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Dr. Herbert Drumm

fraktionslos 14.05.2025 Sitzungen 18/86

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf enthält eine ganze Reihe sinnvoller und zukunftsweisender Regelungen, die ich sehr begrüße. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Dazu gehört auch die Tuchbestattung, die zum Beispiel in Bad Kreuznach schon seit einer ganzen Reihe von Jahren zugelassen ist. Neben einigen wenigen Punkten, für die ich mir mehr Klarheit wünsche, sehe ich aber wirklich große Probleme bei den neuen Bestattungsmöglichkeiten. Der zentrale Satz ist in § 11 Abs. 1 erwähnt: „Die Würde der verstorbenen Person und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit sind zu achten.“ Das wird auf Friedhöfen geregelt, auch über die Beendigung der Liegezeit hinaus. Wie ist es aber in den Fällen, in denen zum Beispiel die Urne den Angehörigen übereignet wird? Da sehe ich ganz große Probleme. Ich teile die Ausführungen, die die CDU und mein Vorredner gemacht haben, voll und ganz und brauche sie nicht mehr zu wiederholen. Ich hoffe, dass in den Beratungen diese Teile noch geändert werden. Dann ergibt das Gesetz Sinn. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, fraktionslos)

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