Jennifer Groß
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute spreche ich nicht nur als Landtagsabgeordnete, sondern auch als Lehrerin, die über viele Jahre hinweg mitbekommen hat, wie die Digitalisierung in der Schule Einzug gehalten hat, wie sie das Lehren und Lernen verändert hat. Ebenso spreche ich als Mutter, die sich gewiss diesem Thema stellen wird, und natürlich spreche ich für die gesamte CDU-Landtagsfraktion. Unsere Kinder wachsen in einer zunehmend digitalen Welt auf. Deshalb müssen unsere Schulen ihnen das notwendige Rüstzeug mit auf den Weg geben, um auch die digitale Welt von morgen mitzugestalten. Gleichzeitig müssen unsere Schulen Orte des Miteinanders, des Konzentrierens, des Lernens, des Lebens, des Reflektierens sein, Orte, an denen Kinder und Jugendliche eben nicht ständig auf den Bildschirm starren, sondern sich gegenseitig in die Augen schauen. Deshalb sagen wir heute ganz klar: Es ist Zeit für Klarheit, Schutz und Orientierung. (Beifall der CDU) Unser Gesetzentwurf will, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Schule ist ein Ort des Lernens, der Persönlichkeitsbildung, des sozialen Miteinanders. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Schule ist eben kein Ort für permanentes TikTok, WhatsApp, Instagram, Spielen oder sonstige Möglichkeiten, damit Unterricht nicht durch vibrierende Handys oder Smartwatches gestört und untergraben wird, damit unsere Lehrerinnen und Lehrer wieder Zeit haben zu lehren, ohne ständig gegen die Ablenkung durch Chatgruppen oder Videos ankämpfen zu müssen. Professor Zierer spricht von einem digitalen Störfaktor, der den pädagogischen Alltag erheblich belastet. (Beifall der CDU) Er zieht einen ganz klaren Schluss: Wenn wir wirklich die Bildung ernsthaft verbessern wollen, dürfen wir eben nicht zulassen, dass unsere Schülerinnen und Schüler in der Schule ständig mit der privaten Erreichbarkeit beschäftigt sind. Als CDU-Fraktion verbieten wir mit diesem Schritt heute nicht die Digitalisierung, ganz im Gegenteil. Wir setzen ihr einen sinnvollen Rahmen; (Beifall der CDU) denn moderne Bildung braucht entsprechend digitale Mittel, aber sie braucht Ruhe, Struktur und Verantwortung. Wir erlauben den gezielten Einsatz von digitalen Geräten dort, wo es dem Lernen dient. Auch sagen wir, Schluss mit dem Dauerbetrieb auf dem Pausenhof und in der Schule. Warum? Weil wir wissen, was wirklich zählt: echte Gespräche, Konzentration, Lernen ohne Ablenkung und vor allem die seelische Gesundheit unserer Kinder. (Beifall der CDU) Unser Gesetzentwurf ist ein notwendiger Schritt, um Bildung und das Miteinander durch Begrenzung der privaten Handynutzung im Schulalltag zu stärken. Wir haben uns als CDU-Fraktion viele Monate mit diesem Thema beschäftigt; denn im bildungspolitischen Bereich wissen wir, dass die Digitalisierung dort besprochen werden muss und ein großes Thema ist. Wir haben die Chancen und die Herausforderungen der digitalen Welt im Blick und stellen dabei den einzelnen Menschen, die Schüler in den Mittelpunkt. Lassen Sie mich kurz die pädagogischen Gründe nennen, die für diese Änderung sprechen. Wie Ihnen bereits Professor Dr. Zierer, der der SPD bekannt ist, sagte, die private Nutzung von Smartphones im Unterricht hat negative Auswirkungen auf die Konzentration, das Lernverhalten und die schulischen Leistungen. