Plenarprotokoll 18/7
22.09.2021 · 167 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (19)SPD (18)AfD (15)GRÜNE (14)FDP (10)FREIE WÄHLER (9)
84 Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – DrucksaMehrheitliche Annahme des Antrags – Drucksache 18/1068 – 90 Einstimmige Annahme des Wahlvorschlags der Fraktion der SPD – Abg. Martin Haller – zum Vorsitz des Untersuchungsausschusses 90 Einstimmige Annahme des Wahlvorschlags der Fraktion der CDU – Abg. Marcus Klein – zum stellvertretenden Vorsitz des Untersuchungsausschusses 91 zes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/67 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/1049 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/1134 – Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 18/1139 – 99 Jeweils einstimmige Annahme der Neufassung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/1134 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung 100 Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen (Landessolargesetz – LSolarG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/555 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität – Drucksache 18/1094 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1115 – Solarenergie wirksam voranbringen – Öffentliche Gebäude einbeziehen, Bürokratie verhindern, Anreize verbessern Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – Anne Spiegel, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 18/1115 – 117 Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/555 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung 118 Mehrheitliche Ablehnung des Entschließungsantrags – Drucksache 18/1114 – 118 Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz – AufbhSVLG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/1096 – Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/1095 – Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/1095 – an den Rechtsausschuss 130 Landesgesetz zur Änderung von Vorschriften zur Erleichterung des nachhaltigen Wiederaufbaus aufgrund der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/1097 – Erste Beratung dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1173 – Gemeinsam für die Flutgebiete: Für einen schnellen und zukunftsfähigen Wiederaufbau Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung –
Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE
. . 135 Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/538 – Zweite Beratung dazu: Unverhältnismäßigkeit vermeiden, Bundesrichtlinien für Leistungen festlegen Antrag der Fraktion der AfD – Entschließung – Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/538 – in zweiter Beratung in namentlicher Abstimmung 150 Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/538 – in der Schlussabstimmung 150 Mehrheitliche Ablehnung des Entschließungsantrags – Drucksache 17/643 – 150 Anlage 151 Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, Anne Spiegel, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität; Fabian Kirsch, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Josef Philip Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 7. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 22. September 2021 Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, verehrte Kolleginnen und Kollegen aus der Regierung, verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich darf Sie heute zu ersten offiziellen Plenarsitzung im sanierten Deutschhaus willkommen heißen. Lassen Sie mich zu Beginn der Sitzung aus aktuellem Anlass die Gelegenheit nutzen, um klar Stellung zu beziehen. Seit über einem Jahr hören wir deutliche Warnungen aus Forschung, Presse und Gesellschaft vor einer stärker werdenden Bewegung gewaltbereiter Verschwörungsideologen, Corona-Leugnern und Querdenkern. Diese Gefahr haben wir unterschätzt. Dabei sind aus Worten schon längst Taten geworden. Angriffe auf die Presse haben sich verdoppelt. Angriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÖPNV und Einzelhandel, auch auf Ehrenamtliche, haben deutlich zugenommen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Forschungseinrichtungen sind verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt. Impfteams und Impfzentren können zum Teil nur noch mit Security ihrer Arbeit nachgehen. Das sind nur einige wenige Beispiele für die Eskalation der Gewalt und der Aggression. Die Spitze des Eisbergs ist der kaltblütige Mord an einem jungen Mann in Idar-Oberstein am Samstagabend. Unser aufrichtiges Beileid und Mitgefühl gilt der Familie und den Angehörigen dieses jungen Menschen. Ich möchte ganz deutlich beim Namen nennen, wer diese Leute sind, die solche Taten begehen: Das sind Verfassungsfeinde, die die Demokratie, die unser gesellschaftliches System stürzen wollen. Auch die, die Beifall klatschen, die diese Taten bejubeln und rechtfertigen, müssen aber mit der vollen Härte des Rechtsstaats zur Rechenschaft gezogen werden. Wir dürfen das nicht länger verharmlosen. Vor allem, wir lassen uns das als Demokratinnen und Demokraten nicht länger gefallen. (Beifall im Hause) Wer die freiheitliche Grundordnung mit Worten und Taten bekämpft, mit dem gibt es keine Gesprächsgrundlage. Die Politik ist jetzt gefordert, Menschen, die diese Aggressionen erleben, zu schützen und nicht mit dieser Situation alleine zu lassen. Wir brauchen Klarheit und mehr Informationen über die Radikalisierung und Übergriffe dieser Bewegung. Unser demokratischer Rechtsstaat hat die Mittel, gegen gewaltbereite Feinde der Demokratie vorzugehen. Spätestens jetzt zeigt sich, er muss dies auch mit aller Härte und Konsequenz tun. Vielen Dank. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER) Ich darf Sie nunmehr zur 7. Plenarsitzung offiziell begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind der Kollege Michael Simon und die Kollegin Petra Schneider. Herr Simon wird die Redeliste führen. Entschuldigt fehlen heute der Abgeordnete Josef Philip Winkler und Staatssekretär Andy Becht ab ca. 17.30 Uhr. Wir dürfen Kollegen zum Geburtstag gratulieren. Abgeordneter Daniel Schäffner hatte am 10. September seinen 40. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Abgeordneter Peter Stuhlfauth hatte am 17. September seinen 60. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Plenarsaal werden sich nur immunisierte bzw. negativ getestete Personen aufhalten. Nachdem uns bekannt ist, dass sich im Plenarsaal die Anzahl der gegen das Coronavirus nicht immunisierten Personen im einstelligen Bereich bewegt, ermöglicht dies, dass alle Mitglieder des Landtags und die Mitglieder der Landesregierung im Plenarsaal ihren vorgesehenen Platz einnehmen können und am Platz während der Sitzung keine Maskenpflicht besteht. Das zum Hygienekonzept. Dann habe ich Sie darüber zu unterrichten, dass der Abgeordnete Matthias Joa mit Schreiben vom 3. September 2021 mitgeteilt hat, dass er mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion der AfD ausgetreten ist. Er gehört somit dem Parlament als fraktionsloser Abgeordneter an. Zur Feststellung der Tagesordnung: Nach der Festlegung im Ältestenrat sollen das Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ – Drucksache 18/1096 – und das Landesgesetz zur Änderung von Vorschriften zur Erleichterung des nachhaltigen Wiederaufbaus aufgrund der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 – Drucksache 18/1097 – in erster Beratung in der 7. Plenarsitzung und in zweiter Beratung in der 8. Plenarsitzung behandelt werden. Nach § 68 in Verbindung mit § 55 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags bedarf dieses Verfahren jeweils der Fristverkürzung durch den Landtag. Der Landtag fasst diesen Beschluss mit einfacher Mehrheit. Wer von Ihnen ist gegen diese Fristverkürzung? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Fristverkürzung einstimmig beschlossen. Gibt es im Übrigen Widerspruch gegen die Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt. Wir kommen zu der Tagesordnung mit dem ersten Thema: Punkt 1 AKTUELLE DEBATTE Vertrauen schenken, mehr Freiräume schaffen – Familien entlasten, Handwerk und mittelständische Wirtschaft stärken auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1127 – Für die antragstellende Fraktion spricht die Abgeordnete Demuth.
Ellen Demuth CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute in dieser ersten Aktuellen Debatte für meine Fraktion einige Fragen ansprechen, die für viele RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer in diesen Wochen besonders wichtig sind. Sie werden auf unseren Straßen im Land, aber auch digital viel diskutiert. Wie soll es in Zukunft weitergehen? Was erwartet uns in den kommenden Jahren? Was kommt auf mich und meine Familie zu? Welche Perspektive hat mein Betrieb? In Rheinland-Pfalz leben 2 Millionen Familien mit rund 970.000 Kindern. Vielen dieser Familien geht es gut, sie kommen gut zurecht, aber Familien müssen auch jeden Monat rechnen. Das Haushaltseinkommen in RheinlandPfalz ist vergleichsweise gering. 51 % der Haushalte verfügen lediglich über ein Nettoeinkommen zwischen 1.500 und 2.600 Euro. Davon lässt sich nicht allzu viel zurücklegen, wenn eine kleine Familie jeden Monat über die Runden gebracht werden muss. Wir als CDU-Fraktion möchten kleine Familien stärken. (Beifall der CDU) Wir möchten, dass Familien hier gut auf dem Land leben können und in unsere Dörfer integriert sind. Deshalb möchten wir, dass sich jede Familie, die möchte, ein eigenes Haus leisten kann. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Den Hausbau möchten wir mit einer staatlichen Förderung und einem entsprechenden Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, den wir gerne erhöhen würden, unterstützen. (Beifall der CDU) Genauso wichtig ist es uns aber, die Rahmenbedingungen für unsere Familien weiter zu verbessern. Nur 9,4 % der Kinder in Rheinland-Pfalz zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr erhalten nach der Schule aktuell eine Betreuung. Ich bin mir sicher, als berufstätige Mutter kenne ich die Situation, aber ich glaube, alle berufstätigen Eltern kennen sie sehr gut. Man ist auf der Arbeit, muss eigentlich noch schnell etwas erledigen, weiß aber, dass das eigene Kind in spätestens 15 Minuten allein vor der Schule stehen und sehnsüchtig auf einen warten wird. Meine Damen und Herren, dieser Druck, dieser Stress und diese Zerrissenheit aller berufstätigen Eltern müssen endlich aufhören. (Beifall der CDU) Besonders im Hinblick auf die Erleichterung der Berufstätigkeit von Frauen, die nach wie vor den größten Teil der Familienarbeit übernehmen und leisten, müssen wir da endlich einen Schritt vorankommen. Deshalb begrüßen wir sehr, dass der Bundesrat endlich den Bund-Länder-Pakt beschlossen hat und der Aufbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen vorangeht. Wir freuen uns, dass es bald auch in Rheinland-Pfalz so weit ist und erwarten von der Landesregierung, dass der Ausbau in den kommenden Monaten und Jahren zügig vorangetrieben wird. (Beifall der CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte eine weitere Gruppe RheinlandPfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer ansprechen, die uns sehr am Herzen liegt und die vor allen Dingen in Zukunft Unterstützung braucht: unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen. Gerade aus der Corona-Pandemie gekommen, stellen wir uns die Frage: Was ist diesen Menschen wichtig, wenn sie morgens das Büro, die Werkstatt, das Restaurant oder die Bäckerei aufschließen? (Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben deshalb mit vielen von ihnen gesprochen. Die Antworten sind eindeutig. Unsere Wirtschaft braucht Planungssicherheit, funktionierende Verkehrswege, eine gute digitale Infrastruktur, attraktive Innenstädte und verlässliche Ansprechpartnerinnen und -partner. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Was unsere kleinen Unternehmen ausdrücklich nicht wollen, sind Steuererhöhungen, die Einführung einer Erbschaftsteuer, unberechenbare Energiepreise oder technische Verbote ohne Alternativen. Meine Damen und Herren, damit haben diese Unternehmen absolut recht. Wir als CDU-Fraktion wollen ebenfalls verlässliche Rahmenbedingungen. Mit uns wird es keine Steuererhöhungen geben. (Beifall der CDU –
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Und gestern Abend? – Glocke des Präsidenten) Darüber hinaus ist uns wichtig, dass die Menschen hier wohnortnah Arbeit haben und nicht weit pendeln müssen. Deshalb setzen sich alle meine Kolleginnen und Kollegen in ihren Wahlkreisen für flächendeckend gute Straßen und eine reibungslose digitale Infrastruktur ein. Darüber hinaus wollen wir, dass die bürgerfreundliche Verwaltung und der Abbau der Bürokratie in Rheinland-Pfalz endlich Fahrt aufnehmen. Deshalb thematisieren wir als CDU-Fraktion in jeder Sitzung des Medienausschusses das Onlinezugangsgesetz, um endlich einen Schritt voranzukommen. Wir arbeiten daran, dass unsere Innenstädte zukunftsweisend attraktiv werden und in Smart Citys und nachhaltige Städte umgewandelt werden. Meine Damen und Herren, kurzum: Wir stehen als CDU-Fraktion für verlässliche Rahmenbedingungen, bezahlbare neue Ideen und pragmatische Lösungen. (Beifall der CDU –
Martin Haller SPD
Verlässlich in der Opposition! –
Michael Frisch AfD
Sagen Sie das mal Ihrer Bundesregierung! Das wäre vielleicht hilfreich!)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Dr. Köbberling das Wort. (Unruhe im Hause) Ein Moment, Frau Dr. Köbberling. Wir freuen uns, dass wir alle wieder dichter beieinander sitzen können, dass wir in dem wunderschönen Plenarsaal sitzen. Das hat aber auch die Konsequenz, dass die Zwiegespräche deutlich hörbarer als in der Rheingoldhalle sind. (Zuruf aus dem Hause) – Den Zwischenruf habe ich zur Kenntnis genommen, aber seien Sie gewiss, der Geräuschpegel ist ziemlich hoch. Ich habe nicht nachgezählt, aber mindestens 40 Personen waren sowohl in der Landesregierung als auch im Parlament zusammengerechnet eben in Zwiegespräche verwickelt gewesen. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause –
Michael Hüttner SPD
Sie sind aber streng heute!) – Nein, nein, das soll man zu Anfang direkt klarstellen. Jetzt hat die Abgeordnete Dr. Köbberling das Wort. Wir hören ihr aufmerksam zu.
Dr. Anna Köbberling SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich auch, hier stehen zu dürfen. Liebe Frau Kollegin Beilstein, das war in der Tat ein buntes Potpourri an Themen, was Sie uns da serviert haben. (Heiterkeit bei der CDU –
Christian Baldauf CDU
Das muss an der Akustik liegen!) Ich will Ihnen nicht zu nahe treten, aber meiner Auffassung nach gehört es zur Grundqualifikation einer Abgeordneten, eine passende Überschrift für eine Debatte zu finden, die man führen möchte. „Vertrauen schenken, mehr Freiräume schaffen“, das klingt ein bisschen nach Pädagogikseminar. Wir konnten wirklich nur raten, was Sie hier vorhaben. „Familien entlasten“, natürlich, das ist ursozialdemokratische Politik. Ich erinnere zum Thema „Betreuung“, das Sie ausgeführt haben, daran, dass wir bereits vor 20 Jahren in Rheinland-Pfalz die Ganztagsschule in Angebotsform eingeführt haben. (Beifall der SPD) „Handwerk und mittelständische Wirtschaft stärken“, das ist genau das, was die Wirtschaftspolitik in Rheinland-Pfalz ausmacht, und zwar seit vielen Jahren. Insofern ist dieses Thema nicht gerade furchtbar aktuell. Ich will aber trotzdem gerne mit Ihnen über dieses Thema diskutieren. Wenn Sie mit uns aber eine Debatte über die Senkung der Grundwerbsteuer führen möchten, dann frage ich mich doch, weshalb Sie das nicht einfach in den Titel hineinschreiben. Das würde die Dinge erleichtern. Eine solche Debatte ist aber gerade nicht aktuell. Ich erinnere daran, dass die öffentlichen Haushalte durch die Corona-Pandemie sehr massiv und wir in RheinlandPfalz durch die Folgen der Jahrhundertflut zusätzlich belastet sind. Die Wiederaufbaukosten im Ahrtal werden der Höhe nach auf das Volumen unseres gesamten Haushalts geschätzt. Das Geld muss schnell fließen, das ist klar, das ist zugesagt worden; wir werden uns heute auch noch mit dem Wiederaufbau beschäftigen. Das klappt nur durch die Solidarität der anderen Länder und die Unterstützung des Bundes. Es ist aber eine unglaubliche Aufgabe – das sage ich noch einmal –, und da ist eine Debatte über Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer vollkommen anlasslos, es ist einfach keine Debatte. Insofern haben wir hier keine Aktuelle Debatte dazu. Über Handwerk und Mittelstand wollten Sie aber auch reden, und dazu sage ich heute ganz gern etwas. Sie wollen das Handwerk und die mittelständische Wirtschaft stärken. Ich sage Ihnen gern, wie wir das machen, wie das geht, und zwar vor allem durch eine Stärkung der dualen Ausbildung. Diese ist den Ampelfraktionen ganz extrem wichtig, und deswegen haben wir auch in der letzten Haushaltsdebatte nochmals zusätzliche Gelder für eine Aufklärungskampagne, eine Elternkampagne eingestellt. Sie wird am 11. Oktober anlaufen. Darauf freuen wir uns schon. Außerdem durch die Förderung von Ausbildungsbotschaftern und Coaches, durch die Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in den Berufsbildungszentren der Kammern, die wir Jahr für Jahr mit 4,5 Millionen Euro unterstützen. Dann die Verdopplung des Meisterbonus im vergangenen Jahr auf 2.000 Euro. Damit liegen wir im oberen Bereich dessen, was bundesweit die Länder an Zuschuss geben. Ganz aktuell haben wir noch das Programm „DigiBoost“, zu dem ich ein paar Sätze sagen möchte, gefördert mit 30 Millionen Euro. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die maximal 15.000 Euro für Digitalisierungsmaßnahmen bekommen können. Mit dem Programm werden zwei Ziele verfolgt: einerseits die Digitalisierung in den Unternehmen weiter voranzubringen und andererseits die Unternehmen resilient für Krisen in der Zukunft zu machen. Das ist ein Impuls für die Konjunktur der KMU und bedeutet sowohl im Handel als auch im Handwerk, in der Arztpraxis, im Ingenieurbüro eine Effizienzsteigerung durch eine bessere Interaktion mit den Kundinnen und Kunden und den Partnerinnen und Partnern, durch eine Beschleunigung von innerbetrieblichen Abläufen bei der Auftragsabwicklung und Rechnungslegung, und er dient durch einen gezielteren Ressourceneinsatz auch dem Klimaschutz. Zusammen mit unseren Innovations- und Gründungsförderungen, der KIFörderung an den Hochschulen, dem Wissenstransfer in den Technologiezentren und der Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Tourismus hat die Ampelkoalition ein ganzes Bündel von sehr effektiven Maßnahmen zur Stärkung von Handwerk und Mittelstand aufgelegt, um sie für die Zukunft fit zu machen. Wir sind absolut auf dem richtigen Weg – das bekommen wir zum Beispiel von den Kammern immer wieder so gesagt –, und den werden wir auch in aller Ruhe fortsetzen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Köbler.
Daniel Köbler GRÜNE
Echt schön, wieder hier zu sein. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Demuth, (Vereinzelt Beifall und Heiterkeit bei der CDU) was Sie skizziert, was Sie gefordert haben – glückliche Familien, robustes Handwerk, starke Wirtschaft –, wünsche ich mir alles auch. Ich glaube, das wünschen wir uns alle. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP) Nur, was Sie vergessen haben zu erwähnen, ist: Wer hat denn die letzten 16 Jahre die Bundesregierung angeführt? Das war doch die CDU. Sie hatten doch 16 Jahre Zeit, in der Bundesregierung die entsprechenden Weichen für eine zukunftsfähige Gesellschaft zu stellen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Die SPD 30 Jahre im Land!) Vor diesem Hintergrund kann man sich im Kern eigentlich allen Forderungen anschließen, aber man fragt sich, warum das 16 Jahre nicht eingelöst wurde. (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Damian Lohr, AfD) Ich will es an ein paar Beispielen zeigen. „Familien entlasten“, ja natürlich, das ist, denke ich, bitter nötig. Dann schauen Sie sich die Zahlen einmal an. Nach 16 Jahren CDU-geführter Bundesregierung haben wir in Deutschland 2,8 Millionen Kinder, die in Armut leben. Das ist mehr als jedes fünfte Kind. Das liegt unter anderem daran, dass die Union seit Jahren im Bund blockiert, dass das, was dieser Landtag beschlossen hat, endlich eingeführt wird, nämlich eine armutsfeste Kindergrundsicherung, die dazu führt, dass Kinder in Deutschland nicht mehr das Armutsrisiko Nr. 1 sind. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Besonders bemerkenswert fand ich, dass Sie den durch den Bundesrat eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztag, der kommen soll, gefeiert haben. Das ist doch etwas, woran wir seit Jahren arbeiten. Wer hat das denn jahrelang in Berlin blockiert? Es war doch die Union, die das blockiert hat. Ich kann mich noch an Debatten erinnern, in denen Sie sich gegen die Ausweitung der Betreuungszeiten in Kitas gewehrt haben. Früher haben Sie sich gegen Ganztagsschulen gewehrt. Im Bund haben Sie die ganze Zeit blockiert. Die Frage, die Sie nicht beantwortet haben – das sage ich Ihnen auch als Kommunalpolitiker –, ist, wie die Kommunen das am Ende mitfinanzieren sollen. Es ist inhaltlich richtig, man kann aber nicht immer nur auf das Land zeigen, wenn es um die kommunalen Finanzen geht. Es kann auch nicht sein, dass Berlin eine richtige Entscheidung trifft, aber die Kosten am Ende allein die Kommunen, die Jugendhilfe, die Schulen vor Ort tragen. Auch die Frage der Fachkräfte ist noch nicht beantwortet. 16 Jahre Union heißt also eine ganze Menge Hausaufgaben für eine neue – für eine wirklich neue – Bundesregierung, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer und Steven Wink, FDP –
Michael Frisch AfD
Da hat er recht!) Ja klar müssen Familien entlastet werden. Die Armut ist das eine. Das ganze Management in der Gesellschaft, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ist das andere. In der ganzen Zeit der Corona-Maßnahmen waren es aber doch immer die Familien, die Kinder, die Jugendlichen, die all diese Maßnahmen, die wir erlebten, getragen haben. Ich glaube, das haben wir alle gespürt und gemerkt, und nicht nur persönlich. Es waren doch meistens die Familienministerien der Länder – Frau Binz und Frau Spiegel bei uns in Rheinland-Pfalz –, die immer insistieren mussten, dass es Freiräume für Kinder, Freiräume für Familien gibt und es am Ende dann immerhin einen Kinderbonus gab. Es war doch nicht die Bundesregierung, es war noch nicht die CDU, die auf diese Ideen gekommen ist. (Zuruf des Abg. Dirk Herber, CDU) Die Dinge, die wir erreicht haben, sind immer auf Insistieren der Länder und der Familienministerien gekommen. Es war die CDU, die die Entlastung der Familien immer blockiert hat, meine Damen und Herren. Dann haben Sie gesagt, die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk stärken. Sie haben einen richtigen Satz gesagt: Die brauchen Planungssicherheit. – Meine Damen und Herren, die Energiewende ist das Zukunftsprojekt für unser Handwerk und unsere mittelständische Wirtschaft. Es war doch die CDU-geführte Bundesregierung, die die Energiewende abgewürgt, die Planungssicherheit genommen hat. Das hat die Gebäudesanierung genauso betroffen wie die Dachdecker, im Sanitärbereich die Monteure, die Schornsteinfegerin und die Gebäudetechnik. Hier haben Sie doch Unsicherheit erzeugt, hier haben Sie doch die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland geschwächt und die Planungssicherheit genommen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Als ob die Energiewende Planungssicherheit geben würde!) Ja, es braucht wieder eine verlässliche Bundesregierung, weil 16 Jahre unionsgeführte Bundesregierung auch unseren Wirtschaftsstandort nachhaltig geschwächt haben, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Darauf, dass Sie eine ordentliche digitale Infrastruktur fordern, (Heiterkeit der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) war ich wirklich nicht vorbereitet. Deutschland unter der Union – ich sage nur Kupferkabel-Kohl – ist um Jahrzehnte zurückgeworfen, was wir jetzt erst langsam wieder aufholen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir sind hier weltweit noch nicht einmal mehr im Mittelfeld. Das ist CDUWirtschaftspolitik der letzten Jahre gewesen. Zum Thema „Digitalisierung“ kann ich Ihnen nur sagen, Sie haben, wie in anderen Feldern auch, die Zukunft einfach verschlafen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach, und in Rheinland-Pfalz? –
Christian Baldauf CDU
Bayern gibt 1 Milliarde!) Da finde ich es schon ein bisschen an der Realität vorbei, hier so eine Rede zu halten. Ich glaube, ab Sonntag wird alles besser. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –
Hendrik Hering
Für die Fraktion der AfD spricht der Abgeordnete Schmidt.
Martin Louis Schmidt AfD
Sehr geehrter Präsident, werte Kollegen! Not macht erfinderisch. Dieser Grundsatz scheint insbesondere in Wahlkampfzeiten zu gelten; denn anders lässt es sich kaum erklären, was die CDU uns heute als Aktuelle Debatte präsentiert, eine wahrhaft prickelnde Debatte und ein tolles Thema. Anstatt ein konkretes Thema mit Landesbezug zu benennen, schüttet die ehemalige Volkspartei einen gemischten Bauchladen ihres Wahlprogramms vor uns aus. Bei allem Verständnis für die bedrohliche Situation, in der sich die Union nach den Wahlumfragen befindet: Glauben Sie ernsthaft, dass die Wähler noch ein weiteres Mal auf Versprechungen einer Partei hereinfallen und ihr Vertrauen schenken, obwohl diese 16 quälend lange Merkel-Jahre in Regierungsverantwortung auf Bundesebene stand? (Beifall der AfD) Nun, wie auch immer, „Vertrauen schenken, mehr Freiräume schaffen – Familien entlasten, Handwerk und mittelständische Wirtschaft stärken“, so lautet der Titel dieser Debatte. Alle vier Punkte, die die CDU aufzählt, hat sie in den zurückliegenden mehr als eineinhalb Jahrzehnten selbst sträflich vernachlässigt. Insbesondere während der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass die Bürger gerade nicht auf die Union setzen sollten, wenn es um Vertrauen und Freiheit für Familien, aber auch für unseren Mittelstand geht. (Abg. Michael Frisch, AfD: So ist es!) Ich darf Sie daran erinnern, dass die sogenannte Bund-Länder-Konferenz, unter anderem besetzt mit der Kanzlerin und sieben CDU/CSU-Länderchefs, noch immer die Freiheit von Millionen Familien in Deutschland einschränkt und beschneidet. Zwei Lockdowns mit Kita-, Schul- und Betriebsschließung, deren Sinnhaftigkeit wir als AfD immer entschieden angezweifelt haben, (Abg. Philipp Fernis, FDP: Ich zweifle die Sinnhaftigkeit der Rede an!) eine Bundesnotbremse mit neuen Kontaktbeschränkungen und nun die 3Gbzw. 2G-Regeln für Geimpfte und Ungeimpfte. (Abg. Marcus Klein, CDU: Ei, ei, ei!) Werte Unionskollegen, all das hat tiefe Spuren und Risse in unserer Gesellschaft hinterlassen. Es hat genau jenes Vertrauen zerstört, dessen Verlust Sie nun mit Krokodilstränen beweinen und in den Wahlumfragen zu spüren bekommen. Was Vertrauen und Freiheit für Familien wirklich bedeuten, hat die AfDFraktion auch in diesem Parlament immer wieder deutlich gemacht. Familien wissen in der Regel selbst sehr genau, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Aufgabe der Politik ist es deshalb, hierfür die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Das bedeutet vor allem weniger staatliche Intervention und weniger ideologische Reglementierungsversuche, dafür mehr Wertschätzung von Erziehungs- und Pflegeleistung und mehr gemeinsame Familienzeit. Mit unserem Landeserziehungsgeld wollen wir Eltern sowohl Zeit als auch finanzielle Möglichkeiten eröffnen, ihre Kinder bis zum dritten Lebensjahr zu Hause zu betreuen, wenn sie dies wünschen. Daneben setzt sich die AfD mit einem Landespflegegeld für Angehörige, dem Familiensplitting und einem Kinderfreibetrag bei der Grunderwerbsteuer ganz konkret für die Belange von Familien auf Landes- wie auf Bundesebene ein. (Beifall der AfD) Liebe Kollegen, die Corona-Krise hat mehr denn je gezeigt, jede Investition in unsere Familien ist eine Investition in unsere gemeinsame Zukunft. Auch beim zweiten Themenbereich, der im Titel dieser Aktuellen Debatte Erwähnung findet, nämlich der Situation von Wirtschaft, Handwerk und Mittelstand, hat die CDU in der Vergangenheit versagt. Zusätzlich zu den zahlreichen Corona-Restriktionen, die aus unserer Sicht in dieser Form unnötig waren, hat die unionsgeführte Bundesregierung den Unternehmen im Jahr 2020 weitere Belastungen aufgedrückt. Mit an vorderster Stelle ist diesbezüglich laut Normenkontrollrat das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen zu nennen. Es führte bei den Betrieben zu Mehrkosten in Höhe von 151 Millionen Euro. Mit 123 Millionen Euro fast genauso kostenintensiv war die Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen. Insgesamt ist die Bürokratiebelastung der Unternehmen seit dem Jahr 2011 finanziell gesehen um sage und schreibe 4,1 Milliarden Euro gestiegen. Jetzt schätzen Sie einmal, wer hiervon überproportional betroffen ist. Richtig, Mittelstand und Handwerk. Mehr zur Mittelstandsförderung und Bürokratiebelastung in der zweiten Runde. Danke sehr. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab eine Anmerkung an die CDU-Fraktion. Ich bin froh, dass Sie für Ihre Rede heute den Liberalismus wiedergefunden haben und in Ihrer Aktuellen Debatte einen kompletten Rundumschlag um das Bundestagswahlprogramm machen. Sie zeigen viele diskussionswürdige Punkte auf, über die man politisch diskutieren kann. Ich frage mich aber, welches Bild Sie von Ihrer Kanzlerin zeichnen, welches Zeugnis Sie heute mit Ihrer Rede über die Kanzlerin, die seit 16 Jahren dem Land gedient hat, abgelegt haben. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) In Rheinland-Pfalz ist es immer im Fokus unserer Politik, der Ampelkoalition, den Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen zu schenken, Freiräume zu gestalten. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Wir wollen Familien entlasten und eine starke Wirtschaft und ein starkes Handwerk. Was Freiraum betrifft, gerade in der Pandemie stellte sich heraus, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich Lösungen gefunden haben. Diese zeigten sich im Bereich der Digitalisierung, im Homeoffice, im mobilen Arbeiten, in der Arbeitszeitgestaltung und in verschiedenen Hygienekonzepten. Hier stellen wir fest, dass gerade Bundesgesetze, die Sie die letzten 16 Jahre mitzuverantworten hatten, eine solche Flexibilität regulär eigentlich gar nicht ermöglichen. Freiheit heißt auch, dann den Schwung aus der Pandemie mitzunehmen und nicht in alte Muster zu verfallen. Deshalb setzen wir uns in Rheinland-Pfalz für solche Bereiche ein. Gerade der Bereich der Digitalisierung erlaubt den Handwerkern in vielen verschiedenen Facetten eine smartere und einfachere Arbeitsweise. Hierdurch kann die Wertschöpfung der Betriebe erheblich verbessert werden. Der DigiBoost wurde vorhin angesprochen. Meisterbonus I, Meisterbonus II und viele weitere Projekte wie die Elternkampagne oder die Stärkung der dualen Ausbildung haben wir in Rheinland-Pfalz bereits als wichtige Initiativen gestartet. Im Bund rennt man dem Thema der Digitalisierung nach wie vor nach. Wertschätzung und Stärkung des Handwerks und der mittelständischen Unternehmen sind stets das Ziel unserer Politik. Lassen Sie mich noch ein paar weitere Beispiele nennen. Wir wollen, dass Rheinland-Pfalz Innovationsvorreiter wird, ob Industrie 4.0, beim Smart Farming, alternative Antriebe oder bei der KI-Forschung. Dafür wollen wir den Austausch zwischen der Wirtschaft und der exzellenten Wissenschaft mit ihren innovativen Ideen vorantragen. Daher fordern wir auch auf Bundesebene und für die deutsche Wirtschaft einen Entfesselungspakt, in dem Maßnahmen zu Bürokratieentlastung gebündelt vorangetrieben werden. Die stetig wachsende Bürokratie belastet auch die Gründerinnen und Gründer und die Bürgerinnen und Bürger. Mit noch mehr Bürokratie bremst man die wirtschaftliche Entwicklung aus. Ein Beispiel darf ich vorbringen: die Bundeshilfen, sei es die Novemberhilfe oder Dezemberhilfe, Bundeshilfe III oder Bundeshilfe Plus. Keine Zukunftsperspektiven, ständig wechselnde FAQ aus dem Bundesministerium, verzögerte Auszahlungen, all das ist hier an der Tagesordnung. (Beifall und Heiterkeit bei der FDP –
Marcus Klein CDU
Das habt doch Ihr organisiert!) Noch ein Beispiel im Zuge der Corona-Pandemie. Statt im Bund stetig Konsumausgaben des Bundes zu erhöhen, wäre es sinnvoll gewesen, die Forschungzulagen, nämlich auf 3,5 % des BIP, wie es vor ein paar Jahren vorgesehen wurde, zu erhöhen. Dies würde nämlich auch den rheinland-pfälzischen Unternehmerinnen und Unternehmern in der Gesundheitswirtschaft zugute kommen, was dann wiederum zu Arbeitsplätzen mit guten Einkommen und Investitionen in den Standort Deutschland und dann auch Rheinland-Pfalz führen würde. Dies – das lassen Sie mich sagen – käme dann auch Familien zugute. Stabile und höhere Einkommen verringern das Armutsrisiko. Die Ampelkoalition hat bereits in der letzten Legislaturperiode im Bereich der Kinderarmut auch auf Bundesebene Einsatz gezeigt. Wer es blockiert hat – wir haben es schon gehört –, war die CDU. Noch ein Beispiel möchte ich nennen. Die Kostenbeiträge für Pflegekinder wollten wir abschaffen. Hier stimmte übrigens auch Ihre Fraktion dagegen. Das wäre ein Zeichen gewesen, den jungen Menschen zu helfen, aus ihrer schwierigen Lage selbst und selbstbestimmt herauszukommen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil Sie es angesprochen haben, liebe Kollegen, ergänzend zu den oben genannten Themen brauchen wir natürlich ein grundlegendes Umdenken und eine Diskussion in der Steuerpolitik, welche Bürgerinnen und Bürger entlastet. So schafft man Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben und auch für die wirtschaftliche Erholung, welche wir brauchen. Hier finden Sie aber keinen Ansatz. Im Gegenteil, Ihr Kanzlerkandidat hat gesagt, in Ihrem Programm fände sich keine steuerliche Entlastung, weil es nicht an der Zeit wäre für steuerliche Entlastung, und das nach solch einer Zeit, nach solch einer Pandemie, wenn wir den Aufschwung dringend, dringend für unser Land wieder brauchen. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, die Redezeit ist vorbei. Es reicht nicht, alle Ansätze dieser Ampelkoalition und auch der Freien Demokraten zu präsentieren, aber ich kann Ihnen empfehlen: Schauen Sie in das Programm. Daraus lernen Sie einiges. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vereinzelt Heiterkeit bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich einmal die Ehre der Koblenzer herstellen. Ich komme wie Frau Kollegin Köbberling aus Koblenz. Man kann die Kolleginnen Demuth und Beilstein für Geschwister halten, aber die Rednerin war die Kollegin Demuth. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) So viel Zeit wollte ich der Klarstellung halber aufbringen. Jetzt lacht die CDU noch, gleich vielleicht nicht mehr. Meine Damen und Herren, ich möchte beginnen mit meiner Rede. „Vertrauen schenken, mehr Freiräume schaffen – Familien entlasten, Handwerk und mittelständische Wirtschaft stärken“, so der Titel der Aktuellen Debatte, die die CDU eingebracht hat. Ja, es ist schon erstaunlich, dass gerade die CDU diesen Titel wählt. Immerhin haben wir seit anderthalb Jahren noch kein Entschädigungsgesetz für die von Corona betroffenen Selbstständigen. (Abg. Christian Baldauf, CDU: In Rheinland-Pfalz auch nicht!) Dabei müsste Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, CDU, das Thema bekannt sein. Getan hat sich nichts. Soloselbstständige, Gastwirte, Einzelhändler, Künstler, Musiker, Messebauer, sonstige Mitglieder der Veranstaltungsbranche, Fahrschulen, Friseursalons, Kosmetik-, Fitness-, Tattoostudios, Schausteller, Marktbeschicker, die Beherbergungs- und Reisebranche, Freizeit- und Tierparks, Kinos und viele, viele mehr haben für den Erhalt der allgemeinen Gesundheit ein Sonderopfer erbracht, indem sie ihre Arbeit einstellen mussten. Sie alle durchleiden bis heute eine Durststrecke, mancher von ihnen musste gar seine Geschäfte aufgeben. Joachim Streit wird morgen zu diesem Thema gesondert sprechen. Ja, wenn schon nicht Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erkennt, dass es eines Entschädigungsgesetzes bedarf, so doch wenigstens die CDU Rheinland-Pfalz. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wir zählen auf Ihre morgige Unterstützung zu unserem Antrag und hoffen auf Ihre Zustimmung. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Apropos Peter Altmaier. Nach meinem Kenntnisstand war es das Bundeswirtschaftsministerium, das den Exportstopp von Bauholz in Drittstaaten abgelehnt hat. Ich hatte dazu eine Kleine Anfrage gestellt. In der Baubranche macht sich große Sorge über die massiven Preissteigerungen von Materialien wie Bauholz, Dämmstoffe, Metalle und Ähnliches breit. Baumaterialien sind, wenn sie überhaupt noch verfügbar sind, nur gegen hohe Preisaufschläge erhältlich. Trotz voller Auftragsbücher befürchten viele Handwerksbetriebe, ihre Aufträge nicht mehr ausführen zu können und Kurzarbeit anmelden zu müssen. Selbst die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb angeregt, einen Exportstopp für Bauholz einzuleiten. Gescheitert ist dies an Peter Altmaier. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Damit sind wir beim Thema „Handwerk“. Das Handwerk verschwindet zunehmend aus dem Alltag und Leben. Immer weniger Jugendliche und junge Erwachsene entscheiden sich für produktive Berufe und ähnliches Arbeiten, vornehmlich, da dies gesellschaftlich wenig wertgeschätzt wird. Hinzu kommt die zunehmende Akademisierung vieler Berufsgruppen, wodurch noch nicht akademisierte Berufe weniger prestigeträchtig erscheinen, und das, obwohl im handwerklichen Bereich oftmals gute Verdienstmöglichkeiten und ein innovatives Arbeitsumfeld warten. Hier sind wir alle gefragt, dem Handwerk wieder einen goldenen Boden zu bereiten. Dafür wäre es aus meiner Sicht aber auch erforderlich, den Schülern die Vielfalt und Breite der Handwerksberufe besser vorzustellen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Eigentlich müsste dieser Landtag, diese Landesregierung dafür Sorge tragen, dass auch an Gymnasien Lehrberufe regelmäßig vorgestellt werden. Die Schulen müssten Kooperationen mit HWK und IHK eingehen, und alle 14 Tage müsste sich eine andere Berufsgruppe präsentieren; denn das, was der Abiturient nicht kennt, kann er auch nicht als Beruf anstreben. Nur was man kennt, kann man auch in die Berufswahl mit einbeziehen. So findet man Lehrlinge, so stärkt man das Handwerk. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Kommen wir zu den Familien. Überraschend ist, dass die CDU die Familie an dieser Stelle so sehr in den Vordergrund rückt, während doch auf Bundesebene im Kabinett Merkel derzeit das Familieministerium lediglich interimsweise mitgeführt wird. Daran ist die SPD nicht ganz unschuldig, aber Fakt ist, es wird im Moment nicht originär geführt, zumal noch von der Justizministerin mitgeführt. Es ist doch kaum zu verkaufen, die Familie stünde wirklich an erster Stelle, wenn auf Bundesebene eine derartige Führungs- und Perspektivlosigkeit herrscht. Eine glaubwürdige familienfreundliche Politik muss im Bund von einem funktionierenden und durchsetzungsfähigen Ministerium protegiert werden. Zum Schluss zählt eines, wofür Freie Wähler seit jeher stehen. Wir wollen tatsächlich Adenauers Wohlstandsversprechen erneuern. Wenn wir es wieder schaffen, dass Familien zu Lebzeiten eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder bauen und es durch eigene Hände Arbeit bis zum Renteneintritt abzahlen können, um dann mietfrei im Alter zu wohnen, stärken wir Familien, schaffen wir Freiräume und stärken das Vertrauen in die Politik; denn Eigenheim schafft Freiheit. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Wir wollen ein Volk der Häuslebesitzer und nicht der Mieter. Hierfür muss auch die Landespolitik Anreize schaffen. Mietendeckel und Sozialwohnungsbau sind nicht die Lösung. Es muss wieder möglich sein, mit einem anständigen Beruf Eigentum erwerben zu können; (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn dies stärkt Familien, stärkt den Mittelstand und ist zielführend für unsere Gesellschaft. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung hat Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt das Wort.
