wissen wir, dass der digitale Raum aufgrund seiner mangelnden Regulierung ein Gefahrenraum ist. Deswegen sind wir in dieser Frage überhaupt nicht im Dissens, sondern ich würde auch sagen: Wir müssen schauen, wie dieses Problem aufgrund dieser mangelnden Regulierung nicht zu einem größer werdenden, die mentale Gesundheit belastenden und krank machenden Phänomen wird. (Beifall der Abg. Jennifer Groß und Marcus Klein, CDU) In diesem Sinne wollen wir gemeinsam die Diskussion weiterführen; denn das ist tatsächlich ein Ansinnen, das auch die Landesschüler*innenvertretung und die Bundesschülerkonferenz immer wieder deutlich machen. Das zentrale Thema dieser Gemeinschaften ist es immer wieder, die mentale Gesundheit zu stärken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, in dem Sinne sollten wir hier miteinander schauen: Wie bekommt man diese mentale Gesundheit gestärkt? Ich will Ihnen aber auch sagen, dass wir über den Weg streiten sollten und müssen, weil wir in dem Zusammenhang nicht davon ausgehen können, dass ein reines Verbot mit Ausnahmen – – – Das ist übrigens nur die Umkehr von manchen heutigen Regelungen. Es ist nicht so, als würde heute in den Schulen nichts geregelt sein. Diesen Eindruck möchte ich nicht, und den will hier, glaube ich, keiner erwecken. Ich will aber auch gar nicht erst, dass er draußen entsteht. Ich weiß das von Kolleginnen und Kollegen in den Schulen – ich bin sehr viel in Schulen unterwegs, die Kolleginnen und Kollegen auch –, ich habe noch nicht eine Schule gefunden, in der es nicht geregelt und private Handynutzung erlaubt ist, Kolleginnen und Kollegen, nicht eine Schule in diesem Land. Das heißt, wir sollten dort auch sagen: Wir wollen gemeinsam schauen, wie bekommt man Schulen auf dem Weg, den sie schon begonnen haben, gestärkt. So verstehe ich den Entwurf, der sehr weit auf der anderen Rheinseite im Vorbild entstanden ist, wenn man sich das mal anschaut, aber sei es drum. Ich will Ihnen aber auch deutlich sagen, das Ansinnen der Ampelkoalition und der Regierung ist es, die Schülerinnen und Schüler dabei als mündige Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und zu stärken. Die letzte Schulgesetzänderung, die dieses Parlament in der letzten Legislaturperiode vorgenommen hat, hatte das Ziel, Schülerinnen und Schüler in ihrer Mitsprache zu stärken. Ich möchte die Gelegenheit an der Stelle nutzen, Maya Luttenberger und Lea Amend stellvertretend als Preisträgerinnen des 1. Platzes von Jugend Debattiert – frisch gekürt – in diesem Land zu gratulieren, Kolleginnen und Kollegen, sicherlich auch in Ihrem Namen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der CDU) Maya Luttenberger hat den Preis gewonnen und am meisten überzeugt mit ihrer Rede – übrigens nicht uns, sondern das Plenum –, warum ein generelles Handyverbot an Schulen falsch ist, Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, die Schulgesetzänderung damals – nein, ich weiß es sogar – hat in dem Zusammenhang dazu beigetragen, dass Schülerinnen und Schüler eine stärkere Partizipationsmöglichkeit in Schulen erleben. Uns eint auch, dass wir genau das wollen, um Demokratie und Nachwuchs für Demokratie tatsächlich nachhaltig zu bilden. In dem Sinne ist es aus unserer Sicht elementar, dass nicht einfach ein Verbot ausgesprochen wird, sondern wir mit den Schülerinnen und Schülern vor Ort Regeln erarbeiten. Vielleicht, Kolleginnen und Kollegen, sollten wir schauen, ob wir in dieser Überarbeitung noch intensiver drangehen müssen. Ich weiß mein Haus an der Stelle tatsächlich sehr nah an den Menschen in den Schulen. Gleichwohl müssen wir – das hat der Kollege Maier dankenswerterweise für die SPD-Fraktion unter anderem dargestellt – auch die Elternhäuser mitnehmen. Auch das gehört zur Partizipation. Ich weiß es selbst. Meine Tochter, meine ältere, die heute hier zugehört hat, aber jetzt weg ist, hat in dem Zusammenhang unter einem Vater zu leiden, der ihr sehr lange ein Smartphone verboten hat. Ich habe aber jetzt den Weg mit ihr angetreten, um zu Hause – gut, die Zeit wird jetzt ein bisschen weniger werden zu Hause – begleitet, angeleitet und diskutiert zu sagen: Wo ist Smartphone-Nutzung gut, und wo ist sie nicht gut? Sie sieht in mir ein Vorbild, das sehr negativ ist, Kolleginnen und Kollegen. In uns allen, wenn ich das sagen darf, sehen sie Vorbilder, die sehr negativ sind. Frau Kollegin Groß, nicht – da sind wir ganz einer Meinung – weil wir mobben, hoffentlich nicht. In dem Zusammenhang erwarte ich aber, dass wir uns und unsere Bildschirmzeit selbst reflektieren. Wenn mir meine Bildschirmzeit montags auf meinem Endgerät angezeigt wird, erschrecke ich immer wieder, und meine Kinder erleben es tagtäglich. Das ist eine Diskussion und ein harter Kampf, zu sagen: Papa, Du darfst es, aber ich nicht, warum? Wie kommen wir zu diesem Weg hin? Ein Verbot alleine hat zu Hause nicht überzeugt und wird auch in der Schule nicht überzeugen. Wir müssen gemeinsam medienpädagogisch Medienerziehung und Demokratieerziehung zusammenbringen, und wir müssen gemeinsam die Eltern im Boot haben. Deswegen weiß ich auch Herrn Stoffers vom Landeselternbeirat sowie die Bundeselterngemeinschaft hinter dem Weg, kein Verbot zu gehen, sondern gemeinsam über Regelungen zu sprechen, die Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam an einen Tisch bringen, um dann eine Regelung zu treffen, die für die Gemeinschaft stärkend aktiv ist. (Unruhe bei der AfD) In diesem Sinne kann ich Ihnen noch weitere bringen, möchte aber damit an der Stelle aufhören, weil wir, glaube ich, weiter in den Dialog gehen können und sollten. Diese Grundlage ist geliefert worden. Ich freue mich auf den Austausch. Herr Professor Zierer hatte die SPD-Fraktion besucht, auch Herr Professor Aufenanger, auch die haben zwei diametrale Darstellungen. Das möchte ich abschließend noch sagen: Es gibt eben nicht eine solche Evidenz, wie sie in dem Gesetzentwurf sozusagen unterzeichnet wird. Die ist nicht eindeutig da. Ja, wir wissen, dass Mediennutzung ab einem bestimmten Grad schädlich ist. Wir wissen, dass sie auch Bildungsungerechtigkeit steigert, je unreflektiert er sie stattfindet. Wir wissen aber auch, dass es nicht reicht, von 8 bis 16 Uhr etwas zu verbieten, um danach in etwas zu versinken und dann von den Eltern vielleicht auch nicht die Unterstützung und das Know-how an der Seite zu haben. Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns angemessen diesem Thema begegnen, Tiefe hineinbringen und dann schauen, was im Sinne der Kinder, aber auch im Sinne von Demokratieerziehung und Medienpädagogik auf dem Weg ist. Ich freue mich auf den weiteren Austausch. Ich sehe im Ziel Einigkeit. Der Weg, der hier vorgeschlagen wird, ist etwas, von dem ich sagen würde, er ist nicht im Sinne der Beteiligten, und er wird auch von diesen nicht gefordert und unterstützt. Vielleicht finden wir aber einen Weg, der tatsächlich im Sinne der Schulgemeinschaft und Bildungsfamilie ist. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Kathrin Anklam-Trapp
Zu einer Kurzintervention hat sich Abgeordneter Paul zu Wort gemeldet. Bitte, Sie haben das Wort.
Joachim Paul AfD
Liebe Kollegen, sehr verehrter Herr Staatsminister! Ich glaube, es ist wichtig, dass man auf Demokratie und Partizipation von Schülern und Eltern setzt, richtig. Es gibt aber einfach Dinge, die trotzdem entschieden werden müssen. Die müssen so entschieden werden, dass Experten und Praktiker sich das anschauen. Man kann nicht alles vor Schüler und Eltern bringen, auch diese Sachen nicht. Wir haben in der Praxis – ich weiß nicht, ob Sie mir zustimmen würden –, glaube ich, als Lehrer ungefähr eine Aufmerksamkeitsspanne von 15 bis 20 Minuten innerhalb der 45 Minuten. Das ist völlig normal. Man muss sehen, dass diese Konzentration nicht gestört wird. Der Schulerfolg hängt von der Konzentrationsfähigkeit ab und von der Frustrationstoleranz. Die leistungsstarken Klassen können sich besser konzentrieren, die weniger starken Klassen weniger stark konzentrieren, haben da Nachholbedarf. Das heißt, es trifft diese Partizipation von denen, die gut debattieren können, eigentlich diejenigen, die schwach sind, am härtesten. Deswegen ist die Regelung, diese Freigabe und dieses Laissez-faire, was Sie wollen, meines Erachtens unsozial an dieser Stelle. Das ist eine Verantwortung, die man den Lehrern und Experten nicht abnehmen kann. Selbst wenn Sie sagen, wir wollen das vor die Klasse bringen, wollen wir das jetzt im Unterricht einsetzen oder nicht, dann wird das Handy aufgemacht, und in dem Moment ist schon eine Zerstreuung da. Selbst wenn Sie eine Aufgabe lösen, indem Sie ein Handy heranziehen, haben Sie einen Ablenkungsfaktor. Bis alle das Handy wieder weggelegt haben oder einer den Ertrag der Handy-Recherche geäußert hat, haben wir eine Ablenkungszeit. Das geht zulasten der Konzentrationsfähigkeit und deswegen zulasten des Bildungserfolgs. Das lehnen wir als AfD-Fraktion gerade in der Grundschule ab, in der Sie eben nicht alles vor einen Klassenrat oder einen Elternrat bringen können. Der zweite Punkt ist: Wer viel mit dem Handy spielt, es nutzt und kommuniziert, kommuniziert weniger mit dem Gegenüber. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Wenn er weniger mit dem Gegenüber kommuniziert, das heißt dort weniger Zeit aufwendet, entgehen ihm Nähe, Gestik, Mimik und das alles. Das kann schon zu einer Gefühlsverarmung beitragen, gerade im Grundschulbereich, und da ist es besonders neuralgisch schädlich. Deswegen sind wir für diese generelle Regelung. Sie machen daraus ein Verbot. Wir halten diese Regelung aber für wichtig. (Beifall der AfD – Glocke der Präsidentin)
Kathrin Anklam-Trapp
Auch wenn ein Satz viele Teile hat, ist die Redezeit zu Ende. – Zur Erwiderung hat Staatsminister Teuber das Wort.
