Josef Winkler
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich zunächst den Ausführungen von Herrn Staatsminister Teuber und Herrn Abgeordneten Maier an. Das Gesetz ist eigentlich recht kurz und präzise. Bisher war die Rechtsträgerschaft für staatliche Pflegeschulen in Rheinland-Pfalz beim Land angesiedelt. Um auch die Kommunen an den Zuweisungen aus dem bundesweiten Ausgleichsfonds teilhaben lassen zu können, soll nun die Rechtsträgerschaft auf Land und Kommunen aufgeteilt werden. Somit erhalten die kommunalen Schulträger einen Anteil von 23 % der Gesamtpauschale. Das wurde gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden als sinnvolle Größe ermittelt. Da spätestens seit dem 1. Januar 2025 die Pflegeschulen vollständig unter der Aufsicht des Schulwesens liegen, macht es aus meiner Sicht keinen Sinn, über den zuständigen Bildungsausschuss und den Rechtsausschuss hinaus noch weitere Fachausschüsse damit zu befassen. Herr Kollege Wäschenbach, über all das, was Sie ausgeführt haben, können wir uns gerne, wenn das auf der Tagesordnung steht, intensiv austauschen, was zur Gewinnung von neuen Pflegefachkräften sinnvoll und notwendig ist, vielleicht noch über das hinaus, was schon geschieht. Bei diesem Gesetz, das eher eine Fortschreibung technischer Art ist, gehe ich jetzt nicht ins Detail auf Ihre Vorschläge ein. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)
