landtag-rlp.de ↗

Peter Stuhlfauth

AfD 14.05.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Landeshinterlegungsgesetz geht es im Kern um eine Modernisierung der Verfahrensabläufe. Die Möglichkeit, Dokumente und Akten digital zu führen, vereinfacht nicht nur interne Abläufe innerhalb der Justiz, sondern verbessert auch die Zugänglichkeit für die Bürger. Positiv hervorzuheben ist, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen innerhalb des bestehenden Haushaltsrahmens erfolgen sollen. Damit wird vermieden, dass zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen. Der Gesetzentwurf greift darüber hinaus Änderungen im Vormundschaftsund Betreuungsrecht auf, die auf Bundesebene beschlossen wurden. Mit der Anpassung des Gesetzes an diese neuen Regelungen wird die landesrechtliche Grundlage aktualisiert und an die geänderten bundesrechtlichen Vorschriften angeglichen. Es ist aber unerlässlich, den Datenschutz in vollem Umfang zu wahren. Der Schutz personenbezogener Daten ist nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Akzeptanz digitaler Verfahren. Die AfD-Fraktion erwartet, dass die geltenden Datenschutzstandards strikt eingehalten und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ansonsten aus Sicht unserer Fraktion ein sachlich gerechtfertigter und sinnvoller Schritt auf dem Weg zu einer zeitgemäßen Justizverwaltung. Die Digitalisierung soll dabei nicht Selbstzweck sein, sondern einen konkreten Mehrwert bieten für die Bürger, die Verwaltung und die Funktionsfähigkeit unseres Rechtssystems. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Danke. (Beifall der AfD)

Alle Reden von Peter Stuhlfauth Protokoll ↗