Daniela Schmitt
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Vertrauen schenken, mehr Freiräume schaffen – Familien entlasten, Handwerk und mittelständische Wirtschaft stärken“, so lautet die wirklich breite Überschrift des Antrags der CDU-Fraktion, eine Überschrift, die in ihrer allgemeinen Zielsetzung vielfach sicherlich Zustimmung finden kann, aber in den Wegen zur Erreichung der Ziele Anlass zur Diskussion bietet, wie wir heute feststellen. Familien zu entlasten und die mittelständische Wirtschaft zu stärken, hierfür können alle kommunalen und staatlichen Ebenen ihren Beitrag leisten. Die Familien sowie die Unternehmen sind im privaten bzw. im wirtschaftlichen Bereich die Stützen unserer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. Welchen Beitrag sie zur Stabilität leisten, hat sich in der Pandemie nochmals deutlich gezeigt. Familien waren in der Zeit der Kontaktbeschränkungen oftmals der Fels in der Brandung. Viele Mittelständler, die von den Betätigungseinschränkungen betroffen waren, haben ihre Belegschaften in schwierigen Zeiten dank der Kurzarbeiterregelung gehalten, noch mehr, sie haben sie mit guten und funktionierenden Hygienekonzepten geschützt und größtenteils mit Flexibilität bezüglich Arbeitsort und Arbeitszeit einvernehmlich unterstützt und somit durch die Krise begleitet. Hierfür herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aufgrund der systemrelevanten Funktion von Familien und Mittelstand ist es wichtig, ihnen einen stabilen Rahmen für die eigene Entwicklung bereitzustellen, ihnen dabei so viel Freiraum wie möglich zu geben und so wenig Belastung wie nötig aufzuerlegen. Dies ist Auftrag und Herausforderung aller Entscheidungsträger in Kommunen, Ländern, Bund und Europa. An einigen Stellen wird bereits angepackt, an anderen gilt es, noch beherzter Verbesserungen zu erreichen. Diese Stellen kenntlich zu machen, dazu dient auch der Bundestagswahlkampf. Daher ist der Landtag nicht, wie ich finde, der richtige Ort, um beispielsweise über eine bessere innovations- und investitionsfreundlichere Steuerpolitik auf Bundesebene zu streiten. Der Landtag ist der Ort für die Diskussion über die besten Lösungen in Rheinland-Pfalz. Hierbei kommt der Wirtschaftspolitik eine entscheidende Rolle zu. Florierende Unternehmen bieten Arbeitsplätze für Eltern und finanzielle Unabhängigkeit für Familien. Ich bin der Überzeugung, eine gute Wirtschaftspolitik ist immer auch eine gute Sozial- und Familienpolitik. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rheinland-Pfalz hat eine starke international wettbewerbsfähige Industrie, erfolgreiche und in der Region verankerte und verantwortungsvolle kleine und mittelständische Unternehmen. Die bundesweit zweithöchste Exportquote aller Flächenländer im Jahr 2020 unterstreicht dies eindrucksvoll. Digitalisierung, Dekarbonisierung und Demografie sind Treiber einer Transformation, die die Unternehmen in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen werden, aber auch Treiber von Innovation, die große Chancen bietet. Daher brauchen die Unternehmen Planungssicherheit, Verlässlichkeit und gezielte Unterstützung; denn langfristig gestalten unsere Unternehmerinnen und Unternehmer, unsere Gründerinnen und Gründer diese Transformation mit innovativen Ideen und sichern so zukunftssichere Beschäftigungen und Wertschöpfung am Standort Rheinland-Pfalz. Technologieorientierte Unternehmen und Start-ups sollen deshalb in Rheinland-Pfalz weiter hervorragende Bedingungen vorfinden. Als Instrument dazu werden wir einen Wachstumsfonds Rheinland-Pfalz auflegen, der Wagniskapital zur Verfügung stellt. Mit Landesprogrammen geben wir angehenden Gründerinnen und Gründern die Unterstützung, die sie zur Umsetzung ihrer Ideen brauchen. Frauen wollen wir ausdrücklich bei einer Gründung unterstützen. Mit einem Landespreis machen wir erfolgreiche Gründerinnen und ihre Wege noch sichtbarer. Knapp jedes sechste Unternehmen ist im Handwerk tätig. Die 53.000 Betriebe beschäftigen 263.000 Menschen und bilden 20.000 junge Menschen aus. (Zuruf aus dem Hause: Sehr gut!) Wir wollen das Handwerk als bedeutsamen Wirtschaftszweig sichern, seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und den Betrieben in der Transformation zur Seite stehen, zum Beispiel mit dem HandwerksDialog und durch geeignete Fördermaßnahmen wie den DigiBoost und die Digitalisierungsberatung. Der vertrauensvolle Austausch mit den Kammern ist mir persönlich ein ganz besonderes Anliegen. Es gibt kaum eine engere und zentralere Partnerschaft in diesem entscheidenden Prozess. Meine Damen und Herren, wichtig für eine florierende Wirtschaft in einem Flächenland ist aber auch eine passgenaue Infrastruktur und Internetanbindung. Rheinland-Pfalz hat das dichteste Straßennetz der Bundesrepublik. Deshalb gilt für uns der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“. Den Ansatz im Landeshaushalt für Investitionen in Landesstraßen werden wir auf hohem Niveau fortschreiben. Meine Damen und Herren, funktionieren muss auch die digitale Verwaltung. Mit dem Onlinezugangsgesetz machen wir einen Schritt in die richtige Richtung. Mein Ziel ist ein kundenorientiertes Komplettangebot der Verwaltung, das ganz klar Familien und Betriebe entlastet. Bei nahezu allen politischen Entscheidungen im Blick zu haben, was Familien und Mittelstand unterstützt, sollte eine Richtschnur auf allen politischen Ebenen sein. In dieser Hinsicht wird die kommende Bundesregierung irgendwann nach dem kommenden Sonntag beginnen, ihr Können unter Beweis zu stellen. Diese Landesregierung arbeitet seit dem 18. Mai dieses Jahres und hat in den fünf Jahren zuvor gearbeitet. Mit diesem Versprechen wollen wir in Zukunft weiter die Wirtschaft unterstützen, die Familien entlasten sowie Handwerk und Mittelstand gut in die Zukunft führen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht die Abgeordnete Demuth.
Ellen Demuth CDU
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für die gute Debatte. (Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Herr Braun, es war eine faire, sachliche Debatte, wie ich finde, die in der ersten Aktuellen Debatte in der ersten Plenarsitzung geführt werden kann und sollte. Wir haben die Worte des Präsidenten vor zwei Wochen noch im Ohr; ich finde, es ist viel schöner, sachlich miteinander zu diskutieren als immer nur polemisch übereinander. (Beifall der CDU) Ich habe keine Zeit, auf jeden einzelnen Beitrag einzugehen. Einen Punkt würde ich aber doch noch gern anführen. Ich glaube, dass diese Debatte heute Nachmittag durchaus berechtigt war. Ich habe in meiner Rede bewusst Punkte ausgewählt, die alle das Land Rheinland-Pfalz betreffen und für die wir zuständig sind. Es geht um eine Richtungsentscheidung in diesen Tagen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hier in Rheinland-Pfalz? Habe ich was verpasst? Haben wir jetzt Wahlen?) Es ist wichtig, dass wir heute darüber sprechen, was passiert und was auf die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz zukommen wird. Es kann gute Nachrichten geben, und zwar dass es für Familien Unterstützung und für die Wirtschaft verlässliche Rahmenbedingungen gibt. Mit Steuererhöhungen, Energiepreisen, die steigen werden, und vielen anderen Dingen kann es aber auch in die andere Richtung gehen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Wer ist denn für die steigenden Energiepreise verantwortlich?) Deshalb war es gut, dass wir heute noch einmal darüber gesprochen haben. (Glocke des Präsidenten) Ich danke Ihnen für die Debatte heute und kann für meine Fraktion sagen, wir stehen für die Punkte, die ich angesprochen habe und für viele Dinge darüber hinaus, die im Bund diskutiert werden und die ich bewusst nicht angesprochen habe, weil das auf Bundesebene und nicht hier diskutiert wird. Es ist aber vollkommen richtig, dass wir zumindest über die Punkte, für die auch das Land verantwortlich ist, einmal generell gesprochen haben, und darüber, dass es in Zukunft verlässliche Bedingungen geben muss. Das betrifft nun einmal auch die Digitalisierung; im Breitbandausbau läuft nicht alles gut. Ich wollte diesbezüglich gar nicht ins Detail gehen. Dazu war heute nicht der Anlass. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Dr. Köbberling.
Dr. Anna Köbberling SPD
Liebe Ellen, es tut mir leid, dass ich eben bei Deinem Nachnamen etwas konfus war. Das liegt daran, dass ich Dich so selten „Frau Demuth“ nenne. (Heiterkeit im Hause) Man kann es sich aber trotzdem nicht so einfach machen und sagen, na ja, das war eine gute Debatte. Sie haben – ich bin jetzt wieder beim Sie, wie sich das in diesem Saal gehört – Themen angesprochen, die das Land Rheinland-Pfalz betreffen. Ja, selbstverständlich. Deswegen müssen wir aber noch einmal ganz genau hinschauen. Sie haben das Thema „Ganztagsbetreuung“ angesprochen. Dazu möchte ich meinen Satz von eben etwas präzisieren und sagen, seit 20 Jahren sind wir an diesem Thema dran. Inzwischen sind 86,7 % aller unserer Grundschulen Ganztagsschulen und haben ein Ganztagsangebot. Weitere 116 Grundschulen machen ein Betreuungsangebot, das nicht als Ganztagsschule zählt. Damit haben in Rheinland-Pfalz fast alle Grundschulen ein Ganztagsangebot, und zwar jetzt schon. Das ist ein Erfolg dieser Landesregierung in 20 Jahren. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es war im Übrigen auch diese Landesregierung, die beim Thema „Betreuung“ die Ferienbetreuung ganz massiv ausgebaut hat. Hier kann ich einen Bogen zu den Themen der dualen Ausbildung, des Handwerks und vor allem der Imagebildung schlagen. Lieber Herr Kollege – Koblenzer – Stephan Wefelscheid, es bringt nämlich nichts – – – (Heiterkeit im Hause) – Auch da ist der Nachname nicht so häufig in Benutzung wie der Vorname, weil wir auch noch zusammen im Stadtrat sind, aber so ist das nun einmal. Auch beim Thema „Duale Ausbildung“ ist es wichtig, nicht nur zu beklagen, dass es ein schlechtes Image gibt, sondern etwas daran zu ändern. Ich habe schon gesagt, wir tun das mit der Elternkampagne. Die Handwerkskammern bieten aber auch mit Unterstützung der Landesregierung im Rahmen der Ferienbetreuung Feriencamps an, in denen sich Jugendliche eine längere Zeit in einem Beruf erproben können und nicht nur etwas über das Image hören, sondern ganz praktisch feststellen, wie es ist, in diesem Beruf zu arbeiten. Das sind die Ansätze, die wir bereits jetzt fahren. Auch führen wir nicht nur irgendwelche Debatten über die großen Aufgaben der Wirtschaftspolitik, die vor uns liegen. Das sind natürlich die Transformation der Wirtschaft, die Digitalisierung und die Dekarbonisierung bis allerspätestens Mitte des Jahrhunderts. In Rheinland-Pfalz haben wir einen Korridor vom Jahr 2035 bis 2040 vorgesehen. (Glocke des Präsidenten) Ich möchte sagen, das klappt nur im ganz engen Dialog mit der Wirtschaft. Wir sind in diesem Dialog. Wir waren am Montag bei der Landesvereinigung der Unternehmerverbände (LVU), haben mit den kompletten Spitzen der LVU gesprochen und über sehr viele Stunden einen intensiven Austausch geführt, wie wir in Sachen Transformation vorankommen. (Glocke des Präsidenten) Das sind nicht nur Debatten, sondern wir entwickeln eine konkrete Roadmap. So muss es laufen. Diesen Weg gehen wir, und das wird auch von außen wahrgenommen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Schmidt.
Martin Louis Schmidt AfD
Herr Präsident, werte Kollegen! Sehr geehrte Frau Demuth, als Fazit einer Debatte kann es nicht befriedigen, wenn man sagt, gut, dass wir darüber gesprochen haben. (Heiterkeit des Abg. Michael Frisch, AfD) Ich stelle fest, die CDU-Fraktion setzt einen fragwürdigen Debattentitel und schafft es dann innerhalb der Debatte nicht, den für sie peinlichen Verlauf zu korrigieren. Das ist irritierend, aber nicht unser und nicht mein Problem. Ich möchte in der zweiten Runde gern eine sachliche Ergänzung vornehmen. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Auf Bundesebene gilt eigentlich die sogenannte Bürokratiebremse oder „One in, one out“-Regel. Neue Belastungen sollen demnach nur in dem Maße eingeführt werden, wie bisherige Belastungen abgebaut werden. Doch im Entwurf des von mir in der ersten Runde erwähnten Gesetzes zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen findet sich folgender Satz, mit dem all die guten Vorsätze zunichte gemacht werden können – ich zitiere –: „Der Erfüllungsaufwand beruht auf einer 1 : 1-Umsetzung von Unionsrecht und ist daher nicht relevant im Sinne der ‚One in, one out‘- Regelung der Bundesregierung.“ (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Kurz und schlecht, mit dieser überbürokratisierten, von Regelungswahn getriebenen EU im Nacken kann die CDU in der Praxis gar nicht anders, als ihre Wahlkampfversprechen zu brechen, das Handwerk und den Mittelstand zu stärken. Eine wirkungsvolle, dezentrale und subsidiäre Wirtschaftspolitik geht eben nicht mit dieser EU. Brüssel kann mit gewachsenen regional oder national verankerten Strukturen nun einmal nichts anfangen. Doch bei uns in Rheinland-Pfalz erwirtschaften gerade mittelständische Unternehmen die Hälfte aller Umsätze und stellen die Masse der Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die rot geführte Landesregierung macht es allerdings keinen Deut besser als die Schwarzen und setzt unverdrossen auf linke Umverteilung, Steuererhöhungen, eine rauschhafte Klimapolitik und eine hochideologische Hyperakademisierung der Fachkräfteausbildung. Doch wir als AfD wollen weder schwarzsehen noch uns die rosarote Brille aufsetzen, sondern fordern hartnäckig, dass Unternehmer endlich spürbar von Bürokratie und Abgaben entlastet werden. (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP) Auch die Landesregierung muss ihren Teil dazu beitragen. (Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss. Lassen Sie uns mindestens eine maximale Bearbeitungszeit für Anträge festlegen und die Ausschreibungsbedingungen vereinfachen. Das wären erste Schritte in die richtige Richtung. Danke sehr. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor. – Wir kommen damit zum zweiten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Jungen Menschen eine Zukunft geben – mehr konsequenten Klimaschutz auch in Rheinland-Pfalz umsetzen auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/1119 – Für die antragstellende Fraktion spricht der Abgeordnete Ehmann.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine weltweite wissenschaftliche Befragung von 10.000 Kindern und Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren hat ergeben, dass sich 60 % der jungen Menschen große oder extreme Sorgen wegen der Klimakrise machen. 75 % stimmen der Aussage „Die Zukunft ist beängstigend“ zu. Das tun sie zu Recht; denn der aktuelle Klimabericht der Vereinten Nationen muss uns allen Grund zur Sorge geben. Aktuell steuern wir auf eine globale Erderwärmung von 2,7 Grad Celsius zu. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, spricht zu Recht von einem katastrophalen Szenario. Auch in Rheinland-Pfalz sind wir bereits jetzt bei einer Erwärmung von 1,6 Grad Celsius. Ein Blick in unsere schönen Wälder, ein Gespräch mit unseren Landwirtinnen und Landwirten und nicht zuletzt die schreckliche Flutkatastrophe zeigen uns, die Klimakrise ist längst auch bei uns in Rheinland-Pfalz angekommen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Auch deshalb wird meine Generation am kommenden Freitag wieder beim globalen Klimastreik auf die Straße gehen. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Allein in Deutschland sind unter dem Motto „Alle fürs Klima“ über 400 Streiks angekündigt. So werden in Rheinland-Pfalz Zehntausende, in Deutschland Hunderttausende und weltweit Millionen Menschen auf die Straße gehen. Trotz aller düsterer Szenarien, die die Wissenschaft verbreitet, gehen wir nicht nur mit Wut im Bauch auf die Straße, sondern auch mit Entschlossenheit und Optimismus; denn wir wissen, dass wir als Gesellschaft noch immer das Ruder herumreißen können. Doch dazu braucht es in Berlin eine Klimapolitik, die auf der Höhe der Wirklichkeit ist. Jedes Zehntel Grad weniger globale Erwerbung mindert das Risiko für Dürren. Jedes Zehntel Grad weniger mindert das Risiko für Hitzewellen und Tropennächte. Jedes Zehntel Grad weniger mindert das Risiko für Starkregenereignisse. Jedes Zehntel Grad weniger mindert das Risiko, dass die Klimakrise noch weiter eskaliert. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Genau dafür gehen wir jungen Menschen am Freitag auf die Straße und demonstrieren. All die Klimastreiks haben auch mich persönlich sehr stark geprägt. Seit Anfang 2019 war ich bei allen Demos dabei und habe es mir zum Auftrag genommen, die Perspektiven meiner Generation und der Generationen, die nach mir kommen, in den Landtag zu tragen; (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) denn leider sind die jungen Menschen und ist die junge Generation in unseren Parlamenten und auch in diesem Landtag immer noch stark unterrepräsentiert. Dabei sind es meine Generation und die Generationen, die nach mir kommen, die mit den Entscheidungen von heute am längsten leben müssen. Wenn ich mich mit Jugendlichen in Rheinland-Pfalz treffe und mich mit ihnen unterhalte, fragen sich viele: Wie sieht das Leben in meiner Stadt oder in meinem Dorf vor Ort aus, wenn die Klimakrise noch weiter eskaliert? Wie viele Tropennächte gibt es in unseren Innenstädten in Zukunft, wenn die Hitzesommer weiter so zunehmen? Wie sehen die Wälder, in denen wir doch alle so gern Erholung suchen, in Zukunft aus, wenn die Klimakrise ungebremst weitergeht? All das sind Fragen, die meiner Generation akut unter den Nägeln brennen. Deshalb bin ich auch besonders stolz auf den Koalitionsvertrag, den wir zusammen mit SPD und FDP vorgelegt haben; denn wir haben darin das ambitionierteste Klimaziel aller Bundesländer in Deutschland vorgelegt. Wir wollen, dass Rheinland-Pfalz spätestens 2035 bis 2040 klimaneutral wird, (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) und darauf können wir als Koalition alle zusammen stolz sein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Doch das schaffen wir nur mit einem beschleunigten Ausbau der Windenergie und der Photovoltaik. Deshalb wollen wir bis 2030 die Windenergie verdoppeln und die Photovoltaik verdreifachen. Dafür brauchen wir dringend die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans, um Abstandsflächen zu verringern und mehr Flächen zur Verfügung zu stellen; denn nur so schaffen wir Planungssicherheit für die Projektierer in der Windenergie, aber auch für die ganzen Kommunen, die mehr Windparks bauen wollen. Das steigert auch die regionale Wertschöpfung bei uns vor Ort im Land. Lasst uns das zusammen angehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Ein weiterer Meilenstein ist das Solargesetz, das wir heute vorlegen. Wir zeigen damit, wir als Koalition nehmen uns Ziele vor, aber wir liefern auch, und wir liefern heute in der Plenarsitzung im neuen Landtag als erstes Fraktionsgesetz direkt das Solargesetz. Darauf können wir stolz sein. Wir bringen vor Ort etwas voran für das Handwerk, für den Mittelstand und für Gewerbe und Industrie. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Doch damit wir unsere ambitionierten Ziele in Rheinland-Pfalz auch erreichen können, sind wir dringend auf die nächste Bundesregierung angewiesen. Wir brauchen einen entfesselten Ausbau der erneuerbaren Energien anstatt eines Kohleausbaus, und wir brauchen einen Kohleausstieg bis spätestens 2030. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Meine Generation sagt zu Recht, wenn wir das Pariser Klimaabkommen und das Klimaziel von 1,5 Grad Celsius einhalten wollen, können wir nicht bis 2038 an der dreckigen Kohle festhalten. (Glocke des Präsidenten) Es kann nicht sein, dass ein Kind, das letztes Jahr geboren wurde, noch bis zum 18. Geburtstag erleben muss, dass in Deutschland Kohlekraftwerke laufen. Die nächste Bundesregierung muss eine Klimaregierung sein, und dafür gehen wir am Freitag auf die Straße, (Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) mit den Naturschutzverbänden, mit Fridays for Future, mit den Landwirtinnen und Landwirten, der Seebrücke und zahlreichen Jugendverbänden. Wenn ich jetzt alle Städte aufzählen würde, in denen wir am Freitag in Rheinland-Pfalz demonstrieren, wäre ich schon längst über meiner Redezeit. (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Deshalb freue ich mich, wenn so viele Leute wie möglich auf die Straße gehen und die Bundestagswahl zur Klimawahl machen. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Eine gute Wahlwerbung, anders als bei Euch! Das ist der Unterschied! –
Michael Frisch AfD
Aber Wahlwerbung! Immerhin geben Sie zu, dass es eine Wahlwerbung war!)
Astrid Schmitt
Für die SPD-Fraktion sprich die Abgeordnete Tamara Müller.
Dr. Tamara Müller SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Fridays for Future fordert: Handelt endlich, damit wir eine Zukunft haben. – Ja, wessen Zukunft ist denn hier gemeint? Die der Jugendlichen, die der Kinder, die der nachfolgenden Generation? Nicht nur, meine Damen und Herren. Es betrifft uns alle, von der oder dem Jüngsten bis zu den Ältesten hier im Saal. Der Klimawandel trifft uns bereits jetzt: Mit jedem wissenschaftlichen Bericht, mit den in Fachjournals publizierten Daten, mit jedem erlebten Extremwetterereignis, das dazukommt, wird deutlicher, dass die einst so weit weg erscheinenden Szenarien doch plötzlich ganz nah gekommen sind. Der Kollege Ehmann hat es soeben angesprochen: Unter dem Hashtag „#AlleFürsKlima!“ wird zum globalen Klimastreik am 24. September aufgerufen. Die Bewegung, die jetzt global sehr groß ist, ist uns auch noch aus kleinen Dimensionen bekannt. Die jungen Menschen streiken nicht, um sich der Schule, Uni oder Arbeit zu entziehen; leider wurde ihnen dies insbesondere zu Beginn 2018/2019 unterstellt. Nein, sie haben Ängste und Sorgen um ihre Zukunft und die unseres Planeten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es handelt sich hierbei um gerechtfertigte Ängste und Sorgen. Die jungen Menschen wollen gehört werden, weil sie uns etwas Wichtiges sagen wollen, und dieses Gehör sollten Politikerinnen und Politiker ihnen auch weltweit schenken. Sie machen global auf klimapolitische Missstände aufmerksam und fordern global zum Handeln auf. Bei aller Dringlichkeit sollten wir doch eines nicht vergessen: Der Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und eine große Herausforderung, wenn nicht sogar die größte, vor der wir aktuell stehen. Effektiver Klimaschutz auf allen Ebenen gelingt nur, wenn wir auf dem Weg möglichst viele Menschen mitnehmen. Auch in unserem Land gibt es sehr viele kluge Köpfe, wahnsinnig gute Ideen und unterschiedlichste Ansätze beim Klimaschutz. Das Land Rheinland-Pfalz weiß und schätzt dies und ermöglichte auch in der Vergangenheit ein aktives Einbringen dieser Leute. Zur Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts gab es beispielsweise den Online-Dialog. Dort kamen im Jahr 2019 über 600 Vorschläge und fast 4.500 Beteiligungen zusammen. Dies zeigt doch, dass unser Ansatz in Rheinland-Pfalz, Politik nicht von oben herab zu machen und den Menschen Gehör zu verschaffen, ein guter ist. Wie ich letzte Woche im entsprechenden Ausschuss leider vernehmen musste, gibt es offenbar immer noch die Ansicht, Deutschland sei doch global gesehen nur für einen kleinen Prozentsatz der CO -Emissionen verantwortlich. Deshalb sollten doch bitte erst die großen Verursacher etwas tun, weil es ohnehin sonst nichts bringe. (Zurufe aus dem Hause – Zuruf von der SPD: Peinlich war das!) Es bringe erst recht nichts, in einem einzelnen Bundesland etwas für das Klima zu tun. Diese Sichtweise ist fatal und genau das Gegenteil unserer Haltung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wir haben uns nie zurückgelehnt und mit dem Finger auf andere gezeigt. Vielmehr sehen wir uns in Rheinland-Pfalz schon seit Langem in einer Vorbildfunktion und waren eines der ersten Bundesländer, die im Jahr 2014 ein Landesklimaschutzgesetz eingeführt haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Martin Haller SPD
So ist das!) Klimaschutz hat auch sehr viel mit Klimagerechtigkeit zu tun. Deutschland ist historisch gesehen für 4,6 % der globalen Treibhausgasemissionen seit 1850 verantwortlich. Die jährlichen CO -Emissionen pro Kopf sind mit 9,2 t etwa doppelt so hoch wie der weltweite Durchschnitt. Ja, hören Sie bitte gut zu, jetzt kommt nämlich das mit dem CO . Als Industrieland tragen wir deshalb eine besondere Verantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels. Klimaschutz hat aber auch sehr viel mit Akzeptanz zu tun. Es gibt sehr viele Vorurteile im Hinblick auf erneuerbare Energien und den Schutz unseres Klimas. Diese gilt es, vor Ort aus dem Weg zu räumen. Hierbei werden die Kommunen mit dem Kommunalen Klimapakt unterstützt, sodass wir nahe an den Menschen unter anderem Expertinnen und Experten haben, die beraten, informieren und den Klimaschutz vor Ort vorantreiben. Auch die jungen Menschen, die ihre Forderungen draußen deutlich formulieren und belegen, leisten aber ihren Beitrag zur Aufklärungsarbeit. Wir sprechen hier von der Zukunft. Deswegen komme ich ähnlich wie der Kollege Ehmann nicht umhin, den Zukunftsvertrag kurz zu erwähnen. Dieser beinhaltet eine Klimaneutralität des Landes in einem Korridor von 2035 bis 2040 und auch unsere ambitionierten Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien. Wir packen die Dinge gemeinsam, schnell und konsequent an und freuen uns über Input und Impulse von Initiativen und Vereinigungen und natürlich ganz besonders auch von den jungen Menschen, die zu einem Großteil darin organisiert sind. Wir gehen auf einem guten Weg in die richtige Richtung; der Weg wird an manchen Stellen sicher auch steinig werden. Wir werden aber auch weiterhin unser Bestes geben, unsere ambitionierten Ziele auf allen Ebenen einzuhalten, und wir werden uns starkmachen, starkmachen für unseren Beitrag zum Klimaschutz, starkmachen für die jungen Menschen und ihre Zukunft, für die sie auch kommenden Freitag wieder auf die Straße gehen. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Astrid Schmitt
Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Tobias Vogt.
Tobias Vogt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Klimawandel ist bei uns angekommen. Wir alle können es jeden Tag erleben. Seit inzwischen sieben Jahren bin ich Ortsbürgermeister einer Waldbesitzergemeinde. Jedes Jahr wandern wir mit dem Gemeinderat durch den Wald. Warum erwähne ich das an dieser Stelle? Im Wald sind die Auswirkungen des Wandels als Erstes und am deutlichsten zu spüren. Der Borkenkäfer befällt unsere Fichtenbestände, große Kahlflächen entstehen. Buchen und teilweise auch Eichen leiden unter Trockenheit. Unser stärkster Verbündeter im Kampf gegen den Klimawandel leidet als Erster. Die Wiederaufforstung der Wälder ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Mit dieser Aufgabe dürfen wir die Waldbesitzer nicht alleinlassen. (Beifall der CDU) Sie brauchen unsere Unterstützung finanzieller Art, aber auch im Knowhow klimafester Baumarten. Um es an dieser Stelle klar und deutlich zu formulieren: Alle Kahlflächen müssen wieder aufgeforstet werden. Der Idee, diese Flächen für Windräder und PV-Freiflächen zu verwenden, erteilen wir eine klare Absage. (Beifall bei der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Klimaschutz funktioniert nicht gegen die Natur, Klimaschutz funktioniert nur im Einklang mit der Natur. Auch im Alltag spüren die Menschen bereits Veränderungen: lang anhaltende Dürreperioden, sich häufende Starkregenereignisse und andere Wetterphänomene. Die Menschen sind für die Thematik sensibilisiert. Im März wurde ich erstmals in den Landtag gewählt. In den Ausschüssen wird der Rhein-Hunsrück-Kreis immer wieder als Vorreiter und positives Beispiel für gelungene Klimapolitik angeführt, insbesondere auch von den Ampelfraktionen. Mich freut das sehr; denn der Rhein-Hunsrück-Kreis ist meine Heimat. Es stimmt, im Rhein-Hunsrück-Kreis wird auf allen Ebenen viel für den Klimaschutz getan. (Beifall der CDU) Die Ortsgemeinden initiieren Projekte mit Bürgern im Wald zur Wiederaufforstung. Das Horner Modell, den PV-Strom für öffentliche Gebäude zu speichern und damit die Straßenbeleuchtung zu speisen, kommt aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis. Für Projekte wie das Elektro-Dorfauto ist der Kreis berühmt geworden. Für seine Innovationen wurde er als „Energie-Kommune des Jahrzehnts“ ausgezeichnet. Es wird mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert, als der Kreis selbst verbraucht. Nun stellt sich die spannende Frage: Wer sind eigentlich die Personen in dem Kreis, die diesen vorbildlichen Klimaschutz umsetzen? (Aufgrund eines medizinischen Notfalls wird die Sitzung von 15.09 bis 15.19 Uhr unterbrochen)
Astrid Schmitt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die Sitzung fort. Der Kollege wird versorgt. Wir alle wünschen ihm von hier aus gute Besserung. (Beifall im Hause) Wir setzen die Debatte mit dem nächsten Redner fort. Das ist für die AfDFraktion der Abgeordnete Schönborn. Bitte schön.
Ralf Schönborn AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Welche Überraschung, die Grünen bestreiten ihre Aktuelle Debatte wieder einmal mit dem Thema „Klimaschutz“. Dieses Jahr ist das schon die dritte Aktuelle Debatte der Grünen zum Thema „Klimaschutz“. Ich bin mir sicher, dass sie im Jahr 2021 ihren Rekord des Jahres 2019 einstellen werden. Vor zwei Jahren wollten die Grünen viermal in den Aktuellen Debatten zum Klimaschutz reden, und nicht nur das. Im Jahr 2019 hatten wir schon einmal genau den heutigen Aufhänger, nur leicht anders formuliert. Damals hieß es noch: „Klimaschutz konsequent voranbringen – der jungen Generation eine Zukunft geben“. Was aber hinter all dem steckt – jetzt im Bundestagswahlkampf sieht man das sehr deutlich –, ist der schändliche Versuch der Grünen, Kinder und Jugendliche für eine politische Ideologie zu instrumentalisieren. (Unruhe bei der SPD –
Giorgina Kazungu-Haß SPD
Oh mein Gott! – Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Höhepunkt sind die sogenannten Enkelkinderbriefe. Mit vorgefertigten Textbausteinen sollen die Großeltern zugetextet und beeinflusst werden. (Beifall des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD – Weitere Zurufe des Abg. Benedikt Oster, SPD) Die Kinder können dabei zwischen verschiedenen Panikszenarien wählen: Waldsterben und Wassermangel, Hitzesommer, Extremwetter usw. (Zurufe der Abg. Giorgina Kazungu-Haß und Dr. Anna Köbberling, SPD) Am Ende des Briefs müssen die Kinder auswählen, ob man den Großeltern empfiehlt, für eine neue Regierung oder eine klimafreundliche Partei zu stimmen. Liebe Kollegen von den Grünen, schämen Sie sich für diesen Enkelkindertrick. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ach du lieber Gott! –
Giorgina Kazungu-Haß SPD
Nein, macht das nicht! – Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP – Weitere Zurufe aus dem Hause) Apropos klimafreundliche Partei: Wer hat denn jahrzehntelang am entschiedensten gegen die klimafreundlichste Energietechnologie, die wir haben, die Kernkraft, gekämpft? Waren das etwa nicht die Grünen? (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Scham ist etwas ganz anderes!) Frau Spiegel, wenn Sie mit Ihrem Klimaschutz ernst genommen werden wollen, dann stellen Sie sich gleich hier hin und sagen: Die Abschaltung moderner, zuverlässiger Kernkraftwerke war ein Fehler. Wir appelieren an die nächste Bundesregierung, den Atomausstieg zu stoppen. Meine Damen und Herren, die sechs klimaneutralen Kernkraftwerke in Deutschland, die noch in Betrieb sind, müssen unbedingt über die Jahre 2021 und 2022 hinaus in Betrieb bleiben. Es geht um die Kernkraftwerke Brokdorf, Grohnde und Gundremmingen, die Ende dieses Jahres abgeschaltet werden sollen, und um die Kernkraftwerke Emsland, Neckarwestheim und Isar 2, die Ende des Jahres 2022 abgeschaltet werden sollen, nachdem sie uns über 30 Jahre lang sicher und zuverlässig klimaneutralen Strom geliefert haben. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Und eine ganze Menge Müll!) Wer sich darüber hinaus für die Zukunft der jungen Generation interessiert, sollte das Thema der Generationengerechtigkeit einmal unter folgenden Gesichtspunkten sehen: Mit der fehlgeleiteten Industriepolitik in Deutschland – dazu zählt nicht nur der Atomausstieg, sondern auch der Verbrennerausstieg und die Belastung der Industrie mit immer höheren Energiekosten – (Zuruf der Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD) vertreiben wir Investitionen, Forschung und Entwicklung und sorgen dafür, dass Deutschland den Anschluss an die Zukunft verliert. Wir sorgen dafür, dass die Jugend den Anschluss an die Zukunft verliert, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Durch die hemmungslose Überschuldung und immer neue Geldtransfers nach Europa und in die Welt engen wir die finanziellen Spielräume für die Zukunft immer weiter ein. Letztlich gefährdet diese Politik die Arbeitsplätze und den Wohlstand der Zukunft für die junge Generation. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Marco Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zuerst dem Kollegen Vogt von dieser Stelle aus alles Gute wünschen. (Beifall im Hause) Ich sage einmal so, es ist keine Selbstverständlichkeit, hier am Rednerpult zu reden und als Gast bzw. Kollege hier zu sitzen und zu sehen, wie jemand einen gesundheitlichen Schwächeanfall erleidet. Daher meine größte Achtung und die besten Genesungswünsche. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der Grünen hat heute eine Aktuelle Debatte angestoßen, die, wenn man dem Vorredner zuhört, eine gewisse Brisanz mit sich trägt. Es ist auch angesprochen worden, dass am Freitag wieder viele Leute in Deutschland auf die Straßen gehen, um ihre Belange – gerade der Jugend – noch einmal zu verdeutlichen, und welche Brisanz bei diesem Thema mitschwingt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als Landwirt und Familienvater glaube ich, hat es noch mehr Brisanz, indem man feststellt, dass die eigenen Kinder, die in der Schule sind, mitdiskutieren und die Themen aufgreifen und dann in den Berufsfeldern der Landwirtschaft und der Waldwirtschaft live miterleben – wie ich es von meinen Eltern in den letzten Jahrzehnten miterlebt habe –, dass sich etwas verändert. Wenn wir zwei Worte in dieser Diskussion noch nicht gehört haben, dann ist das einmal das Wort „Nachhaltigkeit“ und einmal das Wort „Perspektive“. Wenn wir diese zwei Worte verinnerlichen und in den vielen Themenbereichen diskutieren, dann brechen wir das herunter und fangen zuerst in einem familiären Umfeld, im eigenen tagtäglichen Leben an. Wir erleben dann in der Berufswelt – ich habe Land- und Waldwirtschaft angesprochen, aber alle Berufsfelder sind davon betroffen – einen Wandel. Ich finde es schade, dass der Wahlkampf hier heute auch eine Rolle spielt. Das kann man so machen, aber wenn man das Thema ernst nimmt, muss jedem bewusst sein, dass es in den nächsten Jahrzehnten für jeden eine Veränderung mit sich bringt. Die Herausforderung besteht doch darin, diese Veränderung in Deutschland zu vollziehen, indem wir unseren Lebensstandard in diesem Wohlstand erhalten, Arbeitsplätze nach wie vor erhalten und neue Arbeitsplätze kreieren bzw. ermöglichen. Ich sage nur das Wort „Transformation“ im Neudeutschen, das überall bei uns in den Arbeitsfeldern mitschwingt. Das ist doch die Herausforderung, dass wir als Politiker in einem Landesparlament für diejenigen, die am Freitag auf die Straße gehen, aber auch diejenigen, die zu Hause ihre Familien ernähren bzw. ihren Wohlstand sichern wollen, Zeichen setzen. Sie erlauben, dass man als Koalitionspartner bzw. koalitionstragende Fraktion der Liberalen noch einmal hervorhebt, in welchen Feldern wir unterwegs sind. Dann sind wir bei dem Thema der erneuerbaren Energien. Wir brauchen dort noch mehr Innovation und noch weitere Schritte, um erneuerbare Energien zu ermöglichen. Wir brauchen aber nicht nur einen Fortschritt in der Anzahl der Anlagen, sondern auch in der Akzeptanz der Bevölkerung, in der Speichertechnologie und im Netzausbau. (Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Oh ja!) Ich glaube, dass diese Aspekte in diesem Koalitionsvertrag, der seit dem 18. Mai in Rheinland-Pfalz von den drei regierungstragenden Fraktionen auf den Weg gebracht worden ist, verankert worden sind, um in den nächsten Jahrzehnten, aber auch in den nächsten 15 Jahren eine Zukunftsfähigkeit zu erreichen, indem wir den Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern sagen, bei ihnen zu Hause in der privaten Familienatmosphäre, aber auch bei ihnen als Arbeitnehmer und Arbeitgeber – denn wir sprechen von Mittelstand und Handwerk, die diese Transformation mitbegleiten müssen – sind wir auf einem guten Weg in Rheinland-Pfalz und werden alle mitnehmen, sodass wir ein Land der Zukunft und der Lebensfähigkeit auf den Weg bringen und begleiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme noch einmal zu den zwei Worten „Nachhaltigkeit“ und „Perspektive“. Nachhaltigkeit bedeutet für jeden Einzelnen, noch einmal zu überlegen, wie man seine Lebensweise nachhaltiger umsetzen und verändern kann. Ich sage als Landwirt und Vertreter der Landwirtschaft, die Landwirte sind auf dem Weg, sich zu verändern. Sie haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert und werden auch künftig die Veränderung mitbegleiten und sich verändern, genauso wie sich die Waldbauern verändern werden. Daher glaube ich, müssen wir denen auch die Unterstützung zukommen lassen, die diese Veränderung live in ihrem Betrieb und in ihrem Wirtschaften spüren. Daher ist der Weg, auf den wir uns in Rheinland-Pfalz gemacht haben, der richtige. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Kunz.
Patrick Kunz FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion! Herr Ehmann, Sie haben heute ein Thema zum Aufruf gebracht, bei dem man sehr deutlich merkt, dass am Sonntag Bundestagswahl ist. Auf den letzten Metern wollen Sie noch einmal kräftig die Farben, das Bild nachmalen, allein die Grünen wollten und könnten Klimaschutz. Doch wenn wir uns die Landespolitik konkreter anschauen, verblasst das übermalte Bild sehr schnell. Im konkreten Handeln versagen Sie und bringen nicht die PS auf die Straße, die in den Freitagsdemos gefordert wird. Sie sind nun schon lange als Grüne Teil dieser Regierung. Sie haben schon lange die Möglichkeiten, konkreten Klimaschutz voranzutreiben, und erreichen dennoch nicht das Ziel. Sie liefern nicht. Es war doch das Wahlkampfversprechen der Grünen bei der Landtagswahl: (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Irgendwie falsch, oder?) das 365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler. Anstatt zeitnah zu liefern, verschleppen Sie die ganze Sache und fliehen in teure Gutachten, die noch eingeholt werden müssen; denn neben den Schülern und Studenten gibt es die Berufspendler, die wir durch Anreize von der Straße herunterholen müssen, um das Klima zu schützen. Vergessen Sie hierbei nicht die Rentnerinnen und Rentner. Diese wollen die gleiche Mobilität haben. Darum fordern wir, die Freien Wähler, das 365-Euro-Ticket für alle in Rheinland-Pfalz. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Sehr geehrter Herr Braun, Sie und die Grünen wollen Klimaschutz betreiben. Ich kann Ihnen hier und heute sagen, Sie müssen nicht länger wollen. Sie sind Teil der Regierung. Sie können Klimaschutz betreiben. Oder scheitert Ihr Können an nachhaltigen und realisierbaren Ideen? Wie einfach wäre es für Sie gewesen, sich positiv in Sachen Klimaschutz einzubringen. Nach der Verkündung, dass es ein Batteriewerk bei Kaiserslautern geben wird, hätten Sie hier steil aus der Sonne kommen können. Klimaschutz durch einen nachhaltigen Kreislauf, in Kaiserslautern könnten Sie damit anfangen. Eine Recyclingfabrik, die ausgedienten Batterien in Rheinland-Pfalz zu einem zweiten Leben verhilft, steigert deren ökologischen Fußabdruck. Wer regional recycelt, schützt Kinder in Afrika vor Ausbeutung und Krankheit. Wer regional recycelt, schützt die Umwelt in Südamerika. Wer regional recycelt, schützt die Gesundheit der Anwohner an den Salzseen und deren Tiere. Sie, ich und wir alle in diesem Plenum könnten wesentlich mehr tun. Es wird nicht ausbleiben, dass Sie sich in Rheinland-Pfalz dafür starkmachen müssen, eine Solargigafabrik zu etablieren. Regional punktet der, der regional produziert, verkauft und recycelt. Wer den jungen Menschen, die auf der Straße für eine klimagerechte Zukunft kämpfen, eine Chance bieten will, der muss ihnen die Möglichkeit geben, Teil des Klimaschutzes zu werden. Wir Freien Wähler geben diesen Menschen eine berufliche Zukunft im Bereich Klimaschutz. Wir Freien Wähler fördern den Wirtschaftsstandort RheinlandPfalz. Wir machen Rheinland-Pfalz wettbewerbsfähig und nachhaltig. (Abg. Marco Weber, FDP: Wie denn?) Sehr geehrter Herr Braun, Sie und Ihre grüne Fraktion haben aber noch eine letzte Chance, wirklich etwas dafür zu tun und den Beweis anzutreten, dass Sie es mit dem Einbinden der Generation Klimawandel wirklich ernst meinen. Stimmen Sie in der morgigen Plenarsitzung unserem Antrag zur Klimaschutzkommission zu; denn das, was wir brauchen, ist eine unabhängige Klimaschutzkommission, die Mitglieder von Science for Future oder Mitglieder von Fridays for Future beinhaltet. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Wir, die Freien Wähler, laden Sie herzlich dazu ein, eine nachhaltige Klimaschutzpolitik zu machen und nicht nur grünen Etikettenschwindel zu betreiben. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie des Abg. Johannes Zehfuß, CDU)
Astrid Schmitt
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Anne Spiegel.
