Peter Stuhlfauth
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Landesbeamtengesetzes sollte eigentlich schon im letzten Jahr abgeschlossen sein. Unsere AfD-Fraktion hatte bereits in der letzten Legislaturperiode den Thüga-Skandal aufgedeckt und einen Antrag gestellt, die Kontrolle über ausgeübte kommunale Wahlbeamte von den Dienstherren auf die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu übertragen. Die Kontrollfunktion sollte vollumfänglich der ADD übertragen werden. Natürlich wurde unser Antrag damals abgelehnt. Seine Richtigkeit und die Notwendigkeit zusätzlicher Kontrolle wurden aber im Nachhinein auch von den Regierungsparteien erkannt. Die Konsequenz war ein hastig zusammengeschusterter Gesetzentwurf, der die aufgewühlten Gemüter beruhigen sollte und irgendwie auch die geforderte Kontrollfunktion bringen sollte, ohne zu sehr die Handschrift des AfD-Antrags zu tragen. Das Ergebnis war die jetzt gültige Regelung, die im Ergebnis zwar zu mehr Transparenz, aber nur zu unwesentlich mehr Kontrolle geführt hat. Dafür ist man aber in Sachen Offenlegungsverpflichtung über das Ziel hinaus geschossen; denn man hat die Ehrenämter gleich mitverpflichtet. Ursprünglich hatte die CDU-Fraktion vorgeschlagen, die Regelung von § 119 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes für das Ehrenamt auszuklammern, ein durchaus pragmatischer Lösungsansatz. Auch bei den Regierungsfraktionen hat man erkannt, dass eine Nachbesserung erforderlich ist. Nur wie soll man nachbessern? Ohne den eigenen Fehler einzugestehen oder so, wie es jeder gute Demokrat handhaben würde, also einfach auch einmal einem Antrag der Opposition zustimmen? (Abg. Martin Haller, SPD: Ei, ei, ei!) Neben dem ursprünglichen Gesetzentwurf der CDU liegen jetzt zwei weitere Entwürfe vor, zum einen der Antrag der Ampelkoalition in Zusammenarbeit mit der CDU. Diese korrigiert hiermit ihren eigenen Antrag. Zum anderen legen die Freien Wähler einen Antrag vor, der im Wesentlichen darauf gründet, dass Nebeneinkünfte, die 500 Euro monatlich oder 5.000 Euro jährlich überschreiten, offengelegt werden müssen. Der Antrag der Ampelkoalition und der CDU zieht die Grenzlinie bei 4.000 Euro. Der Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER ist mir wesentlich sympathischer, weil darin eine Abstufung erfolgt und er zu mehr Übersichtlichkeit führt. Dem Antrag der Freien Wähler wäre der Vorzug zu geben. Danke. (Beifall der AfD)
