Steven Wink
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz modernisiert rechtliche Rahmenbedingungen des Bestattungswesens. Es beachtet den gesellschaftlichen Wandel, die individuelle Freiheit oder sogar Selbstbestimmung – das haben wir gehört – und die kulturelle Vielfalt. Wir als FDP-Fraktion sehen in dem Gesetzentwurf die Vereinigung von gesellschaftlichem Fortschritt, von Respekt, von der Würde des Verstorbenen, aber auch von pragmatischen Lösungen für die Menschen. Die Menschen wünschen sich mehr Wahlfreiheit bei der Gestaltung ihrer Bestattung, und so erweitern wir in diesem Gesetz zum Beispiel Fluss- und Tuchbestattung, aber auch die Aufbewahrung und Ausbringung der Totenasche außerhalb von Friedhöfen. So haben wir eine individuelle, eine kulturelle und eine religiös vielfältige Bestattungsmöglichkeit, aber stets unter Beachtung der Würde einer verstorbenen Person. Zwei Punkte sind uns wichtig, sie wurden angesprochen. Der erste sind die Sternenkinder. Hier können Eltern ihre Kinder würdevoll bestatten, auch gemeinsam mit einem eventuell verstorbenen Elternteil. Auch das kann Halt für die Familie sein. Der zweite Punkt, auch aus eigenen Erfahrungen heraus, ist, das dauernde Ruherecht für Ehrengräber gefallener Soldaten verdient Unterstützung. Das ist nämlich ein Akt der Wertschätzung für jene, die tagtäglich ihr Leben für unsere Freiheit und Sicherheit einsetzen. Damit verbunden ist selbstverständlich die erwähnte Kostenübernahme durch das Land. Natürlich gibt es kritische Stimmen, die neue Bestattungsform zerstöre die Friedhofskultur. Viele andere kritisieren auch wirtschaftliche Aspekte, wie Umsatzeinbußen als Folge. Das Gesetz stellt aber neue Bestattungsformen nicht in Konkurrenz, sondern ergänzt weitere Möglichkeiten. Die Nachfrage, so glauben wir, nach traditionellen Bestattungen wird nicht von heute auf morgen auf null einbrechen. Es wird in Zukunft ebenso Notwendigkeiten von Grabmälern oder Grabpflegen geben. Erd-, Feuer- oder Sozialbestattungen sind nach wie vor friedhofspflichtig. Daher sagen wir abschließend, das Gesetz ist ein Meilenstein. Wir werden in der Anhörung – die wurde angekündigt – selbstverständlich mit allen Playern, wie man es so schön nennt, darüber sprechen, die Aspekte aufnehmen und darüber diskutieren. Wir sehen in diesem Gesetz den Respekt vor Individualität, vor verschiedenen Wünschen, verschiedenen Kulturen oder Religionen, und das Ganze bei klaren Rahmenbedingungen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