Anne Spiegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal meine herzlichsten Genesungswünsche an Herrn Abgeordneten Vogt. Ich glaube, Gesundheit ist das höchste Gut, das wir haben, und man kann nur hoffen, dass er bald wieder ganz gesund ist. (Vereinzelt Beifall im Hause) Ich möchte zunächst einmal entschieden dem Eindruck entgegentreten und empfinde das auch als eine Diskreditierung all jener Teilnehmenden – ich gehe davon aus, dass der globale Klimastreik am Freitag Tausende Demonstrationen weltweit nach sich ziehen wird –, ihnen zu unterstellen, sie seien instrumentalisiert worden. Dort werden, angefangen bei den Jüngsten – es werden auch Kindergartenkinder dabei sein, es werden auch Grundschülerinnen und Grundschüler auf den Demos dabei sein – – – (Abg. Michael Frisch, AfD: Das ist ja genau der Punkt!) – natürlich, da können Sie jetzt maulen, aber das wird genau so sein, dass das ein Thema ist, das alle Generationen umtreibt – (Abg. Michael Frisch, AfD: Kinderdemos!) – – bis hin zu den Grandparents for Future die Generationen zusammenkommen. Warum? Es gibt anscheinend eine Fraktion hier im Hause, die bestreitet, dass es den Klimawandel gibt, aber die Menschen, die am Freitag auf die Straße gehen, bestreiten das nicht, und die treibt dieses Thema um, und die finden, dass sich das Zeitfenster, um etwas zu tun, langsam schließt. Deshalb ist es richtig, dass es am Freitag einen globalen Klimastreik gibt. Den gab es im Übrigen im letzten Jahr auch schon einmal, und es ist auch richtig, dass die Proteste hier weitergehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass dieser Protest, diese Entschlossenheit, die am Freitag erneut auf die Straße getragen wird, und das Einfordern dessen, dass jetzt mutig und ohne weitere Zeit zu verplempern gehandelt werden muss, wichtig sind und wir alle das zum Anlass nehmen sollten, dafür zu sorgen, dass dieses sich schließende Zeitfenster jetzt genutzt wird, und alles dafür zu tun, konsequenten Klimaschutz umzusetzen. Warum? Da möchte ich kurz auf die Folgen eingehen, die uns sonst drohen und die schon längst auch hier in Rheinland-Pfalz angekommen sind. Extremwetterereignisse werden zunehmen. Dürre, Starkregen, Stürme, andere Wetterkapriolen und Wetterextreme werden zunehmen. Eine aktuelle Studie der World Weather Attribution besagt, dass sich nicht nur in Rheinland-Pfalz und in Deutschland, sondern global gesehen genau solche Extremwetterereignisse in Zukunft um den Faktor 1,2 bis 9 erhöhen werden. Das sind sehr alarmierende, besorgniserregende Fakten und Befunde, die vorliegen. Genau deshalb sollten wir keine Zeit mehr ins Land ziehen lassen. Wir müssen jetzt alles daran setzen, und ja, wir sind es auch den nachfolgenden Generationen schuldig, jetzt alles zu tun, damit unser Planet auch in Zukunft noch Lebensgrundlagen hat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Da stellt sich die Frage: Was kann man hier tun? Es wurde eben ein Vorschlag in den Raum gestellt, dem ich ganz klar widersprechen möchte; denn es wäre der grundfalsche Ansatz, zu meinen, dass ein Rollback, eine Rückkehr zur Atomenergie der allheilbringende Weg sei. Die Atomenergie ist völlig zu Recht eine auslaufende Energie auf dem absteigenden Ast; denn sie ist brandgefährlich, (Abg. Michael Frisch, AfD: Das machen die anderen Staaten!) und sie ist von vorgestern, und sie ist weder klimaneutral noch nachhaltig, sondern das, was jetzt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die wir in der Politik die Rahmenbedingungen gestalten müssen, vor uns liegt, ist doch, (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) dass sich jetzt die Kommunen, die Unternehmen, die Menschen und die Gesellschaft insgesamt auf den Weg zu einer Transformation machen, hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft, zu einer klimaneutralen Industrie. Genau das werden wir nur durch den entschlossenen Ausbau der erneuerbaren Energien in Rheinland-Pfalz, aber auch in ganz Deutschland erreichen. Das ist der richtige Weg. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Dann kommt in der Debatte wieder – auch dem möchte ich entschieden widersprechen –, was das alles kosten würde, wenn man Klimaschutzmaßnahmen ergreift. Da muss man gegenrechnen, was das alles kosten würde, wenn man genau dies nicht tun würde. Dort gibt es Berechnungen. Es gibt ein Forscherkonsortium, das für die Bundesrepublik Deutschland berechnet hat, dass die Folgen des Klimawandels jährlich 13 bis 19 % des deutschen Bruttoinlandsprodukts an Kosten nach sich ziehen würden. Daher muss ich auch dieser Argumentation entschieden entgegentreten. Ja, es wird kosten, unsere Gesellschaft umzubauen, aber wenn wir jetzt nicht entschlossen handeln, dann wird es viel, viel mehr kosten, und das ist nur die ökonomische Dimension, ganz abgesehen davon, dass wir dann auch langsam keine Lebensgrundlagen für die nachfolgenden Generationen mehr haben. Das wäre verantwortungslos, und das dürfen wir nicht zulassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Deshalb – damit komme ich zum Schluss – (Zuruf von der AfD: Sehr gut!) sind alle politischen Ebenen gefordert, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Klimaneutralität entschlossen voranzutreiben. Dafür brauchen wir, ja, auch eine Mobilitätswende. Wir brauchen auch beispielsweise eine Bauwende hin zu dem Rohstoff Holz, der ein sehr wichtiger ist. Der Wald ist nicht nur Opfer der Klimakrise, (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) er ist auch unser Verbündeter, wenn es darum geht, den Rohstoff Holz stärker zu nutzen. Das sind nur wenige Punkte, aber uns bleibt nicht mehr viel Zeit. Deshalb sollten wir jetzt entschlossen handeln. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP –
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht noch einmal der Abgeordnete Ehmann.
Fabian Ehmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal auch von meiner Seite und von meiner Fraktion alles Gute und gute Besserung an Herrn Kollegen Vogt. Es verwundert nicht, dass die AfD wieder die alte Leier von der Atomkraft abspult, und dass Sie auch irgendwie Angst vor einer möglichen Deindustrialisierung haben, verwundert auch nicht. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Wenn man aber im Land herumgeht und mit vielen Unternehmerinnen und Unternehmern, mit der Wirtschaft und der Industrie spricht, dann sieht man ganz klar, die Unternehmen, die Wirtschaft und die Industrie haben sich bereits auf den Weg in Richtung Klimaneutralität gemacht. Sie warten aber auf klare, verlässliche Rahmenbedingungen, (Abg. Michael Frisch, AfD: Genug bezahlbaren Strom zum Beispiel!) um auf dem Weg zur Klimaneutralität in die Technologien investieren zu können. Wenn man mit der BASF spricht, hört man genau das. Die Industrie wartet auf klare und verlässliche Rahmenbedingungen. Gerade Chemie-, Stahl- und Zementindustrie müssen die Weichen in Richtung Klimaneutralität jetzt und nicht erst in zehn oder 15 Jahren stellen; denn hier haben wir es mit Investitionszyklen von zehn bis 20 Jahren zu tun. Diese Investitionen werden nur einmal getätigt. Das heißt, wenn jetzt in die falschen Technologien investiert wird, weil einfach die Rahmenbedingungen nicht stimmen, weil nicht klar ist, dass die Rahmenbedingungen für die Industrie so gestellt werden, dass sich klimaneutrale Technologien in den Dreißigern und Vierzigern rechnen, dann wird hier nicht investiert. Das zeigt auch, Klimapolitik ist nicht nur reine Klimapolitik, sondern Klimapolitik ist auch Wirtschaftspolitik, sie sichert unseren Standort und zukunftsfähige und nachhaltige Arbeitsplätze. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Früher hieß es, mit grünen Ideen werden schwarze Zahlen geschrieben. Damit haben wir angefangen, Unternehmen für Nachhaltigkeit zu begeistern. In Zukunft wird es heißen, dass man nur noch mit grünen Ideen schwarze Zahlen schreiben kann, weil die Finanzwirtschaft und alle erwarten, dass sich unsere Unternehmen in Richtung Klimaneutralität aufmachen. Wenn wir es nicht hier machen, dann machen es andere Märkte auf der Welt und exportieren ihre Technologie irgendwohin. Deswegen muss RheinlandPfalz Vorreiter bei grünen Technologien und bei Green Tech werden. Dafür sorgen wir auch bei uns in der Koalition. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP) Wir haben im Wahlkampf immer nur viel darüber geredet, was der Klimaschutz kostet. Deswegen will ich mit den Worten der Ministerin abschließen: Kein Klimaschutz wird für uns viel teurer werden als diese Investitionen, die wir jetzt tätigen. Wir müssen Klimaschutz machen; (Glocke der Präsidentin) denn kein Klimaschutz wird uns alles kosten. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Astrid Schmitt
Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Schreiner.
Gerd Schreiner CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zu Beginn ganz herzlich bei Ihnen allen für die guten Wünsche für unseren Kollegen Tobias Vogt bedanken. Ich höre, es geht ihm schon wieder ein bisschen besser. Wir wünschen ihm auch namens der CDU-Fraktion alles Gute. Ich möchte die Rede, die er angefangen hat, gut zu Ende führen; denn im Kern ist der Punkt, der noch nicht gesetzt war: Dort, wo die CDU in Rheinland-Pfalz auf kommunaler Ebene regiert, wird Klimaschutz konkret und richtig gut gemacht. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wissen Sie, Herr Ehmann, ich kenne Sie gut genug, um zu wissen, ich muss Sie bei Ihrer Jungfernrede nicht schonen. Wenn man zehnmal „Klima“ gesagt hat, hat man damit noch gar nichts fürs Klima getan. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Guter Gag!) Genau so wird hier in diesem Hause von der Ampel Politik gemacht. Das ist im Rhein-Hunsrück-Kreis schlicht und ergreifend seit Jahren und Jahrzehnten anders. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Da draußen scheint die Sonne, und ich verrate Ihnen etwas: Weil der RheinHunsrück-Kreis zu weit über 100 % bilanziell klimaneutral ist, kommt der Strom für diese Lampen aus Simmern, heute, jetzt, gerade im Moment. (Zurufe der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Giorgina Kazungu-Haß, SPD – Weitere Zurufe aus dem Hause) Jetzt würde ich mir wünschen, (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) dass Sie, die Sie seit Jahren in diesem Land Verantwortung haben, in der Landesregierung genauso viel geleistet hätten, wie die Kommunalpolitiker in diesem Land, insbesondere da, wo die CDU regiert. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Abschließend, weil es mir so auf der Zunge brannte und ich es so gerne beim letzten Mal gesagt hätte, Frau Kollegin Bätzing-Lichtenthäler, Sie haben mir eine riesige Freude gemacht, als Sie hier am Pult die CDU mit einem Opel Manta verglichen haben. Welch ein Kompliment, mit solch einem Kultauto verglichen zu werden. (Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Ja, es ist ein echter Klassiker (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dreckschleuder! – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und hat in den letzten zehn Jahren eine Wertsteigerung von 219 % hingelegt. Mit solch einem Auto verglichen zu werden, bedeutet, da, wo die Union regiert, da, wo die Union Verantwortung übernimmt, da, wo es richtig wichtig wird, wissen die Menschen, auf die Union können sie sich verlassen, mit der Union gibt es eine echte Wertsteigerung, mit der Union gibt es eine funktionierende Energiewende. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Astrid Schmitt
Dem Präsidium liegen noch zwei Wortmeldungen in der zweiten Runde vor. Ich erteile dem Abgeordneten Weber das Wort. (Zuruf aus dem Hause) Herr Kollege Weber, Entschuldigung, ich hatte eben zu Herrn Kollegen Schönborn geblickt, er hat verneint. Es tut mir leid, dem Präsidium ist die Wortmeldung entgangen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ich mache dann danach!) – Sie sprechen danach, das ist wunderbar. Danke schön.
Marco Weber FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Schönborn hat mir in der ersten Runde Futter genug gegeben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, gerade mit Blick auf den Vorredner von der CDU einige Dinge klarzustellen. Herr Schreiner, Sie können sich hier hinstellen und sich als grünen Saubermann deklarieren, in den Kommunen in Rheinland-Pfalz das grüne Mäntelchen angehabt zu haben. In Wahrheit hat es aber in den letzten 16 Jahren eine Bundesregierung unter einer CDU-Führung nicht geschafft, bei den erneuerbaren Energien, ob im Biogasbereich, im Windkraftbereich oder bei der Solarenergie, eine Weiterentwicklung zu erreichen. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Ich finde es wirklich bemerkenswert, sich hier hinzustellen und in RheinlandPfalz diese Politik schönzureden: (Zurufe der Abg. Christian Baldauf und Johannes Zehfuß, CDU) Wir wären in Rheinland-Pfalz und in Deutschland viel weiter; denn wir hätten den Landwirten eine Zukunftsmöglichkeit gegeben, indem wir eine Weiterentwicklung des Ausbaus von Biogas etc. ermöglicht hätten. (Zufluss Abg. Johannes Zehfuß, CDU) Da ist in Deutschland aber 16 Jahre lang nichts passiert. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU – Weitere Zurufe von der CDU) Herr Baldauf, reden Sie mit Ihrem Wählerklientel, mit der Biogasbranche. Wir werden heute beim Parlamentarischen Abend hoffentlich von der Landwirtschaftskammer und den Bauernverbänden hören, dass gerade bei dem Bereich der erneuerbaren Energien von der Bundesebene keine Weiterentwicklung oder Innovation gekommen ist. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Ich lache mich kaputt!) Erlauben Sie mir als Liberaler heute den Satz zu sagen, Verbotspolitik ist keine Innovationspolitik. (Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU – Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Innovationspolitik ermöglicht in Deutschland und Rheinland-Pfalz dem Mittelstand, Arbeitsplätze zu schaffen und den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies ermöglicht dem Verbraucher und dem Stromabnehmer Preise, die in einem adäquaten Rahmen liegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wiederhole das Wort „Nachhaltigkeit“. Bitte bedenken Sie künftig in Ihrer Arbeit und Ihren Parteiprogrammen zu Hause, auf kommunaler Ebene und auf Landesebene diesen Begriff der Nachhaltigkeit. (Glocke der Präsidentin) Die Nachhaltigkeit ist eine der Lösungen, neben der Landwirtschaft und dem Waldbau, unser Klima stabil zu halten. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Astrid Schmitt
Herr Kollege Frisch, ich bitte Sie um Geduld, weil sich auch Frau Müller gemeldet hat. Das ist uns entgangen bzw. das Präsidium hat mit den Knöpfen gekämpft. Wenn Sie gestatten, kann erst Frau Müller sprechen. Es tut mir leid, aber es muss sich alles erst einspielen. Vielen Dank.
Dr. Tamara Müller SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Auch wir von der SPD-Fraktion senden Herrn Vogt die besten Genesungswünsche und hoffen, dass er ganz schnell wieder bei uns im Plenarsaal sein kann. Liebe CDU, es gibt durchaus – Sie mögen es kaum glauben – Orte, die klimaneutral sind und einen SPD-Bürgermeister haben. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
Martin Haller SPD
Viele!) Ich möchte an meinen Punkt aus der ersten Runde anschließen. Das ist der Punkt, dass die jungen Menschen gehört und respektiert werden sollen. So ist es im Titel vermerkt. Es geht um die Zukunft der jungen Menschen. Dazu gehört die Anerkennung des vom Menschen gemachten Klimawandels. Es hat mich zwar nicht verwundert, aber etwas verärgert, dass letzten Donnerstag im SWR der Spitzenkandidat der AfD einmal mehr wiederholt hat, was Sie im Ausschuss vorgetragen haben. Insbesondere Deutschland brauche – sinngemäß – keinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, da es nichts bringen würde. (Zuruf von der AfD: Das hat er gar nicht so gesagt!) Es ist nachvollziehbar, dass es sich schwierig darstellen kann, die teilweise sehr komplexen Zusammenhänge beim Klimawandel nachvollziehen zu können, die uns von den Wissenschaftlern dargelegt werden. Selbst die jungen Menschen formulieren ihre Standpunkte, die wissenschaftlich gestützt sind, sehr verständlich für die Allgemeinheit. Glauben Sie mir, wie wir hier und heute über den Klimaschutz reden, das wird von den jungen Leuten draußen wahrgenommen. AfD, Ihre getroffenen Äußerungen sind eine Beleidigung für die jungen Menschen, die am Freitag wieder auf die Straße gehen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Erkennen Sie endlich an, dass der Klimawandel zu einem großen Teil durch den Menschen verursacht wurde und also auch der Mensch dafür Sorge zu tragen hat, das Schlimmste zu verhindern. Sie werben doch mit dem Slogan „Deutschland. Aber normal.“. Ich sage Ihnen eines: Wenn es die demokratischen Fraktionen in diesem Land, in diesen Parlamenten nicht geben würde, wären wir noch ganz weit weg davon, und von dem (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ging es diesem Land besser!) – genau –, (Abg. Jens Guth, SPD: Das halten wir aber fest!) was wir, die Demokraten, beim Klima unter normal verstehen, wäre nicht mehr viel übrig. (Glocke der Präsidentin) Auf die Definition Ihres „Normal“ und wie man damit zum Klimaschutz beitragen kann, bin ich gespannt. (Abg. Jens Guth, SPD: Ihr seid antidemokratisch!) Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der AfD)
Astrid Schmitt
Für die AfD-Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende Frisch. (Abg. Jens Guth, SPD: Die Antidemokraten kommen jetzt! –
Michael Frisch AfD
Herr Guth, lassen Sie doch Ihre Pöbeleien von der linken Seite. Wir wissen, welch Geistes Kind Sie sind. Sie müssen sich nicht in jeder Sitzung von Neuem beweisen. Die Ministerin hat eine Philippika gegen die Atomenergie vom Stapel gelassen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zu Recht!) Frau Ministerin, ich weiß nicht, ob das nur in Ihrer grünen Blase in Deutschland so ist oder ob man überhaupt nicht wahrnimmt, welche Prozesse und Entwicklungen weltweit stattfinden. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie leben doch in Ihrer Blase!) Es gibt zahlreiche Staaten dieser Erde, die die Atomenergie ausbauen. (Abg. Dr. Bernhard Braun BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht!) Die Niederlande, Kanada und Indien: Man forscht daran, neue Reaktoren zu entwickeln, die den Reiz haben, den Atommüll, der vorhanden ist und der uns große Probleme bereitet, aufzuarbeiten und damit Energie zu erzeugen. (Abg. Dr. Bernhard Braun BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist falsch!) Was machen Sie stattdessen? Sie bauen ständig neue Windkraftanlagen, teilweise in Waldbereichen. Sie pflastern und betonieren unser Land damit zu. Sie beziehen Atomstrom aus unsicheren belgischen und französischen Atomkraftwerken, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. (Abg. Dr. Bernhard Braun BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch falsch!) Sie machen das in einer durchaus heuchlerischen und doppelbödigen Art und Weise. Hinzu kommt, dass Sie unseren Bürgern damit Lasten auferlegen. Sie bekämpfen die Erderwärmung mit einer Politik der sozialen Kälte, nämlich mit den höchsten Strompreisen in ganz Europa, die auch Hartz-IV-Empfänger bezahlen müssen, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD – Zuruf der Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD) Frau Ministerin, vielleicht haben Sie wahrgenommen, dass selbst Greta Thunberg und der IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) die Atomenergie als eine interessante Alternative zu den Erneuerbaren bezeichnen, weil damit die Möglichkeit besteht, klimaneutral und langfristig große Energiemengen zu erzeugen. (Zuruf von der SPD: Dann müssen Sie aber weiterlesen!) Das Fazit ist ganz klar: Die Grünen verweigern sich dem technologischen Fortschritt. (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sind in Ihrer Ideologie so zubetoniert, dass sie nicht mehr in der Lage sind, über den Tellerrand ihrer grünen Blase hinauszuschauen. (Beifall der AfD – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Präsidentin) Herr Weber, wenn Sie sagen, wir wollen statt Verbote Innovation, dann frage ich mich, wie die FDP ernsthaft in Rheinland-Pfalz und vielleicht demnächst auf Bundesebene mit dieser grün-ideologischen Partei koalieren kann. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat sich der Abgeordnete Wefelscheid zu Wort gemeldet. (Abg. Dr. Bernhard Braun BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Joa muss noch reden!)
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss mich an die Diktion hier im Hause noch gewöhnen. Es ist sehr laut gewesen. Man hat hier gern geschrien, habe ich gemerkt. Ich muss noch etwas üben, damit ich den Level von Herrn Weber oder anderen beherrsche. Eigentlich wollte ich eine Sachfrage ansprechen. Frau Spiegel hat richtigerweise erwähnt, dass das Thema „Bauen mit Holz“ für die Zukunft eine große Bedeutung hat. Wenn man das Klima schützen will, müssen wir wegkommen von Beton hin zu Holz, weil man Holz als CO -Speicher verbaut. Frau Ministerin, die ganze Debatte über Holz kommt in Rheinland-Pfalz ein wenig zu kurz. Ich habe in der Sommerpause Puderbach besucht. Dort, im Norden von Rheinland-Pfalz, haben wir das größte Sägewerk. Dieses hat angebaut. Es macht jetzt Holzfertigelemente, weil künftig mit Holz gebaut werden soll. Ich habe den Geschäftsführer gefragt, woher das Holz kommt. Überwiegend kommt es aktuell noch aus heimischer Produktion. Es ist überwiegend bzw. fast nur Nadelholz. Das ist natürlich ein Problem, wenn wir als Folge des Klimawandels diskutieren, dass Fichtenwälder durch Mischwälder ersetzt werden. Wir müssen aufpassen, nicht Gefahr zu laufen, dass am Ende des Tages das Holz importiert werden muss. Ich habe ihn gefragt, woher er es sonst bezieht. Er sagte, es kommt aus Übersee, aus Kanada oder Russland. Das kann für ein waldreiches Land, wie Rheinland-Pfalz es ist, nicht das Ziel sein. Deshalb wollte ich die Gelegenheit nutzen, noch einmal für das Thema zu sensibilisieren, weil Sie es angesprochen haben. Bei allem Naturschutz müssen wir auch daran denken, wir haben einen Wirtschaftswald. Dieser muss vielleicht im Einvernehmen mit der holzverarbeitenden Industrie so aufgestellt werden, dass wir keine weiten Exportwege haben, sondern heimisch produziert und verarbeitet wird. Ich wollte die Gelegenheit nutzen. Ich hoffe, es ist angekommen. Vielleicht kann man das bei Gelegenheit im Ausschuss vertiefen. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Astrid Schmitt
Damit sind wir am Ende des zweiten Teils der Aktuellen Debatte. Wir kommen zum dritten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Auswirkungen des Afghanistan-Debakels auf Rheinland-Pfalz und Konsequenzen ziehen auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/1129 – Für die AfD-Fraktion spricht der Fraktionsvorsitzende Frisch.
Michael Frisch AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Niemand würde ernsthaft heute noch bestreiten, dass Afghanistan zum Inbegriff des Scheiterns westlicher Interventionspolitik geworden ist. Als die USA und ihre Verbündeten im Jahr 2001 ihre Antiterrormission starteten, taten sie dies mit dem Versprechen, Frieden, Demokratie und Menschenrechte in die Region zu bringen. Nation Building und Implementierung westlicher Werte waren das erklärte Ziel. Doch innerhalb weniger Tage zerplatzten diese Illusionen wie eine Seifenblase. Was nach dem Abzug der NATO-Streitkräfte bleibt, sind archaische Verhältnisse unter einem radikal-islamischen Terrorregime, das im Untergrund nie aufgehört hatte zu existieren. Am Ende waren weder die NATO und noch viel weniger die afghanische Armee fähig und willens, die Machtübernahme der Taliban zu verhindern. Leidtragende dieser Entwicklung sind Millionen von Frauen, die nun wieder in den Nikab gezwungen und von jeder Teilhabe und Bildung ausgeschlossen werden. Leidtragende sind die Kinder, die jetzt den Islamisten und ihren Radikalisierungsstrategien schutzlos ausgeliefert sind. Auch viele Männer, die sich im Kampf für Menschen- und Bürgerrechte offen gegen die Taliban gestellt haben, gehören zu den Opfern der veränderten Verhältnisse. Es stimmt, Deutschland hat eine besondere Verantwortung gegenüber jenen Menschen, die die Bundeswehr in Afghanistan aktiv unterstützt haben. Diese Ortskräfte sind ein hohes Risiko eingegangen, indem sie unseren Soldaten halfen und dabei auf unseren Schutz vertrauten. Es war deshalb richtig, sie mit ihren Familien außer Landes zu bringen und damit dem lebensbedrohlichen Zugriff der Taliban zu entziehen. Was aber ist darüber hinaus zu tun? Grüne und SPD haben im Integrationsausschuss eine Verantwortung Deutschlands für alle afghanischen Frauen reklamiert. Dem widersprechen wir entschieden. Natürlich lässt auch uns das Schicksal dieser Menschen nicht kalt, aber wir haben ihre Lage weder herbeigeführt noch können wir irgendetwas daran ändern. Wissen Sie eigentlich, wie viele Einwohner Afghanistan hat? Es sind 40 Millionen. Wir sprechen also über schätzungsweise 20 Millionen Frauen. Wollen Sie diesen Frauen ernsthaft Asyl anbieten und sie nach Deutschland holen, oder wollen Sie weitere Versuche starten, die patriarchalischen Strukturen des Landes von außen zu verändern, nachdem alle bisherigen Bemühungen krachend gescheitert sind? Meine Damen und Herren, nein, so bitter es ist, wir müssen uns eingestehen, dass wir hier an die Grenzen unserer Möglichkeiten stoßen. Politik ist die Kunst des Machbaren und nicht der Ort für gutmenschliche Illusionen, die am Ende nichts verbessern, aber oft vieles verschlimmern. Wir haben immer gesagt, dass wir den Menschen vor Ort und in der Region gemeinsam mit den anderen europäischen Staaten helfen wollen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln könnten wir dort vor allem auch für die Frauen und Kinder viel mehr als hier bei uns tun. Das ist letzten Endes das Entscheidende und eine AfD-Position, die mittlerweile auch von anderen Parteien geteilt wird. Es geht aber nicht nur um die Grenzen unserer Aufnahmefähigkeit. Es geht auch und vor allem um die Sicherheit unserer Bürger. Ich zitiere aus der BILD: (Zuruf von der SPD) „Es waren dramatische Szenen, die sich am Flughafen von Kabul abspielten. Ohne jede Überprüfung stürmten Menschen in die Transportmaschinen der (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Wer jung, männlich, kräftig und gewaltbereit war, hatte die besten Chancen zu den Flugzeugen zu kommen – unter ihnen auch schwerste Straftäter und Menschen, die aus Deutschland abgeschoben worden waren.“ (Zuruf von der SPD: Das stimmt nicht! – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Inzwischen musste selbst der Bundesinnenminister einräumen, dass unter den ausgeflogenen Personen zahlreiche Schwerkriminelle waren, in Deutschland rechtskräftig verurteilt, abgeschoben, mit Einreiseverbot belegt und jetzt wieder hier. Meine Damen und Herren, das ist ein Skandal. Dieser Skandal besorgt unsere Bürger mit Recht; denn abgesehen von erheblichen Integrationsproblemen und hohen Sozialkosten haben wir schon jetzt eine starke Überrepräsentation afghanischer Täter bei Gewalttaten, insbesondere gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Jede zehnte Gruppenvergewaltigung in Rheinland-Pfalz geht auf das Konto junger afghanischer Männer. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das war ja klar, dass so was kommt!) Jede Zuwanderung aus einem Kulturkreis, in dem Frauenrechte verachtet werden, erhöht das Risiko solch schrecklicher Taten. Ich frage alle die, die jetzt einer solchen Zuwanderung das Wort reden: (Zuruf der Abg. Ellen Demuth, CDU) Wollen Sie etwa den Eltern eines geschändeten 15-jährigen Mädchens erklären, (Glocke der Präsidentin) ihr Kind sei ein unvermeidbarer Kollateralschaden einer humanitären Einwanderungspolitik geworden? Nein, meine Damen und Herren, das ist das Gegenteil von humanitär. Das ist zynisch, und das ist schlichtweg verantwortungslos. (Beifall der AfD – Zurufe von der SPD: Das ist zynisch!) Ich sage Ihnen an dieser Stelle ganz deutlich, wir haben eine primäre Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlergehen unserer eigenen Bürger. Deshalb lehnen wir als AfD jede weitere Asylzuwanderung aus Afghanistan ab. (Glocke der Präsidentin) 2015 darf sich nie mehr wiederholen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Astrid Schmitt
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Kazungu-Haß.
Giorgina Kazungu-Haß SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Frisch, mutig, das kann man Ihnen tatsächlich nicht absprechen. Sie stellen sich hier in gewohnter Performance als Oberstudienrat der Nation hin und belehren uns gern auch mit erhobenem Zeigefinger zur Asyl- und Sicherheitspolitik. (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Das ist ja Ihre Stärke!) Ihr Parteivorsitzender Chrupalla hat dabei doch die Linie der AfD längst gezeichnet und lässt erkennen, dass Ihnen Recht und Gesetz mindestens dehnbare Begriffe sind. Internationale Verträge sind Ihnen offenbar Schall und Rauch. Er fordert nämlich dazu auf, alle Asylsuchenden an der Grenze abzuweisen und ruft damit die Bundesrepublik Deutschland zum Völkerrechtsbruch auf. Wir aber bleiben vertragstreu. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist die Partei des Rechtsstaats. Wir sind verfassungstreu. Die Ortskräfte haben Sie eben, naja, nicht wirklich ausgenommen, aber erwähnt. Gott sei Dank ist das Schicksal der Menschen aus Kriegsgebieten nicht von Ihrer Güte und Idee abhängig. Was allerdings tatsächlich stimmt, die Verantwortung gegenüber den Ortskräften haben wir als westliches Bündnis im Besonderen. Ja, es ist sogar eine moralische Verpflichtung. Ich will das hier auch nicht verschweigen, die Situation der Ortskräfte schwächt westliche Armeen in Zukunft, wenn sie in Einsätzen Ortskräften glaubwürdig Schutz für ihre Arbeit versprechen. Deswegen ist es auch eine Frage unserer strategischen Wehrhaftigkeit. Die AfD hat allerdings den Einsatz in Afghanistan immer nur aus ihrer isolationistisch-nationalen Brille betrachtet. Noch in einer Pressemitteilung vom 3. März 2021 fordert die AfD-Bundestagsfraktion den sofortigen Abzug der Bundeswehr und der Hilfsorganisationen, die Sie eben gerade noch genannt haben: Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland wird nicht am Hindukusch verteidigt. – Der Effekt des vor allem vom ehemaligen Präsidenten Trump provozierten schnellen Abzugs ist heute bekannt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Biden hat abgezogen!) In dieser Pressemitteilung geht es übrigens mit keinem Wort um die Ortskräfte. Sie schreiben im Gegenteil sogar explizit nur von deutschen Unterstützungskräften. Deswegen sparen Sie sich bitte auch in Ihren Pressemitteilungen die Krokodilstränen. Die Opfer der Taliban sind vor allem die Frauen in Afghanistan. Ich bin Lehrerin. Es zerreißt mir das Herz, wenn ich die Berichte von Frauen lese, die, nur weil sie Kindern das Lesen und Schreiben beibringen, nun mit Strafe oder sogar mit dem Tod rechnen müssen. (Staatsminister Roger Lewentz: Ganz richtig!) Wir fordern deswegen als SPD-Fraktion geschlechtersensible Asylverfahren; denn es gibt immer noch viel zu viele Orte auf der Erde, auf der das bloße Frausein schon Lebensgefahr bedeutet. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Haben Sie davor ein wenig Respekt. Ich bitte Sie alle, schauen Sie auf diese Frauen, die nun gänzlich unsichtbar gemacht werden sollen. (Zuruf der AfD: Alle!) Es kann keinen Feminismus ohne den Willen zur Rettung der afghanischen Frauen geben. Sie sprechen von Sicherheit für deutsche Frauen. Ich bin auch eine. Ich bin sogar Vorsitzende eines Trägervereins eines Frauenhauses. Ich will nicht nur Sicherheit für deutsche Frauen, sondern für alle Frauen in diesem Land. Diese Unterstellung, wir würden fahrlässig die Gefährdung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes in Kauf nehmen, weise ich entschieden zurück. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die SPD hat durch Helmut Schmidt überhaupt erst den Grundstein der Terrorismusbekämpfung gelegt. Naivität ist uns fremd. Die Sicherheit der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland hat für uns oberste Priorität. Das Land Rheinland-Pfalz kommt der Aufgabe der Strafverfolgung in aller Konsequenz nach. Dafür stehen nicht zuletzt auch unser Innenminister Lewentz, unser Justizminister Mertin und die hervorragenden Kräfte der Polizei und Justiz. (Abg. Michael Frisch, AfD: Das nützt den Opfern doch nichts!) Auch das ist von hoher Relevanz. Zuletzt erwarte ich von CSU-Bundesinnenminister Seehofer – das ist er zurzeit noch –, dass er aktiv daran arbeitet, dass Gefährder identifiziert werden und entsprechend gehandelt wird. Warum also diese Debatte heute? Das haben Sie bereits der RHEINPFALZ gesagt, Herr Frisch: „Afghanistan wird das beherrschende Thema in der öffentlichen Debatte der nächsten Wochen sein. Das ist für uns“ – also die AfD – „sicherlich kein Nachteil. Denn die dadurch drohende Asylzuwanderung ist eines unserer Kernthemen.“ Entlarvend. Danke schön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Astrid Schmitt
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dirk Herber.
