Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigen wir uns insbesondere damit, eine in der Justiz seit Jahrzehnten geübte Praxis auf eine etwas festere Rechtsgrundlage zu stellen. In der Justiz ist es seit Jahrzehnten Praxis, dass Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vor der Übertragung des ersten Beförderungsamts – typischerweise eine Stelle als Vorsitzender Richter an einem Gericht, als Richter an einem Obergericht oder als Oberstaatsanwältin oder Oberstaatsanwalt an der Staatsanwaltschaft – eine sogenannte Erprobung abzuleisten haben, um ihre Eignung für ein solches Beförderungsamt festzustellen. Typischerweise wird diese Erprobung bei einem Obergericht bzw. einer Generalstaatsanwaltschaft abgeleistet. Sie kann auch abgeleistet werden im Ministerium der Justiz sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Diese Praxis, die auf breite Zustimmung stößt, die entsprechende Eignung in einem solchen Erprobungsverfahren festzustellen, soll aus Gründen der Rechtssicherheit nun ausdrücklich im Landesrichtergesetz verankert werden. Bisher ist das in einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums geregelt, aber da es sich um wesentliche Ausgestaltungen des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Artikel 33 Grundgesetz handelt, ist es sinnvoll, ausdrücklich auch eine entsprechende gesetzliche Verankerung zu schaffen. Die Details dieses Erprobungsverfahrens sollen künftig in einer Rechtsverordnung des Ministeriums der Justiz geregelt werden. Damit wird diese seit Jahrzehnten geübte Praxis nunmehr ausdrücklich im Landesrichtergesetz normiert. Gleichzeitig möchten wir durch die entsprechende Anpassung im Richtergesetz und in der Wahlordnung dafür Sorge tragen, dass Hinweise aus der gerichtlichen Praxis bei Wahlen für entsprechende Personalvertretungen, wo die Fristen für die Wahlvorstände als außerordentlich kurz angesehen werden, verlängert werden, um dieses Verfahren etwas weniger stressig zu gestalten. Dies ist eine eher organisatorische Anpassung, aber trotzdem etwas, was wiederum der justiziellen Praxis zugutekommt. Deswegen freue ich mich auch an dieser Stelle auf die weiteren Beratungen und empfehle den Gesetzentwurf zur Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
