Clemens Hoch
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele Menschen wünschen sich auch am Ende ihres Lebens, sehr selbstbestimmt darüber entscheiden zu können, wie die Trauer, ihr Versterben und ihre Beerdigung geregelt werden und stattfinden sollen. Für die allermeisten Menschen in diesem Land sind dabei unsere Friedhöfe ein Ort, an dem sich Familie und Freunde zu gemeinsamer Trauer versammeln können und die ein würdiges Andenken bieten, sodass es auch in den nächsten Jahren und den nachfolgenden Generationen einen gemeinsamen sozialen Ort der Trauer gibt. Wir haben seit 42 Jahren ein unverändertes Bestattungsgesetz, das im Regelfall vorsieht, dass Menschen im Sarg auf einem Friedhof bestattet sind. Diese Art und Weise des Wunschs nach Bestattung hat sich schon in den letzten Jahren sehr gewandelt. 80 % der Bestattungen finden heute als Feuerbestattung in einer Urne statt. Für Menschen, die andere Bestattungsformen für sich wählen wollen, wie zum Beispiel die Seebestattung im Meer oder die Almwiesenbestattung, die ein Nachbarland im Süden anbietet, oder gar die Herstellung von Schmuckstücken oder Diamanten, geht das nur, wenn sie organisieren, dass ihre Asche, ihre Überreste ins Ausland gebracht werden. Viele Menschen aber, auch in Rheinland-Pfalz, wünschen sich und wollen, dass sie ihre Beerdigung sehr viel individueller gestalten können, als das bisher der Fall ist. Wir wollen deshalb durch den Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Bestattungsgesetzes diese gesellschaftliche Entwicklung, die Wünsche des Individuums berücksichtigen, indem wir die Würde der verstorbenen Personen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit mit dem Willen der Verstorbenen vereinen. Kernpunkt dieser Novelle sind deshalb zusätzliche neue Bestattungsformen. Es bleibt also bei dem Regelfall, dass unsere Friedhöfe ein gemeinsamer sozialer Ort der Trauer sein können. Zum Beispiel mit der Zulassung der Bestattung im Leichentuch, der sogenannten Tuchbestattung, knüpft der Gesetzentwurf zum einen an die Vertragsverhandlungen mit den islamischen und alevitischen Verbänden an, verdeutlicht aber auch, dass diese Bestattungsart nicht nur an Konfession oder Weltanschauung gebunden ist. Das hat zum Beispiel zur Folge, dass die allgemeine Sargpflicht auf Friedhöfen aufgehoben wird. Zusätzlich werden als neue Bestattungsformen die See- und Flussbestattung zugelassen. Wir wollen weitergehen als andere Bundesländer. Wir wollen vorangehen und nicht nur die Seebestattung auf hoher See wie in einem anderen Bundesland zulassen, sondern auch eine Flussbestattung auf unseren großen Flüssen in Rheinland-Pfalz. Die Möglichkeiten, die Asche Verstorbener auch außerhalb von Friedhöfen zu verstreuen, im privaten häuslichen Umfeld aufzubewahren oder Teile davon zur würdevollen Verarbeitung für Erinnerungsstücke zu entnehmen, soll dem freien Willen eines Verstorbenen überlassen werden können. Dabei lassen wir keinesfalls außer Acht, dass dafür gesetzliche Regelungen notwendig sind. Lassen Sie mich das an zwei Stellen deutlich machen. Zum einen muss der Versterbende, wenn er für sich eine dieser neuen Bestattungsformen wünscht, dafür in einer Totenfürsorgeverfügung jemanden benennen, der sich darum kümmert, und einen ausdrücklichen Wunsch äußern, welche Form er für sich möchte. So wollen wir verhindern, dass vielleicht aus Kostengründen oder aus anderen Erwägungen Formen der Bestattung gewählt werden, die nicht dem allgemeinen Empfinden entsprechen. Wir wollen aber auch einen Bestattungstourismus aus anderen Ländern nach Rheinland-Pfalz verhindern. Wir sind das erste Bundesland, das das ermöglichen möchte, und dementsprechend werden wir dies im Moment nur für Menschen regeln, die ihren letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatten. Ein weiteres Anliegen ist es unsererseits, das sensible Thema der Bestattung einer Fehlgeburt anzugehen. In der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird von Fehlgeburt als sehr technisch-formalem Begriff gesprochen. Deshalb ersetzen wir diesen Begriff durch den allgemein gebräuchlichen Begriff „Sternenkind“, um dem Empfinden der Eltern in dieser traurigen Situation mit einem etwas positiveren Begriff Rechnung zu tragen. Zusätzlich schaffen wir die Möglichkeit der Bestattung von Sternenkindern gemeinsam mit dem Leichnam eines möglicherweise ebenfalls verstorbenen Elternteils, zum Beispiel bei tödlichen Unfällen oder dem Tod der Mutter unter der Geburt. Auch zeigt der Gesetzentwurf die enge Verbundenheit unseres Landes mit den Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, welche mit ihrem Dienst für die Sicherheit des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger einstehen. Wir wollen dem zum Ausdruck verhelfen, indem es uns ein großes Anliegen ist, einen Beitrag zur Wertschätzung im Auslandseinsatz verstorbener Angehöriger der Bundeswehr zu leisten und die Möglichkeit einzuräumen, ein dauerhaftes Ruherecht für ein Bundeswehrehrengrab zu erlangen. Weiterhin gibt es Regelungen, die natürlich das Bestattungswesen betreffen, aber eher rechtstechnischer und rechtsmedizinischer Natur sind. Es soll zum Beispiel eine nicht ausnahmslose Obduktionspflicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr eingeführt werden. Ja, das stellt einen Eingriff in das Totenfürsorgerecht der Eltern dar, ist aber nach den obergerichtlichen Entscheidungen gerechtfertigt und verstößt nicht gegen den postmortalen Würdeschutz, wenn es um die Aufklärung zum Beispiel von Straftaten geht. Dabei ist uns bewusst, dass dies kein leichtes Thema für Eltern und Angehörige sein wird; allerdings sehen wir, dass das Interesse an einer Aufklärung bei Kindern und Säuglingen höher wird. Um sicherzustellen, dass eine Obduktion auch wirklich notwendig ist, führen wir deshalb zuvor Kontrollmechanismen ein wie eine zweite amtliche Leichenschau analog der, die es bei der Feuerbestattung braucht. Es würde den zeitlichen Rahmen sprengen, heute alle Neuerungen zu besprechen. Ich freue mich deshalb auf die Beratungen mit Ihnen im Ausschuss. Mit dem neuen Bestattungsgesetz zeigen wir die Aufgeschlossenheit für ein zeitgemäßes Bestattungsrecht, welches die Entwicklungen in der Bestattungs- und Trauerkultur und die gesamte gesellschaftliche Entwicklung in diesen Fällen ernst nimmt. Die Landesregierung schlägt ein Gesetz vor, das den individuellen Wünschen der Verstorbenen Rechnung trägt und jedem und jeder Einzelnen eine würdevolle Bestattung nach den persönlichen Vorstellungen ermöglicht. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
