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Steven Wink

FDP 14.05.2025 Sitzungen 18/86

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Barrierefreiheit ist kein Luxus, im Gegenteil. Es ist Respekt vor der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es benötigt aber mehr als nur Appelle. Das Gesetz bzw. der Staatsvertrag schafft den rechtlichen Rahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsstärkung. Ziel ist die gemeinsame Marktüberwachungsbehörde. Es gibt effiziente Verwaltungen, eine schlanke und kooperative Verwaltung. Es verhindert Doppelstrukturen; wenn es jedes Bundesland für sich allein machen würde, wäre es Ressourcenverschwendung, zersplittert Kompetenzen und erzeugt Flickenteppich. Das wäre teuer und ineffizient im Sinne der Barrierefreiheit. Die EU-Richtlinie verlangt klare Standards. Dem begegnen wir mit einer einheitlichen Vollzugsstruktur, mit Rechtsklarheit für Unternehmen, mit Rechtsund Planungssicherheit sowie einer erhöhten Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Einzelheiten haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon genannt. Es geht nicht um eine reine, sture Vorschrift. Es geht um das Ziel, die Teilhabe durch die Barrierefreiheit zu erhöhen. Man verbindet mit dem Gesetz Inklusion und Effizienz, weil die Bürokratie an der Stelle abgebaut wird, an der sie nicht gebraucht wird und den Menschen dienlich ist. Auch wenn es Geld kostet, so ist es ein Invest, der die Barrierefreiheit clever regelt. Von daher können wir dem nur zustimmen. Danke. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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