Dirk Herber CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich hätte mir gewünscht, dass ich in dem neuen Deutschhaus als Erstes ein Thema zu besprechen bekomme, das von findigen Fachpolitikerinnen und findigen Fachpolitikern auf die Tagesordnung gesetzt wird, und wir uns streiten, um uns gegenseitig von dem richtigen Weg zu überzeugen. Jetzt ist es aber eine Aktuelle Debatte der AfD geworden. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage Ihnen, wir waren uns zuerst gar nicht so sicher, wer bei uns reden soll. Zuerst dachten wir, der Titel „Auswirkungen des Afghanistan-Debakels auf Rheinland-Pfalz und Konsequenzen ziehen“ sollte vielleicht von unserer bildungspolitischen Sprecherin Jenny Groß besprochen werden, weil uns die Kollegen der AfD über diesen Titel auf die Schwierigkeiten des Integrationsprozesses aufgrund der Unkenntnis in der Verschriftlichung deutscher Sprache hinweisen wollten. (Beifall bei der CDU – Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Wir haben uns dann aber doch entschieden, dass es ins Innenressort fällt, weil wir hier die Integration maßgeblich verortet sehen. Ich war überrascht, wie Sie Ihre Eingangsrede begonnen haben, aber im späteren Fluss kamen Sie doch wieder darauf, wohin Sie eigentlich immer wollen. Das ist das diffuse Schüren von Ängsten. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Das ist Ihr einziger Zweck, in diesem Parlament zu sitzen, ohne etwas anderes im Sinn zu haben. (Beifall der CDU) Wir alle mussten schmerzhaft feststellen, dass militärische Einsätze, die wir allein zur staatspolitischen Umgestaltung anderer Länder durchführen, auch nach jahrzehntelangem Bemühen nicht zum Erfolg führen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Ach!) Auch die Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr, die zum Ende das zweitgrößte Truppenkontingent gestellt haben, haben tapfer dafür gekämpft, dass von der Extremistentruppe al-Qaida von Afghanistan aus keine Gefahr mehr ausgeht. Deswegen werden unsere Freiheit und unsere Sicherheit sehr wohl am Hindukusch verteidigt. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Sven Teuber, SPD) Für diesen Auftrag, dass eine Generation von Afghanen und vor allem Frauen und Mädchen, die den Zugang zur Bildung hatten, bessere Chancen haben, sind 54 unserer Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan gefallen. Deshalb schmerzen die aktuellen Entwicklungen umso mehr. Die Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr haben uns in diesem Einsatz aber nur gezeigt, dass sie über 20 Jahre in der Lage waren, alle Aufträge zu erfüllen, die ihnen der Deutsche Bundestag gegeben hat. Die Bundeswehr hat am Ende unter schwierigsten Bedingungen auch mehr als 5.300 Menschen aus 45 Ländern in Sicherheit gebracht. Dafür gebührt unseren Soldatinnen und Soldaten unsere Hochachtung und unser Dank. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Völlig zu Recht bekam Brigadegeneral Jens Arlt hierfür vor wenigen Tagen stellvertretend für die 500 Soldatinnen und Soldaten des Evakuierungsverbands vom Bundespräsidenten das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Ja, wir haben mit dem Fall von Kabul eine menschliche Tragödie erlebt, für die die Politik Mitverantwortung trägt. Der Rückblick auf den Afghanistan-Einsatz ist sicherlich eine politische Zäsur, die uns dazu zwingt, über unsere eigene Rolle, unsere Möglichkeiten, ihre Grenzen, aber auch unsere Verantwortung in der Welt neu und selbstkritisch nachzudenken. Deutschland verdient eine Sicherheitspolitik, die Lehren aus 20 Jahren Afghanistan zieht. Werte Kollegen der AfD, ich weiß nicht, mit welchen Informationen Sie Ihre Schlüsse aus der Evakuierung ziehen, aber Sie beleuchten wie immer nur einseitig. Ich war mit meinem Kollegen Marcus Klein schon vor zwei Wochen auf der Air Base in Ramstein, um uns mit den amerikanischen Streitkräften, mit den dort eingesetzten Bundeswehrsoldaten und mit den dort eingesetzten Kräften unserer rheinland-pfälzischen Polizei auszutauschen und uns ein eigenes Lagebild zu verschaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir wieder einmal festgestellt haben: Wir können froh sein – wir von der CDU sind das im Speziellen –, dass wir mit den Vereinigten Staaten von Amerika einen Bündnispartner Deutschlands in Rheinland-Pfalz stationiert haben, der mit seinen Fähigkeiten und der vertrauensvollen Zusammenarbeit unsere Sicherheitsarchitektur stützt. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Philipp Fernis, FDP, und Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Wir konnten erleben, mit welcher Präzision, aber auch mit welcher Empathie die Amerikaner die mehr als 28.000 evakuierten Afghanen in dieser riesigen Zeltstadt untergebracht und nach Sicherheitsüberprüfungen in die USA ausgeflogen haben. Mehr als 28.000! Warum sage ich diese Zahl noch einmal? Nun, einfach um sie in das Verhältnis zu den rund 420 Menschen, die in Rheinland-Pfalz aus Evakuierungsflügen aufgenommen worden sind, zu setzen. Wie wir mit diesen Menschen umgehen, erzähle ich Ihnen gern in der zweiten Runde. (Beifall der CDU)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordnete Pia Schellhammer das Wort.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die unerträglichen Bilder vom Kabuler Flughafen werden wir alle nicht vergessen. Das tödliche Chaos beim Start der Transportflugzeuge, die Verzweiflung in den Gesichtern, dieses Entsetzen bleiben uns in Erinnerung. Vor diesem Hintergrund ist das, was wir heute beim Start der Debatte erlebt haben, einfach zynisch und menschenverachtend. Der Redebeitrag der AfD hat wieder einmal offengelegt, dass Sie sich nicht zu schade sind, selbst eine solch humanitäre Katastrophe dafür zu nutzen, Angst zu schüren und unsere Gesellschaft zu spalten. Das ist zynisch, und das ist menschenverachtend. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP) Sie haben damit gezeigt, dass Ihnen das Schicksal der Menschen völlig egal ist. (Abg. Ellen Demuth, CDU: So ist das!) Ihnen ist es völlig egal, wie es den Frauen, Kindern, Menschen in Afghanistan geht, weil Sie hier wieder ein Narrativ bedienen können, das wir leider schon so oft in den Plenardebatten von Ihrer Seite hören mussten, nämlich immer wieder die Gleichsetzung von Kriminalität und Zuwanderung. Sie versuchen immer wieder in Ihren Erzählungen vom Redepult, jetzt im neuen Plenarsaal, diese Gleichsetzerei von gefährlicher Zuwanderung zu produzieren. Sie brauchen diese Angstmacherei, weil das ist der Nährboden, auf dem sich diese Partei gegründet hat. Wir werden es aber immer wieder entlarven. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die Lage der Menschen vor Ort in Afghanistan ist zu ernst, um nicht tatsächlich über Konsequenzen zu sprechen. Wir müssen erst einmal festhalten, dass an diesem humanitären Desaster die Bundesregierung tatsächlich Mitschuld trägt. Wir als Grüne haben frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, aber tatsächlich gab es keine frühzeitige Evakuierung der Ortskräfte. Das wäre vermeidbar gewesen, und es wäre vermeidbar gewesen, dass sich Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr durch diese Evakuierungsaktion noch einmal zusätzlich in Gefahr gebracht haben. Das wäre vermeidbar gewesen. So hat beispielsweise auch die Landesregierung gehandelt. Frühzeitig hat unsere Integrationsministerin Katharina Binz am 20. Juli den Bundesinnenminister angeschrieben und auf das Schicksal der Ortskräfte hingewiesen. Die Hinweise waren vorhanden. Auch die Landesregierung hat sie gesehen. Wenn wir über weitere Konsequenzen sprechen, dann müssen wir doch sehen, dass es jetzt jeden Tag um Menschenleben geht. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Die Bundesregierung war stets von dem Ziel getragen, ihrer besonderen Verantwortung gegenüber den Ortskräften zu jedem Zeitpunkt nachzukommen.“ Auch diese Aussage ist leider zynisch; denn die Hinweise waren bekannt. Amnesty International legt offen, wie jetzt die Menschenrechtssituation vor Ort ist. Schon jetzt sind zahlreiche Menschenrechtsverletzungen und Vergeltungsakte dokumentiert, Proteste werden niedergeschlagen, Repressionen gegen Medien werden ausgeübt, und insbesondere die Frauen vor Ort sind betroffen. Das müssen wir alles zur Kenntnis nehmen. Heute, wenige Wochen nach dem Ende der Evakuierungsaktion der Bundeswehr in Afghanistan, hat die Bundesregierung aber keine genauen Erkenntnisse darüber, wie viele ihrer ehemaligen afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Land noch verlassen wollen. Auch hier Versagen der Bundesregierung. Mehrere Angehörige von in Deutschland und in Rheinland-Pfalz lebenden Afghaninnen und Afghanen sind in Gefahr. Wir wurden in den letzten Tagen und Wochen auch als grüne Fraktion intensiv von diesen Familien kontaktiert, die um ihre Angehörigen wirklich in Sorge sind. Wir fordern zwingend, dass es einen Familiennachzug dieser Menschen gibt, damit sie nicht Sorge um ihre Angehörigen haben müssen, die noch im Land sind. Auch hier brauchen wir dringend, dass diese Menschen in Sicherheit gebracht werden. Hier gilt es, Konsequenzen an den Tag zu legen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Vor diesem Hintergrund begrüße ich es ausdrücklich, dass die Landesregierung ihre Hilfsbereitschaft ausgedrückt hat und bereit ist, über den Königsteiner Schlüssel hinaus gefährdete Personen und ihre Familien in RheinlandPfalz aufzunehmen. Wir kommen unserer Verantwortung im Rahmen der Möglichkeiten des Landes nach. Wir wollen ein klares Signal senden, dass wir diese Menschen nicht alleine lassen. Die geduldeten Afghaninnen und Afghanen, die in Rheinland-Pfalz leben, werden auf lange Sicht nicht nach Afghanistan zurückkehren können. Das ist auch eine Konsequenz daraus, dass die Sicherheitslage jetzt so ist. Sie müssen aber als geduldete Personen weiterhin davor Angst haben, dass sie abgeschoben werden. Auch hier benötigen wir dringend einen über die ankündigende Aussetzung von Abschiebungen hinausgehenden Plan, einen Abschiebestopp, damit diese Personen eine Perspektive haben und nicht in Angst weiter hier leben müssen. Es gilt, Menschenleben zu retten. Es gilt, für die Afghaninnen und Afghanen, die in Rheinland-Pfalz leben, Perspektiven zu schaffen und ihnen die nötige Unterstützung zu geben. (Glocke der Präsidentin) Wir handeln hier. Rheinland-Pfalz handelt hier. Die Bundesregierung hat leider versagt. Wir müssen hier aber die Menschen unterstützen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)
Astrid Schmitt
Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Marco Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Wochen haben sich furchtbare Dinge in Afghanistan abgespielt. Mit großer Bestürzung haben wir die Machtübernahme der radikalislamistischen Taliban zur Kenntnis nehmen müssen. Damit ist eine der schlimmsten Befürchtungen wahr geworden. Im Zuge der Evakuierungsaktion haben wir Bilder und Aufnahmen von Menschen gesehen, die verzweifelt versuchten, das Gelände des Kabuler Flughafens zu erreichen und vor der Talibanherrschaft zu fliehen. Insbesondere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr gilt unser Dank, die unter Einsatz ihres Lebens für sicheres Geleit vieler Menschen aus Afghanistan gesorgt haben. Nach einem 20-jährigen Einsatz muss der globale Westen feststellen, dass die Investitionen in den demokratischen Aufbau Afghanistans keine Früchte tragen. Die Auswirkungen des Machtwechsels in Afghanistan sind bereits deutlich zu spüren. Unterdrückung und die Einschränkung von Rechten beeinflussen das Leben der Menschen massiv, insbesondere in Masse das der Frauen. Viele dieser Menschen haben in naher Vergangenheit mit der Bundeswehr auf unterschiedliche Art und Weise zusammengearbeitet. Der Einsatz wurde durch afghanische Ortskräfte maßgeblich geprägt. Viele halfen dabei, den Kontakt zur hiesigen Bevölkerung zu erleichtern, Übersetzungsarbeit zu leisten und wichtige Informationen zu liefern. Dadurch haben sie sich aber auch in Gefahr begeben und müssen nun Vergeltung und Repressionen der Taliban fürchten. Hier steht der Westen in der Verantwortung. Er ist es den Menschen schuldig. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, auch die Bundesregierung hat sich in ihrer Afghanistanpolitik Fehler geleistet. Fehleinschätzungen im Außenministerium und im Verteidigungsministerium haben die Sicherheitslage vor Ort und während der Evakuierungsmission verschärft. Die Bundesregierung muss sich vorwerfen lassen, weder rechtzeitig mit der Evakuierung begonnen noch schnell und unbürokratisch gehandelt zu haben. Hier muss die Verantwortung übernommen werden und die Aufarbeitung beginnen. Wir Freien Demokraten haben im Bund bereits einige Zeit zuvor für ein unbürokratisches Aufnahmeverfahren für Ortskräfte geworben. Darauf wurde seitens der Bundesregierung nicht eingegangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es war ein wichtiges Zeichen, dass sich Rheinland-Pfalz als eines der ersten Länder dazu bereit erklärt hat, dem Bund im Rahmen der vorübergehenden Erstaufnahme und Erstunterbringung afghanischer Ortskräfte und ihrer Kernfamilien behilflich zu sein. Ich möchte an dieser Stelle der Landesregierung, aber auch namentlich der zuständigen Ministerin dafür Dank sagen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das, was auch die Vorredner der demokratischen Fraktionen eben erwähnt haben, möchte ich auch für die Freien Demokraten noch einmal herausheben, nämlich die besondere Zusammenarbeit unserer Verbündeten, gerade auch die mit der Air Base Ramstein, die als wichtiges Drehkreuz der beeindruckenden amerikanischen Evakurierungsaktion ihre Arbeit vorbildlich getan hat. Ausdruck für die enge Kooperation mit unseren US-Partnern ist auch die Bereitstellung von 6.000 Corona-Impfdosen durch die Landesregierung. Diese wichtige Maßnahme zum Schutz der evakuierten Menschen und damit der Bekämpfung der Corona-Pandemie begrüßen wir außerordentlich. Wir in Rheinland-Pfalz sind uns unserer humanitären Verantwortung bewusst. Deshalb werden wir uns im Rahmen unserer Möglichkeiten für die Aufnahme und eine sichere Unterbringung der uns vom Bund zugeteilten evakuierten Menschen engagieren. Das werden wir als Freie Demokraten unterstützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie mir zum Abschluss erlauben, Herr Frisch, ich glaube, Sie sind nach wie vor auf einem Irrweg, was humanitäre Hilfe anbelangt bzw. die Äußerungen, die Ihre Fraktion zur Ausländerpolitik trifft bzw. auf der Bundesebene getroffen werden. Dafür muss man sich nur schämen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU)
Astrid Schmitt
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Schwab.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! „Auswirkungen des Afghanistan-Debakels auf Rheinland-Pfalz und Konsequenzen ziehen“: Überschrift oder Wahlkampf? Als Mitglied des Landtags fühlt es sich für mich befremdlich an, ein bundespolitisches Thema, welches mit unserer Landesbezeichnung „RheinlandPfalz“ ergänzt wurde, in unserem Landtag zu thematisieren. Als Veteran des Afghanistan-Einsatzes möchte ich Sie dennoch kurz zu einer Zeitreise einladen. Es ist der 22. Dezember 2001 gegen 13 Uhr, als ich mit meiner Ehefrau und unserem zwei Jahre alten Sohn die letzten Weihnachtseinkäufe tätigte. An der Kasse in einem Ladengeschäft läutet mein Diensttelefon. Zu dieser Zeit war ich Zugführer der Luftlandesanitätskompanie 260 in Lebach. Ich nahm das Gespräch an und hörte: Alarm, keine Übung. Begeben Sie sich sofort zur Dienststelle. – Ich brachte meine Familie nach Hause und begab mich ohne weitere Umwege zu meiner Dienststelle. Wir wurden damals als erfahrenste Sanitätseinsatzkompanie der Bundeswehr beauftragt, die Verlegung des Großteils unserer Kompanie in das Einsatzland Afghanistan vorzubereiten. Feldlazarett, Krankenkraftwagenzug, Apotheke, Betreuungseinrichtungen und Unterkünfte waren verlegebereit zu machen. Die gesamte Kompanie war zu alarmieren. Wir waren im Einsatz. Einzig an Heiligabend durften unsere Soldaten zwischen 20 und 24 Uhr zu ihren Liebsten nach Hause. Wir waren 24/7 damit beschäftigt, Material zu sichten, zu verpacken, Ladelisten zu erstellen und Container zu beladen. Wir organisierten in der Kürze der Zeit, wie in den Einsätzen zuvor in Somalia, Kambodscha und auf dem Balkan erprobt, unsere Soldatinnen und Soldaten sowie uns selbst auf das Einsatzland vorzubereiten. Wir luden Fachreferenten und Landeskundler ein, ergänzten fehlende Impfungen, beschafften zusätzliche Ausrüstung, um uns und unsere Soldaten bestmöglich auf das Bevorstehende einzustellen. Keiner von uns wusste wirklich, was uns erwarten würde. Fachreferenten und Landeskundler warnten uns vor einem Einsatz, ja, einem Krieg, den man nicht gewinnen kann. Weder die Briten noch die Sowjetunion waren zuvor mit ihren Streitmächten in der Lage gewesen, Afghanistan zu befrieden. Warum sollte also ein friedenserzwingender Einsatz der Vereinten Nationen dauerhaft von Erfolg gekrönt sein? Unter diesen Voraussetzungen verlegte unsere Einheit die ersten Teile Mitte Januar nach Kabul, wo unter dem Schutz der Vereinten Nationen die Loja Dschirga im Juni 2002 vorbereitet und durchgeführt werden sollte. Wir bauten im Camp Warehouse das erste Einsatzlazarett der Bundeswehr in Afghanistan auf, richteten eine Rettungsleitstelle ein und stellten die sanitätsdienstliche Versorgung unserer Einsatzkräfte in Afghanistan sicher. Im Rahmen freier Kapazitäten unterstützte unsere Kompanie im März 2002 als humanitäre Hilfe im Erdbebengebiet nahe Nahrin am Fuße des Hindukusch. Unsere Soldatinnen und Soldaten konnten während des Einsatzes im ersten Kontingent leider nicht allen Verwundeten das Leben retten. Am 6. März starben fünf Soldaten bei dem missglückten Versuch, eine russische Boden-Luft-Rakete zu entschärfen, darunter zwei deutsche und drei dänische Kameraden. Insgesamt starben 59 meiner Kameraden im Einsatz, der von Anfang an nicht zu gewinnen war. Wie viele körperlich verwundet wurden, wissen wir. Die psychischen Verwundungen, die Dunkelziffer der an PTBS Erkrankten, werden wir wohl nie erfahren. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) In den fast 20 Jahren Einsatz, in dem wir auch – ich darf zitieren – die Bundesrepublik Deutschland am Hindukusch verteidigten – Zitat Ende –, konnten unzählige afghanische Mädchen die Schule besuchen, Tausende Vergewaltigungen verhindert und den Menschen die Hoffnung auf eine friedliche Zukunft vorgelebt und vermittelt werden. Was die antragstellende Fraktion mit diesem Antrag im rheinland-pfälzischen Landtag bewirken möchte, wird für mich genauso ein Rätsel bleiben wie die Sinnhaftigkeit dieses Einsatzes für all jene Familien, die ihren Papa, Sohn, Enkel, Ehemann und Lebenspartner verloren haben. An dieser Stelle verneige ich mich vor meinen Kameraden. Danke. (Anhaltend Beifall der FREIEN WÄHLER, der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Binz.
Katharina Binz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits als sich der Abzug der NATO-Streitkräfte aus Afghanistan abzeichnete, hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung darauf gedrängt, Ortskräfte und ihre Familien schneller aufzunehmen und das Aufnahmeverfahren für diese praktikabler zu gestalten; denn zu lange gab es an dieser Stelle unklare Aussagen und teils unüberwindbare Hürden für die Menschen, nach Deutschland zu reisen. Die Bundesregierung hat es allerdings trotz dieser Hinweise nicht vermocht, diesen Menschen eine rechtzeitige Einreise zu ermöglichen, bevor die Taliban im gesamten Land die Macht übernommen haben. Durch die Evakuierungsmission der Bundeswehr und der US-Streitkräfte konnte – das muss man an dieser Stelle festhalten – leider nur ein kleiner Teil der insgesamt 40.000 Ortskräfte und ihrer Familien ausgeflogen werden. Trotzdem bin ich froh, dass es auf diese Weise gelungen ist, Menschen zu retten. Den dabei eingesetzten Soldatinnen und Soldaten gebührt Respekt und Anerkennung, und mein Mitgefühl ist bei den Angehörigen der zwölf amerikanischen Soldatinnen und Soldaten, die in diesem Einsatz ihr Leben gelassen haben. Rheinland-Pfalz hat den Bund bei der Evakuierung von Anfang an aktiv unterstützt. Ich bin dem Abgeordneten Herber sehr dankbar, dass er vorhin noch einmal das Verhältnis dargestellt hat, wie sich die Zahlen gestalten. Es sind aber mittlerweile – Stand gestern – rund 550 Personen, die wir aufgenommen haben. Sie haben aber natürlich recht, was das Verhältnis zu den 28.000 in Ramstein angeht. Diese rund 550 Personen setzen sich zusammen sowohl aus Menschen, die von der Bundeswehr, als auch aus Menschen, die von den US-Streitkräften evakuiert wurden. Diejenigen, die von der Bundeswehr evakuiert wurden, sind über den Frankfurter Flughafen eingereist. Sie sind dort von der Bundespolizei registriert, sicherheitsüberprüft und mit einem 90-Tage-Visum versehen worden. Innerhalb dieser Zeit wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheiden, welchen Status sie erhalten, als Ortskraft oder Asylbegehrende. Weitere Zugänge hatten wir aus der Air Base Ramstein. Das betrifft vor allem Personen, die von den US-Streitkräften zwar evakuiert wurden, aber für Deutschland vorgesehen waren. Inzwischen sind 212 Personen auf diesem Weg bei uns angekommen. Diese Personen werden in der Folge zunächst wie reguläre Asylsuchende behandelt, es sei denn, das BAMF teilt uns mit, dass es sich um eine anerkannte Ortskraft handelt. Auch diese Personen wurden von der Bundespolizei registriert und sicherheitsüberprüft. Mir ist an dieser Stelle eines sehr wichtig zu betonen, weil vorhin versucht wurde, in dieser Debatte ein anderes Bild zu zeichnen. Ja, es wäre auch aus unserer Sicht besser und sinnvoller gewesen, eine frühzeitige, schnelle und geordnete Aufnahme der Ortskräfte zu organisieren. Damit wäre eventuell eine Evakuierungsmission in diesem Ausmaß nicht notwendig gewesen. Ich sage aber auch ganz, ganz deutlich, die Aufnahme der Evakuierten war zu jedem Zeitpunkt von uns zu bewältigen, und sie war zu jedem Zeitpunkt kontrolliert. Deshalb muss ich Ihnen, Herr Abgeordneter Frisch, an der Stelle sehr deutlich widersprechen, wenn Sie in einer Pressemitteilung suggerieren, es hätte keine Sicherheitsüberprüfung gegeben. Das entspricht nicht der Realität. Teilweise werden die Menschen in den nächsten Wochen zur Unterbringung in andere Bundesländer verteilt. Ein Teil der Menschen wird aber dauerhaft in Rheinland-Pfalz verbleiben. Dies betrifft sowohl Ortskräfte als auch Menschen, die in das reguläre Asylverfahren übergehen. Ihnen allen muss die erforderliche Unterstützung zukommen, damit sie in ihrer neuen Heimat gut ankommen. Mit Blick auf die neue Lage in Afghanistan stellt sich auch die Frage nach der Situation der großen Gruppe der geduldeten Afghanen in Deutschland und natürlich auch in Rheinland-Pfalz. Ca. 28.000 leben in Deutschland, davon ca. 2.600 in Rheinland-Pfalz. Hier muss der Bund jetzt handeln. Für die übergroße Mehrheit der unbescholtenen geduldeten Afghanen braucht es ein gesichertes Aufenthaltsrecht und damit ein Ende des Ausschlusses von Integrationsleistungen. Diese Menschen brauchen jetzt eine klare Aufenthaltsperspektive. Hier gilt es, die neue Realität in Afghanistan anzuerkennen und auf Integration zu setzen, anstatt die Menschen weiter in einem unsicheren Duldungsstatus zu belassen, obwohl klar sein dürfte, dass eine Rückkehr nach Afghanistan in absehbarer Zeit nicht zu machen ist. Deshalb ist der Bund in der Verantwortung, eine entsprechende umfassende Bleiberegelung zu erlassen. Ganz entscheidend wird auch sein, diesen Weg finanziell angemessen zu untersetzen. Der Bund darf die Länder und die Kommunen dabei nicht alleinlassen. Sehr geehrte Damen und Herren, das Integrationsministerium haben in den letzten Wochen unzählige Hilferufe erreicht von Menschen, die um ihre Verwandten sowie Freundinnen und Freunde in Afghanistan bangen, aber auch von engagierten Menschen, vor allen Dingen Frauen, der afghanischen Zivilgesellschaft. Ich weiß, dass diese Hilferufe auch bei vielen von Ihnen eingegangen sind und Sie an vielen Stellen dabei unterstützt haben, die Daten an das Auswärtige Amt zu vermitteln. Es ist nach wie vor unklar, ob es dem Auswärtigen Amt gelingen wird, noch Menschen aus Afghanistan herauszuholen. Diese Rückmeldungen zeigen mir aber, es gibt eine große Anteilnahme am Schicksal der Afghaninnen und Afghanen. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, indem wir dafür sorgen, dass die hier lebenden Afghaninnen und Afghanen Integrationschancen bekommen, und die Angekommenen gut dabei unterstützen, hier eine neue Heimat zu finden. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Frisch.
Michael Frisch AfD
Meine Damen und Herren, es ist schon grotesk und ich würde auch sagen bigott, dass uns ausgerechnet seitens der Grünen-Fraktion Angst- und Panikmache vorgeworfen wird, nachdem wir vorhin in der Klimadebatte einige flammende Reden über den drohenden Weltuntergang im Stile von mittelalterlichen Bußpredigten hören mussten. (Beifall bei der AfD) Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, natürlich ist das, was in Afghanistan passiert ist, schrecklich. Ich habe sehr deutlich gesagt, dass uns das Schicksal dieser Menschen nicht egal ist. Ich finde es nicht in Ordnung, uns anschließend genau das Gegenteil zu unterstellen. Wenn wir respektvoll miteinander umgehen wollen, müssen wir unsere Gesprächspartner zunächst einmal ernst nehmen. Wir können inhaltlich diskutieren, aber ich finde es sehr schwierig, sich auf diese Ebene zu begeben und grundsätzlich infrage zu stellen, was von unserer Seite vorgetragen wird. Aber: Wir sind keine Gesinnungsethiker, wir sind Verantwortungsethiker. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind überhaupt keine Ethiker! Sie haben gar keine Ethik!) Man kann natürlich als Gesinnungsethiker, wie das Frau Kazungu-Haß getan hat, hehre moralische Prinzipien durchaus mit einiger Selbstgerechtigkeit hochhalten, aber darauf verzichten zu sagen, wie man das denn umsetzen will. Ich habe von Ihnen keine Lösungen gehört. Was wollen Sie denn mit den afghanischen Frauen machen? Sie haben auch die weltweit anderen unterdrückten Frauen genannt, für die wir verantwortlich sind und etwas tun müssen. Ja, dann sagen Sie uns bitte: Was wollen Sie denn tun? Wir haben ganz konkrete Vorschläge gemacht. Ich habe noch einmal gesagt, was wir seit Jahren als AfD propagieren. Wir müssen den Menschen vor Ort in der Region helfen. Mit den begrenzten Mitteln, die wir haben, können wir dort viel mehr tun, als wenn wir sie nach Deutschland oder Europa holen. Das ist ein konkreter Vorschlag, wie wir tatsächlich gerade die Schwachen und Bedürftigen erreichen können. Mir ist klar, dass das nicht so einfach ist, aber sie alle nach Deutschland zu holen und hier zu versuchen, sie in eine völlig fremde, ihrer Kultur überhaupt nicht nahestehende Gesellschaft zu integrieren, ist weitaus schwieriger. (Beifall der AfD) Was die Kriminalität betrifft: Nein, es ist keine Panikmache. Es ist nun einmal leider so – wir haben das in der Großen Anfrage nachgewiesen –, dass wir eine stark erhöhte Kriminalitätsrate gerade bei afghanischen Männern (Glocke des Präsidenten) hinsichtlich der Straftaten haben, von denen in erster Linie Frauen und Mädchen betroffen sind. Deshalb kann ich Sie nur noch einmal daran erinnern, Sie haben eine Verantwortung für unsere Bevölkerung, und die ist primär. Jeder, der hier auf der Regierungsbank oder auch in Berlin einen Eid geschworen hat, (Glocke des Präsidenten) hat den Eid geschworen, dem Wohle des deutschen Volkes zu dienen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Kazungu-Haß.
Giorgina Kazungu-Haß SPD
Herr Frisch, immer wenn Sie in die zweite Runde gehen, denke ich, wenn man so viel erklären muss, wie Sie sich immer in der zweiten Runde erklären, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) sollte man vielleicht erst einmal mit sich selbst klären, ob die eigenen Erklärungen in der ersten Runde nicht vielleicht immer unschlüssig sind. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP –
Dr. Jan Bollinger AfD
Manchmal liegt es auch am Empfänger!) – Ich kann Ihnen leider folgen, so anstrengend wie das für uns alle ist. Sie fragen: Was folgt denn aus unserem Wunsch, den afghanischen Frauen zu helfen? (Abg. Michael Frisch, AfD: Ja, ganz konkret!) Sie antworten aber mit keinem Wort darauf, was eigentlich aus diesem „Uns ist das Schicksal der Frauen dort nicht egal“ folgt. (Abg. Michael Frisch, AfD: Habe ich doch gerade gesagt!) – Nein. Sie haben zum Beispiel in einer Presseerklärung vorgeschlagen, (Abg. Michael Frisch, AfD: Es sind Sie, die nichts dazu gesagt haben!) dass wir mit den Taliban vor Ort reden sollen. Sie glauben wirklich, dass das jetzt im Moment der richtige Weg ist, um den afghanischen Frauen zu helfen? (Zurufe von der AfD) Ganz im Ernst: Sie haben überhaupt keine Idee, was Sie vorhaben, und Sie wollen auch überhaupt nicht helfen. Das ist alles nur Gerede. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Es geht Ihnen nur darum, zu verhindern, dass das, wovor Sie unglaublich Angst haben, irgendwie über Sie kommen könnte, und das heißt Zuwanderung und Einwanderung. (Abg. Michael Frisch, AfD: Jetzt gehen Sie schon wieder auf die persönliche Ebene!) Damit fremdeln Sie. (Abg. Michael Frisch, AfD: Argumentieren Sie doch mal!) Sie haben ganz tolle Ideen. Sie haben sogar die Air Base Ramstein zum Drittstaat erklärt. Das ist deutsches Territorium, da gilt deutsches – – – (Widerspruch von der AfD) – Doch, in Ihrer Pressemitteilung haben Sie vorgeschlagen, wir sollten das so behandeln. Das ist aber überhaupt nicht möglich. Auf diesem Boden gilt deutsches Recht. Das ist kein exterritoriales Gelände. Nein, nein, Herr Frisch, es geht bei Ihnen immer nur um eine Sache. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Sie möchten die Ängste vor Zuwanderung schüren, und dabei ist Ihnen alles recht. Ich habe dieses Zitat aus der RHEINPFALZ nicht ohne Grund vorgelesen. Es entlarvt, dass Sie auf nichts gründen können. Sie haben keine Idee, Sie haben keine Visionen für dieses Land. Das Einzige, mit dem Sie arbeiten können, ist Angst. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das ist einfach zu wenig, und das sehen Sie auch in den aktuellen Umfragen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herber.
Dirk Herber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Menschen, deren Leben unter der Herrschaft der Taliban akut bedroht waren, weil sie in den vergangenen zwei Jahrzehnten für deutsche Stellen gearbeitet oder weil sie die demokratischen Freiheitsrechte der afghanischen Verfassung für sich in Anspruch genommen haben und deshalb auf der Todesliste standen, diesen Menschen in Deutschland, in Rheinland-Pfalz einen sicheren Zufluchtsort zu gewähren, darf niemals zur Debatte stehen. (Beifall der CDU und bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP, bei den FREIEN WÄHLERN sowie des Abg. Michael Frisch, AfD) – Ja, wir müssen an dieser Stelle die Realität beschreiben, ohne Angst vor Applaus von der falschen Seite. Über die Luftbrücke aus Kabul sind auch Menschen nach Deutschland gekommen, die den Sicherheitsbehörden bekannt sind, aber wir wissen, welche dringende Notsituation in Kabul herrschte. Solche Situationen werden auch von Kriminellen ausgenutzt. Ich habe großes Vertrauen in unsere Sicherheitsbehörden, in unsere und befreundete Dienste, dass die Personen, die sicherheitsrelevant sind und die dadurch, dass sie nicht schon in Kabul überprüft wurden, jetzt in Deutschland sind, auch hier überprüft werden und dass alle geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um jedes Sicherheitsproblem nahezu auszuschließen. Dazu gehört in Hochrisikofällen am Ende auch das Festsetzen und die Rückführung in die Herkunftsländer, wenn die dortige Lage es wieder zulässt. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wir sind uns alle bewusst, dass wir eine Situation wie im Jahr 2015 vermeiden müssen. Diejenigen aber, die aus dieser Evakuierung zu uns kommen, sind in der Hauptsache Frauen, Kinder und Männer, die gerade deshalb zu uns kommen, weil sie ein Leben wollen, wie unser demokratischer Rechtsstaat es jedem Menschen ermöglicht, der sich hier an geltende Regeln hält. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Da sagen die Medien etwas anderes!) Diese Menschen kommen zu uns, weil in ihrer Heimat den Mädchen der Zugang zur Bildung und zum öffentlichen freien Leben verwehrt bleiben wird und weil die Meinung nicht frei geäußert werden kann. Diese Menschen wollen in einem demokratischen Rechtsstaat leben. Diese Menschen, die wir evakuiert haben, wollen in einem demokratischen Rechtsstaat leben. (Beifall der CDU sowie der Abg. Pia Schellhammer und Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei den Menschen, die mit diesem Ideal zu uns kommen, habe ich nicht den geringsten Zweifel, dass sie von sich aus alles geben, um sich in unserem Land gut zu integrieren. Deshalb finde ich den Versuch der AfD, mit diesen Menschen Ängste zu schüren, mehr als unanständig. (Beifall der CDU, bei den FREIEN WÄHLERN und vereinzelt bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die Fraktion des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Eine Aussage oder sagen wir mehrere Aussagen haben mich dann doch noch provoziert, aber eine insbesondere, weil Sie uns hier Panik und Angstmacherei vorgeworfen haben im Hinblick auf die Klimaerhitzung. Ich will Ihnen das gern noch einmal erklären. Es gibt einen Unterschied zwischen Fakten und Fake News. (Abg. Michel Frisch, AfD: Ach so! Grüne reden nur über Fakten!) Wenn wir über Folgen der Klimaerhitzung sprechen, dann sind die nicht nur in Rheinland-Pfalz inzwischen sichtbar, sondern wissenschaftlich basiert prognostiziert. Was Sie aber wieder in dieser Debatte gemacht haben, ist, mit Fake News zu arbeiten, auch in Ihren Pressemitteilungen. Das hat auch Integrationsministerin Katharina Binz herausgearbeitet. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Sie produzieren die Vorstellung, dass eine Masse an Personen, die kriminell seien, hierherkommt. Das ist immer wieder Ihre Erzählung, die Sie hier geben. Dann sind Sie sich sozusagen auch nicht zu schade, um zu sagen, diese Person seien nicht sicherheitsüberprüft. (Abg. Michael Frisch, AfD: Sie wollen doch die Leute aufnehmen!) Wir haben gehört, sie sind sicherheitsüberprüft, sie sind registriert. Das ist ganz wichtig. Wenn es um konkrete Punkte geht, so denke ich, sind auch diese in der Debatte klar geworden, nämlich dass wir hier den Familiennachzug für die geduldeten Personen, eine klare Perspektive für die geduldeten Afghaninnen und Afghanen ebenso wie für die Ortskräfte, die noch vor Ort sind, und die Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten wollen. Wir wollen handeln, dort, wo wir helfen können. Das tun wir. Wir stützen uns dabei auf Fakten, Sie nutzen nur Fake News, um wieder Angst zu machen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD und bei der CDU)
Hendrik Hering
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist auch der dritte Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen a) Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Universität Trier Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/1016 dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 18/1109 – Vorgeschlagen sind die Kollegen Sven Teuber, Lars Rieger und Marco Weber. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Kollegen einstimmig gewählt. b) Wahl von Mitgliedern der Kuratorien der Hochschule Mainz und der Hochschule Kaiserslautern Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags – Drucksache 18/1017 – dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/1130 – Für das Kuratorium der Hochschule Mainz sind vorgeschlagen der Kollege Patric Müller, Ursula Groden-Kranich und der Kollege Fabian Ehmann, für das Kuratorium der Hochschule Kaiserslautern die Kollegen Thomas Wansch, Christof Reichert und Steven Wink. Gibt es hierzu Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die vorgeschlagenen Personen einstimmig gewählt. c) Wahl eines Mitglieds des Landtags Rheinland-Pfalz in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/1098 – Vorgeschlagen ist der Kollege Dr. Braun. Gibt es zu diesem Vorschlag Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Kollege Dr. Braun einstimmig gewählt. Wir kommen damit zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/944 – Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür Antrag des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und der 30 weiteren Abgeordneten der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1068 – Die Tagesordnungspunkte werden gemeinsam aufgerufen. Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Für die Antragsteller beginnt die CDU-Fraktion. Es spricht der Abgeordnete Schnieder.
Gordon Schnieder CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Menschen im Norden unseres Landes werden den 14. und 15. Juli, die Nacht und den hereinbrechenden Morgen, niemals vergessen. Eine ungeheure Flut verwüstete das Ahrtal. Über neun Stunden hinweg, von 17 Uhr bis 2.30 Uhr wälzten sich die Wassermassen von Schuld über Ahrweiler nach Sinzig. Auch in anderen Landesteilen gab es erhebliche Schäden. Das Ausmaß der Zerstörung, vor allem aber an der Ahr, lässt sich kaum in Worte fassen. Das Schlimmste ist jedoch die Trauer um den plötzlichen Verlust von Angehörigen, Freunden und Nachbarn. 134 Menschen kamen ums Leben, einige werden noch vermisst, Hunderte sind verletzt, Tausende traumatisiert. Ihre Heimat, ihre Häuser und Gärten, ihre Wege, ihr Alltag, ihr Beruf, ihre Existenz, alles Vertraute wurde davongerissen, genauso wie Brücken, Wasser- und Abwasserleitungen, Strom- und Gasversorgung, Kommunikationsinfrastruktur, Schienenwege, Schulen und Kitas. Was die Menschen dort erlebten und weiter erleiden, ist kaum zu verkraften. Meine Damen und Herren, die Flutkatastrophe ist in der Geschichte unseres Landes ohne Beispiel. Innerhalb der ersten Wochen stellten sich immer mehr Fragen. Die wichtigste Frage, die sich manifestiert hat, lautet: Wäre es möglich gewesen, mehr Leben zu retten? Wie kann in einem hochmodernen und hochtechnisierten Land wie Deutschland eine solche Katastrophe mit so vielen Todesopfern geschehen? War diese Jahrtausendflut mit all ihren Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt einfach Schicksal, oder tragen auch in schicksalhaften Geschehnissen menschliche Fehler dazu bei, dass Bürgerinnen und Bürger an Leib und Leben Schaden nehmen? Können wir nach all dem, was wir bisher öffentlich wissen, was Menschen geschildert haben, davon ausgehen, dass tatsächlich alles in letzter Konsequenz unternommen wurde, um die Gefahr für die Bevölkerung abzuwenden? Hatten die Einsatzkräfte vor Ort, die Krisenstäbe und technischen Einsatzleitungen ein echtes Lagebild, oder sind sie möglicherweise nahezu blind durch die Lage gestolpert? Das alles sind Fragen, die uns beschäftigen, die vor allem aber auch die Menschen im Ahrtal beschäftigen und auf die sie zu Recht Antwort verlangen. Meine Damen und Herren, darüber hinaus gilt es, starke Diskrepanzen in der Beurteilung der Lage aufzuklären. So sprechen Vertreter der Landesregierung von einer nicht vorhersehbaren „Momentexplosion des Wassers“. Die Staatsanwaltschaft Koblenz sagt im Gegensatz dazu, dass die Katastrophe eben kein nicht abwendbares Schicksal gewesen sei. Wir fragen uns: Wann wurde aus der Ahnung, aus den Prognosen die Gewissheit, dass eine lebensgefährliche Flut das Ahrtal heimsuchen würde? Warum wurde aus der Gewissheit, dem Wissen keine wirkliche Warnung, die Gehör fand? Die Landesregierung spricht davon, dass man eigentlich gut gerüstet war, das Ausmaß der Flut sei schlicht nicht absehbar gewesen. Meteorologen entgegnen, die Entwicklung sei sehr wohl absehbar gewesen, es gäbe ein Systemversagen der Behörden. All das führt zu einem weiteren Komplex, in dem es um Verantwortung und Verantwortlichkeiten auf verschiedenen, auf allen Ebenen geht. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich grundsätzlich feststellen, die mögliche politische Verantwortung ist dem jeweiligen politischen Amt immanent. Sie kann davon nicht losgelöst werden. Weder von der Landesebene zur kommunalen Ebene noch von der kommunalen Ebene hin zu den Ehrenamtlichen kann Verantwortung verschoben werden, die dem eigenen Amt inneliegt. Meine Damen und Herren, politische Verantwortung ist nicht delegierbar. (Beifall der CDU und vereinzelt bei den FREIEN WÄHLERN) Zeigt sich in den Geschehnissen möglicherweise ein grundsätzliches Systemversagen? Ist es richtig und sinnvoll, solche Katastrophenlagen der Hauptverantwortung von 36 Landräten und Oberbürgermeistern, deren ehrenamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren in Rheinland-Pfalz zu überlassen? Auch dies sind Fragen, die es zu klären gilt. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich die nötige Zeit gelassen, die für die Hinweisführung notwendig war, um die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu begründen und heute entsprechend mit dem Ziel auf den Weg zu bringen, die tragischen Ereignisse ehrlich aufzuarbeiten. Ich wiederhole, das sind wir den Menschen im Ahrtal schuldig. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Meine Damen und Herren, die Flut und ihre entsetzlichen Folgen können wir nicht ungeschehen machen, aber wir in der CDU-Fraktion betrachten es als unsere Pflicht, alles in unserer Macht Stehende dafür zu tun, dass sich eine solche Tragödie und der Tod so vieler Menschen in Rheinland-Pfalz, in unserer Heimat niemals wiederholen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger künftig besser und rechtzeitig gewarnt werden. Wir können aber nur dann nach vorn schauen, wenn wir bereit sind, zurückzublicken, um aus Fehlern zu lernen und nötige Konsequenzen zu ziehen. Dafür braucht es Aufklärung, nämlich welche Informationslagen vom 10. bis 13. Juli im Vorfeld der Katastrophe vorhanden waren, wie diese bewertet und welche Handlungen, Warnungen und sonstige Maßnahmen daraus abgeleitet wurden, welche Entscheidungen am 14. und 15. Juli getroffen wurden, welche Handlungen, Warnungen und sonstigen Maßnahmen erfolgt sind und schlussendlich, wie ab dem 16. Juli bis zur Einsetzung des Vor-Ort-Beauftragten am 6. August die Katastrophenbewältigung organisiert und praktisch wahrgenommen wurde. Ist es bei diesen Fragen auf allen möglichen Ebenen – Landesregierung, nachgeordnete Behörden und alle sonstigen öffentlichen Stellen inklusive der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften – zu Fehlern, Versäumnissen, Pflichtverletzungen oder Unterlassungen sowie Überlastungen gekommen? Wie hat sich das im Einzelnen dargestellt? Welche Folgen hatte es? Wer trägt dafür die politische Verantwortung? Ein Hinweis zum Antrag der AfD-Fraktion. Die AfD hat am 19. Juli einen Untersuchungsausschuss gefordert, zu einem Zeitpunkt, als nicht die Stunde politischer Diskussionen und Schuldzuweisungen war, sondern die Stunde der Hilfe, der Solidarität. Die AfD hat dann vor der Sondersitzung des Landtags einen Einsetzungsantrag vorgelegt, der diesen Namen nicht im geringsten verdiente, der erst gar nicht rechtmäßig war. Wer einfach nur der Schnellste sein will, wer offensichtlich politischen Profit aus der Katastrophe ziehen will, (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) dessen Antrag wird von uns strikt und klar abgelehnt. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, dieser Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe, den wir heute auf den Weg bringen, unterscheidet sich von anderen Untersuchungsausschüssen. Es geht nicht um die Frage von Finanzierungsabläufen oder um das Abhandenkommen von Kunstgütern. In diesem Untersuchungsausschuss geht es um den furchtbaren Tod vieler Menschen. Hätte dieser Tod verhindert werden können? Wäre Leben zu retten gewesen? Das sind die Kernfragen, um die sich unsere Arbeit drehen wird. Genau aus diesem Grund hoffe ich, dass die demokratischen Fraktionen in diesem Hause den parlamentarischen Gepflogenheiten nachkommen, vor allem aber auch dem Wunsch der betroffenen Menschen nach ehrlicher Aufklärung gerecht werden. Ich appelliere deshalb eindringlich an die Regierungsfraktionen: Stimmen Sie dem Einsetzungsantrag zu. Eine Enthaltung vor dem Hintergrund so vieler Menschen, die an Leib und Leben geschädigt wurden, wird der Betroffenheit und dem Wunsch nach eindeutiger Aufklärung nicht gerecht. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, helfen Sie mit, die Geschehnisse transparent aufzuarbeiten. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Zur Antragsbegründung spricht für die AfD-Fraktion deren Vorsitzender Abgeordneter Frisch.
