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Sabine Bätzing-Lichtenthäler

SPD 14.05.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für viele Menschen in Rheinland-Pfalz ist ihr Dorffriedhof ein emotional sehr wichtiger Ort. Hier setzen sie sich unter einen Baum auf eine Bank, um sich an ihre Eltern zu erinnern. Hier sind sie sich der Totenruhe ihrer Vorfahren sicher, was ihnen viel bedeutet. Für viele Menschen – andere als die, von denen ich gerade gesprochen habe – ist der Friedhof aber nicht der richtige Ort, um zu trauern, und auch nicht der richtige Ort, um dort selbst beerdigt zu werden. Sie wollen, dass ihre Asche im Meer oder Fluss bestattet wird, dort ihre letzte Ruhestätte ist, was bisher nicht möglich war. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer sich mit den Bestattungswünschen der Rheinland-Pfälzer auseinandersetzt, weiß, dass es bei diesem sehr persönlichen und auch tief bewegenden Thema grundlegend verschiedene Ansichten gibt. Auf der einen Seite haben viele Menschen den Wunsch, am Traditionellen festzuhalten: an der Friedhofskultur, der allgemeinen Sargpflicht, den christlichen Ritualen. Auf der anderen Seite besteht der große Wunsch nach neuen Bestattungsformen, dass man zu Lebzeiten selbstbestimmt festlegen kann, was nach dem Tod geschieht. Wir als SPD-Landtagsfraktion finden, dass der vorliegende Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz genau diese beiden Stränge gut miteinander vereint. Er ist traditionsbewusst und modern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Der Entwurf schafft Entscheidungsfreiheit bei so zentralen Fragen wie denen nach Leben, Tod, Abschied und Gedenken, aber gleichzeitig betont er auch die Wichtigkeit von Friedhöfen. Ja, Friedhöfe sind für Rheinland-Pfälzer wichtige Orte der Gemeinschaft, ja, sie sind Orte des Lebens. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Minister hat die einzelnen Aspekte des Gesetzentwurfs, die grundlegend neu geregelt werden, aufgeführt. Kern des Gesetzes ist, dass die Bestattungspflicht wegfällt und alternative Bestattungsarten ermöglicht werden. Beispielhaft: Wenn eine betagte Mutter mit ihrem Sohn beschließt, nach ihrem Tod im alten Familienhaus als Asche in einer Urne immer mit dabei zu sein, ja, dann wird dies künftig möglich sein. Aber – darauf legen wir sehr großen Wert – diese neue und bisher untypische Bestattungsform ist daran gekoppelt, dass die Verstorbene vor ihrem Tod schriftlich bestimmt hat, was sie persönlich möchte. Man kann es so sagen: Wir machen den Weg frei für neue Bestattungswünsche, aber wir pochen auf Klarheit und ziehen Grenzen des Erlaubten. Zum Zweiten wollen wir das dauerhafte Ruherecht für Ehrengräber regeln, also für Bundeswehrangehörige, die etwa bei einem Auslandseinsatz verstorben sind. Man kann es so ausdrücken: Ja, wir wollen die Regelungen zu Ehrengräbern verbessern, was die Liegezeit und die Übernahme der Kosten betrifft; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade in dieser Krisenzeit wollen wir ein Zeichen der Solidarität, Sichtbarkeit und Wertschätzung für jene setzen, die ihr Leben im Dienst für unsere Gesellschaft verloren haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zuruf von der SPD: Sehr gut!) Zum Dritten soll das Leichenschauwesen erstmals grundlegend verändert werden. Ja, wir führen eine Obduktionspflicht für verstorbene Kinder bis sechs Jahre ein, wenn die Todesursache nicht zweifelsfrei klar ist. Wir wollen das, um bei Säuglingen und Kleinkindern immer ein Fremdverschulden, beispielsweise ein Schütteltrauma, ausschließen zu können. Regierungsintern wurde zu diesem Gesetzentwurf bereits eine Anhörung durchgeführt. Es gab sehr viel Lob, es gab auch etwas Kritik von Verbänden, von Gruppierungen und den Kirchen. Ja, wir werden auch im Landtag eine Anhörung beantragen und die Rückmeldungen sehr ernst nehmen. Lassen Sie mich aber sagen, dass vom ersten Entwurf bis zu dieser heute diskutierten Vorlage schon Aspekte angepasst wurden, beispielsweise dass auf Wunsch der Kirchen eine klare Regelung hinsichtlich der Sozialbestattung aufgenommen wurde. Meine Damen und Herren, von daher möchte ich sagen, dieser konstruktive Weg des Austauschs, dieser rheinland-pfälzische Weg mit den Verbänden, mit den Kirchen ist genau der richtige. Bei diesem Thema, bei dem Kernfragen des Lebens behandelt werden müssen, müssen wir uns als Gesellschaft eng miteinander austauschen. Gerade wenn es um Tod, Trauer und Würde geht, müssen wir sensibel miteinander umgehen. Zum Abschluss möchte ich einen Punkt ansprechen, der mir persönlich sehr wichtig ist. Es ist in jeder Hinsicht lebensnah und menschlich, dass nun neue Regelungen zum Umgang mit verstorbenen Babys und Ungeborenen folgen sollen. Wenn Eltern die so markerschütternde Erfahrung machen mussten, dass ihr erwartetes geliebtes Kind tot ist, haben sie jedes Recht der Welt auf eine würdevolle Bestattung. Abschied und Gedenken, das muss auch für unsere Sternenkinder gelten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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