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Selbst wenn das Handy nur ausgeschaltet in der Tasche ist oder auf dem Tisch liegt, es reicht die bloße Anwesenheit, um die kognitive Leistung zu beeinträchtigen. Die Schule hat einen klaren Bildungs-, sie hat einen Erziehungsauftrag. Sie soll junge Menschen befähigen, kritisch zu denken, sich zu konzentrieren, mit Inhalten auseinanderzusetzen und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Es ist also unsere Verantwortung als Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker, den Rahmen so zu setzen, dass diese Ziele erreicht werden können. Auch den sozialen Aspekt, der für eine solche Regelung spricht, dürfen wir nicht aus den Augen verlieren. Lehrkräfte berichten, dass durch Handys in der Schule Mobbing, Ausgrenzung und Stress verstärkt werden. Das ständige Vergleichen über die sozialen Netzwerke schafft kein Klima des guten Miteinanders und des Lernens. Studien zeigten auch, dort, wo der private Gebrauch, die private Handynutzung konsequent reguliert wird, verbessert sich das Miteinander. Deshalb schlagen wir in unserem Gesetz vor: Erstens eine Untersagung für die private Nutzung im Unterricht und auf dem Schulgelände, zweitens sind natürlich Ausnahmen möglich, für unterrichtliche Zwecke, pädagogischen Bedarf oder bei der medizinischen Notwendigkeit, drittens können die Schulen gezielt Räume für bestimmte Alters- oder Jahrgangsstufen definieren, in denen sie die Nutzung für sinnvoll erachten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Rahmen wollen und müssen wir unseren Schulen ermöglichen. Er sorgt für Klarheit. Darüber hinaus geben wir dem Thema Medienerziehung und dem Erwerb digitaler Kompetenzen einen ganz neuen Rahmen, indem wir dies im Schulgesetz als bildungspolitischen Auftrag in der Schule verankern. Medienerziehung findet nicht nur in der Schule, sondern natürlich auch zu Hause statt. Eltern sprechen mit ihren Kindern. Sie müssen sich auch gemeinsam austauschen. Deshalb muss sich Politik Gedanken machen, wie man Eltern verstärkt in die Aufklärung einbindet, sie mit ins Boot holt. Es besteht gesamtgesellschaftlich dieses Thema. Es besteht der Bedarf einer stärkeren Medienkompetenz. Auch wir selbst, auch wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Schulen, in denen konzentriertes Lernen möglich ist, wir wollen Lehrkräfte, die unterrichten können, ohne ständig zu ermahnen, und wir wollen Kinder und Jugendliche, die sich auch in der Schule als Teil einer Gesellschaft, einer Gemeinschaft erleben. Ein solcher Kulturwandel gelingt nicht nur durch einen kleinen Appell. Es braucht klare gesetzliche Regelungen, an denen sich auch die Schule orientieren kann. (Beifall der CDU) Wir fordern daher eine Änderung des Schulgesetzes, die den Schulen Rechtssicherheit gibt und zugleich die pädagogische Freiheit wahrt, digitale Medien sinnvoll einzusetzen. Unsere Lehrkräfte müssen gestärkt sein, wenn sie einem Schüler temporär ihr Handy entziehen, und dürfen nicht davon ausgehen, dass ihnen ein Schreiben eines Anwalts droht oder eine Ermahnung durch die ADD erfolgt. Ja, die Schulen können die Handynutzung derzeit über ihre Schulordnung regulieren, aber es treten immer wieder die gleichen Probleme auf, weil es unterschiedliche Regelungen sind. Als CDU sehen wir das Thema als ein gesamtgesellschaftliches an, wir sehen einen großen Handlungsbedarf und bieten mit unserem Gesetz eine Lösung, eine, die im Übrigen im benachbarten Hessen just zur gleichen Zeit in der zweiten Lesung von einer CDU/SPD-geführten Landesregierung so beschlossen wird. Daher frage ich also: Wenn man sich allerorts, ob in Hessen, im Saarland, in Bayern oder wenn man in das viel gelobte Schweden, um ins europäische Nachbarland zu schauen, darüber unterhält und Regelungen findet, warum nicht in Rheinland-Pfalz? Warum verharren wir hier im Weiter-so? (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Minister Teuber, lassen Sie uns diesen Schritt im Sinne unserer Kinder, im Sinne unserer Eltern und Schulen gemeinsam gehen. Wer heute die Augen davor verschließt, was die ständige Reizüberflutung auslöst, (Glocke der Präsidentin) hat nicht ganz verstanden, was der Zeitgeist ist. Schule ist mehr als WLAN und mehr als Geräte. Sie ist Beziehung, Respekt, Zeit und Raum. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