Sven Teuber
Ich sage es Ihnen ganz offen: Man könnte es sich relativ billig machen. Wir hätten auch sagen können, wir regeln jetzt einfach nur das Verbot für Grundschulen. In dem Zusammenhang hätte man überall Applaus geerntet. Ich sage Ihnen aber auch, wenn Sie mit der Praxis sprechen: Das ist nicht wirklich die Problemlage. Wir haben in unserer Anhörung, die wir in der SPDFraktion gemacht haben, aber auch in Gesprächen außerhalb davon erfahren – ich will zum Beispiel den VBE nennen, aber auch die GEW –, dass ganz klar gesagt wird, in der Grundschule ist das Problem nicht so vorhanden. Das fängt damit an, wenn es in die weiterführende Schule geht. Deswegen gibt es an der Stelle kein Problem. Wir sollten nichts herbeireden, das wird den Kolleginnen und Kollegen nicht gerecht. Ich möchte es mir nicht so billig machen. Frau Kollegin Groß hat es zitiert, es gibt andere Bundesländer, die sagen, wir verbieten das jetzt in der Grundschule, aber in der weiterführenden Schule machen sie eigentlich eins zu eins dasselbe wie wir, kein Unterschied. Es gibt Leitlinien, es gibt Empfehlungen. Ich will Ihnen an der Stelle übrigens auch noch einmal sagen, Richtlinien sind da, und damit besteht rechtlich keine Unsicherheit. Auch das ist ganz eindeutig so. Wo die Richtlinien, die auf unserem Bildungsserver von allen Schulen abgerufen werden können, gelesen und umgesetzt werden und eine Ordnung besteht, besteht immer das Hausrecht, und es gibt immer die Möglichkeit, rechtssicher Sanktionen aussprechen zu können. Das gilt übrigens nicht nur für die Smartphone-Nutzung, das gilt für alle Nutzungen, die nicht im Sinne der Hausordnung sind. Das heißt, ich möchte nicht, dass hier im Saal eine rechtliche Unsicherheit für Kolleginnen und Kollegen stehen bleibt. Die ist dort nicht vorhanden, wo es Regeln gibt, und das ist in der überaus weiten, weiten Mehrheit der Fälle in unserem Land so. Deswegen glaube ich, das Thema Grundschulen ist etwas, da ist dieser Schutzraum noch deutlich, deutlich, deutlich, deutlich größer ausgeprägt, sogar sehr stark vorhanden. Im weiterführenden Bereich sind aber mündige Schülerinnen und Schüler in ihren altersentsprechenden Entwicklungen zu begleiten und zu befähigen, auch selbstständig ihr Verhalten zu erlernen und zu reflektieren und mit Lehrerinnen und Lehrern und Eltern darüber zu sprechen. Hier sollten wir schauen, welcher Weg dafür der richtige ist. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Durch die verlängerte Redezeit der Landesregierung stehen den Fraktionen noch 2,5 Minuten zur Verfügung. – Wenn das nicht gewünscht ist, kommen wir zur Ausschussüberweisung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11754 – an den Bildungsausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11800 – Erste Beratung Frau Staatsministerin Schall hat das Wort.
Dörte Schall
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Diese Vorgabe gibt es in Deutschland in unserem Grundgesetz seit mittlerweile 30 Jahren. Die Inklusion ist ein Menschenrecht. Trotzdem ist es nicht gelungen, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft wahrzumachen. Selbstbestimmt leben heißt, dass man sein Leben innerhalb der gesellschaftlichen Rahmen so gestalten kann, wie man möchte. Immer noch erleben Menschen mit Behinderung trotz vieler Fortschritte systematische Hürden, ob es in der Bildung ist, ob es bei der Beschäftigung ist, in der Gesundheitsversorgung, in der Teilhabe, in Politik, auch beim Zugang zu Technologien und bei der sozialen Integration. Die Herausforderungen sind teils riesig, und häufig hängen sie auch zusammen. Es geht nicht vorrangig um die individuellen Aspekte, sondern um die Hürden gesellschaftlicher und physischer Art. Die Barrierefreiheit als verbrieftes Recht aus Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt eine Verbesserung. Es geht um Selbstbestimmung aller Menschen, und es geht um Inklusion als Strukturprinzip. Es ist kein Randthema, sondern es geht darum, dass jeder Mensch, dass wir alle künftig an allem teilhaben können. Auf der Bundesebene wurde bereits 2021 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet, und die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, der European Accessibility Act, regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für verschiedene Produkte und Dienstleistungen. Es geht darum, dass Barrieren auch beim Zugang zu Informationen und Kommunikation beseitigt werden, und es geht darum, diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen einzuführen. Mit diesem Gesetz müssen beispielsweise auch Computer, Automaten, Mobiltelefone, Zugangsdienste oder Personenbeförderung barrierefrei werden. Wir sorgen dafür, dass alle Menschen, egal mit welchen Einschränkungen sie leben, alltägliche Dinge einfach nutzen können, und dass das Alltagsleben so einfach wie möglich ist, egal ob bei Kommunikation, bei Informationen oder beim Zugang. Die Vorteile der Digitalisierung und der Verbraucherschutz werden hier zusammengefasst. Im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird erstmals auch die Privatwirtschaft mit in die Pflicht genommen. Private Unternehmen müssen künftig dafür sorgen, dass der Zugang zu Informationen und zur Kommunikation barrierefrei ist. Es geht darum, dass Selbstbedienungsterminals, E-Books und Messengerdienste für alle barrierefrei nutzbar sind. Es gibt eine Unterstützung für Kleinstunternehmen. Es ist wichtig, dass die Beratungsangebote angeboten werden, sodass wir die Akzeptanz für die Barrierefreiheit für alle darstellen können. Wir stärken gleichzeitig den Verbraucherschutz dadurch, dass die Marktüberwachung stattfindet und eine Überprüfung vornimmt. Die Marktüberwachung ist ein Herzstück des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und sorgt dafür, dass die Einhaltung und der Vollzug der Umsetzung als eigene Angelegenheit der Bundesländer durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz von der Ministerpräsidentenkonferenz den entsprechenden Auftrag erhalten, eine länderübergreifende Marktüberwachungsstelle einzurichten. Mit dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung, der bereits Anfang des Jahres unterzeichnet wurde, übernehmen wir die vollständige Ratifizierung durch das Landesparlament, und wir freuen uns, dass wir den Entwurf heute vorlegen dürfen. Der Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz selbst wird zu einer umfassenden Verbesserung aller Menschen in diesem Land führen. Das gemeinsame Ziel der Bundesländer, mit einer länderübergreifenden Marktüberwachung Synergieeffekte zu nutzen, heißt, dass wir geringe Kosten entstehen lassen, die einzelnen Bundesländer gemeinsam profitieren, wir wenig Bürokratie aufbauen, unser Know-how teilen und eine hohe gesicherte Qualität in der ganzen Bundesrepublik herstellen. Inklusion ist kein Lippenbekenntnis. Nur mit klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen gelingt echte Teilhabe; denn echte Teilhabe bedingt, dass Menschen – alle, so, wie sie sind – in allen Bereichen des Lebens – privat, geschäftlich, im Alltag oder im Berufsleben – mittendrin sein können. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Horstmann.
Lana Horstmann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Barrierefreiheit zu stärken, bedeutet für uns als SPD-Fraktion vor allem zweierlei: Hürden abzubauen und Teilhabe zu ermöglichen, somit eine selbstbestimmte Teilhabe. Die Hürden im Alltag haben viele Facetten, sichtbare und unsichtbare. Trotz der Fortschritte, die wir in den vergangenen Jahren erzielen konnten, dürfen wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, Barrieren zu beseitigen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist hierfür ein wichtiger Baustein. Aktuell befassen sich die Landesparlamente mit dem entsprechenden Staatsvertrag. Als SPD-Fraktion sind wir überzeugt, dass der Staatsvertrag zu weitreichenden Verbesserungen führen kann, die sich im Alltag von Menschen mit Behinderung bemerkbar machen. Die länderübergreifende Marktüberwachungsbehörde, auf die Ministerin Schall hingewiesen hat, ist dafür ein ganz zentrales Element; denn der Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen ist groß und stetig wachsend. Umso mehr gilt es, Ressourcen zu bündeln und gemeinsame Anstrengungen zu forcieren. Die zentrale Marktüberwachungsbehörde wird sowohl Fach- als auch Vollzugsaufgaben für die Länder erbringen. Beides ist ausdrücklich zu begrüßen; denn barrierefreie Produkte und Dienstleistungen haben ein großes Potenzial. Von barrierefreien Informations- und Kommunikationstechnologien können beispielsweise insbesondere Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen besonders profitieren, aber auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Zudem ist davon auszugehen, dass durch die EU-weite Harmonisierung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mehr Wettbewerb unter den Anbietern entsteht. In der Folge werden Angebot und Nachfrage steigen, und barrierefreie Produkte und Dienstleistungen werden kostengünstiger zur Verfügung stehen. Bislang ist es so, dass all diejenigen, die in der Europäischen Union etwas produzieren, verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, je nach Land zum Teil extrem unterschiedliche Anforderungen beachten müssen. Daher kann man es nicht oft genug sagen: Inklusion ist ein Menschenrecht und damit Tag für Tag eine politische Verpflichtung im Land, im Bund und in Europa. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Moesta.
Anette Moesta CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich stimmen wir dem Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu. Es ist richtig, gemeinsam mit allen Bundesländern das Gesetz umzusetzen und die vorgesehene Marktüberwachung mit einer Behörde durchzuführen. Doch welche und wie viel Freiheit bringt das Gesetz ab dem 28. Juni? Was bedeutet wirklich die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen für uns alle? Was bedeutet sie für Unternehmen und Dienstleister? Wir alle erleben, wie die digitale Revolution unseren Alltag zunehmend prägt. Auf der einen Seite ist es faszinierend, was alles machbar ist und wie sehr KI unser Leben, unsere Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft verändert und weiter verändern wird. Wir sehen aber auch, wenn wir richtig hinschauen, Frau Ministerin Schall, dass nicht alle Menschen die gleichen Chancen zu dieser digitalen Teilhabe haben. Der Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen ist groß und wird aufgrund unserer älter werdenden Bevölkerung noch weiter steigen. Viele Menschen haben dabei Angst, abgehängt zu werden. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, ihre digitalen Angebote und Produkte barrierefrei zu gestalten. Webseiten, Apps, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten müssen künftig so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, egal ob blind, gehörlos, motorisch eingeschränkt oder mit Lernschwierigkeiten. Ist das Aufwand für die Unternehmen? Ja, ist es. Das müssen wir auch klar benennen. Es ist aber zugleich eine Chance; denn Barrierefreiheit schafft Zugang, und Zugang bedeutet Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen. Wer eine barrierefreie Webseite betreibt, erreicht mehr Menschen. Wer ein barrierefreies Produkt wie einen Bankautomaten bereitstellt, hat jetzt gleiche Bedingungen in allen europäischen Ländern. Zur Wahrheit gehört aber auch: Was nutzt ein barrierefreier Geldautomat, wenn ich baulich und verkehrlich erst gar nicht zum Automaten gelange? (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Was nutzt eine barrierefreie Webseite, wenn ich keinen Internetzugang, kein Gerät habe oder einfach die Kenntnisse fehlen? Frau Ministerin Schall, was nutzt die Seite, aber in der Senioreneinrichtung oder in dem Wohnheim steht kein Internet zur Verfügung? Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe schreibt zwar die Pflicht dazu fest, legt aber keine Kontrolle oder Frist fest, wie in anderen Ländern, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen oder Berlin. Von einer finanziellen Unterstützung seitens des Landes Rheinland-Pfalz für ältere Einrichtungen mag ich erst gar nicht sprechen. Richard von Weizsäcker hat einmal gesagt: „Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“ Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat einen vielversprechenden Namen. Es ist ein Schritt, jedoch gehört zur wirklichen Barrierefreiheit mehr. Dies bedarf einer gesellschaftlichen Haltung, und dass eben nicht nur die Lauten und Starken gehört werden. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner in der Debatte ist Abgeordneter Köbler für BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Inklusion in unserer Gesellschaft. Dass digitale Produkte und Dienstleistungen in Zukunft im privaten wie öffentlichen Bereich barrierefrei sein müssen, ist der absolut richtige Weg für mehr Teilhabe auch in der Zukunft. Die Vorrednerinnen haben allesamt sehr viel Richtiges dazu gesagt. Dass es dazu einer Marktüberwachung bedarf, ist absolut nachvollziehbar. Dass diese Marktüberwachung nicht in jedem Bundesland einzeln aufgebaut wird, sondern es eine gemeinsame Behörde der Länder gibt, ist absolut zu begrüßen und nachvollziehbar. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf aller Voraussicht nach zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Wir bitten um Wortmeldung, damit wir es im Präsidium wissen, wenn sich Kollegen melden. – Abgeordneter Ziegler von der AfD-Fraktion hat das Wort.
