Josef Winkler
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für Eltern kleiner Kinder ist der Besuch der Kinderärztin oder des Kinderarztes regelmäßiger Alltag. Ob U-Untersuchungen, Impfungen oder in der Erkältungszeit, mit kleinen Kindern braucht man eine feste kinderärztliche Anlaufstelle. Doch immer häufiger erleben es Eltern, dass sie nach der Geburt ihres Kindes oder nach einem Umzug keine Ärztin oder keinen Arzt finden, die oder der ihr Kind annehmen will, weil die Praxis bereits überfüllt ist. Das ist kein Zeichen von Unterversorgung – es wurde schon gesagt –, sondern bestimmte Gebiete sind nicht so attraktiv wie andere, um sich niederzulassen. Das ist aber nicht nur für die betroffenen Eltern ein Horror, sondern konterkariert auch die gesundheitspolitischen Ziele, alle Kinder durch die U-Untersuchungen regelmäßig im Blick zu behalten und mit den notwendigen Impfungen vor bedrohlichen Krankheiten zu schützen. Deshalb kann man festhalten, eine gute kinderärztliche Versorgung ist mindestens genauso wichtig wie die hausärztliche Versorgung insgesamt. Wir bringen heute das Landesgesetz zur Einführung der Landkinderarztquote in erster Lesung in den Landtag ein, um auch in Zukunft die flächendeckende kinderärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten. Natürlich wissen auch wir, dass dies nicht von heute auf morgen eine Sofortwirkung entfalten wird, aber dazu hat schließlich auch Dr. Kusch schon einiges gesagt. Es ist also wichtig, dass wir die Quote mit anderen Maßnahmen begleiten, die früher wirken. Dazu zähle ich zum Beispiel, dass die Arbeit im ländlichen Raum allgemein weiter attraktiver wird. Auch Kinderärztinnen und -ärzte siedeln sich lieber dort an, wo es guten öffentlichen Nahverkehr, eine gute Kinderbetreuung, eine gute Internetverbindung, eine gute medizinische Versorgung und gute kulturelle Angebote gibt. Wie in anderen Arztberufen auch ist den jungen Absolventinnen und Absolventen heute eine Vereinbarkeit ihres Berufs mit Familie, Ehrenamt und Pflege wichtig, und zwar nicht nur den Frauen. Deshalb ist die Bereitschaft für das klassische Landarztmodell mit einer gefühlten 24/7-Verfügbarkeit geringer als früher. Stattdessen werden oft Teilzeitmodelle und Angestelltenverhältnisse bevorzugt. Darauf müssen wir in Zukunft noch weiter reagieren, indem zum Beispiel Kommunen direkt oder indirekt die Ansiedlung von MVZ, Zweigpraxen oder Ähnlichem unterstützen oder auch selbst Praxisräume zur Verfügung stellen, dann zum Beispiel auch für Kinderärzte. Mit dem Ausbau des Medizincampus Trier und dem Medizincampus Koblenz erhöhen wir auch die Kapazitäten im Studienbereich. Das führt zu mehr Studienplätzen, und andererseits besteht natürlich die Hoffnung, wenn auch keine absolute Sicherheit, dass damit auch Medizinstudierende in diesen Regionen gebunden werden, die sich dann nach dem Abschluss ihres Studiums möglicherweise eher in Rheinland-Pfalz ansiedeln und hier auch dauerhaft bleiben. Auch die Landesförderung für die Gründung oder Übernahme einer Praxis, die Anstellung von Ärztinnen oder Ärzten oder die Einrichtung von Zweigpraxen gilt seit Januar 2024 nicht mehr nur für Hausärztinnen und Hausärzte, sondern gerade auch für Kinderärztinnen und Kinderärzte. Damit erleichtern wir die Ansiedlung dieser Ärztinnen und Ärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte sehr. Wir hoffen, dass alle diese Maßnahmen zusammen mit den noch angestrebten zusammen dafür sorgen, dass in Zukunft alle Kinder in Rheinland-Pfalz schon mit ihrer Geburt oder nach einem Umzug eine gute ärztliche und kinderärztliche Versorgung erhalten. Dazu kann dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag leisten. Deshalb kann ich nur Zustimmung empfehlen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)
