Steven Wink
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zum letzten Tagesordnungspunkt im letzten Plenum und in diesem Plenum über die Hochwasserkatastrophe, die uns fraktionsübergreifend zutiefst erschüttert hat, gesprochen und diskutiert. Über 5 km sind vollständig zerstört. Straßen, Brücken und Wege müssen wieder aufgebaut werden. Erfreulich war und ist – das darf ich an dieser Stelle nochmals betonen – die Hilfsbereitschaft aus dem ganzen Bundesgebiet. Das ist ein Zeichen der Solidarität sondergleichen. Die Daseinsvorsorge wurde derart beeinträchtigt und teilweise gänzlich zerstört, dass es nun in unserer Verantwortung – in der Verantwortung der Politik – liegt, den Menschen vor Ort eine Perspektive zu geben. Die nachhaltige Wiederherstellung der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur stellt unser Land in den kommenden Jahren vor enorm große Herausforderungen. Das Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz soll hierzu einen maßgeblichen Beitrag leisten. Überlegen Sie selbst, für welche alltäglichen Dinge Sie eine funktionierende Infrastruktur oder auch Verkehrsinfrastruktur benötigen. Das gilt für alle alltäglichen Dinge und auch für eine funktionierende Wirtschaft. Für einen schnellen Wiederaufbau aller Bereiche bedarf es deshalb nicht nur des Geldes, sondern auch der Rechtssicherheit. Der Solidaritätsfonds – wir haben ihn in einem Tagesordnungspunkt vorher besprochen – „Aufbauhilfe 2021“, der von Bund und Ländern gemeinsam mit 30 Milliarden Euro finanziert wird, wird jetzt erweitert. Die bisherigen Rechtsverordnungen und Regelungen würden allerdings viele Verfahren verlangsamen und stehen einem schnellen Wiederaufbau entgegen. Das Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz soll dabei helfen, widersprüchliche Rechtsvorschriften auszugleichen. Es werden Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen beschlossen – wir haben schon einige gehört –, um den Wiederaufbau zu erleichtern. Der Schwerpunkt liegt dabei ganz klar in der Erleichterung der Verfahren. Nur so können wir eine schnelle Wiederherstellung der Infrastruktur und eine Beseitigung der Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und den übrigen Einrichtungen ermöglichen. Das Gesetz spart also Zeit und Geld. Es ist vor allem die leidvolle Zeit, die wir den betroffenen Menschen vor Ort so rasch wie möglich ersparen und verkürzen müssen. Es ist die leidige Zeit, die immer mit der Forderung, sie zu begrenzen, zu beseitigen und Bürokratiehürden abzubauen, an die Politik gerichtet wird. Mit diesem Gesetz werden wir dies tun. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