Eugen Ziegler AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, ich kann mich an dieser Stelle recht kurzfassen. Es gilt, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf Landesebene bezüglich der Vorgehensweise Marktüberwachungsstrategie umzusetzen. Es geht nicht mehr um die Frage, ob, sondern wie den Regelungen der Barrierefreiheit, insbesondere im Bereich der elektronischen Dienstleistungen, des sogenannten eCommerce, also des elektronischen Rechtsverkehrs, aber auch der Hardwaresysteme für Verbraucher, Verbraucherendgeräte, Telekommunikationsdienste und den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten oder Selbstbedienungsterminals Geltung verschafft werden soll. Auch wenn die Frage, ob es umgesetzt wird, damit eigentlich schon außen vorsteht, möchte ich trotzdem kurz darauf eingehen. Wenn man sich die Bandbreite der Regelungsgegenstände anschaut, wird deutlich, wie wichtig eine zielgerichtete Umsetzung ist. Wenn man sich vorstellt, man müsste ohne die gegenständlichen Produkte und Dienstleistungen zurechtkommen, ohne Computer, Smartphone, Mobiltelefone und Zahlungsterminals, ohne die Möglichkeit, online einzukaufen, wird schnell deutlich, wie schwierig bis nahezu fast unmöglich das wäre. Das gilt umso mehr für Menschen mit Behinderung, die ohnehin in Teilen des alltäglichen Lebens gewissen Einschränkungen unterliegen. Insoweit ist es richtig, diesen Menschen den Zugang zu den oben beschriebenen Produkten und Dienstleistungen leichter zu ermöglichen. Das sollte im Interesse der jeweiligen Anbieter liegen. Ganz ohne ein Marktüberwachung wird es jedoch nicht gehen. Eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde scheint zweckmäßig. Gleichwohl stellt die sich aus dem Barrierefreiheitsgesetz ergebende Ve rpflichtung der Marktüberwachung einen nicht unerheblichen bürokratischen Mehraufwand dar. Das sollte sich immer auf den unabdingbar erforderlichen Aufwand für die Unternehmen beschränken und einen echten Mehrwert für die betroffenen Menschen bieten. Überspitzt ausgedrückt, uns ist es wichtig, dass nicht wieder ein bürokratisches Monster entsteht, das ein Eigenleben entwickelt und seinen primären Zweck in der Generierung derjenigen Bußgelder versteht, aus denen es sich finanziert. Ob das hier der Fall sein wird, wird sich zeigen müssen. Entscheidend ist, wie die gesetzlichen Regelungen gelebt werden. Wir behalten das für die Zukunft kritisch im Auge. Einen Grund, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen, sehen wir aber derzeit nicht. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Steven Wink.
Steven Wink FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Barrierefreiheit ist kein Luxus, im Gegenteil. Es ist Respekt vor der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es benötigt aber mehr als nur Appelle. Das Gesetz bzw. der Staatsvertrag schafft den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsstärkung. Ziel ist die gemeinsame Marktüberwachungsbehörde. Es gibt effiziente Verwaltungen, eine schlanke und kooperative Verwaltung. Es verhindert Doppelstrukturen; wenn es jedes Bundesland für sich allein machen würde, wäre es Ressourcenverschwendung, zersplittert Kompetenzen und erzeugt Flickenteppich. Das wäre teuer und ineffizient im Sinne der Barrierefreiheit. Die EU-Richtlinie verlangt klare Standards. Dem begegnen wir mit einer einheitlichen Vollzugsstruktur, mit Rechtsklarheit für Unternehmen, mit Rechtsund Planungssicherheit sowie einer erhöhten Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Einzelheiten haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon genannt. Es geht nicht um eine reine, sture Vorschrift. Es geht um das Ziel, die Teilhabe durch die Barrierefreiheit zu erhöhen. Man verbindet mit dem Gesetz Inklusion und Effizienz, weil die Bürokratie an der Stelle abgebaut wird, an der sie nicht gebraucht wird und den Menschen dienlich ist. Auch wenn es Geld kostet, so ist es ein Invest, der die Barrierefreiheit clever regelt. Von daher können wir dem nur zustimmen. Danke. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir, die FREIEN WÄHLER, befürworten den Zugang zu barrierefreien Produkten und Dienstleistungen. Es ist von größter Bedeutung, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Doch während wir diesen Fortschritt begrüßen, müssen wir die Realitäten in unseren Kommunen und öffentlichen Verkehrsmitteln anerkennen. Es ist eine Ironie, dass wir einen Staatsvertrag zur Förderung der Barrierefreiheit abschließen, während in vielen Bereichen unseres öffentlichen Lebens noch erhebliche Defizite bestehen. Unsere Schulen, Sportstätten und öffentlichen Plätze sind oft nicht vollständig barrierefrei. Der ÖPNV weist ebenfalls erhebliche Mängel auf, die Menschen mit Behinderung einschränken. Wir fordern eine umfassende Investitionsstrategie, die sicherstellt, dass Barrierefreiheit nicht nur auf dem Papier existiert, sondern in der Realität umgesetzt wird. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
Damit kommen wir zum Ende dieser Debatte zum Tagesordnungspunkt 7. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11800 – an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation – federführend – sowie mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Kolleginnen und Kollegen, vom schönen Donnersberg dürfen wir Gäste im Plenum begrüßen, und zwar die Omas gegen Rechts. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11849 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten je Fraktion vereinbart. Die CDU hat eine zusätzliche Redezeit und 6 Minuten zur Verfügung. Es erfolgt zunächst eine Begründung der Landesregierung. Bildungsminister Sven Teuber hat das Wort.
Sven Teuber
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich erst einmal allen Menschen, die sich in der Pflege für andere Menschen jeden Tag, rund um die Uhr einsetzen, unseren herzlichen Dank aussprechen; denn über sie und den Nachwuchs, um gestärkte Teams zu bekommen, reden wir mit diesem Gesetz. Wir schaffen eine Grundlage. Deswegen danken wir allen, die sich täglich in der Pflege engagieren, Kolleginnen und Kollegen! (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meinen Dank möchte ich an die kommunalen Spitzenverbände, die Kolleginnen und Kollegen im Finanzministerium und im Sozialministerium richten, ebenso an mein Haus, das die Koordination dafür übernommen hat. Der Hintergrund dieses Gesetzes ist, wir wollen die Sachkostenanteile für die öffentlichen Pflegeschulen, an den berufsbildenden Schulen regeln. Wir hatten 2019 in der ersten Gesetzgebung ein Verfahren einer Evaluation vereinbart, um auf Grundlage der Erfahrungen dieser Zeit einen Sachstand zu erhalten, wie hoch ein Sachkostenanteil sein muss. Wir haben jetzt eine Vereinbarung gefunden. Nochmals ein Dank an die kommunalen Spitzen, die mitgeholfen haben, dass wir einen Sachkostenanteil von 23 % festlegen wollen. Kolleginnen und Kollegen, wir bewegen uns übrigens im Ländervergleich im Mittelfeld. Zwischen 20 und 25 % kann man das ungefähr festlegen. In diesem Sinne ist dieses Gesetz ein wichtiges Gesetz, um vor Ort in den Schulen einen guten Sachkostenanteil übernommen zu bekommen und eine Vereinbarung zu haben, um das rückwirkend ab diesem Jahr zu regeln. Ich bin meinem Haus und allen Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, dass wir diesen weiteren Schritt schnell vollziehen können und rückwirkend Klarheit schaffen, damit vor Ort in den Pflegeschulen weiterhin gute Arbeit geleistet werden kann. Ich danke Ihnen dafür. Vor allem danken wir allen, die Angehörige pflegen, für ihre tägliche Arbeit; denn sie erleichtern uns es, diesen Menschen ein würdevolles Leben zu ermöglichen und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf herzustellen. Herzlichen Dank. Ich würde mich freuen, wenn wir dieses Gesetz mit einer breiten Mehrheit im Parlament versehen könnten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Wir fahren fort in der Debatte. Für die CDU spricht Kollege Wäschenbach.
Michael Wäschenbach CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen aktuell viel mehr Hände in der Pflege. Wir brauchen in der Zukunft noch mehr Hände in der Pflege; denn wir werden älter. Mehr Menschen wollen oder müssen gepflegt werden. Das kann durch die Ausbildung von mehr jungen Menschen erfolgen. Wir debattieren heute über das bundesweite Pflegeberufegesetz und die Änderung des Ausführungsgesetzes in Rheinland-Pfalz. Es geht um die Finanzierung der sogenannten Generalistik, die die alten Berufe der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege in einer generalistischen Ausbildung ab dem 1. Januar 2025 vereinen soll. Es ist gut, dass im vorliegenden Gesetz die Geldmittel des Bundes direkt an die richtigen Stellen geleitet werden sollen. Aus dem sogenannten Ausgleichsfonds erhalten die an der Ausbildung beteiligten Pflegeschulen sowie die Pflegeschulen der weiterführenden Schulen, in diesem Fall der berufsbildenden Schulen, der BBS, und die Träger der praktischen Ausbildung Ausgleichszuweisungen zur Refinanzierung der Ausbildungskosten. Bei den BBS sind es in der Regel die Landkreise, die als Schulträger das Geld erhalten. Die Pauschalen zu diesen Ausbildungskosten enthalten sowohl Personal- als auch Sachkostenanteile. Eine Überprüfung der anfallenden Kosten hat im Jahr 2023 stattgefunden. Die entsprechenden Berechnungen haben ergeben, dass ein Sachkostenanteil von 23 % nachvollziehbar ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Pflegeausbildung brauchen wir nicht nur Geld, sondern auch genug interessierte Jugendliche, ausreichend Schulplätze, wohnortnahe Praxisstellen sowie genug Pflegelehrer und Praxisanleiter, an denen es leider auch mangelt. Es knirscht also nach wie vor im Gebälk der Pflegeausbildung. Die Zuständigkeitsverlagerung der Pflegefachausbildung in das Bildungsministerium ergibt Reibungsverluste zu den beiden Fachministerien Wissenschaft und Gesundheit sowie Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation. Da hoffe ich durch den neuen Bildungsminister auf Abbau dieser Reibungsverluste. Er kennt alle anderen Ausschüsse. In der Pflege kommen generell mehrere Herausforderungen zusammen. Durch die Alterung wird die Anzahl von Personen in höherem Alter mit einem hohen Anteil an pflegebedürftigen Personen stark steigen. Die Bevölkerung ab 80 Jahren wird laut Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts bis 2050 von heute 6 auf 9 Millionen Personen anwachsen. Das heißt, es gibt Anzeichen, dass die Babyboomer beim Erreichen des höheren Alters weit weniger von pflegebedürftigen Erkrankungen wie Demenz betroffen sein werden als die vor dem Krieg geborenen Personen. Der Anstieg der Zahl älterer Personen wird nicht kompensiert werden können, so das Institut für Bevölkerungsforschung. Gleichzeitig werden Familienangehörige in der Pflege an Bedeutung verlieren, da die Familiennetzwerke im Kontext des demografischen Wandels schrumpfen. Insofern wird der Bedarf an professionellem Pflegepersonal steigen. Es besteht heute bereits ein Fachkräftemangel, was oft an schlechten Arbeitsbedingungen liegt. Es ist in den letzten Jahren gelungen, den Pflegeberuf durch bessere Bezahlung und Rahmenbedingungen deutlich attraktiver zu machen. Nach wie vor wird im besonderen Maße die Krise vom Pflegepersonalmangel verursacht. Das Land hat in der Fachkräftestrategie festgestellt, dass derzeit eine Lücke von 3.800 Menschen besteht. Bis 2035 wird diese Pflegelücke vermutlich anwachsen. Die generalistische Pflegeausbildung hat es also bisher nicht geschafft, den notwendigen Zuwachs an Azubis zu schaffen, den wir dringend brauchen. Die Ausbildung allein wird aber nicht ausreichen, um den Pflegepersona lbedarf zu decken. Der Anstieg der Ausbildungszahlen ist sehr erfreulich, darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Abbrecherquoten zu hoch sind und der Verbleib im Beruf zu kurz. Wir haben auf meine Kleine Anfrage hin in der Fachkräfteinitiative die Ausbildungszahl um 6 % im Jahr 2024/2025 auf 6.374 Personen steigern können, aber es gibt zu viele Abbrecher. An dieser Stelle möchte ich die Initiative #WERPFLEGTBEWEGT der Landesregierung positiv erwähnen. Ministerin Schall hat uns im Sozialausschuss am 12. März die Initiative vorgestellt. Es geht darum, die Attraktivität der Ausbildung und des Studiums in der Pflege sichtbarer zu machen. Das erfolgt in vielen Medien für junge Leute, unter anderem auf TikTok. Ich habe in der Sitzung gebeten, nicht nur die Fachausbildung und die akademische Ausbildung, sondern auch die Pflegehelfer- und Pflegehelferinnenausbildung, also die Pflegeassistenz, mit in die Werbekampagne einzubeziehen; denn auch Hilfskräfte sind geeignet, mehr Hände in die Pflege zu bringen. Deshalb beantragen wir heute sehr vehement und fordern die Regierung auf, auch für diese Berufsgruppe mit niedrigeren Bildungsabschlüssen in dieser Initiative #WERPFLEGTBEWEGT zu werben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen jede betreuende und jede pflegende Hand von Helfern oder Assistenten und von examinierten oder studierten Fachkräften. Machen wir gemeinsam gute Politik, gute Pflegepolitik für die Menschen. Geben wir mehr helfenden Händen Freiraum für Chancen. Lassen wir mehr Kräfte zu. Dazu gehört auch ein konstruktiver Fachkräftemix. Darum werbe ich für die künftigen Beratungen. (Glocke der Präsidentin) Wir bitten zum Abschluss, dieses Gesetz auch zur Mitberatung an den Sozialausschuss zu geben und nicht so wie in der Vorlage nur im Bildungsausschuss und Rechtsausschuss zu beraten, damit wir uns noch detaillierter mit den Einwendungen beschäftigen können. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Auch 6 Minuten Redezeit gehen irgendwann zu Ende. Vielen Dank. – Der nächste Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Florian Maier.
