Anette Moesta
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich stimmen wir dem Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu. Es ist richtig, gemeinsam mit allen Bundesländern das Gesetz umzusetzen und die vorgesehene Marktüberwachung mit einer Behörde durchzuführen. Doch welche und wie viel Freiheit bringt das Gesetz ab dem 28. Juni? Was bedeutet wirklich die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen für uns alle? Was bedeutet sie für Unternehmen und Dienstleister? Wir alle erleben, wie die digitale Revolution unseren Alltag zunehmend prägt. Auf der einen Seite ist es faszinierend, was alles machbar ist und wie sehr KI unser Leben, unsere Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft verändert und weiter verändern wird. Wir sehen aber auch, wenn wir richtig hinschauen, Frau Ministerin Schall, dass nicht alle Menschen die gleichen Chancen zu dieser digitalen Teilhabe haben. Der Bedarf an barrierefreien Produkten und Dienstleistungen ist groß und wird aufgrund unserer älter werdenden Bevölkerung noch weiter steigen. Viele Menschen haben dabei Angst, abgehängt zu werden. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und öffentliche Stellen, ihre digitalen Angebote und Produkte barrierefrei zu gestalten. Webseiten, Apps, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten müssen künftig so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, egal ob blind, gehörlos, motorisch eingeschränkt oder mit Lernschwierigkeiten. Ist das Aufwand für die Unternehmen? Ja, ist es. Das müssen wir auch klar benennen. Es ist aber zugleich eine Chance; denn Barrierefreiheit schafft Zugang, und Zugang bedeutet Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen. Wer eine barrierefreie Webseite betreibt, erreicht mehr Menschen. Wer ein barrierefreies Produkt wie einen Bankautomaten bereitstellt, hat jetzt gleiche Bedingungen in allen europäischen Ländern. Zur Wahrheit gehört aber auch: Was nutzt ein barrierefreier Geldautomat, wenn ich baulich und verkehrlich erst gar nicht zum Automaten gelange? (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Was nutzt eine barrierefreie Webseite, wenn ich keinen Internetzugang, kein Gerät habe oder einfach die Kenntnisse fehlen? Frau Ministerin Schall, was nutzt die Seite, aber in der Senioreneinrichtung oder in dem Wohnheim steht kein Internet zur Verfügung? Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe schreibt zwar die Pflicht dazu fest, legt aber keine Kontrolle oder Frist fest, wie in anderen Ländern, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen oder Berlin. Von einer finanziellen Unterstützung seitens des Landes Rheinland-Pfalz für ältere Einrichtungen mag ich erst gar nicht sprechen. Richard von Weizsäcker hat einmal gesagt: „Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“ Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat einen vielversprechenden Namen. Es ist ein Schritt, jedoch gehört zur wirklichen Barrierefreiheit mehr. Dies bedarf einer gesellschaftlichen Haltung, und dass eben nicht nur die Lauten und Starken gehört werden. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
