Joachim Paul
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Ausgangspunkt dieses Landesgesetzes ist das Pflegeberufegesetz, auf dessen Grundlage seit dem 1. Januar 2020 die Pflegeausbildung erfolgt. Wir hatten schon damals unsere Skepsis gegenüber der Neuregelung zum Ausdruck gebracht. Das hatte gute Gründe, immerhin war es der Arbeitgeberverband Pflege, der im Rahmen einer Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit ein vernichtendes Urteil über das geplante Pflegeberufegesetz fällte. Wie lautete die Kritik des Arbeitgeberverbands Pflege? Ich wiederhole das gerne noch einmal: Auf Biegen und Brechen solle das Vorhaben zur generalistischen Pflegeausbildung durchgepeitscht werden. Das sei ein Lehrbeispiel dafür, wie fahrlässig Politik die Zukunft der Altenpflege aufs Spiel setze. Wir von der AfD-Fraktion haben damals ebenfalls die generalistische Pflegeausbildung kritisiert. Warum? Weil wir die Meinung vertraten, dass spezialisiertes Personal qualifizierter ist als generalistisch ausgebildetes. Diese Meinung vertreten wir noch immer. Unsere Position in der Bildungspolitik ist klar: für Differenzierung, gegen Vereinheitlichungen, vor allen Dingen gegen die Senkung von Standards. Bei der Abstimmung über das Landesgesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes hatten wir uns deshalb am 27. Mai 2020 hier im Landtag als AfD-Fraktion als einzige Fraktion enthalten. Der Gesetzentwurf, den wir heute beraten, ist eine weitere Folge dieses Pflegeberufegesetzes. In erster Linie geht es um die Umsetzung der Beteiligung der kommunalen Schulträger an der Gesamtpauschale zur Finanzierung der Pflegeausbildung. Diese Umsetzung erfolgt einvernehmlich. Städtetag und Landkreistag verzichteten im Gesetzgebungsprozess auf Einwände. Deshalb werden auch wir, die AfD-Fraktion, keine Einwände erheben. Wir stimmen dem Gesetz zu. (Beifall bei der AfD)