Florian Maier SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den heute zur Beratung stehenden Gesetzesänderungen nehmen wir eine Nachjustierung der rechtlichen Rahmenbedingungen vor, so, wie Minister Teuber, dem ich an dieser Stelle auch noch ganz herzlich gratulieren möchte, das bereits ausführlich dargelegt hat. Wir setzen um, was schon lange diskutiert wird. Die kommunalen Schulträger öffentlicher berufsbildender Schulen mit Pflegeschulen werden gerecht an der Finanzierung der Pflegeausbildung beteiligt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, diese Ausbildung qualitativ weiter zu stärken und zukunftsfähig aufzustellen. Seit dem Jahr 2020 erhalten Pflegeschulen zur Finanzierung ihrer Ausbildungskosten eine Pauschale aus einem Ausgleichsfonds. Diese umfasst sowohl Personal- als auch Sachkosten. Viele Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz sind aber als Teil der öffentlichen berufsbildenden Schulen organisiert, und für diese Pflegeschulen gilt ab sofort in Rheinland-Pfalz eine geteilte Trägerschaft. Das Land trägt die Personalkosten, und die Kommunen tragen die Sachkosten. Dementsprechend steht den Kommunen zur Deckung der Sachkosten ein Anteil von der ausgezahlten Ausbildungspauschale zu. Das machen wir mit dem vorliegenden Entwurf möglich. Die Trägerschaft wird künftig zwischen Land und Kommunen aufgeteilt. Damit können kommunale Schulträger ihren rechtmäßigen Anteil an der Ausbildungspauschale direkt erhalten. So entlasten wir die Kommunen und die berufsbildenden Schulen. Sie erfahren finanzielle Planungssicherheit, was mich als ausgebildeter Lehrer für berufsbildende Schulen ganz besonders freut. Sie leisten seit Jahren hervorragende Arbeit und bieten eine qualitativ hochwertige schulische Ausbildung. Mit der jetzt geplanten Gesetzesänderung wird diese Arbeit honoriert, und die Schulträger erhalten die Mittel, die sie benötigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gesetzesänderung ist fachlich geboten und ein wichtiges Signal. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Danke. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Josef Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich zunächst den Ausführungen von Herrn Staatsminister Teuber und Herrn Abgeordneten Maier an. Das Gesetz ist eigentlich recht kurz und präzise. Bisher war die Rechtsträgerschaft für staatliche Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz beim Land angesiedelt. Um auch die Kommunen an den Zuweisungen aus dem bundesweiten Ausgleichsfonds teilhaben lassen zu können, soll nun die Rechtsträgerschaft auf Land und Kommunen aufgeteilt werden. Somit erhalten die kommunalen Schulträger einen Anteil von 23 % der Gesamtpauschale. Das wurde gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden als sinnvolle Größe ermittelt. Da spätestens seit dem 1. Januar 2025 die Pflegeschulen vollständig unter der Aufsicht des Schulwesens liegen, macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, über den zuständigen Bildungsausschuss und den Rechtsausschuss hinaus noch weitere Fachausschüsse damit zu befassen. Herr Kollege Wäschenbach, über all das, was Sie ausgeführt haben, können wir uns gerne, wenn das auf der Tagesordnung steht, intensiv austauschen, was zur Gewinnung von neuen Pflegefachkräften sinnvoll und notwendig ist, vielleicht noch über das hinaus, was schon geschieht. Bei diesem Gesetz, das eher eine Fortschreibung technischer Art ist, gehe ich jetzt nicht ins Detail auf Ihre Vorschläge ein. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion der AfD Abgeordneter Paul.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Ausgangspunkt dieses Landesgesetzes ist das Pflegeberufegesetz, auf dessen Grundlage seit dem 1. Januar 2020 die Pflegeausbildung erfolgt. Wir hatten schon damals unsere Skepsis gegenüber der Neuregelung zum Ausdruck gebracht. Das hatte gute Gründe, immerhin war es der Arbeitgeberverband Pflege, der im Rahmen einer Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit ein vernichtendes Urteil über das geplante Pflegeberufegesetz fällte. Wie lautete die Kritik des Arbeitgeberverbands Pflege? Ich wiederhole das gerne noch einmal: Auf Biegen und Brechen solle das Vorhaben zur generalistischen Pflegeausbildung durchgepeitscht werden. Das sei ein Lehrbeispiel dafür, wie fahrlässig Politik die Zukunft der Altenpflege aufs Spiel setze. Wir von der AfD-Fraktion haben damals ebenfalls die generalistische Pflegeausbildung kritisiert. Warum? Weil wir die Meinung vertraten, dass spezialisiertes Personal qualifizierter ist als generalistisch ausgebildetes. Diese Meinung vertreten wir noch immer. Unsere Position in der Bildungspolitik ist klar: für Differenzierung, gegen Vereinheitlichungen, vor allen Dingen gegen die Senkung von Standards. Bei der Abstimmung über das Landesgesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes hatten wir uns deshalb am 27. Mai 2020 hier im Landtag als AfD-Fraktion als einzige Fraktion enthalten. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist eine weitere Folge dieses Pflegeberufegesetzes. In erster Linie geht es um die Umsetzung der Beteiligung der kommunalen Schulträger an der Gesamtpauschale zur Finanzierung der Pflegeausbildung. Diese Umsetzung erfolgt einvernehmlich. Städtetag und Landkreistag verzichteten im Gesetzgebungsprozess auf Einwände. Deshalb werden auch wir, die AfD-Fraktion, keine Einwände erheben. Wir stimmen dem Gesetz zu. (Beifall bei der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Steven Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen alle, ohne Pflegekräfte geht nichts, kein Krankenhaus, kein Pflegeheim, keine ambulante Versorgung. Sie sind mindestens genauso wichtig wie Ärztinnen und Ärzte. Deshalb wollen auch wir seit Jahren eine attraktive Pflegeausbildung. Das wurde von allen Rednern erwähnt. Ein Meilenstein war die Abschaffung des Schulgelds, und bis heute ist klar, wer sich für einen sozialen Beruf entscheidet, darf nicht draufzahlen. Die Tendenz ist auch klar. Im Schuljahr 2024 und 2025 waren rund 6.400 Menschen in der Pflegeausbildung, die Tendenz ist steigend. Die Finanzierung damals war Teil einer umfassenden Reform. Land, Krankenhäuser und Einrichtungen finanzieren gemeinsam einen Fonds. Die Pflegeschulen erhalten Geld für ihre gute Ausbildung. Dort aber, wo das Land das Personal bezahlt, also in öffentlichen Pflegeschulen an berufsbildenden Schulen, und die Kommunen die Sachkosten tragen oder für die Sachkosten zuständig sind, ist eine Lücke entstanden, die jetzt gesetzlich geregelt wird. Der Minister hat die Evaluation mit den Spitzenverbänden der Kommunen aufgezeigt. Die 23 % Sachkostenanteil an den Ausbildungskosten wurden aufgezeigt. Die jetzige Änderung gibt den Kommunen ihren Anteil an den Ausbildungskosten, was zu einer weiteren Stärkung der Ausbildung in Zukunft beitragen und den Ausbildungspool stärken wird. 4 Millionen Euro sind dafür im Landeshaushalt vorgesehen. Ohne alles zu wiederholen, letztendlich ist wichtig, es handelt sich zwar um ein technisches Gesetz, aber das technische Gesetz führt dazu, dass gerade im Bereich der Pflege die Ausbildung in Zukunft weiter gestärkt wird und die Pflege erfolgreich fortgeführt werden kann. Danke schön. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Helge Schwab von der Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich in der Erläuterung von Gesetzentwürfen lese, dass sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen ergeben, schaue ich ganz gerne mal ganz genau hin, besonders wenn es um kommunale Anteile geht. Im konkreten Fall geht es um überfällige Harmonisierungen wegen bundeseinheitlicher Vorgaben. Wir sprechen davon, dass bürokratische Hürden abgebaut werden sollen, damit kommunale Träger von Pflegeschulen nicht wie bisher über Umwege, sondern eben direkt an die Ausgleichszuweisungen aus dem Ausgleichsfonds gelangen, der von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Ländern und der Pflegeversicherung finanziert wird. Es kommt also nicht von ungefähr, dass Städtetag und Landkreistag beide keine Einwände erhoben haben. Der Wille, Abläufe zu entschlacken und bundeseinheitlichen Standards zu folgen, ist also da, wie uns bereits die seit dem 1. Januar geltende Alleinverantwortung des Bildungsministeriums für die Aufsicht der Pflegeschule n zeigt. Wir werden dem Gesetzesvorhaben folgen. Danke schön. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Debatte, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11849 – an den Bildungsausschuss – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist einstimmig, dann ist das so beschlossen. Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung von Vorschriften zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12000 – Erste Beratung Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten je Fraktion, zusätzlich für die CDU 3 Minuten. Ich darf für die Einbringung Staatsminister Hoch das Wort erteilen.
Clemens Hoch
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kinderärztinnen und Kinderärzte sind die Hausärzte junger Menschen. Deren wohnortnahe Versorgung ist von übergeordneter Bedeutung. Wer Kinder hat, eigene oder im nahen Umfeld, weiß, wie schwer es ist, an vielen Stellen Termine zu bekommen und vor allem bei Infektionswellen für die U-Untersuchungen bei Impfungen. Das ist eine besondere Herausforderung. Auch wenn derzeit nach den Zahlen der Selbstverwaltung die kinder- und jugendärztliche Versorgung flächendeckend gewährleistet ist, bestehen bereits heute sehr große regionale Unterschiede. Ein Teil davon liegt auch an der Art, wie die Selbstverwaltung die Honorare zwischen den einzelnen Facharztgruppen verteilt. Wesentliches Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die langfristige Stärkung der ambulanten kinder- und jugendärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in dem Bereich, in dem das Land Rheinland-Pfalz selbst aktiv werden kann. Vor dem Hintergrund sieht der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf eine Ergänzung der bestehenden Landarztquote um eine zusätzliche Landkinderarztquote vor. Demnach sollen 3 % der zu vergebenden Medizinstudienplätze im Land nach dem Vorbild der bestehenden Landarztquote für diejenigen reserviert werden, die sich auf eine spätere ambulante ärztliche Tätigkeit als Kinder- und Jugendärztin oder Kinder- und Jugendarzt in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf festlegen. Dass das sehr gut funktioniert, wissen wir, weil Rheinland-Pfalz unter der damaligen Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler das erste Bundesland war, das die Landarztquote eingeführt hat und wir so aus der Vorabverteilung eben auch Menschen rekrutieren konnten, ganz gezielt, unter anderem für die Hausärzteschaft, aber auch für den ÖGD. Wie auch die bestehende Landarztquote richtet sich die Landkinderarztquote gezielt an Interessenten, die später für zehn Jahre als Kinder- und Jugendarzt oder Kinder- und Jugendärztin auf dem Land tätig werden wollen und sich darauf bereits festlegen. Für die Bewerberinnen und Bewerber gibt es nicht nur ein separates Auswahlverfahren, in dem sie nicht mit allen anderen Interessierten der Landarztquote oder der ÖGD-Quote konkurrieren, zusätzlich wird bei der Auswahl ein größerer Wert auf die persönliche Eignung, aber auch zum Beispiel – das ist uns ganz wichtig – auf ehrenamtliche Tätigkeiten in entsprechenden medizinischen Bereichen gelegt. Dadurch bekommen auch Bewerberinnen und Bewerber ohne das sogenannte Einser-Abitur bessere Chancen auf einen Medizinstudienplatz. Zwar zählt Kinder- und Jugendmedizin bei der ärztlichen Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt immer noch zu den beliebten Fachrichtungen. Es zeichnet sich jedoch heute zunehmend ab, dass es in manchen ländlichen Regionen schwieriger wird, Praxisinhaberinnen und -inhaber zu finden, die in der Selbstständigkeit eine Nachfolge antreten. Auch wenn der für die Bedarfsplanung zuständige Landesausschuss der Ärzte und der Krankenkassen bislang in keiner Region des Landes bestehende oder drohende Unterversorgung festgestellt hat, was ich persönlich bedauere, ist langfristig mit einer weiteren Verstärkung der regionalen Unterschiede zu rechnen, sofern nicht wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine dieser Maßnahmen, wie wir das flankiere n können. Ich bitte jetzt schon um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion der CDU Abgeordneter Dr. Christoph Gensch.
