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Roger Lewentz

22.09.2021 Sitzungen 18/7

Verehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz und vor allem der Geschwindigkeit der Beratungen erhalten die von der Flutkatastrophe so hart getroffenen Menschen – viele Beispiele sind genannt worden – ein weiteres, sehr wichtiges Signal für einen schnellen und nachhaltigen Wiederaufbau ihrer zerstörten Heimat. Dieser Wiederaufbau hat eine völlig neue Dimension. Allein im Landkreis Ahrweiler sind mehr als 8.000 Gebäude betroffen. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder – das will ich noch einmal feststellen – den Aufbauhilfefonds mit hohem Tempo beschlossen und ein Aufbaupaket in einer noch nie dagewesenen finanziellen Dimension geschnürt. Wir sind als Landesregierung – ich habe es im Innenausschuss und an anderer Stelle geschildert – seit Wochen intensiv mit unserer Wiederaufbauorganisation und sehr eng in der Abstimmung mit unseren kommunalen Partnern am Thema des Wiederaufbaus dran. Ich will, weil ich nachher noch auf ihn eingehen werde, die großartige Leistung unseres vor Ort beauftragten Landrats a. D. und Staatssekretärs a. D. Günter Kern nennen, der tagtäglich dort für die Kommunen als Bindeglied für uns tätig ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung wird zeitnah – nach Verabschiedung dieser Gesetze – die Verwaltungsvorschrift zum Wiederaufbau 2021 in Kraft setzen. Ziel der Verwaltungsvorschrift ist es, möglichst einfache und schnelle Verfahren zu ermöglichen, damit alle Betroffenen schnellstmöglich Anträge stellen und den Wiederaufbau gemeinsam vorantreiben können. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN) Dabei bemühen wir uns, die Belange der Betroffenen, der Kommunen und die Forderung des Rechnungshofs – auch das muss genannt werden – in Einklang zu bringen. In dieser Abwägung haben wir – davon bin ich fest überzeugt – pragmatische Lösungen gefunden. So werden wir zum Beispiel die baufachliche Prüfung bei der Förderung von Hochbaumaßnahmen einer Kommune auf bestimmte Fallgestaltungen beschränken und diese, gestaffelt nach der vorgesehenen Zuwendung, in einer geringeren Tiefe als üblich durchführen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht also nicht ohne geordnete Verfahren. Wir können die Verfahren aber erleichtern und beschleunigen. Dieses Ziel verfolgt auch der vorliegende Gesetzentwurf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will ein weiteres Beispiel im Bereich der Landesbauordnung, der zentralen Vorschrift für Baugenehmigungsverfahren, nennen. Dort werden die Verfahren für den Wiederaufbau von Gebäuden deutlich erleichtert und vereinfacht. Diese Verfahren können und sollen nicht ganz ohne Beteiligung und ohne eine De-facto-Zustimmung der Gemeinde erfolgen, da den Gemeinden die grundgesetzlich garantierte Planungshoheit zusteht und der Wiederaufbau nicht immer exakt in der gleichen Weise wie bisher erfolgen kann. Deshalb ist es unredlich, den Eindruck zu erwecken, man könnte den Wiederaufbau aller zerstörten Gebäude und Infrastruktureinrichtungen ganz einfach und ohne Verfahren durchwinken. Das wissen aber eigentlich alle, die hier im Saal sind; denn es geht darum, bei möglichst geringen verfahrensrechtlichen Anforderungen auch verwaltungstechnisch ein gewisses Sicherheitsniveau beizubehalten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, trotz aller Erleichterungen und Beschleunigungen besteht für den Wiederaufbau erheblicher zusätzlicher Personalbedarf. Wir haben aufgerufen, wie es mit Landespersonal aussieht. Wir wissen aber auch, der Landesbetrieb Mobilität, die Wasserwirtschaft, der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung und die Landesbehörden, die dieses Riesenpaket zu verabschieden haben, müssen Verwaltungskraft dafür haben. Wir brauchen also auch zu einem guten Stück die eigenen Mitarbeiter. Trotzdem haben wir aufgerufen. Der Bund hat aufgerufen. Wir erhoffen uns dort eine Verstärkung. Auch deshalb schaffen wir mit diesem Gesetz Anreize für die Aktiven und die Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, den Wiederaufbau tatkräftig zu unterstützen, indem Vergütungsangebote, Abführungsverbote und Höchstgrenzen zeitlich befristet außer Kraft gesetzt werden. Darauf will ich gleich noch einmal eingehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht zuletzt würdigt der Entwurf auch eine lange Zeit nötige, sehr besondere und enorme Belastung für die