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Dr. Christoph Gensch

CDU 14.05.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Minister! Dieses Gesetz, über das wir heute debattieren, ist ein wichtiges Gesetz. Es berührt einen zentralen Bereich unseres Lebens, einen sehr sensiblen, oft schmerzhaften Bereich: das Abschiednehmen, das Trauern, das Bestatten von Angehörigen, von Freunden, von liebgewonnenen Menschen. Es betrifft die letzte Ruhestätte, den Ort der Erinnerung an einen Menschen, wenn sonst nichts mehr bleibt. Herr Minister, es betrifft einen Bereich, in dem vorgegebene Strukturen, religiöse Rituale und festgelegte Orte der Bestattung keine unverhältnismäßige Einschränkung individueller Freiheitsrechte darstellen, sondern stabilisierende Leitplanken für die Menschen sind, die Halt geben und die die Zeit überdauernde Orte der Erinnerung an einen Menschen schaffen. (Beifall der CDU) Nicht in jedem Bereich muss der mittlerweile grenzenlose Individualismus, die grenzenlose Selbstverwirklichung ausgelebt werden. Nicht in jedem Bereich brauchen wir das Modernste. In manchen Bereichen brauchen wir auch Ordnung und Vorgaben, um etwas Bleibendes zu schaffen. Gerade in dem Bereich der Bestattung sollten uns doch die Kriterien Pietät und Würde leiten und nicht die Begriffe „Individualismus“ und „Modernität“. (Beifall der CDU) Das beinhaltet dann auch Einschränkungen, Festlegungen, ja, Verbote, beispielsweise die Großmutter nicht in der Urne auf den Kaminsims zu stellen, nicht in einen Diamanten zu pressen und um den Hals zu tragen und nicht im Garten zu vergraben. Diese im ersten Moment nachvollziehbaren Wünsche der Menschen nach individualisierter Erfüllung ihrer Trauerwünsche führt zu zahlreichen Folgeproblemen: Wer hat wann Zugriff auf die Urne, auf den Trauerort? Was passiert bei Verkäufen von Häusern, Umzügen, Familienstreitigkeiten, unabsichtlicher Zerstörung? Was heißt das für die Totenruhe? Was heißt das für die Würde des Menschen nach dem Tod? Welche rechtlichen Probleme treten darüber hinaus auf? (Beifall des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Fühlen sich ältere Menschen gedrängt, auf eine Begräbnisstätte zu verzichten? „Nehmt meine Urne mit; ich will Euch finanziell nicht zur Last fallen“ hört man auch in Arztpraxen. Diese Probleme begegnen einem recht häufig. Wird Bestattung zur sozialen Frage? Was heißt das für den Trauerprozess, wenn die überlebenden Ehepartner mit der Urne ihres Lebensgefährten zu Hause leben und nicht loslassen können? Da sollte man als Politik auch mal Nein sagen bzw. einen ordnungspolitischen Rahmen vorgeben und eine Friedhofspflicht belassen. (Beifall der CDU) Mit der Abschaffung der Friedhofspflicht schaffen wir unter Umständen auch die Friedhöfe ab. Sehr skeptisch, meine Damen und Herren, sind wir auch in Bezug auf die Möglichkeit der Flussbestattungen als Unterform der Seebestattungen. Während die Seebestattungen in definierten Bereichen der Meere durchgeführt werden und klaren Regularien folgen – kein Wassersport, kein Schiffsverkehr, die Urne wird an klar definierten Orten herabgelassen, ein Gedenkort ist vorhanden; es ist auch heute schon möglich –, gestaltet sich das in Flüssen deutlich schwieriger. Zumindest das Verstreuen der Asche im Fluss aus dem ersten Gesetzentwurf haben Sie revidiert, aber auch die Urnenbestattung im Fluss halten wir für wenig zielführend. Herr Minister – da widerspreche ich auch Frau Bätzing-Lichtenthäler –, dass Sie mit Ihrem Entwurf des modernsten Bestattungsrechts nicht den allergrößten Wurf gelandet haben, (Abg. Michael Hüttner, SPD: Oh!) zeigt der große Aufschrei fast aller betroffenen Verbände und Institutionen, nicht zuletzt der Kirchen, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) die sich bei der Vorstellung dieses ersten Entwurfs mitnichten mitgenommen, sondern überfahren gefühlt haben. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, aufgrund der Wichtigkeit dieses Gesetzgebungsvorhabens möchte die CDU-Fraktion – auch das haben wir schon angekündigt – eine Anhörung beantragen. Die Expertise der Verbände, Kirchen und betroffenen Institutionen halten wir bei einem solch zentralen Gesetzesvorhaben von herausragender Bedeutung für eminent wichtig. Diese Expertise muss entsprechend gewürdigt werden – sie wurde es bisher zu wenig –, gerade in einem Gesetzgebungsvorhaben, bei welchem ich nun wirklich keine direkte zeitliche Dringlichkeit erkennen kann. Zum Schluss möchte ich festhalten, dass aus unserer Sicht nach intensiver Prüfung die Gesetzesvorlage durchaus begrüßenswerte Reformvorschläge und Änderungen enthält, zum Beispiel den schon angesprochenen Themenkomplex der Sternenkinder. Die Novellierungen in diesem Bereich sind mit Sicherheit sinnvoll. Wir halten auch die auf ewig angelegten Ehrengräber für im Ausland gefallene Soldaten der Bundeswehr für sehr sinnvolle Ergänzungen. Darüber hinaus gibt es weitere Teilbereiche, die mit Sicherheit sehr, sehr sinnvoll sind, und die Novellierungen können auch von unserer Seite mitgetragen werden. Abschließend möchte ich Ihnen aber sagen, ich hoffe wirklich, dass wir dieses Gesetz unter anderem in diesem Kernpunkt, den ich eben adressiert habe, im weiteren parlamentarischen Verfahren noch substanziell verbessern können. Wir stehen hierfür zur Verfügung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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