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Marcus Klein

CDU 14.05.2025 Sitzungen 18/86

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Digitalisierung schreitet voran, vielleicht nicht in allen Bereichen gleich schnell wie in anderen und auch nicht überall so schnell, wie man sich das wünschen würde, aber auch in der Justiz geht es voran. Das kennen wir auch aus anderen Bereichen. Nun erreicht die Digitalisierung auch das Hinterlegungsgesetz. Nur, damit man es einmal gehört hat: Dieses Gesetz gilt in den Fällen, in denen die Lage noch nicht ganz klar ist, wer etwas schuldet, und dann Geld, Wertpapiere, Urkunden oder Ähnliches bei einer Hinterlegungsstelle hinterlegt werden. Das sind Amtsgerichte, das kann die Landesjustizkasse sein. Dazu werden auch Anträge gestellt, und vorliegend geht es darum, die Anträge bzw. dieses Antragsverfahren zu digitalisieren. Der Bundesgesetzgeber hat die wesentlichen Voraussetzungen in anderen Bereichen geschaffen. Hier sind wir gefordert und würden auf die Regelungen zurückgreifen, auf die beim elektronischen Rechtsverkehr in der Zivilprozessordnung schon verwiesen wird. Dadurch können wir auch sicherstellen, dass im Hinterlegungsverfahren bereits etablierte Standards, Regelungen, die es bereits in anderen Bereichen der Justiz gibt, Anwendung finden. Weiterhin werden noch Regelungen zur Änderung des Betreuungsrechts angeglichen. Insgesamt erscheint es uns sachlich richtig und geboten, dass wir uns auf diesen Weg machen. Deswegen werden wir das im Ausschuss entsprechend mit positiver Tendenz begleiten, auch mit Blick auf die zweite und dritte Lesung. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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