betroffenen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie die ehrenamtlichen Beigeordneten. Das Gesetz soll ermöglichen, dass über die Satzungen der Kommunen die Aufwandsentschädigungen für die Dauer der Mehrbelastung um bis zu 50 % erhöht werden können. Dann haben wir heute Mittag – ich sage, mit heißer Nadel gestrickt und nicht überall mit tiefgehendem Überblick – die Anträge der CDU auf den Tisch bekommen. Darin geht es zum Beispiel um die Neuerrichtung und angepasstes Planen mit Blick auf Hochwasserschutz. Das ist richtig, aber das ist das, mit dem wir uns schon seit Wochen beschäftigen: Wie bekommen wir die Überschwemmungsgebiete festgelegt? Wer sich mit der gesetzlichen Vorgabe aus dem Wasserhaushaltsrecht beschäftigt – das wäre auch für Sie gut gewesen –, weiß, dass wir dies nach einem HQ100 (100-jährliches Hochwasser) tun müssen. Wir werden die Antworten geben, und darin steht dann auch beschrieben, wie ist das mit Bauen, wie ist das mit Wiedererrichtung, wie ist das mit Ausnahmegenehmigungen, um dem Beispiel von Herrn Dr. Streit zu folgen, das Bauen und andere Dinge mehr. Ich will einen weiteren Punkt von Ihnen nennen. Sie haben das Landesentwicklungsprogramm – Sie nennen es „Plan“, es ist ein Landesentwicklungsprogramm – angesprochen, und wir sollten in unserem bestehenden Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) Regelungen finden, um zu reagieren. Das LEP IV sieht Ausnahmeregelungen ausdrücklich vor. Dort ist festgelegt, dass wir Zielabweichungsverfahren durchführen können. Jeder, der sich im Kommunalen bewegt, kennt das eigentlich. Den Antrag verstehe ich also nicht. Sich beim Bundesrat für Änderungen im Baugesetzbuch einzusetzen: Liebe Kollegin Doris Ahnen, wir haben schon einen Entschließungsantrag eingebracht, der hat, wenn man das noch einmal nachschauen will, die Drucksachennummer des Bundesrats 680/21. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, dann – das ist mir sehr wichtig – haben wir eben festgestellt, dass wir gemeinsam im Interesse der Bürgerinnen und Bürger über 15 Milliarden Euro umzusetzen haben. Der normale Landeshaushalt ist gar nicht mal so weit davon weg. Im Finanzministerium, das die steuernde Aufgabe hat, eine Ministerialdirektorenstelle dafür vorzusehen, um über 15 Milliarden Euro mit zu steuern – ich will jetzt nicht auf den kommunalen Finanzausgleich und andere Dinge eingehen, die als wichtige kommunale Signale und Entscheidungsgrundlagen gemeinsam mit dem Finanzministerium erarbeitet werden –, ist für mich richtig, und ich halte das für unumgänglich. Jetzt will ich noch eines sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich hoffe, das war eben nicht nur eine politische Aufgeregtheit, die ein schlechtes Licht auf einen verdienten langjährigen Bürgermeister, Landrat und Spitzenbeamten dieses Landes richten sollte, Herr Schreiner. Wir haben die Regelungen mit Herrn Staatssekretär a. D. Kern schon längst geschlossen. Wir brauchen dieses Gesetz nicht. Es gibt Zuverdienstmöglichkeiten, die auch eine Aufwandsentschädigung hergeben, und wir haben diese nicht ausgeschöpft. Wir haben eine Kleine Anfrage beantwortet, in der das alles niedergelegt ist. Der Tonfall von Ihnen war sehr vorwurfsvoll. (Zuruf von der SPD: Ja!) Wenn Sie diesen Tonfall benutzt hätten und sich so ausgedrückt hätten, als wir das Gesetz zu der Frage der Nebenverdienste von Kommunalen im November 2020 verabschiedet haben, hätte ich Ihnen an der einen oder anderen Stelle recht gegeben. Hier auf keinen Fall. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was Sie unter Nummer 9 bezeichnet haben, soll den A 11ern, A 12ern, A 13ern helfen, dass die Bereitschaft, sich wieder aktivieren zu lassen, auch mit einer kleinen Anerkennung verbunden ist. Das haben wir damit verbunden. Günter Kerns Regelungen sind im Rahmen der von uns allen bestimmten Gesetze geregelt, aktuell beschlossen, dafür brauchen wir keine neue Gesetzgebung, (Zuruf von der CDU: Streichen wir!) und mit Nichtausnutzen der Zuverdienstmöglichkeiten. Es gibt eine Kleine Anfrage, die wir beantwortet haben, die noch nicht in OPAL steht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie das würdigen, was ich insgesamt zu dem Wiederaufbaubeschleunigungsgesetz gesagt habe, dann haben, wir glaube, ich alle Möglichkeiten, sehr kreativ zu sein. Das müssen wir allerdings jetzt im Zuge der Umsetzung beweisen. Das kann noch nicht in diesem Gesetz stehen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