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Sven Teuber

14.05.2025 Sitzungen 18/86

Ich sage es Ihnen ganz offen: Man könnte es sich relativ billig machen. Wir hätten auch sagen können, wir regeln jetzt einfach nur das Verbot für Grundschulen. In dem Zusammenhang hätte man überall Applaus geerntet. Ich sage Ihnen aber auch, wenn Sie mit der Praxis sprechen: Das ist nicht wirklich die Problemlage. Wir haben in unserer Anhörung, die wir in der SPDFraktion gemacht haben, aber auch in Gesprächen außerhalb davon erfahren – ich will zum Beispiel den VBE nennen, aber auch die GEW –, dass ganz klar gesagt wird, in der Grundschule ist das Problem nicht so vorhanden. Das fängt damit an, wenn es in die weiterführende Schule geht. Deswegen gibt es an der Stelle kein Problem. Wir sollten nichts herbeireden, das wird den Kolleginnen und Kollegen nicht gerecht. Ich möchte es mir nicht so billig machen. Frau Kollegin Groß hat es zitiert, es gibt andere Bundesländer, die sagen, wir verbieten das jetzt in der Grundschule, aber in der weiterführenden Schule machen sie eigentlich eins zu eins dasselbe wie wir, kein Unterschied. Es gibt Leitlinien, es gibt Empfehlungen. Ich will Ihnen an der Stelle übrigens auch noch einmal sagen, Richtlinien sind da, und damit besteht rechtlich keine Unsicherheit. Auch das ist ganz eindeutig so. Wo die Richtlinien, die auf unserem Bildungsserver von allen Schulen abgerufen werden können, gelesen und umgesetzt werden und eine Ordnung besteht, besteht immer das Hausrecht, und es gibt immer die Möglichkeit, rechtssicher Sanktionen aussprechen zu können. Das gilt übrigens nicht nur für die Smartphone-Nutzung, das gilt für alle Nutzungen, die nicht im Sinne der Hausordnung sind. Das heißt, ich möchte nicht, dass hier im Saal eine rechtliche Unsicherheit für Kolleginnen und Kollegen stehen bleibt. Die ist dort nicht vorhanden, wo es Regeln gibt, und das ist in der überaus weiten, weiten Mehrheit der Fälle in unserem Land so. Deswegen glaube ich, das Thema Grundschulen ist etwas, da ist dieser Schutzraum noch deutlich, deutlich, deutlich, deutlich größer ausgeprägt, sogar sehr stark vorhanden. Im weiterführenden Bereich sind aber mündige Schülerinnen und Schüler in ihren altersentsprechenden Entwicklungen zu begleiten und zu befähigen, auch selbstständig ihr Verhalten zu erlernen und zu reflektieren und mit Lehrerinnen und Lehrern und Eltern darüber zu sprechen. Hier sollten wir schauen, welcher Weg dafür der richtige ist. Vielen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