Eugen Ziegler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich denke, ich kann mich an dieser Stelle recht kurzfassen. Es gilt, das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf Landesebene bezüglich der Vorgehensweise Marktüberwachungsstrategie umzusetzen. Es geht nicht mehr um die Frage, ob, sondern wie den Regelungen der Barrierefreiheit, insbesondere im Bereich der elektronischen Dienstleistungen, des sogenannten eCommerce, also des elektronischen Rechtsverkehrs, aber auch der Hardwaresysteme für Verbraucher, Verbraucherendgeräte, Telekommunikationsdienste und den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten oder Selbstbedienungsterminals Geltung verschafft werden soll. Auch wenn die Frage, ob es umgesetzt wird, damit eigentlich schon außen vorsteht, möchte ich trotzdem kurz darauf eingehen. Wenn man sich die Bandbreite der Regelungsgegenstände anschaut, wird deutlich, wie wichtig eine zielgerichtete Umsetzung ist. Wenn man sich vorstellt, man müsste ohne die gegenständlichen Produkte und Dienstleistungen zurechtkommen, ohne Computer, Smartphone, Mobiltelefone und Zahlungsterminals, ohne die Möglichkeit, online einzukaufen, wird schnell deutlich, wie schwierig bis nahezu fast unmöglich das wäre. Das gilt umso mehr für Menschen mit Behinderung, die ohnehin in Teilen des alltäglichen Lebens gewissen Einschränkungen unterliegen. Insoweit ist es richtig, diesen Menschen den Zugang zu den oben beschriebenen Produkten und Dienstleistungen leichter zu ermöglichen. Das sollte im Interesse der jeweiligen Anbieter liegen. Ganz ohne ein Marktüberwachung wird es jedoch nicht gehen. Eine gemeinsame Marktüberwachungsbehörde scheint zweckmäßig. Gleichwohl stellt die sich aus dem Barrierefreiheitsgesetz ergebende Ve rpflichtung der Marktüberwachung einen nicht unerheblichen bürokratischen Mehraufwand dar. Das sollte sich immer auf den unabdingbar erforderlichen Aufwand für die Unternehmen beschränken und einen echten Mehrwert für die betroffenen Menschen bieten. Überspitzt ausgedrückt, uns ist es wichtig, dass nicht wieder ein bürokratisches Monster entsteht, das ein Eigenleben entwickelt und seinen primären Zweck in der Generierung derjenigen Bußgelder versteht, aus denen es sich finanziert. Ob das hier der Fall sein wird, wird sich zeigen müssen. Entscheidend ist, wie die gesetzlichen Regelungen gelebt werden. Wir behalten das für die Zukunft kritisch im Auge. Einen Grund, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen, sehen wir aber derzeit nicht. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
