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Peter Stuhlfauth

AfD 14.05.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit dem Entwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung einer eigenständigen gesetzlichen Grundlage für die Erprobung von Richtern sowie Staatsanwälten. Bislang wurde dieser Bereich durch allgemeine beamtenrechtliche Regelungen erfasst. Diese greifen jedoch nicht immer die spezifischen Anforderungen des Justizdienstes auf. Mit dem Gesetz wird der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung getragen, das klare gesetzliche Vorgaben für dienstliche Beurteilungen eingefordert hat. Eine nachvollziehbare gesetzliche Grundlage schafft Rechtssicherheit sowohl für die Beurteilenden als auch für die Betroffenen. Ein zweiter Punkt betrifft die Anpassung der Wahlordnung. Vorgesehen ist eine Verlängerung der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen von drei auf vier Wochen. Diese Änderung ist sachgerecht. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Sie soll sicherstellen, dass Wahlvorschläge mit ausreichender Vorbereitungszeit eingereicht werden können. Dies kann zur besseren Beteiligung beitragen. Die AfD-Fraktion unterstützt den vorliegenden Entwurf. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Schon schwer, so ’ne freie Rede!) Er schafft eine Grundlage für klarere Verfahren bei der Beurteilung und Auswahl von Richtern und Staatsanwälten. Die Änderungen in der Wahlordnung erscheinen angemessen und praktikabel. Die Reform greift in bestehende Strukturen ein, ohne diese grundlegend zu verändern. Sie bringt punktuelle Klarstellungen und Anpassungen, die die Abläufe in der Justiz übersichtlicher und rechtlich eindeutiger gestalten sollen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie könnten da gut mitmachen, beim Vorlesetag!) Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Danke. (Beifall der AfD)

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