Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit wären wir am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 0. Das Landesgesetz wird an den Rechtsausschuss als den einzigen zuständigen Ausschuss überwiesen. Gibt es dagegen Einwände? – Dann ist dies so beschlossen. Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf: Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes und der Wahlordnung zum Landesrichtergesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12002 – Erste Beratung Es wurde eine Grundredezeit von 3 Minuten pro Fraktion sowie 1 Minute für die Gruppe FREIE WÄHLER vereinbart. Zur Begründung erteile ich Staatsminister Fernis das Wort.
