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Peter Stuhlfauth

AfD 14.05.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kulturausschuss hat sich bereits im April mit dem Entwurf zum neuen Bestattungsgesetz beschäftigt. Wie vielschichtig die damit verbundenen Auswirkungen sind, zeigt sich schon allein daran, dass zu diesem Tagesordnungspunkt Vertreter aus zwei Ministerien sprachen, und zwar aus dem Innenministerium sowie aus dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Besonders wichtig ist für unsere Fraktion die Einschätzung des Innenministeriums. Demnach ist mit dem neuen Bestattungsgesetz keine Gefährdung der Eintragung des Friedhofswesens im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes verbunden. Das ist uns deshalb wichtig, weil die Friedhofskultur in Deutschland im März 2020 auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission in eben dieses Bundesweite Verzeichnis aufgenommen wurde. Diese Aufnahme begrüßen wir. Sie ist aber nicht nur aufgrund ihrer historischen Besonderheit schützenswert. Im Hier und Jetzt sind Friedhöfe ein sozialer Begegnungsraum. Friedhöfe ermöglichen es den Hinterbliebenen, sich mit anderen Menschen auszutauschen, die ebenfalls um einen ihrer Liebsten trauern. Kommunikation wirkt einer Vereinsamung der alleinstehenden Hinterbliebenen entgegen. Auf der Internetseite der Deutschen UNESCO-Kommission ist zur Friedhofskultur in Deutschland zudem Folgendes zu lesen – ich zitiere –: „Menschen erfahren Friedhöfe als sichtbaren, sich stets fortschreibenden Ausdruck der deutschen Erinnerungskultur – als Geschichtsbücher des Landes, der Städte und Dörfer. Nicht zuletzt mahnen Soldatenfriedhöfe zu Frieden und Völkerverständigung.“ Bisher gilt in Deutschland der sogenannte Friedhofszwang. Verstorbene müssen auf Friedhöfen beigesetzt werden. Das will das Gesetz nun ändern. Es will den individuellen Wünschen der Verstorbenen Rechnung tragen, beispielsweise indem die Asche bei den Angehörigen zu Hause aufbewahrt werden darf oder außerhalb des Friedhofs verstreut wird, wie etwa auf See oder bei uns in Rheinland-Pfalz auch auf den Flüssen wie dem Rhein. Voraussetzung ist, für eine neue Bestattungsform muss die verstorbene Person zu Lebzeiten eine Totenfürsorgeverfügung getroffen haben. Die Position der AfD-Fraktion dazu lautet: Wenn unsere Bürger dies wünschen, sollen sich Bestattungsformen verändern dürfen. Die AfD ist die Partei der Freiheit. Die AfD ist gegen eine Bevormundung seiner Bürger durch den Staat. Nicht Zwang, sondern Wahlfreiheit ist für uns als AfD der richtige Ansatz. Deshalb sind wir absolut offen für ein neues Bestattungsgesetz. Im Tod sind alle Menschen gleich. Danke. (Beifall der AfD)

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