Dr. Christoph Gensch CDU
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Es gibt den Spruch: „Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.“ Dieser Satz beschreibt das menschliche Phänomen, dass man dazu neigt, ein Werkzeug, mit dem man gut vertraut ist, auch zur Lösung eines Problems einzusetzen, bei dem ein anderes Werkzeug viel besser geeignet wäre. Der Hammer der Landesregierung ist ohne Zweifel die Arztquote, die Landarztquote, die ÖGD-Quote, jetzt die Kinderarztquote. Vielleicht kommen noch die Notarztquote, die Dermatologie-Quote, die Kinder- und Jugendpsychiater-Quote, die Krankenhausärzte-Quote hinzu. Auch hier haben wir große Probleme. Irgendwann reift vielleicht doch die Erkenntnis, es liegt an der Gesamtzahl der Plätze. Es fehlen Ausbildungsplätze für Ärzte. Wir haben so viele Bewerber und so wenige Plätze. Wir brauchen einfach mehr davon, wie schon so oft diskutiert. Herr Minister, auch wenn die CDU weder von dem Hammer überzeugt ist noch davon, dass es sich bei dem Kinderarztmangel um einen Nagel handelt, möchten wir das Thema in einer Anhörung mit Experten erläutern, ob wir zumindest – so offen sind wir dann doch – einen minimal positiven Effekt erwarten können oder eine solche Quote nicht sogar kontraproduktiv sein könnte. Unsere zentralen Kritikpunkte: Punkt 1, Zeitdauer. Es wirkt erst in elf Jahren, sechs Jahre Studium plus fünf Jahre Facharztweiterbildung. Das ist zumindest kein Konzept zur jetzigen Mangelbekämpfung. Es ist ein langfristiges Konzept. Punkt 2: Pädiatrie ist mit die beliebteste Fachrichtung nach der Inneren Medizin. Warum quotieren? Wir haben bei den Landärzten, beim ÖGD Mangelsituationen. Wir haben vielleicht auch Situationen, in denen wir sagen, dass wir Kollegen haben, es in diesen Bereichen bei den Hausärzten zu wenige Bewerber gibt, zu wenige Personen, die diese Fachrichtung unter diesen Umständen ausüben wollen. Die Pädiatrie ist nach einer Erhebung der Uni Trier mit dem Berufsmonitoring Medizinstudierende mit die beliebteste Fachrichtung. Über 9 % aller Studenten möchten Pädiatrie als Facharztrichtung wählen. Auch im Facharzt-Ranking zählt es zu den beliebtesten Fachrichtungen. Das sind in Mainz bei 450 Medizinstudenten 45 jedes Jahr. Wenn wir von den 500 ausgehen, die Sie jetzt geschaffen haben, sind das 50. Da wäre zum Beispiel auch ein Ansatz, diese 50 Kollegen, die die Weiterbildung in Pädiatrie machen möchten und das Studium absolviert haben, anzusprechen und zu fragen: Was brauchen sie, um Pädiatrie im ländlichen Rheinland-Pfalz auch zu machen? Diese Person wäre nach fünf Jahren fertig, nicht nach elf. (Beifall der CDU) Dritter Punkt, der Flaschenhals der Weiterbildungskapazitäten: Nach dem Studium müssen die fertigen Studenten eine fünfjährige Facharztausbildung durchlaufen. Wir haben in Rheinland-Pfalz nur 15 Ausbildungsorte, 15 pädiatrische Abteilungen im Land, und diese Facharztausbildung läuft überwiegend stationär ab. Wenn man das über den Daumen rechnet, kann die Abteilung pro Jahr vielleicht 30 bis 40 Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Mit einer Quote belegen sie davon 15. Das heißt, die Landesregierung bildet in einem sehr großen Maße für diese Quote aus. Sie ziehen diese Mediziner aus diesen Krankenhäusern ab. Das sind keine neuen Kollegen, die dort ausgebildet werden, die der Klinik zur Verfügung stehen, die die künftigen Fachärzte in der Klinik sind, die Oberärzte, die künftigen Chefärzte, die Spezialisten für Kinderkardiologie oder Kinderdiabetologie, sondern das sind Kollegen, die sie ausbilden und dann weg müssen, weil sie an anderer Stelle verpflichtend tätig sein müssen. Das ist insbesondere für die kleinen Abteilungen aus unserer Sicht ein großes Problem. Auch stellt sich die Frage: Warum sollen die Kliniken, die Pädiatrien, diese Bewerber der Quotenplätze überhaupt ausbilden, wenn sie doch genügend andere Bewerber haben, mit denen sie dann auch langfristig planen können? Das sind für uns zentrale Kritikpunkte, Herr Minister, die wir in einer Anhörung besprechen möchten. Wir möchten von den Betroffenen, von den Abteilungen, von der Landesärztekammer, von der KV, von den Playern in diesem Bereich hören, wie gerade nach dem Studium die zielführende Weiterqualifizierung aussehen soll. Wir haben in der Vergangenheit aus meiner Sicht, und ich glaube auch aus Sicht von vielen, gute Vorschläge gemacht. Das geht über die reine Erhöhung der Studienplatzanzahl hinaus. Wir haben schnell umsetzbare Kooperationsprojekte vorgestellt, mit denen wir auch mit einer signifikanten Erhöhung der Anzahl an Medizinstudienplätzen tätig werden können, mit denen wir durchaus, wenn wir einen Aufwuchs erzielen, entweder mit Kooperationsprojekten im Inland oder sogar im Ausland sagen können, einen Anteil dieser Plätze nehmen wir als zusätzliche und als Kinderarzt-Stipendien, die hinterher in Rheinland-Pfalz tätig sein könnten. Hier handelt es sich aber um zusätzliche Kollegen, und diese müssen in den Abteilungen zusätzlich eingestellt werden. Dazu braucht es dementsprechende Aufwüchse. Wir diskutieren aber hauptsächlich über den langfristigen Effekt einer solchen Quote. Ich will Sie nochmals darauf hinweisen, das Problem, das wir haben, müssen wir auch kurz- und mittelfristig lösen. Darüber haben wir in der Vergangenheit schon gesprochen. Sie müssen versuchen, die Medizinerinnen und Mediziner für die Pädiatrie in RheinlandPfalz beispielsweise auch zu begeistern. Sie müssen mit nennen wir es Start-, Stay-, und Comeback-Programmen arbeiten, um die Mediziner in den rheinland-pfälzischen Markt hineinzubekommen, damit sie Kollegen, die vielleicht nur in Teilzeit arbeiten, wieder für eine volle Beschäftigung gewinnen und sie gerade ausscheidenden Kollegen Rahmenbedingungen schaffen, die dazu führen, dass sie zumindest in Teilzeit auf einer 50-%-Stelle, auf einer Dreiviertelstelle noch länger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und diese kurzfristig entstehende Lücke füllen. Über diese Dinge würden wir gerne noch in einer Anhörung sprechen. Wie gesagt, wir stehen der Quote nicht komplett ablehnend gegenüber, aber momentan ergeben sich für mich mehr Fragen hinsichtlich der Ausgestaltung der Quote, weil wir gerade im Unterschied zur Landarztquote über eine kleine Fachrichtung reden, über viel weniger Ausbildungsplätze, die wir in Rheinland-Pfalz zur Verfügung haben. Beispielsweise die letzten fünf Jahre: Wie viele Kollegen haben eigentlich die Urkunde „Fertiger Facharzt für Pädiatrie“ in Rheinland-Pfalz bekommen? Das waren in jedem Jahr zwischen 25 und 30 Kollegen. Das sind die, die jährlich fertig werden, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025. In diesem Jahr sind es erst 13 bis 18, ich habe die genaue Zahl nicht im Kopf, aber wir werden auch am Ende des Jahres ungefähr bei 25, 30 Kollegen sein. Wenn wir da mit 15 jährlich reingehen, was vielleicht für den Laien auch so wenig wirkt, die wir über die Quote an der Uniklinik Mainz in den Markt bringen, dann frage ich mich: Wo? Wo bilden wir sie aus? Wer macht das, und was ist der Gewinn der Kliniken, die diese Kollegen ausbilden, wenn sie hinterher verpflichtend gehen? Eine Menge an Fragen, die wir lösen müssen. Da muss auch die Infrastruktur nach dem Studium dementsprechend dargestellt werden. Dazu sind wir bereit. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Oliver Kusch.
