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Stephan Wefelscheid

FREIE WÄHLER 22.09.2021 Sitzungen 18/7

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst zu Protokoll geben, dass ich meine Fraktion gebeten hatte, nicht zu applaudieren, weil ich dies persönlich der Sachlage für nicht angemessen erachte. Meine Damen und Herren, in den Tagen nach der gewaltigen Naturkatastrophe im Ahrtal standen die Menschen, standen wir alle unter Schock und waren in Trauer angesichts der Bilder der Zerstörung, der Berichte des Leids und der vielen Verletzten und der Toten. Der Blick war in diesen Tagen darauf gerichtet, dem Chaos Herr zu werden, Verletzte zu versorgen, Trümmer zu beseitigen und Tote zu bergen. Als ein paar Tage später der Innenausschuss zusammenkam, war bei allen demokratischen Fraktionen Konsens, dass jetzt nicht der Zeitpunkt dafür ist, wo die Frage der Schuld zu klären ist. Auch wir Freien Wähler hielten die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses so kurz nach der Flutkatastrophe für den völlig falschen Zeitpunkt und deplatziert. Neben der schnellen Hilfe für den Wiederaufbau galt es, die Weichen zu stellen, um für die Zukunft die richtigen Erkenntnisse aus dem Ablauf der Naturkatastrophe ziehen zu können. Das Ausmaß der Zerstörung hat gezeigt, unser Katastrophenschutz war auf derartige Naturkatastrophen nicht vorbereitet. Es müssen daher schnell bestehende Katastrophenschutzpläne überprüft und etwaig fehlende Strukturen aufgebaut und angepasst werden, damit sich solch eine Tragödie wie im Ahrtal nicht wiederholt. Die Einrichtung der Enquete-Kommission war deshalb der zuvorderst vorzunehmende Schritt. Die Enquete-Kommission erarbeitet einen Abschlussbericht mit einer Analyse der Flutkatastrophe und eine Handlungsstrategie für die Zukunft. Es ist richtig und wichtig, dass diese Enquete-Kommission schnellstmöglich ihre Arbeit aufnimmt. Nun allerdings, zwei Monate nach der Flutkatastrophe, mag der Zeitpunkt gekommen sein, auch der Frage nachzugehen, ob Fehler gemacht wurden und wer dafür die rechtliche und politische Verantwortung trägt. Angesichts von 133 Toten im Ahrtal ist der Wunsch der Bevölkerung nach Aufklärung verständlich. Wer den Artikel „Rekonstruktion eines politischen Versagens“ von Julian Staib und Timo Steppat in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über das Schicksal der Familie Villinger gelesen hat, kann nachvollziehen, warum Stefan Villinger, genauso wie andere Hinterbliebene, Aufklärung einfordern. Zu viele Fragen sind offen, zu viele Antworten noch nicht gegeben. Wurde den Menschen am Abend der Flutnacht wirklich geraten, in den Häusern zu bleiben, wie es den Familien Kay und Villinger geraten worden sei? Waren zu wenige Rettungshubschrauber im Einsatz? Warum wurde erst um 23.09 Uhr der Katastrophenfall ausgerufen, wenn doch zu diesem Zeitpunkt schon seit fast drei Stunden die Häuser unter Wasser standen und schon um 16.20 Uhr die Bürgermeisterin der VG Altenahr angesichts der prognostizierten Pegelstände um das Ausrufen des Katastrophenfalls gebeten hatte? Wurden Bundeswehrsoldaten nicht gerufen, obwohl diese am Nachmittag und in der Nacht des 14. Juli bereitgestanden hätten? Wieso wurde die Warnung des Europäischen Flutwarnsystems EFAS und des Deutschen Wetterdienstes nicht ernster genommen? Wieso schlug Umweltministerin Anne Spiegel nicht Alarm, wenn doch das ihr unterstehende Landesamt für Umwelt am 14. Juli ab 17.17 Uhr mit Violett die höchste Warnstufe ausgerufen hatte, wonach für die Ahrregion Überflutungen bebauter Gebiete in größerem Umfang drohten? Wieso wurde in der Nacht des 14. Juli nicht bereits der Krisenstab der Landesregierung aktiviert? Wie konnte es sein, dass Landrat Pföhler die Leitung des Stabs im Katastrophenfall schon vor Jahren delegiert hatte, ohne dass das Innenministerium eingeschritten ist? Wieso wurden die Bewohner von Sinzig nicht rechtzeitig evakuiert, wenn doch die Flutwelle Sinzig erst nach Mitternacht erreichte, also genügend Zeit zum Handeln gewesen wäre? Die zentrale Frage lautet: wären Verletzte und Tote vermeidbar gewesen? Diese und viele Fragen mehr gilt es nun in einem Untersuchungsausschuss zu klären. Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses definiert im Gegensatz zum Antrag der AfD-Fraktion hinreichend die Untersuchungszeitspanne, die Untersuchungsgegenstände und die Untersuchungsmittel. Er ist substantiiert. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat entschieden, mich als Mitglied in den einzurichtenden Untersuchungsausschuss zu entsenden. Mit 14-jähriger Berufserfahrung als selbstständiger Rechtsanwalt ist mir das Aktenstudium, die Sichtung und Bewertung von Beweismitteln sowie die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen vertrautes Gebiet. Mir ist die Bürde dieses Amts, aber auch die Verantwortung gegenüber den Opfern und Hinterbliebenen bewusst. Jenseits der eigenen Betroffenheit ist auch die nüchterne und sachliche Erforschung des Sachverhalts das Ziel. Dabei sind nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Bei dieser Tätigkeit wird sich der Untersuchungsausschuss sicherlich auch im Spannungsfeld mit den derzeit laufenden umfangreichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren bewegen. Wie Justizminister Herbert Mertin in der letzten Rechtsausschusssitzung auf meine Nachfrage erklärte, sind derzeit drei Staatsanwälte und 70 bis 90 LKA-Beamte mit dem Ermittlungsverfahren betraut. Allein dieser erhebliche Personaleinsatz zeigt, wie umfangreich sich die Ermittlungen darstellen. Herr Justizminister, mir ist es wichtig, dass aus Ihrem Hause bei der Arbeit des Untersuchungsausschusses bitte rechtzeitig Hinweise an den Untersuchungsausschuss ergehen, sollte die Gefahr bestehen, dass das Untersuchungsverfahren das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren beeinträchtigen könnte; denn nach § 1 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Untersuchungsausschuss des Landtags nur die Aufgabe, Sachverhalte, deren Aufklärung im öffentlichen Interesse liegen, zu untersuchen und dem Landtag darüber Bericht zu erstatten. Die Frage, ob Anhaltspunkte strafbaren Verhaltens vorliegen, muss die Staatsanwaltschaft klären und gegebenenfalls zur Anklage bringen. Über die Schuld bei vorwerfbarem strafbarem Verhalten entscheiden dann Gerichte, nicht der Landtag. Gleichwohl muss neben der strafrechtlichen Aufarbeitung auch eine Untersuchung durch einen Untersuchungsausschuss erfolgen. Es muss festgestellt werden, ob Fehler gemacht wurden und wer dafür die rechtliche und politische Verantwortung trägt. Angesichts von 133 Toten im Ahrtal ist der Wunsch der Bevölkerung nach dieser Aufklärung verständlich. Den Menschen vor Ort ist die Politik eine schnelle und gründliche Antwort schuldig. Die Fraktion der FREIEN WÄHLER stimmt daher dem Antrag der CDU-Fraktion auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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