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Daniel Köbler

GRÜNE 14.05.2025 Sitzungen 18/86

Liebe Kollegin, zunächst einmal haben das sehr viele Schulen bisher über ihre Hausordnung oder ihre schulinternen Regelungen geregelt. Viele haben ein entsprechendes Statut verabschiedet, übrigens auch oft gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern erarbeitet und beschlossen. Aber weil Sie mir die Lesekompetenz absprechen, lese ich einfach Ihren Gesetzentwurf vor. Ich zitiere § 56 a Abs. 1: „Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen ist die Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig.“ (Zurufe von der CDU: Ja! Und weiter? Weiterlesen! Weiterlesen! Wie geht es weiter?) Das ist ein generelles Verbot von allen mobilen Endgeräten. (Weitere Zurufe von der CDU) Das steht da drin. Sie kommen hinterher mit den einen oder anderen Einschränkungen, (Zurufe von der CDU: Ah!) das mag ja sein; aber da steht, grundsätzlich ist es erst einmal unzulässig, (Abg. Jennifer Groß, CDU: Ja, richtig!) und das heißt, grundsätzlich ist es erst einmal verboten. Dazu sage ich, das ist nicht unser Ansatz. Wir sagen, die Schulgemeinschaft kann diese Nutzung entsprechend regulieren. Die Nutzung von WhatsApp und TikTok gehört nicht in den Unterricht, aber um das zu klären, brauche ich kein generelles Verbot von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler. Das ist der Unterschied zwischen uns, die sagen, wir brauchen digitale Bildung, und Ihnen, die sich einfach als Verbotspartei hinstellen und den Kindern und Jugendlichen die Smartphones verbieten wollen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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