Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Land Rheinland-Pfalz, die Justiz in Rheinland-Pfalz ist erfreulicherweise in der Digitalisierung auch im Ländervergleich weit vorne. Sie wissen, weil wir es oft miteinander erörtert haben, bis Ende dieses Jahres soll in den wesentlichen Verfahren die vollständige Digitalisierung der Aktenführung umgesetzt sein. Wir sind auf einem außerordentlich guten Weg, genau dieses Ziel zu erreichen. Dann gibt es einige Fragen, dazu gehört das Hinterlegungsrecht. Das sind Justizverwaltungsangelegenheiten. Da greifen die entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten bisher nicht. Da wir natürlich die Justiz in Rheinland-Pfalz konsequent und umfassend digitalisieren wollen – das heißt überall dort, wo es auf der einen Seite Kommunikationskontakte und auf der anderen Seite eben auch eine Aktenführung gibt, das Ganze medienbruchfrei vom Eingang über die Aktenführung bis hin zur Zustellung digital machen wollen –, schlagen wir vor, entsprechende Anpassungen im Landesrecht vorzunehmen. Mit diesem Gesetzentwurf werden die Anpassungen für eine Digitalisierung auch der Hinterlegungssachen geschaffen. Gleichzeitig passen wir uns an dieser Stelle noch Änderungen im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs an, um umfassend auch den bundesrechtlichen Regelungen Rechnung zu tragen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und bedanke mich. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)
