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Josef Winkler

GRÜNE 14.05.2025 Sitzungen 18/86

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg möchte ich sagen, wir reden über das neue Bestattungsrecht für alle Bürgerinnen und Bürger und Einwohner von Rheinland-Pfalz und nicht über Spezialvorschriften nur für Christen. Deswegen komme ich auch von meinem christlichen Hintergrund als Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken unter anderem zu dem entgegengesetzten Schluss, diametral zu dem, was Sie, Herr Dr. Gensch, eben gesagt haben. Gleichwohl werden wir uns in der Anhörung noch einmal darüber unterhalten und dann überlegen, wie wir in der zweiten und dritten Lesung damit umgehen. Richtig ist, der Tod betrifft uns alle, weshalb wir uns alle früher oder später damit beschäftigen sollten. Auf viele Fragen muss in dem Zusammenhang eine Antwort gefunden werden. Eine Frage lässt allerdings bisher wenig Spielraum für individuelle Wünsche: die Frage der Bestattung an sich. Hier gibt es in der Regel nur zu entscheiden, ob Friedhof oder Friedwald, Sarg oder Urne, gegebenenfalls Seebestattung. Herr Minister hat es gesagt, seit 42 Jahren regelt das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz, wie wir unsere Toten zur letzten Ruhe betten. Das ist eine lange Zeit, in der sich unsere Welt, unsere Gesellschaft und unser Werteverständnis verändert haben. Menschen leben heute vielfältiger, individueller, selbstbestimmter, und genau das spiegelt sich auch in ihren Wünschen für die Bestattung wider. Das gilt es nicht abzuqualifizieren, sondern zu akzeptieren. Deshalb ist es an der Zeit, das bestehende Gesetz nicht nur zu überarbeiten, sondern grundlegend zu erneuern, mit einem klaren Ziel: die Würde der Verstorbenen zu wahren und ihren eigenen letzten Willen zu respektieren. Noch einmal: Im Mittelpunkt steht der selbstbestimmte Wunsch der verstorbenen Person mittels einer Vorabverfügung. Die Wünsche der Hinterbliebenen müssen demgegenüber zurückstehen. Viele Zuschriften haben mich seit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs erreicht, die alle eines wissen wollten: Wann endlich gelten die neuen Regeln? Wiederum anderen geht es immer noch nicht weit genug, weil sie sich noch weitere Alternativen zur klassischen Feuer- oder Erdbestattung wünschen, die in anderen Ländern Europas und der Welt schon etabliert sind und teilweise in einzelnen Bundesländern erprobt werden. Viele andere Menschen möchten ihre Asche verstreuen lassen, beispielsweise im Wald, im Fluss oder auf dem Friedhof auf dafür vorgesehenen Flächen, oder finden die Idee schön, nach dem Tod noch zu Hause in der Nähe der Liebsten zu sein. Von Bestattern habe ich gehört, dass auch der Wunsch nach einer Teilung der Asche sehr häufig geäußert wird. Bislang mussten sie zur Erfüllung einiger dieser Wünsche ins Ausland ausweichen. Künftig sagen wir auch in Rheinland-Pfalz, dass das, was uns im Leben wichtig war, im Tod seinen Ausdruck findet. Dabei geht es gar nicht um Beliebigkeit, sondern um Verantwortung und natürlich auch darum, Grenzen zu definieren, etwa durch die verbindliche Totenfürsorgeverfügung, die sicherstellt, dass der Wille des Verstorbenen eindeutig dokumentiert ist. Zu der Regelung zu den Sternenkindern wurde schon einiges gesagt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Jedes dieser Kinder war da, war geliebt, war Teil einer Familie, und zwar unabhängig vom Gewicht oder der Schwangerschaftswoche. Diese Kinder würdevoll zu bestatten, lässt viele betroffene Eltern künftig aufatmen. Ansonsten führen wir natürlich bei ungeklärtem Tod von Kleinkindern noch Dinge ein. Es mag schmerzhaft sein, wenn eine Obduktion durchgeführt wird, doch es dient einem höheren Ziel: dem Schutz der Schwächsten unter uns. Gewalt darf nicht unentdeckt bleiben. Die Bestattung darf keine Möglichkeit zur Vertuschung sein. Meine Damen und Herren, mir ist klar, dieses neue Bestattungsgesetz ist weit mehr als eine juristische Reform. Es ist ein Ausdruck von Menschlichkeit, Respekt und Fortschritt. Es verbindet unsere Tradition mit dem Hier und Jetzt, und es trägt die Handschrift einer Gesellschaft, die bereit ist, über den Tod hinaus füreinander Verantwortung zu übernehmen. Ja, es gibt kritische Stimmen und Bedenken mit Blick auf die Neuerung. Das muss man sich alles genau anschauen. Meine erste Sorge, als wir das Gesetz beraten haben, war etwa, dass das Verstreuen der Asche als die vermeintlich günstigere Bestattungsform die neue Armen- oder Sozialbestattung werden würde. Um dieser Sorge entgegenzutreten, haben wir festgelegt, dass Sozialbestattungen auch künftig auf Friedhöfen im Rahmen einer Feuer- oder Erdbestattung erfolgen werden. Das war mir persönlich sehr wichtig. Wir nehmen auch die Sorge um den Erhalt der Friedhofskultur sehr ernst; denn Friedhöfe sind nicht nur Orte der Bestattung, sondern auch Orte des Gedenkens und der Begegnung. Wir können uns der Realität aber nicht versperren. Der Wandel in der Bestattungskultur findet statt. Ich würde mich freuen, wenn Rheinland-Pfalz hier einen deutlichen Schritt in Richtung der Selbstbestimmung seiner Bürgerinnen und Bürger und der Einwohnerinnen und Einwohner gehen würde, und zwar auch mit Wirkung nach dem Tode. Vielen herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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