Dörte Schall
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Diese Vorgabe gibt es in Deutschland in unserem Grundgesetz seit mittlerweile 30 Jahren. Die Inklusion ist ein Menschenrecht. Trotzdem ist es nicht gelungen, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft wahrzumachen. Selbstbestimmt leben heißt, dass man sein Leben innerhalb der gesellschaftlichen Rahmen so gestalten kann, wie man möchte. Immer noch erleben Menschen mit Behinderung trotz vieler Fortschritte systematische Hürden, ob es in der Bildung ist, ob es bei der Beschäftigung ist, in der Gesundheitsversorgung, in der Teilhabe, in Politik, auch beim Zugang zu Technologien und bei der sozialen Integration. Die Herausforderungen sind teils riesig, und häufig hängen sie auch zusammen. Es geht nicht vorrangig um die individuellen Aspekte, sondern um die Hürden gesellschaftlicher und physischer Art. Die Barrierefreiheit als verbrieftes Recht aus Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt eine Verbesserung. Es geht um Selbstbestimmung aller Menschen, und es geht um Inklusion als Strukturprinzip. Es ist kein Randthema, sondern es geht darum, dass jeder Mensch, dass wir alle künftig an allem teilhaben können. Auf der Bundesebene wurde bereits 2021 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet, und die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, der European Accessibility Act, regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für verschiedene Produkte und Dienstleistungen. Es geht darum, dass Barrieren auch beim Zugang zu Informationen und Kommunikation beseitigt werden, und es geht darum, diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen einzuführen. Mit diesem Gesetz müssen beispielsweise auch Computer, Automaten, Mobiltelefone, Zugangsdienste oder Personenbeförderung barrierefrei werden. Wir sorgen dafür, dass alle Menschen, egal mit welchen Einschränkungen sie leben, alltägliche Dinge einfach nutzen können, und dass das Alltagsleben so einfach wie möglich ist, egal ob bei Kommunikation, bei Informationen oder beim Zugang. Die Vorteile der Digitalisierung und der Verbraucherschutz werden hier zusammengefasst. Im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird erstmals auch die Privatwirtschaft mit in die Pflicht genommen. Private Unternehmen müssen künftig dafür sorgen, dass der Zugang zu Informationen und zur Kommunikation barrierefrei ist. Es geht darum, dass Selbstbedienungsterminals, E-Books und Messengerdienste für alle barrierefrei nutzbar sind. Es gibt eine Unterstützung für Kleinstunternehmen. Es ist wichtig, dass die Beratungsangebote angeboten werden, sodass wir die Akzeptanz für die Barrierefreiheit für alle darstellen können. Wir stärken gleichzeitig den Verbraucherschutz dadurch, dass die Marktüberwachung stattfindet und eine Überprüfung vornimmt. Die Marktüberwachung ist ein Herzstück des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und sorgt dafür, dass die Einhaltung und der Vollzug der Umsetzung als eigene Angelegenheit der Bundesländer durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz von der Ministerpräsidentenkonferenz den entsprechenden Auftrag erhalten, eine länderübergreifende Marktüberwachungsstelle einzurichten. Mit dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung, der bereits Anfang des Jahres unterzeichnet wurde, übernehmen wir die vollständige Ratifizierung durch das Landesparlament, und wir freuen uns, dass wir den Entwurf heute vorlegen dürfen. Der Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz selbst wird zu einer umfassenden Verbesserung aller Menschen in diesem Land führen. Das gemeinsame Ziel der Bundesländer, mit einer länderübergreifenden Marktüberwachung Synergieeffekte zu nutzen, heißt, dass wir geringe Kosten entstehen lassen, die einzelnen Bundesländer gemeinsam profitieren, wir wenig Bürokratie aufbauen, unser Know-how teilen und eine hohe gesicherte Qualität in der ganzen Bundesrepublik herstellen. Inklusion ist kein Lippenbekenntnis. Nur mit klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen gelingt echte Teilhabe; denn echte Teilhabe bedingt, dass Menschen – alle, so, wie sie sind – in allen Bereichen des Lebens – privat, geschäftlich, im Alltag oder im Berufsleben – mittendrin sein können. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
