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Stefan Thoma

FDP 14.05.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn das Bundesverwaltungsgericht nun schon entschieden hat, dass ein Parlamentsvorbehalt im Zusammenhang mit dienstlichen Beurteilungen besteht, kann man zwar rechtlich durchaus mit entsprechenden Gründen anderer Meinung sein, der sichere Weg für das Justizministerium ist aber, ähnlich der künftigen Regelungen zu dienstlichen Beurteilungen, nunmehr auch das Erprobungserfordernis gesetzlich zu regeln und nähere Einzelheiten wie auch für die dienstlichen Beurteilungen einer Rechtsverordnung vorzubehalten. Das schafft Klarheit und vermeidet langwierige Rechtsstreite. Das ist so sehr vernünftig geregelt. Äußerst vernünftig ist auch der Vorschlag, die Wahlberechtigten bei der Wahl der Richterräte und Staatsanwaltsräte nicht unnötig unter Zeitdruck zu setzen. Die Verlängerung ermöglicht den Wahlberechtigten, bei den Gremienwahlen geeignete Wahlvorschläge auch dann in Ruhe zu unterbreiten, wenn der Alltag bei Gericht gerade einmal wieder etwas hektischer sein sollte. Auch eine solche Neuerung kann damit die Justiz entlasten, und wir wollen es auf jeden Fall unterstützen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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