Dr. Oliver Kusch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Wir befassen uns heute mit diesem Gesetz, das einen sehr sperrigen Namen trägt, aber eigentlich geht es um die Kinderlandarztquote. Das haben wir gerade schon gehört. Durch dieses Gesetz wird geregelt, dass künftig 3 % aller Medizinstudienplätze in Rheinland-Pfalz an Studierende vergeben werden, die sich nach dem Studium dazu verpflichten, eine Facharztausbildung in Pädiatrie, also in Kinderheilkunde, zu machen und danach für zehn Jahre in Rheinland-Pfalz in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten zur Verfügung stehen. Aktuell gibt es nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung im pädiatrischen Bereich noch keine Unterversorgung, wie der Minister schon gesagt hat, aber es dauert auch, bis die Studierenden arbeiten können, und deshalb ist es höchste Zeit, dass diese Quote eingeführt wird. Sie wird uns pro Semester, da man in Mainz im Sommer- und Wintersemester anfangen kann zu studieren, sieben bis acht Studierende bringen, also im Jahr 14 bis 16 Kinderärzte zusätzlich. Auch wenn man glaubt, dass es immer mehr Bedarf und weniger Kinderärzte gibt, dann stimmt das nicht. Wenn man sich die Zahlen näher anschaut, wird ersichtlich, dass immer mehr Arztkontakte durch immer weniger Patienten ausgelöst werden. Die Zahlen sind nachvollziehbar, das kann man gerne nachlesen. Warum aber ist das so? Da gibt es mehrere Gründe, und schauen wir sie uns zusammen an. Im Gesamten sind die Gesellschaft und so auch die Eltern immer sensibler und besorgter, im medizinischen Bereich etwas zu verpassen oder falsch zu machen. Somit wird der Kinderarzt immer häufiger mit Bagatellen aufgesucht, die noch vor einigen Jahren die Eltern zu Hause selbst gelöst haben. Durch die Einführung von Kinderkrankenzeiten für die Eltern werden hierfür häufig Bescheinigungen benötigt, was Praxisbesuche erforderlich macht, die sonst nicht geschehen würden. Ebenso werden häufig Praxisbesuche erforderlich, um ein Kind nach Krankheit wieder gesundzuschreiben, damit es wieder in die Kita oder die Schule kann. Genauso müssen Kinder, die in der Oberstufe zu einer Klassenarbeit fehlen, eine Bescheinigung vom Arzt bringen, was auch wieder unnötige Besuche beim Kinderarzt in der Praxis häufig notwendig macht. Würden diese Praxisbesuche nicht stattfinden, bliebe mehr Zeit für die tatsächlich notwendigen Behandlungen der kleinen Patientinnen und Patienten. Schon mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten hat die Budgetierung der Kinderärzte gebracht, was nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung dazu geführt hat, dass einige der bestehenden Praxen mehr zeitliche Kapazitäten zur Verfügung gestellt haben, da diese nun auch vergütet werden, was zur Entspannung beigetragen hat. Um diese Kapazitäten weiter auszubauen und die Versorgung in schon kritischen Bereichen künftig sicherzustellen, ist die Kinderarztquote ein sehr gutes Mittel. Deshalb unterstützt die SPD-Landtagsfraktion dieses Vorhaben vollumfänglich. Ich wollte eigentlich nicht nochmals in diese unsägliche Medizinstudiendebatte einsteigen. Ich muss es immer wieder sagen, Herr Gensch: Wo kommen dann 2 Milliarden Euro für eine neue Hochschule her, und wo kommen 8,3 Millionen Euro für 200 Studenten, die immer so von da drüben gefordert werden, her? Mittlerweile kann man es auch vielerorts lesen, nur eine reine Steigerung der Zahl der Medizinstudienplätze löst den Hausarzt- und Kinderarztmangel nicht. Bei den Hausärzten, wenn man sich das genau anschaut, haben wir zwischen 2025 und 2039 den Zenit der über 67-Jährigen erreicht. Wenn wir jetzt einen Arzt ausbilden, ist er genau dann fertig, wenn dieser Steady State erreicht wird; dann brauchen wir nicht mehr zusätzliche Ärzte. Wir brauchen in der Zwischenzeit nämlich Ärzte, die die Patienten auf diesem Weg zum Älterwerden versorgen und im Alter auch versorgen. Das Problem lösen wir aber nicht, indem wir noch mehr Ärzte ausbilden. Wir haben von 1991 bis jetzt einen Zuwachs von 8.900 Studierenden auf jetzt 13.000. Wir haben jedes Jahr einen Zuwachs von Ärzten, auch wenn Sie das immer negieren. Es ist einfach so. Man muss diese Zwischenzeit bis 2 039 dadurch ausgleichen, dass man schaut, dass man die Hausärzte entlastet. Das wissen Sie selbst. Diese Dokumentationen müssen vereinfacht werden. Die Digitalisierung muss vorangetrieben werden, und es muss die Ausbildung von zum Beispiel Physician Assistants weiter nach vorne gebracht werden, damit delegationsfähige Leistungen von den Ärzten delegiert werden können, damit sich diese um das kümmern, was wichtig ist. Sie müssen keinen Blutdruck messen, sie müssen keine Medikamentenpläne kontrollieren, sondern sie müssen das machen, was am Patienten wichtig ist. Dazu brauchen wir medizinisches Personal, was die Ärzte entlasten kann, und nicht noch mehr Ärzte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Josef Winkler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Josef Winkler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Eltern kleiner Kinder ist der Besuch der Kinderärztin oder des Kinderarztes regelmäßiger Alltag. Ob U-Untersuchungen, Impfungen oder in der Erkältungszeit, mit kleinen Kindern braucht man eine feste kinderärztliche Anlaufstelle. Doch immer häufiger erleben es Eltern, dass sie nach der Geburt ihres Kindes oder nach einem Umzug keine Ärztin oder keinen Arzt finden, die oder der ihr Kind annehmen will, weil die Praxis bereits überfüllt ist. Das ist kein Zeichen von Unterversorgung – es wurde schon gesagt –, sondern bestimmte Gebiete sind nicht so attraktiv wie andere, um sich niederzulassen. Das ist aber nicht nur für die betroffenen Eltern ein Horror, sondern konterkariert auch die gesundheitspolitischen Ziele, alle Kinder durch die U-Untersuchungen regelmäßig im Blick zu behalten und mit den notwendigen Impfungen vor bedrohlichen Krankheiten zu schützen. Deshalb kann man festhalten, eine gute kinderärztliche Versorgung ist mindestens genauso wichtig wie die hausärztliche Versorgung insgesamt. Wir bringen heute das Landesgesetz zur Einführung der Landkinderarztquote in erster Lesung in den Landtag ein, um auch in Zukunft die flächendeckende kinderärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten. Natürlich wissen auch wir, dass dies nicht von heute auf morgen eine Sofortwirkung entfalten wird, aber dazu hat schließlich auch Dr. Kusch schon einiges gesagt. Es ist also wichtig, dass wir die Quote mit anderen Maßnahmen begleiten, die früher wirken. Dazu zähle ich zum Beispiel, dass die Arbeit im ländlichen Raum allgemein weiter attraktiver wird. Auch Kinderärztinnen und -ärzte siedeln sich lieber dort an, wo es guten öffentlichen Nahverkehr, eine gute Kinderbetreuung, eine gute Internetverbindung, eine gute medizinische Versorgung und gute kulturelle Angebote gibt. Wie in anderen Arztberufen auch ist den jungen Absolventinnen und Absolventen heute eine Vereinbarkeit ihres Berufs mit Familie, Ehrenamt und Pflege wichtig, und zwar nicht nur den Frauen. Deshalb ist die Bereitschaft für das klassische Landarztmodell mit einer gefühlten 24/7-Verfügbarkeit geringer als früher. Stattdessen werden oft Teilzeitmodelle und Angestelltenverhältnisse bevorzugt. Darauf müssen wir in Zukunft noch weiter reagieren, indem zum Beispiel Kommunen direkt oder indirekt die Ansiedlung von MVZ, Zweigpraxen oder Ähnlichem unterstützen oder auch selbst Praxisräume zur Verfügung stellen, dann zum Beispiel auch für Kinderärzte. Mit dem Ausbau des Medizincampus Trier und dem Medizincampus Koblenz erhöhen wir auch die Kapazitäten im Studienbereich. Das führt zu mehr Studienplätzen, und andererseits besteht natürlich die Hoffnung, wenn auch keine absolute Sicherheit, dass damit auch Medizinstudierende in diesen Regionen gebunden werden, die sich dann nach dem Abschluss ihres Studiums möglicherweise eher in Rheinland-Pfalz ansiedeln und hier auch dauerhaft bleiben. Auch die Landesförderung für die Gründung oder Übernahme einer Praxis, die Anstellung von Ärztinnen oder Ärzten oder die Einrichtung von Zweigpraxen gilt seit Januar 2024 nicht mehr nur für Hausärztinnen und Hausärzte, sondern gerade auch für Kinderärztinnen und Kinderärzte. Damit erleichtern wir die Ansiedlung dieser Ärztinnen und Ärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte sehr. Wir hoffen, dass alle diese Maßnahmen zusammen mit den noch angestrebten zusammen dafür sorgen, dass in Zukunft alle Kinder in Rheinland-Pfalz schon mit ihrer Geburt oder nach einem Umzug eine gute ärztliche und kinderärztliche Versorgung erhalten. Dazu kann dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten. Deshalb kann ich nur Zustimmung empfehlen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Eugen Ziegler.
Eugen Ziegler AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen heute über ein Thema, das auch uns als Eltern, Großeltern wie auch viele Familien in Rheinland-Pfalz unmittelbar betrifft, die ärztliche Versorgung unserer Kinder. Die Zahlen vermitteln ein beruhigendes Bild: Flächendeckende Versorgung, sagen die Statistiken. Doch wer genauer hinsieht, erkennt die Risse im System. 13,2 % der Vertragsärzte sind älter als 65 Jahre, weitere 20 % in der Altersgruppe zwischen 60 und 64 Jahren. Somit ist mehr als ein Drittel der Fachärzte über 60 Jahre alt. Im Kreis Cochem-Zell beträgt der Versorgungsgrad bei Kinderärzten 56 %, ein Wert, der gefährlich nah an der Unterversorgung liegt. Es sind nicht nur die Zahlen, es sind die Schicksale, die dahinterstehen. Familien, die eine Stunde fahren müssen, um ihr krankes Kind einem Arzt vorzustellen, das ist Alltag in Teilen unseres Landes. Für Eltern ist das keine abstrakte Zahl, das ist konkrete Realität. Dieser Zustand entfernt uns immer weiter von der im Grundgesetz garantierten freien Arztwahl. Die heutige Bedarfsplanung berücksichtigt lediglich die allgemeine Pädiatrie. Das ist zu kurz gedacht. Wir brauchen ein umfassendes Bild der Realität vor Ort. Nun liegt ein Vorschlag auf dem Tisch: die Landkinderarztquote. 3 % der Medizinstudienplätze sollen für Bewerber reserviert werden, die sich verpflichten, später in unterversorgten Gebieten zu arbeiten. Wir haben bereits die Landarztquote mit 6,3 %, die ÖGD-Quote mit 1,5 % – und nun diese neue Regelung. Zweifelsohne, jede dieser Quoten stellt einen Eingriff in die Berufsfreiheit dar, einen Eingriff, der gut begründet sein muss und nicht zur Realität werden darf; denn Quoten sind letztendlich ein Zeichen dafür, dass es an Attraktivität mangelt. Sie sind ein Symptom, kein Heilmittel. Warum entscheiden sich junge Ärztinnen und Ärzte gegen eine Tätigkeit auf dem Land? Die Antwort kennen wir: bürokratische Belastung, wirtschaftliche Unsicherheit, fehlende Infrastruktur, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Diese Probleme lösen wir nicht durch Zwang, sondern durch echte Anreize, durch bessere Rahmenbedingungen, durch gezielte Investitionen. Ja, wir können auf Landesebene etwas tun. Ein zentrales Element ist der Ausbau der Studienkapazität in der Humanmedizin. Viele junge Menschen möchten in der Nähe ihrer Heimat studieren und dort auch später arbeiten. Diese Heimatverbundenheit ist eine große Chance. Doch ohne ausreichende Studienplätze geht uns genau dieses Potenzial verloren. Wir halten die Forderung nach zusätzlichen 200 bis 250 Studienplätzen weiterhin für notwendig und gerechtfertigt. Gleichzeitig begrüßen wir die Entbudgetierung bei Kinder- und Jugendärzten. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das reicht aber nicht. Wir müssen weiterdenken. Wer als Ärztin oder Arzt aufs Land geht, muss dort gute Arbeitsbedingungen, ein funktionierendes Gesundheitssystem und ein lebenswertes Umfeld vorfinden. Nur dann wird aus Pflicht eine echte Entscheidung. Nur dann wird die Quote überflüssig. Wir stimmen der Einführung einer Landkinderarztquote zu, meine Damen und Herren, aus Verantwortung gegenüber den Kindern unseres Landes. Wir verbinden diese Zustimmung aber mit einem klaren Appell: Machen wir Politik, die Ursachen behebt, nicht nur Symptome verwaltet. Setzen wir auf Ausbildung, auf Attraktivität, auf die Kraft der Freiwilligkeit, nicht nur auf den Mechanismus der Zuweisung; denn nur so sichern wir die ärztliche Versorgung in der Fläche heute, morgen und in zehn Jahren. