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Marcus Klein

CDU 14.05.2025 Sitzungen 18/86

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich könnte jetzt flapsig sagen: „Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich nix.“ Trotz der fortgeschrittenen Zeit und weil es ein wichtiges Thema ist, möchte ich nicht wiederholen, was der Minister gesagt hat, sondern nur noch einmal unterstreichen, dass natürlich die Erprobung in der rheinland-pfälzischen Justiz schon in der Vergangenheit, jetzt und auch künftig für Beförderungsämter, die übertragen werden, eine wichtige Rolle spielt. Es wird nun eine Rechtsgrundlage dort geschaffen, wo sie hingehört. Man kann sich darüber wundern, dass es sie in der Weise noch nicht gab, sondern man letztlich immer auf das Landesbeamtengesetz rekurriert hat. Der neue § 5 Abs. 2 Satz 1 des Landesrichtergesetzes wird diese Rechtsgrundlage künftig darstellen. Für bestimmte Beförderungsstellen an Amtsgerichten sowie für Richterstellen am Finanzgericht bleibt es wie bisher, hier ist keine Erprobung erforderlich. Ansonsten freuen wir uns natürlich darauf – auch aufgrund der Verordnung, die wir noch nicht kennen –, in die Ausschussberatung einzutreten und darüber zu diskutieren. Wir freuen uns darauf, im Ausschuss die ersten Überlegungen aus Ihrem Haus zu hören, Herr Minister, was in der Verordnung geregelt wird und ob sich dort etwas ändert. Ich gehe davon aus, dass man sich auch dazu an den Regelungen in anderen Bundesländern orientiert. Wir kennen es zum Beispiel aus Nordrhein-Westfalen, wo es sehr ähnlich ist, fast wortgleich, wie wir es jetzt machen werden. Gleiches gilt für die Änderung der Regelung für die Wahlen der Richtergremien. Dies sind Vorschläge, die aus der Praxis kommen. Daher ist dies aus unserer Sicht sachgerecht und begrüßenswert, und so werden wir auch in die nächsten Beratungen eintreten. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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