Michael Frisch AfD
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mehr als acht Wochen ist es jetzt her, dass unser Land von einer verheerenden Flutkatastrophe heimgesucht wurde. Dank einer beispiellosen Welle von Hilfsbereitschaft und Solidarität konnten viele Schäden inzwischen beseitigt und die lebenswichtige Infrastruktur restauriert werden. Land und Bund haben zugesagt, die materiellen Schäden weitestgehend auszugleichen. Die Bürger an der Ahr, in der Eifel und in der Region Trier schöpfen Hoffnung und sind tatkräftig dabei, ihre Heimat wieder aufzubauen. Dafür sind wir als AfD-Fraktion unendlich dankbar, und wir sichern allen Betroffenen weiterhin unsere größtmögliche Unterstützung zu. (Beifall der AfD) Pläne für die Zukunft können aber nur dann gelingen, wenn man aus den Fehlern der Vergangenheit lernt. Der Einsetzung einer Enquete-Kommission haben wir deshalb gerne zugestimmt. Sie wird die Aufgabe haben, auf der Basis der jetzt gewonnenen schmerzlichen Erfahrungen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, um unsere Bürger vor den Folgen solcher Ereignisse künftig besser zu schützen. Darüber hinaus sind wir den Betroffenen jedoch Aufklärung schuldig, wie es zu dieser Tragödie kommen konnte, inwieweit sie vermeidbar gewesen wäre und welche politischen Versäumnisse zu den immensen Schäden und Opferzahlen beigetragen haben. Die AfD-Fraktion hat deshalb bereits wenige Tage nach der verhängnisvollen Flut die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gefordert. Er ist das schärfste Schwert der Opposition und das wichtigste Kontrollinstrument des Parlaments. Anders als der Enquete-Kommission stehen ihm hoheitliche Mittel zur umfassenden Prüfung von Sachverhalten zur Verfügung, wie sie sonst nur Gerichte haben. Angesichts einer Jahrhundertkatastrophe, bei der ganz offensichtlich vieles schiefgelaufen ist, auf diese Möglichkeit zu verzichten, käme einer Selbstentmachtung des Landtags gleich. Umso befremdlicher ist es, dass die CDU unsere Forderung zunächst vehement zurückgewiesen hat. Herr Baldauf sprach von einem „völlig aberwitzigen“ Vorschlag. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Da war ich noch mit den Gummistiefeln vor Ort! Das ist ja Wahnsinn! Aber ehrlich!) Jetzt, wenige Wochen später, stellt er selbst diesen Antrag. Wieder einmal hat Ihnen der Mut gefehlt, verehrte Kollegen von der CDU. Nicht zum ersten Mal mussten wir als AfD als einzige echte Opposition in diesem Hause Sie daran erinnern, was es heißt, die Interessen der Bürger zu vertreten und der Regierung auf die Finger zu schauen. (Beifall der AfD – Zurufe der Abg. Marcus Klein und Gordon Schnieder, CDU) Hätten wir nicht den Untersuchungsausschuss gefordert und hätte sich dadurch nicht ein so großer öffentlicher Druck aufgebaut, dass Sie diesen nicht mehr ignorieren konnten, ohne Ihr Gesicht zu verlieren, wäre es vermutlich nie zu Ihrem heutigen Antrag gekommen. Meine Damen und Herren, das ist erbärmlich und zeigt wieder einmal, warum sich die Union inzwischen nicht nur in Rheinland-Pfalz vollkommen zu Recht im freien politischen Fall befindet. (Beifall der AfD) Immerhin haben Sie sich jetzt aufgerafft und sich unserem Ansinnen mit einiger Verzögerung angeschlossen. Dafür sind wir Ihnen dankbar, und deshalb werden wir Ihrem Antrag zustimmen, falls unserer keine Mehrheit finden sollte. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, unabhängig von parteipolitischen Interessen und ohne Rücksicht auf Amt und Person die volle Wahrheit ans Licht zu bringen. (Zurufe der Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Gordon Schnieder, CDU) Das ist das, was die Menschen jetzt von uns erwarten. Diese Erwartung dürfen wir nicht enttäuschen. Dies gilt ausdrücklich auch für Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen; denn während Sie die Enquete-Kommission selbst auf den Weg gebracht haben, war Ihre Skepsis gegenüber einem Untersuchungsausschuss deutlich zu spüren. Herr Steinbach hat für die SPD erklärt, man wolle keine Untersuchung sehr großen Ausmaßes. Was soll das bitte konkret heißen? Wollen Sie den Ausschuss vor Beginn seiner Arbeit beschränken? (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach!) Soll etwa nur ein begrenztes Zeitfenster untersucht werden, um Ihren Innenminister aus der Schusslinie zu nehmen oder Versäumnisse der Landesregierung im Vorfeld der Katastrophe auszublenden? (Abg. Nico Steinbach, SPD: Zitieren Sie korrekt!) Zudem ist es ein eklatanter Widerspruch, wenn Herr Steinbach einerseits auf schnelle Antworten pocht und andererseits die Enquete-Kommission als das geeignete Gremium zur Aufarbeitung bezeichnet; denn sie wird eindeutig länger und umfassender tätig sein als der Untersuchungsausschuss. Zeitnahe Ergebnisse kann nur Letzterer liefern. Also gibt es wohl andere, sachfremde Gründe, warum der Koalition dieses Instrument nicht passt. Wie dem auch sei, wir werden uns davon nicht beeindrucken lassen. Die AfD-Fraktion wird alles für eine schonungslose Aufklärung im Ausschuss tun. Wir hoffen, dass unser Innenminister nicht der gleichen Amnesie verfällt wie sein Parteifreund Olaf „Ich weiß das nicht mehr“ Scholz bei den zahlreichen Skandalen seiner politischen Laufbahn. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Wir erwarten von der Landesregierung und allen anderen Beteiligten die Bereitschaft zu umfassender Kooperation und ein bedingungsloses Offenlegen aller relevanten Fakten und Abläufe, damit die von der Flut geschädigten Menschen nicht ein zweites Mal zu Opfern werden, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Dies zu fordern, bedeutet keineswegs eine Vorverurteilung. Es bedeutet vielmehr, all jene Fragen zu stellen, die die betroffenen Bürger seit dem 14. Juli umtreiben: Was waren die Gründe dafür, dass es zu diesem Hochwasser mit diesen dramatischen Folgen kam? Wieso hat man trotz des desaströsen Warntags im Jahr 2020 die Alarmsysteme nicht optimiert? Warum gab es so viele Tote, insbesondere am Unterlauf der Ahr? Weshalb wurden die Menschen nicht rechtzeitig gewarnt, obwohl es bereits Stunden vorher klare Anzeichen für die Katastrophe gab? Hätte man durch anderes und insbesondere früheres Handeln nicht vieles verhindern können? Welche Rolle haben dabei der Landrat, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, der Innenminister und die Umweltministerin gespielt? Wie gut war die Ministerpräsidentin informiert? Wer wusste was wann und hat dennoch nichts unternommen? Alle diese Fragen und viele andere mehr müssen auf den Tisch. Sie müssen beantwortet werden, und ja, am Ende wird es nicht nur darum gehen, aus den jetzt begangenen Fehlern zu lernen, sondern auch um die politische Verantwortung, die heutzutage kaum noch jemand zu tragen bereit ist. Lassen Sie mich deshalb mit einem Zitat von Lars Hennemann, dem Chefredakteur der Rhein-Zeitung, schließen: „Es gab in Rheinland-Pfalz schon Untersuchungsausschüsse wegen Skulpturen in einem Museum oder einer Piste, auf der Autos im Kreis fahren. Was aber ist derlei im Vergleich zu mehr als 130 Toten? Sollten sie politischem Versagen zum Opfer gefallen sein, dann war die Kreisverwaltung in Ahrweiler nicht der einzige Ort des Versagens. Diese Verantwortung ist nicht teilbar.“ Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion hat deren Vorsitzende Bätzing-Lichtenthäler das Wort.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Ahrtal geht es um Aufbau und Aufklärung. Unter dieser Überschrift stehen für uns als Ampelkoalition die jetzigen Monate. Aus diesem Grund befassen wir uns heute im Plenum mit zwei wichtigen Wiederaufbaugesetzen: mit einem Gesetz, damit die Betroffenen in den Flutgebieten so bald wie möglich finanzielle Wiederaufbaumittel erhalten, und mit einem zweiten Gesetz zur Erleichterung des Aufbaus. Genauso wichtig ist es für uns, die Aufklärung voranzutreiben, also Antworten vor allem auf drei Fragen zu finden: Wie sind die Hochwasserkonzepte mit Blick auf den Klimawandel weiterzuentwickeln? Muss sich etwas im Katastrophenschutz ändern, und wenn ja, was? Hätten mehr Menschenleben gerettet werden können? Im Sinne der Klärung dieser Fragen hat die Ampelkoalition in den Landtagsausschüssen Berichtsanträge gestellt und eine Enquete-Kommission eingerichtet. Auch die Landesregierung hat stets betont, einen Fokus auf die Aufarbeitung der Geschehnisse zu legen. Nichtsdestotrotz haben nun CDU und AfD einen Untersuchungsausschuss beantragt. Als SPD-Fraktion werden wir natürlich nicht gegen den Antrag stimmen; denn die Einsetzung eines solchen Gremiums ist ein in jeder Hinsicht zu respektierendes Minderheitenrecht. Dieses zu achten ist eine demokratische Selbstverständlichkeit. Der Untersuchungsausschuss wird also seine Arbeit aufnehmen, aus unserer Sicht gerne schon nächste Woche. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
Johannes Zehfuß CDU
Haha!) Der Einsetzungsantrag der CDU-Fraktion ist allerdings so verfasst, dass wir als SPD-Fraktion nicht zustimmen können, sondern uns enthalten werden. Aus unserer Sicht ist der Antrag zeitlich unscharf und inhaltlich unpräzise formuliert, sodass er unseres Erachtens handwerkliche Mängel aufweist. Unscharf ist etwa, dass bei den Fragen 12 bis 15 keine Eingrenzung im Hinblick auf ein Ende vorgenommen wurde, beispielsweise bei der Frage, welche Hilfsangebote von Privatpersonen eingegangen sind. Denken wir dieses Szenario einmal weiter. Heute in zwei Jahren wird vielleicht diese letzte Frage des Fragenkatalogs aufgerufen und im Ausschuss durchleuchtet. Entsprechend dem Wortlaut des Antrags müsste und könnte dann auch analysiert werden, welche Angebote einen Tag vorher, also am 21. September 2023, eingegangen sind. Ich meine, dass eine solch weite Betrachtung nicht zielführend ist. Im Sinne der Menschen im Ahrtal sollten wir unser Augenmerk auf einen engeren Zeitraum legen; denn die Betroffenen haben schnelle Aufklärung verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Unpräzise sind auch die Fragen zur Einsatzkoordination. Dem Einsetzungsantrag zufolge soll untersucht werden – ich darf zitieren, Herr Präsident –, „welche Einheiten mit welchem Auftrag, mit welchen Einsatzmitteln, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Einsatzort eingesetzt wurden oder sich in Bereitschaft befanden“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hierzu muss man wissen, dass in den Tagen und Wochen nach der Flutnacht mehrere Tausend ehrenamtliche Kräfte der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, der Polizei, der Bundeswehr und der Rettungsdienste im Einsatz waren. Es wird eine immense Aufgabe sein, genau zu dokumentieren, welche Personen sich wann und wo aufgehalten haben. Aus meiner Sicht sind diese zu sammelnden Daten aber im Hinblick auf die konkrete Frage, ob mehr Menschen hätten gerettet werden können, wenig aussagekräftig. Zudem besteht meines Erachtens die Gefahr, dass die Arbeit von Ehrenamtlichen in das Scheinwerferlicht des Untersuchungsausschusses gerückt wird. Dies könnte dazu führen, dass sich Menschen von künftigem ehrenamtlichem Engagement zurückziehen. Das wollen wir sicherlich alle nicht. Meine Damen und Herren, all dies zeigt, dass der Einsetzungsantrag der CDU zu einer Untersuchung nach dem Gießkannenprinzip führen könnte. Daher werden wir uns bei der heutigen Abstimmung enthalten. Seien Sie aber versichert, wir als SPD werden alles tun, um die Arbeit des Ausschusses voranzutreiben. Ja, wir werden Tempo machen; denn die Menschen im Ahrtal sind tagtäglich mit der Katastrophe konfrontiert. Sie verdienen Antworten, rasche und fokussierte Antworten. Es ist nicht in ihrem Sinne, die Aufklärung in die Länge zu ziehen und erst in einigen Jahren Ergebnisse zu präsentieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Dimension der schrecklichen Katastrophe mit 134 Toten tragen wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier eine besondere Verantwortung. Uns muss es darum gehen, rasch, sachlich, fokussiert und nicht im Streit aufzuklären. Gleichzeitig dürfen wir die Ehrenamtlichen, die in der Flutnacht und bei den Hilfseinsätzen danach ihr Bestes gegeben haben, nicht brüskieren und nicht verschrecken. Das ist das Gebot der Stunde. Gestatten Sie mir zum Ende hin noch eine Einordnung. In den vergangenen Wochen war ich oft – wie sicherlich viele von Ihnen auch – im Ahrtal unterwegs und habe mit vielen Menschen gesprochen. Ihr Elan und ihre Tatkraft haben mich beeindruckt. Es geht ihnen dort vor allen Dingen um den Wiederaufbau. Deswegen geht es um Aufbau und Aufklärung. Wir sollten beides im Blick halten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete von Heusinger.
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es in Rheinland-Pfalz mit der bundesweit größten und folgenschwersten Katastrophe der Nachkriegszeit zu tun. Das Leid ist unfassbar. Wir haben es heute schon gehört, und Herr Kollege Gies hat dies in der letzten Sitzung des Landtags eindrücklich beschrieben. Vielen Dank dafür, lieber Kollege Gies. Beim nachhaltigen Neuaufbau braucht das Ahrtal schnelle und fundierte Antworten auf viele Fragen. Daran, beides zu verbinden, wird derzeit in der Regierung hart gearbeitet. Die Hilfe der vielen Menschen in den zerstörten Orten, die Solidarität, aber auch die Zukunftskonferenzen und die Ideen, die daraus entstehen, zeigen, dass auch die Bürgerinnen und Bürger an dem Neuaufbau des Ahrtals aktiv mitmachen und nach vorn blicken wollen. Es ist aber auch wichtig, dass wir uns anschauen, wo Fehler gemacht wurden. Ich möchte an dieser Stelle klar sagen, wir brauchen eine Aufklärung, aber eine schnelle und präzise Aufklärung. Mögliche Fehler im Kreis, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen zeitnah identifiziert werden. Dies erwarten die Menschen im Ahrtal und in Rheinland-Pfalz von uns; denn das Ziel, das uns eint, ist, dass sich solch eine Katastrophe wie an der Ahr möglichst nie wiederholen wird. Wir wissen, dass Extremwetterereignisse aufgrund der menschgemachten Klimakrise auch bei uns zunehmend häufiger auftreten werden. Darauf müssen wir uns alle einstellen. Es ist daher nur richtig, ja sogar dringend und sehr schnell erforderlich, dass wir uns für die Zukunft wappnen und zeitnah die richtigen Schlüsse aus der Flutkatastrophe ziehen. Wir haben als Koalition – das haben wir eben schon gehört – umgehend eine Enquete-Kommission eingerichtet, um für die Zukunft Konsequenzen aus der Flutkatastrophe zu ziehen. Wir brauchen künftig mehr denn je einen gut aufgestellten Katastrophenschutz, wir brauchen angepasste Vorsorgekonzepte, und wir müssen dem Klimawandel als Katalysator für solche Katastrophen auf allen politischen Ebenen konsequent entgegentreten. Deshalb müssen wir auch schnell analysieren, was in den Tagen vor der Katastrophe, in der Flutnacht und unmittelbar danach nicht richtig gelaufen ist. Die Katastrophe und die verlorenen Menschenleben verpflichten uns aufzuklären, zu lernen und dadurch Menschenleben in Zukunft zu schützen. Dieses Ziel tragen wir ausdrücklich mit. Was Sie aber hier machen, liebe CDU, ist viel zu weitgehend und setzt völlig falsche Signale für alle Menschen, die rund um die Katastrophe Verantwortung übernommen haben. Nach Ihrem Willen soll jeder Rettungseinsatz, jeder Einsatz einer Freiwilligen Feuerwehr oder jede Entscheidung eines jeden ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters einer Überprüfung unterzogen werden können, Krisenstäbe, die sich innerhalb von Stunden gebildet haben, Menschen, die in akuter Katastrophenlage Verantwortung übernommen haben, Wehrleiterinnen und Wehrleiter, Ortsbeauftragte und Einsatzleitungen. Ist Ihnen klar, dass all diese Menschen, Ehrenämtler, die in dieser Nacht ihr Leben riskiert haben, um andere Menschen zu retten, und in den Wochen danach bis an den Rand ihrer Kräfte gearbeitet haben, nun Angst haben, vielleicht einen bürokratischen Fehler gemacht zu haben? Es kann nicht unser Ziel sein, diese Menschen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen, die bereits am Rand ihrer Kapazitäten sind, durch diesen Untersuchungsausschuss zu belasten. Das dient keinesfalls einer schnellen Aufklärung. Ich sage es noch einmal: Wir sehen die Notwendigkeit der politischen Aufarbeitung der Katastrophe. Deshalb haben wir in unserer Fraktion auch ausführlich darüber diskutiert, ob wir Ihrem Antrag zustimmen. Wir wollen aber schnelle und präzise Aufklärung, und das ist mit Ihrem Zuschnitt des Untersuchungsausschusses schwer möglich. Wir werden uns deshalb zu Ihrem Antrag enthalten. Ich hoffe und appelliere aber an Sie, im Untersuchungsausschuss so verantwortungsvoll und besonnen aufzutreten, dass wir auch wirklich zu einer schnellen Aufarbeitung der Flutkatastrophe kommen, damit wir uns sehr schnell und mit aller Kraft der Zukunft des Ahrtals widmen können; denn die Zukunft des Ahrtals können wir nur gemeinsam gestalten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht deren Vorsitzender Fernis.
Philipp Fernis FDP
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli dieses Jahres im Ahrtal wird uns in diesem Hause noch eine ganze Weile beschäftigen, und das ist auch richtig so. Gerade in schwierigen Zeiten und mit Blick auf schwierige Situationen haben Abgeordnete als Vertreter der Bevölkerung, hat das Parlament als Raum des öffentlichen Diskurses, in dem über solche Ereignisse diskutiert wird, eine besondere Verantwortung dafür, den Menschen zu zeigen, dass ihre Anliegen ernst genommen werden und Politik alles in ihrer Macht Stehende tut, um die richtigen Schlüsse aus Katastrophen zu ziehen, wenn sie denn passiert sind. Herr Frisch, in diesem ganzen Kontext will ich Ihnen sagen, ich bin leider nicht überrascht, aber doch immer wieder schockiert, dass Ihnen nichts Besseres einfällt, als billige Wahlkampfrhetorik in Richtung beider großer Fraktionen abzuziehen. Das hat mich wieder einmal ein Stück weit in mancher Debatte, die wir schon hatten, irritiert; aber darum geht es jetzt nicht, sondern es geht um den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Ja, das Parlament muss aufklären, und ein Untersuchungsausschuss ist – das haben wir gehört – das schärfste Instrument der Aufklärung des Parlaments. Das Parlament und die Menschen im Ahrtal können sich darauf verlassen, dass die Fraktion der Freien Demokraten diese Aufklärung konstruktiv und aktiv begleiten und unterstützen wird. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat kurze Zeit nach den Ereignissen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit von handelnden Personen zu klären haben. Der Respekt vor der Unabhängigkeit des Rechtsstaats gebietet es, diese Arbeit zu keinem Zeitpunkt zu kommentieren. Der Untersuchungsausschuss hat die politische Aufarbeitung der Ereignisse zu leisten und zu klären, auf welchen Ebenen politische Verantwortung lag. Wichtiger als der Blick zurück ist aber der Blick nach vorn, wichtiger ist die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass wir, wenn Natur wieder zuschlägt, optimal gerüstet sind, und daher auch Schlüsse aus den vergangenen Ereignissen zu ziehen, die uns diese optimale Vorbereitung in der Zukunft ermöglichen. Wir haben erhebliche Zweifel, dass der Untersuchungsauftrag in der Breite, wie er formuliert wird, geeignet ist, uns bei diesen Schlüssen zu helfen. Deswegen schließen wir uns unseren Koalitionspartnern an und werden uns bei der Abstimmung zu dem Antrag enthalten, aber die Arbeit des Ausschusses selbstverständlich konstruktiv unterstützen. Wir werden heute noch zwei Gesetze beraten, die einen wichtigen Beitrag leisten sollen, um das in die Wege zu leiten, was die Menschen im Ahrtal jetzt vor allen Dingen brauchen: eine klare Perspektive, die in die Zukunft gerichtet ist. Wir werden mit der Einrichtung des Sondervermögens die finanzielle Grundlage schaffen und mit dem Aufbaubeschleunigungsgesetz die Möglichkeiten schaffen, dort wieder zügig Infrastruktur zu errichten, damit die Menschen über die politische Aufarbeitung hinaus vor allen Dingen merken, dass der primäre politische Auftrag ernst genommen wird, dafür zu sorgen, dass im Ahrtal so schnell wie möglich die Folgen der Katastrophe, so sie denn abzumildern sind, auch abgemildert werden. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Wefelscheid.
Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst zu Protokoll geben, dass ich meine Fraktion gebeten hatte, nicht zu applaudieren, weil ich dies persönlich der Sachlage für nicht angemessen erachte. Meine Damen und Herren, in den Tagen nach der gewaltigen Naturkatastrophe im Ahrtal standen die Menschen, standen wir alle unter Schock und waren in Trauer angesichts der Bilder der Zerstörung, der Berichte des Leids und der vielen Verletzten und der Toten. Der Blick war in diesen Tagen darauf gerichtet, dem Chaos Herr zu werden, Verletzte zu versorgen, Trümmer zu beseitigen und Tote zu bergen. Als ein paar Tage später der Innenausschuss zusammenkam, war bei allen demokratischen Fraktionen Konsens, dass jetzt nicht der Zeitpunkt dafür ist, wo die Frage der Schuld zu klären ist. Auch wir Freien Wähler hielten die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses so kurz nach der Flutkatastrophe für den völlig falschen Zeitpunkt und deplatziert. Neben der schnellen Hilfe für den Wiederaufbau galt es, die Weichen zu stellen, um für die Zukunft die richtigen Erkenntnisse aus dem Ablauf der Naturkatastrophe ziehen zu können. Das Ausmaß der Zerstörung hat gezeigt, unser Katastrophenschutz war auf derartige Naturkatastrophen nicht vorbereitet. Es müssen daher schnell bestehende Katastrophenschutzpläne überprüft und etwaig fehlende Strukturen aufgebaut und angepasst werden, damit sich solch eine Tragödie wie im Ahrtal nicht wiederholt. Die Einrichtung der Enquete-Kommission war deshalb der zuvorderst vorzunehmende Schritt. Die Enquete-Kommission erarbeitet einen Abschlussbericht mit einer Analyse der Flutkatastrophe und eine Handlungsstrategie für die Zukunft. Es ist richtig und wichtig, dass diese Enquete-Kommission schnellstmöglich ihre Arbeit aufnimmt. Nun allerdings, zwei Monate nach der Flutkatastrophe, mag der Zeitpunkt gekommen sein, auch der Frage nachzugehen, ob Fehler gemacht wurden und wer dafür die rechtliche und politische Verantwortung trägt. Angesichts von 133 Toten im Ahrtal ist der Wunsch der Bevölkerung nach Aufklärung verständlich. Wer den Artikel „Rekonstruktion eines politischen Versagens“ von Julian Staib und Timo Steppat in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über das Schicksal der Familie Villinger gelesen hat, kann nachvollziehen, warum Stefan Villinger, genauso wie andere Hinterbliebene, Aufklärung einfordern. Zu viele Fragen sind offen, zu viele Antworten noch nicht gegeben. Wurde den Menschen am Abend der Flutnacht wirklich geraten, in den Häusern zu bleiben, wie es den Familien Kay und Villinger geraten worden sei? Waren zu wenige Rettungshubschrauber im Einsatz? Warum wurde erst um 23.09 Uhr der Katastrophenfall ausgerufen, wenn doch zu diesem Zeitpunkt schon seit fast drei Stunden die Häuser unter Wasser standen und schon um 16.20 Uhr die Bürgermeisterin der VG Altenahr angesichts der prognostizierten Pegelstände um das Ausrufen des Katastrophenfalls gebeten hatte? Wurden Bundeswehrsoldaten nicht gerufen, obwohl diese am Nachmittag und in der Nacht des 14. Juli bereitgestanden hätten? Wieso wurde die Warnung des Europäischen Flutwarnsystems EFAS und des Deutschen Wetterdienstes nicht ernster genommen? Wieso schlug Umweltministerin Anne Spiegel nicht Alarm, wenn doch das ihr unterstehende Landesamt für Umwelt am 14. Juli ab 17.17 Uhr mit Violett die höchste Warnstufe ausgerufen hatte, wonach für die Ahrregion Überflutungen bebauter Gebiete in größerem Umfang drohten? Wieso wurde in der Nacht des 14. Juli nicht bereits der Krisenstab der Landesregierung aktiviert? Wie konnte es sein, dass Landrat Pföhler die Leitung des Stabs im Katastrophenfall schon vor Jahren delegiert hatte, ohne dass das Innenministerium eingeschritten ist? Wieso wurden die Bewohner von Sinzig nicht rechtzeitig evakuiert, wenn doch die Flutwelle Sinzig erst nach Mitternacht erreichte, also genügend Zeit zum Handeln gewesen wäre? Die zentrale Frage lautet: wären Verletzte und Tote vermeidbar gewesen? Diese und viele Fragen mehr gilt es nun in einem Untersuchungsausschuss zu klären. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses definiert im Gegensatz zum Antrag der AfD-Fraktion hinreichend die Untersuchungszeitspanne, die Untersuchungsgegenstände und die Untersuchungsmittel. Er ist substantiiert. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat entschieden, mich als Mitglied in den einzurichtenden Untersuchungsausschuss zu entsenden. Mit 14-jähriger Berufserfahrung als selbstständiger Rechtsanwalt ist mir das Aktenstudium, die Sichtung und Bewertung von Beweismitteln sowie die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen vertrautes Gebiet. Mir ist die Bürde dieses Amts, aber auch die Verantwortung gegenüber den Opfern und Hinterbliebenen bewusst. Jenseits der eigenen Betroffenheit ist auch die nüchterne und sachliche Erforschung des Sachverhalts das Ziel. Dabei sind nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Bei dieser Tätigkeit wird sich der Untersuchungsausschuss sicherlich auch im Spannungsfeld mit den derzeit laufenden umfangreichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren bewegen. Wie Justizminister Herbert Mertin in der letzten Rechtsausschusssitzung auf meine Nachfrage erklärte, sind derzeit drei Staatsanwälte und 70 bis 90 LKA-Beamte mit dem Ermittlungsverfahren betraut. Allein dieser erhebliche Personaleinsatz zeigt, wie umfangreich sich die Ermittlungen darstellen. Herr Justizminister, mir ist es wichtig, dass aus Ihrem Hause bei der Arbeit des Untersuchungsausschusses bitte rechtzeitig Hinweise an den Untersuchungsausschuss ergehen, sollte die Gefahr bestehen, dass das Untersuchungsverfahren das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren beeinträchtigen könnte; denn nach § 1 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Untersuchungsausschuss des Landtags nur die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegen, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten. Die Frage, ob Anhaltspunkte strafbaren Verhaltens vorliegen, muss die Staatsanwaltschaft klären und gegebenenfalls zur Anklage bringen. Über die Schuld bei vorwerfbarem strafbarem Verhalten entscheiden dann Gerichte, nicht der Landtag. Gleichwohl muss neben der strafrechtlichen Aufarbeitung auch eine Untersuchung durch einen Untersuchungsausschuss erfolgen. Es muss festgestellt werden, ob Fehler gemacht wurden und wer dafür die rechtliche und politische Verantwortung trägt. Angesichts von 133 Toten im Ahrtal ist der Wunsch der Bevölkerung nach dieser Aufklärung verständlich. Den Menschen vor Ort ist die Politik eine schnelle und gründliche Antwort schuldig. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER stimmt daher dem Antrag der CDU-Fraktion auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Hendrik Hering
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich darf darauf hinweisen, entsprechend Artikel 91 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung von Rheinland-Pfalz hat der Landtag das Recht und auf Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Wir beginnen bei der Abstimmung mit dem Antrag der AfD-Fraktion – Drucksache 18/944 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Er hat auch nicht das notwendige Quorum entsprechend der Verfassung erhalten. Wer dem Antrag des Abgeordneten Christian Baldauf und der 30 weiteren Abgeordneten der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1068 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen. Damit ist dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt, da er die notwendige Mehrheit erhalten hat. Als Landtag haben wir nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses und entsprechend des Untersuchungsausschussgesetzes den Vorsitzenden und den Stellvertreter zu wählen. Dem Vernehmen nach wird es für den Vorsitz einen Vorschlag der SPD-Fraktion geben. – Frau Bätzing-Lichtenthäler, bitte.
Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir schlagen den Abgeordneten Martin Haller vor.
Hendrik Hering
Für den Vorsitz des soeben eingesetzten Untersuchungsausschusses ist der Abgeordnete Haller vorgeschlagen. Wer dem Vorschlag, Martin Haller zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zu wählen, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Abgeordnete Haller einstimmig bei einer Enthaltung zum Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses gewählt. Wir kommen damit zum Wahlvorschlag für einen stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses. Herr Baldauf, bitte.
Christian Baldauf CDU
Herr Präsident, wir schlagen Herrn Marcus Klein vor.
Hendrik Hering
Als stellvertretender Vorsitzender ist der Abgeordnete Marcus Klein vorgeschlagen. Wer dem Vorschlag, Marcus Klein zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zu wählen, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Abgeordnete Klein einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses gewählt. Ich darf noch den Hinweis geben, dass die Fraktionen bereits jetzt alle Mitglieder und ständigen Vertreter für den Untersuchungsausschuss benannt haben. Das heißt, der Untersuchungsausschuss kann seine Arbeit kurzfristig aufnehmen. Ich rufe der Tagesordnung auf: Punkt 5 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/67 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/1049 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/1134 – Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/1139 – Eine Wortmeldung hierzu hat der Abgeordnete Schnieder.
Gordon Schnieder CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher VorNebentätigkeiten und Ehrenämtern von Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit nach § 119 Landesbeamtengesetz (LBG) transparenter gestaltet. Die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit werden dazu verpflichtet, über Art und Umfang ihrer Nebentätigkeit und Ehrenämter sowie die Höhe der damit erzielten Vergütungen öffentlich zu berichten. So richtig dies aus unserer Sicht für die hauptamtlichen Beamtinnen und Beamten auf Zeit auch ist, so wenig zielführend sind die getroffenen Veröffentlichungspflichten für die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten. Dies betrifft unter anderem die ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, Wehrleiterinnen und Wehrleiter, Wehrführerinnen und Wehrführer und viele weitere Ehrenbeamte. Hier steht zu befürchten, dass so manche Fallgestaltung abschreckend wirkt und Bürgerinnen und Bürger die Übernahme eines entsprechenden Ehrenamts aus diesem Grund ablehnen, auch vor dem Hintergrund, dass im Bereich der kommunalen Ehrenbeamten im Regelfall keine Nebentätigkeiten vorliegen, die unmittelbar mit der Übernahme des öffentlichen Ehrenamts in Verbindung gebracht werden. Aus diesen Gründen und zum Schutz der kommunalen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten beabsichtigten wir, für diese Gruppe eine komplette Ausnahme von den Veröffentlichungspflichten vorzunehmen. Nunmehr wurde in den letzten Wochen ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vorgelegt, der zwar grundsätzlich davon ausgeht, dass auch bei den Ehrenbeamten bei der Ausübung von Ehrenämtern ein Interessenkonflikt auftreten kann, der die Unterrichtungspflicht über solche Ehrenämter schlussendlich rechtfertigt, allerdings wird dort weiter ausgeführt, dass es angezeigt ist, eine Ausnahme von dieser Unterrichtungspflicht zuzulassen. Mit dem vorgelegten Änderungsantrag erfolgt die Einführung eines Schwellenwerts, durch den geringfügige Zahlungen von der Unterrichtungspflicht ausgenommen werden, da Interessenkonflikte in diesen Fällen eher nicht auftreten. Die Einführung eines solchen Schwellenwerts von 4.000 Euro führt nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion dazu, dass die möglichen negativen Auswirkungen des ursprünglichen Gesetzes hinsichtlich der Ehrenbeamten ausgeräumt sind. Aus diesem Grund stimmen wir diesem Änderungsantrag zu unserem eigenen ursprünglichen Gesetzentwurf zu und stellen dieses Änderungsgesetz damit gemeinsam mit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf einen breiten Konsens. Vielen Dank. (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Noss das Wort. (Unruhe im Hause)
Hans Jürgen Noss SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Abgeordnete Schnieder hat schon einiges zu dem Gesetz gesagt. Ich glaube, dass dieses Gesetz in der Form, in der wir es jetzt haben, überreif war. Wir haben bereits einige Fälle gehabt, in denen es sehr wichtig war, dass wir die Transparenz nach vorn schieben, weil dort vieles im Unklaren war. Wir haben einige größere und andere kleinere Fälle, aber es sind bereits von den Personen entsprechende Konsequenzen gezogen worden. Daher kann man sagen, das Gesetz hat seinen Sinn bereits jetzt erfüllt. Was die Tatsache der ehrenamtlichen Kommunalbeamten betrifft, ist das Ganze in der Form, dass diese dabei sind, bereits bei der Gesetzesänderung am 18. November 2020 der Fall gewesen. Es ist natürlich so, es macht wenig Sinn, wenn wir in diesem Bereich eine überforderte Bürokratie aufbauen; denn das Ehrenamt ist davon getragen, dass die Leute diesen „Job“ gern machen und wir sie nicht zu viel gängeln. Wir waren der Meinung, dass wir deshalb unbedingt eine Grenze, einen Schwellenwert, einführen sollten, unter dem nichts angezeigt werden muss, über dem aber die entsprechenden Dinge angezeigt werden sollen. Ich glaube, dass nicht so viele davon betroffen sein werden, aber es dient der gesamtkommunalen Transparenz, wenn wir auch diese Fälle in dieses Gesetz einbringen. Wie gesagt, der Schwellenwert von 4.000 Euro ist so, dass man damit ganz gut leben kann. Wir halten diese Regelung für eine gute Lösung und bringen sie daher als Änderungsantrag der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP heute ins Plenum ein. Danke. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über eine Änderung des Landesbeamtengesetzes. Vorangegangen war bereits eine Änderung des Landesbeamtengesetzes aus dem letzten Jahr. Darin haben wir geregelt, dass wir für gewählte Vertreterinnen und Vertreter auf kommunaler Ebene Transparenz einführen, dass Nebentätigkeiten und Ehrenämter offengelegt werden, damit Bürgerinnen und Bürger wissen, welche möglichen Interessenkonflikte bei den gewählten Vertreterinnen und Vertreter auch auf kommunaler Ebene vorliegen können. Das war gut und richtig. Auch hier hatten wir, ähnlich wie jetzt in der Debatte, einen sehr breiten Konsens unter den Fraktionen und haben das Gesetz auf den Weg gebracht. (Zuruf von der SPD: Bei den demokratischen Fraktionen!) Wir nehmen aber die Rückmeldungen der kommunalen Ebene ernst. So haben sich die kommunalen Spitzenverbände an uns gewandt und gesagt, insbesondere für das kommunale Ehrenamt bedeutet das eine gewisse Hürde, und wir wollen mit Euch ins Gespräch kommen, inwieweit wir eine Änderung erwirken können. Über den Sommer haben die Diskussionen stattgefunden. Wir nehmen diese Hinweise gern auf, weil uns das kommunale Ehrenamt sehr wichtig ist. Nicht nur die kommunalen Ratsmitglieder, sondern auch unsere vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und die Beigeordneten vor Ort, die sehr viel stemmen, wollen wir unterstützen. Ich bin sehr froh, dass wir gemeinsam eine Regelung gefunden haben, die Transparenz an den Tag legt. Das heißt, ab einer bestimmten Summe – wir haben 4.000 Euro für richtig gehalten – soll offengelegt werden, weil möglicherweise ein Interessenkonflikt vorliegen kann, darunter aber nicht. Das heißt, wir unterstützen das Ehrenamt, aber wir schaffen auch weiterhin Transparenz. Deswegen ist es eine gute Regelung, und meine Fraktion wird dem gerne zustimmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und vereinzelt bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die Fraktion der AfD spricht der Abgeordnete Stuhlfauth.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Landesbeamtengesetzes sollte eigentlich schon im letzten Jahr abgeschlossen sein. Unsere AfD-Fraktion hatte bereits in der letzten Legislaturperiode den Thüga-Skandal aufgedeckt und einen Antrag gestellt, die Kontrolle über ausgeübte kommunale Wahlbeamte von den Dienstherren auf die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu übertragen. Die Kontrollfunktion sollte vollumfänglich der ADD übertragen werden. Natürlich wurde unser Antrag damals abgelehnt. Seine Richtigkeit und die Notwendigkeit zusätzlicher Kontrolle wurden aber im Nachhinein auch von den Regierungsparteien erkannt. Die Konsequenz war ein hastig zusammengeschusterter Gesetzentwurf, der die aufgewühlten Gemüter beruhigen sollte und irgendwie auch die geforderte Kontrollfunktion bringen sollte, ohne zu sehr die Handschrift des AfD-Antrags zu tragen. Das Ergebnis war die jetzt gültige Regelung, die im Ergebnis zwar zu mehr Transparenz, aber nur zu unwesentlich mehr Kontrolle geführt hat. Dafür ist man aber in Sachen Offenlegungsverpflichtung über das Ziel hinaus geschossen; denn man hat die Ehrenämter gleich mitverpflichtet. Ursprünglich hatte die CDU-Fraktion vorgeschlagen, die Regelung von § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes für das Ehrenamt auszuklammern, ein durchaus pragmatischer Lösungsansatz. Auch bei den Regierungsfraktionen hat man erkannt, dass eine Nachbesserung erforderlich ist. Nur wie soll man nachbessern? Ohne den eigenen Fehler einzugestehen oder so, wie es jeder gute Demokrat handhaben würde, also einfach auch einmal einem Antrag der Opposition zustimmen? (Abg. Martin Haller, SPD: Ei, ei, ei!) Neben dem ursprünglichen Gesetzentwurf der CDU liegen jetzt zwei weitere Entwürfe vor, zum einen der Antrag der Ampelkoalition in Zusammenarbeit mit der CDU. Diese korrigiert hiermit ihren eigenen Antrag. Zum anderen legen die Freien Wähler einen Antrag vor, der im Wesentlichen darauf gründet, dass Nebeneinkünfte, die 500 Euro monatlich oder 5.000 Euro jährlich überschreiten, offengelegt werden müssen. Der Antrag der Ampelkoalition und der CDU zieht die Grenzlinie bei 4.000 Euro. Der Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER ist mir wesentlich sympathischer, weil darin eine Abstufung erfolgt und er zu mehr Übersichtlichkeit führt. Dem Antrag der Freien Wähler wäre der Vorzug zu geben. Danke. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht deren Vorsitzender, der Abgeordnete Fernis.
Philipp Fernis FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten, unsere kommunalen Wahlbeamten in politischer Verantwortung vor Ort sind das Rückgrat der Demokratie in den Kommunen. Die kommunale Ebene ist die Ebene, auf der im Alltag der Menschen besonders erlebbar wird, ob Politik funktioniert, ob Politik gut läuft. Deswegen ist es auf der einen Seite wichtig, dass wir hier auch der Transparenz von politischen Prozessen Rechnung tragen. Auf der anderen Seite muss dieses ehrenamtliche Engagement attraktiv bleiben. Deswegen schafft diese Änderung im Gesetz einen Interessenausgleich zwischen berechtigten Transparenzinteressen und gleichzeitig dem berechtigten Interesse, nicht wegen jeder Kleinigkeit, bei der nun wirklich aufgrund der Höhe der Beträge ein Interessenkonflikt nicht zu befürchten ist, Offenlegungspflichten über private und persönliche Verhältnisse und damit letztlich einer bürokratischen Dokumentationspflicht zu unterliegen. Der Gesetzentwurf findet zu unserer Freude die Zustimmung des ganzen Hauses, der sich auch die Freien Demokraten anschließen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die FREIEN WÄHLER spricht der Abgeordnete Schwab.
Helge Schwab FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Schwache oder offene Fehlerkultur im Landtag? Dass der angesprochene § 119 Abs. 3 aus dem 17. Landtag ein Bürofehler ist, steht inzwischen außer Frage. Selbst die Regierungskoalition hat dies erkannt und gemeinsam mit der CDU einen Änderungsantrag eingereicht. Fraglich ist jedoch, inwieweit wir in diesem Hohen Hause dazu bereit sind, eine offene Fehlerkultur zu leben. Sind wir bereit, einen Fehler so offen anzugehen, dass wir ihn rückgängig machen, oder versuchen wir zwanghaft, einen Kompromiss zu finden? Genau hier liegt die Frage, die wir uns in dieser Minute stellen müssen. Als Staatsbürger in Uniform wurde ich dazu erzogen, eine offene Fehlerkultur zu leben, lessons learned wurde dies bei uns genannt. Vielleicht war dies auch deshalb so wichtig, weil an falschen Entscheidungen zu schnell ein Menschenleben hing. Hier, im historischen Deutschhaus, in dem wir gerade an einem Gesetz arbeiten, welches nicht so ganz glücklich formuliert wurde, ist dies für manche vielleicht nicht ganz so wichtig. Für mich schon; denn ich möchte meiner Linie treu bleiben. Wenn etwas nicht richtig ist, dann ist es falsch. Dieses Gesetz schießt weit über das Ziel hinaus. Es war für hauptamtliche Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte vorgesehen. In der jetzt vorliegenden Fassung ist es damit falsch. Es gängelt Ehrenbeamte, Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, Wehrleiterinnen und Wehrleiter. Ich darf zitieren: „Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeit und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütung im vergangenen Kalenderjahr.“ „Vergütung“ ist dem Grunde nach ein Oberbegriff und beschreibt ganz allgemein die finanzielle Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Im bisherigen Gesetz gab es keine Unterscheidung zwischen Kilometergeld, Parkgebühren, Sitzungsgeld oder Grundvergütung. Genau hier liegt oder lag das Problem. Wenn Sie von Bleialf nach Mainz fahren, um an einer Sitzung des kommunalen Rats teilzunehmen, dann sind Sie allein für die Fahrt hin und zurück mindestens vier Stunden unterwegs und haben rund 380 km mehr auf Ihrem Tacho. Eine Stunde Sitzungsdauer, Ihr Fahrzeug steht für zwei Stunden in der Tiefgarage. Das macht folgende Abrechnung: 25,56 Euro Sitzungsgeld, 95 Euro Reisekosten, 5 Euro Parkgebühren. Gesamtvergütung: 125,56 Euro. Damit sind vier Fünftel der Vergütung tatsächliche Kosten, die dem Sitzungsteilnehmer in Ausübung des Ehrenamts entstanden sind. Derselbe Sitzungsteilnehmer ist vielleicht Mitglied in einer Planungsgemeinschaft, Mitglied in einem Verwaltungsrat, durch sein vielfältiges Engagement Mitglied im Verbandsgemeinderat sowie im Kreistag. Was glauben Sie, wie viel von den über 4.000 Euro, welche nach dem Änderungsantrag – Drucksache 18/1134 – der Berichtspflicht unterliegen sollen, am Ende des Tages wirklich Sitzungsgelder sind? Hier besteht zumindest Nachbesserungsbedarf in der Gesetzesbegründung. An dieser Stelle möchte ich erwähnt wissen, dass ich das Rad nicht neu erfinden wollte und mir deshalb den Änderungsantrag – Drucksache 18/1134 – als sehr gut ausgearbeitetes Grundgerüst für unseren eigenen Änderungsantrag ausgeliehen habe. Ich bitte, von Plagiatsvorwürfen Abstand zu nehmen. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ohne Klarstellung, welche Zahlungen den Vergütungen hinzuzurechnen sind, verfälschen Sie durch dieses Gesetz die öffentliche Wahrnehmung der Berichterstatter. Über 4.000 Euro ohne definierte Differenzierung, viel Geld für einen Ehrenbeamten in einem kleinen Dorf. Damit schüren Sie unnötig Neid, Missgunst und Hetze. Sie selbst müssen als Mitglied des Landtags erst ab einer Bagatellgrenze von 5.000 Euro im Einzelfall berichten. Die gleiche Grenze sollte auch hier gelten. Eine Regel für alle. Die unschätzbare Arbeit der Ehrenamtlichen in unserem Land durften wir sehr deutlich nicht erst während und jetzt auch nach der Flutkatastrophe im Ahrtal anerkennen und schätzen lernen. Es ist mir eine Herzensangelegenheit und unser aller Aufgabe, das Ehrenamt zu fördern und ehrlich wertzuschätzen. Lassen Sie uns über die Parteigrenzen hinweg gemeinsam die fehlerhafte Norm korrigieren und aus Respekt und zum Schutz unserer kommunalen Ehrenbeamten vor Beleidigungen, Anfeindungen und Missgunst die Bagatellgrenze im Einzelfall auf 5.000 Euro im Kalenderjahr anpassen. Eine Regel für alle. Die Ehrenbeamten komplett aus der Berichtspflicht zu nehmen, wäre selbstverständlich die bessere Lösung gewesen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich stellvertretend als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister über eine Zustimmung und Wertschätzung all meiner Kolleginnen und Kollegen durch Ihr Abstimmungsverhalten freuen. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung hat Staatsminister Lewentz das Wort.