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Steven Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich konzentriere mich heute ein bisschen mehr auf das Gesetz als auf die Quote selbst, aus Gründen. Die Möglichkeit mit einer Landkinderarztquote die kinder- und jugendärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz langfristig zu stärken, steht hier im Raum; denn die Kinderärzte sind die Hausärzte unserer Kinder. Die ambulante Kinder- und Jugendmedizin – das hat Kollege Dr. Kusch angesprochen – ist in Rheinland-Pfalz derzeit flächendeckend gewährleistet, doch die regionalen Unterschiede sind ersichtlich. Während wir in städtischen Planungsbereichen oft eine Überbesetzung sehen, zeigen sich in den ländlichen Regionen niedrigere Versorgungsgrade. Hier wollen wir frühzeitig künftige, vielleicht dadurch entstehende Versorgungslücken verhindern, damit die weitere Versorgung sichergestellt werden kann; denn wenn wir Lücken hätten, würde das Bürgerinnen und Bürger und gerade auch unsere Kinder hart treffen. Die Kinderlandarztquote quotiert 3 % der Medizinstudienplätze für Bewerberinnen und Bewerber, die sich verpflichten, nach dem Studium zehn Jahre als Kinderarzt in unterversorgten Regionen zu arbeiten. Ich sehe keinen Zwang in dieser Quote; denn es gibt schließlich auch gewisse Vorteile. Die Debatte zum NC etc. hatten wir bei der Landarztquote auch schon. Im Gegenteil steigern wir die Attraktivität des ländlichen Raums durch eine freiwillige Verpflichtung. Wir können hierbei aber auch Klebeeffekte nutzen; denn wenn ich in einer unterversorgten Region vielleicht die Liebe meines Lebens finde, dann bleibe ich dort, bleibe längerfristig dort. Das ist alles menschlich. Die Landkinderarztquote bleibt zudem innerhalb der zulässigen Vorquotierungsgrenze von 20 % und ist daher unbedenklich. Die Quote schafft damit gezielt Chancen für Bewerberinnen und Bewerber mit einer hohen Motivation für versorgungsrelevante Fachrichtungen. Wir sehen die Quote auch nicht, wie es angesprochen wurde, als Verzerrung des Wettbewerbs um Studienplätze, sondern wir sehen sie als Interessenvertretung für die Versorgung unserer Jüngsten. Wie eben schon gesagt, verbinden wir das auch mit der Verbundenheit zu einer Region. Alle Bewerberinnen und Bewerber zeigen auch vorher schon ein hohes Verantwortungsbewusstsein. Ich bewerbe mich wie in anderen Berufen auch, die es gibt, vorzeitig für einen Platz und verpflichte mich, diesen im Nachhinein zu erfüllen. Daher befürworten wir die Initiative und freuen uns natürlich auch auf die künftige Debatte dahin gehend. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf möchte die Landesregierung eine neue sogenannte Landkinderarztquote einführen. 3 % der Medizinstudienplätze sollen künftig für Bewerber reserviert werden, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in unterversorgten Regionen als Kinder- und Jugendarzt tätig zu sein. Das Ziel, eine drohende kinderärztliche Unterversorgung im ländlichen Raum zu verhindern, teilen wir ausdrücklich. Eine gesicherte Versorgung unserer Kinder ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie verdient unser aller Engagement. Doch wir müssen fragen: Ist dieser Weg der richtige, und ist er ausreichend durchdacht? Zunächst ist klar, die Quote wird, wenn überhaupt, frühestens in zehn bis 15 Jahren Wirkung zeigen. Das ist wichtig für die langfristige Planung, aber es hilft nicht den Familien, die heute auf einen Termin beim Kinderarzt warten oder heute 50 km fahren müssen, um überhaupt einen zu finden. Ja, die Quote basiert auf Freiwilligkeit, aber sie verlangt Jugendlichen, oft 18 oder 19 Jahre alt, eine Entscheidung über einen Berufsweg und eine regionale Bindung über zehn Jahre ab, ohne echte Praxiserfahrung, ohne zu wissen, ob das Umfeld oder die Lebenssituation in zehn Jahren auch noch passen. Wer sich das nicht zutraut, wird sich womöglich in einem anderen Bundesland ohne solche Auflagen bewerben, und Rheinland-Pfalz verliert potenzielle Ärzte. Gleichzeitig müssen wir ehrlich sein, Rheinland-Pfalz tut bereits einiges zur Förderung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Es gibt finanzielle Unterstützung für Praxisgründungen und Übernahmen auch für Kinderärzte. Es gibt Förderungen für das Sammeln von praktischen Erfahrungen im ländlichen Raum, und es gibt die Möglichkeit, kommunale medizinische Versorgungszentren zu stärken. Diese Instrumente existieren. Sie wirken kurzfristiger und flexibler. Es wäre klug gewesen, sie im Gesetzentwurf stärker mitzudenken und gezielt auszubauen. Was wir mit dieser Quote stattdessen tun, ist, eine neue, verbindliche Verpflichtung mit Langzeitbindung einzuführen, zusätzlich zur bereits bestehenden Landarztquote. Damit sind wir bei einem Punkt, der uns ernsthaft Sorgen macht: Mit der neuen Quote steigt die Gesamtquote der vorab vergebenen Studienplätze in Rheinland-Pfalz auf 9,3 %. Das ist nicht mehr marginal. Es betrifft fast jeden zehnten Platz, verbunden mit langfristigen Vertragsbindungen. Wir warnen eindringlich davor, stillschweigend immer weiter zu quotieren. Nach dem Landkinderärzten könnten vielleicht auch andere Facharztquoten folgen. Das gefährdet die Offenheit und Chancengleichheit im Zugang zum Medizinstudium, und es stellt perspektivisch die Flexibilität und Attraktivität des Medizinerberufs infrage. Meine Damen und Herren, die FREIEN WÄHLER stehen für eine starke, erreichbare medizinische Versorgung, auch und gerade im ländlichen Raum. Deshalb unterstützen wir das Ziel dieses Gesetzes und stehen ihm trotz berechtigter Kritik grundsätzlich erst einmal positiv gegenüber. Wir tun das aber mit einem klaren Auftrag an die Landesregierung: Behalten Sie die Gesamtquotierung im Blick. (Glocke des Präsidenten) Fördern Sie auch bestehende, kurzfristig wirksame Maßnahmen weiter, und sorgen Sie dafür, dass der Weg in die Medizin kein juristisch verpflichtete r Spagat, sondern ein attraktiver Beruf mit Perspektive bleibt. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende des Tagesordnungspunkts 9. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12000 – an den Ausschuss für Gesundheit – federführend – sowie mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Landeshinterlegungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12001 – Erste Beratung Zwischen den Fraktionen ist eine Grundredezeit von 3 Minuten je Fraktion vereinbart worden. Die Gruppe FREIE WÄHLER hat 1 Minute zur Verfügung. Für die Landesregierung spricht Justizminister Philipp Fernis.
Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Land Rheinland-Pfalz, die Justiz in Rheinland-Pfalz ist erfreulicherweise in der Digitalisierung auch im Ländervergleich weit vorne. Sie wissen, weil wir es oft miteinander erörtert haben, bis Ende dieses Jahres soll in den wesentlichen Verfahren die vollständige Digitalisierung der Aktenführung umgesetzt sein. Wir sind auf einem außerordentlich guten Weg, genau dieses Ziel zu erreichen. Dann gibt es einige Fragen, dazu gehört das Hinterlegungsrecht. Das sind Justizverwaltungsangelegenheiten. Da greifen die entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten bisher nicht. Da wir natürlich die Justiz in Rheinland-Pfalz konsequent und umfassend digitalisieren wollen – das heißt überall dort, wo es auf der einen Seite Kommunikationskontakte und auf der anderen Seite eben auch eine Aktenführung gibt, das Ganze medienbruchfrei vom Eingang über die Aktenführung bis hin zur Zustellung digital machen wollen –, schlagen wir vor, entsprechende Anpassungen im Landesrecht vorzunehmen. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Anpassungen für eine Digitalisierung auch der Hinterlegungssachen geschaffen. Gleichzeitig passen wir uns an dieser Stelle noch Änderungen im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs an, um umfassend auch den bundesrechtlichen Regelungen Rechnung zu tragen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und bedanke mich. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Marcus Klein für die CDU-Fraktion.
Marcus Klein CDU
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Digitalisierung schreitet voran, vielleicht nicht in allen Bereichen gleich schnell wie in anderen und auch nicht überall so schnell, wie man sich das wünschen würde, aber auch in der Justiz geht es voran. Das kennen wir auch aus anderen Bereichen. Nun erreicht die Digitalisierung auch das Hinterlegungsgesetz. Nur, damit man es einmal gehört hat: Dieses Gesetz gilt in den Fällen, in denen die Lage noch nicht ganz klar ist, wer etwas schuldet, und dann Geld, Wertpapiere, Urkunden oder Ähnliches bei einer Hinterlegungsstelle hinterlegt werden. Das sind Amtsgerichte, das kann die Landesjustizkasse sein. Dazu werden auch Anträge gestellt, und vorliegend geht es darum, die Anträge bzw. dieses Antragsverfahren zu digitalisieren. Der Bundesgesetzgeber hat die wesentlichen Voraussetzungen in anderen Bereichen geschaffen. Hier sind wir gefordert und würden auf die Regelungen zurückgreifen, auf die beim elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung schon verwiesen wird. Dadurch können wir auch sicherstellen, dass im Hinterlegungsverfahren bereits etablierte Standards, Regelungen, die es bereits in anderen Bereichen der Justiz gibt, Anwendung finden. Weiterhin werden noch Regelungen zur Änderung des Betreuungsrechts angeglichen. Insgesamt erscheint es uns sachlich richtig und geboten, dass wir uns auf diesen Weg machen. Deswegen werden wir das im Ausschuss entsprechend mit positiver Tendenz begleiten, auch mit Blick auf die zweite und dritte Lesung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Markus Kropfreiter für die SPD-Fraktion.
Markus Kropfreiter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke für die fachlichen Ausführungen meiner Vorredner, dann kann ich mich kurzhalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landeshinterlegungsgesetzes gehen wir den Weg der Digitalisierung der Justiz konsequent weiter. In den letzten zwei Jahren wurden viele Bereiche der Justizverwaltung stark und schnell digitalisiert. Insgesamt haben wir jetzt 17 rheinland-pfälzische Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichte, die alle neuen Verfahren vollständig digital und elektronisch bearbeiten. Als Mitglied des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Digitalisierung begrüße ich dies ausdrücklich, und wir werden den Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter von Heusinger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen! Auch ich kann mich kurzhalten. Als ich den Gesetzentwurf gesehen habe, war ich etwas verwundert, dass Bürgerinnen und Bürger noch nicht per E-Mail so einen Antrag stellen können. Das wird jetzt erledigt durch den Gesetzentwurf; denn wenn wir eine elektronische Akte haben, ist es logisch, dass man auch die elektronische Form einführt. Vor diesem Hintergrund wird auch die Fraktion der Grünen den Gesetzentwurf in den Ausschüssen positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Stuhlfauth für die AfD-Fraktion.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Landeshinterlegungsgesetz geht es im Kern um eine Modernisierung der Verfahrensabläufe. Die Möglichkeit, Dokumente und Akten digital zu führen, vereinfacht nicht nur interne Abläufe innerhalb der Justiz, sondern verbessert auch die Zugänglichkeit für die Bürger. Positiv hervorzuheben ist, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen innerhalb des bestehenden Haushaltsrahmens erfolgen sollen. Damit wird vermieden, dass zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen. Der Gesetzentwurf greift darüber hinaus Änderungen im Vormundschaftsund Betreuungsrecht auf, die auf Bundesebene beschlossen wurden. Mit der Anpassung des Gesetzes an diese neuen Regelungen wird die landesrechtliche Grundlage aktualisiert und an die geänderten bundesrechtlichen Vorschriften angeglichen. Es ist aber unerlässlich, den Datenschutz in vollem Umfang zu wahren. Der Schutz personenbezogener Daten ist nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Akzeptanz digitaler Verfahren. Die AfD-Fraktion erwartet, dass die geltenden Datenschutzstandards strikt eingehalten und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ansonsten aus Sicht unserer Fraktion ein sachlich gerechtfertigter und sinnvoller Schritt auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Justizverwaltung. Die Digitalisierung soll dabei nicht Selbstzweck sein, sondern einen konkreten Mehrwert bieten für die Bürger, die Verwaltung und die Funktionsfähigkeit unseres Rechtssystems. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Danke. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Stefan Thoma für die FDP-Fraktion.
Stefan Thoma FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Auch ich möchte mich kurzfassen. Der Minister und die anderen Kollegen haben bereits technisch erklärt, worum es bei dem Gesetz geht, (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) das heißt, unser Gesetz muss man nicht weiter erklären. Ich möchte jedoch noch einmal betonen – das ist das Wichtige –, wir sind gerade im Bereich der Justiz auf einem guten Weg, die Digitalisierung zu beschleunigen, und sind auch bekannt dafür, dass dies in Rheinland-Pfalz gut funktioniert. Das ist der nächste Schritt dahin, die digitalen Verfahren weiter voranzubringen. Grundsätzlich erhalten wir mit diesem Gesetzentwurf ein aktuelles und zeitgemäßes Gesetz, welches die Justiz auf den Weg in die vollständige Digitalisierung bringt, was irgendwann einmal das Endergebnis sein muss. Damit können wir als FDP selbstverständlich gut leben und stimmen dem Ganzen zu. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sehr gut!) Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Benedikt Oster SPD
Sehr gut, so geht eine improvisierte Rede!)
