landtag-rlp.de ↗

Clemens Hoch

14.05.2025 Sitzungen 18/86

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kinderärztinnen und Kinderärzte sind die Hausärzte junger Menschen. Deren wohnortnahe Versorgung ist von übergeordneter Bedeutung. Wer Kinder hat, eigene oder im nahen Umfeld, weiß, wie schwer es ist, an vielen Stellen Termine zu bekommen und vor allem bei Infektionswellen für die U-Untersuchungen bei Impfungen. Das ist eine besondere Herausforderung. Auch wenn derzeit nach den Zahlen der Selbstverwaltung die kinder- und jugendärztliche Versorgung flächendeckend gewährleistet ist, bestehen bereits heute sehr große regionale Unterschiede. Ein Teil davon liegt auch an der Art, wie die Selbstverwaltung die Honorare zwischen den einzelnen Facharztgruppen verteilt. Wesentliches Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die langfristige Stärkung der ambulanten kinder- und jugendärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in dem Bereich, in dem das Land Rheinland-Pfalz selbst aktiv werden kann. Vor dem Hintergrund sieht der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf eine Ergänzung der bestehenden Landarztquote um eine zusätzliche Landkinderarztquote vor. Demnach sollen 3 % der zu vergebenden Medizinstudienplätze im Land nach dem Vorbild der bestehenden Landarztquote für diejenigen reserviert werden, die sich auf eine spätere ambulante ärztliche Tätigkeit als Kinder- und Jugendärztin oder Kinder- und Jugendarzt in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf festlegen. Dass das sehr gut funktioniert, wissen wir, weil Rheinland-Pfalz unter der damaligen Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler das erste Bundesland war, das die Landarztquote eingeführt hat und wir so aus der Vorabverteilung eben auch Menschen rekrutieren konnten, ganz gezielt, unter anderem für die Hausärzteschaft, aber auch für den ÖGD. Wie auch die bestehende Landarztquote richtet sich die Landkinderarztquote gezielt an Interessenten, die später für zehn Jahre als Kinder- und Jugendarzt oder Kinder- und Jugendärztin auf dem Land tätig werden wollen und sich darauf bereits festlegen. Für die Bewerberinnen und Bewerber gibt es nicht nur ein separates Auswahlverfahren, in dem sie nicht mit allen anderen Interessierten der Landarztquote oder der ÖGD-Quote konkurrieren, zusätzlich wird bei der Auswahl ein größerer Wert auf die persönliche Eignung, aber auch zum Beispiel – das ist uns ganz wichtig – auf ehrenamtliche Tätigkeiten in entsprechenden medizinischen Bereichen gelegt. Dadurch bekommen auch Bewerberinnen und Bewerber ohne das sogenannte Einser-Abitur bessere Chancen auf einen Medizinstudienplatz. Zwar zählt Kinder- und Jugendmedizin bei der ärztlichen Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt immer noch zu den beliebten Fachrichtungen. Es zeichnet sich jedoch heute zunehmend ab, dass es in manchen ländlichen Regionen schwieriger wird, Praxisinhaberinnen und -inhaber zu finden, die in der Selbstständigkeit eine Nachfolge antreten. Auch wenn der für die Bedarfsplanung zuständige Landesausschuss der Ärzte und der Krankenkassen bislang in keiner Region des Landes bestehende oder drohende Unterversorgung festgestellt hat, was ich persönlich bedauere, ist langfristig mit einer weiteren Verstärkung der regionalen Unterschiede zu rechnen, sofern nicht wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine dieser Maßnahmen, wie wir das flankiere n können. Ich bitte jetzt schon um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