Roger Lewentz
Verehrter Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich freue mich, dass wir aus der Debatte heraus feststellen können, dass eine große Mehrheit im Landtag die Regelungen aus dem November des vergangenen Jahres zum Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften begrüßt. Ich glaube, die haben sich heute schon bewährt, und das war ein Weg in die richtige Richtung. Heute sprechen wir aber über Zahlungen, die aufgrund der Ausübung eines weiteren Ehrenamts neben dem Hauptehrenamt gezahlt werden, soweit dies außerhalb des öffentlichen Dienstes erfolgt, und nur dort und nur dann, wenn ein Bezug zum originär ausgeübten Ehrenamt besteht. Das ist kompliziert, aber die, die sich damit lange beschäftigt haben – wir mussten dies tun –, wissen, worüber ich rede. Die Einbeziehung der ehrenamtlich tätigen Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit in § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz durch den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf macht grundsätzlich Sinn. Das sage ich voller Überzeugung, auch als ehemaliger langjähriger Ortsbürgermeister. Bei diesen kann ebenso wie bei den hauptamtlich tätigen Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten ein Interessenkonflikt auftreten, was die Unterrichtung über solche weiteren Ehrenämter und die damit verbundenen Aufwandsentschädigungen rechtfertigt. Es geht also weder um eine Vorverurteilung noch um eine Gängelung. Ich denke, es dient auch dem Schutz der Kolleginnen und Kollegen, wenn Klarheit herrscht und es keine falschen Diskussionen geben kann. Es ist beispielsweise nicht unüblich, dass ehrenamtlich tätige Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister von häufig auf dem Gebiet der Daseinsfürsorge tätigen Unternehmen in von ihnen gebildete Gremien berufen werden und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das ist auch vollkommen in Ordnung. Da es beispielsweise möglich ist, dass diese Kommunen für die Energieoder Breitbandversorgung notwendige Konzessionen an diese Unternehmen vergeben oder von ihnen Energie und Wasser bezogen wird, liegt es auf der Hand, dass Interessenkollissionen auftreten können; nicht auftreten werden und nicht auftreten müssen, sondern können. Durch die Unterrichtung des Gemeinderats und der Bürgerinnen und Bürger über solche Ehrenämter und die insoweit gezahlten Aufwandsentschädigungen kann solchen Interessenkollissionen entgegengewirkt werden. Ich denke, das ist die Intention dieser Initiativen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann die Sorge nachvollziehen, dass die geschilderte Unterrichtungspflicht Bürgerinnen und Bürger eventuell davon abhält, sich für kommunale Ehrenämter zur Verfügung zu stellen. Insoweit begrüße ich die mit dem Änderungsantrag von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP verbundene Absicht, einen Schwellenwert von 4.000 Euro für die Unterrichtungspflicht einzuführen. Ich glaube, das entspricht einer gelebten Realität in der kommunalen Landschaft. Unterhalb dieser Schwelle ist die Wahrscheinlichkeit eines Interessenkonflikts gering, und über der Schwelle wird durch die Unterrichtungsverpflichtung einem möglichen Interessenkonflikt weiterhin entgegengewirkt. Vielen Dank also für diese Initiative. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Verehrte Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktionen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP haben mit ihrem Änderungsantrag im Grunde die Neufassung des Gesetzes eingebracht. Daher ergibt sich die folgende Abstimmungsreihenfolge. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/1139 – ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/1134 –, der de facto das neue Gesetz darstellt. Wer diesem in der zweiten Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in der zweiten Lesung einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen damit zu Punkt 6 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen (Landessolargesetz – LSolarG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/555 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität – Drucksache 18/1094 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1115 – Solarenergie wirksam voranbringen – Öffentliche Gebäude einbeziehen, Bürokratie verhindern, Anreize verbessern Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/1114 – Die Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Die erste Beratung fand am 14. Juli mit Aussprache statt. Ausschussüberweisung erfolgte an den Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss. Es wurde ein Anhörverfahren durchgeführt. Für die SPD spricht die Abgeordnete Müller. (Abg. Martin Brandl, CDU: Eigentlich hat die Opposition das Wort bei zweiter Lesung!)
Dr. Tamara Müller SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir müssen davon wegkommen, immer nur darüber zu sprechen, wo der Klimaschutz überall unsere Freiheiten einschränke, wo dafür etwas ausgebremst werde, worauf wir verzichten müssten, und wie uns der Klimaschutz überhaupt finanziell belasten werde. Ich sage Ihnen, keinen oder einen zu geringen Beitrag zum Schutz unseres Klimas zu leisten, wird letztlich erstens dazu führen, dass uns nicht der Klimaschutz einschränken wird, sondern der fortschreitende Klimawandel. Zweitens: Wir reden hier nicht von Entweder-oder. Eine PV-Pflicht für Gewerbeneubauten und gewerbezugehörige Parkplätze wird nicht dazu führen, dass Forschung, Innovation und technischer Fortschritt außen vor gelassen werden, so wie Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, es in Ihrem Entschließungsantrag insinuieren. Ich erinnere mich noch gut an die Aussprache zur Regierungserklärung im Juni dieses Jahres. Darin wurde seitens des Kollegen Baldauf von „klugem“ Klimaschutz gesprochen, was auch immer damit konkret gemeint war. Wir jedenfalls halten den vorliegenden Gesetzentwurf für einen klugen und sehr wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität in Rheinland-Pfalz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das eine tun heißt nicht, das andere lassen. Weil jetzt das Landessolargesetz verabschiedet werden soll – ich wiederhole mich gern –, werden Forschung und Innovation nicht plötzlich vergessen. Vor dem Hintergrund, Anreize statt Verbote sei die Grundhaltung der CDU, ist es doch schon sehr verwunderlich, dass ausgerechnet der CDU-Fraktion der vorliegende Gesetzesentwurf nicht weit genug geht. Drittens: Das Land hat beim Klimaschutz eine Vorbildfunktion, die Sie richtigerweise in Ihrem Änderungsantrag formulieren. Deshalb haben wir bereits im Jahr 2014 mit dem Landesklimaschutzgesetz beschlossen, dass die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral werden soll. (Abg. Martin Brandl, CDU: Da passiert aber nichts!) – Langsam. Ja, ja, ja. (Zurufe der Abg. Martin Brandl und Gerd Schreiner, CDU) Viele Maßnahmen, die dieses Ziel unterstützen, befinden sich bereits in der Umsetzung, zum Beispiel die sukzessive Erschließung geeigneter Flächen für die Installation von PV-Anlagen und das mehrheitliche Beziehen von Ökostrom durch Landesliegenschaften. (Abg. Martin Brandl, CDU: Die Grünen regieren schon zehn Jahre, und es passiert nichts! – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) Zudem ist die Vorbildfunktion öffentlicher Stellen bereits in § 9 des Landesklimaschutzgesetzes genannt. Dort ist in Absatz 5 beschrieben, dass Gemeinden und Landkreise die Vorbildfunktion in eigener Verantwortung erfüllen und das Land sie hierbei beratend unterstützen wird. Die Stärkung und Unterstützung der Kommunen bei der Aufgabe wird beispielsweise durch den kommunalen Klimapakt angegangen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Viertens: Den Beitrag zu den ambitionierten Klimaschutzzielen nicht konsequent und zügig voranzutreiben, wird letztlich dazu führen, dass es sehr viel teurer wird. Wir reden dann bei Weitem nicht mehr über die Dimension der Kosten einer PV-Anlage. Die Rechnung „Klimaschutz versus keinen Klimaschutz“ geht also nicht auf, und das bei Weitem nicht. Verbunden mit unserer Zukunft, um die es hier schließlich geht, ist es umso wichtiger, jetzt die richtigen Weichen in Richtung klimaneutrales RheinlandPfalz zu stellen. Das tun wir mit dem Landessolargesetz. Darin hat uns die Anhörung bestätigt. Alle Anzuhörenden, die zu dem übergeordneten Ziel der Klimaneutralität Stellung bezogen haben, sind sich dahin gehend einig, dass der Schutz des Klimas vorangetrieben werden muss und das ambitionierte Vorhaben von Rheinland-Pfalz positiv zu bewerten ist. Im Zuge des Anhörungsverfahrens und darüber hinaus konnten Unklarheiten bzw. Missverständnisse, die die Formulierungen im Entwurf betrafen, aus dem Weg geräumt werden. Beispielsweise ist zu nennen, dass nach § 4 Abs. 4 explizit von einer ersatzweisen Errichtung auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder Gebäuden in unmittelbarer Nähe gesprochen wird. Hiermit sind zum Beispiel nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen gemeint. Außerdem war es uns ein wichtiges Anliegen, dass niemand zu unwirtschaftlichem Handeln gezwungen werden soll. Dies ist auch nicht der Fall und wird nach § 8 geregelt. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die überwiegende Mehrheit der Anzuhörenden eine insgesamt sehr positive Haltung gegenüber dem Gesetzentwurf an den Tag legte und uns in unserem Vorhaben bekräftigte. Deutlich wurde, dass das Landessolargesetz allein die angestrebten ambitionierten Ausbauziele der erneuerbaren Energien vermutlich nicht abdecken wird. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir in Rheinland-Pfalz nicht auf ein Entweder-oder setzen, sondern das Landessolargesetz als wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität anerkennen, aber gleichwohl die Punkte, die ich eingangs erwähnte, weiter vorantreiben. Dazu gehören Anreize und Unterstützung bei der Klimaneutralität von öffentlichen Gebäuden. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Form zu und lehnt aus den oben genannten Gründen den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag der CDU ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Ich erteile dem Abgeordneten Gerd Schreiner das Wort.
Gerd Schreiner CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Auf jedes Dach gehört eine Photovoltaikanlage.“ Herr Kollegen Hartenfels, ja, jetzt wird es interessant. Das sagt Frau Baerbock von den Grünen. Ich weiß nicht, ob Sie sie kennen, aber wenn sie recht haben sollte, dann müssen Sie, sehr verehrter Herr Braun, liebe Grüne, unserem Änderungsantrag zustimmen. (Beifall der CDU) Ich habe in der letzten Sitzung meine Rede zum Solargesetz so beendet: „Das uns gemeinsam besser machen. Lassen Sie uns aus einem kleinen Schritt einen etwas größeren Schritt machen. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag eingereicht. Wir schlagen vor – ganz revolutionär –, dass das Land, wir alle, die öffentliche Hand, beim Bau von Photovoltaikanlagen mit gutem Beispiel vorangeht. (Beifall des Abg. Thomas Weiner, CDU) Wir stehen auf dem Standpunkt, bevor man andere verpflichtet, muss man sich selbst in die Pflicht nehmen. (Beifall bei der CDU) So richtig es sein mag und ist, auf Gewerbegebäuden Photovoltaikanlagen zu installieren, wenn es wirtschaftlich ist, so richtig ist es erst recht, auf jedem Gerichtsgebäude, Forstamt oder auf jeder Polizeidienststelle eine Photovoltaikanlage zu installieren. Die Stromwende braucht beides, nämlich möglichst viele und große Photovoltaikanlagen, sie braucht aber auch die breite Akzeptanz für die Stromwende und die Modernisierung unserer Volkswirtschaft. Da sind wir uns in Worten immer ganz schnell einig. (Heiterkeit des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Lachen Sie nicht, Herr Braun. Wenn wir heute mit gutem Beispiel vorangehen und Sie es schaffen würden, einmal, ein einziges Mal über Ihren Schatten zu springen, dann würden wir beides schaffen. Wir würden einen Beitrag für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die breite Akzeptanz in der Bevölkerung leisten. (Beifall der CDU) Es ist ganz einfach. Wir ersetzen mit unserem Änderungsantrag im Gesetzestext das Wort „Gewerbegebäude“ durch das Wort „Nichtwohngebäude“. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Streichen Sie einfach das Wort „nicht“ weg, dann stimmen wir zu!) – Herr Kollege Braun, wenn Sie noch zögern, dem zuzustimmen, dann möchte ich Sie einladen. Schauen Sie über den Rhein. Rechts des Rheins – ich habe es das letzte Mal gesagt –, wo die CDU in der Landesregierung ist, wird es genau so geregelt. Es ist gut so geregelt. Sehen wir also nicht tatenlos zu, wie Kommunen in Rheinland-Pfalz, allen voran zum Beispiel die CDU-geführte Stadt Landau, mit kommunalen Solarsatzungen das Land überholen. (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Machen wir vielmehr dieses Haus, unseren rheinland-pfälzischen Landtag zu einem Motor der Energiewende. Wenn Sie schon dabei sind, dann stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu. (Abg. Marcus Klein, CDU: Genau!) Wir wollen dieses Solargesetz noch in dieser Legislaturperiode evaluieren. Wir wollen seine Überarbeitung auf den Weg bringen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Installation von Photovoltaikanlagen müssen einfacher werden. Ich bringe diesen Punkt: Es muss Spaß machen. Einfach ist es nicht. Spaß macht es so, wie es im Moment geregelt ist, weiß Gott nicht. Wir wollen, dass die Unternehmer frei entscheiden können, ob sie selbst die Photovoltaikanlage bauen, weil es sich für sie rechnet, es wirtschaftlich ist und zu ihrem Geschäftsmodell passt, oder ob sie alternativ ihr Dach in ein Verpachtungskataster eintragen, weil sie glauben, dass jemand anderes das vielleicht besser machen kann als sie. Sie leisten zwar ihren Beitrag zur Energiewende durch die Zurverfügungstellung ihres Daches, aber sie sagen, das ist nicht ihr Kerngeschäft, mit dem sie sich jeden Tag beschäftigen. Das kann jemand anderes vielleicht besser. Das ist die zweite Alternative. Die dritte Alternative ist, dass sich der Unternehmer für eine äquivalente Stromerzeugung durch andere Technologien entscheidet. Unternehmer zeichnen sich durch eines aus. Sie handeln klug. Das hat Herr Ehmann vorhin gesagt. Die Unternehmen in Rheinland-Pfalz sind Motor der Energiewende im Gegensatz zur Landesregierung und zu diesem Gesetz, in dem sich die Landesregierung davor drückt, auf die Landesgebäude verpflichtend Photovoltaikanlagen zu machen. (Beifall bei der CDU) Die Unternehmer sind der Motor der Energiewende. Die schauen sehr genau hin, was sich bei ihnen im konkreten Umfeld rechnet. Nicht weit von hier, bei Werner & Mertz, drehen sich beispielsweise Windräder auf dem Dach. Lassen Sie uns das Thema technologieoffen angehen, für einen nachhaltigen und CO -neutralen Umbau unserer Volkswirtschaft. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch keine Windräder!) Das ist eine Herkulesaufgabe. Die wird nur gelingen, wenn wir alle an einem Strang ziehen und auf die Innovationskraft unserer Unternehmen bauen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo ist eigentlich der Fraktionsvorsitzende der CDU?) Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte es noch einmal kurz zusammenfassen. Erstens: Das Land hat eine Vorbildfunktion. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zitieren Sie doch mal! – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) – Ich warte auch gern, bis Sie fertig sind. Es ist niemandem vermittelbar, wieso sich ausgerechnet das Land von der Photovoltaikpflicht ausnimmt. Wir fordern die Einbeziehung der öffentlichen Gebäude Zweitens: Wir lassen dabei unsere Städte und Gemeinden nicht hängen. Wir fordern ein Förderprogramm für finanzschwache Kommunen, das sie beim Bau von Photovoltaikanlagen unterstützt. Drittens: Wir wollen kluge Lösungen und eine schlanke Bürokratie, dass die PV-Pflicht zum Beispiel durch die Eintragung in ein Verpachtungskataster oder durch Stromerzeugung mit anderen Technologien erfüllt ist. Viertens: Wir wollen, dass sich das Land auf Bundesebene dafür starkmacht, bessere Anreize für erneuerbare Energien zu setzen, beispielsweise durch Abschaffung der EEG-Umlage oder durch Verkürzung von Amortisationsfristen für Photovoltaikanlagen. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hat Hand und Fuß. Das ist ein Konzept. Das ist nachhaltig. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Das ist gerecht. Deshalb stimmen Sie bitte unseren Anträgen zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Ich erteile dem Abgeordneten Andreas Hartenfels das Wort.
Andreas Hartenfels GRÜNE
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf die Scheinheiligkeit Ihrer Rede werde ich am Ende meiner Rede eingehen. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Scheinheiligkeit der Rede, die jetzt kommt!) Ich werde kurz darauf eingehen, welche Taten die CDU in Sachen Energiewende vom Stapel lässt. Lassen Sie mich anfangen mit dem Solargesetz und der Geschwindigkeit, mit der wir dieses Solargesetz auf den Weg gebracht haben. Mir ist es wichtig, das am Anfang meiner Rede deutlich zu machen. Wir haben vor der Sommerpause in einer ersten Lesung dieses Gesetz in Angriff genommen, während und nach der Sommerpause die Anhörung vorbereitet und durchgeführt. Wir haben die Anhörung ausgewertet. Wir sind jetzt vor den Herbstferien in der Lage, in einer zweiten Lesung dieses Gesetz heute zu verabschieden. Das zeigt zum einen, dass dieses Parlament sehr schnell zu einem Thema arbeiten kann, das mit dem Stichwort des Klimastreiks der Jugend sehr wichtig ist. Zum anderen gelingt das nur mit einer sehr gut aufgestellten Landtagsverwaltung. Dafür möchte ich mich bedanken. Die guten Geister im Hintergrund haben sehr gut mitgearbeitet, damit wir die Geschwindigkeit aufrechterhalten konnten. Neben dieser zügigen Bearbeitung des Themas möchte ich zwei bis drei Aspekte herausarbeiten, die uns Grünen wichtig sind. Die Anhörung hat deutlich gemacht, das Solargesetz wird ausdrücklich begrüßt. Die Anhörung hat weiterhin deutlich gemacht, dieses Solargesetz kann nur ein Teil von vielen Maßnahmen einer Solaroffensive sein, die wir als Koalitionsfraktionen im Blick haben. Ich nenne als Stichwort, wir werden die PVFreiflächenverordnung weiterentwickeln. Wir haben mit dem Speicherprogramm ein sehr gutes Programm, das wir weiterentwickeln werden. Anfang des Jahres haben wir das Solarkataster flächendeckend auf den Weg gebracht. Hier merkt man, wir brauchen sehr viele Stellschrauben – das hat die Anhörung deutlich gemacht –, um unser Ziel, 500 MW Zubau allein im Solarbereich, zu erreichen. Wir wissen alle, wir sind davon noch ein Stück weit weg. Insofern werden wir sehr viele Standbeine brauchen. Deswegen brauchen wir die Solaroffensive. Uns Grünen ist es wichtig, deutlich zu machen – auch das wurde in der Anhörung angesprochen –, das Solargesetz wird mithelfen, gerade im gewerblichen Bereich einen Stand der Technik zu definieren, um den Mittelstand und das Gewerbe in Rheinland-Pfalz für die Zukunft standardfähig zu machen. Es ist also kein Standortnachteil, sondern wird künftig ein Standortvorteil sein. Warum wird das so sein? Das Bundesverfassungsgericht hat uns ins Stammbuch geschrieben, dass wir die Pariser Klimaschutzziele einzuhalten haben und wir hinterherhinken. Es erfordert eine Kraftanstrengung der Gesellschaft, damit wir diese Pariser Klimaschutzziele einhalten. Für den, der etwas in der Thematik ist, wird mit Blick auf die CO -Bepreisung deutlich, die fossilen Energieträger werden in Zukunft deutlich teurer. Deswegen ist es so wichtig, dass das Gewerbe begreift, es ist wichtig, die Energieversorgung in der eigenen Hand zu haben. Das ist Standortpolitik. Das ist Zukunftspolitik für das Gewerbe. Ich möchte daran erinnern, das, was wir jetzt als Stand der Technik beschreiben, hat in Deutschland zunächst zu Abwehrreaktionen geführt. Das ist eigentlich völlig unnötig. Ich kann mich noch gut an die 90er-Jahre und die Katalysatoren in den Automobilen erinnern. Damals ist ein Aufschrei durch dieses Land gegangen: Das wird uns ruinieren, und die Arbeitsplätze werden weggehen. – Was ist eingetreten? Es ist Stand der Technik geworden. Es ist ein Standortvorteil geworden. Keiner denkt mehr darüber nach, dass es in den 90er-Jahren darüber eine Debatte gegeben hat. Wichtig ist eine weitere Botschaft. Herr Schreiner, Sie haben es angedeutet. Photovoltaik gehört natürlich auf jedes Dach. Dazu stehe ich. Das gehört auf jedes Dach, weil es für den Klimaschutz so wichtig ist und weil es inzwischen Stand der Technik ist, genauso wie es Stand der Technik ist, dass wir über die Energieeinsparverordnung eine Wärmedämmung haben. Darüber denkt keiner mehr nach. Sie wird jedes Jahr aktualisiert. Das ist also die Zukunft: auf jedes Dach, auf jede Fassade und natürlich über die Stellplätze. Dort haben wir auch Synergieeffekte, die wir noch gewinnen. Herr Schreiner, zum Schluss noch einmal zu Ihrer Scheinheiligkeit. (Unruhe bei der CDU) Ich habe Ihren Entschließungsantrag gelesen. Ich finde, es ist eine Unverschämtheit, wie Sie es skizziert haben oder wie Sie versucht haben, sich ein Klimaschutzmäntelchen anzulegen. Sie fordern tatsächlich diese Landesregierung auf, in Berlin einmal anzuklopfen, die EEG-Umlage abzuschaffen, sich über den Mieterstrom Gedanken zu machen und bessere Rahmenbedingungen für die PV-Nutzung einzufordern, Stichwort „Solardeckel“. Herr Schreiner, ich möchte Sie einfach daran erinnern, seit 16 Jahren regiert nicht eine grüne Regierung in Berlin, sondern eine schwarz-geführte Bundesregierung. (Glocke des Präsidenten) Wie erbärmlich ist Ihr Vorstoß, dass Sie uns auffordern, dass in Berlin die Hausaufgaben für die Energiewende gemacht werden. Das ist der eigentliche Skandal Ihres Entschließungsantrags. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Wir fahren in der Reihenfolge fort. Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Ralf Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will gleich am Anfang meiner Rede keine Zweifel aufkommen lassen: Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ist eine gute Sache, vor allem wenn sie mit einem Energiespeicher verbunden ist und damit zum Großteil den Eigenverbrauch abdeckt. Zwar kann man mit einer solchen Photovoltaikanlage nichts gegen den weltweiten Klimawandel tun, aber man ist gegen alle politische Unbill gewappnet. Selbst eine Bundesregierung mit grüner Beteiligung, unter der die Strompreise weiter davongaloppieren und die Stromausfälle zunehmen werden, ja selbst dieses Szenario kann einem dann nichts mehr anhaben. (Beifall der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen sie es, wie es ist. Die Anbieter von Photovoltaikanlagen haben längst die Zeichen der Zeit erkannt und nennen inzwischen als erstes Argument für die Installation einer PV-Anlage mit Speicher den Schutz vor steigenden Energiepreisen. Für uns als freiheitlich gesinnte Partei ist es aber ein weiter Weg von einer Empfehlung, eine Photovoltaikanlage zu installieren, hin zu einer Pflicht. Diesen Weg werden wir auch heute nicht mitgehen, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD) Tatsächlich bleiben in der parlamentarischen Diskussion trotz der Anhörung von sieben Experten im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität viele Fragen unbeantwortet. Dazu gehören grundsätzliche energiepolitische Fragen zum forcierten Ausbau von volatilen Energien, Sonne und Wind. Etwa: Was bringt uns ein klimaneutrales Rheinland-Pfalz, wenn China weiterhin massiv die Kohlekraft ausbaut? Was bringt uns ein bilanzieller Ausgleich von Stromverbrauch und Stromproduktion aus erneuerbaren Energien nur über das Jahr betrachtet? Damit unser Stromnetz funktioniert und nicht zusammenbricht, brauchen wir einen ständigen Ausgleich von Verbrauch und Leistung. Das können wir durch Photovoltaik ohne moderne Speichertechnik aber nicht leisten, egal wie viel wir installieren. Meine Damen und Herren, die Speicherproblematik wird in diesem Gesetzentwurf aber überhaupt nicht angesprochen. Hinzu kommen viele Detailfragen, die am Gesetzentwurf zweifeln lassen. So überlässt der Gesetzgeber wesentliche Regelungen zum Gesetz den zuständigen Ministerien, die sie durch Rechtsverordnung regeln sollen. Genannt wird in § 7 ein Katalog von 17 noch nicht im Gesetz geregelten Fragen. Dieser Katalog ist noch nicht einmal abschließend. Ebenso sind die Befreiungstatbestände in § 8 unklar formuliert. Aus den Ausführungen der Experten in der Anhörung ergab sich zudem, dass eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit vermutlich erst dann vorliegt, wenn sich wegen der Photovoltaikanlage das gesamte Bauprojekt nicht mehr rechnet. Die Pflicht zum Nachweis über den Anschluss einer Solaranlage ist ebenso überflüssig. Durch die Abgrenzung nach Branchen und nicht nach Gebäudezweck können auch Wohnhäuser in die Solarpflicht einbezogen werden, nämlich wenn das Wohnhaus einem Unternehmen gehört, was gerade bei vielen kleinen Handwerksbetrieben häufig der Fall ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der einzig messbare Effekt des vorliegenden Gesetzentwurfs wird der weitere Ausbau der Bürokratie sein. Nicht umsonst verlangte in der Anhörung der Oberbürgermeister von Landau, Herr Hirsch, dass die Kommunen vom Land einen finanziellen Ausgleich für die ihnen entstehenden Bürokratiekosten bekommen. Ansonsten geht es bei diesem Gesetz doch nur darum, dass Frau Spiegel bei ihrer grünen Kernklientel punkten und irgendwelche Aktivitäten in Sachen Klimaschutz vorzeigen kann, egal wie sinnvoll sie tatsächlich sind. Die CDU wiederum greift in ihrem Änderungsantrag eine Widersprüchlichkeit im Ampel-Gesetzentwurf auf. Tatsächlich stellt sich die Frage, warum gerade die Gewerbebetriebe in die Pflicht genommen werden, während bei vielen kommunalen und Landesgebäuden noch etliche Dachflächen ungenutzt sind. Meine verehrten Kollegen von der CDU, die Antwort kann aber doch nicht sein, die Solarpflicht noch zu erweitern. Die Antwort muss sein, der Solarpflicht zu widersprechen. In diesem Sinne lehnen wir den Änderungsantrag der CDU genauso wie den Gesetzentwurf der Ampel ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Marco Weber von der FDP-Fraktion.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erreichung unserer Klimaschutzziele ist einer der wichtigsten Aufträge unserer politischen Arbeit. Die Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens sowie die dazu getroffenen Vereinbarungen sind entscheidende Aufgaben in unserem aktuellen Koalitionsvertrag. Dieser sieht einen Ausbau von 500 MW installierter Solarleistung jährlich vor. Um die vollständige Klimaneutralität in einem Korridor von 2035 bis 2040 zu erreichen, ist dieser Ausbau dringend erforderlich. Der derzeitige Zubau der Solarenergie reicht nicht aus, um den notwendigen Beitrag der Photovoltaik zum Ziel der regenerativen Vollversorgung zu erreichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es heute schon erwähnt, einen großen Anteil haben bundespolitische Einflüsse, die diesen Ausbau in den letzten Jahren gebremst haben. Aus diesem Grund ist es notwendig, insbesondere das bestehende Potenzial für die Mehrfachnutzung von Parkplatzflächen zu erschließen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beraten wir daher heute erneut über das Landesgesetz zur verpflichtenden Installation von Solaranlagen. Dies ist ein wichtiger Baustein zu einem klimaneutralen Rheinland-Pfalz. Damit beteiligen wir uns am notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien und sind somit an der Reduktion von Treibhausgasemissionen beteiligt. Für eine erfolgreiche Energiepolitik müssen wir ökologisch und ökonomisch geeignete Standorte nutzen, um unseren Energiebedarf zu decken und gleichzeitig passende Rahmenbedingungen für die Umsetzung von neuen Ansätzen zu schaffen. Dachflächen bieten zur Erzeugung von grünem Strom besonderes Potenzial. Ich bin sehr froh darüber, dass wir im zuständigen Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität eine Anhörung zu unserem Gesetzentwurf durchgeführt haben. Diese hat wichtige Erkenntnisse zutage gebracht; denn auch wenn wir in unserem Vorhaben bestärkt wurden, haben die Experten deutlich gemacht, dass Anpassungen notwendig sind. So wollen die Freien Demokraten mit dem Landessolargesetz nicht die unternehmerische Entscheidungsfreiheit einschränken, sondern unseren Betrieben im Land eine hinreichende Sicherheit für ihre Planungsprozesse geben. Ebenso dürfen Beeinträchtigungen bei Installationen von PV-Anlagen auf Dächern nicht zu Fehlern im Vollzug führen, wenn diese nicht in der Einwirkungsphase der Bauherren liegen. Außerdem kann es aufgrund von aktuellen Rahmenbedingungen wie Rohstoffknappheit und Fachkräftemangel zur Verzögerung bei Installationen kommen. Aus diesem Grund setzen wir uns für eine Verlängerung der Nachweisfrist ein. Auch möchten wir die Rahmenbedingungen im Sinne der Wirtschaftlichkeit anpassen. Um eine erhebliche zusätzliche Netzbelastung zu vermeiden, ziehen wir eine Änderung der Mindestgröße der Photovoltaikanlagen von bisher 60 % der Solarinstallationseignungsfläche auf 40 % in Betracht. Besonders mit Blick auf meinen Beruf als Landwirt setze ich mich für die Berücksichtigung der Interessen dieser Branche ein. So sind unter anderem die Belange der Landwirtschaft gleichwertig mit anderen Schutzgütern in den Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Meine Fraktion und ich begrüßen es daher sehr, dass die Verordnung zum Landessolargesetz eine Aufwertung erfahren wird. Der weitere Ausbau der Photovoltaik spielt bei der Erreichung unserer Klimaziele eine wichtige Rolle; denn klar ist – darin ist sich die Koalition völlig einig –, der Schutz des Klimas ist die zentrale Aufgabe unserer Zeit. Dieser Verantwortung stellen wir uns gemeinsam. Mit diesem Beitrag bekräftigen wir unsere Anstrengungen für den Klimaschutz nachhaltig. Sehr geehrte Damen und Herren, weniger als zwei Monate nach der konstituierenden Sitzung des Landtags haben wir unser erstes neues Gesetz in dieser aktuellen Wahlperiode eingebracht. Die Ampelkoalition zeigt damit nach wie vor, wie gute Zusammenarbeit und aktives Handeln funktionieren. (Beifall der Abg. Philipp Fernis, FDP, und Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv. Dabei packen wir auch die gesetzlichen Dinge an. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe den Landwirtschaftsbereich angesprochen. Wenn wir nach wie vor auf landwirtschaftlichen Flächen Ernährungsmittel produzieren wollen und wenn das immer noch unser Denken in Rheinland-Pfalz und in Deutschland ist, ist es, glaube ich, eine pragmatische Lösung, belastete Flächen wie Dächer für die Solarenergie zu nutzen. Wir brauchen erneuerbaren Energien. Diese Flächen zu akquirieren, bevor wertvolles Acker- und Grünland in Anspruch genommen wird, muss im politischen Interesse aller sein. Gestatten Sie mir abschließend zwei zusätzliche Anmerkungen. Bei der AfDFraktion habe ich nach wie vor den Eindruck, dass sie bei vielen Themen mit dem Auto gegen die Wand fährt und immer noch nicht merkt, wie weh es tut. Bei der CDU-Fraktion habe ich den Eindruck, dass sie unserem Handeln der Koalitionsfraktionen, von SPD, Grünen und FDP, in den letzten Jahren immer hinterherläuft und wir der Zeit voraus sind. Herr Schreiner, ich habe heute wirklich noch einmal den Eindruck gewonnen, dass sie, die CDU-Fraktion Rheinland-Pfalz, den Dingen hinterherläuft. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Ich erteile dem Abgeordnetenkollegen Martin Brandl von der CDU-Fraktion das Wort zu einer Kurzintervention. Ich will noch einmal darauf aufmerksam machen, dafür sind nach der Vorläufigen Geschäftsordnung 2 Minuten vorgesehen.
Martin Brandl CDU
Herr Präsident! Lieber Kollege Weber, der Schluss Ihrer Rede hat mich einfach noch einmal bewogen, zwei, drei Sätze zu sagen; denn wenn man der Pressekonferenz der Grünen am Montag folgte, dann hieß es darin, der Vorstoß der CDU ist sehr sympathisch und die Anträge, die wir stellen, können letztendlich der nächste Schritt sein. Da waren die Kollegen wohl in ihrer Euphorie über unseren Antrag ziemlich ehrlich. Was danach passiert ist, hat wohl ganz viel mit der FDP-Fraktion zu tun, (Heiterkeit des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die nämlich die Bremser in dieser Nummer sind, die die Bremser in der Koalition sind, die nicht den weitergehenden Wünschen der Grünen entgegengekommen sind, die eben weiter gesagt haben, nein, wir machen nur das, was im Koalitionsvertrag steht und nicht das, was zum Beispiel die Kollegen in Baden-Württemberg besser machen. Deshalb ist es letztendlich nicht nur falsch, was Sie hier sagen, sondern es ist schon ein Stück weit frech und entspricht nicht der Wahrheit, wie Sie die Geschichte erzählen. Wir sind die, die hier einen Schritt weiter gehen als die Grünen und die Koalition. Die FDP ist der entscheidende Punkt, der die Grünen gebremst hat, tatsächlich mitzugehen. (Beifall der CDU – Zuruf von der AfD: Schwarz ist das neue Grün!)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung der Kollege Marco Weber von der FDP-Fraktion.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Brandl, wenn man beobachtet, wie die letzten Haushaltsberatungen vonseiten der CDU gerade im Umweltbereich verlaufen sind, wenn man sieht, wie die Koalitionsfraktionen in der letzten Legislaturperiode gerade die Themen der erneuerbaren Energien – ich nenne einfach einmal nur die Förderung der Speichertechnologie, ich nehme dieses Beispiel heraus –, behandelt haben, (Abg. Christian Baldauf, CDU: Was ist eigentlich mit der Windkraft im Pfälzerwald?) wenn ich mir dann ihr Abstimmungsverhalten bei den Haushaltsberatungen anschaue, wenn ich dann noch weiß, dass wir in der letzten Legislaturperiode einen Doppelhaushalt aufgestellt haben, bei dem im Umweltbereich die CDU-Fraktion keinen Änderungsantrag geliefert hat, und wenn ich weiß, ihr Wahlprogramm zur Landtagswahl 2021 gelesen zu haben, (Zurufe von der CDU) dann erkenne ich einen Wahlkampfmodus, der am Sonntag in RheinlandPfalz vielleicht noch die eine oder andere Stimme retten soll. Herr Brandl, erlauben Sie mir aber auch zu sagen: Wenn Ihr damaliger Generalsekretär am Wahlabend gehofft hat, dass ihn vielleicht der Landesvorsitzende einer großen Partei zwecks Koalitionsverhandlungen anruft und der Anruf ausgeblieben ist, kann ich Ihnen nur sagen, die FDP hat den Anruf bekommen, und die Grünen haben den Anruf bekommen. Wir können leider nichts dafür, dass die CDU keinen Anruf bekommen hat. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Wir fahren in der Debatte fort. Ich darf für die Fraktion der FREIEN WÄHLER den Abgeordneten Patrick Kunz aufrufen.
Patrick Kunz FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rheinlandpfälzische Energiepolitik unterstützt die in Paris vereinbarten Klimaziele. Mit diesem Hintergrund wird die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von Gewerbeneubauten ab 100 m² und dessen zugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätze eingeführt. Kurz gefasst, das Landessolargesetz. Eine gut gemeinte Idee, die ihr gewünschtes Ziel jedoch nicht erreichen wird. Die Fülle an Ausnahmeregelungen und die dazugehörige Bürokratie stehen nicht im Verhältnis zum Ökostromertrag. Wir, die Freien Wähler, lehnen die Verpflichtung zum PV-Anlagenbau für Gewerbetreibende grundsätzlich ab. Dennoch wollen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Wir fordern daher die Landesregierung dazu auf, ihre im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele mit neuen Strategien zu belegen. Die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz müssen dazu animiert werden, sich beim Klimawandel zu engagieren. Dazu bedarf es neuer und innovativer Förderprogramme, die es den Menschen ermöglichen, sich vielfältig zu beteiligen. Solche Programme zeigen bereits in einigen anderen kommunalen Projekten eine positive Resonanz. Beispielhaft kann man hier die Kommunalen Netze Eifel und das Verbundsystem Westeifel nennen. Energie regional zu produzieren und sie auch regional zu verbrauchen, das muss die Maxime sein. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kommt doch von den Grünen und nicht von den Freien Wählern!) Verpflichtungen in der angedachten Form werden nicht den großflächigen Ausbau in der Solarenergie bringen. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Die Erzeugung von Solarenergie ohne den dazugehörigen Speicherausbau ist produzierte Energie, die verpufft. Wie kann es sein, dass sich eine Landesregierung damit brüstet, ein Batteriewerk in Rheinland-Pfalz zu bauen, ohne die Möglichkeit der Stromspeicherung im Landessolargesetz zu berücksichtigen? Wir, die Freien Wähler, fordern deshalb: PV-Anlagenausbau nur mit dazugehöriger Speichertechnologie. (Beifall der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Speicher benötigen ein Schwarmbewusstsein, Herr Braun, das eine Kombination untereinander ermöglicht, um den gespeicherten Strom bei Bedarf am richtigen Ort zur richtigen Zeit freizusetzen. Die Experten haben im Anhörverfahren die Erfolgschance des Gesetzes deutlich gemacht. Die Chance, dass dieses Gesetz im Sinne der Klimaneutralität ein Erfolg wird, ist äußerst gering. Die Landesregierung verpasst hier die Chance, als Vorreiterin bei ihren Bürgerinnen und Bürgern zu punkten. So könnten Neubauten wie Schulen oder andere Nichtwohngebäude des Landes oder der Kommunen sowie Bestandsgebäude mit PV-Anlagen bestückt werden. Auch das von der CDU angesprochene Kataster ist keine Erfindung der CDU. Bereits in der Sommerpause bin ich auf diese Idee gekommen und habe mich mit Interessenverbänden und der IHK getroffen. (Unruhe bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Die IHK begrüßt beispielsweise die Idee einer Schnittstelle zwischen Flächenanbieter und Investor. Die Infrastruktur der Katasterämter ist bereits in die Kommunen integriert und kann eingesetzt werden. (Zurufe von der CDU) Mit angezogener Handbremse und ohne Sprit Vollgas geben wollen, das ist bildlich für dieses Gesetz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir, die Freien Wähler, lehnen das Landessolargesetz als Pflichtgesetz in seiner jetzigen Form grundsätzlich ab. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Auch der Änderungsantrag der CDU, der den Pflichtcharakter behält und den Betroffenenkreis deutlich erweitert, findet innerhalb der Freien Wähler keine Zustimmung. Mit dem Entschließungsantrag, das Landessolargesetz im Laufe der Legislaturperiode zu überarbeiten, findet die Absicht einer Förderung und die damit verbundene freiwillige Initiative erstmals Bedeutung. Konkretisiert sind die Fördermaßnahmen jedoch nicht. Konkretisiert ist die Pflicht zur Errichtung einer PV-Anlage auf öffentlichen Gebäuden. Konkretisiert ist der Maßnahmenkatalog, ab wann eine Pflicht als erfüllt gilt. Wir Freie Wähler bleiben dem Tenor treu: Pflichten abschaffen, um Anreize zu schaffen. Sehr geehrter Kollege Weber, Sie haben heute etwas Phänomenales gesagt. Ich hoffe, ich zitiere Sie richtig: Verbotspolitik ist keine Innovationspolitik. – (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gebot, nicht Verbot!) – Ja, ich werde das erweitern: Wer verpflichtet, verbietet die freie Entscheidung. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unabhängig davon, wie aktuell, in der Vergangenheit oder in der Zukunft die politischen Fahnen in Berlin wehen werden, werden wir in der Aktuellen Debatte in der Energiewende in Rheinland-Pfalz keinen Schritt weiterkommen. (Glocke des Präsidenten) Ich bedanke mich. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Anne Spiegel das Wort.