Matthias Lammert
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Tage ein interessantes Interview von Digitalministerin Dörte Schall bei der dpa anlässlich der Digitalministerkonferenz gelesen, aus dem ich mit Erlaubnis des Präsidenten gern zitieren würde. In dem Interview sagte Ministerin Dörte Schall, die aktuelle Situation sei geprägt von einem „Klein-Klein“, das überwunden werden müsse. Und ja, wir müssen auch „mal den gordischen Knoten durchschlagen“, sagte sie. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) – Ja, da zuckt er auf, der Gordon. Hier haben wir es jetzt nicht zu tun mit einem gordischen Knoten, es ist eher ein gordisches Knötchen, das wir heute zerschlagen. Es ist aber schon wieder ein erster Schritt, der zumindest auf Landesebene getan wird. Sie haben auch auf den Bund verwiesen, der tätig werden müsste, weil wir sehr viele Dinge bezüglich der Digitalisierung im Land gar nicht machen können. In der Justiz aber gehen wir jetzt zumindest schon mal wieder einen Schritt auf dem Weg der Digitalisierung voran; insofern kann ich mich den fachlichen Ausführungen des Ministers dazu anschließen. Wir werden das als Gruppe FREIE WÄHLER positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit wären wir am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 0. Das Landesgesetz wird an den Rechtsausschuss als den einzigen zuständigen Ausschuss überwiesen. Gibt es dagegen Einwände? – Dann ist dies so beschlossen. Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes und der Wahlordnung zum Landesrichtergesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12002 – Erste Beratung Es wurde eine Grundredezeit von 3 Minuten pro Fraktion sowie 1 Minute für die Gruppe FREIE WÄHLER vereinbart. Zur Begründung erteile ich Staatsminister Fernis das Wort.
Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigen wir uns insbesondere damit, eine in der Justiz seit Jahrzehnten geübte Praxis auf eine etwas festere Rechtsgrundlage zu stellen. In der Justiz ist es seit Jahrzehnten Praxis, dass Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor der Übertragung des ersten Beförderungsamts – typischerweise eine Stelle als Vorsitzender Richter an einem Gericht, als Richter an einem Obergericht oder als Oberstaatsanwältin oder Oberstaatsanwalt an der Staatsanwaltschaft – eine sogenannte Erprobung abzuleisten haben, um ihre Eignung für ein solches Beförderungsamt festzustellen. Typischerweise wird diese Erprobung bei einem Obergericht bzw. einer Generalstaatsanwaltschaft abgeleistet. Sie kann auch abgeleistet werden im Ministerium der Justiz sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Diese Praxis, die auf breite Zustimmung stößt, die entsprechende Eignung in einem solchen Erprobungsverfahren festzustellen, soll aus Gründen der Rechtssicherheit nun ausdrücklich im Landesrichtergesetz verankert werden. Bisher ist das in einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums geregelt, aber da es sich um wesentliche Ausgestaltungen des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Artikel 33 Grundgesetz handelt, ist es sinnvoll, ausdrücklich auch eine entsprechende gesetzliche Verankerung zu schaffen. Die Details dieses Erprobungsverfahrens sollen künftig in einer Rechtsverordnung des Ministeriums der Justiz geregelt werden. Damit wird diese seit Jahrzehnten geübte Praxis nunmehr ausdrücklich im Landesrichtergesetz normiert. Gleichzeitig möchten wir durch die entsprechende Anpassung im Richtergesetz und in der Wahlordnung dafür Sorge tragen, dass Hinweise aus der gerichtlichen Praxis bei Wahlen für entsprechende Personalvertretungen, wo die Fristen für die Wahlvorstände als außerordentlich kurz angesehen werden, verlängert werden, um dieses Verfahren etwas weniger stressig zu gestalten. Dies ist eine eher organisatorische Anpassung, aber trotzdem etwas, was wiederum der justiziellen Praxis zugutekommt. Deswegen freue ich mich auch an dieser Stelle auf die weiteren Beratungen und empfehle den Gesetzentwurf zur Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Marcus Klein.
Marcus Klein CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich könnte jetzt flapsig sagen: „Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix.“ Trotz der fortgeschrittenen Zeit und weil es ein wichtiges Thema ist, möchte ich nicht wiederholen, was der Minister gesagt hat, sondern nur noch einmal unterstreichen, dass natürlich die Erprobung in der rheinland-pfälzischen Justiz schon in der Vergangenheit, jetzt und auch künftig für Beförderungsämter, die übertragen werden, eine wichtige Rolle spielt. Es wird nun eine Rechtsgrundlage dort geschaffen, wo sie hingehört. Man kann sich darüber wundern, dass es sie in der Weise noch nicht gab, sondern man letztlich immer auf das Landesbeamtengesetz rekurriert hat. Der neue § 5 Abs. 2 Satz 1 des Landesrichtergesetzes wird diese Rechtsgrundlage künftig darstellen. Für bestimmte Beförderungsstellen an Amtsgerichten sowie für Richterstellen am Finanzgericht bleibt es wie bisher, hier ist keine Erprobung erforderlich. Ansonsten freuen wir uns natürlich darauf – auch aufgrund der Verordnung, die wir noch nicht kennen –, in die Ausschussberatung einzutreten und darüber zu diskutieren. Wir freuen uns darauf, im Ausschuss die ersten Überlegungen aus Ihrem Haus zu hören, Herr Minister, was in der Verordnung geregelt wird und ob sich dort etwas ändert. Ich gehe davon aus, dass man sich auch dazu an den Regelungen in anderen Bundesländern orientiert. Wir kennen es zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen, wo es sehr ähnlich ist, fast wortgleich, wie wir es jetzt machen werden. Gleiches gilt für die Änderung der Regelung für die Wahlen der Richtergremien. Dies sind Vorschläge, die aus der Praxis kommen. Daher ist dies aus unserer Sicht sachgerecht und begrüßenswert, und so werden wir auch in die nächsten Beratungen eintreten. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Markus Kropfreiter für die SPD-Fraktion.
Markus Kropfreiter SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich begrüße, dass wir jetzt eine spezielle Regelung für die Erprobung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte schaffen und sie somit aus dem allgemeinen Beamtenrecht herauslösen. Das ist eine gute Maßnahme und ein klares Bekenntnis zur Qualität und Leistungsfähigkeit unserer Justiz. Gleichzeitig finde ich es sehr positiv, dass Vorschläge aus der Richterschaft, aus der Praxis aufgenommen wurden, was die Fristen angeht. Ich will jetzt nicht alle Fristen wiederholen; es geht auch um die Gremien, der Richterwahlausschuss ist allen bekannt. Ich denke – das wissen fast alle in diesem Parlament –, das Ganze ist eine richtige und starke Regelung; denn wir brauchen eine starke und unabhängige Justiz. Eine starke Judikative sichert die Demokratie, und wir werden auch diesen Gesetzgebungsprozess im Ausschuss konstruktiv begleiten. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordnetem von Heusinger das Wort.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bin der Meinung, dass die Erprobungsphase ins Gesetz gehört. Von daher bin ich froh, dass nun eine rechtliche Grundlage für diese bisherigen Grauzonen der Erprobung geschaffen wird. Wenn gleichzeitig die entsprechenden Gremien aus organisatorischen Gründen darum bitten, eine Frist zu verlängern, ist es natürlich gerade bei den Richtern und Staatsanwälten und bei den Wahlvorständen wichtig, dies auch umzusetzen. Es ist natürlich wichtig, dass wir diese Bitten der Gremien auch hören, damit die richterliche Selbstverwaltung entsprechend gut handeln kann. Daher werden wir diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen oder im Ausschuss positiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Stuhlfauth für die AfD-Fraktion.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Entwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage für die Erprobung von Richtern sowie Staatsanwälten. Bislang wurde dieser Bereich durch allgemeine beamtenrechtliche Regelungen erfasst. Diese greifen jedoch nicht immer die spezifischen Anforderungen des Justizdienstes auf. Mit dem Gesetz wird der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung getragen, das klare gesetzliche Vorgaben für dienstliche Beurteilungen eingefordert hat. Eine nachvollziehbare gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit sowohl für die Beurteilenden als auch für die Betroffenen. Ein zweiter Punkt betrifft die Anpassung der Wahlordnung. Vorgesehen ist eine Verlängerung der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen von drei auf vier Wochen. Diese Änderung ist sachgerecht. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Sie soll sicherstellen, dass Wahlvorschläge mit ausreichender Vorbereitungszeit eingereicht werden können. Dies kann zur besseren Beteiligung beitragen. Die AfD-Fraktion unterstützt den vorliegenden Entwurf. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Schon schwer, so ’ne freie Rede!) Er schafft eine Grundlage für klarere Verfahren bei der Beurteilung und Auswahl von Richtern und Staatsanwälten. Die Änderungen in der Wahlordnung erscheinen angemessen und praktikabel. Die Reform greift in bestehende Strukturen ein, ohne diese grundlegend zu verändern. Sie bringt punktuelle Klarstellungen und Anpassungen, die die Abläufe in der Justiz übersichtlicher und rechtlich eindeutiger gestalten sollen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie könnten da gut mitmachen, beim Vorlesetag!) Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Danke. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Jetzt mache ich keine Zwischenrufe!)
Stefan Thoma FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn das Bundesverwaltungsgericht nun schon entschieden hat, dass ein Parlamentsvorbehalt im Zusammenhang mit dienstlichen Beurteilungen besteht, kann man zwar rechtlich durchaus mit entsprechenden Gründen anderer Meinung sein, der sichere Weg für das Justizministerium ist aber, ähnlich der künftigen Regelungen zu dienstlichen Beurteilungen, nunmehr auch das Erprobungserfordernis gesetzlich zu regeln und nähere Einzelheiten wie auch für die dienstlichen Beurteilungen einer Rechtsverordnung vorzubehalten. Das schafft Klarheit und vermeidet langwierige Rechtsstreite. Das ist so sehr vernünftig geregelt. Äußerst vernünftig ist auch der Vorschlag, die Wahlberechtigten bei der Wahl der Richterräte und Staatsanwaltsräte nicht unnötig unter Zeitdruck zu setzen. Die Verlängerung ermöglicht den Wahlberechtigten, bei den Gremienwahlen geeignete Wahlvorschläge auch dann in Ruhe zu unterbreiten, wenn der Alltag bei Gericht gerade einmal wieder etwas hektischer sein sollte. Auch eine solche Neuerung kann damit die Justiz entlasten, und wir wollen es auf jeden Fall unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Matthias Lammert
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Kolleginnen und Kollegen! Der Justizminister hat es in der Sache sehr treffend ausgeführt. Deswegen in aller Kürze: Die vorgelegte Änderung des Landesrichtergesetzes ist richtig und notwendig. Der Gesetzentwurf ist ein konsequenter Schritt für ein modernes und rechtssicheres Justizdienstrecht. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sehr gut!) Wichtig ist auch die Verordnungsermächtigung, mit der das Justizministerium konkrete Anforderungen und Ausnahmen verbindlich regeln kann, aber bei der Umsetzung durch Verordnung muss das Justizministerium zeigen, (Zuruf von der SPD: Immer ein Aber!) dass es den Geist des Gesetzes wahrt und keine verdeckten Umgehungen der Erprobungspflicht betreibt. Wir sind allerdings guter Dinge, dass das so sein wird. Wir haben natürlich trotzdem ein Auge darauf. Insgesamt erachten wir dieses Gesetz für den richtigen Schritt und werden es auch weiterhin positiv begleiten. (Zuruf von der SPD: Jawohl!) Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER sowie der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Benedikt Oster, SPD – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 11. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12002 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir sind am Ende der Plenarsitzung. Ich darf Sie noch zum Parlamentarischen Abend des Unternehmerverbands Handwerk und zum Parlamentarischen Abend des DGB einladen und freue mich, wenn Sie sich morgen frisch und munter zur 87. Plenarsitzung um 9.30 Uhr pünktlich hier einfinden. Danke schön und einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Ende der Sitzung: 18.35 Uhr