Anne Spiegel
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man dieser Debatte lauscht, dann möchte man innerlich doch an einigen Stellen nur den Kopf schütteln. Ich muss in diesem Hohen Hause einmal sagen, wenn ich der CDU-Fraktion zuhöre, muss man bei Ihnen die Glaubwürdigkeit beim Thema „Ausbau der erneuerbaren Energien“ wirklich mit der Lupe suchen. Ich komme gleich in meiner Rede darauf noch zu sprechen. Es sind doch Mitglieder Ihrer Partei, die seit Jahren als Mitglieder der Bundesregierung in Amt und Würden gegossene Bremsklötze des Ausbaus der erneuerbaren Energien in diesem Land sind, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU) In Amt und Würden gegossene Bremsklötze des Ausbaus der erneuerbaren Energien! Da kann man auch in den Bundesrat schauen; da kann man auch in andere Länder schauen; da kann man auch schauen, was Sie hier in der Vergangenheit gesagt haben. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ich kann Ihnen sagen, was wir in der Vergangenheit gesagt haben – – –) Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns als Land Rheinland-Pfalz ambitionierte Ziele gesetzt, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Wir wollen die Zahl der Solaranlagen im Land verdreifachen. Wir wollen dafür jedes Jahr 500 MW neue Solarleistung installieren. Dabei liegen die Vorteile der Eigenversorgung, eine saubere Stromversorgung, die Planbarkeit der Strombezugskosten und die CO -Einsparung zum Wohle aller auf der Hand. Solarenergie rechnet sich. Deshalb ist es richtig, die betriebswirtschaftlich sinnvolle Investition in eine Solaranlage auf Gewerbeneubauten einzuführen, um dieses Klimaschutzpotenzial heben zu können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Richtig ist auch, dass eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit im Einzelfall anerkannt wird. Auch Parkplätze sind hervorragend geeignet, um das Potenzial der Energie aus Sonne zu heben. Eine entsprechende Überdachung schützt auch Mensch und Auto, kann Hitzeinseleffekte mildern und gleichzeitig großflächig der Erzeugung von Solarenergie dienen, ohne dass dafür neue Flächen versiegelt werden müssen. Es wurden auch die landeseigenen Gebäude angesprochen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Bei den landeseigenen Gebäuden gehen wir schon einen Schritt weiter; denn bereits im vergangenen Jahr hat das Kabinett beschlossen, dass alle bestehenden geeigneten Dachflächen mit Photovoltaikanlagen belegt werden und bisher aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossene Dachflächen neu geprüft werden, ob wegen gesunkener Preise der Anlagen jetzt eine wirtschaftliche Nutzung möglich geworden ist. Die Inhalte des vorliegenden Gesetzentwurfs wurden in der Debatte im Juli sowie im Ausschuss und heute bereits ausführlich dargestellt. Es ist klar, dass neue gesetzliche Regelungen einen Aufwand zur Erfüllung auslösen. Daher ist die Erarbeitung einer Landesverordnung mit weiterer Konkretisierung und Hilfestellung zur Durchführung vorgesehen. Alternative Wege für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben sind ebenfalls vorgesehen, zum Beispiel indem Dritte beauftragt werden, die Anlage zu installieren. Damit bleibt Gestaltungsspielraum, um die bestmögliche Lösung zu finden und niemanden zu überfordern. Solaranlagen sollen in Gebäude und Gebäudetechnik bestmöglich integriert werden. Klar ist aber auch – dass muss man an dieser Stelle dazu sagen –, das Solargesetz allein wird nicht reichen, um unsere ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen. Deshalb werden wir die erfolgreichen Förder- und Informationsangebote des Landes weiterführen und optimieren. Mit diesen Angeboten gehen wir als Land Rheinland-Pfalz in Vorleistung, aber – damit komme ich zum Bund –, auch dort müssen die Stellschrauben endlich anders gedreht werden. Eine neue Bundesregierung – egal wie sie aussehen mag – muss sich einer EEG-Novelle endlich annehmen. Sie darf nicht mehr mutlos und unambitioniert herummanöverieren, sondern sie muss jetzt mit Schwung eine umfassende Verbesserung des EEG vorlegen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD) Wir müssen dringend die Ausbauziele des EEG anpassen. Sonderausschreibungen sind, wie Sie gerade vereinbart wurden, nur eine Notlösung. Wir brauchen endlich belastbare Aussagen, wie viel EE-Leistung zugebaut werden soll. Wir brauchen entsprechende Ausbaupfade, um Planungssicherheit zu schaffen. Das ist nicht nur für die Politik wichtig, sondern auch für die Wirtschaft und die Unternehmen ist das ein wichtiger Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb bleibt das Solargesetz ein wichtiger Baustein, um den Klimaschutz, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, aber es ist nicht der einzige Baustein. Es wird viel mehr Anstrengungen erfordern, um unsere ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen dann zu den Abstimmungen. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1115 – ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/555 – in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der CDU angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der FREIEN WÄHLER bei Stimmenthaltung der CDU angenommen. Zum Schluss kommen wir noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1114 –. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 7 Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ (Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz – AufbhSVLG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/1096 – Erste Beratung Die Redezeit beträgt 5 Minuten. Ich darf die Landesregierung um eine Begründung bitten. – Frau Staatsministerin Doris Ahnen, bitte schön.
Doris Ahnen
Sehr geehrter Herr Präsident, Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schreckliche Flutkatastrophe vom 14./15. Juli steht uns allen noch vor Augen. Es steht uns aber auch vor Augen, dass es seither eine beispiellose Welle der Solidarität gegeben hat, viele Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Einrichtungen gespendet haben, Hilfe organisiert haben oder selbst in das Krisengebiet gefahren sind, um vor Ort anzupacken, und dass die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen und von Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr bis an den Rand ihrer Kräfte gearbeitet haben. All das ist auch ein ermutigendes Zeichen für den Zusammenhalt in dieser Gesellschaft und verdient unseren größten Respekt. (Beifall der SPD sowie des Abg. Marcus Klein, CDU) Das Land, unterstützt vom Bund, hat unmittelbar nach der Katastrophe schnell finanzielle Soforthilfe in Höhe von bislang fast 35 Millionen Euro für Private und über 13 Millionen Euro für Unternehmen bewilligt. Für die betroffenen Landkreise und die Stadt Trier wurden 100 Millionen Euro bereitgestellt. Solidarität und Zusammenhalt erfahren wir in diesen Tagen auch in besonderer Art und Weise vom Bund und der Gemeinschaft der Länder; denn Sie alle wissen, dass der nationale Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht worden ist und davon 28 Milliarden Euro für Wiederaufbaumaßnahmen der Länder vorgesehen sind, die hälftig von Bund und Ländern, also auch von Rheinland-Pfalz, finanziert werden. Rheinland-Pfalz steht aus diesen Mitteln zunächst ein Anteil von knapp 54,53 % zur Verfügung. Das sind voraussichtlich bis zu 15 Milliarden Euro. Ich will mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern und auch beim Bund dafür bedanken, dass es uns gelungen ist, so schnell die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir umfassende Hilfe leisten können. Das ist wirklich ein solidarischer Moment der besonderen Art gewesen. (Beifall im Hause) Jetzt geht es darum, dass diese Mittel in Anspruch genommen werden können und bei den Betroffenen ankommen. Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf zum Aufbauhilfe-Sondervermögensgesetz wollen wir dafür die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Ebenso wie der Bund und das ebenfalls von der Hochwasserkatastrophe stark betroffene Land Nordrhein-Westfalen haben wir uns dabei für ein Sondervermögen entschieden, ein haushalterisches Instrument, das in der Landesverfassung festgeschrieben ist. Auch die guten Erfahrungen anderer Länder nach der Flut im Jahr 2013 haben uns dazu bewogen, diesen Weg zu wählen, damit wir eine kurzfristige, transparente und überjährige Verwendung der bereitgestellten Mittel ermöglichen können. Hinzu kommt – auch das darf man deutlich sagen –, der Wiederaufbauprozess wird Jahre dauern. Deswegen wird die Laufzeit dieses Sondervermögens nicht befristet sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf enthält die notwendigen Vorschriften über Errichtung, Zweckbestimmung, Finanzierung und Verwaltung des Sondervermögens. Bei der Verwendung der Mittel sind bundesrechtliche Vorgaben, insbesondere die Aufbauhilfeverordnung 2021 und die Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung, zu beachten. Daneben hat die Landesregierung eine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung der betreffenden Finanzhilfen beschlossen. Nach all diesen Vorgaben und Vorschriften darf man, glaube ich, sagen, die Hilfen werden umfangreich sein, und es wird umfassende Hilfe zum Wiederaufbau gewährt. Wir wollen damit den finanziellen Beitrag leisten, damit die betroffenen Regionen möglichst schnell wieder aufgebaut werden können. Dem Gesetzentwurf – das haben Sie gesehen – ist der Wirtschaftsplan beigefügt. Das werden wir in Zukunft bei den jeweiligen Haushaltsberatungen machen. Wir werden selbstverständlich zum Schluss eines Jahres eine Jahresrechnung machen, und wir werden halbjährlich den Landtag über den entsprechenden Mittelabfluss unterrichten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf schaffen wir die haushalterischen Voraussetzungen, damit die Aufbauhilfen in Rheinland-Pfalz bereitgestellt werden können. Es handelt sich aus meiner Sicht um nicht weniger als die Grundlage für die künftige Wiederherstellung und den Wiederaufbau der vom Hochwasser zerstörten Landesteile. Deswegen bitte ich Sie ganz herzlich um Unterstützung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Für die SPD-Fraktion darf ich dem Abgeordneten Markus Stein das Wort geben.
Markus Stein SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute ein Gesetz, mit dem wir als Land Rheinland-Pfalz das tun, was wir seit dem 14. Juli als unerlässlich bezeichnen können. Wir schaffen die gesetzliche und finanzielle Grundlage für einen Wiederaufbau im Katastrophengebiet, einen Wiederaufbau, der für so viele Menschen seit der Flutkatastrophe einer der wenigen Lichtblicke ist. Die Tragödie im Juli führt bei uns allen zu Gedanken der Trauer und des Mitgefühls. Schon das Lesen der Begründung zu dem vorliegenden Gesetz führt uns vor Augen, von welchem Schadensausmaß wir sprechen: Tote, Verletzte, Betriebe und Unternehmen, die ihre komplette Existenzgrundlage verloren haben, Opfer, Angehörige und andere Menschen, die die traumatischen Folgen der Katastrophe auf unterschiedliche Art und Weise verarbeiten müssen, nicht nur heute, sondern womöglich für den Rest des Lebens. Werte Kolleginnen und Kollegen, in solchen Krisenzeiten gibt es für den Staat und all seine Ebenen nur eine Aufgabe: helfen. Helfen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Nur wenn die Menschen spüren, dass ihnen der Staat auf all seinen Ebenen zur Seite steht, besteht nicht nur eine erste Hilfe, sondern es entsteht ein Lichtblick für die Zeit nach der Katastrophe. Heute ist es unsere Aufgabe, über den vorgelegten Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ zu beraten und im Laufe des morgigen Plenums planmäßig darüber zu beschließen. Mit dem Sondervermögen schaffen wir die Grundlage, um nach den ersten Soforthilfen des Landes und des Bundes weitere Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen zu leisten. Diese Maßnahmen für einzelne Betroffene, aber auch die Wiederherstellung einer funktionierenden Infrastruktur für die Allgemeinheit sind Aufgaben von nationaler Bedeutung. In einem zielgerichteten Kraftakt mit einem entschlossenen Vorgehen und dem unbedingten Willen zur Hilfe haben sich das Land Rheinland-Pfalz und die weiteren 15 Bundesländer gemeinsam mit dem Bund darauf verständigt, die gewaltige Summe in Höhe von 30 Milliarden Euro für einen Wiederaufbaufonds gemeinsam zu stemmen, von welcher der Bund 2 Milliarden Euro allein finanzieren wird, um schnellstmöglich Schäden an seiner eigenen Infrastruktur beseitigen zu können. Von den verbleibenden 28 Milliarden Euro – das hat die Finanzministerin vorhin schon ausgeführt – werden nach einem vorläufigen Verteilungsschlüssel allein 54 % auf das Land Rheinland-Pfalz entfallen, also rund 15,3 Milliarden Euro. Diese werden von Bund und Ländergemeinschaft jeweils hälftig finanziert. Die Länder tragen ihren Anteil über einen Finanzierungszeitraum von 30 Jahren über eine Umverteilung von Umsatzsteueranteilen zugunsten des Bundes. Werte Kolleginnen und Kollegen, man muss nur einen kleinen Vergleich anstellen, um zu sehen, wie wichtig die Solidarität von Bund und Ländern bei der Bewältigung dieser Aufgabe wirklich ist. Die bereinigten Gesamtausgaben des aktuellen Haushalts für das Jahr 2021 belaufen sich auf insgesamt rund 20 Milliarden Euro. Die Schadenssumme aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz ist nicht weit davon entfernt. Wenn das Land Rheinland-Pfalz also den Schaden in seinem Teil der Flutkatastrophe allein schultern müsste, sprächen wir betragsmäßig in etwa von einem kompletten Jahreshaushalt des Landes. Das wäre, mit Verlaub, nicht oder nur sehr schwer zu schaffen. Umso mehr blicken wir mit Dank und Anerkennung auf den Umstand, dass sich eine solch große Solidarität zwischen den anderen Ländern und der Bundesrepublik zeigt. In Richtung der Ländergemeinschaft und nach Berlin sende ich, senden wir ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der CDU) Ich bin zudem sehr froh, dass die Landesregierung bei der Schaffung dieser Grundlage und der Erstellung des Regierungsentwurfs mit Hochdruck arbeitete und damit keine Zeit verloren geht, um den Betroffenen vor Ort schnellstmöglich die Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Bund hat bereits angekündigt, mit einer ersten Tranche in Höhe von 14 Milliarden Euro noch in diesem Jahr erste Finanzierungsmittel im Bundessondervermögen bereitzustellen. Wie der Begründung des Gesetzes und den öffentlichen Verlautbarungen bereits zu entnehmen war, werden dem Fonds künftig ab dem Jahr 2022 weitere Beträge jährlich bedarfsgerecht nach Maßgabe des Bundeshaushalts zugeführt. Sehr geehrte Damen und Herren, kein Geld der Welt kann das unermessliche Leid des Verlusts an Verwandten, Angehörigen, Freunden und Bekannten ersetzen. Kein Geld der Welt kann die Traumata heilen, mit welchen so viele Menschen seit dieser furchtbaren Katastrophe umgehen müssen. Geld kann an dieser Stelle nur die Basis und die Grundlage für einen mutigen und entschlossenen Blick nach vorn sein, ein Lichtblick. Ich danke allen Beteiligten für dieses energische Einschreiten und die schnelle Hilfe und kann ankündigen, dass die SPD-Fraktion selbstverständlich diesem Gesetz die Zustimmung erteilt. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
Matthias Lammert
Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Christof Reichert das Wort.
Christof Reichert CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“. Dieses Gesetz – wir haben es schon von den Vorrednern gehört – regelt die formale haushaltsrechtliche Umsetzung des Aufbauhilfegesetzes und der Aufbauhilfeverordnung 2021 des Bundes in Landesrecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Flut- und Hochwasserkatastrophe im Juli dieses Jahres hat die Menschen, die Unternehmen, die Winzer, die Landwirte stark getroffen. Viele Menschen haben alles verloren, stehen quasi vor dem Nichts. Auch der Staat, vom Bund über das Land bis zu den Kommunen, steht vor einer Mammutaufgabe, insbesondere dahin gehend, die Infrastruktur wiederherzustellen. In einer großen Solidarität vieler Helferinnen und Helfer wurden in den letzten Wochen vor allem Aufräumarbeiten durchgeführt. Jetzt gilt es, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Die Betroffenen brauchen jetzt schnelle und unbürokratische Hilfen zum Wiederaufbau. Die Menschen brauchen eine klare Perspektive, müssen Gewissheit haben, wo, wie und mit welchen Mitteln sie sich ihre Heimat wieder aufbauen können. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die CDU-geführte Bundesregierung gemeinsam mit allen Bundesländern ein 30 Milliarden Euro starkes Sondervermögen aufgelegt hat. Die Aufbauhilfe des Bundes ist ein großer Akt der Solidarität mit den Betroffenen vor Ort, aber auch mit uns als Land Rheinland-Pfalz, reduziert sie doch den durch Landesmittel beizusteuernden Aufwand zum Wiederaufbau auf jährlich knapp 12 Millionen Euro. Unser herzlicher Dank gilt dem Bund und der Ländergemeinschaft für die Bereitschaft, die Beseitigung der Flutschäden und den Wiederaufbau als nationalen Kraftakt anzusehen und gemeinsam zu helfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, keinem von uns ist zum heutigen Zeitpunkt klar, welcher Aufwand insgesamt tatsächlich notwendig sein wird, um die Schäden zu beseitigen. Deshalb können wir auch mittragen, dass im Wirtschaftsplan des Sondervermögens für das Jahr 2021 nur Leertitel ausgewiesen sind. Wir erwarten allerdings, dass ab 2022 die Titel mit Zahlen hinterlegt werden. Klarheit herrscht darüber, dass der Wiederaufbau einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen wird. Ja, wir werden einen langen Atem brauchen. Deshalb ist die Bildung eines Sondervermögens auch bei uns im Land sicherlich das richtige Instrument, um die notwendige Flexibilität der finanziellen Abwicklung über die einzelnen Haushaltsjahre hinweg zu gewährleisten. Aus dem Sondervermögen des Bundes wird Rheinland-Pfalz – wir haben es schon gehört – nach dem vorläufigen Schlüssel einen Betrag von rund 15,3 Milliarden Euro erhalten. Als Parlament müssen wir wissen, was mit dem Geld passiert. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die im Gesetz geregelte halbjährliche Unterrichtungspflicht. Die Situation vor Ort gebietet uns schnelles Handeln. Deshalb ist es auch der richtige Weg, das Gesetz im verkürzten Verfahren zu behandeln. Dem Gesetzesentwurf werden wir gern zustimmen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe es schon gesagt, schnelle Hilfe ist gefordert. Das betrifft jetzt insbesondere den Vollzug der Aufbauhilfen. Da muss ich auch ein paar kritische Worte an Sie richten. Während in unserem Nachbarland Nordrhein-Westfalen unter einem starken Ministerpräsidenten Armin Laschet (Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie Heiterkeit und Beifall des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) bereits seit dem 13. September – da können Sie etwas lernen, liebe Mitglieder der Landesregierung – (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Bumm tata! – Zuruf von der SPD: Der war gut!) die Förderrichtlinien für die Aufbauhilfe bestehen und veröffentlicht sind, Informationsbroschüren die Betroffenen aufklären, offene Fragen online und per Service-Hotline beantwortet werden können und es bereits seit dem 17. September möglich ist Förderanträge zu stellen, (Abg. Anke Beilstein, CDU: Hört, hört!) heißt es für die Betroffenen in Rheinland-Pfalz hingegen: warten. Die Förderrichtlinien sind bisher nur angekündigt. Wir haben vorhin von der Frau Ministerin gehört, sie seien mittlerweile beschlossen. Sie sind aber noch nicht veröffentlicht und stehen noch nicht zur Verfügung. Das Antragsverfahren soll im Oktober starten; wie gesagt, in NordrheinWestfalen läuft es schon seit letzten Freitag. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Hört, hört!) Die Menschen vor Ort können nicht verstehen, dass nur wenige Kilometer entfernt schon alles geregelt ist, während Rheinland-Pfalz im Schlafwagen unterwegs ist. (Beifall bei der CDU –
Christian Baldauf CDU
So ist es!) Das gilt auch für die Hilfen an die Kommunen. Das Land muss gewährleisten, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben. (Zurufe der Abg. Christian Baldauf, CDU, und Hans Jürgen Noss, SPD – Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss. Es geht hier zuallererst um die Sicherstellung der Liquidität. Verehrte Damen und Herren, mit dem Sondervermögen schaffen wir als Parlament den Rahmen. Nun liegt es an Ihnen, den Mitgliedern der Landesregierung, Gas zu geben. Machen Sie Ihre Ankündigung wahr, schnell und unbürokratisch zu helfen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Ich erteile dem nächsten Redner das Wort, dem Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Abgeordneten Dr. Bernhard Braun.
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehe einmal davon aus, diese Rede bekomme ich schneller hin als Sie, Herr Reichert. Wir haben nämlich eine große Einigkeit. Wir sind alle dankbar, dass die Bundesregierung, aber vor allem die anderen Länder anerkannt haben, dass wir in dieser Notsituation sind. Wir könnten das nicht selbst stemmen. Darin sind wir uns alle einig. Ich freue mich sehr, dass wir alle darin einig sind, dass wir ein Sondervermögen brauchen, weil es schwer genug ist, dieses Geld zu verwalten. Es ist schön, dass wir es haben, aber es ist nicht so einfach, damit umzugehen. Das Parlament soll und wird informiert werden. Wir wollen natürlich alle wissen, was mit diesem Geld passiert. Das ist auch unsere Aufgabe. Das ist in einem Sondervermögen viel besser, als wenn es im Kernhaushalt abgebildet wäre. Ich glaube, auch darin sind wir uns alle einig. Diese Einigkeit ist gerade in dieser Notsituation, die wir haben, ein großes Gut. Ich freue mich sehr, dass wir diese Einigkeit haben. Wir stimmen diesem Gesetz natürlich zu. Wir werden das beobachten, so wie Sie auch. Wir hoffen, dass wir möglichst bald viel Geld ausgeben können. Ich sage das einmal so; denn das, was ausgegeben ist, hilft den Menschen vor Ort. Zudem brauchen wir bei der Ausgabe dieses Geldes in Höhe von 15 Milliarden Euro und in der Umsetzung dieser Hilfen eine Geschwindigkeit, die wir sonst nur selten sehen. Wir wissen, dass es in der Konjunktur, die wir haben, nicht so einfach ist, Baufirmen zu finden. Wir wissen auch – wenn man vor Ort war, weiß man das –, dass es Diskussionen gibt, was das Richtige ist. Sollen wir direkt in die Häuser einziehen? Sollen wir Tiny Houses aufstellen, bis die Häuser wieder trocken sind? Sollen wir jetzt schon wieder anfangen und riskieren Schimmel in den Häusern, wenn wir jetzt schon renovieren? Und so weiter. Das sind komplizierte Fragen. Dazu brauchen wir viele Fachmenschen, die vor Ort helfen. Das macht die Regierung, indem sie dort, wo sie kann, nicht nur eigene Fachmenschen hinschickt, sondern wir dort, wo wir können, auf Verbände zugreifen, egal ob es die psychosoziale Betreuung ist, die wir brauchen, oder die Bauingenieurinnen und Bauingenieure sind. Natürlich brauchen wir auch die von außen. Wir brauchen die Fachmenschen, die dann vor Ort den Aufbau leisten und so gestalten, dass es ein nachhaltiger Aufbau ist. Ich glaube, wir sind uns auch einig, dass wir nicht über die Schnelligkeit die Gründlichkeit vergessen dürfen. Das ist eine doppelte Aufgabe, die uns gestellt ist. Deswegen ist dieser Vorschlag von der Finanzministerin so gut, dass wir sagen, das Geld nehmen wir in diesen Fonds und können dann genau beobachten, wie es verausgabt wird. Meine Damen und Herren, ich wäre froh gewesen, ich hätte am Schluss Herrn Reichert recht geben können, aber das mit Herrn Laschet trennt uns. Ich kann jetzt nicht sagen, dass dort eine entschlossene Regierung handel. Dort ist eher ein Getriebener unterwegs. Wir werden in vier Tagen sehen, wer was weiter regeln kann. Diesem Gesetz stimmen wir gern zu und freuen uns darauf, dass wir als Parlament gut eingebunden sind. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Matthias Lammert
Für die AfD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Iris Nieland das Wort.
Iris Nieland AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Die Katastrophe vom 14. auf den 15. Juli in diesem Jahr bedeutet für viele Menschen einen enormen finanziellen Schaden. Schlimmer noch traf es jene, die einen Menschen, ein Familienmitglied, einen Freund verloren haben. Blankes Entsetzen, das sind bis heute die Worte, mit denen viele ihre emotionale Situation beschreiben. Hier und heute ist es daher besonders wichtig, dass dieses Parlament ein Signal setzt, die Region und die Menschen finanziell zu unterstützen. Zunächst gab es die Soforthilfen. Natürlich, naturgemäß waren diese Soforthilfen ein Tropfen auf den heißen Stein. Insgesamt werden wir Milliardensummen für den Wiederaufbau in den Hochwassergebieten benötigen. Das vorliegende Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ soll nun diesen ersten Beitrag dazu leisten, den Menschen finanzielle Hilfe zu geben, damit sie sich wieder Heimat aufbauen können. Diesem Landesgesetz vorausgegangen ist das Bundesgesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“, welches die Verteilung der Lasten vorsieht. Wegen der nationalen Tragweite vereinbarten Bund und die Länder dankenswerterweise jeweils die hälftige Finanzierung der Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in den geschädigten Regionen. Insgesamt werden so 30 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Meine Damen und Herren, die Sorgfaltspflicht als Haushalts- und Finanzpolitikerin erfordert es, dass ich einige Worte zu dem Instrument eines Sondervermögens sage. Grundsätzlich verweise ich darauf, dass Sondervermögen immer auf Notwendigkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit zu betrachten sind. In dieser außergewöhnlichen Katastrophenlage und für die notleidenden Bürger entscheiden wir uns als Alternative für den Vorrang der Hilfe, der Humanität und der Unterstützung der Betroffenen. Deswegen stimmen wir diesem Sondervermögen zu. Gleichwohl will ich schon darauf hinweisen, dass die Mittel, die wir heute festsetzen, nicht ausreichen werden und man sich wohl bereits sehr zeitnah darüber Gedanken machen muss, welche Landesmittel zur Behebung der Schäden zur Verfügung zu stellen sein werden. Als Referenz kann hier angeführt werden, dass der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kalkuliert, dass sich allein die versicherten Schäden auf 7 Milliarden Euro belaufen werden. Wir wissen auch, dass die Elementarschadenversicherungen oft gar nicht möglich waren. Insofern geht der GDV davon aus, dass der größere Teil der Schäden überhaupt nicht versichert ist. Auch im Bereich der Infrastruktur können wir heute schon annehmen, dass weit mehr Mittel gebraucht werden. Das sind Fragen, die wir mit Sicherheit in den anstehenden Haushaltsberatungen zu bedenken haben. Am Ende wird es sehr wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass wir sehr, sehr viel mehr Geld nachlegen müssen. Finanzielle Hilfe ist wichtig, aber ich zitiere dazu, mit Erlaubnis des Präsidenten, den Präsidenten des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen, Christoph Schmidt. Er weist zu Recht darauf hin, dass Finanzmittel wichtig sind, aber fehlende Finanzmittel nachweislich nicht das primäre Investitionshemmnis sind, sondern die bereitgestellten Mittel aufgrund bürokratischer Hemmnisse oft nur zögerlich abfließen. Diese Frage müssen wir sehr genau im Blick haben. Ich denke, dass möglicherweise das Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz hier noch etwas bietet. Zuletzt möchte ich an dieser Stelle noch einmal die Gelegenheit nutzen, sehr herzlich all jenen Menschen zu danken, die so selbstlos und hingebungsvoll geholfen haben. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Ich erteile dem Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion, dem Abgeordneten Philipp Fernis das Wort.
Philipp Fernis FDP
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir alle waren in den vergangenen Wochen im Ahrtal nicht nur Zeuge einer unfassbaren Katastrophe, sondern wir waren auch Zeuge einer unglaublichen und beeindruckenden Solidarität. Wir waren Zeuge der Solidarität von Menschen, die sich selbstlos auf den Weg gemacht haben, von Unternehmerinnen und Unternehmern, die sich auf den Weg gemacht haben mit Maschinen, mit Material, von Menschen, die einfach mit einer Schaufel und einem Besen in das Flutgebiet gefahren sind, um Menschen zu helfen, um in der akuten Not Hilfe zu leisten. Klar ist auch, der dauerhafte Wiederaufbau, die dauerhafte Hilfe im Ahrtal wird eine riesige Herausforderung sein und kann nur mit einem großen gemeinsamen und solidarischen Kraftakt gelingen. Deswegen will ich an dieser Stelle zum Ausdruck bringen, dass ich sehr dankbar bin, dass sich Bund und alle Länder bereit erklärt haben, ein Finanzvolumen, wie es das in Deutschland in dieser Höhe noch nie gab, solidarisch zu finanzieren und Rheinland-Pfalz gemeinsam bei der Beseitigung dieser Schäden, dieser unfassbaren Schäden dieser Flutkatastrophe zu helfen. Das ist die finanzielle Grundlage, um dem Ahrtal einen zügigen, einen effektiven Wiederaufbau gewährleisten zu können, aber auch, um den betroffenen Menschen, die ihr Haus, ihr Zuhause verloren haben, schnell klarzumachen, dass zumindest die wirtschaftlichen Folgen dieses dramatischen Erlebten von der staatlichen Solidargemeinschaft abgemildert werden. Das Gleiche gilt für Unternehmerinnen und Unternehmer, aber eben auch für den notwendigen Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur, der eine wesentliche Grundvoraussetzung dafür ist, dass das Ahrtal in Zukunft wieder bewohnbar ist und in Zukunft wieder in einem Stück in neuem Glanz erstrahlen kann. Mit dem jetzigen Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens schaffen wir den rechtlichen Rahmen dafür, weil es natürlich ein berechtigtes Interesse gibt, auch all derjenigen, die diese Finanzmittel außerhalb von RheinlandPfalz zur Verfügung stellen, nachvollziehen zu können, wie diese Mittel eingesetzt wurden, nachvollziehen zu können, dass sie tatsächlich für den Wiederaufbau im Ahrtal verwendet wurden. Deswegen stellen wir diese Mittel neben den regulären Landeshaushalt, außerhalb des normalen Haushaltsaufstellungsverfahrens, um sauber feststellen zu können, jawohl, das ist der Geldtopf, der dient dem Ahrtal. Damit ist für jeden dauerhaft nachvollziehbar, welche Mittel hier geflossen sind. Selbstredend stimmt meine Fraktion diesem Gesetzentwurf zu. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht der Fraktionsvorsitzende, Abgeordneter Dr. Streit.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Besondere Ereignisse erfordern besondere Gesetze. Die Freien Wähler werden diesem Gesetz zustimmen. Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe hat tiefe Schneisen gerissen. Ein Sondervermögen vermag manches nicht. Es bringt keine Toten zurück, es heilt keine Verletzungen, und es heilt auch keine Seelen. Ein Sondervermögen vermag aber finanziell zu helfen. Das Sondervermögen zeigt auch unsere Solidarität, die Solidarität der Menschen in Rheinland-Pfalz und die Solidarität der Bundesländer und des Bundes mit Rheinland-Pfalz. An viele ging ein Ruf, in die Eifel, an die Ahr und an die Kyll zu kommen, um zu helfen. Viele kamen. Jetzt hilft ganz Deutschland. Wir können sagen, alle kommen mit. (Beifall der FREIEN WÄHLER) 30 Milliarden Euro Aufbauhilfe sind, auch wenn die Noten auf Papier gedruckt sind, kein Pappenstiel, sondern geprägte Solidarität, Ausdruck des Menschseins in Deutschland und Ausdruck unseres Menschseins in Rheinland-Pfalz. Die nationale Aufgabe des Wiederaufbaus wird durch den nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ gesichert und durch die Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens in den Jahren 2021 bis 2050 gestemmt. Das ist ein Enddatum, das viele von uns sicherlich nicht mehr in Verantwortung erleben werden. Es ist deshalb auch ein Wechsel auf die Zukunft und ein Wechsel für die Jungen von heute sowie diejenigen, die noch geboren werden. Es ist aber gerecht, weil das, was wir dort, wo wir die Heimat wiederherstellen, von diesem Geld erbauen, für die Menschen ist, die etwas verloren haben und eine neue Heimat haben müssen. Diese Heimat wird auch Zukunft für diejenigen sein, die erst hineingeboren werden. Das heute ist der Anfang. Dieses Sondervermögen wird, wie der Name des Gesetzes sagt, beim Aufbau helfen, auch wenn am Anfang vielleicht erst der Aufkauf und Abriss von Gebäuden stehen wird. Die Praxis wird zu beweisen haben – Wirtschaftsförderung, Strukturentwicklung, Finanzen, Kitas, Jugend und Schulen, Soziales, Ordnung und Verkehr, Bauen, Umwelt und weitere Förderprogramme –, ob sie denn halten. Hier kommt für mich ein ganz wesentlicher Teil mit ins Spiel, nämlich die Europäische Union und die EU-Förderprogramme. Grundsätzlich steht demnach der Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Abrufung von Hilfsgeldern für die von der Flut betroffenen Gebiete zur Verfügung. Im Jahr 2013 erhielt Deutschland nach schweren Überschwemmungen 360 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds. Dieses Geld half den Kommunen in Deutschland, ihre Haushalte zu entlasten. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie wurden ebenfalls Mittel aus dem EUSolidaritätsfonds beantragt. Die Frist zur Beantragung beträgt zwölf Wochen. Die Flut vom 14. Juli ist nun zehn Wochen her. Die Antragsfrist läuft in zwei Wochen ab. Der Winter naht; wir haben keine Zeit zu verlieren. (Unruhe bei den FREIEN WÄHLERN und bei der CDU)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende der Debatte in erster Beratung. Ich darf den Hinweis geben, dass wir die zweite und dritte Beratung für morgen, Donnerstag, den 23. September, vorgesehen haben. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 8 Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/1095 – Erste Beratung Die Behandlung erfolgt gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/1095 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 9 Landesgesetz zur Änderung von Vorschriften zur Erleichterung des nachhaltigen Wiederaufbaus aufgrund der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/1097 – Erste Beratung dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/1173 – Gemeinsam für die Flutgebiete: Für einen schnellen und zukunftsfähigen Wiederaufbau Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 18/1172 – Zwischen den Fraktionen ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart worden. Der CDU stehen zusätzlich 3 Minuten und der Fraktion der FREIEN WÄHLER zusätzlich 1 Minute zur Verfügung. Ich darf zunächst die einbringenden Fraktionen um Wortmeldungen bitten. Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Jens Guth.
Jens Guth SPD
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Tagesordnungspunkt steht ganz im Zeichen der Flutkatastrophe im Norden unseres Landes. Wir alle haben die unfassbaren Zerstörungen, die in der Flutnacht am 14. Juli im Norden unseres Landes geschehen sind, noch vor Augen; zum vorherigen Tagesordnungspunkt sind wir alle bereits darauf eingegangen. Nach der Trauer um die Toten und der akuten Krisenbewältigung mit vielen Helferinnen und Helfern vor Ort steht nun die Beseitigung der Vielzahl von Schäden in Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen sowie die Wiederherstellung der vom Starkregen und Hochwasser zerstörten Infrastruktur als große Herausforderung für die kommenden Jahre im Fokus. Herr Minister Lewentz, Herr Staatssekretär Becht, zwei Abteilungsleiter aus dem Umweltministerium und Frau Ministerin Spiegel, haben im letzten Innenausschuss umfangreich über die derzeit laufenden Maßnahmen und den aktuellen Stand berichtet. Herr Minister, ich sage an dieser Stelle vielen Dank für die umfangreiche Berichterstattung. Das Wortprotokoll, in dem man nachlesen kann, was derzeit bereits an Aktionen und Maßnahmen in der Region erfolgt, umfasst nahezu 50 Seiten und ist im Offenen Parlamentarischen Auskunftssystem des Landtags (OPAL) abgelegt. Mit dem vorliegenden Gesetz wollen wir die Voraussetzungen für mehr Tempo beim Wiederaufbau schaffen. Hierzu soll ein entsprechender Rechtsrahmen geschaffen werden, der einen zügigen Wiederaufbau ermöglicht und bürokratische Hürden bzw. Verzögerungen aus dem Weg räumt. Dazu sollen gleich mehrere Landesgesetze sozusagen im Schnellverfahren geändert werden; denn nach der Beratung heute wollen wir gleich morgen die Gesetzesänderungen beschließen. Der Bund hat den nationalen Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ geschaffen, der von Bund und Ländern – wir haben es gerade beraten – finanziert wird und aus dem die entsprechenden Mittel zur Finanzierung der Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Frau Ministerin Ahnen, Bund und Länder haben damit klargemacht, der Wiederaufbau wird nicht am Geld scheitern. Nach den großen Zeichen der Solidarität von vielen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort soll heute von den Regierungsfraktionen und vielleicht vom gesamten wird auch nicht an der Bürokratie oder rechtlichem Klein-Klein scheitern. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deshalb sieht der vorliegende Gesetzentwurf Änderungen an einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen vor, die der Beschleunigung, Begünstigung und Vereinfachung des Wiederaufbaus dienen. So passen wir beispielsweise die Landesbauordnung an, damit schnell Behelfsbauten errichtet werden können, zum Beispiel für zerstörte oder beschädigte Gebäude der sozialen, kulturellen und technischen Infrastruktur, aber auch für Notunterkünfte. Im Landesstraßengesetz schaffen wir eine Regelung, um Feld- und Waldwege vorübergehend für den öffentlichen Verkehr zugänglich zu machen. Auch die kommunalen Ehrenämter haben wir bei diesem Gesetzentwurf im Blick. Die vielen kommunalen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind oftmals rund um die Uhr im Einsatz. Dafür gebührt ihnen Respekt und Anerkennung. Diese Mehrbelastung darf sich aber auch in einer Aufwandsentschädigung niederschlagen. Daher schaffen wir durch eine Änderung der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter die Möglichkeit, eine erhöhte Aufwandsentschädigung für den Zeitraum der Mehrbelastung zu gewähren. Kolleginnen und Kollegen, uns allen ist klar, die Folgen dieser Flutkatastrophe werden uns noch lange beschäftigen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir aber einen wichtigen Grundstein für einen schnellen, strategischen, nachhaltigen und zukunftsfesten Wiederaufbau. Wir werden die Menschen und die Region nicht aus den Augen verlieren und den Wiederaufbau begleiten und verfolgen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Ich erteile dem Abgeordneten Gerd Schreiner von der CDU-Fraktion das Wort. Die Redezeit beträgt 8 Minuten.
Gerd Schreiner CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege, ich verstehe gut, dass Sie das Gesetz über den grünen Klee loben müssen. Es ist aber wie im richtigen Leben: Es gibt Teile des Gesetzes, die richtig gut sind, Teile des Gesetzes, die okay sind, und es gibt einen Teil, der richtig Mist ist. Was ist also richtig gut? Gut ist beispielsweise ganz am Anfang das, was wir zum Thema „Infrastruktur“ regeln. Aus meiner Sicht legen wir den unbestimmten Rechtsbegriff der Änderung einer baulichen Anlage in Katastrophensituationen sehr klug so weit aus, dass ohne Planfeststellungsverfahren schnell und unbürokratisch beispielsweise eine Straße, die halbseitig von der Ahr weggerissen worden ist, im ungefähren, aber nicht hundertprozentigen Trassenverlauf wiederhergestellt werden kann. Normalerweise bräuchte man dafür komplizierte Verfahren. Es ist jedem einsichtig, dass dort jetzt schnell eine Straße gebaut werden muss. Es ist eine gute Sache, dass wir das ermöglichen und man es nur ungefähr machen muss. Damit ist es vielleicht nicht getan. Eine Anregung von uns ist, wir sollten darüber nachdenken – das steht unter anderem in unserem Entschließungsantrag –, ob wir in solchen Katastrophenfällen schnell gerade auch redundante Infrastrukturen aufbauen, weil sich zeigt, dass es wichtig ist, Ortslagen nicht nur mit Straßen an der Ahr zu erschließen, sondern zum Beispiel auch über andere Wege. Sie sprachen von der Straße durch den Wald. Das ist sehr gut, wir unterstützen das ausdrücklich. (Beifall der CDU) Dann gibt es Dinge, bei denen wir sagen, okay, das ist in Ordnung. Das betrifft beispielsweise das ganze große Thema, was Sie bei Wohnhäusern tun. Es ist sehr interessant, die Formulierung einer Begründung zu lesen, die lautet, dass es dort ähnlich wie bei den Straßen nicht darum gehe, eine „zentimetergenaue Rekonstruktion“ vorzunehmen. Ja, das ist richtig und gut so. Hoffentlich wird es keine zentimetergenaue Rekonstruktion; denn das Gebäude ist schließlich an der Stelle, an der es steht, beschädigt oder zerstört worden, weil es nicht an die Lage, in der es gebaut war, angepasst war. Daher ist es sinnvoll, es nicht zentimetergenau zu konstruieren, sondern so zu errichten, dass es vielleicht besser auf Situationen reagiert. Wir möchten deshalb die Bauherren und Entwurfsverfasser ausdrücklich ermutigen, auf diese Öffnung produktiv zu reagieren und beispielsweise zusätzliche Rettungswege einzuplanen. Auch das steht in unserem Entschließungsantrag. Darin liegt aber natürlich auch ein bisschen das Problem, das wir an der Stelle sehen. Bauverwaltung, Entwurfsverfasser und Bauherren bilden idealerweise eine Einheit, die sich gemeinsam darum bemüht, einen für den Bauherrn, aber auch für die Nachbarschaft optimalen Entwurf zu verwirklichen. Mit diesem Gesetz und der Beschleunigung, die in ihm steckt, laden wir sehr viel Verantwortung bei den Bauherren und den Entwurfsverfassern ab. Die Bauverwaltung als ein wichtiger Partner tritt notgedrungen in den Hintergrund und fehlt vielleicht in vielen Prozessen. Auch wenn jetzt enorm viele Bauanträge auf die Bauverwaltung zulaufen, sollten wir insofern nach wie vor offen dafür sein, schnelle und unbürokratische Änderungen vorzunehmen, wo immer Fragen sind und Dinge anders gemacht werden sollen. Auch das steht im Entschließungsantrag. Es ist uns sehr wichtig, dass wir uns nicht auf landesgesetzliche Regelungen beschränken, sondern auch über den Bundesrat an das Baugesetzbuch herangehen. Wir müssen in solchen Situationen, gerade wenn wir Dinge tun, die die Grundzüge der Planung berücksichtigen, schnell und unbürokratisch Bebauungspläne und Flächennutzungspläne anpassen können. Wenn nun die Rechtsverordnung kommt und in ihr steht, welche Gebäude nicht mehr gebaut werden dürfen, an welchen Stellen Bauverbotszonen sind und diese Bauverbotszonen im Bereich gültiger Bebauungspläne liegen, dann wäre es sinnvoll, diese Bebauungspläne kurzfristig und nicht nach einem ewig langen Verfahren anzupassen, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht Jahre darauf warten müssen, dass für diese Bauverbotszonen neue Pläne entwickelt werden. (Beifall bei der CDU) Dazu wäre es aber wichtig, dass wir über den Bundesrat entsprechende Initiativen lostreten, die das Baugesetzbuch ändern, weil das dort geregelt ist. Es gibt aber auch einen Teil dieses Gesetzes, der richtig Mist ist. Das sind die Punkte 8 und 9. Dabei geht es um zwei Geschichten. Im Huckepackverfahren soll, unter Umgehung der ordentlichen Haushaltsberatungen, die jetzt auch auf Sicht anstehen, ein zweifellos guter Beamter im Finanzministerium, der aktuell ein Gehalt von B 6 bekommt, nach B 8 kommen. Das kann man machen, Frau Ministerin Ahnen. Ich unterstelle also ausdrücklich, das ist ein guter Beamter; ich verstehe nur nicht, warum Sie das machen. Ich sage, das kann man eigentlich nicht machen. Für solche Dinge haben wir ein ganz klar geregeltes Haushaltsaufstellungsverfahren. Ganz viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesregierung sind qualifiziert und sollten befördert werden, andere Stellen bekommen usw. Warum gerade einen, und noch dazu einen ganz oben? Das herauszunehmen, Frau Ministerin, halte ich für ausgesprochen unklug, für ausgesprochen unklug! (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Rein formal, so sehr wir die Eilbedürftigkeit für das Gesamtpaket unterstützen, in diesem Punkt unterstützen wir die Eilbedürftigkeit nicht. Deshalb beantragen wir, den Punkt 8 morgen nicht abzustimmen, sondern im Wege des Haushaltsverfahrens ganz normal zu beraten. Ich bitte Sie, sich das zu überlegen. Es gibt eine zweite Geschichte, die richtig Mist ist. Das ist der Punkt 9, und dank Herrn Fernis wissen wir auch, dass es sich um einen Lexkern handelt. Was steht da? Darin steht, dass, wenn ein Pensionär des Landes in einem Katastrophengebiet – beispielsweise an der Ahr – arbeitet und er dafür entlohnt wird, ihm das nicht auf seine Pension angerechnet werden soll. Ich finde es völlig in Ordnung, wenn beispielsweise ein Vermesser des städtischen Vermessungsamts aus Mainz in seiner Pensionszeit an die Ahr geht, wenn er sagt, ich helfe dort, und dafür eine Vergütung bekommt, dass ihm das auf seine Pension als Vermesser nicht angerechnet wird. Das finde ich völlig in Ordnung. Es geht hier aber vor allen Dingen um den ehemaligen Herrn Staatssekretär. Herr Kern hat in seiner Amtszeit als Staatssekretär nicht weniger als zehn Novellen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz begleitet. Vielleicht sollte er sich einmal fragen – wie alle politisch Verantwortlichen –, ob er bei der einen oder anderen Novelle etwas übersehen hat, was den Menschen an der Ahr jetzt geholfen hätte. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ach du meine Güte!) Er bekommt 8.000 oder 9.000 Euro Pension, und jetzt macht er sich Sorgen, dass das Geld angerechnet wird. (Abg. Martin Haller, SPD: Der Gesetzgeber beschließt das Gesetz, nicht Herr Kern! Das haben wir beschlossen, Herr Kollege!) Die Helfer an der Ahr, die in der Matsche stehen, die Helfer von Boehringer, die da hoch fahren, im Arbeitseinsatz von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden, machen das unentgeltlich, und sie machen es, weil sie in der Stunde der Not helfen wollen, (Beifall der CDU) wenn Tote und Verletzte zu beklagen sind. Zuerst an die eigenen Schäfchen zu denken, zuerst an das eigene Personal zu denken, das finden wir Mist. Deshalb lehnen wir den Punkt 9 entschieden und aus Überzeugung ab. Überlegen Sie sich, ob Sie das wirklich machen wollen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler das Wort.
Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Diese schreckliche Katastrophe – Starkregen, Hochwasser, Überflutung von ungeahntem Ausmaß – hat das Leben von Tausenden von Menschen in Rheinland-Pfalz verändert, zum Teil unwiederbringlich. Ich denke an die Todesopfer, an die Angehörigen, an diejenigen, deren Existenz zerstört wurde, und ich denke auch an diejenigen, die noch über viele Jahre psychisch unter den Folgen werden leiden müssen. Mir ist ein Bericht in Erinnerung, in dem ein achtjähriger Junge sagte, dass er aus seinem Kinderzimmer schwimmen musste. Das wird ihn sicher sein Leben lang begleiten. Ich danke auch im Namen meiner Fraktion allen, die, egal auf welche Weise, in den letzten zwei Monaten geholfen haben: den unzähligen Freiwilligen, denjenigen, die Shuttles organisiert haben, den Handwerksunternehmen aus ganz Deutschland, die geholfen haben und immer noch vor Ort sind. Diese Solidarität gibt Hoffnung, aber selbstverständlich muss der Staat auch das Seinige dazu tun, damit der Wiederaufbau möglichst zügig vorangeht. Ich bin in Bad Godesberg geboren und aufgewachsen. Das Ahrtal war für uns Bonner immer das Naherholungsziel. Ich bin schon als Kind mit meinen Eltern gewandert, wir hatten Freunde, die feste Campingplätze an der Ahr hatten. Ich kenne die Region, und es schmerzt mich unheimlich, was da passiert ist. Horst Gies, wir haben miteinander gesprochen, aber ich habe natürlich auch mit anderen gesprochen. Es schmerzt mich wirklich sehr. Es hat aber nicht nur an der Ahr, sondern auch in anderen Teilen des Landes – im Vulkaneifelkreis, im Kreis Trier-Saarburg, im Eifelkreis Bitburg-Prüm, in Trier-Ehrang und auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich, in dem ich selber seit 1978 lebe – massive Infrastrukturschäden gegeben. Ich nenne beispielsweise die Kita Wunderland in Salmtal, gerade erst eröffnet, die den Fluten zum Opfer gefallen ist. Selbstverständlich ist es Aufgabe und Ziel der Landesregierung und der die Landesregierung tragenden Fraktionen, dazu beizutragen, dass Leid gelindert wird und vor allem die Betroffenen eine Perspektive haben. Wir haben soeben das Sondervermögen beschlossen, Geld wird also da sein. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften zur Erleichterung des nachhaltigen Wiederaufbaus aufgrund der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 verfolgt das Ziel, dass der Wiederaufbau schnell vonstatten gehen kann, dass er beschleunigt wird und dass er strategisch, nachhaltig und zukunftsfest angelegt ist. Ich sage, der Wiederaufbau sollte im Ahrtal – vor allen Dingen da, aber auch in den anderen Regionen – klimaschützend und den Herausforderungen des Klimawandels angepasst erfolgen. Falls wir diese Gelegenheit, wo immer möglich, jetzt nicht ergreifen, werden unsere Kinder und unsere Enkelkinder die Folgen zu tragen haben. Zukunftsfest heißt, wir müssen die Folgen des Klimawandels mitdenken, damit wir alles tun, um weitere künftige existenzielle Vernichtungen und Schäden an Leib und Leben bestmöglich zu vermeiden. Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der Verfahrenserleichterung insbesondere durch Änderungen des Landeswassergesetzes, des Landesstraßengesetzes, der Landesbauordnung sowie des Denkmalschutzgesetzes. Wenn wir die Region Ahrtal – auch andere betroffene Regionen, aber vor allen Dingen die Region Ahrtal – zu einer Art Modellregion machen wollen, ist darauf zu achten, dass künftige Überflutungsgebiete beachtet werden und man dort, wo man Straßen instand setzt, auch gleichzeitig für eine adäquate Radwegeinfrastruktur sorgt und eine zukunftsfeste Energie- und Wärmeversorgung installiert. In unserem Gesetzentwurf sind auch einige andere Änderungen enthalten, zum Beispiel Anpassungen der Nebentätigkeitsverordnung. Das ist gerechtfertigt, da es auch Menschen betrifft, die eine außerordentliche Mehrbelastung haben. Ich möchte noch zwei Anmerkungen zu dem heute Nachmittag eingegangenen Antrag der CDU machen. Es gibt bereits die Beratungen im Ahrtal, auch ganz individuell für Betroffene. Es gibt Online-Schulungen für Handwerker und Architekten. Insofern kann ich sagen, das ist auf dem Weg. Das Überschwemmungsgebiet wird ebenfalls vorläufig gesichert, und insbesondere die Infopoints werden auch von den Privaten gut genutzt. (Glocke des Präsidenten) Insgesamt legt der vorliegende Gesetzentwurf die Grundlage dafür, dass der Wiederaufbau zügig, nachhaltig und den Herausforderungen der Klimakrise angepasst bewältigt werden kann. Ich bitte Sie daher, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Matthias Lammert
Ich erteile für die AfD-Fraktion dem Abgeordneten Dr. Bollinger das Wort.
Dr. Jan Bollinger AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die mehr als zwei Monate zurückliegende Hochwasserkatastrophe an der Ahr hat unser Land schwer getroffen. Viele Betroffene leben noch immer in improvisierten Verhältnissen, noch immer tragen freiwillige Helfer einen Hauptteil der Aufräumarbeiten, der Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Gründe dafür gibt es viele. Neben dem enormen Umfang der Zerstörungen gerade auch der Infrastruktur sprechen wir nach wie vor von einer mangelnden Koordination von Einsatz- und Hilfskräften durch und in Verbindung mit Konzeptlosigkeit bei vielen politisch Verantwortlichen. Immerhin wurde von unseren Regierungen inzwischen erkannt, dass es für einen schnellen Wiederaufbau der Region an der Ahr notwendig ist, bürokratische Hürden zumindest teilweise zurückzubauen. Darüber hinaus enthält der vorliegende Gesetzentwurf finanzielle Vergünstigungen, um den am Aufräumen und Wiederaufbau beteiligten ehrenamtlichen Ruhestandsbeamten und nun auch hoch belasteten Bürgermeistern finanziell entgegenzukommen oder Anreize für das Ehrenamt zu schaffen. Vieles davon unterstützen wir, etwa die Änderungen am Landesbeamtenversorgungsgesetz, Spielbankgesetz oder der Nebentätigkeitsverordnung. Auch die Änderung der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenämter können wir nachvollziehen. Die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes würden wir allerdings gern im zuständigen Ausschuss besprechen, da für uns eine dauerhafte Höherstufung von jetzt schon sehr hoch besoldeten Beamten für eine lediglich temporäre Zusatzbelastung nicht ganz nachvollziehbar ist. Wir unterstützen daher den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, die unsere Bedenken aufgreifen und aus unserer Sicht darüber hinaus sinnvolle Spezifikationen zum Wiederaufbau machen. Dabei ist uns wichtig, dass beim Wiederaufbau der Infrastruktur neben der Redundanz auch die Dateninfrastruktur auf den neuesten Stand gebracht und flächendeckend Glasfaserinternet verlegt wird. Kommen wir zu den Gesetzesänderungen, die den aktuellen Wiederaufbau der Ahrregion unmittelbar erleichtern und wegweisend für künftige Wiederaufbaumaßnahmen sein sollen, auch wenn wir alle hoffen und uns in der Enquete-Kommission dafür einsetzen werden, dass sich eine Katastrophe wie im Ahrtal so schnell nicht wiederholt. Da die Schäden in der Ahrregion sehr umfangreich sind, müssen viele rechtliche Belange für den Wiederaufbau berücksichtigt werden: die Wiederherstellung zerstörter Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen, der Wiederaufbau beschädigter oder gar vollständig zerstörter Wohngebäude und Betriebe sowie die Bewahrung alten Kulturguts und die Wiederherstellung der verwüsteten Natur. Änderungen in der Landesbauordnung, dem Denkmalschutzgesetz, dem Landesstraßengesetz und dem Landeswassergesetz sollen diesem Anspruch Rechnung tragen. Ja, bürokratische Hürden werden in vielen Bereichen abgebaut. Gleichzeitig wird dem Hochwasserschutz und der Hochwasservorsorge größere Bedeutung beigemessen. Das ist verständlich, aber wir erwarten, dass gerade beim Wiederaufbau der alten Stadtkerne mit Maß und Ziel gearbeitet wird. Es wäre nichts gewonnen, wenn die Erleichterungen durch die Bürokratiereduzierung durch die Schaffung neuer Auflagen wieder aufgehoben werden würden. In der Begründung zu den Änderungen in der Landesbauordnung zeigen die regierungstragenden Fraktionen immerhin schon einmal, dass sie sich dieser Problematik im Ansatz bewusst sind. Wie wichtig der Politik aber nun Hochwasserschutz und -vorsorge geworden sind, zeigt die Bereitschaft, für das Verlegen von Bahn- und Straßentrassen unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes künftig auch Grundstücksenteignungen vorzunehmen. Wir können uns vorstellen, dass sich der eine oder andere Grundstückseigentümer unzufrieden zeigen wird und bitten darum, mit dieser Thematik sehr rücksichtsvoll in Bezug auf das in der Verfassung verankerte Eigentumsrecht umzugehen. Einen Grund möchte ich aber noch ganz ausdrücklich ansprechen: die Änderung in § 9 Landeswassergesetz. Auch hier geht es um den Hochwasserschutz und die Hochwasservorsorge, in diesem Fall als Bestandteil des Wohls der Allgemeinheit. Es ist nicht anzuzweifeln, dass Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge dem Wohl und dem Schutz der Allgemeinheit dienen. Genau diese Faktoren werden aber künftig erheblich an Bedeutung gewinnen, wenn es um die Wiederherstellung von veränderten Ufergebieten geht. Hier gibt es viele Fragen zur Finanzierung und dazu, welche Rolle die Faktoren des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge spielen sollen. Wir sind der Auffassung, dass mit viel Feingefühl gearbeitet werden muss, um zu verhindern, dass Betroffene durch neue bürokratische Maßnahmen noch schlechtergestellt werden, als sie es durch die Flutschäden ohnehin sind. (Glocke des Präsidenten) Wir werden uns konstruktiv an der weiteren Ausarbeitung dieser Gesetzesänderungen und der Begleitung ihrer Umsetzung beteiligen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Steven Wink das Wort.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zum letzten Tagesordnungspunkt im letzten Plenum und in diesem Plenum über die Hochwasserkatastrophe, die uns fraktionsübergreifend zutiefst erschüttert hat, gesprochen und diskutiert. Über 5 km sind vollständig zerstört. Straßen, Brücken und Wege müssen wieder aufgebaut werden. Erfreulich war und ist – das darf ich an dieser Stelle nochmals betonen – die Hilfsbereitschaft aus dem ganzen Bundesgebiet. Das ist ein Zeichen der Solidarität sondergleichen. Die Daseinsvorsorge wurde derart beeinträchtigt und teilweise gänzlich zerstört, dass es nun in unserer Verantwortung – in der Verantwortung der Politik – liegt, den Menschen vor Ort eine Perspektive zu geben. Die nachhaltige Wiederherstellung der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur stellt unser Land in den kommenden Jahren vor enorm große Herausforderungen. Das Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz soll hierzu einen maßgeblichen Beitrag leisten. Überlegen Sie selbst, für welche alltäglichen Dinge Sie eine funktionierende Infrastruktur oder auch Verkehrsinfrastruktur benötigen. Das gilt für alle alltäglichen Dinge und auch für eine funktionierende Wirtschaft. Für einen schnellen Wiederaufbau aller Bereiche bedarf es deshalb nicht nur des Geldes, sondern auch der Rechtssicherheit. Der Solidaritätsfonds – wir haben ihn in einem Tagesordnungspunkt vorher besprochen – „Aufbauhilfe 2021“, der von Bund und Ländern gemeinsam mit 30 Milliarden Euro finanziert wird, wird jetzt erweitert. Die bisherigen Rechtsverordnungen und Regelungen würden allerdings viele Verfahren verlangsamen und stehen einem schnellen Wiederaufbau entgegen. Das Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz soll dabei helfen, widersprüchliche Rechtsvorschriften auszugleichen. Es werden Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen beschlossen – wir haben schon einige gehört –, um den Wiederaufbau zu erleichtern. Der Schwerpunkt liegt dabei ganz klar in der Erleichterung der Verfahren. Nur so können wir eine schnelle Wiederherstellung der Infrastruktur und eine Beseitigung der Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und den übrigen Einrichtungen ermöglichen. Das Gesetz spart also Zeit und Geld. Es ist vor allem die leidvolle Zeit, die wir den betroffenen Menschen vor Ort so rasch wie möglich ersparen und verkürzen müssen. Es ist die leidige Zeit, die immer mit der Forderung, sie zu begrenzen, zu beseitigen und Bürokratiehürden abzubauen, an die Politik gerichtet wird. Mit diesem Gesetz werden wir dies tun. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Streit das Wort.
Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich erinnere an die gemeinsame Sondersitzung von Haushalts- und Finanzausschuss, Innenausschuss und Klimaausschuss am 22. Juli. Damals sind zwei Worte genannt worden. Das erste Wort war „schnell“, und das zweite war „unbürokratisch“. Wenn wir heute über dieses Gesetz beraten, sind Hoffnung und Vertrauen von über 50.000 Menschen in unsere Hände gelegt. Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat außerordentlich hohe und flächendeckende Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen, Einrichtungen, Kommunen und an der Infrastruktur verursacht. Wir Freien Wähler begrüßen die Erleichterungen in diesem Gesetz für das Landeswassergesetz, das Landesstraßengesetz, die Landesbauordnung, das Denkmalschutzgesetz, das Spielbankgesetz und die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter, die geändert wird. Wir lehnen jedoch die Verknüpfung mit einer B 8-Stelle im Haus des Finanzministeriums ab. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Auch ich weiß, wie die Gewässer an Grundstücken genagt und sich immer näher an Häuser herangefressen haben, sodass viele beim nächsten Hochwasser drohen, unterspült zu werden. Deshalb sind Hochwasserschutz sowie die Herstellung von Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wichtig. Das ist der Punkt, an dem wir in den Genehmigungsverfahren die Ermessensreduzierung auf Null befürworten müssen. Wenn irgendwo Retentionsflächen zur Verfügung gestellt werden, weil Häuser nicht mehr aufgebaut werden können, müssen wir demjenigen, der sein Haus an anderer Stelle errichten will, das ohne Umweltverträglichkeitsprüfung ermöglichen; denn dadurch, dass er sein Haus an der einen Stelle aufgibt, hat er der Umwelt schon vieles zugutegetan. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Eingriffe und Duldungen müssen schnell und unbürokratisch ermöglicht werden. Wir brauchen einen beschleunigten Aufbau bei Straßeninfrastruktur, Versorgungsleitungen, Gas, Wasser, Fernwärme und Glasfaser. Ich begrüße es außerordentlich, dass wir in dem Gesetz zwischen temporären und anderen baulichen Anlagen unterscheiden. Das ist nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für soziale, kulturelle und sonstige Infrastruktur sinnvoll. Wichtig finde ich auch, dass wir in diesem Gesetz die Freistellungsverfahren für Bauvorhaben im bebauten, aber unbeplanten Innenbereich zur Wiederherstellung von zerstörten und beschädigten Gebäuden finden. Dort ist oft eine Nutzmischung. Daher ist die Beschränkung auf die Art der Nutzung nicht erforderlich. Ich darf aber auch Kritik äußern und zwei Beispiele geben. (Abg. Marco Weber, FDP: Nein!) Das erste Beispiel ist ein Kunstrasenplatz mit Tartanbahn an der Ems, und das zweite Beispiel ist ein Wohnhaus an der Ahr. Der Kunstrasenplatz an der Ems bei Neuerburg ist zerstört und mit den Mitteln, die wir noch beschließen werden, an gleicher Stelle wiederaufzubauen. Das wäre vollkommen falsch. Wie schnell aber geht es, dass an anderer Stelle jetzt ein Platz errichtet wird? Meist ist das nur im Außenbereich möglich. Daher ist es sehr wichtig, dass wir auch § 35 anfassen und Ausnahmetatbestände ermöglichen, wenn Infrastruktur, gerade aus Überschwemmungsgebieten, entnommen wird, um sie möglichst schnell an anderer Stelle wieder zu errichten. Das zweite Beispiel ist ein überschwemmtes Haus einer Familie an der Ahr. Das Haus kann wiederaufgebaut werden. Es ist vollkommen zerstört. Man wohnt zurzeit bei Freunden, möchte aber wieder an die alte Stelle zurück. Das wird auch nicht verboten. Der Bebauungsplan gilt aber noch. Die Frage ist, darf ich an der Stelle das gleiche Gebäude zweigeschossig – das ist im Bebauungsplan vorgesehen – bauen? Jetzt will ich das Ganze aber aufständern. Unten habe ich dann Stellplätze bzw. einen Aufenthaltsraum im Freien, einen Freisitz, aber die zwei Vollgeschosse bilden dann das zweite und dritte Geschoss. Auch hier brauchen wir also Ausnahmen im Baugesetzbuch. Daher bedanke ich mich ausdrücklich bei den Kollegen der CDU, die die Änderungsanträge und den Entschließungsantrag eingebracht haben. Es wäre schön gewesen, wir hätten eher davon erfahren. Dann hätten wir das Ganze noch weiter mit Beispielen unterfüttern können. Grundsätzlich ist also dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Mir fehlt aber bei dem Ganzen die Kreativität. Horst Gies hat zu einer Zukunftskonferenz in seinen Landkreis Ahrweiler eingeladen. Wer von den Kolleginnen und Kollegen dort war, hat an diesem Abend Kreativität gesehen. In sechs verschiedenen Arbeitsbereichen haben sich die Menschen, die aus sehr vielen Bereichen des Landes kommen – von Institutionen, aber auch Einheimische und Kommunalpolitiker –, an diesem Abend eingebracht. Das große Thema bei all der Kreativität war: Wie machen wir aus dem Bereich der Ahr, aus dem Kreis Ahrweiler eine Modellregion? Von dieser Kreativität finde ich in diesem Gesetz nichts. Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, Sie sind bei der nächsten Zukunftskonferenz dabei, was ich eben in der Einladung lesen konnte. Dort müssen Sie als Ministerpräsidentin, aber auch mit Ihrer Regierung sicherlich noch liefern. Schauen Sie sich an, was bei dieser Zukunftskonferenz 2.0 herauskommt. Richten Sie dann Ihren Blick auf die Worte und Paragrafen dieses Gesetzes (Glocke des Präsidenten) und hauchen Sie dem Ganzen Kreativität ein. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Anke Beilstein, CDU)
Matthias Lammert
Ich erteile Staatsminister Roger Lewentz von der Landesregierung das Wort.
Roger Lewentz
Verehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz und vor allem der Geschwindigkeit der Beratungen erhalten die von der Flutkatastrophe so hart getroffenen Menschen – viele Beispiele sind genannt worden – ein weiteres, sehr wichtiges Signal für einen schnellen und nachhaltigen Wiederaufbau ihrer zerstörten Heimat. Dieser Wiederaufbau hat eine völlig neue Dimension. Allein im Landkreis Ahrweiler sind mehr als 8.000 Gebäude betroffen. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder – das will ich noch einmal feststellen – den Aufbauhilfefonds mit hohem Tempo beschlossen und ein Aufbaupaket in einer noch nie dagewesenen finanziellen Dimension geschnürt. Wir sind als Landesregierung – ich habe es im Innenausschuss und an anderer Stelle geschildert – seit Wochen intensiv mit unserer Wiederaufbauorganisation und sehr eng in der Abstimmung mit unseren kommunalen Partnern am Thema des Wiederaufbaus dran. Ich will, weil ich nachher noch auf ihn eingehen werde, die großartige Leistung unseres vor Ort beauftragten Landrats a. D. und Staatssekretärs a. D. Günter Kern nennen, der tagtäglich dort für die Kommunen als Bindeglied für uns tätig ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung wird zeitnah – nach Verabschiedung dieser Gesetze – die Verwaltungsvorschrift zum Wiederaufbau 2021 in Kraft setzen. Ziel der Verwaltungsvorschrift ist es, möglichst einfache und schnelle Verfahren zu ermöglichen, damit alle Betroffenen schnellstmöglich Anträge stellen und den Wiederaufbau gemeinsam vorantreiben können. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN) Dabei bemühen wir uns, die Belange der Betroffenen, der Kommunen und die Forderung des Rechnungshofs – auch das muss genannt werden – in Einklang zu bringen. In dieser Abwägung haben wir – davon bin ich fest überzeugt – pragmatische Lösungen gefunden. So werden wir zum Beispiel die baufachliche Prüfung bei der Förderung von Hochbaumaßnahmen einer Kommune auf bestimmte Fallgestaltungen beschränken und diese, gestaffelt nach der vorgesehenen Zuwendung, in einer geringeren Tiefe als üblich durchführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht also nicht ohne geordnete Verfahren. Wir können die Verfahren aber erleichtern und beschleunigen. Dieses Ziel verfolgt auch der vorliegende Gesetzentwurf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will ein weiteres Beispiel im Bereich der Landesbauordnung, der zentralen Vorschrift für Baugenehmigungsverfahren, nennen. Dort werden die Verfahren für den Wiederaufbau von Gebäuden deutlich erleichtert und vereinfacht. Diese Verfahren können und sollen nicht ganz ohne Beteiligung und ohne eine De-facto-Zustimmung der Gemeinde erfolgen, da den Gemeinden die grundgesetzlich garantierte Planungshoheit zusteht und der Wiederaufbau nicht immer exakt in der gleichen Weise wie bisher erfolgen kann. Deshalb ist es unredlich, den Eindruck zu erwecken, man könnte den Wiederaufbau aller zerstörten Gebäude und Infrastruktureinrichtungen ganz einfach und ohne Verfahren durchwinken. Das wissen aber eigentlich alle, die hier im Saal sind; denn es geht darum, bei möglichst geringen verfahrensrechtlichen Anforderungen auch verwaltungstechnisch ein gewisses Sicherheitsniveau beizubehalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz aller Erleichterungen und Beschleunigungen besteht für den Wiederaufbau erheblicher zusätzlicher Personalbedarf. Wir haben aufgerufen, wie es mit Landespersonal aussieht. Wir wissen aber auch, der Landesbetrieb Mobilität, die Wasserwirtschaft, der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung und die Landesbehörden, die dieses Riesenpaket zu verabschieden haben, müssen Verwaltungskraft dafür haben. Wir brauchen also auch zu einem guten Stück die eigenen Mitarbeiter. Trotzdem haben wir aufgerufen. Der Bund hat aufgerufen. Wir erhoffen uns dort eine Verstärkung. Auch deshalb schaffen wir mit diesem Gesetz Anreize für die Aktiven und die Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, den Wiederaufbau tatkräftig zu unterstützen, indem Vergütungsangebote, Abführungsverbote und Höchstgrenzen zeitlich befristet außer Kraft gesetzt werden. Darauf will ich gleich noch einmal eingehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht zuletzt würdigt der Entwurf auch eine lange Zeit nötige, sehr besondere und enorme Belastung für die betroffenen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie die ehrenamtlichen Beigeordneten. Das Gesetz soll ermöglichen, dass über die Satzungen der Kommunen die Aufwandsentschädigungen für die Dauer der Mehrbelastung um bis zu 50 % erhöht werden können. Dann haben wir heute Mittag – ich sage, mit heißer Nadel gestrickt und nicht überall mit tiefgehendem Überblick – die Anträge der CDU auf den Tisch bekommen. Darin geht es zum Beispiel um die Neuerrichtung und angepasstes Planen mit Blick auf Hochwasserschutz. Das ist richtig, aber das ist das, mit dem wir uns schon seit Wochen beschäftigen: Wie bekommen wir die Überschwemmungsgebiete festgelegt? Wer sich mit der gesetzlichen Vorgabe aus dem Wasserhaushaltsrecht beschäftigt – das wäre auch für Sie gut gewesen –, weiß, dass wir dies nach einem HQ100 (100-jährliches Hochwasser) tun müssen. Wir werden die Antworten geben, und darin steht dann auch beschrieben, wie ist das mit Bauen, wie ist das mit Wiedererrichtung, wie ist das mit Ausnahmegenehmigungen, um dem Beispiel von Herrn Dr. Streit zu folgen, das Bauen und andere Dinge mehr. Ich will einen weiteren Punkt von Ihnen nennen. Sie haben das Landesentwicklungsprogramm – Sie nennen es „Plan“, es ist ein Landesentwicklungsprogramm – angesprochen, und wir sollten in unserem bestehenden Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) Regelungen finden, um zu reagieren. Das LEP IV sieht Ausnahmeregelungen ausdrücklich vor. Dort ist festgelegt, dass wir Zielabweichungsverfahren durchführen können. Jeder, der sich im Kommunalen bewegt, kennt das eigentlich. Den Antrag verstehe ich also nicht. Sich beim Bundesrat für Änderungen im Baugesetzbuch einzusetzen: Liebe Kollegin Doris Ahnen, wir haben schon einen Entschließungsantrag eingebracht, der hat, wenn man das noch einmal nachschauen will, die Drucksachennummer des Bundesrats 680/21. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, dann – das ist mir sehr wichtig – haben wir eben festgestellt, dass wir gemeinsam im Interesse der Bürgerinnen und Bürger über 15 Milliarden Euro umzusetzen haben. Der normale Landeshaushalt ist gar nicht mal so weit davon weg. Im Finanzministerium, das die steuernde Aufgabe hat, eine Ministerialdirektorenstelle dafür vorzusehen, um über 15 Milliarden Euro mit zu steuern – ich will jetzt nicht auf den kommunalen Finanzausgleich und andere Dinge eingehen, die als wichtige kommunale Signale und Entscheidungsgrundlagen gemeinsam mit dem Finanzministerium erarbeitet werden –, ist für mich richtig, und ich halte das für unumgänglich. Jetzt will ich noch eines sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich hoffe, das war eben nicht nur eine politische Aufgeregtheit, die ein schlechtes Licht auf einen verdienten langjährigen Bürgermeister, Landrat und Spitzenbeamten dieses Landes richten sollte, Herr Schreiner. Wir haben die Regelungen mit Herrn Staatssekretär a. D. Kern schon längst geschlossen. Wir brauchen dieses Gesetz nicht. Es gibt Zuverdienstmöglichkeiten, die auch eine Aufwandsentschädigung hergeben, und wir haben diese nicht ausgeschöpft. Wir haben eine Kleine Anfrage beantwortet, in der das alles niedergelegt ist. Der Tonfall von Ihnen war sehr vorwurfsvoll. (Zuruf von der SPD: Ja!) Wenn Sie diesen Tonfall benutzt hätten und sich so ausgedrückt hätten, als wir das Gesetz zu der Frage der Nebenverdienste von Kommunalen im November 2020 verabschiedet haben, hätte ich Ihnen an der einen oder anderen Stelle recht gegeben. Hier auf keinen Fall. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was Sie unter Nummer 9 bezeichnet haben, soll den A 11ern, A 12ern, A 13ern helfen, dass die Bereitschaft, sich wieder aktivieren zu lassen, auch mit einer kleinen Anerkennung verbunden ist. Das haben wir damit verbunden. Günter Kerns Regelungen sind im Rahmen der von uns allen bestimmten Gesetze geregelt, aktuell beschlossen, dafür brauchen wir keine neue Gesetzgebung, (Zuruf von der CDU: Streichen wir!) und mit Nichtausnutzen der Zuverdienstmöglichkeiten. Es gibt eine Kleine Anfrage, die wir beantwortet haben, die noch nicht in OPAL steht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie das würdigen, was ich insgesamt zu dem Wiederaufbaubeschleunigungsgesetz gesagt habe, dann haben, wir glaube, ich alle Möglichkeiten, sehr kreativ zu sein. Das müssen wir allerdings jetzt im Zuge der Umsetzung beweisen. Das kann noch nicht in diesem Gesetz stehen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der Überschreitung der Redezeit der Landesregierung stehen allen Fraktionen jeweils noch dreieinhalb Minuten zu. Die müssen Sie nicht ausnutzen, aber den Hinweis muss ich trotzdem geben. Zu einer Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Gerd Schreiner für die CDU-Fraktion gemeldet. Herr Schreiner, bitte.
Gerd Schreiner CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns völlig einig – das habe ich vorhin ausdrücklich gesagt –, dass wir das, was Sie in § 11 regeln, durch unseren Änderungsantrag Pensionären, die A 11, A 12, A 13 bezogen haben, uneingeschränkt zugestehen wollen, weil es – da bin ich völlig bei Ihnen – wichtig ist, eine Anerkennung zu geben, eine Anerkennung für diejenigen, die ehrenamtlich als Bürgermeister arbeiten, eine Anerkennung für diejenigen, die hauptamtlich arbeiten, eine Anerkennung für diejenigen, die aus ihrer Pension zurückkommen. Alles unbestritten. Überlegen Sie sich aber bitte ganz genau, ob Sie unserem Änderungsantrag nicht folgen wollen, (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Ne!) dass wir die politischen Beamten, die ehemaligen politischen Beamten, die Staatssekretäre oder die Minister oder wer immer da komme und hilft, ausdrücklich davon ausnehmen; (Staatsminister Roger Lewentz: Keiner drin!) denn es ist das eine, was Sie vielleicht bilateral mit Herrn Kern regeln. Es ist das andere, was wir als Parlament für richtig halten und in Gesetzesform gießen. Wir halten es für eine unnötige Belastung des Gesetzes, gerade vor dem Hintergrund der Personalie Kern, und nicht nur für eine Belastung – – – (Staatsminister Roger Lewentz: Er hat damit nichts zu tun, Herr Schreiner! Ich habe es Ihnen gerade erklärt! Sie müssen vorsichtig sein! Sie gehen hier mit einem verdienten Menschen um! – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD – Martin Brandl, CDU: Das ist doch zitiert!) Es ist doch zitiert. Ich lese doch nur in der Zeitung, dass das Geld Geld für Herrn Kern sei, dass es um Herrn Kern geht. (Zurufe aus dem Hause) – Jetzt regen Sie sich doch bitte nicht auf. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Muss man sich aufregen!) Wenn sich das alles im Wege des Gesetzgebungsverfahrens klären lässt, wenn Sie einfach sagen, es gilt im Gesetz festgelegt nicht für politische Beamte, dann ist es doch gut. Wir wollen, dass es für A 11er gilt, wir wollen, dass es für Staatssekretäre ausdrücklich nicht gilt. Wir wollen als Parlament festlegen, dass dort nicht doppelt verdient werden soll, sondern dass dort die zusätzliche Vergütung auf die Pension angerechnet wird, mit Freibeträgen und allem, was es sowieso gibt. Sie belasten das Gesetz ohne Not mit dieser Thematik, und ich verstehe nicht, warum Sie sich so dagegen wehren, das Gesetz besser zu machen. Danke. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen zu Punkt 9 vor. Damit sind wir am Ende der Debatte der ersten Beratung des Gesetzentwurfs. Ich darf darauf hinweisen, dass wir die zweite Beratung morgen, am Donnerstag, dem 23. September, vornehmen werden, entsprechend auch die Beratung des Änderungsantrags der CDU-Fraktion und des Entschließungsantrags der CDU-Fraktion. Wir kommen zu der Tagesordnung: Punkt 10 und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/538 – Zweite Beratung dazu: Unverhältnismäßigkeit vermeiden, Bundesrichtlinien für Leistungen festlegen Antrag der Fraktion der AfD – Entschließung – – Drucksache 18/643 – Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Die AfD-Fraktion hat mit heutigem Schreiben beantragt, über den Gesetzentwurf eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Das ist nach der Vorläufigen Geschäftsordnung in § 46 geregelt und muss stattfinden, wenn eine Fraktion oder mindestens acht Abgeordnete dies vor der Abstimmung verlangen. Damit hätten wir die namentliche Abstimmung. Ich darf, bevor wir in diese namentliche Abstimmung eintreten, einige kurze Erklärungen geben. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Liebe Kollegen, wir sind gleich durch, aber ich will Sie davor bewahren, dass Sie vielleicht, wenn Sie nicht mit der Karte abstimmen – wir haben doch einige neue Kolleginnen und Kollegen –, einen Malus bekommen. Wenn eine namentliche Abstimmung nicht erfolgt, gibt es nämlich einen kleinen Geldabzug. Ich wollte nur darauf hinweisen. Sie haben in Ihrer Schublade, die Sie bitte öffnen oder schon geöffnet haben, einen kleinen Umschlag. Auf diesem steht Ihr Name. Ich bitte Sie, diesen Umschlag zu öffnen. Er enthält mehrere Stimmkarten: eine grüne Stimmkarte mit „Ja“, eine rosa Stimmkarte mit „Nein“ und eine hellgelbe Stimmkarte mit „Enthaltung“. Auf der Rückseite steht Ihr Name. Die Schriftführer, die Kollegen Fabian Ehmann und Markus Wolf, gehen jetzt gleich mit den Urnen herum, und ich darf Sie bitten (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) – liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind gleich durch –, Ihre Stimmkarten in diese Urnen einzuwerfen. Ich frage gleich noch einmal, ob die Stimmabgabe erfolgt ist. Ich darf Sie, wie gesagt, bitten, mit den Stimmkarten mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ abzustimmen. Die Kollegen Schriftführer sammeln jetzt ein. (Die Stimmkarten werden von den schriftführenden Abgeordneten eingesammelt) Ich darf Sie bitten, die Stimmkärtchen nach oben zu halten, damit man sie sieht und die Schriftführer wisssen, welche sie noch einsammeln müssen. Dann geht es auch zügig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage noch einmal: Sind noch Stimmkarten abzugeben? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich die Abstimmung schließen und unterbreche für wenige Minuten. Ich darf Sie aber bitten, noch dazubleiben. Wir haben dann noch die Endabstimmung vorzunehmen. Ich bitte, zügig auszuzählen. Unterbrechung der Sitzung: 20.13 Uhr (Die schriftführenden Abgeordneten zählen die Stimmen mithilfe der Landtagsverwaltung aus) Wiederbeginn der Sitzung: 20.15 Uhr
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die namentliche Abstimmung ist durchgeführt worden, und ich darf Ihnen das Ergebnis mitteilen. Abgegebene Stimmen: 97 Gültige Stimmen: 97 Ja-Stimmen: 89 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 1 Damit ist der Gesetzesentwurf in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – (Unruhe im Hause) Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzesentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung des Abgeordneten Joa angenommen. Wir kommen als Letztes zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion – Drucksache 18/643 –. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung des Abgeordneten Joa abgelehnt. Damit sind wir am Ende dieser langen Tagesordnung. Ich darf Sie für morgen früh um 9.30 Uhr in diese Räume einladen und wünsche Ihnen noch einen schönen entspannten Abend. Danke schön. Ende der Sitzung: 20.18 Uhr Anlage Namentliche Abstimmung und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER – Drucksache 18/538 – Zweite Beratung 1. Ahnen, Doris (SPD) Ja 2. Anklam-Trapp, Kathrin (SPD) Ja 3. Bätzing-Lichtenthäler, Sabine (SPD) Ja 4. Baldauf, Christian (CDU) Ja 5. Barth, Thomas (CDU) Ja 6. Beilstein, Anke (CDU) Ja 7. Blatzheim-Roegler, Jutta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 8. Bollinger, Dr. Jan (AfD) Nein 9. Brandl, Martin (CDU) Ja 10. Braun, Dr. Bernhard, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ja 11. Demuth, Ellen (CDU) Ja 12. Denninghoff, Jörg (SPD) Ja 13. Drumm, Dr. Herbert (FREIE WÄHLER) Ja 14. Ehmann, Fabian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 15. Fernis, Philipp (FDP) Ja 16. Frisch, Michael (AfD) Nein 17. Fuhr, Alexander (SPD) Ja 18. Gensch, Dr. Christoph (CDU) Ja 19. Gies, Horst (CDU) Ja 20. Groß, Jennifer (CDU) Ja 21. Guth, Jens (SPD) Ja 22. Haller, Martin (SPD) Ja 23. Hartenfels, Andreas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 24. Heidbreder, Dr. Lea (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 25. Herber, Dirk (CDU) Ja 26. Hering, Hendrik (SPD) Ja 27. Heusinger, Carl-Bernhard von (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 28. Hoch, Clemens (SPD) Ja 29. Horstmann, Lana (SPD) Ja 30. Hüttner, Michael (SPD) Ja 31. Illing, Heiner (SPD) Ja 32. Jeckel, Lisa-Marie (FREIE WÄHLER) Ja 33. Joa, Matthias (fraktionslos) Enthaltung 34. Junk, Dennis (CDU) Ja 35. Kazungu-Haß, Giorgina (SPD) Ja 36. Klein, Marcus (CDU) Ja 37. Köbberling, Dr. Anna (SPD) Ja 38. Köbler, Daniel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 39. Kropfreiter, Markus (SPD) Ja 40. Kunz, Patrick (FREIE WÄHLER) Ja 41. Kusch, Dr. Oliver (SPD) Ja 42. Lammert, Matthias (CDU) Ja 43. Lewentz, Roger (SPD) Ja 44. Lohr, Damian (AfD) Nein 45. Ludwig, Michael (CDU) Ja 46. Maier, Florian (SPD) Ja 47. Martin, Dr. Helmut (CDU) Ja 48. Mertin, Herbert (FDP) Ja 49. Moesta, Anette (CDU) Ja 50. Müller, Patric (SPD) Ja 51. Müller, Susanne (SPD) Ja 52. Müller, Tamara (SPD) Ja 53. Nieland, Iris (AfD) Nein 54. Noss, Hans Jürgen (SPD) Ja 55. Oster, Benedikt (SPD) Ja 56. Rahm, Andreas (SPD) Ja 57. Rauschkolb, Jaqueline (SPD) Ja 58. Rehak-Nitsche, Dr. Katrin (SPD) Ja 59. Reichert, Christof (CDU) Ja 60. Reuber, Dr. Matthias (CDU) Ja 61. Rieger, Lars (CDU) Ja 62. Rommelfanger, Lothar (SPD) Ja 63. Schäffner, Daniel (SPD) Ja 64. Scharfenberger, Heike (SPD) Ja 65. Schellhammer, Pia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 66. Schmidt, Martin Louis (AfD) Nein 67. Schmitt, Astrid (SPD) Ja 68. Schmitt, Daniela (FDP) Ja 69. Schneid, Marion (CDU) Ja 70. Schneider, Petra (CDU) Ja 71. Schnieder, Gordon (CDU) Ja 72. Schönborn, Ralf (AfD) Nein 73. Schreiner, Gerd (CDU) Ja 74. Schwab, Helge (FREIE WÄHLER) Ja 75. Schweitzer, Alexander (SPD) Ja 76. Simon, Anke (SPD) Ja 77. Simon, Michael (SPD) Ja 78. Spies, Christoph (SPD) Ja 79. Stein, Markus (SPD) Ja 80. Steinbach, Nico (SPD) Ja 81. Streit, Dr. Joachim (FREIE WÄHLER) Ja 82. Stuhlfauth, Peter (AfD) Nein 83. Stuppy, Lisett (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja 84. Teuber, Sven (SPD) Ja 85. Vogt, Tobias (CDU) Ja 86. Wächter, Karina (CDU) Ja 87. Wäschenbach, Michael (CDU) Ja 88. Wagner, Michael (CDU) Ja 89. Wansch, Thomas (SPD) Ja 90. Weber, Marco (FDP) Ja 91. Wefelscheid, Stephan (FREIE WÄHLER) Ja 92. Weiner, Thomas (CDU) Ja 93. Welling, Torsten (CDU) Ja 94. Willius-Senzer, Cornelia (FDP) Ja 95. Wink, Steven (FDP) Ja 96. Wolf, Markus (CDU) Ja 97. Zehfuß, Johannes (CDU) Ja Abstimmungsergebnis Abgegebene Stimmen 97 Gültige Stimmen 97 Ungültige Stimmen 0 Ja-Stimmen 89 Nein-Stimmen 7 Enthaltungen 1
